MÜNCHEN. Ein Coburger Schulleiter bekommt für seine eigenmächtige Anhebung von Abiturnoten das Gehalt gekürzt. Der Verwaltungsgerichtshof in München bestätigte eine Entscheidung der Vorinstanz aus dem Jahr 2018. In den nächsten drei Jahren muss der Oberstudiendirektor demnach auf zehn Prozent seines Gehalts verzichten, wie eine Sprecherin des Verwaltungsgerichtshofs am Donnerstag sagte. Zuvor hatte die «Neue Presse Coburg» darüber berichtet.
Der Direktor des Traditionsgymnasiums Casimirianum hatte 2013 die Noten von 86 Abiturienten im Fach Deutsch eigenmächtig um einen Punkt nach oben korrigiert, weil er die Arbeiten als zu streng bewertet erachtete. Der Pädagoge bleibt aber Schulleiter. Der Forderung der Landesanwaltschaft, den Oberstudiendirektor zurückzustufen, folgte das oberste Verwaltungsgericht in Bayern nicht. Das Urteil ist rechtskräftig. dpa
Vorwurf: Abiturnoten geschönt – Strafbefehl gegen Coburger Schulleiter