AfD-„Meldeportal“: Datenschützer fordert Lehrer (indirekt) zur Klage auf

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STUTTGART. In der Diskussion um das umstrittene AfD-Meldeportal «Faire Schule» in Baden-Württemberg hält Landesdatenschützer Stefan Brink eine gerichtliche Klärung für sinnvoll. «Da ich die Sorge um die Wahrung der Rechte von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern sowie Eltern teile, würde ich eine solche Klärung sehr begrüßen», schrieb Brink in einem Brief an Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU). Klageberechtigt wären betroffene Lehrer, Schüler oder Eltern. Die Plattform der AfD war Mitte November ans Netz gegangen. Dort können Schüler, Lehrer und Eltern «Vorfälle» an Schulen melden – in Rubriken wie «Gewalt an der Schule» und «Mobbing», aber auch «politische Beeinflussung» und «Neutralität».

Wann zieht der erste Lehrer gegen die AfD vor Gericht? Foto: pxhere

Parteien und Gewerkschaften hatten die AfD wegen des Portals scharf kritisiert. Es war von «Denunziantentum» die Rede. Zudem wurden datenschutzrechtliche Bedenken laut. Die teilt auch Datenschützer Brink. Er schrieb, die Plattform scheine mit erheblichen datenschutzrechtlichen Mängeln behaftet. Sowohl die Rechte auf informationelle Selbstbestimmung von Lehrern als auch von Schülern, die Vorfälle meldeten, sowie von sorgeberechtigten Eltern würden verletzt. Brink hält sich selbst aber nach wie vor nicht für zuständig, um dagegen einzuschreiten. Verantwortlich für das Portal sei die AfD-Landtagsfraktion. Als Landesdatenschützer dürfe er das Parlament aber nicht beaufsichtigen oder gar regulieren, erklärte Brink in dem Schreiben, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Die AfD betreibt in sieben Bundesländern „Meldeportale“ gegen Lehrer

Brink darf die Landesbehörden aber in Sachen Datenschutz beraten – und das tat er in dem Schreiben an Kultusministerin Eisenmann, das bereits am 21. November verschickt wurde, aber erst am Mittwoch bekannt wurde. Auch die Landtagsverwaltung fühlt sich nicht zuständig für das AfD-Portal. Das Landtagspräsidium will sich aber bei der nächsten Sitzung im Januar mit dem Thema befassen.

Die AfD betreibt in insgesamt sieben Bundesländern sogenannte „Meldeportale“, über die Schüler und Eltern – auch anonym – parteikritische Lehrer melden sollen. In Mecklenburg-Vorpommern verbot der Landesdatenschützer das „Meldeportal“, das dort (im Unterschied zu den übrigen) allerdings von der Partei, nicht von der Fraktion betrieben wurde. Parlamentarier, also auch Fraktionen, sind gesetzlich besonders geschützt. News4teachers / mit Material der dpa

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Ignaz Wrobel
4 Jahre zuvor

Jeder betroffene Schüler oder dessen Eltern bei Minderjährigen und betroffene Lehrer haben als einzige die berechtigte Chance bei vorliegenden Verstößen der AfD-Denunziationsportale gegen das Datenschutzrecht, erfolgreich gegen abgebildete gemeldete personenbezogene Datensammlungen über ihre Person zivilrechtlich vorzugehen.
Also los zum Anwalt und klagen. Der Erfolg ist gewiss so man in seinen Persönlichkeitsrechten betroffen ist.

Mitschnacker
4 Jahre zuvor

Ich wüsste nicht, dass jemand klagen kann, wenn beim Schulamt eine Beschwerde über die fehlende Neutralität des Lehrers eingeht. Viel mehr ist es doch ein der Aufgaben der Schulbehörden Fehlhandlungen von Lehrern zu untersuchen und mehr als diese Beschwerden an die Schulbehörden weiterzumelden macht das „Denunziationsportal“ nicht.

Was ich mich allerdings frage ist, warum es derlei Geschrei nicht bei dem eingeführten Bewertungsportal für Lehrer in Berlin durch die rot-rot-grüne Regierung gibt.

Küstenfuchs
4 Jahre zuvor
Antwortet  Mitschnacker

Für schlichte Gemüter hier die Antwort: Wenn ein Elternteil eine Beschwerde einreicht, kann kein Lehrer klagen. Wenn eine Partei, die das Ganze überhaupt nichts angeht (weil sie keine Partei im Schulleben ist), unberechtigt Daten erhebt, verarbeitet und speichert, kann die Lehrkraft, deren Daten unrechtmäßig gespeichert und verwendet wurden, natürlich klagen.
Bei der App sind mit Schülern und möglicherweise Eltern Parteien des Schullebens beteiligt. Dies ist datenschutzrechtlich auch kritisch, die Gerichte haben aber die Meinungsfreiheit als höheres Gut bewertet.

Stefan
4 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Mein schlichtes Gemüt lässt mich fragen, ob es zu den modernen Erkenntnissen der Pädagogik gehört, dass Lehrer den dummen Anteil der Zu-Belehrenden erst einmal auf ihr schlichtes Gemüt hinweisen sollten, damit sie besser zuhören und verstehen?

Ignaz Wrobel
4 Jahre zuvor
Antwortet  Mitschnacker

Das Bedeutet, jeder betroffene Lehrer kann gegen die AfD-Portale klagen. Schwieriger wird es nur, wenn die Landtagsfraktion diese Portale betreibt.