VDP droht Land mit weiteren Gerichtskosten, wenn es Privatschul-Finanzierung nicht verbessert

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MAGDEBURG. Jeder zehnte Schüler in Sachsen-Anhalt besucht eine Privatschule. Das Land muss diese auskömmlich finanzieren. Weil das zuletzt nicht geschah, droht nach einem Gerichtsurteil eine Nachzahlung in Millionenhöhe. Der VDP macht nun Druck.

Es geht ums Geld. Foto: Shutterstock

Im Streit um die Finanzierung freier Schulen hat der Verband der Deutschen Privatschulen (VDP) Sachsen-Anhalt das Land zum Handeln aufgefordert. Die Mehrkosten müssten bereits im Haushalt 2023 berücksichtigt werden, sagte Geschäftsführer Jürgen Banse am Montag.

Im September hatte das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt entschieden, dass das Land den Privatschulen zu geringe Zuschüsse gezahlt hat und nachbessern muss. Das Landesschulamt muss die Zuschüsse auf der Grundlage des Urteils neu berechnen. Eine Höhe der Summe nannte das Gericht nicht.

Das Land sei hinsichtlich der Umsetzung in der Pflicht, teilte der VDP Sachsen-Anhalt am Montag mit. «Will das Land weitere entstehende Gerichtskosten auch für nachfolgende Schuljahre verhindern, muss es nun zügig und transparent handeln», so Banse.

Die schwarz-rot-gelbe Koalition hat das Thema auf dem Schirm. «Wenn ein Urteil rechtskräftig ist, dann muss man darauf reagieren», sagte FDP-Fraktionschef Andreas Silbersack am Montag in Magdeburg. Land und freie Schulen müssten nun aufeinander zugehen. «Wir würden uns freuen, wenn dort an dieser Front tatsächlich Ruhe einkehrt und man einen gemeinsamen Weg findet», so Silbersack. CDU-Fraktionsvorsitzender Guido Heuer sagte, es sei das Ziel, das Thema abzuräumen. Man sei in Gesprächen.

Die oppositionelle Linksfraktion schätzt die Höhe der Nachzahlung auf 20 Millionen Euro «oder auch mehr», wie der bildungspolitische Sprecher Thomas Lippmann sagte. «Es darf jetzt keine weiteren Verzögerungen bei der Neuberechnung und Auszahlung geben.»

Laut dem Bildungsministerium ist aktuell noch nicht klar, wie viel teurer es für das Land wird. «Bisher konnte nur mit Schätzungen gearbeitet werden», teilte das Ministerium auf Anfrage mit. Aktuell berechne man für zurückliegende Schuljahre Kostensätze und Ausgleichsbeträge neu. Ein Ergebnis könnte im ersten Quartal 2023 vorliegen.

Laut der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt haben die sogenannten Ersatzschulen einen Anspruch auf öffentliche Zuschüsse, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Die Kosten werden ihnen nicht komplett ersetzt. Die Zuschüsse orientieren sich an den Aufwendungen für vergleichbare öffentliche Schulen.

In Sachsen-Anhalt lernen gut zehn Prozent der Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen in freier Trägerschaft. Die Tendenz war in den vergangenen Jahren steigend. News4teachers / mit Material der dpa

Jetzt erschienen! News4teachers Dossier: Blickpunkt Privatschulen 2022

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