Im Beruf überfordert: Lehrer baute und zündete Rohrbomben – Gefängnisstrafe

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BERLIN. Immer wieder explodierten nachts Rohrbomben in Berlin-Schöneberg. Vor Gericht sprach der Täter von Überforderung im Beruf und Begeisterung für Pyrotechnik. Nun fiel das Urteil gegen den Lehrer.

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sind in den Schulgesetzen der Länder geregelt. Foto: Shutterstock
Das Gericht hat geurteilt. Foto: Shutterstock

Acht Sprengsätze explodierten innerhalb weniger Wochen: Nach der Serie in Berlin-Schöneberg ist ein Lehrer als Rohrbombenbauer zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht der Hauptstadt sprach den 30-Jährigen am Montag des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, der gefährlichen Körperverletzung, des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in sechs Fällen sowie des Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen schuldig.

«Was Sie gemacht haben, war keine Marotte zur Stressbewältigung, es waren Straftaten»

Dem Lehrer, der im Prozess von Freude an Pyrotechnik gesprochen habe, sei klar gewesen, dass sein Handeln gefährlich war, sagte der Vorsitzende Richter. Der Angeklagte habe bei den Taten in einem Wohngebiet in Kauf genommen, dass Menschen getroffen werden könnten. In einem Fall sei ein Passant leicht verletzt worden. Zudem seien Scherben bis in Kinderbetten geflogen. «Was Sie gemacht haben, war keine Marotte zur Stressbewältigung, es waren Straftaten», hielt der Richter dem Lehrer vor.

Der geständige Mann hatte laut Ermittlungen acht selbst gebaute Sprengsätze zwischen Ende Dezember 2020 und Anfang Februar 2021 entzündet. Er hatte Rohrbomben aus dem Fenster seiner Wohnung in Berlin-Schöneberg geworfen oder im Innenhof des Wohnhauses gezündet. In einem Fall hatte ein ferngezündeter Sprengsatz, der an einem Verkehrsschild befestigt war, einen Fußgänger am Oberschenkel leicht verletzt. Die Scheiben eines Kinderzimmerfensters zerbarsten. Bei der Festnahme des Lehrers stellten Polizisten zudem 14 weitere Spreng- und Brandvorrichtungen in seiner Wohnung sowie in einem Motorroller sicher.

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Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn vor zwei Wochen erklärt, er sei schockiert über seine Taten und bitte um Entschuldigung. Aus Begeisterung für Pyrotechnik habe er gehandelt. Er habe damit auch innere Konflikte und berufliche Überforderung zu kompensieren versucht. Es sei ihm nicht darum gegangen, Menschen zu verletzen oder Dinge zu zerstören, so der Lehrer. Damals habe er sich «Kontrolle vorgemacht» und die Gefährlichkeit völlig ausgeblendet.

«Ich denke, er hatte schon vor, den Leuten einen gehörigen Schrecken einzujagen»

Der Staatsanwalt hatte vier Jahre Gefängnis gefordert. Er glaube nicht, dass es dem Angeklagten ausschließlich um Begeisterung für Pyrotechnik ging, so der Vertreter der Anklage. «Ich denke, er hatte schon vor, den Leuten einen gehörigen Schrecken einzujagen.» Im Strafmaß sei allerdings zu berücksichtigen, dass sich der 30-Jährige in einer schwierigen beruflichen Situation mit einer erheblichen Arbeitsbelastung befunden habe.

Der Verteidiger plädierte auf eine Bewährungsstrafe. Sein Mandant sei ein «gestrauchelter Mann, der seine berufliche Karriere an den Nagel hängen muss», so der Anwalt. Der nicht vorbestrafte 30-Jährige sei bei den Taten durch Alkohol und Drogen enthemmt gewesen. «Auf den Knall und den Blitz kam es ihm an, zu keiner Zeit hatte er vor, Menschen zu gefährden.»

Nach rund acht Monaten Untersuchungshaft kam der Angeklagte gegen Meldeauflagen zunächst frei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. News4teachers / mit Material der dpa

Kindesmissbrauch in 38 Fällen: Lehrer zu vier Jahren Gefängnis verurteilt

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Gabriele
2 Jahre zuvor

Unsäglich! Die Taten sind kriminell! Basta!

Wo kommen wir denn hin, wenn jeder „durchknallen darf“, auf Nachsicht hoffen darf?

Mildernde Umstände, Verständnis für irgendeine „Notlage“ des Delinquenten in diesem Fall sind unverständlich, schlichtweg inakzeptabel!

Opferschutz, auch der Schutz potentieller Opfer, muss stets vorgehen. Deren Gefährdung für Leib und Leben muss immer absoluten Vorrang haben!
Dies ist nicht verhandelbar!
Wo bleibt die Abschreckung?

Das Rechtsgut „freie Entfaltung der Persönlichkeit“ findet bei der Güterabwägung an diesem Punkt unmissverständlich seine Grenze.

Außerdem:
es ist doch nun wirklich völlig gleichgültig, welchem Beruf der Straftäter nachgeht, oder etwa nicht? Tut nichts zur Sache, irrelevant für das Strafmaß.

Welche Lehrkraft – wie auch jeder andere Arbeitnehmer – stöhnt denn nie unter „erheblicher Arbeitsbelastung“, auch zeitweise unter „berufliche Überforderung“, erlebt nicht „innere Krisen“ wie jeder Mensch?

„Schwierige berufliche Situation“ ist keine Entschuldigung für gänzliches Austicken.
Klingt für mich fast wie ein Freibrief. Lachhaft!

Ein Lehrer ist doch auch nur ein Mensch wie jeder andere – mit Stärken und Schwächen, also fehlbar. Überall, in jedem Beruf, gibt’s schwarze Schafe. Schlichte Binsenweisheiten!

Die Meldung der Nachrichtenagentur dpa ist n4t einen längeren Artikel wert?
Muss mich schon etwas wundern.

Herrscht bei Ihnen etwa „Saure-Gurken-Zeit“?
Info hin oder her, ist ja aber auch Öl auf die Mühlen vom „Lehrerbashing“, nicht wahr?

Doch eigentlich eher was für die Bildzeitung, oder?
Der SZ oder DER ZEIT war/ist die dpa-Meldung jedenfalls, meines Wissens, keine Zeile wert.

Max Kleine
2 Jahre zuvor
Antwortet  Gabriele

@Gabriele
Hier muss ich dann doch, auch wenn ich nun wirklich nie einer Meinung mit ihr bin, doch der @Redaktion zur Seite springen.

1. Es handelt sich bei n4t um ein Lehrerportal. Das bedeutet, dass auch oft Lehrer Thema sind. Ich kann mich z.B. an keinen Aufregerkommentar von Ihnen erinnern als es vor Kurzem um den wegen rechtsextremen Tätowierungen gefeuerten Lehrer ging oder die Direktorin, die sich weigerte Coronaschutzmaßnahmen umzusetzen. Wo war da ihre Betroffenheit?

2. Es macht einen gewaltigen Unterschied als Lehrer an „erheblicher Arbeitsbelastung“ zu leiden oder mit Rohrbomben Menschen zu verletzen. Seien Sie froh, dass Ihnen die Redaktion politisch sogar näher steht als ich, und den politischen Hintergrund des Bombenlegers sogar noch ausblendet.

3. „Doch eigentlich eher was für die Bildzeitung, oder?
Der SZ oder DER ZEIT war/ist die dpa-Meldung jedenfalls, meines Wissens, keine Zeile wert.“

3.1 Stimmt nicht
https://www.zeit.de/news/2021-09/27/lehrer-baut-rohrbomben-mehrjaehrige-haftstrafe
https://www.zeit.de/news/2021-02/08/schoeneberg-nach-explosion-neun-weitere-rohrbomben-gefunden
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2012-05/berlin-rohrbombe-terror
https://www.zeit.de/news/2021-09/14/nach-rohrbomben-explosionen-30-jaehriger-kommt-vor-gericht
https://www.zeit.de/news/2021-09/14/rohrbomben-gezuendet-angeklagter-bittet-um-entschuldigung
https://www.sueddeutsche.de/panorama/prozesse-berlin-lehrer-baute-rohrbomben-fast-vier-jahre-gefaengnis-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-210927-99-383168
https://www.sueddeutsche.de/panorama/prozesse-berlin-nach-rohrbomben-explosionen-30-jaehriger-kommt-vor-gericht-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-210913-99-204508
https://www.sueddeutsche.de/politik/extremismus-berlin-rohrbomben-explosion-verfassungsschutz-unterstuetzt-polizei-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-210217-99-480667

usw. usf.

3.2 Ihre Zeitungsauswahl: pöhse BILD vs. linke Zeit und „Alpenprawda“ sagt mehr über Sie und ihr „Bashing“ aus als über die Berichterstattung auf n4t.

Gabriele
2 Jahre zuvor

Lieber Max Kleine,

ad 3.1:
danke für Ihre sachdienlichen Hinweise zur Bericherstattung in der SZ und Der Zeit.

In den Print-Ausgaben augenscheinlich von mir übersehen, soweit die üblen Angriffe des Bombenbauers denn auch dort thematisiert wurden.
Die digitalen Ausgaben beider Presseorgane lese ich nicht.

ad 2:
Inhalt, Logik, Sinn und Zielsetzung Ihrer Einlassungen erschließen sich mir gar nicht.

ad 1:
– Sie haben Recht, n4t, wie der Name schon sagt „news for teachers“ hat die Zielgruppe „LehrerInnen“.

– „… keinen Aufregerkommentar von Ihnen … rechtsextremen Tätowierungen gefeuerten Lehrer …“.
Warum sollte ich denn? Ich halte die Entfernung aus dem Dienst hier für absolut gerechtfertigt! Verstoß gegen Beamtenrecht, Neutralitätspflicht!

Unsere fdGO (= freiheitlich-demokratische Grundordnung), im GG verfassungsrechtlich verankert, muss geschützt werden.

Die Schulleitung, die Corona-Auflagen von oben nicht durchsetzt, wird dienstrechtlich zur Verantwortung gezogen.
Ggf. folgen evtl. ja auch noch Privatklagen besorgter Eltern.

Ein Kommentar meinerseits, ein „Aufregerkommentar“, wie Sie es nennen, erübrigt sich somit auch in diesem Fall im Vorhinein.

ad 3.2: –
– „pöhse BILD“ (böse ???)

– ad „linke Zeit“: Sie wissen offensichtlich überhaupt nicht, was „links“ bedeutet.

DIE ZEIT ist meiner Kenntnis nach im nicht-konservativen, liberalen Medienspektrum
einzuordnen.

– ad „Alpenprawda“: nur zu Ihrer Information
1. die SZ (= Süddeutsche Zeitung) ist kein Magazin über die Bergwelt der Alpen

2. Prawda bedeutet Wahrheit. Das Presseorgan selbigem Namens war/ist das Sprachrohr
einer sozialistisch-kommunistischen Partei

3. die SZ ist keine Parteizeitung: bitte nicht mit dem „Bayernkurier“ der CSU verwechseln!

Die Süddeutsche Zeitung ist vielmehr eine ganz seriöse, überregionale Tageszeitung,
die in der ganzen Bundesrepublik gelesen wird.
Nur ganz wenige Seiten beziehen sich auf Bayern und die dortige Lokalpolitik.
Der Zeitungsverlag der SZ ist in München angesiedelt.

Was sagt denn meine Zeitungsauswahl über mich – und mein „Bashing“ aus? Nebulös!

Und „mehr aus als über die Berichterstattung auf n4t??? Hä? Verquere Logik, sinnentleert!

Bauklötzchen
2 Jahre zuvor
Antwortet  Gabriele

Sie scheinen freie Zeit im Übermaß zu besitzen. Jede Schule sucht Ehrenamtliche für Nachhilfe und AG. Vielleicht dort mal produktiv unterstützen? Ich könnte mir bei Ihnen Sprachförderung oder einen Debattierclub gut vorstellen. Ganz liebe Grüße 😉