MAGDEBURG. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt hat einen Eilantrag gegen die Maskenpflicht an Schulen und verpflichtende Corona-Tests für das Betreten des Schulgeländes abgelehnt. Das teilte das Gericht in Magdeburg am Freitag mit. Bei den beiden Antragsstellern handelte es sich demnach um zwei schulpflichtige Kinder. Die Entscheidung wurde damit begründet, dass die Testpflicht verhältnismäßig sei. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass für Kinder unter zwölf Jahren keine Impfempfehlung bestehe und auch ein Großteil der Jugendlichen noch nicht geimpft sei.

Auch die Plicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes begegne keinen rechtlichen Bedenken, so das OVG weiter. Es handele sich dabei um eine ergänzende Maßnahme zur Kontrolle des Infektionsgeschehens. Da die Maske nur im Schulgebäude etwa auf den Fluren getragen werden müsse, sei auch die Intensität des Eingriffs erheblich abgesenkt. Im Unterricht oder im Freien müssen Schülerinnen und Schüler in Sachsen-Anhalt keine Maske tragen. dpa
Schülerin muss Masken- und Testpflicht hinnehmen – Richter verweisen auf Schul-Ausbrüche