Schwänzen für Billigflüge: Fridays for Future gegen Ferienverlängerer

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STUTTGART. Vor Beginn der Sommerferien in Baden-Württemberg haben sich Fridays for Future-Akteure gegen Schulschwänzer positioniert, die eigenmächtig die Ferien um ein paar Tage verlängern. Auch Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) appellierte an die Eltern. Nicht zuletzt gehe es um Wertschätzung für die Schule.

Wer schon vor den Schulferien abhebt, muss ein Bußgeld befürchten, doch die Kontrollen sind lasch. Foto: Aero Icarus / flickr (CC BY-SA 2.0)

Einen günstigeren Flug buchen, Staus umgehen – einige Eltern können diesen Versuchungen nicht widerstehen und nehmen ihre Kinder schon vor Ferienbeginn aus dem Unterricht oder kehren erst nach Schulanfang mit ihren Kindern aus dem Urlaub zurück. Am Ende könnten sie allerdings draufzahlen, denn es drohen Bußgelder. Gezielte Kontrollen erwarten die Reisenden allerdings nicht.

Freiburg will die finanziellen Vorteile des Ferienverlängerns aufheben. Die Stadt hat dieses Frühjahr die Bußgelder verdoppelt: von 50 auf 100 Euro je versäumten Schultag. Es habe sich in der Vergangenheit um Einzelfälle gehandelt. Dieses Jahr liefen allerdings schon sieben Bußgeldverfahren gegen Ferienverlängerer, heißt es von der Stadt.

In anderen Städten ist die Entwicklung schwer zu beurteilen, da die Fälle nicht zentral erfasst werden. Die Bußgelder variieren von Stadt zu Stadt: In Heidelberg drohen zwischen 100 und 150 Euro je Fall und im Wiederholungsfall 250 Euro, Stuttgart veranschlagt im Schnitt 150 Euro je versäumten Schultag, Karlsruhe verlangt mindestens 200 Euro pro Fall und sogar mindestens 500 Euro, wenn Eltern eine nicht genehmigte Befreiung ignorieren. Hier sei aus den vergangenen Jahren allerdings nur ein Fall von Ferienverlängerung bekannt.

Bundespolizei sucht nicht nach Schulschwänzern

Gezielte Kontrollen müssen Eltern oder Schüler nicht befürchten. «Es läuft keiner der Beamten der Bundespolizei jetzt hier am Flughafen beispielsweise durchs Terminal und sucht nach möglichen Minderjährigen», sagt Saskia Bredewald von der Bundespolizei am Stuttgarter Flughafen. Das gilt laut der Behörde auch für die übrigen Flughäfen im Land. Dennoch würden hin und wieder Eltern erwischt, als «Beifang» wie Bredewald sagt. Man hake bei Grenzkontrollen ab und zu nach, wenn es sich um möglicherweise schulpflichtige Kinder handele. Schulen können auch von sich aus aktiv werden und melden, dass ein Schüler unentschuldigt fehlt. Das komme in Stuttgart häufiger vor, als dass es Hinweise der Polizei gebe, heißt es von der Stadt.

«Wenn jeder seinen ganz persönlichen Ferienbeginn festlegen würde, dann wäre für unsere Schulen auch kein geregelter Unterricht mehr möglich», sagte Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU). Außerdem sei es wichtig, dass Eltern ihren Kindern Wertschätzung gegenüber der Schule vorleben.

Die Schule schwänzen und in den Urlaub fahren – das lehnt im Übrigen auch die Umweltbewegung «Fridays for Future» ab. «Wir sind grundsätzlich gegen Schulschwänzen», sagte ein Sprecher aus Baden-Württemberg. Bildung sei ein Privileg. «Aber wir sind der Ansicht, dass wir an dem Punkt dieses Privileg verletzen müssen, um zu zeigen, wie dringend das Problem mit der Klimakrise ist.» Zu Ferienverlängerern bestehe ein sehr großer Unterschied. Diese wollten nur Geld sparen. Dann auch noch zu fliegen, sei zusätzlich problematisch – wegen der Umweltbilanz von Flugzeugen, so der Sprecher.

Endphase dient dem Klassenzusammenhalt

Dass in den letzten Tagen vor den Ferien im Unterricht ohnehin nichts mehr passiere, lässt Matthias Schneider, Sprecher der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) im Südwesten, nicht gelten. Die Endphasen mit weniger Unterricht seien wichtig für den Klassenzusammenhalt. Ebenso zeigt Carsten Rees, Vorsitzender des Elternbeirats, kein Verständnis. Man wolle keine Schulgleitzeit.

Verstöße gegen die Schulpflicht gelten laut Schulgesetz als Ordnungswidrigkeiten und können mit Geldbußen von bis zu 1000 Euro geahndet werden. Beurlaubungen sind laut Schulbesuchsverordnung nur in Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel bei Kuren, Sportwettkämpfen, wissenschaftlichen und künstlerischen Wettbewerben, Hochzeiten oder Todesfällen in der Familie. dpa

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