MAINZ. Eine Maskenpflicht im Unterricht an weiterführenden Schulen wird es in Rheinland-Pfalz nach den Herbstferien in der Regel bei der Corona-Warnstufe Rot geben. Es werde aber auch Ausnahmen für diese Regel geben können, betonte Bildungsministerin und KMK-Präsidentin Stefanie Hubig (SPD) am Donnerstag in Mainz. «Es wird keine landesweite Maskenpflicht in Rheinland-Pfalz geben.» Die benachbarten Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg haben eine solche erlassen.

Es komme, so Hubig, immer auf das Infektionsgeschehen vor Ort und auf die Einschätzung der regionalen Taskforces aus Vertretern der Kommunen, Kreisen und der Landesregierung an. Warnstufe Rot bedeutet mindestens 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen (Inzidenz). Möglich sei mancherorts auch eine Maskenpflicht ab einem Inzidenzwert von 35, wenn die Taskforce dies für hilfreich halte, sagte Hubig. An Grund- und Förderschulen werde der Mund-Nasen-Schutz im Unterricht aber «nur in absoluten Ausnahmefällen» vorgeschrieben werden.
RKI empfiehlt Wiedereinführung der Abstandsregel im Unterricht bei einem Inzidenzwert von 50
Das Robert-Koch-Institut empfiehlt ab einem Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen innerhalb einer Woche auf 100.000 Einwohner für alle Schulen des betroffenen Gebiets eine generelle Maskenpflicht im Unterricht (also auch in Grundschulen) sowie eine Verkleinerung der Lerngruppen, damit die Abstandsregel in den Klassenräumen eingehalten werden kann (News4teachers berichtet ausführlich über die Empfehlungen des RKI für den Schulbetrieb – hier geht es hin).
«Kinder und Jugendliche sind nicht die Treiber der Pandemie», meint hingegen Hubig. Mit Stoßlüften, den Abstands- und Hygieneregeln und mobilen Luftaustauschgeräten in für den Unterricht notwendigen Räumen, die aber nicht gelüftet werden könnten, seien die Schulen gut gerüstet. Diese Geräte seien nur in Einzelfällen notwendig und es sei eine fachgerechte Auswahl entscheidend. Das Umweltbundesamt habe dafür «zeitnah» Empfehlungen angekündigt, denen sie sich anschließen wolle, sagte Hubig. Der Termin sei noch offen.
Seit Beginn der Sommerferien seien an jedem Schultag die Infektionszahlen erhoben worden. Danach habe es nur einen Fall gegeben, in dem eine Corona-Infektion in der Schule übertragen worden sei. Sonst seien die Infektionen in die Schulen hineingetragen worden, vor allem durch Erwachsene. Neben dem Infektionsschutz sei das Recht auf Bildung entscheidend – und dieses sei am besten in Schulen im Präsenzunterricht zu verwirklichen. Wenn Kinder und Jugendliche daran nicht teilnähmen, könnten sie psychische Nachteile haben. News4teachers / mit Material der dpa
