DÜSSELDORF. Im Betrugsprozess gegen einen Ex-Lehrer aus Gelsenkirchen soll der 67-Jährige nach dem erneuten Platzen der Verhandlung beim nächsten Prozess-Termin durch die Polizei vorgeführt werden. Der Mann war am Montag erneut nicht erschienen. Er habe sich zwar im Vorfeld krankgemeldet, sein Verteidiger habe aber das amtsärztliche Attest nicht vorgelegt, das das Gericht nach dem ersten gescheiterten Prozessanlauf gefordert habe, erklärte Richterin Silke Boriss. Deshalb ordnete sie die Vorführung an. (AZ 401 Ls 44/19).
Die Anklage wirft dem 2009 verrenteten Lehrer aus Gelsenkirchen Betrug vor. Demnach hatte der 67-Jährige wegen eines Übermittlungsfehlers der zuständigen Bezirksregierung Münster über acht Jahre hinweg sein volles Gehalt statt der Rente kassiert. So habe er zu Unrecht mehr als 490 000 Euro zu viel bekommen, ohne die Besoldungsstelle (LBV) darüber zu informieren.
Zudem soll der angestellte Ex-Physik-Lehrer laut Anklage im Ruhestand jahrelang der Besoldungsstelle Rechnungen zur Kranken- und Pflegeversicherung vorlegt und so die Arbeitgeberzuschüsse kassiert haben. Die Anklage sieht darin besonders schweren Betrug. Es drohen bis zu vier Jahre Haft. Sein Verteidiger präsentierte am Montag nur ein allgemeines privatärztliches Attest. Darin heißt es, dass der Angeklagte aufgrund neurologischer Störungen nur über eine eingeschränkte Aufmerksamkeit verfüge.
«Von Verhandlungsunfähigkeit steht da aber nichts», monierte die Richterin. «Und das habe ich doch gefordert, nachdem ihr Mandant schon zum vorherigen Verhandlungstermin Anfang Oktober nicht erschienen war.» Ein neuer Termin steht noch nicht fest. dpa
Auftakt zum Betrugsprozess gegen Lehrer a. D. platzt wegen Krankmeldung