DÜSSELDORF. Der Vorgang ist beispiellos: Am Donnerstagnachmittag kündigt das NRW-Schulministerium in einer offiziellen Schulmail an alle 5.500 Schulen im Land an, die Grundschulen ab dem 11. Mai auch für die Klassen 1 bis 3 zu öffnen. Zwei Stunden später kommt ebenfalls per Schulmail eine “Klarstellung” – ohne Entschuldigung -, der zufolge das doch nicht gilt. Der Hintergrund: Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) zwischenzeitlich zurückgepfiffen (hier berichtet News4teachers ausführlich über das Geschehen). Wie groß die Verärgerung in der Lehrerschaft des Landes über die Landesregierung mittlerweile ist, zeigt eindrucksvoll ein offener Brief des VBE-Landesvorsitzenden Stefan Behlau an Laschet und Gebauer. Wir dokumentieren das Schreiben.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Laschet, sehr geehrte Frau Ministerin Gebauer,
nicht erst, aber besonders seit der 17. Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung am Donnerstag, 30.04.2020, herrscht eine große Unruhe und Empörung unter den Schulleitungen und Lehrkräften in NRW. Daran hat auch die angebliche Klarstellung zu dieser Schulmail noch am selben Tag nichts geändert.
Schulleitungen und Lehrkräfte sind in großem Maße tief verärgert und fassungslos über ihren Dienstherrn, die Landesregierung, durch die sie sich in keiner Weise in ihrem Aufgabenfeld verstanden und vertreten fühlen. Sowohl die Inhalte der Schulmail als auch die öffentlichen Äußerungen machten mehr als deutlich, dass die Kommunikation innerhalb der Landesregierung stark gestört scheint.
Keine Wertschätzung gegenüber Schulleitungen und Lehrkräften
Zum wiederholten Male erfuhren Schulleitungen und Lehrkräfte wichtige Informationen zuerst über die öffentlichen Medien. Zusätzlich zeigt sich in erschreckender Weise, dass nicht alle Verantwortlichen in der Landesregierung und dem Ministerium über den aktuellen Schulalltag informiert sind und anscheinend nicht annähernd wissen, was Schulleitungen und Lehrkräfte in diesen schwierigen Zeiten für die Schülerinnen und Schüler, ihre Eltern und damit für unsere Gesellschaft leisten. Gesellschaftlich verantwortliches Handeln und Wertschätzung gegenüber Schulleitungen und Lehrkräften sieht anders aus!
Seit Beginn der Pandemie hat der VBE angeboten, seine Expertise in die Gespräche und Beratungen über Wiedereröffnungsszenarien einzubringen. Der VBE hat mit seinem Denkanstoß zur Wiedereröffnung der Schulen bereits vor Ostern einen konstruktiv-kritischen Diskussionsbeitrag geliefert. Doch Gespräche und Beratungen blieben aus. Jetzt haben erstmalig Gespräche stattgefunden. Gespräche und Beratungen, die wichtig sind, die Rückkopplungen erlauben, zur Reflektion animieren und hilfreich bei einer gelingenden Kommunikation sein können und sollen. Es ist gut, diese Gespräche zu führen, es ist auch gut, dass der Austausch stattfindet.
Aber dieser Austausch benötigt auch Zeit. Er darf nicht missbraucht werden, um weitere Schritte zu legitimieren. Der VBE verwehrt sich ausdrücklich gegen die Äußerung in der 17. Schulmail, diese sei inhaltlich mit uns abgestimmt und würde von uns mitgetragen. Diese Art der Instrumentalisierung unseres Verbandes weisen wir ausdrücklich zurück und fordern eine Richtigstellung gegenüber den Schulen.
Der VBE setzt sich dafür ein, dass es zu einer schrittweisen Wiedereröffnung der Schulen kommt, die tragfähig ist. Im Sinne dieser Tragfähigkeit hat der VBE bisher im dynamischen Prozess folgende Forderungen konkret formuliert:
- Es muss klar kommuniziert werden, dass es bis zu den Sommerferien keinen geregelten Schulbetrieb und keinen Unterricht, so wie wir ihn kennen, geben wird.
- Alle Schülerinnen und Schüler kommen mit vielfältigen Erfahrungen und Erlebnissen zurück in die Schulen. Viele von ihnen haben Ängste entwickelt und fühlen sich unsicher. Sie haben ein Recht darauf, dass die Lehrkräfte ausreichend Zeit haben, ihre Ängste wahrzunehmen und ihnen die Unsicherheiten zu nehmen.
- Daher ist es aus Sicht des VBE im Hinblick auf die Schülerinnen und Schüler eines Jahrgangs notwendig, dass sie mindestens zwei oder drei Tage hintereinander in der Schule sein können (zumindest zu Beginn der Wiedereröffnung der Schulen).
- Die Schülerinnen und Schüler sind so voller Erlebnisse und Erfahrungen, dass es für sie ein sehr großer Stress wäre, wenn sie nur einen einzigen Tag in der Schule sein könnten und dann wieder eine Woche warten müssten.
- Ebenso muss die Aufnahme des Unterrichts in neuen Lerngruppen auch für die Lehrkräfte leistbar sein. Bei der Wiederaufnahme des Unterrichts müssen die Jahrgänge eine besondere Berücksichtigung erfahren, die am Ende des Jahres Abschlüsse bzw. Berechtigungen erwerben.
- Viel Zeit wird benötigt werden, mit den Schülerinnen und Schülern darüber zu sprechen und einzuüben, wie sie sich sicher auf dem Schulweg, im Schulbus, im Schulgebäude und auf dem Schulgelände verhalten müssen.
- Die Situation an den einzelnen Schulstandorten ist sehr unterschiedlich.
- Es gibt Schulen, die einen hohen Prozentsatz an Lehrkräften haben, die zur Risikogruppe gehören und deshalb nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden dürfen. Auch an die Lehrkräfte mit Angehörigen, die zur Risikogruppe gehören und im gleichen Haushalt leben, ist zu denken genauso wie an die Kinder und Jugendlichen mit Vorerkrankungen.
- Für eine Wiederaufnahme des Unterrichts müssen ausreichend Räumlichkeiten vorhanden sein, die den notwendigen Abstand zwischen den Beteiligten gewährleisten.
- Wenn personelle und räumliche Voraussetzungen für eine Wiedereröffnung des Unterrichts schwierig sind, dürfen die betroffenen Schulleitungen nicht allein gelassen werden.
- Die Hygienestandards müssen von den Schulträgern landesweit einheitlich umgesetzt werden.
- Je kleiner die Kinder sind, desto mehr Platz brauchen sie in den Räumen, um das notwendige Abstandsgebot einhalten zu können.
- Die Schulen benötigen ausreichend Waschgelegenheiten, Einmal-Handtuchpapiere, Seife und Desinfektionsmittel.
- Eine tägliche Reinigung und Desinfektion aller Räume und Kontaktflächen ist nötig.
- Wenn die Hygienestandards nicht in allen Punkten umgesetzt werden, darf kein Unterricht stattfinden.
- Die notwendigen Voraussetzungen für den Schülertransport müssen gegeben sein.
- Es werden wesentlich mehr Schulbusse eingesetzt werden müssen, damit die Schülerinnen und Schüler auch in den Bussen das Abstandsgebot einhalten können.
- Bei Kindern ist eine Bus-Begleitung durch einen Erwachsenen notwendig.
- Eine rechtzeitige und transparente Kommunikation mit den Schulen, den Eltern (und der Schulaufsicht) muss gewährleistet sein.
- Bis zu den Sommerferien kann es keinen annähernd normalen Regelunterricht geben.
- Möglich ist beispielsweise eine Konzentration auf Schreiben, Lesen, Rechnen und Bewegung in den Grundschulen, auf die Kernfächer in den weiterführenden Schulen. Vorgaben zu den zu erteilenden Fächern sollte es nicht geben, da der Unterricht sich nach dem an der Einzelschule vorhandenem Lehrpersonal ausrichten muss.
- Der Präsenzunterricht muss auf den Vormittag beschränkt sein, der Ganztagsbetrieb ist bis zu den Sommerferien auszusetzen. Realistisch umsetzbar sind maximal 4 Stunden je Tag in der Grundschule und maximal 6 Stunden in den weiterführenden Schulen. Einen Schichtbetrieb oder Samstagsunterricht darf es nicht geben – auch nicht in den weiterführenden Schulen.
- Ein fester Plan der Präsenztage für die einzelnen Lerngruppen ist den Eltern sowie den Schülerinnen und Schülern verbindlich bis zu den Sommerferien mitzuteilen.
- Es ist zu gewährleisten, dass alle Jahrgänge in einem vergleichbaren Umfang sowie in einer vertretbaren Mischung aus Präsenz- und Distanzunterricht beschult werden.
- Zur Eindämmung des Infektionsrisikos bzw. zur Nachverfolgung von Infektionsketten sind die Klassen in feste Lerngruppen einzuteilen, die in allen Fächern und an allen Unterrichtstagen bis zu den Sommerferien festen Bestand haben. Die Einteilung obliegt den Schulen.
- Je nach vorhandenen Ressourcen an einer Schule muss es eine klare Priorisierung der Notbetreuung gegenüber dem Unterricht geben.
- Für die Benotung bzw. Beurteilung sollen vor allem die bis zur Schließung der Schulen erbrachten Leistungen die Grundlage bilden, die Noten bzw. Beurteilungen des ersten Halbjahres sind dabei zu berücksichtigen. Verbesserungen müssen allerdings möglich sein.
- Die Lehrkräfte, Eltern und Schülerinnen und Schüler benötigen außerdem rechtzeitige Informationen über den Umgang mit laufenden Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und des Förderorts (AO-SF), mit dem Verfahren zur Feststellung des Sprachstands der 4jährigen (Delfin 4), den Sprachstandfeststellungsprüfungen in der S I sowie den Externenprüfungen.
- Ebenso dringend notwendig ist eine Information darüber, wie die Schulen mit Kindern, die nicht in der Lage sind, die Abstandsregeln einzuhalten, umgehen sollen.
- Die Eltern dürfen vorerst die Schulgebäude nicht betreten, um mögliche Infektionsketten gering zu halten. Dennoch müssen Beratungen stattfinden und ermöglicht werden.
Der VBE hat mehrfach darauf hingewiesen, dass es eine Mammutaufgabe ist, in der aktuellen Zeit eine Schule zu organisieren. Bereits die Durchführung von Distanzunterricht und Notbetreuung ist für viele Schulen eine große Herausforderung, der sich die Schulleitungen und die Kollegien mit viel Einsatz und Engagement gestellt haben und jeden Tag stellen.
Schulleitungen und Lehrkräfte unterstützen – nicht vor den Kopf stoßen
Es ist Aufgabe der Landesregierung, Schulleitungen und Lehrkräfte bei diesen Aufgaben deutlich zu unterstützen und sie nicht durch fehlende Kommunikationsfähigkeiten im Kabinett vor den Kopf zu stoßen. Grenzen der Ermöglichung müssen auch deutlich aufgezeigt werden, wenn es zum Beispiel um Fragen der OGS bei den Grundschulen geht oder um die Durchführung von Prüfungen an den weiterführenden Schulen. Schule ist mehr als die Summe der Leistungsbewertungen und Prüfungen und auch mehr als ein Betreuungsort für Kinder und Jugendliche.
Darüber hinaus ist es für uns nicht nachvollziehbar, dass alle weiteren Schulformen – insbesondere die Förderschulen – bis zum heutigen Tag noch keine weitergehenden Informationen und Sicherheit über Art und Umfang des zu gestaltenden Unterrichts erhalten haben. Es gilt in den nächsten Tagen im ständigen Austausch, klare und transparente Fahrpläne für die Schulen zu entwickeln, die zunächst bis zu den Sommerferien gelten. Fahrpläne, die alle Schulformen berücksichtigen.
Darüber hinaus gilt es schon jetzt, in Gespräche einzutreten, die mögliche Szenarien des kommenden Schuljahres vorbereiten. Der VBE erklärt ausdrücklich seine Bereitschaft für diese Gespräche. Die Zeit für die Gespräche und Beratungen müssen wir uns alle nehmen. Wichtiger als die Schnelligkeit bei der Wiederaufnahme des Schulbetriebs ist seine Tragfähigkeit. Die Zeit der Unklarheiten, der Eitelkeiten, der kurzfristigen Information und der Alleingänge muss ein Ende finden. Jetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Hier berichtet News4teachers ausführlich über das Hin und Her von Gebauer und Laschet.
Herr Lindner, treten Sie als Schul- und Kita-Minister von Nordrhein-Westfalen zurück!
