Thema Krankenversicherung – Tipps für Referendarinnen und Referendare vom Experten

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Womöglich sind Sie bereits zum Vorbereitungsdienst zugelassen worden oder Sie warten vielleicht noch auf Ihre Zulassung zum Referendariat, abhängig von den Zulassungsfristen der Bundesländer. In Bundesländern, in denen Lehrer weiterhin verbeamtet werden, geht das mit dem Status Beamter auf Widerruf einher. Sie freuen sich im Lehramtsreferendariat nun sicherlich auch über die erste „Entlohnung“ in den Besoldungsgruppen A12 bzw. A13, nach vielleicht finanziell mageren Zeiten an der Uni.  

Was sollten Referendare in Sachen Krankenversicherung wissen? Foto: Shuterstock

Damit stellt sich für Sie, liebe Referendare und Referendarinnen, im Kontext der beamtenrechtlichen Versorgung allerdings auch die Frage, welche Krankenversicherungsform Sie wählen, sofern Sie im Studium nicht bereits privat krankenversichert waren. Grundsätzlich haben Sie die Wahl zwischen einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung und einer „freiwilligen“ Mitgliedschaft in einer der gesetzlichen Krankenversicherungen.

Der Autor

Der Autor, Michael Robling aus dem rheinischen Korschenbroich, ist Finanzfachwirt und Versicherungsmakler.

Finanzfachwirt Michael Robling. Foto: privat

„Zu meinen Mandanten zählen überwiegend Akademiker und Akademikerinnen, auch verbeamtete Lehrer und Lehrerinnen, denen nicht nur fachliche Expertise wichtig ist, sondern zunehmend ökologische, soziale und ökonomische Aspekte bei Ihrer Absicherung und Vorsorge berücksichtigt wissen wollen.“ www.wertepunkt.de

Kontakt: info@wertepunkt.de


Üblicherweise entscheidet sich die Mehrheit der Referendare und Referendarinnen für eine private Krankenversicherung da sich der Dienstherr mit Beihilfezuschüssen an den Gesundheitskosten beteiligt.  Die Höhe des Beihilfeanspruchs ist abhängig vom Bundesland und Ihrem Familienstatus. In der Regel erhalten Sie einen Beihilfebemessungssatz von 50%. Erst ab dem 2. Kind steigt dieser meist auf 70%. Ebenso haben berücksichtigungsfähige Kinder und Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner Anspruch auf Beihilfe.

Meiner Erfahrung nach sind die meisten Referendare und Referendarinnen jedoch noch kinderlos und nicht verheiratet.

Für Sie persönlich bedeutet der Beihilfeanspruch bei der Wahl einer privaten Krankenversicherung also, dass Sie die restlichen Kosten (30%-50%) im Rahmen der allgemeinen Versicherungspflicht durch einen Versicherungstarif Ihrer Wahl abdecken müssen , inkl. einer Pflegepflichtversicherung und ggf. zusätzlich die Restkosten beihilfeberechtigter Familienangehöriger.

Bei der Wahl für die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich der Dienstherr nicht an den Kosten, wie es bei einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer der Arbeitgeber machen würde. Sie müssen also als freiwillig Versicherte(r) den vollen Beitrag alleine zahlen.

In den meisten Fällen begründet dies bereits die Entscheidung für eine private Krankenversicherung. Jedoch sollten weitere Systemunterschiede im Kontext Ihrer individuellen Lebenssituation nicht außer Acht gelassen werden.

Beitragsprinzip

In der privaten Krankenversicherung zahlen Sie den Beitrag bei Eintritt nach Alter, Gesundheitszustand und gewählten Leistungen, während Sie in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung Ihren Beitrag abhängig vom Einkommen entrichten. Der Vorteil liegt auf der Hand. Wenn Sie „jung & gesund“ sind ist die PKV preislich sehr attraktiv und der Zugang niederschwellig. Bei Vorerkrankungen verlangen die Versicherer abhängig von der Art der Erkrankung Risikozuschläge oder lehnen u.U. einen Kontrakt ab, während die GKV einem Kontrahierungszwang unterliegt.

Bei der PKV wird also auch für jede versicherte Person ein eigener Beitrag fällig. In der GKV gibt es durch die Familienversicherung die Möglichkeit Angehörige beitragsfrei mitzuversichern. Dies geht aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ein(e) Ehepartner*in die/der bspw. selbst sozialversicherungspflichtig angestellt ist kann nicht in eine Familienversicherung integriert werden.

Selbst für den Fall, dass Sie als Referendar*in bereits verheiratet sind und Kinder haben, ist unter Berücksichtigung der Beihilfeansprüche, die Familienversicherung der GKV nicht immer zwingend die günstigere Variante.

Tipp für die Praxis:

Wenn Sie bereits in der Vergangenheit Vorerkrankungen hatten bzw. noch haben, stellen Sie niemals einen Antrag für ein private Krankenversicherung! Sollte der Versicherer Sie ablehnen, oder nur mit Risikozuschlägen annehmen, werden Ihre Daten im Hinweis und Informationssystem (HIS) der Versicherungswirtschaft gespeichert. Weitere Versicherer, bei denen Sie im Nachgang Anträge stellen, informieren sich üblicherweise im HIS und reagieren dann wie der erste Versicherer.

Lassen Sie in solchen Fällen vorher mit einem Experten Ihrer Wahl eine sog. Risikovoranfrage durchführen. Hier werden die Daten nicht im HIS gespeichert und jeder Versicherer muss individuell entscheiden, zu welchen Konditionen er Sie annimmt. Damit „verbrennen“ Sie nicht zukünftige Anfragen oder Absicherungswünsche bei biometrischen Risiken.

Des Weiteren gibt es oftmals auch bei „gesundheitlichen Problemfällen“ noch die Möglichkeit sich privat zu versichern, durch sog. Öffnungsaktionen der privaten Krankenversicherungen. Ich berichtete bei News 4 Teachers Ausgabe… bereits dazu.

Privatrechtlicher Vertrag vs. Sozialgesetzbuch

Bei der PKV entscheiden Sie sich bewusst für ein bestimmtes Leistungspaket. Welche Versicherungsbedingungen  und Leistungen hier wichtig und empfehlenswert sind würde den Rahmen hier sprengen. Gerne berichte ich beim nächsten Mal dazu.

Diese sind aber vertraglich fixiert und können nicht einseitig verändert werden. In der GKV sind die Leistungen nicht vertraglich garantiert und basieren auf dem § 12 SGB V, nach denen die Leistungen ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich und notwendig sein dürfen. Vielmehr unterliegen sie darüber hinaus Faktoren, wie bspw. der demographischen Entwicklung, Steuereinahmen und sozialpolitischen Entscheidungen.

Bei einem guten PKV Tarif haben Sie sogar die Möglichkeit bessere Leistungen zu wählen, als die GKV pauschal bietet.

Kapitaldeckungsprinzip vs. Umlageprinzip

Dieser Systemunterschied ist wesentlich und impliziert auch die mir häufig gestellte Frage, ob denn die PKV im Laufe der Zeit bezahlbar bleibt. Leider ist meines Erachtens die Berichterstattung in der Presse häufig nicht vollständig und sehr einseitig.

Das Umlageprinzip der GKV umschreibt die Tatsache, dass berufstätige Beitragszahler die Krankheitskosten der Rentner bezahlen. Das ist jedoch noch nicht vollständig, denn auch der Rentner zahlt in die KVdR (Krankenversicherung der Rentner) ein in Teilung mit dem Rentenversicherungsträger. Erhält der Rentner mehre gesetzlichen Renten ( z.B. Witwen-/Witwerrente)werden diese Renteneinkünfte für die Beitragsberechnung zusammengezählt. So ganz umlagefinanziert ist die GKV damit bereits nicht mehr. Hinzu kommt, dass auch bereits Steuereinnahmen, der sog. Bundezuschuss, zur Finanzierung verwendet werden müssen und noch je nach Kasse Zusatzbeiträge verlangt werden können, falls diese mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen.

Daran lässt sich erkennen, in welcher Schieflage die GKV bereits ist. Fehlender oder mangelnder Reformwille  und die Überalterung der Bundesbürger sind ursächlich dafür. In diesem Kontext lässt sich vermuten, dass die GKV in Zukunft nur durch die Stellschrauben, höherer Beitrag und/oder Leistungseinschränkungen sowie der Versuch mehr Beitragszahler zu gewinnen bzw. zu verpflichten, überlebensfähig bleiben wird. Unterm Strich bedeutet dies aber in jedem Fall steigende Kosten für die Versicherten.

Die PKV ist mit einem Kapitaldeckungsprinzip versehen. Jeder Versicherte und jede Altersgruppe bilden für ich eine Altersrückstellung. Die Gesundheitsausgaben der älteren Generation gehen also nicht zu Lasten der jüngeren Generation. Durch die steigende Lebenserwartung und dem progressiven Anstieg medizinischer Behandlungskosten muss aber auch hier mit steigenden Beiträgen kalkuliert werden. Andererseits gibt es aber in PKV auch durch Tarifwechsel die Option Beiträge im Alter möglichst gering zu halten.

Fazit

Für einen Großteil der Referendare und Referendarinnen ist die private beihilfekonforme Krankenversicherung m. E. nach, die bessere Wahl, allerdings sollte meine Aussage immer in den Kontext zu guten Versicherungsbedingungen und Tarifen gesetzt werden und nicht als allgemeingültig. verstanden werden.  In Einzel- und Sonderfällen gilt es aber auch, die Unterschiede der System abzuwägen und entsprechend Ihrer besonderen Lebenssituation dann Optionen des Handelns zu filtern.

Dies ist eine Pressemitteilung von Versichungsmakler Michael Robling, Korschenbroich.

Das kleine Einmaleins der Dienstunfähigkeits-Absicherung für verbeamtete Lehrkräfte

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