OVG: Schüler haben keinen Anspruch auf Luftfilter – warme Kleidung reicht!

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MÜNSTER. Schüler in Nordrhein-Westfalen haben auf Basis von Unfallverhütungsvorschriften während der Corona-Pandemie keinen Anspruch auf Luftfilter im Klassenraum. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in zwei Eilverfahren entschieden und am Dienstag mitgeteilt. Damit bestätigten die Richter in Münster zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Minden aus der Vorinstanz. Die Beschlüsse sind nicht anfechtbar.

Warm anziehen: Deutschlands Klassenzimmer kommen ohne die im Arbeitsschutz geltenden Mindesttemperaturen aus. Foto: Shutterstock

Anlass für die Eilanträge der Schüler einer Grundschule in Bünde im Kreis Herford war der Wunsch, das Absinken der Raumtemperatur während des Unterrichts besonders im Winter unter 20 Grad Celsius zu vermeiden. Dazu sollte die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen als für die Schulen zuständiger Unfallversicherungsträger eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, damit die nötigen technischen Schutzmaßnahmen mit Hilfe eines Luftfilters ergriffen werden könnten. Beim zweiten Verfahren erging die gleiche Forderung an die Stadt Bünde als Schulträger. Tatsächlich, das bestätigen Berichte von Lehrkräften, sinken die Temperaturen in Klassenräumen, wenn entsprechend der Pandemie-Vorgaben gelüftet wird, vielerorts auf Werte unter 15 Grad.

Die Folge: Die Fenster werden offenbar seltener geöffnet als vorgeschrieben. Eine Studie auf Grundlage einer Stichprobe in 233 Klassenräumen kam unlängst zum Ergebnis, dass lediglich in acht Prozent der Unterrichtsstunden entsprechend der Vorschriften alle 20 Minuten gelüftet wurde.

„Die Gesundheitsgefahren durch kalte Raumluft einerseits und das Infektionsrisiko mit SARS-CoV-2 andererseits sind damit angemessen in Ausgleich gebracht“

Das OVG folgte der Argumentation der Schüler trotzdem nicht. Zur Begründung heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts: „In dem gegen die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen gerichteten Verfahren blieb der Antragsteller schon deswegen ohne Erfolg, weil den dort versicherten Schülerinnen und Schülern aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften und der sonstigen Vorschriften des gesetzlichen Unfallversicherungsrechts kein subjektives Recht auf ein Tätigwerden in der vom Antragsteller begehrten Weise zukommt.“ Zwar spreche Vieles dafür, „dass gegenüber dem Schulträger und dem Land grundsätzlich auch von Schülerinnen und Schülern die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften verlangt werden kann, soweit sie den Schutz subjektiver Rechte bezwecken. Im konkreten Fall war ein Verstoß gegen solche Regelungen aber nicht ersichtlich.“

In den Technischen Regelungen für Arbeitsstätten sei zwar für leichte sitzende Tätigkeit ein Mindestwert von 20°C vorgesehen, so stellen die Richter fest. „Die Einhaltung dieses Wertes ist aber nicht ausnahmslos gefordert. Bei Unterschreitung der Mindestwerte kann dem in bestimmten Fällen u. a. mit geeigneter Kleidung begegnet werden. Insbesondere aber sind Ausnahmen mit Blick auf den Infektionsschutz gerechtfertigt. Dem wird mit den Ergänzungen der gesetzlichen Unfallkassen für Schulen zum SARS-CoV-2 – Schutzstandard Rechnung getragen, die differenzierte Vorgaben zum Infektionsschutz, insbesondere durch die Benennung konkreter Lüftungsintervalle treffen.“

Fazit der Richter: „Die einander gegenüberstehenden Gesundheitsgefahren durch kalte Raumluft einerseits und das Infektionsrisiko mit SARS-CoV-2 andererseits sind damit angemessen in Ausgleich gebracht.“ Angesichts der zum Infektionsschutz vorgesehenen Lüftungsintervalle (alle 20 Minuten Stoßlüftung, im Winter für eine Dauer von 3 Minuten) müsse die Einhaltung der Raumlufttemperatur auch nicht zwingend durch weitere technische Maßnahmen, etwa durch Luftreinigungsgeräte, sichergestellt werden. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Eine aktuelle Studie von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des Hermann-Rietschel-Instituts der Technischen Universität Berlin zeigt auf, dass ein angemessen leistungsstarker mobiler Luftfilter das Infektionsrisiko in einem Klassenraum in der Omikron-Welle um rund die Hälfte senkt, wie News4teachers berichtet.

Aktenzeichen: 12 B 1683/21 (I. Instanz VG Minden 3 L 513/21) und 12 B 1713/21 (I. Instanz VG Minden 3 L 413/21)

Weil mobile Luftfilter fehlen, wird es in den meisten Klassenräumen ab jetzt wieder kalt – Kultusminister: „Frische Luft ist gesund“

 

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62 Kommentare
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W.
2 Jahre zuvor

Die Räume im OVG Münster haben welche Raumlufttemperatur?

Das könnte man sich als Drehbuchautor wohl so nicht ausdenken.
Ist wohl trotzdem große Kunst.
( Keine Ironie )

Erasco
2 Jahre zuvor

Mir fehlen die Worte. Deutschland ist nicht mein Land. Schüler sind offensichtlich unwichtig und Lehrer möchte bald auch keiner mehr haben.

Mein Name ist Hase
2 Jahre zuvor
Antwortet  Erasco

… und werden!

TaMu
2 Jahre zuvor

Ich sags immer wieder ungern: wer heute in der Schule friert und so abgespeist wird, hat später im Altersheim die Hand am Heizungsregler, wenn die KuMis, Richter und ich mal alt sind. Da sie selber dulden, erdulden und belogen werden gelernt haben und Gelerntes gerne weiter gegeben wird, ist das zumindest für mich eine unangenehme Vorstellung.

Elly
2 Jahre zuvor
Antwortet  TaMu

TaMu, die Klientel der Richter und KM wird sich eher nicht in ein staatlich betriebenes Altersheim begeben, sondern wahrscheinlich in irgendwelche privat betriebenen Heime a la „Rosenhof“ etc pp, mit Sternekoch und Klimaanlage.

Realist
2 Jahre zuvor
Antwortet  Elly

Wer genug Geld auf die Seite legen konnte, kann sich auch ins Ausland begeben. Vorzugsweise dorthin, wo es sowieso warm ist und steigende Heizkosten kaum ein Thema sind.

Wer aber darauf hofft, dass der gemeine zukünftige Pensionär seine Pension auch ins Ausland überwiesen bekommen kann, der darf ruhig weiter hoffen.

Ich muss da mal was loswerden
2 Jahre zuvor
Antwortet  TaMu

Und die gleichen haben dann auch vielleicht die Hand drauf, wenn es um das Thema Gesundheitsschutz im Altersheim gehen wird. Ich würde mir als Kultusminister berechtigte Sorgen machen und eher nicht in eine Altenheim wollen in 30-40 Jahren. Da wird man auf den einen oder anderen Schüler treffen, der mal bei WirWerdenLaut war….Der eine oder andere wird sicher auch in die Politik gehen und dann die Prioritäten mal anders setzen: Schüler First, Altenheime Last….

Just saying!

Indra Rupp
2 Jahre zuvor

Einen lieben Gruß von Melle zum Nachbarort nach Bünde!
Kopf hoch, ihr habt es immerhin versucht!
Der Erfolg solcher Aktionen zeigt sich oft anders als gedacht…
Indra Rupp
Mutter an der Lindenschule Melle-Buer

Marion
2 Jahre zuvor

All das scheinheilige, pseudopädagogische Geschwurbel von den ach so armen Kindern, die durch Corona angeblich abgehängt wurden, die durch Corona angeblich schwer psychisch beeinträchtigt wurden, die durch Corona angeblich ihres Rechts auf Bildung beraubt wurden, wird durch dieses Urteil ad absurdum geführt.
Die Interessen der Kinder interessieren in diesem Land niemanden. Kinder dürfen per Gerichtsurteil, ohne Weiteres im Unterricht frieren oder müssen sich in dicke Jacke gehüllt, ins Klassenzimmer setzten.
Wo sind die Richter, die Beamten, die Minister, die dick eingepackt, bei 14/15 Grad in ihren Büros oder Amtsstuben oder Parlamenten sitzen. Die würden auf die Barrikaden gehen, wenn man ihnen solche Arbeitsbedingungen zumuten würde.
Also, liebe Lehrer – Kümmert euch mal schön um alles: fördert jedes Kind möglichst individuell und holt es da ab, wo es gerade steht, macht gefälligst interessanten Unterricht, der Spaß macht, der niemanden über – oder unterfordert, am besten unter Einbeziehung digitaler Medien,
sorgt dafür, daß auch „verhaltensoriginelle“
Kinder motiviert und intetessiert eurem Unterrich folgen und bringt Kindern mit Migrationshintergrund doch bitteschön ordentliches Deutsch bei. Vergesst aber nicht, alle 20 Minuten die Fenster aufzureißen und pädagogisch einfühlsam auf die Klagen der Kinder einzugehen, denen es zu kalt ist. Vielleicht könnt ihr zwischendurch ein paar Bewegungsübungen zum Aufwärmen einbauen. Das kommt euch ja auch selbst zugute, damit ihr euch den Arsch nicht abfriert.
Also, kurz und gut: Wir leben in einem Land, in dem von Schulen alles erwartet wird, in dem man aber nicht bereit ist, für vernünftige und einigermaßen gesunde Arbeitsbedingungen zu sorgen.
Diese werden einem von genau jenen verwehrt, die diese Bedingungen für sich selbst wie selbstverständlich in Anspruch nehmen.

Trulla
2 Jahre zuvor
Antwortet  Marion

Volle Zustimmung!!!

gehtsnoch
2 Jahre zuvor

Riecht es ein wenig nach Zuständigkeitsgerangel?
Besser hätte eine Lehrkraft geklagt, denn als Arbeitnehmer, auch verbeamtet, kommt da ein Arbeitgeber oder Dienstherr an den einschlägigen Vorschriften für Arbeitsstätten und Arbeitsschutz nicht so einfach dran vorbei. SuS haben nur die Schulpflicht und das Recht auf Bildung, keiensfalls auf bestimmte Wärme in Klassenräumen als Raumtemperatur.

Bei Streitigkeiten im Mietrecht, auch betreffend der Mindestraumtemperaturen wird i.d.R. ein Sachverständigengutachten angefordert.
Mindestraumtemperatur tagsüber in der Wohnung zwischen 20 und 22 Grad Celsius, für die Nachtstunden gilt eine Mindesttemperatur von 16 bis 17 Grad Celsius. Also alle Mann die Mumienschlafsäcke in die Unterrichtsräume mitnehmen.

Können vorgeschriebene Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad nicht eingehalten werden, liegt möglicherweise ein Wohnungsmangel vor. Undichte Fenster oder ein Defekt an Heizkörpern – wie in fast jeder Schule anzutreffen – noch nicht einmal berücksichtigt.

In Schulen soll bei weniger als 20° C Raumtemperatur gegenüber eine angezogene Jacke ausreichen. Da ist er wieder, der Wert eines Kindes in Deutschland.

„Dazu sollte die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen als für die Schulen zuständiger Unfallversicherungsträger eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, damit die nötigen technischen Schutzmaßnahmen mit Hilfe eines Luftfilters ergriffen werden könnten.“

Stellt sich allerdings die Frage, was aus „sollte“ geworden ist. Gibt es diese Gefährdungsbeurteilung (eventuell für alle Schulen in NRW) mittlerweile oder nicht?

Erasco
2 Jahre zuvor
Antwortet  gehtsnoch

Ich wollte klagen als Lehrerin. Habe extra eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Auskunft: Da ich ja im ersten Winter schon gefroren habe, müsste ich das im 2. Winter auch aushalten. Hätte man direkt im 1. Pandemiewinter klagen müssen. Keine Unterstützung. Für Lehrer gelten wohl andere Gesetze.

FED UP
2 Jahre zuvor

Wurde die Entscheidung der Richter aus der Sicherheit ihres „Home Office“ oder aus der Sicherheit ihres riesigen, mit Luftfiltern gefüllten Gerichtssaals und hinter Plexiglas getroffen?

Eine Mutter
2 Jahre zuvor

Schüler haben also keine Rechte, sie haben nur Pflichten.
Dabei gelten auch für Schüler das Recht auf gewaltfreie Erziehung und körperliche Unversehrtheit.
Jemanden mit Absicht über Stunden frieren zu lassen und ihn Schmerzen durch vermeidbarer Krankheit zuzufügen, spricht nicht für gewaltfreie Erziehung uns körperliche Unversehrtheit.
Es bescheinigt einzig und allein, Desinteresse und Empathielosigkeit.
Ich hoffe nur inständig, dass das die Schüler und Eltern nicht vergessen werden. Die nächste Wahl kommt garantiert.

Tina+2
2 Jahre zuvor
Antwortet  Eine Mutter

Und wen bitte soll man wählen wenn die KM’s jeder politischen Richtung sich einig sind bei der unmenschlichen Zwangsinfektion, Kinderdurchseuchung, Ignoranz gegenüber den Sorgen der Kinder?

Es ist zum Verzweifeln.

Pit2020
2 Jahre zuvor

Man tut konsequent was man kann, noch weniger geht nicht 😉 und man tut es für die leuchtenden Kinderaugen … und wenn die fiebrig leuchten, was soll’s … „Frische Luft ist gesund, Fenster aaaaaauuuuuuf!“

Warum nur ist mir sofort das hier eingefallen?
https://www.youtube.com/watch?v=bviBwjBP41Y

Trulla
2 Jahre zuvor

„Wehe dem Menschen, wenn nur ein einziges Tier im Weltgericht sitzt.“
Dieses Zitat von Christian Morgenstern schreit momentan nach kreativer Umformulierung.

Elly
2 Jahre zuvor

Das Urteil ist folgerichtig. Die der häuslichen Gewalt per se ausgesetzten Schüler BRAUCHEN soziale Kontakte, sie müssen vor Vereinsamung, Vernachlässigung und übergriffigen Eltern geschützt werden. SchülerInnen haben die Pflicht zur Bildung in EBEN DIESEN Schulen, jahreszeitenunabhängig und unabhängig von (jedweder???) höherer Gewalt. Für Schulbeteiligte insgesamt gilt kein Arbeitsschutz.
Frage: Wer schützt unsere Kinder vor dem Übergriff des Staates?

Tina+2
2 Jahre zuvor
Antwortet  Elly

Ich fühle mich staatlicher Willkür und Gesetzesbrüchen ausgliefert wie ich nie gedacht hätte, dass es in einer Demokratie überhaupt möglich wäre.

Mein Vertrauen in Politiker und staatliche Institutionen ist nachhaltig zerrüttet. Keine Ahnung, ob es jemals heilen kann.

Elly
2 Jahre zuvor

HöhereN Gewalt, sorry (bin am Handy)

Stromdoktor
2 Jahre zuvor

…. „In den Ergänzungen zum SARS-CoV-2 – Schutzstandard Schule werden mobile Luftreinigungsgeräte allenfalls als Ergänzung zum aktiven Lüften angesehen.“

Hier hat die Judikative vorliegende „Konzepte“ der Exekutiven inkl. der Bewertung zur Wirksamkeit von Luftfilteranlagen bestätigt.

Hilft aus meiner Sicht ein Stück weit zur Einordnung der wissenschaftlichen Ausgangslage hierzu.

In einem vorherigen Beitrag hatte ich einmal angeregt, eine systematische Auswertung der Inzidenzen unter Bremer SuS vorzunehmen und diese mit anderen Bundesländern zu vergleichen. Dort sollen ja flächendeckend Luftfilter zum Einsatz kommen.

Nach meiner Einschätzung ist das eher ein symbolisches Thema, über das man vor allem die Wertschätzung für Schulen zum Ausdruck hätte bringen können. Die Chance hat man verpasst.

Größere Hebel in Sachen Infektionsschutz sehe ich woanders. Z.B. beim Einsatz von weiteren Schulbussen.

Gerne Luftfilter…um Diskussionen vorzubeugen.

Ich sehe damit das Gefährdungspotential meiner Kinder nur realistisch nicht signifikant gesenkt. Vielmehr muss ich darauf hoffen und vertrauen, dass Lüftungs“konzepte“ durch die jeweils verantwortliche LK richtig umgesetzt werden.

Damit hat jede LK eine unfassbar hohe Verantwortung für den aktiven Infektionsschutz. Mit Bezug auf das Urteil, ist das für mich ein wesentlicher Punkt. In der Pressemitteilung wurde angemerkt: „dass in der vom Antragsteller besuchten Schule die Ergänzungen zum SARS-CoV-2 – Schutzstandard Schule nicht eingehalten werden, hat der Antragsteller nicht geltend gemacht.“

Heißt für mich übersetzt: „auf Luftfilter keinen Anspruch, auf Einhaltung der Schutzmaßnahmen=richtiges Lüften schon“

Bei einer Klage in diesem Kontext wird es ggf. spannend. Hier werden LK aus meiner Sicht ganz schön alleine gelassen.

https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/11_220215/index.php

Anonymous
2 Jahre zuvor
Antwortet  Redaktion

Liebe Redaktion,
ist betreffende Studie schon veröffentlicht? Oder gibt es bislang nur die grafische Aufbereitung des ZDF?

Klugscheisser
2 Jahre zuvor
Antwortet  Stromdoktor

Vor allem machen die Schüler die Fenster dauerndd auch eieder zu. Ein Kampf gegen Windmühlen.

Realität
2 Jahre zuvor
Antwortet  Klugscheisser

@Stromdoktor
„In einem vorherigen Beitrag hatte ich einmal angeregt, eine systematische Auswertung der Inzidenzen unter Bremer SuS vorzunehmen und diese mit anderen Bundesländern zu vergleichen. Dort sollen ja flächendeckend Luftfilter zum Einsatz kommen.

Nach meiner Einschätzung ist das eher ein symbolisches Thema, über das man vor allem die Wertschätzung für Schulen zum Ausdruck hätte bringen können. Die Chance hat man verpasst.“

Da stimme ich Ihnen vollkommen zu. Hier verweise ich noch einmal auf einen meiner anderen Kommentare bzgl. des Themas Frau Prien und Twitter.
Wenn die Politik hier den Schritt gehen würde, dass Schulen auch Luftfilter bekommen (wie die Landtage schon haben), wäre das eine symbolische Aufwertung.

Als Lehrkraft bin ich aktiver Fensteröffner und -schließer. Allerdings muss ich hier anmerken, dass je nach Raumschnitt, Fenstergröße, Temperatur und Wind, teilweise kein Lüftungseffekt/Durchzug zustande kommt. Hier sind definitv solche zusätzlichen Maßnahmen notwendig. Meiner Erfahrung nach sind das nahezu 90% der Räume.
Trotz allem bin ich dann ja noch die Person, die die Verantwortung für den Infektionsschutz hat. Diese alleinige Verantwortung will ich aber nicht übernehmen.

Aber Politiker sehen diese Realität nicht. Der nds KM hat zwar gestern oder vorgestern eine IGS besucht, aber die Gespräche fanden in einem großen Raum, mit begrenzter Teilnehmerzahl und mit Masken statt. Selbstverständlich blieben die Masken während des Gesprächs konsequent im Gesicht.
Das ist eine Utopie, die ich gerne hätte.

Vielleicht habe ich jetzt einen Gedankenfehler:
Man müsste für jede Schule bzw. Raum nachweisen, dass er nicht vernünftig gelüftet werden kann? Wenn jetzt aber von den Ländern vorgegegen wird, dass es ausreicht, wenn man ein einziges Fenster öffnen kann, dann trifft das auf nahezu 100% der Räume zu. Zumindest war das meines Wissens so in Nds.
Außer dem alten Fotolabor kenne ich keinen Raum ohne Fenster.

Bezüglich einer Studie zu Raumluftfiltern in Bremen müsste dann auch mit untersucht werden, ob weiterhin konsequent Masken getragen und auch gelüftet wurde.
Luftfilter heißt aber nicht auf das Lüften zu verzichten. Stattdessen müssen die Schutzmaßnahmen kombiniert werden, um ein bestmöglichstes Ergebnis zu erreichen. Damit wäre ich dann einverstanden. Interessant wäre dazu eine praktische Evaluation.

Realist
2 Jahre zuvor
Antwortet  Stromdoktor

„Hier werden LK aus meiner Sicht ganz schön alleine gelassen. “

Die übliche Sündenbock-Rolle der Lehrkräfte. Nichts Neues also. „Oben“ wird alles richtig gemacht, nur die Lehrkräfte machen wieder einmal alles falsch. Überbezahlte, f… Säcke halt. Nicht einmal richtig Lüften können sie.

Walter
2 Jahre zuvor
Antwortet  Stromdoktor

„Größere Hebel in Sachen Infektionsschutz sehe ich woanders. Z.B. beim Einsatz von weiteren Schulbussen.“
Warum überhaupt in Busse quetschen, früher konnte man auch die Schulen fußläufig erreichen, notfalls eben etwas früher aufstehen. Kräftigt nebenbei und kostenfrei das Immunsystem und verbessert die Kondition. Weitere Schulbusse, echt jetzt, wo leben wir denn? Immer diese jugendlichen Luxusprobleme.

Leseratte
2 Jahre zuvor
Antwortet  Walter

Bei uns kommen die SuS aus etwa 30 Dörfern aus dem Umland, die Entfernung beträgt bei vielen um die 20 km. Fußläufig zur Schule ist da eher schwierig… Die Busse sind extrem voll.

Indra Rupp
2 Jahre zuvor
Antwortet  Walter

Würde für uns bedeuten, 4km an einer Schnellstraße ohne Fahrradweg/Gehweg (im Dunkeln) entlang zu müssen…
Kinder, die weniger als 2km zu laufen haben, bekommen nebenbei keine Busfahrkarte. Ich bin da nebenbei nicht zimperlich, so dass meine Kinder in Kindergartenzeiten oft 6km täglich laufen mussten , denn wir wohnten immer außerhalb und hatten nie ein Auto. Durch die verpflichtende Ganztagsschule würde nicht mal mehr ich ihnen solch weite Wege zumuten wollen und das will schon etwas heißen.

Alla
2 Jahre zuvor
Antwortet  Walter

Es sind so viele Schulen auf dem Land geschlossen worden und Schulzentren errichtet worden, dass es wirklich nicht mehr möglich ist, die Schulen fußläufig zu erreichen. Über 20 km ein Weg? Über Landstraßen ohne Fußweg oder Beleuchtung? Viel Vergnügen!
Aber Schulzentren sind billiger!
Eine 9-zügige Grundschule braucht auch nur einen Schulleiter (der weitaus weniger kostet als 3 SL an standortnahen Schulen, auch wenn diese weniger verdienen).
Massenkinderhaltung ist ja ok, solange die Massentierhaltung sanktioniert wird.
Was bin ich froh, dass ich noch in einer anderen Zeit groß geworden bin. Die Kinder an unserer Dorfschule konnte ich auch nachmittags treffen! Und dass wir nur ca. 480 Kinder an unserer Volksschule (bis Klasse 9) waren, hat niemanden gestört.
Ich war bei Weitem nicht die Einzige, die anschließend noch ihr Abi gemacht hat, dann aber in der 22km entfernten Großstadt. Die war mit dem Zug zu erreichen.

Antje
2 Jahre zuvor
Antwortet  Walter

Wir wohnen in Berlin und das nächstgelegene Gymnasium ist in 1 Stunde per Straßenbahn, S-Bahn und dann noch 10 min Fußweg erreichbar… Jeden Tag 2 Stunden Schulweg… in Berlin… Im Sommer mit dem Fahrrad eine knappe Stunde…

Leo
2 Jahre zuvor

Mir platzt gerade beim Lesen (mal wieder) so die Hutschnur! Deshalb entschuldige ich mich schon mal im Vorfeld, falls der Kommentar nicht ganz sachlich werden sollte.

Ich möchte wirklich endlich wissen, mit welcher Rechtfertigung in irgendwelchen Verwaltungs- / Regierungs-/Gerichts-/ allen möglichen Räumen, in denen sich i.d.R. ausschließlich geimpfte, geboosterte und getestete Erwachsene aufhalten, noch Luftfilter stehen?! Werden die Ausgaben dafür auch demnächst auf der Liste der großen Steuerverschwendungen stehen??? Haben die alle weniger Lüftungsmöglichkeiten als Schulen? Ach nee: Wenn das so wäre, wären die Räume für die Arbeit ja gar nicht zugelassen.

Ich will so gerne wirklich mal ganz normale MitarbeiterInnen aus den oben genannten Büros nur einen ganzen Schultag, was mitunter auch durchaus 8 Stunden sind, inklusive der Mahlzeiten unter den Bedingungen der SchülerInnen seit 2 Jahren (Winter kalt, Sommer heiß durch Lüften) arbeiten sehen!
Wie viele Erwachsene setzen sich aktuell mit ihrem warmen Mittagessen quasi raus auf die Terrasse? (Da wir in der Förderschule bis zu 45 Minuten für die Mahlzeiten benötigen, damit alle Kinder ausreichend Zeit haben, auch diejenigen, denen das Essen von uns angereicht wird, weil sie es nicht selbstständig können, muss währenddessen selbstverständlich auch gelüftet werden. Zumal dann auch wirklich KEIN Kind mehr eine Maske trägt.) Für die Hofpause kann man die Jacken ja gleich anbehalten, wie praktisch?!

Heißt es nicht eigentlich, dass Schule nicht nur ein Lern-Arbeitsraum sein soll, sondern insbesondere an Ganztagsschulen auch „Lebensraum“?! Die „Herzenswärme“ vieler KollegInnen kann die Finger der Kinder auch nicht so warm bekommen, dass das Schreiben lernen flüssig läuft.

Und wenn jetzt alle wieder toll lockern wollen, was mir im Grunde echt inzwischen auch schnuppe ist, dann möchte ich, dass an Schulen auch etwas mehr Normalität einkehrt und außer Lüften und Maske in den Klassen etc. wenigstens der ganze andere Coronasch… „draußen“ bleibt:

Also Testteams VOR der Schule, die die gesamte Logistik plus die Testdurchführung und Verschickung bzw. Kontrolle und Dokumentation VOR Unterrichtsbeginn komplett übernehmen (im Sinne der Schüler darf der Unterricht von mir aus auch 30 Minuten später beginnen und nach hinten entsprechend länger dauern) und ebenso übernehmen Testteams oder die Bundeswehr oder keine Ahnung wer, alle Aufgaben, die im Zusammenhang mit den möglichen Testergebnissen (egal ob Pool oder Selbsttests) stehen: von der Betreuung positiv betroffener SchülerInnen über die Kommunikation mit den Eltern und die Aufklärung bzgl. der aktuellen Verordnungen (auch wenn die Ergebnisse erst abends nach 20 Uhr vorliegen), das Nachhalten, wer wann zu welchen Bedingungen wieder kommen kann bis hin zur Kontrolle von Impf-/Testnachweisen auswärtiger Besucher der Schule wie z.B. Eltern, die zum Gespräch kommen ….

Dann ist es in der Schule immer noch kalt (nur fürchte ich, dass sich daran nichts mehr rütteln lässt) und von „normalem“ Unterricht kann auch noch lange keine Rede sein.

Aber extrem viele Sachen, die erhebliche Mehrarbeit bedeuten, die teilweise zu Lasten des (Vertrauens-)verhältnisses zwischen Lehrkräften und Eltern bzw. SchülerInnen gehen und den Schultag sowie die Unterrichtsabläufe massiv stören, würden zumindest nicht mehr obendrauf kommen!
Wenigstens die Kommunikation innerhalb der Schulgemeinschaft wäre wieder freier von zig schulfremden Themen und Diskussionen und könnte sich mit dem befassen, was für die persönliche und schulische Entwicklung der Schülerinnen und Schüler wichtig ist!

Warum können wesentliche Aufgaben aus den Arbeitsbereichen von Testzentren und Gesundheitsämtern auf die Schulen umgelegt werden und Schulen werden in keinster Weise von diesen absolut schulfremden und in diesem Fall auch teilweise den Schulfrieden störenden Aufgaben enthoben?

Ich hoffe, es wird mir nachgesehen, wenn ich vom Ursprungsthema abgekommen bin. Aber der Bericht hat leider gerade mal wieder das Überlaufventil geöffnet.

Aber um den Kreis vielleicht doch noch zu schließen:
Da es auf eine Person mehr oder weniger in den Klassenräumen nicht anzukommen scheint, stelle ich mir gerade noch für jeden Klassenraum eigens für die Umsetzung der Coronabestimmungen eingestellte MitarbeiterInnen vor, die z.B. auf die regelmäßige Lüftung achten, sie genauso wie die Einhaltung der Maskenpflicht auch durchsetzen und Diskussionen darüber im Anschluss an den Unterricht anbieten. (Gerne auch MitarbeiterInnen für diese Aufgabe bei „großzügig eingestellten“ Schulleitungen und in Lehrerzimmern, falls erforderlich, wie ich hier manchmal lese.)

Auch dadurch würde bestimmt einiges an wertvoller Lernzeit zurück gewonnen werden.
(Ja ich weiß, wärmer ist es in den Räumen dann auch noch nicht… )

Stromdoktor
2 Jahre zuvor

@Redaktion
„Wie bekomme ich virenbeladene Aerosole aus der Luft heraus?
Die erste Maßnahme sollte immer sein, Frischluft in den Raum zu lassen, damit die virenbeladene Aerosolkonzentration in der Atemluft möglichst niedrig ist. Je mehr Frischluft, desto stärker werden die virenbeladenen Aerosole in der Raumluft verdünnt. Frischluft sorgt auch allgemein für gute Luftqualität im Raum, denn es gibt auch andere Belastungen, die für uns negative Auswirkungen haben, wie zum Beispiel hohe Kohlendioxidkonzentrationen (CO2).

Daneben besteht die Möglichkeit, die Luft zu reinigen, also die Aerosole mit speziellen Filtern aus der Luft zu entfernen.“

„Kann die Luft mit Filtern gereinigt werden?
Ja, das kann man machen. Es empfiehlt sich jedoch unbedingt zuerst auf gute Luftqualität zu achten, weil allein damit das Risiko einer Infektion schon sehr stark gemindert werden kann. Gute Luftqualität ist ein Grundbedürfnis des Menschen und sollte sowohl draußen als auch drinnen gelten. Dennoch gilt natürlich auch stets: Je länger die Aufenthaltszeit, desto höher das Risiko, denn die Luft wird nie zu 100 % rein sein. Auch mit dem Einsatz von Filtern gelingt dies in normalen Räumlichkeiten nicht. Dies erreicht man nur in speziellen Reinräumen, so wie bei uns am Hermann-Rietschel-Institut der TU Berlin.“

(Siehe Quelle unten)

Also:
1. LÜFTEN
2. FILTERN

Das Spannungsfeld zwischen „Frieren“ und „Infektionsschutz“ löst auch Ihr Herr Kriegel vom besagten Institut nicht auf, oder?

@Redaktion:
Sie verweisen mit Ihrem Link auf Ihren eigenen Beitrag und dort auf die Sekundärquelle des ZDF – nicht auf die zitierte Studie. Folgt man im weiteren Verlauf den Links zu den Primärquellen, so kann ich die explizit getroffenen Schlussfolgerungen nicht finden.

Konkret:
Eine Quelle kann ich nicht öffnen. Diese wurde im Juli 2021 eingereicht und kann nach meiner Einschätzung noch keine Relevanz für Omikron haben.

Die aktuellste Quelle aus 2022 kommt zur nachfolgenden Zusammenfassung:

„Zusammenfassung und Schlussfolgerung
Es wurden vereinfachte Berechnungsmethoden vorgestellt, die in der Praxis zum einen
zur Einschätzung des Risikos verwendet werden und zum anderen als Grundlage für
Hygienekonzepte und Entscheidungen für weitere Interventionsmaßnahmen dienen
können. Beispielhaft wurden verschiedene Alltagssituationen mit Hilfe der hier vor-
gestellten Methoden bewertet.
Es kann entweder das Risiko in einer bestimmten Situation vorausgesagt werden oder
bei gegebener Lüftung die maximale Anzahl an anwesenden Personen zur Vermeidung
einer Ausbreitung der Infektion bestimmt werden.
Es konnte gezeigt werden, dass eine zunehmende Aufenthaltszeit auch bei guter
Lüftung zu einer Erhöhung des Infektionsrisikos führt (Büro, Schule, privater Haushalt
vs. Supermarkt). Hinzu kommt, dass einzelne Maßnahmen häufig nicht ausreichend
sind, um das Infektionsrisiko deutlich zu senken, sondern dass eine Kombination (z.B.
Masken + Lüften + Begrenzung Aufenthaltszeit + Reduktion Personenanzahl) not-
wendig ist, um auch in kritischen Situationen das Risiko deutlich zu senken.
Aktuelle Kenntnisse deuten darauf hin, dass Omikron durch Reduktion der notwendi-
gen Anzahl von Viren zur Auslösung einer Infektion (N0) zu einer Erhöhung des auf
das Virus bezogenen Faktors (ி) führt. Dies hat zur Folge, dass auch niedrigere
Virenlasten bereits zu höheren Infektionszahlen führen und somit die Gefahr von
Ausbrüchen zunimmt.
Es ist an dieser Stelle erneut auf die Limitationen der Aussagekraft hinzuweisen,
insbesondere in Bezug auf die regelhaft auftretenden inhomogenen virenbeladenen
Partikelverteilungen im Raum, z.B. Nah- und Fernfeld, siehe [5, 6]. Es konnte in Kriegel
[4] jedoch anhand von 25 realen Ausbrüchen gezeigt werden, dass gemittelte
Aussagen valide erscheinen.
Bis zu einer Infektionswahrscheinlichkeit von 20% sind die Ergebnisse der vereinfachten
Modelle valide im Vergleich zum ursprünglichen Dose-Response-Modell. Bei höheren
Infektionswahrscheinlichkeiten liefert das simplifizierte Modell höhere Werte. Für eine
Einschätzung des Risikos und zur Bewertung von nicht-medizinischen Präventivmaß-
nahmen fällt diese Diskrepanz nicht ins Gewicht, zumal eine 20%ige Infektionswahr-
scheinlichkeit hoch ist und deutlich unterschritten werden“

Mit der Bitte um Konkretisierung des Nutzens von Luftfiltern im Kontext der Primärquellen.

https://www.tu.berlin/forschen/themenportal-forschen/2020/august/faq-zu-aersolen-in-bezug-auf-sars-cov-2/

Laura
2 Jahre zuvor
Antwortet  Stromdoktor

@Stromdoktor
Vielen Dank für die gute Zusammenfassung und die gute Recherche.

Stromdoktor
2 Jahre zuvor

Ich möchte gerne einmal kurz „unsachlich“ und persönlich werden:

Als Vater von zwei Kindern (8 und 12 Jahre) bin ich sehr an Infektionsschutz in Schulen interessiert. Die Diskussion hierzu verfolge ich von Beginn an.

Ich komme zu folgender, subjektiver Risikoeinschätzung:
1) Wenn ich die Wahl zwischen Distanz-, Wechsel- oder Präsenzunterricht hätte, könnte ich mich in Sachen Infektionsschutz ausschließlich auf Distanzunterricht verlassen.
2) Wechselunterricht würde meinen Präferenzen am ehesten entsprechen.
3) Auf das Thema Präsenzunterricht + Luftfilter setze ich rein gar nichts. Für diese Kombination reichen mir die wissenschaftlichen Belege zu Luftfiltern absolut nicht aus.

In allen genannten Szenarien befürworte ich den Einsatz von FFP2-Masken.

Zieht hier irgendjemand die Schlussfolgerung, dass man mittels Luftfilteranlagen einen Präsenzunterricht durchführen kann, wo die Kinder „nicht frieren“ müssen und der Infektionsschutz zudem annähernd das Niveau eines Distanz- oder Wechselunterrichtes erreicht?

Als ergänzende Maßnahme gerne. Zum Ausdruck der Wertschätzung jederzeit.

Ich „wünsche“ mir aus Perspektive eines Elternteils also gerne:
1) Wechselunterricht + Lüftungskonzept + Maske + Luftfilter. In der Reihenfolge.
2) Tragfähige Lösungen für den Schulbusverkehr.
3) Eine höhere Impfbereitschaft der Eltern von Kindern ab 5 Jahren (aktuell 40 % Erstimpfungen).

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Impfquotenmonitoring.html

Nicole
2 Jahre zuvor

@Stromdoktor, da Corona ja nicht mehr verschwinden wird, frage ich mich, wann nach Ihrer Meinung die Kinder wieder ganz normal zur Schule gehen sollen, ohne testen und Masken? In Dänemark mussten die Kinder nie Masken während des Unterrichts tragen, und die leben auch noch.
Wie können Sie FFP2 Masken vorschlagen, ich kann es echt nicht glauben.
Ich hoffe, dass an den Schulen so schnell wie möglich ALLES aufgehoben wird. Kinder sind kaum von Corona betroffen und eine Impfung halte ich für Kinder auch nicht notwendig.
Wir sollten langsam wieder zur Normalität zurückkehren. Wenn Ihre Kinder übrigens geimpft sind, wovor haben Sie denn eigentlich Angst?

Stromdoktor
2 Jahre zuvor
Antwortet  Nicole

@Nicole
Ihre explizit aufgeworfen Fragen kann ich leider nicht beantworten.

In anderen Kommentaren habe ich „unsere“ Geschichte schon erzählt:

Dreifach geimpft (Erwachsene), Kinder doppelt geimpft (noch in 2021). Trotzdem symptomatisch erkrankt. Herkunft: Grundschule von K1.

Unser Ziel war es zunächst, ohne Infektion durchzukommen. Später (mit Omikron), durch vollständige Impfung auf eine Infektion bestmöglich vorbereitet zu sein. Der Verlauf war per Definition „mild“, trotzdem unangenehm.

Wir sind also schon einmal durch…

Meine Ausführungen sollten einen Perspektivwechsel darstellen. Aktuell ist es aus meiner Sicht nicht möglich, sich vor einer Infektion realistisch zu schützen. Alle geimpften und gesunde Menschen können eine Erkrankung ggf. mit einem vertretbaren Risiko in Kauf nehmen. Wer das nicht möchte (z.B. unklare Folgen von LongCovid) bzw. wer das nicht kann (Vorerkrankungen), der hat unsere Solidarität verdient.

Hierfür müssen „wir“ ein Exit-Szenario entwickeln. Das könnte ein angepasster Impfstoff in Verbindung mit einer allgemeinen Impfpflicht sein. In jedem Fall sollte jeder die Chance auf vollständigen Impfschutz erhalten. Übergang von Pandemie in Endemie ohne die vulnerablen Gruppen in einer Welle zu infizieren. Das persönliche Risiko hängt nun einmal maßgeblich auch von der Eintrittswahrscheinlichkeit ab. Und die ist bei den aktuellen Inzidenzen im Vergleich zu früheren Wellen sehr hoch.

Ich fürchte nur, dass unsere Politiker kein klares Ziel mehr ausrufen werden. Wir werden in ein paar Wochen die Opfer final zählen, keine Impfpflicht mehr einführen und dafür Restmaßnahmen (Masken) noch sehr lange erhalten…

Ich möchte aber gerne hinzufügen, dass es auf keinen Fall zu anderen Härtefällen durch soziale Isolation von Kindern im Zusammenhang mit Schutzmaßnahmen kommen darf. Stichwort: Suizide. Der goldene Mittelweg ist gefragt.

(Masken sind da noch das kleinste Problem…)

Tina+2
2 Jahre zuvor
Antwortet  Nicole

Soweit ich weiß, gibt es in Dänemark auch keinen Präsenzzwang in den Schulen!

Anne
2 Jahre zuvor
Antwortet  Nicole

Och nö, nicht schon wieder Dänemark. Kleine Klassen, Luftfilter, Wechselunterricht – alles schon so oft erzählt…
Dass Kinder von Corona kaum betroffen sind, hält sich auch hartnäckig. Da haben die KuMi ganze Arbeit geleistet. Bei uns fehlt teilweise die halbe Klasse, nicht alle, aber viele, liegen mit hohem Fieber richtig flach. Eines meiner „genesenen“ Kinder kommt nur sehr langsam bis hoch in die 2. Etage, kann sich nur noch ganz schlecht konzentrieren – aber ist ja alles halb so wild, ist ja nur ein Schnupfen!

DerechteNorden
2 Jahre zuvor
Antwortet  Nicole

@Nicole: Man merkt deutlich, dass Sie nicht im Schuldienst sind. Mit Angst hat das nichts zu tun.
Und zu DK ganz unabhängig von Corona: Von den Verhältnissen an den Schulen dort träumt jede deutsche Lehrkraft.

Sissi
2 Jahre zuvor

Ich verstehe das richtig?
Es geht dem Gericht nicht in erster Linie um die Notwendigkeit von Luftfiltern;
„die Gesundheitsgefahren durch……[ einmal covid einmal Kälte ]…..sind damit ausreichend in Ausgleich gebracht“. Quelle: Gefahrenbeurteilung:
Es geht darum auszuschließen, dass jemand
wegen der zu niedrigen Temperatur im Klassenzimmer und z.B. einer darin begründeten chronischen Blasenentzündung klagen kann. Weil: Corona ist gefährlicher einzuordnen als Kältefolgeschäden. Clever, für alle Arten von Klagen vorgesorgt.
@ Stromdoktor: Ich hoffe fast, dass ich das Rechtsdeutsch falsch interpretiere; Sie haben sich so viel Mühe gemacht.
Und ich träume auch von 1 – 3.

Stromdoktor
2 Jahre zuvor
Antwortet  Sissi

@Sissi
Ich verstehe das so:
1) Schüler wollte den Einsatz von Luftfiltern erwirken => abgelehnt, weil nur ergänzende Schutzmaßnahmen zum Lüften.
2) Schüler möchte die korrekte Umsetzung des Lüftungskonzeptes erwirken (fiktiv) => ggf. mit Verweis auf UVV möglich, wurde aber nicht entschieden, da kein Antrag diesbezüglich gestellt wurde.
3) Schüler „friert“ => zu akzeptieren, nach Abwägung mit den Gefahren einer potentiellen Infektion.

Für mich stellt sich die Frage nach der Verantwortung im zweiten Punkt. LK? Schulleitung?

Ich bin allerdings kein Jurist…und lasse mich gerne aufklären!

gehtsnoch
2 Jahre zuvor
Antwortet  Stromdoktor

Denke, hier ist doch das eigentlich entscheidende „Kleingedruckte“ zu finden:

„Dass in der vom Antragsteller besuchten Schule die Ergänzungen zum SARS-CoV-2 – Schutzstandard Schule NICHT eingehalten werden, hat der Antragsteller NICHT geltend gemacht.“

Die Forderung nach „Luftreinigungsgeräten“ zur Entscheidung wäre vielleicht besser als „Einhaltung von Mindestraumtemperaturen im Unterricht“ erklärt worden, da eine Einhaltung der Raumlufttemperatur auch nicht zwingend DURCH weitere technische Maßnahmen, etwa durch Luftreinigungsgeräte, sichergestellt werden muss.

Das WIE (Mindestraumtemperaturen gehalten werden können) hat halt durch die Vorgabe von „Luftreinigungsgeräten“ nicht die notwendige Zustimmung erhalten, da man u. a. bereits mit geeigneter Kleidung dieser begegnen kann. Andere Möglichkeiten waren somit scheinbar nicht mehr zu prüfen.

gehtsnoch
2 Jahre zuvor
Antwortet  Sissi

@Redaktion

Guten Morgen,
ich zitiere:
„Dazu sollte die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen als für die Schulen zuständiger Unfallversicherungsträger eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, damit die nötigen technischen Schutzmaßnahmen mit Hilfe eines Luftfilters ergriffen werden könnten.“

Stellt sich allerdings die Frage, was aus „sollte“ geworden ist.
Gibt es diese Gefährdungsbeurteilung (eventuell für alle Schulen in NRW) mittlerweile oder noch nicht?
Besteht die Möglichkeit für n4t einmal nachzuforschen?
Grüße

Jan aus H
2 Jahre zuvor

Wie sah es in dem Gericht eigentlich aus, in dem das beschlossen wurde? Gab es da Luftfilter, Maskenpflicht, womöglich 2G oder 2G+, dazu Abstand und große Räume?

Es ist unglaublich, mit welcher Selbstverständlichkeit andere Menschen in Situationen gezwungen werden, denen sich die, die das entscheiden, entziehen oder entziehen können.

Diese Gerichtsverhandlung hätte man in einem Klassenraum unter den da geltenden Regeln (inkl. Lüften bei Kälte, kein Luftreiniger) durchführen müssen.

Pit2020
2 Jahre zuvor
Antwortet  Jan aus H

@Jan aus H

… und bei der Gerichtsverhandlung nicht nur unter Beachtung der dort üblichen Hygieneregeln, sondern „volles Haus“ natürlich, damit man seine Sozialkompetenz schulen kann, so Ellenbogen an Ellenbogen …

Stromdoktor
2 Jahre zuvor

@Realität
Ihre Gedanken zu der Studie und Iher Ausführungen teile ich.

In Bremen scheint es tatsächlich überproportional viele Luftfilter zu geben (Quelle 1).

Die Inzidenz unter Bremer SuS ließ sich davon allerdings nur mittelmäßig beeindrucken. Diese lag für die Altersgruppen 5 – 14 Jahren bei knapp 4000 (Quelle 2).

Ich möchte Hrn. Prof. Kriegel und den beteiligten Forschern gerne empfehlen, die theoretischen Untersuchungen am Reallabor Bremen zu validieren. Ggf. kommt tatsächlich heraus, dass die Inzidenz ohne Luftfilter bei 8000 liegen würde. Dann wäre eine Halbierung des R-Wertes nachgewiesen.

Ich befürchte nur, dass es nicht so einfach ist. Parameter mit Einfluss könnten z.B. sein:
1) Hersteller und Leistungsfähigkeit der Anlagen
2) Position im Raum und Installation
3) Bedienung/Anwendung/Sabotage
4) die Kombination der Schutzmaßnahmen, wie @Realität sie beschreibt.

Egal wie eine Validierung der Studie ausgehen würde. MICH überzeugen Inzidenzen von ~ 4000 bei nahezu flächendeckendem Einsatz von Luftfiltern in einem Bundesland nicht…

Quellen hierzu:
https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/luftfilter-schulen-bremen-corona-100.html

https://www.google.com/amp/s/www.kreiszeitung.de/lokales/niedersachsen/corona-inzidenz-in-schulen-explodiert-auf-4000-eltern-schlagen-alarm-durchseuchung-stoppen-forderung-91261161.amp.html

tachelesme
2 Jahre zuvor

Ich kann nicht kommentieren, ohne die Höfflichkeitsregeln hier zu brechen.

Chorleiterin
2 Jahre zuvor

Nicole, Sie scheinen ja auch nur von außen zuzuschauen und Sie scheinen auch keine Eltern zu haben, die Sie anstecken können.

Auch scheinen Sie keine Kinder zu haben, denn sonst wüssten Sie, dass diese auch Menschen sind( nur etwas kleiner), die das Virus genauso weitergeben können wie Erwachsene, auch wenn sie selbst oft nicht so stark erkranken.
Was ist das für eine Verantwortungslosigkeit, sofort alle Maßnahmen fallen zu lassen, in Dänemark gibt es eine viel höhere Impfquote als bei uns!
Schulen sind Treiber der Pandemie, von Anfang an gewesen, Drehkreuze der Virenverteilung in die ganze Gesellschaft.

Maren
2 Jahre zuvor
Antwortet  Chorleiterin

@Chorlwiterin und jeder,der Kinder hat,sollte das eigentlich wissen!

Reinigungskraft
2 Jahre zuvor

Sagte der Richter, beendete die Sitzung und stand von seinem Heizkissen auf.

Jan aus H
2 Jahre zuvor
Antwortet  Reinigungskraft

…und schaltete den Luftreiniger ab.

Lanayah
2 Jahre zuvor

Heute hat es bei uns mal wieder ziemlich reingeregnet beim Lüften.

ein Mitbürger
2 Jahre zuvor

Ich würde gerne den Schüler ganz konkret bei einer Nichtzulassungsbeschwerde unterstützen, denn es handelt sich wohl um ein klares Fehlurteil (siehe unten).

Die Nichtzulassungsbeschwerde müsste allerdings zeitnah erfolgen.

Außerdem ist das Urteil eindeutig auf mehreren falschen Tatsachenbehauptungen aufgebaut, deshalb auch noch fette Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die verantwortlichen Richter…

Und dann das ganze zur Krönung auch noch schön öffentlichkeitswirksam durch die Presse laufen lassen…

Es ist allerhöchste Zeit, aktiv zu werden und konkret die Menschen zu unterstützen, die sich aktiv für den bestmöglichen Gesundheitsschutz in der Schule einsetzen.

Wer macht mit? Es muss endlich was geschehen. Nur weiterhin zu jammern hilft nicht (mehr).

Es ist allerhöchste Zeit, aktiv zu werden und konkret die Menschen zu unterstützen, die sich aktiv für den bestmöglichen Gesundheitsschutz in der Schule einsetzen.

Wer macht mit? (Antworten gerne unter diesem Kommentar).

Wenn dieses vorsätzliche Fehlurteil bestehen bleibt, dann ist Deutschland kein Rechtsstaat mehr.

Besonders interessant ist folgender Ausschnitt :

„(…)Dagegen spricht Vieles dafür, dass gegenüber dem Schulträger und dem Land grundsätzlich auch von Schülerinnen und Schülern die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften verlangt (werden kann, soweit sie den Schutz subjektiver Rechte bezwecken. Im konkreten Fall war ein Verstoß gegen solche Regelungen aber nicht ersichtlich. In den Technischen Regelungen für Arbeitsstätten ist zwar für leichte sitzende Tätigkeit ein Mindestwert von 20°C vorgesehen. Die Einhaltung dieses Wertes ist aber nicht ausnahmslos gefordert. Bei Unterschreitung der Mindestwerte kann dem in bestimmten Fällen u. a. mit geeigneter Kleidung begegnet werden.(…)“

Dummerweise gibt es jedoch die ASR A3.5.

Darin heißt es:

4.2 Lufttemperaturen in Räumen

(1) In Arbeitsräumen muss die Lufttemperatur in Abhängigkeit von der Arbeitsschwere und Körperhaltung mindestens den Werten in Tabelle 1 entsprechen, wobei diese Lufttemperatur während der gesamten Nutzungsdauer zu gewährleisten ist.

(2) Werden die Mindestwerte nach Tabelle 1 in Arbeitsräumen auch bei Ausschöpfung der technischen Möglichkeiten nicht erreicht, ist der Schutz gegen zu niedrige Temperaturen in folgender Rangfolge durch zusätzliche – arbeitsplatzbezogene technische Maßnahmen (z.B. Wärmestrahlungsheizung, Heizmatten), – organisatorische Maßnahmen (z. B. Aufwärmzeiten) oder – personenbezogene Maßnahmen (z. B. geeignete Kleidung) sicher zu stellen.

Quelle: ASR A3.5 Raumtemperatur (baua.de), S.4

Ich bin zwar weder Jurist noch Germanist, lehne mich jedoch so weit aus dem Fenster, zu behaupten, dass das o.g. Urteil des OVG NRW ein Fehlurteil ist, da es sich auf mehrere falsche Tatsachenbehauptungen stützt (s.o.)

Und was sagt unser Gericht noch so?

„Der Beschluss ist unanfechtbar.“

Na dann…

Gitta Meichsner
2 Jahre zuvor

Wenn wir mal von der emotionalen Ebene (die ich sehr gut nachvollziehen kann) auf die Sachebene wechseln, dann wäre es auch angebracht zu wissen, wie Gerichte funktionieren :
Voraussetzung für ein Urteil ist, ob zunächst das richtige (für diesen Fall zuständige Gericht) angesprochen wurde und ob der Kläger den richtigen Adressaten verklagt (Das Land? Eine Behörde? Eine einzelne Person?) Desweiteren gibt es eine Regel, dass Gerichte nur das für die Entscheidungsfindung heranziehen, was in der Klage vorliegt. Werden also vom Kläger Dinge nicht benannt, spielen sie für die Entscheidung keine Rolle. Wenn das Gericht die Inhalte der Klage sachlich untermauern muss, kann (nicht muss) ein Gutachter beauftragt werden. (Einen Gutachter kann auch die Klägerin und der Beklagte anfordern – ist übrigens nicht billig!) Der vom Gericht bestellte Gutachter wiederum darf aber nur die vom Gericht gestellten Fragen beantworten, muss dabei neutral an den Sachverhalten bleiben und darf keine weiteren Dinge beleuchten, auch wenn sie für ihn persönlich eigentlich dazu gehören würden, weil er dann ggf. Partei ergreifen würde. (Mein Mann hat jahrelang als Gutachter gearbeitet, daher weiß ich das).
Wenn also der Schüler ggf. den falschen Beklagten gewählt hat oder in seiner Klage relevante Sachverhalte nicht angesprochen hat (aus Unkenntnis), dann kann er die nicht „nachschieben“ und so ist das Scheitern einer Klage meist vorprogrammiert, es sei denn, es gibt dazu ein Grundsatzurteil,das vom Gericht herangezogen wird. Nicht grundlos verdienen viele Anwälte so gut, sie kennen die „Spielregeln“ und die Gesetze. Und auch hier braucht man nicht irgendeinen Anwalt, sondern möglichst einen, dessen Spezialgebiet diese Art der Klage ist. Recht haben und Recht kriegen sind verschiedene „Schuhe“, ist leider so. Emotionale Gründe können vom Gericht ggf. beim Strafmaß berücksichtigt werden, für Entscheidungen zählen die Fakten.
Und da sind wir wieder hier. Jeder hat seine persönlichen Erfahrungen und Probleme mit dieser Pandemie und sieht sie auch durch seinen persönlichen „Filter“ . Hinzu kommen individuelle Sichtweisen auf das Geschehen. Je nach Toleranz – und Schmerzgrenze wird verschieden auf die jeweiligen Sachverhalte reagiert, mal mehr, mal weniger heftig. Das ständige Betonen, dass Entscheidungsträger sicher hinter Plexiglas, in belüfteten Räumen… sitzen, ist wenig hilfreich, weil eben emotional. Unser Problem ist doch, dass wir nirgends verlässliche Zahlen haben, auf die eine Klage sicher aufgebaut werden kann! Jeder hantiert mit dem, was er irgendwo als Quelle findet. Für jede in unserem Sinn gefundene Statistik/Aussage /Mitteilung/Einschätzung… gibt es mindestens eine, die genau das Gegenteil behauptet. Und es gibt kein einziges Gesetz, das der Pandemie in seiner Komplexität Rechnung trägt. Es gibt nur viele einzelne Gesetze und Erlasse, die Teilaspekte zu regeln versuchen. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die Pandemie in diesem Ausmaß für die heutigen Menschen etwas total Neues ist und deshalb jeder versucht, (mehr oder weniger gut) damit umzugehen. Jedes Land entscheidet sich für einen Weg und ob der dann wirklich „besser“ war, kann man erst in der Rückschau und mit ordentlichem Abstand wissen. Wir jedenfalls zerdiskutieren in unserem Land alles wochenlang. Wird ein Beschluss gefasst, macht dann trotzdem jeder Landesfürst, was er will. Jeder Einzelne wähnt sich als „Experte“ und möchte, dass seine Befindlichkeiten besonders ernst genommen werden (wenn nicht, gibt’s Rabatz)… – und da wundern wir uns ernsthaft, dass wir das Ganze als Chaos empfinden? Ob die vielzitierten Schweden oder Dänen wirklich den besseren Weg gewählt haben, wird sich zeigen. Ich habe den Eindruck, dass die zumindest nicht permanent alles in Frage stellen, was ihre Regierung beschließt. Die tragen das Meiste mit, auch im Wissen, dass es nicht perfekt sein kann.
Wir wünschen uns mehr Schutz für die Kinder, aber die Mehrheit in unserer Gesellschaft ist nicht bereit das mitzutragen. Also bleibt uns doch nur, selbst vor Ort aktiv dafür zu sorgen, dass die Kinder geschützt sind. Und… , sind sich an Eurer Einrichtung, in Eurem Ort alle einig? Ziehen da alle an einem Strang? Gibt’s wenigstens da einen „Plan“? Sich permanent aufzuregen ist verschwendete Energie, Lösungen zu suchen, die die Situation vor Ort verbessern, ist das Einzige, was Sinn macht, die Lage vor Ort ist konkret und damit greifbar. Und auch vor Ort findet man vermutlich nur dann genügend Mitstreiter, wenn es um die Sachebene eines Problems geht und man die emotionalen Gründe nicht in den Vordergrund stellt.

ein Mitbürger
2 Jahre zuvor
Antwortet  Gitta Meichsner

Im obigen Artikel wird jedoch ein konkreter Fall zitiert und in diesem konkreten Fall kann man sagen dass es sich um ein ganz klares Fehlurteil handelt, das auf mehrere falsche Tatsachenbehauptungen gestützt wird.
Deshalb möchte ich ganz konkret und aktiv den Schüler bei einer Nichtzulassungsbeschwerde unterstützen.
In diesem konkreten Fall können wir alle nämlich ganz konkret etwas tun, was nicht nur dem Schüler hilft, sondern uns allen.
Sind Sie dabei?
Wer macht sonst noch mit?
Es ist allerhöchste Zeit, endlich aktiv zu werden und zu handeln.

Stromdoktor
2 Jahre zuvor
Antwortet  ein Mitbürger

Ich könnte mit zwei Semestern BGB (auf freiwilliger Basis) unterstützen. In Sachen Willenserklärungen bin ich halbwegs sattelfest. Auch in das HGB haben ich schon einmal hineingeschaut.

Ich rechne uns überragende Chancen aus. Nur einen Germanisten würde ich mir noch an unserer Seite wünschen. Vielleicht noch einen Biologen. Dann wäre wir aber wirklich gut aufgestellt. 😉

Nein, im Ernst:
Das Thema (erfolgreiche) Nichtzulassungsbeschwerde würde ggf. dazu führen, dass der Sachverhalt im Rahmen der Revision perspektivisch neu bewertet werden kann. Was der Schüler dazu braucht: „bessere“ Juristen als im ersten Anlauf. Wenn er denn überhaupt noch mag…also ggf. sind Spenden erwünscht.

Stromdoktor
2 Jahre zuvor
Antwortet  Gitta Meichsner

Liebe Gitta Meichsner,

Ihren Beitrag finde ich sehr lesenswert! Viele Aspekte und angesprochene Hintergründe sind mir bekannt. Ich habe diese für mich allerdings bisher noch nicht mit der Klarheit bewertet, wie es von Ihnen dargelegt wurde.

Vielen Dank!

Gitta Meichsner
2 Jahre zuvor

Ich kenne die gesamten Zusammenhänge in diesem Fall nicht, aber auch dort gelten die „Spielregeln“ der Justiz und da kann es schon auf die umfassende Faktendarstellung und auch jedes Wort in der Formulierung ankommen! Ich denke, dass ein nochmalige Anlauf nicht ohne Anwalt stattfinden sollte, damit die Chance besteht, erfolgreich zu sein.

Elly
2 Jahre zuvor

Wer keine Menschenmassen mag als Lernort, sollte die Möglichkeit haben, für seine Kinder Lernumgebungen zu wählen, die weniger überlaufen sind
Dazu bräuchte es mehr alternative (private) Schulformen in Deutschland. Ich halte Schulen schon immer für „Virenschleudern“

Gitta Meichsner
2 Jahre zuvor

Liebe Elly, ist die Vermeidung des Kontaktes mit Viren tatsächlich die Lösung? Viele packen ihre Kinder in Watte und wundern sich, dass sie ständig krank werden. Wie soll das Immunsystem lernen, damit klar zu kommen, wenn man ständig alles meidet, was ggf. krank machen könnte ? Und wer sagt, dass private Schulen nicht auch „Virenschleudern“ sein können? Wer wirklich alles auf Minimalrisiko fahren will, darf in keinem Einkaufstempel, keiner Großveranstaltung, keiner Disco,… „aufschlagen“. Ist das realistisch? Und wenn das Kind aus der Nachbarschaft zum Spielen kommt, bringt es dann nicht vielleicht was aus seiner „Virenschleuder“ mit? Totalisolation wäre wohl die einzige, aber traurige Alternative für den „höchstmögliche Schutz“. Wollen wir das?