BERLIN. Morgen ist Weltfrauentag, heute „Equal Pay Day“ – der Tag also, bis zu dem Frauen wegen der zu dem Einkommen der Männer klaffenden Lücke (dem sogenannten „Gender Pay Gap“) rechnerisch unbezahlt gearbeitet haben. Und diese betrifft auch Lehrkräfte, wogegen die Lehrergewerkschaften GEW und VBE nun mobil machen. „An Schulformen mit besonders hohem Frauenanteil, also in der Grundschule und der Sekundarstufe I, werden Lehrkräfte in vielen Bundesländern nach wie vor in eine niedrigere Besoldungsstufe eingestuft, obwohl die Ausbildung und die Abschlüsse im Vergleich zu den Schulformen, in denen besser bezahlt wird, gleichwertig sind“, sagt Tanja Küsgens, Bundessprecherin der Frauenvertretung im VBE. „Das bedeutet, sie erhalten monatlich ca. 500 Euro brutto weniger.“
„Grundschullehrkräfte leisten genauso viel wie andere Lehrkräfte. Es gibt keine Basis für ihre schlechtere Bezahlung, die immer noch in acht Bundesländern Praxis ist“, sagt Frauke Gützkow, GEW-Vorstandsmitglied für Frauenpolitik, mit Blick auf den heutigen Equal Pay Day. Sie macht sich dafür stark, alle voll ausgebildeten verbeamteten Lehrkräfte nach der Besoldungsgruppe A13 und alle angestellten nach der Entgeltgruppe E13 zu bezahlen – unabhängig von der Schulform, an der sie arbeiten. „Die schlechtere Bezahlung trifft insbesondere Frauen. An Grundschulen sind neun von zehn Lehrkräften Frauen“, betonte Gützkow. „Doch auch an Sekundarschulen werden Lehrkräfte in zu vielen Ländern noch nach A12/E11 bezahlt. Auch an diesen Schulformen arbeiten mehr Frauen als Männer.“
Zu dem niedrigeren Gehalt komme, dass die Unterrichtsverpflichtung an diesen Schulformen im Vergleich am höchsten und die Rahmenbedingungen durch den immensen Lehrkräftemangel am schlechtesten seien, betont VBE-Sprecherin Küsgens. „Das ist letztendlich eine strukturelle und finanzielle Benachteiligung von weiblichen Beschäftigten und muss dringend geändert werden. A13 muss als Einstiegsgehalt für alle Schulformen in allen Bundesländern gelten.“
“Es muss eine Aufwertung dieser wichtigen Arbeit erfolgen, die hauptsächlich von Frauen geschultert wird“
Dabei sei gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit nicht nur ein Schritt zu mehr Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern, sondern auch eine Aufwertung des Berufsstandes und somit ein wichtiger Schritt zur Behebung des eklatanten Lehrkräftemangels in der Primarstufe und der Sekundarstufe I. Küsgens: „Auf die wissenschaftliche Erkenntnis der großen Bedeutung grundlegender Bildung in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I muss eine Aufwertung dieser wichtigen Arbeit erfolgen, die hauptsächlich von Frauen geschultert wird.“
Immerhin: „In der Hälfte der Bundesländer ist die Gleichstellung der Grundschullehrkräfte umgesetzt“, betont GEW-Vertreterin Gützkow. Zu den Bundesländern, die hinterherhinken, gehöre Nordrhein-Westfalen (NRW). Im bevölkerungsreichsten Bundesland arbeiteten fast 20 Prozent aller in Deutschland beschäftigten Lehrkräfte.
Mit Blick auf die Landtagswahlen im Mai kündigt die Gewerkschafterin einen heißen Wahlkampf an: „Die Politik muss sich an die Landesverfassung halten und endlich das Besoldungsrecht der Beamtinnen und Beamten ändern.“ Gützkow erinnerte daran, dass ein juristisches Gutachten bereits vor Jahren für NRW zu dem Schluss kam: „Die unterschiedliche Eingruppierung verschiedener Lehrkräftegruppen ist aus verfassungs- und beamtenrechtlicher Perspektive nicht in Ordnung.“ SPD-Spitzenkandidat Thomas Kutschaty hat bereits angekündigt, als Ministerpräsdent die Lehrergehälter angleichen zu wollen, wie News4teachers berichtete.
In Niedersachsen wird im September gewählt. „Auch hier werden wir die überfällige Gleichbehandlung an Grund- und Sekundarschulen mit den anderen Schulformen aufs Tapet heben“, kündigt das GEW-Vorstandsmitglied an.
Gleiches Geld für gleichwertige Arbeit: Für Grundschullehrkräfte gilt die Bezahlung nach Besoldungsgruppe A13 (Beamtinnen und Beamte)/ Entgeltgruppe E13 (Angestellte) in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Sachsen und Thüringen. Niedersachen zahlt A12 plus Zulage für Lehrkräfte an Grundschulen und in der Sekundarstufe I. Für Lehrkräfte der Sekundarstufe I wird in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nach A13/E13 gezahlt. In Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist dies teilweise umgesetzt. In NRW wird nur nach A12/E11 gezahlt.
“Das ist auch ein perspektivischer Nachteil durch eine geringere Altersversorgung”
Udo Beckmann, Bundesvorsitzender des VBE, sieht darin ein grundsätzliches Problem: „Die strukturelle Ungleichheit zwischen den Geschlechtern ist nach wie vor hoch. Auch im öffentlichen Dienst ist die Entgeltlücke nicht geschlossen“, sagt er. „Zudem lasten Care-Arbeit allgemein und insbesondere die mit der Pandemie verbundenen Herausforderungen für die Familien, wie zum Beispiel Kinderbetreuung und Home-Learning, vorwiegend auf den Schultern von Frauen. Infolgedessen mussten vermehrt Frauen in Teilzeit gehen oder sogar ihren Job kündigen. Das ist nicht nur ein sofortiger Nachteil durch weniger Einkommen, sondern auch ein perspektivischer Nachteil durch eine geringere Altersversorgung! Es muss uns zudem beunruhigen, dass als eine Konsequenz der Lastenverteilung während der Pandemie die althergebrachte Rollenverteilung zwischen den Geschlechtern in den letzten beiden Jahren eher gefestigt anstatt aufgebrochen wurde.“
Bei der “Gender Pay Gap” ist ein leicht positiver Trend zu erkennen: Noch 2020 war der Equal Pay Day am 14. März, also eine Woche später. Die statistische Lohnlücke verringerte sich seitdem von 20 auf 18 Prozent. News4teachers
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