Wer sein Recht auf Inklusion wahrnimmt, muss für den Schulweg teuer bezahlen

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DÜSSELDORF. Besucht ein Kind mit Handicap in NRW eine Regelschule, kommen auf Eltern oft hohe Kosten zu. Mehrere Tausend Euro müssen manche Familien pro Jahr für den Schulweg aufbringen. Dies berichtet die „Rheinische Post“. Das Schulministerium, das das Problem dadurch mitverursacht hat, indem es die Inklusion auf wenige Regelschulen begrenzt hat, zuckt mit den Schultern – und verweist auf die Zuständigkeit der Kommunen.

Dass die Inklusion in Deutschland mehr Ressourcen benötigt, dürfte unstrittig sein. Foto: Shutterstock
Eltern behinderter Kinder haben ohnehin schon viel zu tragen – in NRW auch noch hohe Kosten für den Schulweg, zumindest wenn sie ihr Recht auf einen Platz an der Regelschule wahrnehmen. Foto: Shutterstock

Eltern behinderter Kinder müssen in NRW die Fahrtkosten zur Schule zunehmend selbst tragen. „Wir hören von Problemen, insbesondere in ländlicheren Gebieten wie dem Bergischen Land, Ostwestfalen-Lippe oder dem Kreis Mettmann“, sagte Eva-Maria Thoms, Vorsitzende des Behinderten-Vereins „mittendrin“, der Düsseldorfer „Rheinischen Post“. Ursache sei, dass die Schulträger in vielen Kommunen nur die Fahrten zu Förderschulen organisierten und bezahlten.

Recht auf Besuch einer Regelschule, aber…

Wenn ein Kind mit Handicap aber eine Regelschule besuche, wo es mit anderen, nicht-behinderten Kindern zusammen unterrichtet wird, seien überwiegend die Eltern in der Pflicht. Die Kosten belaufen sich Betroffenen zufolge auf mehrere Tausend Euro im Jahr. Immer mehr Eltern wünschen sich aber gerade den Besuch einer Regelschule für ihr behindertes Kind. In Nordrhein-Westfalen haben Kinder (wie in den meisten Bundesländern) einen Rechtsanspruch auf inklusive Bildung durch das Schulgesetz. Der ist allerdings mit einem Ressourcenvorbehalt verbunden – heißt: die Schulplatzwahl wird beispielsweise davon abhängig gemacht, ob geeignete Schulräume vorhanden sind.

Dem NRW-Schulministerium, das die Inklusion ab Klasse 5 seit 2018 auf wenige Schwerpunktschulen konzentriert, ist das Problem bekannt. Der Schulträger, also meist die Kommune, und nicht die Landesregierung entscheide über Art und Umfang der Beförderung, hieß es dazu lapidar. Bei Förderschulen sei es eher möglich, Schülerspezialverkehre wirtschaftlich verträglich einzurichten, da durch die Konzentration von Schülern mit entsprechender Behinderung auf einen Schulort kostengünstigere Sammelbeförderungen angeboten werden könnten. Es gebe aber stets einen Fahrtkostenzuschuss von 13 Cent je Kilometer (der allerdings nicht ausreicht, um die Kosten zu decken).

Heißt dann wohl: Inklusion muss man sich leisten können. News4teachers / ots

Inklusion in der Schule ist ein Menschenrecht – doch ob es gewährt wird, regeln die Länder nach Gutsherrenart

 

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Georg
4 Jahre zuvor

Frage: Wie war das vor der Inklusion mit den Fahrtkosten?

Gümnasiallehrer a.D.
4 Jahre zuvor

Ungerecht, mehr muss dazu nicht gesagt werden.

Julia
4 Jahre zuvor

Nur als Anmerkung: Schüler/Kind mit sonderpädagogischen Förderbedarf anstatt „behindertes“ Kind wäre besser formuliert.

Georg
4 Jahre zuvor
Antwortet  Julia

Wenn man nur vom Thema ablenken möchte, haben Sie recht. Wie stehen Sie inhaltlich dazu?

Palim
4 Jahre zuvor

Diese Frage stellt sich speziell für NRW, da es hier den Ressourcenvorbehalt und Schwerpunktschulen gibt.

Andernorts ist jede Schule automatisch „inklusiv“, Eltern entscheiden über eine Schule und die Kommune befördert dorthin. Das gilt für sehr viele Kinder:
– für Kinder mit Beeinträchtigungen, die an eine Regelschule oder eine Förderschule gehen, die den Schulweg nicht allein bewältigen können
– für Kinder, die an einer Schule außerhalb des Einzugsgebietes, die es hier noch gibt, begründet beschult werden (Ausnahmeantrag, Besuch des Ganztages, Besuch einer Schule mit Schwerpunkt auf Förderung besonders Begabter SuS…)
– für Kinder, die im Einzugsgebiet wohnen, aber dennoch einen weiten Schulweg haben.

omg
4 Jahre zuvor

Die Frage ist halt, ob vor dem Bundesverwaltungsgericht diese Regelung nicht als Verstoß gegen das Diskriminierungsverbor gesehen werden würde. Blöd nur mal wieder: Es muss sich jemand finden, der den Weg durch die Instanzen geht.

Cornelia
4 Jahre zuvor

Wenn Kinder eine Privatschule besuchen, haben sie auch oft hohe Fahrtkosten, zusätzlich zu den Kosten, die sie für die Schule leisten müssen. Und oft befinden sie sich nicht freiwillig auf dieser Schule. Das betrifft auch viele Familien. Wie sieht es da aus mit finanzieller Unterstützung?

Fahrtkosten für Förderschulen / Sonderschulen werden i.d.Regel vom Landkreis übernommen. Das heißt dann evt. pro Strecke eine Stunde Fahrtzeit für die behinderten Schüler. Manchmal sogar mehr, was m.W. den Vorschriften widerspricht. Wenn das Kind als eines der ersten zusteigt, fährt es täglich 2 Stunden durch die Gegend. Das sind eine Menge Kilometer, auch wenn die Schule nicht allzuweit weg ist, es werden aber eben alle Stationen der anderen Kinder angefahren. Da kommen pro Fahrt zu einer Einrichtung, die 15 Kilometer weg ist, schnell über 30 Kilometer zusammen. Und da kann es schon passieren, das ein schwer behindertes Kind mal dehydriert nach Hause kommt im Hochsommer oder sich im Winter einen Infekt einfängt,wenn es neben der Türe sitzt.

Bei Inklusionskindern ist es eher so, dass sie Einzelbeförderung haben, das treibt die Kosten extra in die Höhe. Nicht in allen Fällen ist die Beförderung so kostspielig, wie es die Überschrift suggeriert. Aber sicherlich muss eine Lösung gefunden werden für besonders betroffene Familien. Allerdings sollte man auch die Nachteile sehen, die andere behinderte Schüler in Kauf nehmen müssen.

Heinz
4 Jahre zuvor

Zitat:
„Bei Förderschulen sei es eher möglich, Schülerspezialverkehre wirtschaftlich verträglich einzurichten, da durch die Konzentration von Schülern mit entsprechender Behinderung auf einen Schulort kostengünstigere Sammelbeförderungen angeboten werden könnten.“

Bei allem anderen, was die Inklusion in NRW betrifft ist dieses Argument übrigens egal und nicht wichtig, da ja die Regelschullehrer alles andere auffangen müssen, und es somit kaum Geld kosten kann. Doppelbesetzung gibt es ja quasi nicht.

Ich würde übrigens sehr gerne mehr Inklusionsschüler mit köperlichen Behinderungen an unserer Schule haben (gibt es die überhaupt noch?). Das wären dann endlich mal mehr sozialverträgliche Schüler. Von daher, bezahlt ihnen bitte das Geld! Genau diese Schüler könnte jede Inklusionsschule gebrauchen und nicht so viele von den sozial gestörten, die einfach noch zu jung für den Knast sind.