Hiltergruß im Klassenzimmer nicht verboten? Tullner will das prüfen

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HALLE. Ein 18-jähriger Berufsschüler zeigt den Hitlergruß in einer Schule – soll aber strafrechtlich nicht belangt werden. Die Staatsanwaltschaft meint, ein Klassenraum sei nicht die Öffentlichkeit (wo der Hitlergruß zweifellos verboten ist). Die Generalstaatsanwaltschaft will die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Halle aber nochmal überprüfen, sagte ein Sprecher des Justizministeriums von Sachsen-Anhalt am Freitag.

Sachen Anhalts Bildungsminister Marco Tullner ist überzeugt, dass manche Schüler an Förderschulen besser aufgehoben sind als an allgemeinbildenden. Foto: Verbraucherzentrale Bundesverband / flickr (CC BY 2.0)
Schaut sich die Rechtslage genau an: Sachsen-Anhalts Bildungsminister Tullner. Foto: Verbraucherzentrale Bundesverband / flickr (CC BY 2.0)

Der 18 Jahre alte Schüler einer Berufsschule soll im Klassenzimmer den Hitlergruß gezeigt haben. Ein Lehrer zeigte ihn im Oktober 2018 an. Gegen den Schüler wurde wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ermittelt. In der Öffentlichkeit ist das strafbar. Die Staatsanwaltschaft kam jedoch zu dem Schluss, dass das Klassenzimmer keinen öffentlichen Raum darstelle, und stellte die Ermittlungen ein.

Das Justizministerium geht davon aus, dass der Generalstaatsanwalt die Entscheidung bestätigt. Nicht jedes unerwünschte Verhalten sei eine Straftat, sagte Justizministerin Anne-Marie Keding (CDU) dem MDR. Andernfalls müsse man die Gesetze ändern. Möglichkeiten für disziplinarische Maßnahmen biete in diesem Fall aber das Schulgesetz.

Sachsen-Anhalts Bildungsminister Marco Tullner (CDU) und die Koalitionsfraktionen von CDU, SPD und Grünen kündigten an, sich die Gesetzeslage genau anzuschauen. «Verfassungsfeindliche Symbole oder der Hitlergruß dürfen an Schulen in keiner Weise akzeptiert werden», erklärte Tullner. Wenn die bestehenden Gesetze dies nicht unmissverständlich abbildeten, müssten diese Gesetze geändert werden. dpa

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