Landtag beschließt: Auch kleinere Grundschulen bekommen Konrektoren-Stelle

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DÜSSELDORF. In NRW bekommen künftig auch kleinere Grundschulen mit bis zu 180 Schülern einen Konrektor beziehungsweise eine Konrektorin. Der Landtag hat mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet. In der Begründung heißt es unter anderem, dass auch die Spitzen kleinerer Grundschulen zunehmend mit Organisationsaufgaben wie dem Offenen Ganztag zu tun hätten.

Schulleitungen haben alle Hände voll zu tun. Foto: Shutterstock

Der Stellenaufbau gehört zum Masterplan Grundschule der Landesregierung. Die Schulexpertin der FDP-Fraktion, Franziska Müller-Rech, sagte: «Der Schulleitung fällt eine zentrale Rolle bei der Schul- und Unterrichtsentwicklung zu. Die NRW-Koalition möchte daher die Grundschulleitungen an allen Schulen des Landes unterstützen.»

Stefan Behlau, Landesvorsitzender des Verband Bildung und Erziehung (VBE), betonte am Donnerstag: «Das ist ein erster Schritt, der aber recht spät kommt. Wenn Nordrhein-Westfalen den Personalmangel in den Schulen wirklich anpacken möchte und ehrliche Wertschätzung ausdrücken möchte, muss jetzt der gleiche Lohn für die gleichwertige Arbeit aller Lehrkräfte an allen Schulen kommen.» Andere Länder hätten da schon reagiert – weswegen es zunehmend schwer werde, «die angehenden Lehrkräfte in unserem Bundesland zu halten», so Behlau. dpa

„Pädagogen wollen nicht geführt werden“: Warum es Schulleitungen besonders schwer haben

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