A13 für alle Lehrer? Scheidender KMK-Präsident Lorz erteilt Forderung nach Gleichstellung eine Absage – zu teuer

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WIESBADEN. Hessens Kultusminister Alexander Lorz (CDU) sieht – trotz Rekordsteuereinnahmen – im Moment keine finanziellen Spielräume für eine finanzielle Gleichstellung von Grundschullehrern mit ihren besser verdienenden Kollegen an weiterführenden Schulen. „Ich gönne gerne jedem alles, aber man muss einfach sehen: In der Diskussion um die Besoldung der Grundschullehrkräfte reden wir über gewaltige Summen, die man dauerhaft in die Hand nehmen müsste“, sagte er. Das müsse man sehr sorgfältig auch im Vergleich zu anderen Landesbeamten abwägen.

„Natürlich schauen wir auf die Nachbarländer“: Hessens Kultusminister Alexander Lorz. Foto: HKM/ Patrick Liste

Im Jahr 2018 wurden in Deutschland insgesamt 776,3 Milliarden Euro Steuern vor der Steuerverteilung von Bund, Ländern und Gemeinden eingenommen. Gegenüber dem Vorjahr war dies ein Anstieg um 41,7 Milliarden Euro (ein Plus von 5,7  Prozent). Zum Vergleich: 2010 kamen lediglich 530 Milliarden Euro zusammen. Seit zehn Jahren steigen die Steuereinnahmen des deutschen Staates und damit der Länder. Auch für die nächsten Jahre wird mit einem kräftigen – wenngleich verlangsamten – Wachstum des  Steueraufkommens gerechnet. Für 2019 wird trotz wirtschaftlicher Eintrübung mit 796 Milliarden Euro geplant, 2024 dann mit 935 Milliarden Euro.

Hamburg hatte Anfang Dezember – als mittlerweile siebtes Bundesland – angekündigt, die gute Kassenlage zu nutzen und die Besoldung von Grundschullehrkräften bis 2023 schrittweise auf das Niveau aller anderen Lehrämter anheben. „Der Bildungserfolg von Kindern wird in der ersten Lebensphase viel wirkungsvoller geprägt als in den älteren Jahren“ so begründete Bildungssenator Ties Rabe (SPD) die Initiative (News4teachers berichtete).

Wichtigste Aufgabe derzeit: multiprofessionelle Teams in die Schulen zu bringen

Für den scheidenden KMK-Präsidenten Lorz, er übergibt turnusmäßig im Januar das Amt an die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) geht es in Sachen „A13 für alle Lehrer“ vor allem um die Kosten-Nutzen-Rechnung. „Natürlich schauen wir da auch auf die Nachbarländer“, erklärt er. „Es hat gute Gründe, warum die großen Flächenländer, die zahlenmäßig am meisten investieren müssten, bisher sehr zurückhaltend agieren.“ Im Moment sei es die wichtigste Aufgabe, noch mehr qualifiziertes Personal in die Schulen zu bekommen und multiprofessionelle Teams aufzubauen, damit die einzelnen Lehrkräfte entlastet würden, sagte er: „Mehr Geld ist zwar immer schön, bringt aber an der Stelle keine Entlastung.“

Tatsächlich hat bislang keiner der direkten Nachbarn Hessens bislang die finanzielle Gleichstellung von Grundschullehrern angekündigt. Zuletzt traten Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen auf die Bremse. Niedersachsen hat die Angleichung zunächst verworfen und setzt auf eine kleine Ausgleichszahlung von monatlich 94 Euro – „als Einstieg in ein neues Besoldungssystem“, wie die rot-schwarze Landesregierung im Juli erklärte, ohne allerdings konkreter zu machen, wie weitere Schritte aussehen sollen.

In Nordrhein-Westfalen hatte Bildungsministerin Yvonne Gebauer (FDP) eine Angleichung der Lehrergehälter zunächst in Aussicht gestellt. Zuletzt war das Vorhaben allerdings von der schwarz-gelben Landesregierung auf ungewisse Zeit vertagt worden. „Klar ist, dass wir langfristig zu einer Veränderung kommen wollen“, erklärte Familienminister und FDP-Landeschef Joachim Stamp.

Die Lehrergewerkschaften GEW und VBE kämpfen schon lange für eine bessere Bezahlung von Grundschullehrern. Um im Wettbewerb der Länder bestehen zu können und den Beruf weiter attraktiv zu halten, muss nach ihrer Einschätzung die Arbeitszeit reduziert und die Besoldung von A12 auf A13 angehoben werden. News4teachers / mit Material der dpa

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Faire Benotung, A13 für alle – und die Frage, ob das Schulsystem gerecht ist: Was Lehrer 2019 diskutierten

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Gümnasiallehrer a.D.
4 Jahre zuvor

Was immer gerne in dieser Diskussion vergessen wird ist, dass eben für die Erhöhung woanders eingespart wird. „A13 für Alle“ wird dann derweil als großer Erfolg verkauft, obwohl es ein Totalversagen der Gewerkschaften, insbesondere der GEW ist, weil die (durchaus überfällige) Erhöhung eben nicht mit einer 1:1 Erhöhung des Etats einhergeht. Ein Blick nach Niedersachsen genügt, es werden dann A14-Stellen gestrichen.

Weiterhin gibt es wohl in keinem Fall die Zulage für den höheren Dienst (Z). Es ist also keine komplette Angleichung, was auch gerne verschwiegen wird.

Und von einer Arbeitszeitreduzierung sollten alle Gruppen profitieren. Nicht nur Grundschullehrer.

dickebank
4 Jahre zuvor

Diätenerhöhung aussetzen, B-Besoldung reduzieren, Pensionsleistungen auf das Niveau der GRV kürzen …

Palim
4 Jahre zuvor

Worin sehen Sie denn einen Nachweis, dass A14-Stellen am Gymnasium gestrichen würden um darüber A13 für GS-LuL zu finanzieren?
Niedersachsen bewilligt A13 nicht für GHR-LuL und ich nehme einen solchen Hinweis Ihrerseits auch nicht zum Anlass, dass damit in naher Zukunft zu rechnen sei.

Wenn am Gymnasium tatsächlich A14-Stellen gestrichen wurden, dann aus dem Grunde des Sparens. Dies zeigt sich seit Jahren in allen Schulformen.

Das Streichen von Stellen mit Entlastungsstunden wird zudem Lehrerstunden für die Unterrichtsversorgung bringen. Das verschönert die Statistik und entspricht dem Wahlversprechen der CDU, alle verfügbaren Stunden in den Kernunterricht zu setzen, wie man es auch durch das Zusammenstreichen von Zusatzbedarfen und die Streichung der Sprachförderung vor der Einschulung durch Lehrkräfte erreicht.

Diese Lehrerstunden werden ja dringend benötigt, um im Sommer neben der Rückkehr zu G9 auch die Unterrichtsversorgung in den GHR-Schulen irgendwie aufrecht erhalten zu können. Wozu also LuL auf A14-Stellen setzen, wenn sie in wenigen Monaten ihren Dienst in den GHR-Schulen verrichten müssen?

Es wird nur hilfreich sein, wenn sich alle gemeinsam um Verbesserungen in allen Schulformen bemühen, statt sich gegenseitig einzelne Maßnahmen vorzuhalten und deren Finanzierung als eigenen Nachteil auszulegen.
Das Ministerium wird weiter den Rotstift anlegen, solange behauptet wird, die einzelnen Maßnahmen seien nur innerhalb der Lehrerschaft nachteilig.

Richtiger wäre, darauf zu verweisen, dass jede Sparmaßnahme zu Lasten der Lernenden geht.

PeterPan314
4 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

„Das Streichen von Stellen mit Entlastungsstunden wird zudem Lehrerstunden für die Unterrichtsversorgung bringen.“
Man mag mich bitte korrigieren, aber in meiner Schule in NRW hat das Argument gerade nichts mit A14 zu tun.
Während in den vergangenen Jahren A14- und A15-Stellen-Inhaber in Rente/Pension gegangen sind, wurden die Stellen nicht oder kaum neu besetzt.
A14 wird gerade da genutzt, um zeitintensive Aufgaben mit einer höheren Besoldung auszugleichen, weil KEINE Stundenreduzierung erfolgt.

„Es wird nur hilfreich sein, wenn sich alle gemeinsam um Verbesserungen in allen Schulformen bemühen, statt sich gegenseitig einzelne Maßnahmen vorzuhalten und deren Finanzierung als eigenen Nachteil auszulegen.“
Dem stimme ich voll und ganz zu, sehe aber keine Chance auf ein Gehör für dieses Argument. Solange GEW und Philologen dauernd gegeneinander ausgespielt werden und sich immer mit „mehr Geld“ statt Arbeitsentlastung zufrieden geben, ist auch kein Silberstreif am Horizont in Sicht.

Fräulein_Tina
4 Jahre zuvor

Ich gehe dorthin, wo ich fair bezahlt werde! Uns GS-Lehrämtlern wird das 2. Staatsexamen abverlangt. Grundschullehrer ist ein sehr anspruchsvoller und komplexer Beruf. Wir Grundschullehrer sind Mangelware, wir können uns aussuchen, wo wir arbeiten wollen. Die meisten meiner Kommilitonen sehen das ebenso. Mir tun bloß die Kinder leid, vor denen dann irgendein Quer- oder Seiteneinsteiger steht und ihnen viel zu hochtrabend und unverständlich das Einmaleins beibringt… aber hauptsache, kein zusätzliches Geld ausgeben, wie Herr Lorz das so schön sieht… hat sicher keine Kinder mehr im Grundschulalter! Irgendwann werden sich die Eltern das aber auch nicht mehr bieten lassen. Man bekommt schon immer mal mit, wie es brodelt.

PeterPan314
4 Jahre zuvor
Antwortet  Fräulein_Tina

„Ich gehe dorthin, wo ich fair bezahlt werde!“
Was heißt denn fair? Geht es um die Höhe der Bezahlung oder um die Relation von Arbeitsanstrengung zum Gehalt? Eine Arbeitsentlastung für alle Lehrkräfte fände ich sinnvoller als eine andauernde Gehaltsdebatte.
„Uns GS-Lehrämtlern wird das 2. Staatsexamen abverlangt.“
Das ist kein Argument, wie viele Diskussionen hier bereits gezeigt haben. Der Name des Abschlusses hat nichts mit der Länge oder dem Anspruch des Studiums zu tun.
Das einzige Argument, das hier zählt, ist das Gesetz. Dieses gibt eine Vergütung in Abhängigkeit von der Studienlänge vor. Ob eine Gesetzeslücke diese Nebenwirkung von Bologna noch verhindert, wird die Zeit zeigen.
Wichtiger ist die Frage, ob nur die neuen Studienabsolventen mit längerer Regelstudienzeit die A14-Stellen erhalten sollten, weil sie die formalen Anforderungen erfüllen. Solidarität hin oder her – es zählt das Gesetz.
„Grundschullehrer ist ein sehr anspruchsvoller und komplexer Beruf.“
Andere Schulformen sind dann nur Ringelreihen oder was meinen Sie?
Kranken- und Altenpfleger sind ebenfalls anspruchsvoll und komplex, aber werden in der freien Wirtschaft schlecht bezahlt. Ach ja, die haben kein 2. Staatsexamen.
(Bitten geben Sie Argumente, die vorliegende Arbeitszeitstudien ausgleichen, die hinsichtlich der Arbeitszeit von einer höheren Arbeitsbelastung an anderen Schulformen sprechen.)
„Wir Grundschullehrer sind Mangelware, wir können uns aussuchen, wo wir arbeiten wollen.“
Das sind MINT-Lehrkräfte auch, aber man wird ja nicht nach „Angebot und Nachfrage“ bezahlt, sondern nur nach Schulform.
Das erklärt, warum sich bei mir im Kollegium die Lehrkräfte mit „Musik-Sport“ oder „Geschichte-Kunst“ streuben mehr Aufsichten zu machen oder mehr Aufgaben zu übernehmen als die Lehrkräfte mit „Deutsch-Englisch“.
Solange die Argumentation in Form einer Neid-Debatte geführt wird, halte ich sie für sinn- und zwecklos. Es wird nie gesagt, dass Grundschullehrkräfte an und für sich zu wenig verdienen, sondern nur dass sie weniger verdienen als andere Schulformen.
Scheinargumente wie „Bei dem Gehalt will es keiner machen!“ sind gerade deshalb hohl, weil NRW zum Beispiel zeigt, dass es nicht an der Anzahl an Interessenten liegt, sondern an der Anzahl der Studienplätze. Hier mussten 2 von 3 Bewerbern abgelehnt werden, weil die Kapazitäten nicht ausreichen. Die Jugendlichen sehen, dass ein gut bezahlter Beruf mit Beamtenstatus auf sie wartet und folgen dem Ruf. In fünf bis zehn Jahren würden Lehrerschwämme vorliegen, wenn man alle geeigneten Bewerber ins Studium führen könnte.

dickebank
4 Jahre zuvor
Antwortet  PeterPan314

GY – geringste Wochenstundenzahl bei gleichzeitig höherem Entgelt und besseren Beförderungsmöglichkeiten …

Na, da haben ja viele GS- und SekI-Lehrkräfte großes Interesse für gemeinsame Ziele zu kämpfen und auf A13 für alle zu verzichten.

Btw der Einwurf der Lehrkräfte sekI+II, dass sie A14 erhalten müssten, wenn alle im Eingangsamt A13 erhielten, ist nut zu kontern mit der Frage, was passiert den mit Lehrkräften der Primarstufe und der sekI, die bereits auf einer Beförderunsstelel sitzen. – Werden die dann auch höher gruppiert?

PeterPan314
4 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

@dickebank:
„GY – geringste Wochenstundenzahl bei gleichzeitig höherem Entgelt und besseren Beförderungsmöglichkeiten …“
Ich verweise auf Studien zur Arbeitszeit und nicht zur Unterrichtsverpflichtung. Das sind zwei Paar Schuhe.
Warum geht es eigentlich immer um Gym gegen den Rest? In NRW erhalten Gesamtschullehrer doch auch A13, weil sie bis zur SekII unterrichten oder?
Oder versucht man Vorurteile gegen „Elitäre“ zu nutzen?
„Btw der Einwurf der Lehrkräfte sekI+II, dass sie A14 erhalten müssten, wenn alle im Eingangsamt A13 erhielten, ist nut zu kontern mit der Frage, was passiert den mit Lehrkräften der Primarstufe und der sekI, die bereits auf einer Beförderunsstelel sitzen. – Werden die dann auch höher gruppiert?“
Was ist das denn für ein Nebenschauplatz?
Sie kontern ein selbst vorgebrachtes Argument, aber gehen nicht angemessen auf die von anderen vorgebrachten ein.

Palim
4 Jahre zuvor
Antwortet  PeterPan314

Zum einen schreiben hier nicht nur Lehrkräfte aus NRW und in anderen BL ist es anders geregelt. Dort erhalten Gymnasiallehrkräfte, Berufs- und Förderschullehrkräfte sofort A13 samt den damit einhergehenden Vorteilen für A14-Stellen. Alle anderen an GS+SekI-Schulen beginnen mit A13 trotz gleicher Studiendauer und gleichen Abschlüssen. Die entsprechende Anerkennung an GS+SekI-Schulen bleibt aus.

In Niedersachsen gibt es neuerdings A13-Stellen für Realschullehrkräfte, die an bestimmte Aufgaben geknüpft werden, die bisher an allen GS+SekI-Schulen unentgeltlich übernommen werden mussten und an vielen Schulen auch weiterhin müssen. Auch hier wird die Anerkennung an GS+SekI-Schulen nicht gewährt.

Zum zweiten haben Sie selbst in Ihrem Beitrag von 7:54 Uhr geschrieben: „Wichtiger ist die Frage, ob nur die neuen Studienabsolventen mit längerer Regelstudienzeit die A14-Stellen erhalten sollten…“
Ich hielt das für einen Tippfehler, aber man kann es auch anders auslegen.

Invictus
4 Jahre zuvor

„Wir Grundschullehrer sind Mangelware, wir können uns aussuchen, wo wir arbeiten wollen.“ Haben denn die Unis die Plätze so gekürzt? Hier in Wuppertal lag der NC auf Grundschullehramt jetzt bei 2.7, was ja heißt, dass es mehr Bewerber als Plätze gab. Da kann man doch vermuten, dass die Argumentation, eine ungleiche Besoldung halte vom Studium ab, lediglich vorgeschoben ist. Aber nicht falsch verstehen, wenn es nach mir ginge, dann sollen doch alle Lehrer das Gleiche verdienen.

dickebank
4 Jahre zuvor
Antwortet  Invictus

Die tatsache, dass es lange einen Mangel an Studienplätzen für Grundschullehramt mit entsprechendem NC (1,x) gab, zeigt eben Wirkung. Auch wenn der NC ganz wegfällt, werden die Abiturienten den Hochschulen nicht die Türen einrennen, um Lehramt zu studieren.

PeterPan314
4 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Ich zitiere aus meinem Kommentar:
„Scheinargumente wie “Bei dem Gehalt will es keiner machen!” sind gerade deshalb hohl, weil NRW zum Beispiel zeigt, dass es nicht an der Anzahl an Interessenten liegt, sondern an der Anzahl der Studienplätze. Hier mussten 2 von 3 Bewerbern abgelehnt werden, weil die Kapazitäten nicht ausreichen. Die Jugendlichen sehen, dass ein gut bezahlter Beruf mit Beamtenstatus auf sie wartet und folgen dem Ruf. In fünf bis zehn Jahren würden Lehrerschwämme vorliegen, wenn man alle geeigneten Bewerber ins Studium führen könnte.“

dickebank
4 Jahre zuvor
Antwortet  PeterPan314

Bei der lehrkräfteschw ä mme ist dann schreiben nach Gehör vorprogrammiert.

PeterPan314
4 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

„Die Beleidigungen sind die Argumente jener, die über keine Argumente verfügen.“

Jean-Jacques Rousseau

Palim
4 Jahre zuvor
Antwortet  PeterPan314

„In fünf bis zehn Jahren würden Lehrerschwämme vorliegen, wenn man alle geeigneten Bewerber ins Studium führen könnte.“
Das ist kaum glaubhaft angesicht der vielen Meldungen über StudienabbrecherInnen, über die, die im Studium wechseln, die das Referendariat nicht aufnehmen…

Und wir müssen uns auch keine Sorge machen, dass die Lehrerschwemme eintreten wird: Lieber sparen die Politiker der Bundesländer weiter, suchen Aushilfskräfte, die ohne Seiten-/Quereinstieg oder andere Qualifizierung in den Unterricht gestellt werden, unterbreiten neue Vorschläge zur Deprofessionalisierung und warten ab, um in 5 Jahren weiter zu jammern und noch mehr Sparmaßnahmen zu beschließen.

Ausbaden müssen es SchülerInnen, Eltern und Lehrkräfte an den Schulen mit Lehrkräftemangel, der noch zunehmen wird.
Inzwischen gehen in Niedersachsen die am Gymnasium zurzeit überzähligen Lehrkräfte mit ihrem A14-Gehalt per Abordnung zu 28 Unterrichtsstunden in die Grundschulen und übernehmen dort den Erstunterricht, andernorts sind es Vertretungskräfte mit Bachelor-Abschluss, die natürlich weitaus günstiger und flexibler sind.
Schon seit Jahren ist in Nds. die Personaldecke trotz aller Bemühungen nicht ausreichend, das wird im Sommer mit der Rückkehr zu G9 noch deutlicher werden

Gleiches steht NRW noch bevor, 2025, übrigens gleichzeitig mit Schleswig-Holstein. Da können beide Bundesländer miteinander um Lehrkräfte buhlen, während Bayern schon im Jahr zuvor Lehrkräfte für den neuen Abi-Jahrgang benötigt.

PeterPan314
4 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Insgesamt stimme ich Ihnen an vielen Stellen zu.
„Das ist kaum glaubhaft angesicht der vielen Meldungen über StudienabbrecherInnen, über die, die im Studium wechseln, die das Referendariat nicht aufnehmen…“
Wie die Abbrecher aber verteilt sind, ist leider in keiner Meldung aufgeschlüsselt. Man findet immer nur Angaben von einem Drittel, das abbricht, aber weder die Schulform noch die Fächer werden darin genannt oder man weist zumindest explizit darauf hin, dass diese Faktoren nicht relevant sind.
Für mich spricht ein NC von 2,x oder sogar 1,x bei der Zulassung auf zu wenige Studienplätze oder zu viele Bewerber hin. Für den Grundschulbereich ist das einerseits positiv, weil es anscheinend zu viele Bewerber gibt, oder es unterstreicht ein Sparen der Universitäten.
Bezüglich der Seiten- und Quereinsteiger und Aushilfskräften rennen Sie bei mir offene Türen ein.
Wie unter dem Deckmantel von Inklusion, Integration, individueller Förderung und anderen tollen „Namen“ Einsparungen vollzogen worden sind, ist nur verständlich, wenn man das Schulsystem als Unternehmen sieht, dass Kosten unter allen Umständen senken muss.

dickebank
4 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

@palim – Sie vergessen den Jahrgang, in dem an den GY der einzelnen Bundesländer wegen der Umstellung von G8 auf G9 kein Abitur durchgeführt wird. In diesen Jahren starten auch keine Schulabgänger mit aktueller AHR an den Hochschulen.

Palim
4 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

@dickebank
Stimmt. Die habe ich vergessen. Im Sommer wird es in Niedersachsen nur AbsolventInnen von GeSas und Berufsbildenden Schulen geben.
Da kann man sich dann im nächsten WS anschauen, ob die Anzahl der Studierenden in Niedersachsen oder auch andernorts sinkt, nachfolgend auch in den anderen Bundesländern, und schon jetzt mit Meldungen rechnen, wo die vom Gymnasium fehlenden AbiturientInnen keine (Lehr-)stellen besetzen.

ysnp
4 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Auf jeden Fall stimmt das Verhältnis fertig ausgebildeter Grund- und Mittelschullehrer (beide A 12 mit Aufstiegsmöglichkeiten von einer geringeren Anzahl von Lehrern nach guter Beurteilung bis zu A13 – es sind nur eine begrenzte Anzahl von Stellen vorhanden) und Bedarf in Bayern nicht mehr. In Bayern ist das so, dass seit über 15 Jahren für die Mittelschule zu wenig Lehrer ausgebildet werden und Grundschullehrer dort über Abordnung oder Versetzung aushelfen mussten. Die Studienplätze wären vorhanden gewesen, aber nur verhältnismäßig wenige wollen Mittelschullehramt studieren. Da hat man lieber Realschule oder Gymnasium mit A13 und etwas leichterem Schülerklientel vorgezogen.
An der Grundschule herrschte bis vor ca. 4-5 Jahren Überhang mit oben erwähnten NC von 1,… und Wartezeiten bis zur Anstellung.
Seit ca. 4 Jahren ist der Markt leergefegt, einerseits wegen der hohen Anzahl der Pensionierungen, andererseits wegen des höheren Bedarfs. Inzwischen übernehmen bei uns Studenten nach der 1. Staatsprüfung Vertretungsunterricht und überbrücken damit die Wartezeit bis zum Referendariat, da dieses nur immer zum Schuljahr angefangen werden kann.
Dass Grundschullehramt kein Zuckerschlecken mit den „lieben Kleinen“ ist und die Rahmenbedingungen härter geworden sind, hat sich bei den meisten herumgesprochen.
Leider haben einige Leute, die Grundschullehramt studieren, immer noch die falsche Vorstellung von angeblich „leicht handelbaren“ Kleinen. Wir haben Referendare, die aufgeben, weil sie merken, dass das ganze Berufsfeld doch nichts für sie ist und sie die pädagogische Arbeit in der Grundschule im Vorfeld unterbewertet haben.

PeterPan314
4 Jahre zuvor

@Palim (31. Dezember 2019 At 13:09):

„Zum einen schreiben hier nicht nur Lehrkräfte aus NRW und in anderen BL ist es anders geregelt. Dort erhalten Gymnasiallehrkräfte, Berufs- und Förderschullehrkräfte sofort A13 samt den damit einhergehenden Vorteilen für A14-Stellen. Alle anderen an GS+SekI-Schulen beginnen mit A13 trotz gleicher Studiendauer und gleichen Abschlüssen. Die entsprechende Anerkennung an GS+SekI-Schulen bleibt aus.“
{Meinen Sie „mit A12 trotz gleicher Studiendauer“?}
Sie unterstreichen hier mein Argument, dass die Debatte „A13 für alle“ als Frontenkrieg zwischen Gym und GS geführt wird, obwohl es viele Schulformen betrifft.
Ich verweise nur darauf, dass die Anerkennung für eine Lehrkraft oder einen Abschluss nichts mit der Besoldung zu tun hat. Faktisch geht es nur um die Studiendauer und die Anerkennung dieser in Form einer Eingangsbesoldung. Da haben die Lehrkräfte, die nach der neuen Studienordnung einen Abschluss erhalten bzw. erhalten haben, ein stichhaltiges Argument auf ihrer Seite.

„In Niedersachsen gibt es neuerdings A13-Stellen für Realschullehrkräfte, die an bestimmte Aufgaben geknüpft werden, die bisher an allen GS+SekI-Schulen unentgeltlich übernommen werden mussten und an vielen Schulen auch weiterhin müssen. Auch hier wird die Anerkennung an GS+SekI-Schulen nicht gewährt.“

Das mag hart klingen, aber wenn man Beamter ist, kann man angewiesen werden, einer Aufgabe nachzukommen. Zwei meiner Kollegen haben über ein Jahr die Arbeit des Hausmeisters gemacht, weil meine Schule keinen mehr hatte.
Viele Angebote, die außerhalb der reguläre Unterrichtsverpflichtung liegen, werden von Kollegen und mir auf Anordnung gemacht. Weitere Aufgaben von der IT über Sicherheit bis hin zu Organisation [der Begriff Koordination wird dabei nie verwendet] sind auch Aufgaben nach Anordnung. Das sind dann die Spaßmaßnahmen, von denen Sie sprechen.
Welche Aufgaben sind das denn? Warum wurden sie nun so entlohnt?

„Zum zweiten haben Sie selbst in Ihrem Beitrag von 7:54 Uhr geschrieben: “Wichtiger ist die Frage, ob nur die neuen Studienabsolventen mit längerer Regelstudienzeit die A14-Stellen erhalten sollten…”
Ich hielt das für einen Tippfehler, aber man kann es auch anders auslegen.“
Ich weiß leider nicht, wie Sie das verstehen, aber ich sehe die Debatte gezielt unter dem Aspekt der Wertschätzung geführt.
Rein rechtlich haben Lehrkräfte das tragende Argument der längeren Studiendauer auf ihrer Seite. Folglich hat jede Lehrkraft das Recht auf eine erhöhte Eingangsvergütung, wenn die Studiendauer länger ist das früher. Das betrifft zum Beispiel Lehrkräfte einer Grundschule.
Das Argument greift aber nicht für die älteren Lehrkräfte.
Folgerichtig wird die Debatte nicht an der Studiendauer festgemacht, sondern an einer Wertschätzungsdebatte, die rechtlich keinen Bestand hat.
Die Klagen für eine höhere Besoldung werden auch nicht aufgrund von beruflicher Anerkennung und Respekt vor Gericht landen, sondern als Nebenwirkung des Bologna-Prozesses, der die Studiendauern vereinheitlicht hat.

Palim
4 Jahre zuvor
Antwortet  PeterPan314

@PeterPan314
„{Meinen Sie “mit A12 trotz gleicher Studiendauer”?}“
Ja, meinte ich.
Wenn – rein rechtlich- die Lehrkräfte, die nach neuer Studienordnung studiert und ihr Referendariat abgelegt haben, A13 erhalten müssten, hätte die Umstellung ja sofort erfolgen können/ müssen. Dem ist aber nicht so.

Dass eine weitere Debatte darüber geführt wird, dass Lehrkräfte an verschiedenen oder gleichen Schulformen für gleiche Tätigkeiten unterschiedlich entlohnt und/oder entlastet werden, ist richtig. Warum werden Aufgaben an einer Schulform in einer A13/14-Stellen angegeben oder mit Entlastungen versehen, an anderen Schulformen jedoch nicht?
Die Diskussion darüber gibt es ohnehin und sie würde durch die veränderten Einstiegsgehälter geschürt. Außerdem besteht schon jetzt ein Zusammenhang, wenn an einzelnen Schulformen A14-Stellen für an allen Schulen übliche Tätigkeiten ausgelobt werden. Diese können von A12-Lehrkräfte nicht ergriffen werden UND es werden an ihren Schulen keine A13-Stellen, von der Schulleitung abgesehen, gewährt, A14-Stellen gibt es keine.

Invictus
4 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Warum kann man denn dann nicht, wenn die rechtliche Lage hier so eindeutig ist, auf ein höheres Einstiegsamt klagen? Wenn das wirklich so eindeutig da steht, dass allein die Studiendauer ausschlaggebend ist, verstehe ich nicht, wie sich die Länder diesem Rechtsanspruch widersetzen können.

dickebank
4 Jahre zuvor
Antwortet  Invictus

Diejenigen, die klageberechtigt wären, sind vermutlich noch in der Probezeit.

Für die Altfälle sind ja bereits Klagen anhängig, aber noch nicht abschließend geklärt.

Die Lehrereingruppierungsordnung ist zwar eine ewig währende Forderung der Lehrergewerkschaften, die innerhalb der Tarifunion (GEW und dbb) aber nicht abschließend ausverhandelt worden ist, da die Organisationnen im dbb, die die anderen Sparten (Polzei, Steuer etc.) vertreten, an diesem Streitpunkt die Tarifverhandlungen für die Angestellten der Länder nicht scheitern lassen wollen.

jagothello
4 Jahre zuvor

Weitaus dringlicher wäre eine Angleichung der Gehälter tarifbeschäftigter Lehrkräfte an die Beamtenbesoldung.

dickebank
4 Jahre zuvor
Antwortet  jagothello

@jagothello Steuerhinterziehung und Sozialabgabenbetrug sind aber strafbar.

Die 400 bis 500 Euro netto je Monat sind während des aktiven Dienstes verkraftbar, die soziale Ungerechtigkeit nach Beendigung der Dienstzeit ist dann allerdings ein Skandal. Ich – als Tarifbeschäftigter – kann nur hoffen, dass die Eigenanteile der privaten Krankenzusatzversicherung bei den zukünftigen Pensionären (m/w/d) der Babyboomer-generation dergestalt steigen, dass über die Sozialabgaben/Versicherungskosten ein entsprechender Ausgleich geschaffen wird.