Website-Icon News4teachers

Alarmstufe Gelb – Kitas und Grundschulen in Thüringen sollen trotzdem öffnen

Anzeige

ERFURT. Von kommender Woche an sollen Lockdown-Lockerungen in Thüringen vor allem jüngeren Kindern zu Gute kommen, die dann unter bestimmten Maßnahmen Kitas und Grundschulen besuchen dürfen – obwohl in der Pandemie im Freistaat immer noch Alarmstufe Gelb gilt. Zur Erinnerung: Thüringen hatte mit Sachsen noch vor wenigen Wochen die höchsten Inzidenzwerte in Deutschland.

Auf Grün wird nicht gewartet. Foto: Shutterstock

Während von Montag an Kitas und Grundschulen eingeschränkt öffnen sollen, müssen Schüler ab der Klassenstufe fünf noch eine Woche länger warten, bis sie die Schule wieder besuchen dürfen. Das geht aus dem Entwurf der neuen Thüringer Corona-Verordnung hervor, die ab dem 20. Februar gelten soll. Zuvor sollen dazu am Dienstag noch die Landtagsausschüsse für Gesundheit und Bildung gehört werden.

 

In der sogenannten Stufe «Gelb» kann der Regelbetrieb nach dem Entwurf abhängig von der Infektionslage vor Ort in den Kitas und Grundschulen unterschiedlich aussehen. So können etwa – wie schon in früheren Phasen – je nach Lage Lehrer und Schüler, die etwa wegen einer Erkrankung zur Risikogruppe zählen, vom Präsenzunterricht befreit werden. Das Bildungsministerium kann unter Umständen Einschränkungen beim Umfang der Betreuung und des Unterrichts anordnen.

Anzeige

Schulleiter sollen selbst entscheiden, welche Maßnahmen sie treffen – Wechselunterricht zum Beispiel

Die Sekundarstufen ab der fünften Klasse bleiben bis zum 28. Februar geschlossen. Dort soll der Unterricht weiter über das Lernen zuhause abgedeckt werden. Vom 1. März an gilt allerdings für Schüler der fünften und sechsten Klassen wieder Präsenzunterricht. Auch Schüler ab der Klassenstufe sieben sollen dann wieder in die Schulen zum Unterricht kommen, sobald im Gebiet des Schulträgers in der vorangegangenen Woche weniger als 100 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner registriert wurden. Allerdings gilt auch hier die Stufe «Gelb». Schulleiter sollen selbst entscheiden, welche Maßnahmen sie treffen und etwa Wechselunterricht oder feste Gruppen einführen.

Bestimmte Ausnahmen sollen zunächst bestehen bleiben: So dürfen Schüler von Abschlussklassen für Unterricht in die Schulen kommen und um unaufschiebbare Prüfungen abzulegen. Ebenfalls den Unterricht vor Ort sollen Schüler besuchen können, die besondere Unterstützung benötigen sowie Schüler, die im laufenden Schuljahr eine Abschlussprüfung ablegen.

Die bisherige Notbetreuung an Schulen und Kitas wird an den Einrichtungen aufgehoben, die nicht mehr geschlossen sind. Kommen Schulen aber etwa wegen besonders vieler Infektionen in die Ampelphase «Rot», werden diese geschlossen. Für Schüler der Klassenstufen 1 bis 6 und der Förderzentren wird dann eine Notbetreuung eingerichtet, in der auch Infektionsschutzmaßnahmen gelten. Keine Notbetreuung werde es geben, wenn Gesundheitsämter Schulen etwa auf Grund von Quarantänefällen schließen.

Thüringen lag vor vier Wochen noch mit einem Inzidenzwert von 270 bundesweit an der Spitze

Neu ist ausgehend von der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung
des Coronavirus unter anderem für Kindertageseinrichtungen und Schulen auch, dass Kita-Mitarbeiter zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet werden können. In einem solchen Fall müssen die Mitarbeiter die Masken gestellt bekommen. Für Schüler gilt eine Maskenpflicht in der Schule – außer im Unterricht. Das Ministerium kann allerdings ab der siebten Klassenstufe je nach Lage auch anordnen, dass Masken auch im Klassenraum getragen werden müssen. Wird an einer Schule ein Infektionsfall nachgewiesen, kann auch die dortige Schulleitung zum Tragen solcher Masken im Unterricht verpflichten.

Am Sonntag betrug der Inzidenzwert für Thüringen 97,6 nach 98,8 am Samstag, wie aus Daten des RKI hervorgeht. Noch vor vier Wochen lag Thüringen mit einem Inzidenzwert von 270 bundesweit an der Spitze. News4teachers / mit Material der dpa

Im ersten Bundesland sind Kitas und Grundschulen wieder weit geöffnet – ohne Abstandsregel, ohne Maskenpflicht in den Räumen

Anzeige
Die mobile Version verlassen