Einbruchsserie: Kinderbande soll bis zu 30 Schulen und Kitas verwüstet haben

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Die Einbruchsserie gepaart mit Vandalismus an Oberhausener Schulen, Kindergärten und Turnhallen ist offenbar aufgeklärt. Sie gehe mutmaßlich auf das Konto von fast einem Dutzend Kindern (bis 13 Jahre) und einem 16 Jahre alten Jugendlichen, sagte ein Polizeisprecher. Wochenlang hatte eine Anfang September begonnene Einbruchsserie die Polizei in der Ruhrgebietsstadt beschäftigt.

Sind diese aufgebrochenen Spinde Ergebnis einer TikTok-Challenge? Foto: Polizei Oberhausen

Nach umfangreichen Ermittlungen, Zeugenhinweisen und Spurenauswertungen verdichteten sich Hinweise auf eine Gruppe von Minderjährigen. Am vergangen Freitag (21.10.) führte eine Observation von Verdächtigen zum Erfolg. Bei einem Einbruch in ein Gebäude, das auch von Zeitungen im Ruhrgebiet genutzt werde, seien einige Täter auf frischer Tat ertappt worden.

Bis zu 30 Einbrüche werden der Gruppe von Kindern – die Jüngsten waren gerade einmal neun Jahre – und dem Teenager zugerechnet. Sie hätten sich regelmäßig in unterschiedlichen Zusammensetzungen auf einem Fußballplatz getroffen und dann mehr oder weniger «aus Langeweile» die nicht sehr professionell ausgeübten Beutezüge, Zerstörungen und Verwüstungen gestartet.

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Die Polizei hatte eine «TikTok-Challenge» als Hintergrund vermutet

Während die strafunmündigen Kinder zumindest vor dem Gesetz straffrei ausgehen, könnte dem Jugendlichen sogar Gefängnis drohen. Wenn die Taten als «Bandendiebstahl» und nicht als Taten eines Einzelnen gewertet würden, könnte das zu einer einjährigen Haftstrafe führen, erläuterte der Polizeisprecher.

Seit Anfang September war in Oberhausen «eine extreme Häufung» von Einbrüchen in Schulen und Kindergärten beobachtet worden. Dabei ging es nicht allein um Diebstahl, sondern auch um puren Vandalismus. Mehr als 25 Taten waren bereits bis Mitte Oktober registriert worden.

Der gesamte Sachschaden liegt nach Polizei-Schätzungen im sechsstelligen Bereich: Aufgebrochene und herausgerissene Türen und Schließfächer, verschmierte und zerstörte Möbel und Wände, verwüstete Klassenzimmer, Turnhallen und Toiletten. «Zum Teil war es eine «völlig sinnfreie Zerstörung», so der Sprecher. Die Polizei hatte eine «TikTok-Challenge» als Hintergrund vermutet. News4teachers / mit Material der dpa

Polizei vermutet Tiktok-Challenge: Spur der Verwüstung zieht sich durch Oberhausener Schulen

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Ron
1 Jahr zuvor

Hier wurde in einem vorangegangenen Artikel gemutmaßt, dass die Einbrüche Ergebnis einer Tiktok-Challenge seien. Manche Forenteilnehmer griffen diese (sich nun als falsch herausstellende) These auf und forderten direkt oder indirekt ein Verbot des angeblich a-sozialen Mediums Tiktok. Ich bitte diese recht voreiligen und auch teils sehr offensiv auftretenden Forenteilnehmer um einen kritischen Rückblick. Danke.

Teacher Andi
1 Jahr zuvor
Antwortet  Ron

Sind Sie ein Tiktok Fan? wenn Sie mal die unsinnigen Beiträge dieser Plattform kritisch verfolgen, dann würden Sie nicht so argumentieren. Die „Soziale-Medien-Abhängigkeit“ ist omnipräsent und sehr beängstigend. Twitter wird nun auch entfesselt losgelassen. Zu viel Liberalität schadet im Endeffekt der ganzen Gesellschaft.

Seltsam
1 Jahr zuvor
Antwortet  Teacher Andi

Seit wann muss eine App sinnvolle Beiträge haben? Dann könnten wir das Internet wieder zu machen.

Es gibt übrigens durchaus sehr sinnvolle Beiträge auf TikTok. Wer was anderes behauptet, scheint eben seltsame Vorlieben zu haben. Das läuft nach Algorithmen, kann man wissen wenn man sich dafür interessiert.

Carsten60
1 Jahr zuvor
Antwortet  Ron

Jedenfalls ist der Eigentümer von Tik-tok ein chinesisches Unternehmen. Daher ist Vorsicht angesagt, was die freie Meinungsäußerung darin betrifft.

Alx
1 Jahr zuvor

„Während die strafunmündigen Kinder zumindest vor dem Gesetz straffrei ausgehen, könnte dem Jugendlichen sogar Gefängnis drohen.“

Wahrscheinlich bekommt er maximal eine mündliche Ermahnung.

Georg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Alx

Malte und Sören werden auf die stille Treppe gestellt.

OlleSchachtel
1 Jahr zuvor

Ich hoffe die Eltern der Minderjährigen werden wegen Aufsichtspflichtverletzung angeklagt und müssen Zahlen. Das muss weh tun, wenn die Kinder nicht gelernt haben, das sowas strafbar ist.

Realist
1 Jahr zuvor
Antwortet  OlleSchachtel

Geschädigte können sich auch zivirechtlich an die Kinder selbst halten: Zivilrechtliche Haftbarkeit ist von der Altersgrenze des Strafrechts nicht betroffen. Ein erwirkter Titel kann u.U. 30 Jahre lang durchgestzt werden. Da die Tat zudem „bandenmäßig“ geschah, kommt gesamtschuldnerische Haftung nach § 840 Abs. 1 BGB in Betracht. Zudem sollten sich Geschädigte im Strafverfahren als Nebenkläger beteiligen, was ggf. die Beweissicherung vereinfacht.

Angelika Mauel
1 Jahr zuvor
Antwortet  OlleSchachtel

Es ist lebensfremd, davon auszugehen, die Kinder hätten nicht gewusst, dass ihre Taten strafbar sind und die Reife der strafmündigen Kinder muss geprüft werden. Eltern und Lehrern sollte klar sein, wie schwer es für Kinder heute ist, mal ein Abenteuer zu erleben. Ladendiebstahl, S-Bahn-Surfen, Mut-Joggen… alles, was Nervenkitzel im wahren Leben beschert, ist verboten. Und nun haben sich die Kinder gemeinschaftlich für viele Brüche verabredet. – War das nicht zumindest auch sozialkompetent? Kein Kind hat sich anscheinend seinen Eltern anvertraut. Auch das gibt zu denken.

Selbstverständlich muss auf das Fehlverhalten der Kinder reagiert werden. – Aber Verständnis für die Situation der Kinder muss ebenfalls aufgebracht werden. Sonst lernen die Erwachsenen nichts daraus.

Georg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

Es ist auch eine andere Version möglich: Den Kindern wird so ein Verhalten vorgelebt, die Eltern haben das in deren Kindheit selbst getan oder tun müssen, die Kinder wurden aufgrund der Strafunmündigkeit dazu angehalten usw.

Angelika Mauel
1 Jahr zuvor
Antwortet  Georg

Auch das ist möglich, angesichts der hohen Anzahl der Kinder aber wohl sehr unwahrscheinlich und es ändert nichts an der Tatsache, dass Schulkinder bereits wissen, dass man nicht stehlen oder mutwillig fremdes Eigentum zerstören darf.

Welche Lebenserfahrungen oder Phantasien Sie beflügelt haben, kann ich nicht nachvollziehen. Ja, es gibt Eltern, die ihren Kindern zeigen, wie man im Supermarkt oder sonstwo klauen kann und wie man mit einer Scheckkarte einfache Schlösser mühelos öffnen kann. Auch das Internet wartet mit Tipps auf. Stichwort Molotowcocktails. – Aber dass Eltern Kinder zu einer Einbruchserie angehalten haben, halte ich für eine interessante Gedankenspielerei, die ich allerdings nicht ablehne. Man soll ja offen für alles sein. – Bitte aber auch für den Gedanken, der vermutlich der Auslöser für die 5 abwertenden Daumen war: „Verständnis für die Situation der Kinder muss ebenfalls aufgebracht werden. Sonst lernen die Erwachsenen nichts daraus.“

Sind Kinder auch in die eigene Schule oder die früher besuchte Kita eingebrochen und haben dort gestohlen und oder Dinge zertstört? Aus wie vielen Schulen stammten die Kinder? Waren darunter Geschwisterkinder? Wie viele Jungen, wie viele Mädchen? Migrationshintergrund?
Welche Rolle und wie viel Macht hatte der 16jährige? Gab es Gruppendruck? Welche Erfahrungen haben die Kinder bislang mit Gruppendruck gemacht?

Warum konnte das alles passieren?

Georg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

Schon die Gruppengröße lässt auf die klassische Klientel schließen. Der durchschnittliche Sören Malte hat in dem Alter nicht so viele Kumpels, mit denen er abhängt.

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

Das „Fehlverhalten“ – netter Euphemismus für Vandalismus – kann bei den strafunmündigen, unter 14-jährigen Kindern strafrechtlich nicht verfolgt werden. Der zivilrechtliche Anspruch auf Schadenersatz gegen diese Altersgruppe kann jedoch, wenn es ein entsprechendes Urteil eines AG oder LG gibt, über einen Zeitraum von 30 Jahren vollstreckt werden. Somit muss der Schadenersatz einschließlich Verzinsung aus zukünftigem Einkommen geleistet werden.

Angelika Mauel
1 Jahr zuvor
Antwortet  dickebank

Sie denken sogar noch an die Zinsen!

So lange die Einbruchsserie noch nicht hinreichend aufgeklärt wurde und die Gerichte tätig werden können, finde ich den Ausdruck „Fehlverhalten“ nicht unangemessen. Es werden nicht alle Kinder gleich agiert haben.

Anne
1 Jahr zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

Schäden im sechsstelligen Bereich, die „aus Langeweile“ verursacht wurden, mit „Fehlverhalten“ zu verharmlosen, hat schon was.

DerechteNorden
1 Jahr zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

Geradezu frustrierend ist, dass ein leitender Beamter laut WDR ein mulmiges Gefühl geäußert haben soll, weil die meisten der Kids sich überhaupt nicht beeindruckt durch die polizeilichen Maßnahmen gezeigt hätten.

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  DerechteNorden

Warum soll sich jemand durch polizeilische Maßnahmen beeindruckt fühlen. Nicht umsonst wurde die polizeilische Tätigkeit im Zuge einer Emittlung als die eines „Hilfsorganes der Staatsanwaltschaft“ bezeichnet. Die polizeilichen Maßnahmen dürften sich auf eine Befragung im Beisein eines Erziehungsberechtigten und die erkennungsdienstliche Maßnahmen beschränkt haben. Den Transport mit dem Streifenwagen fanden die Betroffenen vermutlich eher als cool.
Entscheidend sind die staatsanwaltlichen Ermittlungen und deren Entscheidung über eine Anklageerhebung. Im Falle der strafunmündigen Jugendlichen, komt es eben zu keiner Klageerhebung. Der Fall wird an das zuständige Jugendamt weitergeleitet.

DerechteNorden
1 Jahr zuvor
Antwortet  dickebank

Nun, die Beamten haben ja auch Erfahrung mit dieser Altersgruppe. Wenn sich also explizit so geäußert wird, ist es sehr wahrscheinlich, dass es nicht immer so ist, oder?

Georg
1 Jahr zuvor
Antwortet  DerechteNorden

Mit der vermutlichen Tätergruppe auch. Nur dürfen die das nicht zu laut oder deutlich äußern.

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  DerechteNorden

Eben nicht die Beamten sondern ein leitender Beamter. Letzteres lässt vermuten, dass dieser eigene Befragungen und Vernehmungen zuletzt vor einem Jahrzehnt geführt haben wird. Dass dieser jetzt einen Kulturschock erlebt hat, dürfte Auslöser „eines mulmigen Gefühles“ gewesen sein.

Auf der anderen Seite gibt es Jugendliche, die haben bereits mehr polizeiliche Erfahrung als Anwärter auf der anderen Seite.

Georg
1 Jahr zuvor
Antwortet  DerechteNorden

Die Wahrscheinlichkeit, dass die Vornamen der Kinder Malte oder Amelie lauten, sinkt immer weiter.

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

Es ist kein „Fehlverhalten“ sondern eine mutmaßliche Tatbeteiligung.

Die „fehlerhafte Nutzung“ der Sanitäranlagen an einer Schule, die ich zufällig gut kenne, führt auch regelmäßig zu Sperrungen, da die regelkonforme Nutzung unmöglich gemacht wurde.