Datenschutz-Debatte: Wird Lehrkräften funktionierende Software verboten, obwohl die Gründe dafür längst überholt sind?

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WIESBADEN. Hessens Kultusminister Alexander Lorz (CDU) hat – nach langem Hin und Her – das Videokonferenzsystem „Big Blue Button“ auf dem hessischen Schulportal integrieren lassen. Schulen werden nun per Brief von ihm aufgefordert, ihren Betrieb darauf umzustellen. Auch Privatschulen erhielten ein entsprechendes Schreiben. Der Verband Deutscher Privatschulen (VDP) Hessen sowie Rheinland-Pfalz/Saarland beruhigt seine Mitglieder allerdings in einer Rundmail: Das Kultusministerium habe in dieser Frage den freien Schulen nichts vorzuschreiben. Die angeblichen Datenschutzprobleme sehe man derzeit ohnehin nicht.

Um den Datenschutz in Schulen tobt ein ideologischer Streit, den Lehrkräfte ausbaden müssen. (Symbolfoto) Foto: Shutterstock

„Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder, das Thema ‚Videokonferenzsysteme an Schulen und Datenschutz‘ ist aktuell bei einigen von Ihnen wieder in den Fokus gerückt, da ein Schreiben der Schulämter bzw. des HKM (des Hessischen Kultusministeriums, d. Red.) zur Nutzung des neuen einheitlichen Konferenzsystems auch die Privatschulen erreicht hat“, so heißt es in der Rundmail des VDP, die News4teachers vorliegt. „Dieses Schreiben war nur nachrichtlich an Sie adressiert und das HKM hat – wie bereits in der Vergangenheit von uns geklärt – keine Befugnisse bezüglich der von Ihnen genutzten Videokonferenzsysteme. Diese Prüfung obliegt dem Hessischen Datenschutzbeauftragten.“

Der hessische Datenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel hatte bereits im Juni vergangenen Jahres darauf gepocht, dass Schulen zum 31. Juli 2021 auf ein landeseigenes Videokonferenz-System umsteigen und auf Anbieter wie Microsoft Teams verzichten. Dass es ein landeseigenes System seinerzeit gar nicht gab, focht ihn dabei nicht an. Eltern- und Schülervertreter protestierten, weil sie den Verzicht auf ein funktionierendes System nicht nachvollziehen konnten – und Probleme mit einer eilig zusammengezimmerten Staatslösung vorhersahen (News4teachers berichtete).

Bereits jetzt speichert Microsoft Daten weitgehend regional in Rechenzentren in der EU“

Das Kultusministerium quälte sich derweil durch ein vermurkstes Ausschreibungsverfahren. Die Vergabekammer des Landes hatte die Wiederholung angeordnet, nachdem ein unterlegener Bieter einen Nachprüfungsantrag gestellt hatte. Mittlerweile konnte das Unternehmen German Edge Cloud aus dem hessischen Eschborn mit der Integration der Open-Source-Software „Big Blue Button“ beauftragt werden. Das Unternehmen, das zur Rittal-Gruppe aus Herborn (ebenfalls Hessen) gehört, habe bei einer europaweiten Ausschreibung den Zuschlag erhalten, heißt es in Wiesbaden. Und der Datenschutzbeauftragte? Verlängerte seine Duldung von angeblich nicht datenschutzkonformen Videokonferenzsystemen bis Ablauf des ersten Schulhalbjahres 2022/23.

„Dies betrifft vor allem Systeme von Unternehmen aus den Vereinigten Staaten. Als datenschutzkonforme Lösung wird das landesweite Videokonferenzsystem allen Schulen zur Verfügung stehen“, so hieß es seinerzeit aus dem Kultusministerium.

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Mittlerweile allerdings haben sich die Rahmenbedingungen geändert. Microsoft – auf dessen Software-Lösungen hatten sich die Datenschutzbeauftragten einiger Bundesländer wie eben Hessen eingeschossen – erklärte unlängst:Bereits jetzt speichert Microsoft Daten weitgehend regional in Rechenzentren in der EU.“ Und der Konzern kündigte an: „Zusätzlich – obwohl es keine gesetzliche Verpflichtung dazu gibt – wird die Microsoft EU Data Boundary es künftig in der EU ansässigen Kunden aus dem öffentlichen Sektor und Unternehmenskunden ermöglichen, ihre Daten innerhalb der EU zu verarbeiten und zu speichern.“

Damit entfällt der Hauptkritikpunkt der Datenschutzbeauftragten: dass nämlich Daten von deutschen Schülerinnen und Schüler auf US-Servern gespeichert werden könnten, auf die US-Behörden zugreifen könnten. Microsoft versichert nun: „Alle Microsoft Produkte und Dienste können in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Sektor (z. B. an Schulen) datenschutzkonform eingesetzt werden und sind auch selbst datenschutzkonform. Microsoft hält die Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts ein.“

„Wir sehen aktuell keine datenschutzrechtlichen Bedenken bezüglich der Nutzung der Microsoftprodukte an Ihren Schulen“

Dass Kunden einer solchen Beteuerung grundsätzlich glauben können – wenn es keine Beweise für das Gegenteil gibt –, legt zudem ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Karlsruhe nahe, das überzogenem Datenschutz einen Riegel vorgeschoben hatte. Grundsätzlich sei davon auszugehen, dass ein Bieter seine vertraglichen Zusagen erfüllen werde. Erst wenn sich aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel daran ergäben, müsse ein öffentlicher Auftraggeber ergänzende Informationen einholen und die Erfüllbarkeit des Leistungsversprechens prüfen, entschieden die Richter (Az.: 15 Verg 8/22). (News4teachers berichtete auch darüber.)

Darauf beruft sich nun auch der VDP. Er schreibt an seine Mitglieder: „Wir sehen aktuell keine datenschutzrechtlichen Bedenken bezüglich der Nutzung der Microsoftprodukte an Ihren Schulen und werden in unserer Rechtsauffassung zum einen durch ein Urteil des Oberlandesgericht Karlsruhe von September 2022 bestätigt sowie zum anderen durch die Gespräche und Verhandlungen unseres Dachverbandes mit Microsoft direkt“, so heißt es in dem Schreiben (Verlinkungen im Original, d. Red.).

Erst unlängst hatte es nämlich ein Treffen der VDP-Spitze mit Konzernvertretern gegeben. Ergebnis: Der Verband sieht die Rechtssicherheit für Schulen in freier Trägerschaft im Umgang mit der Software gestärkt. Was dann wohl auch für staatliche Schulen gelten dürfte. News4teachers

Hinter den Zusammenbrüchen der Schulplattformen steckt ein Systemfehler: Ministerien als IT-Entwickler? Das kann nur scheitern

 

 

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Schattenläufer
1 Jahr zuvor

Warum einfach wenn es auch Kompliziert geht?

Wir sind eben in Deutschland, dem Land das es liebt mit einer Flut von Regelungen eine babylonische Verwirrung zu erzeugen die völlig über jegliches Ziel hinaus schießt und so sinnvolles Handeln oder sinnvolle Nutzung von Technik auf Jahre blockiert.

Datenschutz ist praktisch ein Musterbeispiel für die deutsche Seele. Wenn Daten schon geschützt werden müssen, dann auf keinen Fall mit Menschenverstand. Daten werden dann geschützt bis alle Räder still stehen und man nicht mal mehr den eigenen Namen wissen darf.

Carsten60
1 Jahr zuvor
Antwortet  Schattenläufer

Wissen Sie denn, was mit Ihren Cookie-Daten später geschieht? Ich fürchte, niemand weiß das.

Carsten60
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

Das klingt aber nach einem Wust von Vorschriften, die gar nicht immer verbindlich sind und für deren Beurteilung man ein spezialisierter Jurist und IT-Experte dazu sein müsste.
Praktisch finde ich das sehr ärgerlich: nicht einmal eine Tel.-Nr. aus dem elektronischen Telefonbuch kann man noch erfragen, ohne Cookies zuzustimmen. Auch Behörden verlangen diese Zustimmung, obwohl sie keine kommerziellen Unternehmen sind. Die Post verlangt auf ihrer Homepage Cookies dafür, dass man das aktuelle Porto von Briefen erfragt usw. usw.
Und dass damit kein Missbrauch getrieben werden kann, das kann mir keiner erzählen. Die Daten können nämlich auch weitergereicht werden, ob das legal ist oder nicht, das wird nie geklärt werden können. Die Unternehmen nutzen alle Tricks aus.
Man stelle sich nur vor, ein in Deutschland lebender politisch oppositioneller Chinese bestellt im Internet ein Buch, das die chinesische Regierung verboten hat. Was wird wohl passieren? Nur keine Naivität!

Shuma Tino
1 Jahr zuvor
Antwortet  Carsten60

Ganz langsam, Cookies werden immer auf dem lokalen Rechner gespeichert, damit beim Aufrufen einer bereits besuchten Seite keine neuen Einstellungen dazu vorgenommen werden müssen. Das ist die Aufgabe von Cookies. Es sind in dem Fall Konfigurationsdateien für die Anzeige von Webseiten. Es mach bei derartigen Dateien keinen Sinn, diese auf andere Systeme zu übertragen, da eine andere Hardware (Bildschirmauflösung u. a.) wieder andere Einstellungen erfordern. Die Gefahr, die von Cookies ausgeht, besteht nur darin, wenn sich am selben PC mehrere Benutzer ein Benutzerkonto teilen und somit gegenseitig Kenntnisse von Aktivitäten des anderen erlangen. Alles andere, was zu Cookies berichtet wird, ist Blödsinn und hat mit realen Fakten nichts zu tun.

ed840
1 Jahr zuvor
Antwortet  Shuma Tino

Es gibt in den Browsern übrigens eine Funktion „Verlauf löschen“. Damit kann man auch die Cookies wieder verschwinden lassen.

Carsten60
1 Jahr zuvor
Antwortet  Shuma Tino

Aber die Internet-Fenster, die Details zu Cookies mitteilen, sagen was anderes. Sie sprechen von gezielter Werbung und davon, dass der Ort des jeweiligen Rechners ganz genau ermittelt werden kann (das geschieht ja wohl extern, sonst macht es keinen Sinn). Außerdem sprechen sie davon, dass manche Behörden „bei berechtigtem Interesse“ Zugriff darauf haben können, zumindest in manchen Ländern (auch USA).

Sternengruesser
1 Jahr zuvor
Antwortet  Carsten60

Das ist richtig. Und die Webseiten haben auch nicht nur theoretisch Zugriff auf Cookies von anderen Webseiten, die sie gerade geöffnet haben. – Daher versuchen Browser seit einiger Zeit dem Riegel vorzuschieben – durch Optionen zum „Privaten Surfen“. –

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/apps-und-software/inkognito-im-internet-davor-schuetzt-sie-privates-surfen-wirklich-61647

447
1 Jahr zuvor
Antwortet  Schattenläufer

Nur wenn der Staat was will (vom normalen, steuerpflichtigen Bürger), da geht von der massenweisen, automatisierten Kontoabfrage bis hin zur Verpflichtung, sich selbst der Grundsteuer auszuliefern (obwohl der Staat die Daten schon hat, aber zu faul/unfähig ist sie zusammenzuführen!) alles, absolut ALLES.

Vielleicht muss sich unsere Gesellschaft in Hinblick auf Datenschutz mal entscheiden, was sie eigentlich will.

Was „cookies“ (die mittlerweile garnicht mehr der Punkt zur Nutzerverfolgung sind, aber egal) betrifft:
Jeder Mensch der lesen kann, kann sich in unter 6 Stunden Arbeitsaufwand (Einlesezeit) für alle praktischen Zwecke (auch den Staat, Ausnahme sehr spez. Fahndungsteams bzw. „manuelle“ Geheimdienstarbeit) „unverfolgbar“ machen.

Das wollen halt viele nicht und verweigern es wie bockige Kinder, ihr Gemüse zu essen. (=sich minimal mit den Dingen zu beschäftigen, die sie tagtäglich nutzen)

Was an sich auch ok ist. Nur die Beschwerden nerven halt.
Wobei das schon witzig ist, wenn man sieht, wie werbeverseucht viele 0815-Konsumentengeräte sind – ich könnte das ständige freche Reinquatschen, Reinblenden usw. garnicht aushalten und würde alleine schon deshalb so lange basteln, bis der Digitalschmutz weg ist.

Last edited 1 Jahr zuvor by 447
Carsten60
1 Jahr zuvor
Antwortet  447

Also Sie meinen, jeder muss sich 6 Stunden lang in Details „einlesen“, nur um eine Tel.-Nr. aus dem Telefonbuch zu erfahren? Früher konnte man in einem Telefonbuch aus Papier einfach nachschlagen und hinterließ niemals Spuren. Worin besteht jetzt der Fortschritt?
Dazu passt allerdings, dass man neuerdings ein Smartphone für 500 € kaufen muss, um dann ein verbilligtes 49 € – Ticket zu erwerben, das es ansonsten nicht geben soll. In wessen Interesse bitte geschieht das alles? Bestimmt nicht im Interesse des einfaches Volkes.

Zitrone
1 Jahr zuvor

So so. Eine Firma aus Hessen, die zu einem Unternehmen aus Hessen gehört, hat den Zuschlag zu einem IT-Projekt bekommen, auf das alle Schulen im Land Hessen vom hessischen Kultusministerium verpflichtet werden sollen. Und funktionierende US-amerikanische Lösungen sind igitt, weil wir uns die Begründung dazu an den Haaren herbeiziehen.

Das stinkt, mindestens nach Protektionismus. Die LuL sind die blöden.

OMG
1 Jahr zuvor
Antwortet  Zitrone

Das wirklich coole daran ist: Hessen hat sich federführend vor Jahren daran beteiligt, gegen Microsoft vorzugehen, da die Frima die Marktmacht ausnutze usw.
Gleichzeitg arbeitet die Landesverwaltung mit SAP zusammen um die LUSD (Lehrer- und Schülerdatenbank) einzuführen. Für diese Anwenugn selbst soll man nur auf die Browser von Microsoft zurückgreifen – sagt das Land Hessen. Für andere Brwoser wird keine Kompatibilität zugesichert..

Ein zurück wird es in Hessen nicht geben, der Kultusminister ist ohnehin schon bis auf die Knochen blamiert . Da wird man es durch eine Freigabe anderer Anwendungen nicht noch schlimmer machen. Zumal natürlich auch schon ordentlich Steuermittel dafür verpulvert worden sind.

Carsten60
1 Jahr zuvor

Mich erinnert das an den Zauberlehrling, der die Geister nicht mehr los wird, die er selbst gerufen hat. Manches ist komplizierter als die Leute vorher denken. Und wie war das noch mit Huawei und Zweifeln an der Datensicherheit?

Trinkflasche
1 Jahr zuvor
Antwortet  Carsten60

Anders als hier von N4T propagiert sind die Bedenken keineswegs ausgeräumt. Die Diskussion um Privacy Shield 2 zeigt das.

Ich verstehe auch deine Abwertung hier nicht. Mit Huawei hast du absolut recht, Chinesische 5G-Technik gehört nicht ins Kernnetz Deutschlands oder der EU. Morgen gefällt dem lupenreinen Demokraten aus China nicht mehr, was hier passiert und die legen uns das Netz lahm. Mit all den negativen Konsequenzen, wie z.B. Unfälle selbstfahrender Autos.

Wo könnte hier nur die Analogie zu Microsoft bestehen? So in Sachen Abhängigkeit?

Klar, das Geschmäckle mit der Firma aus Hessen bleibt. Aber genau so ist es richtig, Expertise aus der EU und damit unabhängigkeit von fragwürdigen „Partnern“.

Ich verstehe auch nicht, wieso der Staat hochsensible Infrastruktur an ausländischen Unternehmen ausschreibt.

Last edited 1 Jahr zuvor by Trinkflasche
Zitrone
1 Jahr zuvor
Antwortet  Trinkflasche

Und ich verstehe nicht, wieso der Staat dann diese „hochsensible Infrastruktur“ praktisch ungeschützt herumliegen lässt, sodass jeder Russenhacker seine Freude daran hat: https://www.news4teachers.de/2022/10/nach-cyberangriff-philologen-fordern-professionelle-it-administration-fuer-schulen/

Dafür verstehe ich nun gut, dass es bei dem Microsoft-Verbot gar nicht um Kinder oder Schulen geht – es geht schlicht um, hüstel, Wirtschaftsförderung.

Shuma Tino
1 Jahr zuvor
Antwortet  Trinkflasche

Hier zeigt sich, dass du dich mit dem Thema Microsoft und Huawei überhaupt nicht auskennst und nur die Polemik und Falschaussagen der Datenschützer aufgreifst.
Microsoft hat für Deutschland mit Beginn des Jahres 2019 4 Rechenzentren mit regionalen Zuständigkeiten in Betrieb genommen (2 in FFM, 1 in Magdeburg und 1 in Berlin), um speziell den deutschen Datenschutzanforderungen gerecht zu werden. Dabei werden alle Daten bzgl. Azure und Office 365 (inklusive Teams) dort gespeichert. Bei internationalen Unternehmen können die Admins beim Anlegen von Accounts explizit auswählen, auf welchem Rechenzentrum die Daten des jeweiligen Benutzers liegen sollen. Seit Jahren erklärt Microsoft, dass diese Daten natürlich dort verarbeitet werden (Standard bei jedem Cloudservice) aber nicht in die USA weitergeleitet werden. Die Datenschützer behaupten allerdings, dass Microsoft theoretisch die Möglichkeit hat, dies doch zu tun ohne Beweise vorzulegen. Genau gegen solche Praktiken der Datenschützer ist das Grundsatzurteil des OLG Karlsruhe erfolgt, das heißt, dass Datenschützer, die weiterhin so argumentieren und den Einsatz verbieten Amtsmissbrauch betreiben.
Bei Huawei sollte man ganz genau schauen, woher die Vorwürfe kommen. Seit weit über 10 Jahren versuchen die USA dem Unternehmen nachzuweisen, dass damit illegal Daten abgeleitet werden. Bislang ohne jeden Erfolg. Für den 5G-Ausbau in Deutschland wurde von Huawei verlangt, den Quellcode der eingesetzten Software offenzulegen. Huawei ist jeder Aufforderung nachgekommen und nichts konnte beanstandet werden. Eduard Snowden hat dazu mal ganz einfach gesagt, dass jedes von Huawei verkaufte Gerät eins weniger ist, was die USA (explizit die NSA) nicht kontrollieren können. Denn bei CISCO-Geräten hat man schon mehrfach die Ableitung von Daten nachweisen können.
Zusätzlich sollte beachtet werden, dass kein Einwand zur Verwendung von Apple-Geräten vorliegt. Dabei gibt es erst seit September 2020 ein Rechenzentrum (wird auch nicht mehr) in der EU, speziell in Dänemark und alle anderen befinden sich in den USA selbst. Laut Datenschutzrichtlinien von Apple, Cisco und Adobe werden von den bereitgestellten Cloudservices alle Daten in die USA weitergeleitet. Wer diese Richtlinien nicht akzeptiert, muss auf die Dienste verzichten, kann also gar nichts davon nutzen. Cisco geht sogar noch weiter, bei Schülern definieren sie einfach, dass für die Weiterleitung die Eltern haften…

Peter
1 Jahr zuvor
Antwortet  Shuma Tino

Den geforderten Beweis gibt es: den Cloud Act. Die USA können jederzeit ohne Angabe von Gründen und Informationsrecht/-pflicht an die Betroffenen die Daten von amerikanischen Unternehmen – egal wo diese gespeichert sind – einfordern.

märchen2135
1 Jahr zuvor

Aus der MärchenApp des Jahres 2135.
In Mitteleuropa gab es Anfangs des 21.Jahunderts ein Land, dass den Datenschutz ihrer Bürger sehr, sehr ernst nahm. Um sicher zu gehen, dass böse Überseeler ja nicht auf persönliche Daten ihrer jungen Lernenden( jL )zugreifen, gingen sie letztendlich soweit, dass die jL alle ihre Aufzeichnugen wieder auf Schiefertafeln festhalten sollten.
Allerdings rechneten die obersten Datenschützer nicht mit der Kreativität der jL, die alle ihre Aufzeichnungen in ihrer Freizeit über so sichere Medien wie WA, Instagram, Tiktok… sicherheitshalber teilten.

Letztendlich war es den Überseelern egal, weil die wichtigsten Daten der JL erhalten sie auch so.

Karl-Josef Schuhmann
1 Jahr zuvor

Der Datenschutz wird zu oft übertreiben und als Feigenblatt für die Unfähigkeiten so mancher Spitzenpolitiker missbraucht.
Als Träger der Bundesverdienstmedaille bin ich überzeugt, dass ich auch gegen den Unsinn vieler Behörden kämpfen muss.
In meiner Dienstzeit als Beamter habe ich das schon oft getan, erhielt oft Lob und Anerkennung, musste aber auch Tadel einstecken.

Last edited 1 Jahr zuvor by Karl-Josef Schuhmann
Thorsten Mai
1 Jahr zuvor

Ich verstehe Ihren Kommentar nicht. Was hat der Datenschutz mit der Unfähigkeit von Spitzenpolitiker zu tun? Und warum ist es in dem Zusammenhang wichtig, dass Sie ein Bundesverdienstkreuz haben?
Prinzipiell glaube ich, dass man nicht gegen Unsinn kämpfen sollte/kann – andere Erkennen in dem was ich als Unsinn ansehe einen Sinn. Ein Kampf spaltet nur – wichtiger ist es, Fakten gegenüber zu stellen.

Thorsten Mai
1 Jahr zuvor

Nein, die Gründe sind nicht überholt. Was hier von Ihnen schon wieder übersehen wurde; Sie schreiben zu Recht: „Dass Kunden einer solchen Beteuerung grundsätzlich glauben können – wenn es keine Beweise für das Gegenteil gibt –, legt zudem ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Karlsruhe nahe, das überzogenem Datenschutz einen Riegel vorgeschoben hatte.“
ABER es gibt in diesem Fall Beweise, dass bei 365 der Datenschutz nicht eingehalten wird. Dies war das Ergebnis des Feldversuch in Baden-Württemberg. Hier hat der Datenschutzbeauftragte mehrere Verstöße festgestellt und dokumentiert (https://fragdenstaat.de/anfrage/neubewertung-des-lfdi-bezuglich-der-dsfa-von-microsoft-office-365-1/626585/anhang/2021-04-23_Empfehlung_LfDI.pdf“ Hier wurde übrigens eine bereits von MS auf Datenschutz optimierte Version getestet. Man kann davon ausgehen, dass die verwendete Version noch mehr illegale Daten produziert.
Auch verstehe ich die Kritik an BigBlueButtom nicht. Ich habe während der Pandemie mit beiden Systemen gearbeitet. Beide haben ihre Vor- und Nachteile aber unterrichten kann man mit beiden. Auch in Bezug auf Stabilität ist mir kein Unterschied aufgefallen.
(Ehe die Fragen kommen; didaktische Vorteile BBB: 1. Schnelles Erstellen von Abfragen 2.Löschen des Chatverlaufs nach Unterrichtsende, so werden z.B. blöde Kommentare oder falsche Antworten gelöscht bei Teams bleiben sie für die Ewigkeit.)

PS: Da Sie hier auch von einem ideologischem Streit sprechen, es wäre angebracht wenn Sie sich einmal ihre Berichte vor der Veröffentlichung einmal auf Objektivität prüfen – es werden immer wieder Microsoft Werbeaussagen kritiklos übernommen. Zudem haben Begriffe wie „eilig zusammengezimmerten Staatslösung“ für mich im seriösen Journalismus nichts verloren.

Thorsten Mai
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

Sehr geehrte Redaktion,
Danke für Ihre Antwort. Aber wer will Microsoft an den Schulen verbieten? Das geht nicht und – nach meinem Wissen – gibt es auch keine ernsthaften Bestrebungen hierzu. Es geht ja „nur“ um eine Dienstleistung; Teams bzw. 365. Die Nutzung von Windows, Excel, Word, … ist ja nicht Gegenstand der Diskussion – das wird häufig falsch dargestellt und so der Endruck einer „Hexenjagd“ an MS vermittelt.
Nun wird es aber noch komplizierter, da es auch nicht das eine 365 gibt, sondern eine Vielzahl von Varianten mit unzähligen Einstellmöglichkeiten. Somit ergibt sich bestimmt auch die (theoretische?) Möglichkeit sich eine DSGVO konforme Variante zu kreieren. Verantwortlich hierfür sind die Schulleitungen. Somit ist es wahrscheinlich schwierig 365 zu verbieten.
Es zeigt aber die Gefahr in die man sich begibt, wenn man das Programm nutzt. Selbst in der Schule in der ich tätig bin und die eine wirklich sehr gute IT Betreuung hat (wir haben einen eigenen, echten, reinen IT-Sachbearbeiter), gerate ich, wenn ich z.B. auf die Nutzungsbedingungen meines 365-Kontos klicke nur auf den Hinweis, dass ich den Nutzungsbedingungen nicht zugestimmt habe…. Ich will nicht wissen, was sonst noch alles nicht DSGVO konform eingestellt ist.

Somit ist es für mich nicht vorstellbar, dass eine Schule in der Lage ist dieses Datenmonster zu bändigen (Selbst MS scheint nicht zu wissen, welche Daten gesammelt werden (https://fragdenstaat.de/anfrage/neubewertung-des-lfdi-bezuglich-der-dsfa-von-microsoft-office-365-1/626585/anhang/2021-04-23_Empfehlung_LfDI.pdf S.11).
Sieht man sich die ganzen Punkte der Empfehlung an, sieht man, dass ein nachhaltiger DSGVO konformer Betrieb mit dem Programm nicht gegeben ist – wenn ein Schüler klagt, hat er gute Chancen und das Programm ist „über Nacht“ weg und wir Lehrer müssen es ausbaden (in BW erinnert man sich noch gut an das Ende der Deutschlandcloud 2016, als OneNote plötzlich nicht mehr nutzbar war).

Schön dass Sie MS die Möglichkeit der Gegenrede bieten, aber wogegen exakt? Wo finde ich einmal eine sachliche Darstellung der Kritik seitens des Datenschutzes und deren Auswirkungen? Hier wird in der Regel nur plakativ provoziert. Vielleicht habe ich ja etwas übersehen aber wo nimmt MS einmal detailliert Stellung zu den Punkten des BW-Berichts? Die einzige Gegenrede ist: „Wir halten uns an den Datenschutz“. Sorry, dass ist mir zu wenig. Warum erläutert MS nicht einmal welche Daten wozu übermittelt werden, wie lange die Meta-Daten gespeichert werden, usw. Da wäre einmal eine Nachricht wert.

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Mai

OMG
1 Jahr zuvor

Aua. Und da kommt heute unspassend die Warnung vor einem Datenabfluss im System HessenPC aus dem Browser Edge seit September 2022.
Von der HZD und dem Digitalminsterium.

Sternengruesser
1 Jahr zuvor

Na, wer dem Wort von Microsoft vertraut – dem ist echt nicht zu helfen.
Keiner weiß, was die wirklich mit unseren Rechnern alles treiben.

Ich arbeite in der Privatwirtschaft schon länger mit Big Blue Button, wo keine
externen Server benötigt werden, auf denen ja auch Firmengeheimnisse
abgegriffen werden könnten. – Das ist ohne Zweifel die bessere Lösung.

Außerdem sollte man auch im Blick behalten, was „Open Source“ bedeutet
und wie erfolgreich Open-Source-Anwendungen sind. Die schmälern den
wirklich gewinnorientierten Anbietern schon seit 20 Jahren die Erträge.
Schauen Sie mal auf GIMP im Vergleich zu Adobe Photoshop.

Und diese „Privatschulen“? – Sind das nicht die, die elitär tun und sich
dann von finanzstarken Eltern dazu bringen lassen, gewünschte Ergebnisse
in Notenform zu liefern? Wo Eltern auch schon mal gerne mit Klagen drohen,
wenn ihnen die Ergebnisse nicht zusagen? Wo Schülerparkplätze und die
Autos darauf größer sind als die der Lehrer? Und auch durch die dann
angeschaffte bessere Austattung und Hochglanzbroschüren werden die
Blagen nicht intelligenter, sondern nur eingebildeter. – Ach ja, da war ja
dieser Spruch: „Einbildung ist auch eine Bildung.“ – HAHA!

Last edited 1 Jahr zuvor by Sternengruesser
Peter
1 Jahr zuvor

Es wird Zeit, dass die Verwendung der Software in Schulen verboten wird, immerhin ist sie rechtswidrig. Die Einschränkung von Grundrechten ist zu beenden und hat viel zu lange gedauert. Das ist keine Meinung von mir, sondern höchstrichterliche Rechtssprechung (EuGH).