KIEL. Mehr Lehrkräfte als in den vergangenen Jahren unterrichten bis zu ihrem endgültigen Pensionsalter an schleswig-holsteinischen Schulen – stellt der Philologenverband Schleswig-Holstein fest. Zum Teil geschehe dies sogar über die gesetzliche Altersgrenze hinaus. Diese Entwicklung nimmt der Verbandvorsitzende Jens Finger zum Anlass für seine Forderung, die Altersermäßigung auszuweiten – geringfügig, wie er betont. Konkret fordert er: „Ab dem 65. Geburtstag eine weitere Stunde Altersermäßigung!“
„Es wäre ein Akt der Fürsorgepflicht der Landesregierung, die dienstliche und pädagogische Tätigkeit älterer Lehrkräfte dadurch zu würdigen, dass sie die bestehende Altersermäßigung für diesen Personenkreis unmittelbar nach dessen Erreichen des 65. Lebensjahr um eine weitere Unterrichtsstunde erhöht, da für die betroffenen Lehrkräfte in diesem Jahr das gesetzliche Pensionsalter bereits bei 65 plus acht Monate liegt“, so Finger.
Lehrer dürfen nur an zwei Stichtagen im Jahr in den Ruhestand gehen
Dazu komme die Praxis, dass Lehrkräfte nur an zwei Stichtagen im Jahr in den Ruhestand eintreten, nämlich zum 1. Februar und zum 1. August. Dies führe zuweilen dazu, dass der faktische Eintritt in den Ruhestand erst um den oder sogar nach dem 66. Geburtstag erfolge. „Dem müsste der Dienstherr Rechnung tragen“, meint der Philologen-Landeschef. dpa
Solche Ermäßigungen würden sicher dazu führen, dass alte Lehrer länger unterrichteten und dabei weniger krank wären. Im Zeitalter von Lehrermangel wäre das ein Gewinn für den Staat.