Urteil: Grundschülerin muss im Unterricht Maske tragen

0

Eine Grundschülerin darf nur mit medizinischer Maske am Präsenzunterricht teilnehmen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den Eilantrag einer Achtjährigen, die von der Maskenpflicht befreit werden wollte, nach Angaben vom Freitag abgelehnt. (AZ: 29 L 1693/21)

Wenn das Maskentragen im Unterricht Pflicht ist, dann gilt die auch. Foto: Shutterstock

Die Schülerin hatte ein ärztliches Attest vom August 2020 vorgelegt. Doch dieses genüge nicht den Anforderungen, urteilte die Kammer. Es sei nicht mehr aktuell und enthalte auch keine Ausführungen zu möglichen gesundheitlichen Folgen beim Tragen einer Maske. Deshalb müsse die Antragstellerin die in der Corona-Betreuungsverordnung des Landes vorgeschriebene Maskenpflicht im Schulgebäude beachten.

Vor dem Hintergrund der aktuell in NRW deutlich gestiegenen Infektionszahlen sei davon auszugehen, dass die in Schulen geltende Maskenpflicht weiterhin nicht offensichtlich gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoße. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. dpa

Grundschulverband hält Maskenpflicht ab 1. Klasse für vertretbar

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments