Inklusion: DGB und GEW beklagen „Stillstand statt Weiterentwicklung“

1

BERLIN. Die Bilanz des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) nach zehn Jahren Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) fällt für die Bildung ernüchternd aus. „Zwar haben einige Bundesländer Anstrengungen unternommen, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Unter dem Strich ist die UN-BRK im Bildungsbereich aber zu zögerlich und ohne großen Elan umgesetzt worden. Aktuell erleben wir Stillstand und in einigen Ländern sogar einen Rückwärtsgang statt Weiterentwicklung“, sagt Ilka Hoffmann, GEW-Vorstandsmitglied für Schule, am Montag in Frankfurt am Main.

Fehlt es tatsächlich am Willen seitens der Lehrerschaft, inklusiv zu arbeiten? Foto: Shutterstock
Die Inklusion hat Gesetzeskraft in Deutschland – die Praxis sieht aber vielerorts noch immer anders aus. Foto: Shutterstock

Die stellvertretende DGB-Chefin Elke Hannack kritisiert: „Weil den Schulen Personal fehlt, bleibt die individuelle Förderung von Kindern und Jugendlichen oft auf der Strecke. So produziert unser Bildungssystem weiter unnötig Bildungsverlierer.“ Auch Kinder früh auf Förderschulen zu schicken, hält Hannack für schädlich. „Das gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung ist ein Menschenrecht und eine Voraussetzung für eine solidarische Gemeinschaft.“ Der DGB fordert eine gute Schule für alle, denn „nur so kann vermieden werden, dass Menschen aufgrund ihrer Individualität ausgegrenzt und vor Sonderwege gestellt werden“, so Hannack.

Auch Hoffmann macht deutlich, dass es zu wenig Bereitschaft gebe, mehr Geld zu investieren und in allen Bundesländern Strukturveränderungen anzupacken. Perspektivisch müssten die Sondereinrichtungen für Menschen mit Behinderungen überwunden werden. In manchen Bundesländern seien selbst zögerliche Ansätze, die UN-BRK umzusetzen, nach Regierungswechseln wieder zurückgenommen worden. „In Nordrhein-Westfalen, Niedersachen und Baden-Württemberg wird jetzt sogar der Rückwärtsgang eingelegt. Das ist zum zehnjährigen Jubiläum der UN-BRK ein Armutszeugnis“, hebt Hoffmann hervor.

Hannack und Hoffmann fordern neuen Schwung für die Umsetzung der UN-BRK: „Die Politik muss endlich einen tragfähigen Zeit- und Aktionsplan vorlegen. Menschen mit Behinderung haben ein Recht darauf, alle allgemeinen Bildungsangebote zu nutzen“, unterstreichtHoffmann „Es darf nicht sein, dass ein so reiches Land wie Deutschland nicht in der Lage ist, eine Menschenrechtskonvention umzusetzen und die notwendigen Gelder dafür bereitzustellen.“ Die UN-BRK gelte auch für die berufliche Bildung und die Arbeitswelt. Angesichts der aktuellen Reform des Berufsbildungsgesetzes müsse die Berufsbildung in Richtung Inklusion geöffnet werden.

Als „beschämend“ bezeichnet Hoffmann den Stellenwert, der der Inklusion im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD im Bund beigemessen worden ist. „In dem Papier findet sich viel zum Thema Digitalisierung und sehr wenig zur Inklusion. Es wird so getan, als könne man die Inklusion mit den digitalen Medien mitumsetzen. Das wird aber nicht funktionieren: Bund und Länder müssen viel mehr tun“, betonte die GEW-Schulexpertin. „Nur mit einer gemeinsamen Anstrengung von Bund und Ländern können die Qualität und damit die Akzeptanz der Inklusion vor Ort verbessert werden. Offenbar fehlt dafür aber der gemeinsame politische Wille.“

„Noch weiter Weg zur inklusiven Schule“

Dass zwischen Rechtsanspruch und Realität allzu oft eine Lücke klafft, macht die Berliner GEW in einer aktuellen Pressemitteilung mit Blick auf die Inklusion in der Bundeshauptstadt deutlich. „Berlin hat in den vergangenen zehn Jahren wichtige Impulse der Behindertenrechtskonvention aufgegriffen, aber noch einen weiten Weg zur inklusiven Schule vor sich“, meint der Berliner GEW-Vorsitzende Tom Erdmann.

Positiv sei, dass die Förderung von Kindern mit Beeinträchtigungen heute vorrangig im gemeinsamen Unterricht mit Kindern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf erfolgt. Über 65 Prozent der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf würden bereits an regulären Schulen unterrichtet. Auch der lang geforderte Rechtsanspruch von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf den Besuch einer Regelschule sei im unlängst geänderten Schulgesetz explizit ausformuliert worden. „Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung inklusive Schule. Leider dürfen Schulen aber immer noch Schülerinnen und Schüler abweisen, wenn ihnen die Ressourcen fehlen. Dieser Vorbehalt sollte aufgelöst werden, natürlich verbunden mit der Maßgabe, dass alle Schulen die für Inklusion notwendige Ausstattung erhalten“, forderte Erdmann.

Auch der Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule sei eine Baustelle. An Gymnasien würden nur wenige Kinder mit Beeinträchtigungen unterrichtet. „Bei der Leistungsbewertung hört das inklusive Denken oft auf“, konstatierte Karin Petzold, Leiterin des Vorstandsbereiches Schule der Berliner GEW. Petzold fordert: „Die Messung und Bewertung von Leistung in der Schule muss von Grund auf anders gedacht werden. Dieser Aufgabe müssen sich alle Schulformen stellen.“ Die Schulexpertin führt aus: „Die bisherigen Bemühungen und Veränderungen bleiben oft in einer Logik verhaftet, die eine bestimmte Norm konstruiert und zu oft den Blick auf die Defizite lenkt; auf das, was Menschen mit Behinderung nicht können. Natürlich sind Hilfsmittel, Rampen und Assistenz nötig. Aber es muss darum gehen, dass Inklusion Normalität ist.“

Hintergrund

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat die Behindertenrechtskonvention im Dezember 2006 verabschiedet. Die Bundesrepublik ratifizierte die Behindertenrechtskonvention am 24. Februar 2009, so dass sie am 26. März 2009 mit dem Rang eines Bundesgesetzes in Kraft trat.

Obwohl die Behindertenrechtskonvention sich umfassend auf viele Lebensbereiche bezieht, beispielsweise Arbeit und Gesundheit, steht in Deutschland insbesondere der Abschnitt zur Bildung im Fokus öffentlicher Debatten. Artikel 24 fordert, dass die Vertragsstaaten ein „integratives Bildungssystem auf allen Ebenen“ gewährleisten. In diesem Sinne müssen die Vertragsstaaten unter anderem sicherstellen, dass „Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben“.

Wozu ist Inklusion in der Schule überhaupt gut? Eine Erinnerung zum Tag der Menschen mit Behinderungen

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

1 Kommentar
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
omg
5 Jahre zuvor

Stillstand??? Wie schön man Rückschritt umschreiben kann….