„Erschummelte Ferien“: Immer mehr Eltern schwänzen die letzten Schultage – Bezirksregierungen wollen durchgreifen

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DÜSSELDORF. Flugpreise, die sich von einem Tag auf den anderen vervielfachen sind zu Ferienbeginn eher die Regel, als die Ausnahme. Auch bei Reiseangeboten können ein paar Tage nachfragebedingt einen gehörigen Preisunterschied ausmachen. Sich über die Schulpflicht hinwegzusetzen ist allerdings nicht zu empfehlen. Leidgeprüften Eltern schulpflichtiger Kinder, die der Versuchung nachgeben, schon ein paar Tage vor Ferienbeginn abzureisen, drohen happige Strafen.

Wie eine Umfrage in den fünf Regierungsbezirken ergab, ist die Zahl der Bußgeldbescheide wegen erschummelter Ferien in Nordrhein-Westfalen weiter gestiegen. Im vergangenen Jahr mussten die Schulbehörden deswegen fast 1200 Bußgeldbescheide erlassen. Im Jahr davor waren es rund 900. Damit setzt sich der seit Jahren steigende Trend in fast allen Landesteilen fort.

Konfliktthema Ferienbeginn. Wer frühzeitig abhebt kann viel sparen, doch es drohen strenge Konsequenzen. Foto: Aero Icarus / flickr (CC BY-SA 2.0)
Konfliktthema Ferienbeginn. Wer frühzeitig abhebt kann viel sparen, doch es drohen strenge Konsequenzen. Foto: Aero Icarus / flickr (CC BY-SA 2.0)

Die neue Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) appelliert an alle Eltern, «sich nicht eigenmächtig über die Regeln hinwegzusetzen» und die Ferien nicht auf eigene Faust zu verlängern. «Ferien beginnen mit dem offiziellen Ende des Schuljahres und es besteht bis dahin Schulplicht.» In NRW fällt der heiß ersehnte Startschuss in die Sommerferien nach der Zeugnisausgabe am Freitag.

Bei der Festsetzung der Strafe wegen Verletzung der Schulpflicht berücksichtige die Schulaufsichtsbehörde auch, wie hoch die Ersparnis durch die zu früh angetretene Reise gewesen sei, erläuterte das Ministerium. Im Regierungsbezirk Köln werden Ferienverlängerern einem Sprecher zufolge 155 Euro pro Fehltag aufgebrummt.

Im leidgeprüften Arnsberg gehen die Behörden gleich in die Vollen. «Das Bußgeld beträgt bei unentschuldigten Fehlzeiten von drei Tagen am Beginn oder dem Ende der Ferien 80 Euro pro Tag, pro Kind, pro Elternteil», erläutert Sprecher Christoph Söbbeler. «Es erhöht sich sukzessive mit jedem weiteren Tag auf 500 Euro pro Elternteil bei sieben Tagen und noch längeren Fehlzeiten.» (dpa)

Immer mehr Eltern verlängern eigenmächtig die Schulferien – Bußgeldverfahren nehmen zu

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