Wie sollen Referendare in der Corona-Krise geprüft werden? Länder uneins, aber…

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BERLIN. Der Bundesvorsitzende des Verbands bak Lehrerbildung, Helmut Klaßen, hat den KMK-Beschluss begrüßt, Lehramtsanwärter im Vorbereitungsdienst, die in diesem Jahr ihre Staatsprüfung ablegen, vor Nachteilen durch die Corona-Krise zu bewahren. Diese grundsätzliche Festlegung der Kultusminister sei allerdings auch notwendig gewesen, erklärte er. Denn es zeichne sich ab, dass die Bundesländer (mal wieder) keine einheitliche Linie finden, wie sie mit den angehenden Lehrkräften umgehen sollen. Im Bundesarbeitskreis (bak) Lehrerbildung sind bundesweit Ausbilderinnen und Ausbilder von Referendaren zusammengeschlossen.

Worauf müssen sich Referendare einstellen? Foto: Shuterstock

„Nach sorgfältiger Abwägung der Gesamtsituation hat das Kultusministerium nun entschieden, dass die Zweiten Staatsprüfungen in modifizierter Form durchgeführt werden“, so heißt es in Baden-Württemberg. „Zentrale Änderung ist dabei, dass noch ausstehende unterrichtspraktische Prüfungen – so genannte Lehrproben – in diesem Jahr nicht als Lehrprobe stattfinden werden. Als Ersatz für die Lehrprobe wird es eine mündliche Präsentation einer geplanten Unterrichtsstunde mit Reflexionsgespräch geben. Das Prüfungsformat wird sich inhaltlich und auch vom Ablauf her an der ursprünglichen Lehrprobe orientieren und analog zu einer Unterrichtsstunde 45 Minuten dauern.“

„Abschlüsse werden bundesweit anerkannt“

Baden-Württembergs Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) betont: „Auch wenn wir die Prüfungsformate aufgrund der aktuellen Situation anpassen mussten, so werden diese in jedem Fall bundesweit anerkannt. Die gegenseitige Anerkennung der Abschlüsse haben wir durch einen Beschluss der Kultusministerkonferenz sichergestellt.“ (News4teachers berichtete)

Gut so – meint Helmut Klaßen, Chef des bak Lehrerbildung. Denn andere Bundesländer dächten darüber nach, den Vorbereitungsdienst nötigenfalls zu verlängern, um die üblichen Prüfungsformate zu retten. „Dass die Länder unterschiedliche Wege gehen, unterstreicht die Notwendigkeit des KMK-Beschlusses, dass Lehramtsanwärter durch die Corona-Krise keine Nachteile haben sollen. Dies halten wir für elementar wichtig und setzen darauf, dass dies in der Folge auch konsequent Anwendung findet“, so betont er.

Die Situation zeichne sich für die Betroffenen ohnehin derzeit durch große Unsicherheit aus. „Prüfungen werden abgesagt, da derzeit kein Unterricht stattfindet, es werden neue Termine vereinbart, ohne zu wissen, wie es wirklich weiter geht“, so berichtet er. Es wäre gut, wenn die Verantwortlichen zeitnah Klarheit schaffen könnten – so gut es die Situation eben erlaube.

„Kann die Sorge der angehenden Lehrer nachvollziehen“

Der KMK-Beschluss sieht vor: Sollten im weiteren Verlauf des Schuljahres unterrichtspraktische Prüfungen im Rahmen von Staatsprüfungen in schulischen Lerngruppen nicht oder nicht im geforderten Mindestumfang möglich sein, stehen andere Prüfungsformate beziehungsweise Prüfungsersatzleistungen der gegenseitigen Anerkennung der Abschlüsse zwischen den Ländern nicht entgegen. Darüber hinaus haben die Länder die Möglichkeit, für das Ergebnis der Staatsprüfung Vorleistungen aus dem Vorbereitungsdienst stärker als bisher zu berücksichtigen. Die Länder stimmen sich im Rahmen der Kultusministerkonferenz eng über das weitere Vorgehen ab.

In den vergangenen Tagen hätten das Ministerium viele Anfragen erreicht, wie es angesichts der aktuellen Einschränkungen mit den Prüfungen weitergehe, so berichtete Kultusministerin Eisenmann aus Baden-Württemberg. „Ich kann die Sorge der angehenden Lehrerinnen und Lehrer gut nachvollziehen. Umso wichtiger ist es, dass wir nun Klarheit für die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie die Referendarinnen und Referendare schaffen.“ News4teachers

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