Obwohl Gericht Verletzungen der Aufsichtspflicht feststellt: Kein Prozess gegen Lehrerinnen wegen Tod einer Schülerin auf Klassenfahrt

161

MÖNCHENGLADBACH. Gut dreieinhalb Jahre nach dem Tod einer zuckerkranken Schülerin bei einer Klassenfahrt hat das Landgericht Mönchengladbach die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen zwei Lehrerinnen abgelehnt. Das teilte ein Gerichtssprecher mit. Die Staatsanwaltschaft hatte die beiden Pädagoginnen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen angeklagt, weil sie zu spät auf gesundheitliche Beschwerden der 13-Jährigen reagiert hätten. Nach Auffassung des Gerichts verletzten die Lehrerinnen zwar in mehrfacher Hinsicht ihre Aufsichtspflichten. Dies sei jedoch nicht Ursache für den Tod des Mädchens gewesen.

Das Landgericht hat entschieden. Foto: Shutterstock

Nach dem Tod der 13-jährigen Schülerin auf einer Klassenfahrt in London nach extremer Überzuckerung 2019 hatte die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach wegen fahrlässiger Tötung mit einer Unterbrechung zweieinhalb Jahre lang ermittelt und dann im März 2022 Anklage erhoben. Mitschüler sollen bei dem Aufenthalt darauf hingewiesen haben, dass es dem zuckerkranken Mädchen nicht gut gehe. Die begleitenden Lehrkräfte sollen sich zu spät um die Schülerin gekümmert haben – so lauteten die Vorwürfe.

«Die Bemühungen der Kinder, einen Lehrer ausfindig zu machen, schlugen am Donnerstag fehl»

Der Anwalt des Vaters der verstorbenen Schülerin hatte bereits 2019 Anzeige aufgrund der Schilderungen von Mitschülerinnen gegen die insgesamt vier begleitenden Lehrkräfte erstattet. Demnach hatte sich die 13-Jährige bereits am Ankunftstag nach dem Essen übergeben. «Die Bemühungen der Kinder, einen Lehrer ausfindig zu machen, schlugen am Donnerstag fehl», sagte der Anwalt seinerzeit. Als sich das Mädchen ständig weiter übergab, halfen ihm die Kinder zur Toilette und stellten schließlich einen Eimer hin, als die Mitschülerin immer schwächer wurde, wie der Jurist erklärte.

Am nächsten Morgen seien dann mehrere Kinder zu den Lehrern gegangen und hätten die Lage geschildert. Niemand habe nach dem Mädchen geschaut. «Die Kinder haben sich bemüht, selber damit fertig zu werden.» Sie sollten in Absprache mit einer Lehrerin auf die 13-Jährige aufpassen. Erst Samstagvormittag soll dann eine Lehrerin bei der kranken Schülerin erschienen sein – weil die Abreise bevorstand. Da sei das Mädchen so schwach gewesen, dass es sich nicht mehr selbst aufrichten konnte, sagte der Anwalt. Erst dann sei ein Rettungswagen bestellt worden.

Das Mädchen starb nach seinen Angaben am Sonntag um 14 Uhr im Krankenhaus. Der Anwalt wirft den Lehrkräften «Nachlässigkeit, die großen Schaden angerichtet hat», vor. In Unterlagen für die Klassenfahrt sei vermerkt gewesen, dass das Mädchen Diabetikerin Typ 1 war. Sie trug dauerhaft eine Insulinpumpe.

«Inwieweit das zutrifft und wie sich der Sachverhalt tatsächlich gestaltet, ist Gegenstand der Ermittlungen», erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft damals. Die stellte das Verfahren dann aber zunächst ein. Dass das Mädchen an Diabetes Typ I litt, war zwar in der Schulakte vermerkt. Den beschuldigten Lehrkräften sei aber nicht nachzuweisen gewesen sei, dass sie von der Krankheit des Mädchens Kenntnis gehabt hätten.

Auf Bestreben des Vaters wurden die Ermittlungen dann doch wieder aufgenommen. Nach erneuten Zeugenbefragungen und Nachermittlungen kam die Staatsanwaltschaft dann zu dem Ergebnis, dass vor Antritt der Klassenfahrt die chronischen Krankheiten der Schüler hätten abgefragt werden müssen. Dazu wären sie aber gemäß einem Erlass des Schulministeriums verpflichtet gewesen, wie die „Süddeutsche Zeitung“ seinerzeit berichtete. Gegen die anderen beiden Lehrkräfte sei das Verfahren erneut eingestellt worden.

«Aufgrund der Gesamtumstände war eine medizinische Notfallindikation für einen Laien zumindest nicht sicher feststellbar»

Der Vater glaubte laut Bericht, seine Tochter hätte gerettet werden können, wenn ihr damals in London rechtzeitig geholfen worden wäre. «An Diabetes stirbt man doch nicht», so wird er zitiert, «nur wenn einem keiner hilft». Auch ein medizinisches Gutachten habe ergeben, dass der Tod der Schülerin vermeidbar gewesen wäre, wenn ihre Ketoazidose früher ärztlich behandelt worden wäre. Jetzt stellte das Gericht allerdings fest: Aufgrund der Gesamtumstände sei eine medizinische Notfallindikation für einen Laien zumindest nicht sicher feststellbar gewesen. Deshalb: Kein Prozess. News4teachers / mit Material der dpa

Debatte nach Tod einer Schülerin: Wie weit geht die Aufsichtspflicht von Lehrern auf einer Klassenfahrt? Was Anwälte für Schulrecht sagen

 

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

161 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
Ron
1 Jahr zuvor

Ein schwer zuckerkrankes Kind mit Insulinpumpe ohne Rücksprache mit den Lehrern auf Klassenfahrt zu schicken, ist wohl eher ein Grund, wegen fahrlässiger Tötung gegen die Eltern zu ermitteln. Die Kollegen haben hier natürlich versäumt, von sich aus die Erkrankungen und Unverträglichkeiten der Schüler abzufragen. Da es aber Hunderte von sich regelmäßig ändernden Verordnungen bezüglich des Umgangs mit Schülern gibt, müssen Eltern davon ausgehen, dass Lehrer, die ja eigentlich ganz andere Aufgaben haben, dies durchaus Mal übersehen oder vergessen können. Schließlich fahren sie nur alle zwei Jahre auf Klassenfahrt. Und auch das erkrankte Mädchen hätte durchaus mal auf die Idee kommen können, sich an die Lehrer zu wenden. Diese werden ja nicht tagelang abgetaucht sein.

teachinginberlin
1 Jahr zuvor
Antwortet  Ron

„Am nächsten Morgen seien dann mehrere Kinder zu den Lehrern gegangen und hätten die Lage geschildert. Niemand habe nach dem Mädchen geschaut. […] Erst Samstagvormittag soll dann eine Lehrerin bei der kranken Schülerin erschienen sein – weil die Abreise bevorstand.“

Was Sie hier von sich geben, ist widerlich! Es handelt sich hier um absolutes Fehlverhalten der Aufsichtspersonen.

Ron
1 Jahr zuvor
Antwortet  teachinginberlin

Die Aussagen sind so schlicht unglaubwürdig und vermutlich etwas anders gewesen. Auf Klassenfahrten gibt es jeden Tag Programm. Da bleibt nicht irgendwer einfach so verschwunden. Auch schauen Lehrer regelmäßig, mindestens aber zur Abendzeit in die Zimmer, damit die Schüler zur Ruhe kommen. Das Gericht scheint das ähnlich zu sehen. Was dann betroffene Eltern oder Anwälte daraus machen, ist eine andere Sache. Beide Parteien waren nämlich nicht dabei, vertreten nur die eine Seite und haben ihre Informationen aus zweiter oder dritter Hand. Auch die Aussagen der Mitschüler aus dem betroffenen Zimmer darf man durchaus hinterfragen. Ich kann mir schlicht nicht vorstellen, dass es nicht möglich war, irgendeinen Erwachsenen aufzutreiben. Diesbezügliche Aussagen sich vielleicht eher Selbstschutz. Klar ist dass alle Parteien die Situation falsch eingeschätzt haben.

Sybille, 48
1 Jahr zuvor
Antwortet  Ron

Da würde ich protestieren. Die meisten Lehrkräfte verhalten sich sicherlich verantwortungsvoll, aber es gibt Ausnahmen. Ich habe mich auf Rügen in der Jugendherberge mal um ein krankes Kind gekümmert, das ich gar nicht kannte.
Die Lehrer der 7. Klassen waren in der Stadt und kamen erst um 2 Uhr wieder zurück.
Meine Schüler/innen konnten es nicht fassen, ich auch nicht.
Aber hier steht uns kein Urteil zu.

Johannes
1 Jahr zuvor
Antwortet  Sybille, 48

Gesetzt den Fall, es war so- dann gehören soche Lehrer rausgeschmissen. Ohne Wenn und Aber. Punkt.

447
1 Jahr zuvor
Antwortet  Johannes

Richtig.

Gabriele
1 Jahr zuvor
Antwortet  447

siehe meine obigen Einlassungen.

Lehramtsaussteiger
1 Jahr zuvor
Antwortet  Johannes

„Gesetzt den Fall, es war so- dann gehören soche Lehrer rausgeschmissen. Ohne Wenn und Aber. Punkt.“

Auf jeden Fall. Dann gibts – aufgrund Personalmangel – überhaupt keine Fahrten mehr und solche Ereignisse können sich damit auch nicht wiederholen.

Gabriele
1 Jahr zuvor

dto. : siehe meine obigen Ausführungen.

Die Sache könnte sich komplizierter darstellen!

Gabriele
1 Jahr zuvor
Antwortet  Johannes

Dienstaufsichtsbeschwerde reicht ggf.!

Wird aktenkundig (in der Personalakte vermerkt, dokumentiert), egal wie sie ausgeht.

Aber genaueste (!!!) Einzelfallprüfung ist auch hier geboten!
Und evtl. gab es doch irgendwelche Absprachen!

„krank“ ist auch ein sehr dehnbarer Begriff, erlaubt doch sehr viel Interpretationsspielraum.

Beispiele: ist man mit Kopfweh: krank? Bei Menstruationsschmerzen: krank? fußlahm: krank?…

„Krankheitszustand“ kann sich auch über Stunden verändern, verschlechtern.

Evtl. hat/hätte Herberbergsmutter/-vater nach „Patientin“- bei Bedarf – nach ihr geschaut oder von ihr gerufen werden können?

Also keine vorschnellen Urteile! Denn sie könnten völlig falsch sein.
Rasche Vorverurteilungen sind also mit Vorsicht zu genießen.

„Richtig“ Kranke wurden von uns jedenfalls niemals alleine zurückgelassen. Schon gar nicht in diesem Alter.

Für die Lehrkräfte ergibt sich dabei ein anderes schwerwiegendes Problem, wenn sie eine Lehrkraft in Juhe abstellen:
die Zahl der Ausichtführenden für die „Restgruppe“, d.h. der übrigen SchülerInnen – also hohe Anzahl! – reduziert sich nämlich erheblich, wenn eine Lehrkraft zurückbleibt!

Unterbesetzung birgt ja ggf. auch erhebliches Gefahrenpotential, je nachdem, was unternommen wird.

Also Obacht!
Die Sache ist manchmal doch sehr viel komplexer, vielschichtiger und diffiziler als der allererste Eindruck vermittelt – oder der sich gleichsam „aufdrängt“.

Angelika Mauel
1 Jahr zuvor
Antwortet  Sybille, 48

Es gibt noch einiges mehr, was unfassbar ist.
Lockerer „Dienst“ im Schwimmbad? Einer von mehreren Sozialpädagogen ist nicht bei den Jugendlichen im Schwimmbad geblieben, sondern hat sich in der Sauna entspannt, wo er als Aufsichtspflichtiger nichts zu suchen hatte. Kollegen wussten wo er war.

Der Personalmangel sorgt dafür, dass manche Pädagogen sich mehr trauen und gemeinsam macht das Shoppen oder Saunieren mehr Spaß. Fehlendes Unrechtsbewusstsein (wir haben ja sonst so viel Stress und es sind ja andere vor Ort) kommt öfter vor und so richtig fällt etwas nur auf, wenn etwas passiert oder durch die Presse geht.

Im letzten Sommer haben einige Erzieherinnen der Stadt Bonn die Kitakinder bis zu den Knien im Rhein plantschen lassen. Sie wollten ihnen eben eine Freude machen. Den Kitahelfer aber, der sie davon abhalten wollte, haben sie als „Spaßbremse“ und „Paragrafenreiter“ bezeichnet. – Die Stadt Bonn hat daraufhin nach einer Meldung ans Jugendamt alle städtischen Kitas angeschrieben und klargestellt, dass die Erzieherinnen mit den Kindern nicht an die Wasserlinie gehen dürfen.
https://ga.de/bonn/stadt-bonn/bonn-darum-lassen-diese-erzieherinnen-kita-kinder-im-rhein-spielen_aid-72862973

Gesunder Menschenverstand und ein wenig Allgemeinbildung hätte ausgereicht um zu wissen, dass der Rhein seine Tücken hat. Sobald ein Schiff durch das Niedrigwasser naht, besteht die konkrete Gefahr, dass Kinder sich nicht mehr auf den Beinen halten können. Aber wenn Eltern und andere Erzieher sehen, dass man so etwas machen kann, dann finden sich Nachahmer.

Gabriele
1 Jahr zuvor
Antwortet  Sybille, 48

Nach meiner Einschätzung wirklich ein absoluter Ausnahmefall!
Sehr bedauernswerter Einzelfall, nach meiner Kenntnis und aus eigener Erfahrung.

In Jahrzehnten meiner aktiven Zeit im Schuldienst mit sehr häufigen, regelmäßigen, Schullandheimaufenthalten bzw. Kursfahrten, diese meistens ins Ausland, habe ich Derartiges niemals erlebt oder gehört.

Vielmehr kümmerten sich stets alle BegleitlehrerInnen menschlich sehr zugewandt, manche sogar hingebungsvoll, um die („alltäglichen“) Sorgen und Nöte der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen, wenn wir diese bemerkten oder uns MitschülerInnen informierten.

Und das nicht nur wegen der Aufsichtspflicht!

Bei Krankeitssymptomen, „Hilferufen“ von MitschülerInnen, Vedachtsmomenten oder wenn wir etwas Auffälliges beobachteten, kümmerten wir uns um so mehr!

Und Kranke wurden schon gar nicht, niemals (!!!), alleine in der Unterkunft zurückgelassen. Eine der BegleitlehrerInnen blieb dann immer vor Ort.

Im Übrigen, sehr besorgte Eltern wiesen vor Abreise oft diskret mündlich extra nochmals auf Besonderheiten oder Gefahrenmomente bei ihrem Kind hin.

In der Schülerakte sind wichtige Infos auch vermerkt, soweit das Elternhaus die Schule in Kenntnis setzt.
Vor einer Fahrt wurden diese zudem stets expressis verbis verbindlich aktualisiert abgefragt.

Wir waren wirklich immer ansprechbar: sei es wegen Tränen aus Heimweh, Liebeskummer, Streit mit der besten Freundin, nächtlichem Übergeben wegen zuviel Süßigkeiten- oder übermäßigem Cola-Genuß, „Spuckeritis“ im Bus oder Nachwehen von zuviel (selbstverständlich gänzlich unerlaubtem!) Alkoholgenuss.

Nicht nur ich wischte auch des öfteren mitten in der Nacht im Nachthemd/Morgenmantel ein Malheur vom Boden eines Mehrbettzimmers, damit die Kinder in dem Raum mit geringerer Geruchsbelästigung weiterschlafen konnten.
Um das Kind/den Jugendlichen, dem die ganze Sache ja überaus peinlich war, hatte man sich natürlich zuerst gekümmert.

Nebenbei bemerkt:
ein Busfahrer putzt keinen vollgespuckten Bus auf der Fahrt! Auch das „dürfen“ schon die Lehrer machen.

Auf Fahrt ist man 24 Stunden im Dienst, wenn Not am Mann/an der Frau ist!

Jeden Abend um 24 Uhr /1 Uhr letzter Kontroll-Rundgang in der Oberstufe, dass auch wirklich alle „daheim“ in ihren Betten sind.

Bei den Jüngeren ist Zapfenstreich/ absolute „Nachtruhe“ natürlich etwas früher.

Im Krankheitsfall wird bei Unsicherheit oder Zweifel immer ein Arzt hinzugezogen.
Nicht zuletzt zur eigenen Sicherheit.

Angelika Mauel
1 Jahr zuvor
Antwortet  Ron

Wer bei Kindern „Selbstschutz“ für möglich hält, sollte das auch bei Berufskollegen für möglich halten. Obwohl die Eröffnung eines Hauptverfahrens vom Gericht abgelehnt wurde, „verletzten die Lehrerinnen zwar in mehrfacher Hinsicht ihre Aufsichtspflichten.“ https://www.spiegel.de/panorama/justiz/moenchengladbach-tod-einer-schuelerin-bei-klassenfahrt-kein-prozess-gegen-lehrerinnen-a-3a8bbc1e-2419-4a71-b0cc-7bb4e1f167b0

Die Aussicht auf unangenehme Fragen oder sogar ein Disziplinarverfahren dürfte den aufsichtspflichtigen Lehrkräften bewusst gewesen sein.

teachinginberlin
1 Jahr zuvor
Antwortet  Ron

Ich sehe jeden Tag mehrfach nach meinen Schülern. wecken, Frühstück, Mittag, Abendbrot, Ausflüge … Wenn dann eine Person auch nur Krank ist, werden die Eltern angerufen. Egal, was ist. Ich habe in dem Moment die Verantwortung. Also kümmer ich mich! Das ist aber alles in diesem Fall irrelevant. Es geht um Ihren Kommentar!

„…ist wohl eher ein Grund, wegen fahrlässiger Tötung gegen die Eltern zu ermitteln“ ist in diesem Fall einfach daneben. Die Anklage gegen die Kollegen wurde fallen gelassen, die Begründunge ist aber anders als Sie sagen. Und m.E. ist das auch ok. Die Betroffenen sind schon mehr als genug gestraft.
Das Gericht hält auch ein Fehlverhalten in Form der Verletzung der Aufsichtspflicht fest.

Was Sie gemacht haben, dass Sie Eltern, die ein Kind verloren haben und schuldige suchen, eine fahrlässige Tötung des eigenen Kindes zu unterstellen, das empfinde ich als widerlich.

Es ist eine extrem tragische Situation. Und selbst wenn das Kind mit mehr Fürsorge trotzdem nicht gerettet hätte werden können (und das ist ja, was das Gericht als Möglichkeit in Betracht zieht), hätten die Lehrkräfte in der Situation mehr machen können.

Wenn Sie der Fall wirklich interessiert, dann Lesen Sie diesen Artikel bspw.: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/moenchengladbach-wer-traegt-schuld-am-tod-einer-schuelerin-auf-klassenfahrt-a-1301746.html
(von 2019)

Statt so heftig zu polemisieren und zu vermuten, hätten Sie sicherlich auch Ihre Inhalte zur Disposition zum Thema Klassenfahrten stellen können. Wobei ich diese auch schon grenzwertig finde.

Mit 4 Kollegen auf eine Fahrt mit 80 SuS ist nat. genaus grenzwertig.

Niemand will ein Kind verlieren, weder Eltern, noch Lehrer auf einer Fahrt.

Trinkflasche
1 Jahr zuvor
Antwortet  teachinginberlin

Da du ja offenbar dabei warst könntest du uns sicherlich weiter darüber aufklären, wie es letztlich hier zu Tod kam.

Warum ist dort alles im Konjunktiv geschrieben? Warum wurde die Anklage zunächst fallen gelassen? Warum reicht es offenbar nicht für ein neues Verfahren? Das sind so die Fragen, die ich mir mal an deiner Selle stellen würde

Ganz ehrlich: Klar handelt es sich hier um eine Tragödie, aber Ron hat nicht Unrecht, wenn er sagt, die Eltern sollten das ansprechen, wenn es von der Schule nicht angesprochen wird.

Oft bekommen wir das schon mit, welche Erkrankungen Kinder haben, eben weil wir Abfragen oder angesprochen werden. Aber was, wenn das schief geht?

Angelika Mauel
1 Jahr zuvor
Antwortet  Trinkflasche

„Warum wurde die Anklage zunächst fallen gelassen?“ – Überlastung der Gerichte, noch dazu, wenn Ärzte aus dem Ausland als Zeugen hätten befragt werden müssen, könnte die Entscheidung gegen ein Verfahren begünstigt haben. Nirgendwo geht immer alles so zu, wie es sein sollte.

Wenn etwas Schlimmes passiert ist, was niemand wollte, drängen nicht alle Hinterbliebenen gleichermaßen auf ein Urteil.

Mika
1 Jahr zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

Sie wissen genau woher, dass die Anklage aufgrund der Überlastung des Gerichts fallengelassen wurde? Ich hätte dazu gern ein Quelle. Vielen Dank!

Angelika Mauel
1 Jahr zuvor
Antwortet  Mika

Haben Sie das Wörtchen „könnte“ in meinem Beitrag überlesen oder einfach ignoriert?
Falls letzteres der Fall gewesen sein sollte, wäre es nur Polemik gewesen, von mir die Angabe einer Quelle zu fordern. – Und falsche Freundlichkeit, sich am Ende auch noch zu „bedanken“.

Ein Kind ist gestorben. Das ist keine Bagatelle. Hoffen wir, dass die Justiz im allgemeinen Interesse sorgfältig alles prüft.

Was Emilys Mitschülerinnen in den Tagen vor ihrem Tod mitgemacht haben müssen, wäre bei Lehrern, die die Aufsichtspflicht ernst genommen hätten, jedenfalls nicht möglich gewesen.

Mika
1 Jahr zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

Genau. Ein Kind ist gestorben. Und Sie spielen hier die Selbstgerechte: das widert mich geradezu an. Einfach mal stille sein. Innehalten. Nicht immer wieder Öl ins Feuer gießen. Sie waren nicht dabei. Sie wissen nur, was die Presse, die auch nicht dabei war, schreibt. Halten Sie sich einfach mal zurück.

Sissi
1 Jahr zuvor
Antwortet  Mika

Ich komme gerade mit meinem dicken covidkopf nicht durch die Tür
): bin denklahm….
Drum anbei 2 Quellen mit Fachhintergrund ( die 2te geht durch Antippen auch auf )

https://www.diabetes-online.de/a/schuelerin-mit-diabetes-stirbt-auf-klassenfahrt-todesfall-in-grosser-sz-reportage-aufgegriffen-2084033

https://diabetes-kinder.de/files/AGPD/download/Materialien/Schulungsmaterialien/DDS_Kids_final_klein_Privat.pdf

Sissi
1 Jahr zuvor
Antwortet  Sissi

Wichtig ist, dass sich das Kind mit Diabetes1 (+ Insulin per Pumpe) übergab. Daraufhin müssen Ketonwerte (Patienten haben meist Grundausstattung dabei) kontrolliert werden, sicherer ist Überprüfung im KH.

Keine Ahnung, ob die Eltern die LK in Kenntnis gesetzt hatten.
MMn nach war der Knackpunkt, dass niemand das > Signal Erbrechen richtig deutete. ( s. Quelle1) Iwas musste ja der Grund sein…..

Diese Schuldzuweisungen/ Streitereien ins Blaue treiben bloß mein Fieber in die Höhe.
Wenn genügend Aufklärung da ist, sind Unternehmungen für Diab1kinder >Ich kann das, Ich schaff das! – sehr wichtig und machbar.

Mika
1 Jahr zuvor
Antwortet  Sissi

Sissi, ruh dich aus und erhol dich mal besser. In ein paar Tagen geht’s hoffentlich schon wieder besser!

Angelika Mauel
1 Jahr zuvor
Antwortet  Trinkflasche

Hier wird nicht alles im Konjungtiv weitergegeben:
https://www.medical-tribune.de/meinung-und-dialog/artikel/wer-hat-schuld-am-tod-der-jungen-diabetikerin-emily-auf-klassenfahrtr

Es gibt eine über tausend Seiten dicke Ermittlungsakte. Also jede Menge Fakten, die wir nicht kennen. Der Vater hat sich noch einen weiteren Rechtsbeistand gesucht. Der Strafrechtsexperte Wolfgang Steffen soll zuversichtlich sein, „dass seine Beschwerde zur Wiederaufnahme der Ermittlungen führen wird – wenn nicht durch die zuständige Staatsanwaltschaft Mönchengladbach, dann durch die nächsthöhere Instanz, die Generalstaatsanwaltschaft.“

Ale
1 Jahr zuvor
Antwortet  teachinginberlin

Ja und Nein,
dass kein Lehrer mwd bei dem Kind war, ist nicht verständlich. Man hätte sich das Kind anschauen müssen, nach dem man mitgeteilt bekommen hat, dass es sich übergeben hat. Keine Frage! Und in meinen Augen kaum zu entschuldigen.
Über die Umstände steht leider nichts – wieviel Kinder auf wieviel Schüler, ging Magen-Darm rum? Das wäre zwar keine Entschuldigung aber würde einiges erklären.
Die nächste Frage: hätte das einen Unterschied gemacht? Zuckermessen als Lehrer darf man nicht und selbst für mich als ehem. Sani und Zivi im KH (heute Ersthelfer an der Schule): hätte ich einen Überzucker! (kein Unterzucker) richtig erkannt, besonders wenn ich weiß, dass da ne Pumpe diesen dauerhaft überwacht? Ich glaube nein.
Und ich war mit Schülern schon in GB und musste zu einem Arzt. Stellt euch das nicht wie bei uns vor. Es war ein „hin-und her“ von Verwaltung zu Praxis und umgekehrt. Und immer wieder neue Ansprechpartner, die sich nicht die Mühe gegeben haben, wirklich zu helfen. Erst als das Schülerin sagte, sie sei zusatzversichert und die Eltern das auch telefonisch bestätigt haben, ging es bei einer Art „Privatpraxis“ ganz schnell. Aber so eine Zusatzversicherung als Vorgabe/Bedingung geht nicht.
Nochmal als Fazit: ich als Lehrer muss mir kranke Schüler anschauen, und zwar unverzüglich. Auch wenn mir der Ausflug über den Kopf wächst. Aber ich glaube kaum, dass das ganze anders ausgegangen wäre. Leider

Angelika Mauel
1 Jahr zuvor
Antwortet  Ale

Ich habe nirgends gelesen, dass der Notarzt zu spät gekommen wäre. Das schien etwas auf jeden Fall am gleichen Tag geklappt zu haben, was bei vier Lehrkräften nicht geklappt hat.

Ale
1 Jahr zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

Richtig,
Notarzt. Wenn sich eine Schülerin übergibt und schwach auf den Beinen ist ruft man einen Notarzt? Nein, da muss man zu einem Bereitschaftsdienst, niedergelassenen Arzt o.Ä.. Ein Notarzt tritt dann auf, wenn es um lebensbedrohliche Fälle geht – Schülerin nicht mehr ansprechbar oder geistig nicht mehr da.

Küstenfuchs
1 Jahr zuvor
Antwortet  teachinginberlin

Sie zitieren die Angaben des Vaters – die als kaum objektiv anzunehmen sind. Dass die Diabetes „in den Unterlagen vermerkt“ gewesen sei, zeigt indirekt auch ein Versäumnis der Eltern auf. Bei einer solchen Erkrankung und einem Ziel weit weg von zu Hause wurde nicht vorher ein Gespräch geführt?
Ich bin aufgrund dieses Artikels nicht in der Lage, mir ein (strafrechtlich relevantes) Urteil über das Verhalten der Kolleginnen und Kollegen zu erlauben.

Angelika Mauel
1 Jahr zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Wir sollen uns hier doch kein Urteil erlauben. Sinn macht jedoch eine Beschäftigung mit der Frage, was unter den uns bekannt gegebenen Konditionen hätte anders laufen können.

Es gibt noch mehr Artikel im Netz. Von mehrfachem Erbrechen war die Rede.

Was kann getan werden, um Diabetiker gut zu integrieren? Die Fachverbände werden vielleicht einiges dazu beitragen können.

teachinginberlin
1 Jahr zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Aber das hab ich doch nicht getan: zunächst ist sicherlich meine Ausfürhung zu Ron, die alles erklärt, zum anderen steht es sogar in der Überschrift dieses Artiekls:

Nach Auffassung des Gerichts verletzten die Lehrerinnen zwar in mehrfacher Hinsicht ihre Aufsichtspflichten. Dies sei jedoch nicht Ursache für den Tod des Mädchens gewesen.

Lanayah
1 Jahr zuvor
Antwortet  teachinginberlin

Man beachte, dass diese Aussage weiterhin im Konjunktiv zitiert wird. Vermutlich war sie auch nicht nachweisbar, sonst hätten die Konsequenzen andere sein müssen.

Riesenzwerg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Lanayah

Ist das nichr indirekte Rede?

Hans Hoffmann
1 Jahr zuvor
Antwortet  Lanayah

In der indirekten Rede verwendet man grundsätzlich den Konjunktiv – sofern man sich an geltende Grammatikregeln hält – das hat nichts mit dem Wahrheitsgehalt der Aussage zu tun. Bezweifelt man evtl den Wahrheitsgehalt, kann man das in der indirekten Rede durch Verwendung des Konjunktiv II andeuten. Nichtsdestotrotz: In der indirekten Rede ist der Konjunktiv völlig normal.

447
1 Jahr zuvor
Antwortet  teachinginberlin

Was Sie von sich geben zeigt eher, wie leicht man Sie mit Emotionen und „die Kinder“ vereinnahmen kann.

1. Kindern und Jugendlichen bis zur OS können Sie auf Sachebene (!) NIX glauben, schon DREIMAL NICHT, wenn es um Emotionen, Selbstwert oder „Wir gegen die“ (z.B. die böse andere Gruppe oder eben Lehrer) geht.

2. Dass Kinder auf Klassenfahrten „Mal eben“ einen halben Tag oder länger verschwinden, jemand sich nächte- oder stundenlang in Eimer übergibt … klingt für mich völlig surreal und schlicht gelogen.
Und ich hab schon ne Menge Hippie- und Verstrahler-Lehrer erlebt…schon durch die ganz stumpfen Anwesenheitskontrollen und das ganz stumpfe Durchzählen geht sowas in der extremen, beschriebenen Form nicht.

Gibt es verantwortungslose, unfähige Lehrkräfte?
Ja.

Aber diese „Elternanwaltsschilderungen“?
Dann wären sie verurteilt worden, da Lehrkräfte keine Lobby haben.

Riesenzwerg
1 Jahr zuvor
Antwortet  teachinginberlin

Ich habe mich damals schon mehr als verwundert gezeigt, dass diese Lehrkräfte offensichtlich weder mit den Schülern gefrühstückt, Mittag gegessen oder Abendbrot zu sich genommen haben.

Verwunderlich ist für mich auch immer noch, dass die Gruppe die Unterkunft offensichtlich nicht verlassen hat – über mehrere Tage lang.

Nun mag der Bericht nicht ausführlich sein … Es bleiben viele Fragen ungeklärt.

Ob nun mit oder ohne Diabetes – wenn ich einen Ausflug mache und jemand fehlt… Da wird doch durchgezählt!

Wer ist mit dem Mädchen gewesen, falls es doch Ausflüge gab?

Schüler rufen wegen jedem Schei. zu Hause an… Hier nicht? Vor allem, wenn ein Mädchen in Lebensgefahr ist und gleichzeitig Lehrer angeprangert werden konnen? Und die Gruppe offensichtlich oder scheinbar die Unterkunft nicht einmal gemeinsam verlässt?

Herbergseltern? Unterlassene Hilfeleistung (auch?) seitens der Mitschüler:innen? Vier Lehrkräfte?

Da ist vieles ungeklärt bzw. unerwähnt.

„Jetzt stellte das Gericht allerdings fest: Aufgrund der Gesamtumstände sei eine medizinische Notfallindikation für einen Laien zumindest nicht sicher feststellbar gewesen. Deshalb: Kein Prozess.“

Und das ist noch mehr unverständlich, denn ich lerne in jedem EH-Kurs u.a. die Symptome von Diabetes und dass es bestimmt nicht gesund und normal, sondern eher gefährlich ist, wenn sich jemand tagelang übergibt. Allein schon wegen Dehydrierung und Kreislaufkollaps.

Meine Vermutung damals war, dass die Kids zuviel Süßes gegessen haben und sie sich nicht traute, nein zu sagen und das Elend seinen sehr unglücklichen Verlauf nahm. Evtl. trauten sich die Kids auch nicht, Bescheid zu sagen, weil sie vielleicht auch selbst die Süßigkeiten (Vermutung!) verteilt haben?!

Meine Schülys sind jünger – die hätten ein Theater infernale gemacht, wenn es jemandem schlecht geht und sich wirklich niemand darum kümmert. Keiner von uns hätte ein Auge zumachen können – die klopfen auch, wenn jemand „nur“ Heimweh hat.

Deswegen ist das alles sehr dubios und – ich glaube, ich möchte das so wie geschildert auch nicht glauben.

Aber wenn das so war, gehören diese Lehrkräfte zumindest aus dem Dienst raus – mehrfache Verletzung der Aufsichtspflicht…

Last edited 1 Jahr zuvor by Riesenzwerg
Ich_bin_neu_hier
1 Jahr zuvor
Antwortet  Ron

@Ron: Mich persönlich hat die Lektüre dieses Artikels betroffen und traurig gemacht, und trotz fehlender Kenntnis der näheren Umstände bin ich bei mehr als einer Stelle zusammengezuckt:

Zitat aus dem Artikel:

„Dass das Mädchen an Diabetes Typ I litt, war zwar in der Schulakte vermerkt. Den beschuldigten Lehrkräften sei aber nicht nachzuweisen gewesen sei, dass sie von der Krankheit des Mädchens Kenntnis gehabt hätten.“

Zitat aus ihrem Post:

„Die Kollegen haben hier natürlich versäumt, von sich aus die Erkrankungen und Unverträglichkeiten der Schüler abzufragen. Da es aber Hunderte von sich regelmäßig ändernden Verordnungen bezüglich des Umgangs mit Schülern gibt, müssen Eltern davon ausgehen, dass Lehrer … dies durchaus Mal übersehen oder vergessen können.“

Schlussfolgerung:

Eltern dürfen sich auf keinen Fall darauf verlassen, dass Informationen, die sie nachweislich an die Schule ihres Kindes weitergegeben haben („war … in der Schulakte vermerkt“), von dieser Schule – denn die Lehrkräfte sind Teil der Schule! – auch tatsächlich beachtet werden.

Soll das nun wirklich die Schlussfolgerung aus diesem Geschehen sein?

Zitat aus ihrem Post:

„…das erkrankte Mädchen hätte durchaus mal auf die Idee kommen können, sich an die Lehrer zu wenden. Diese werden ja nicht tagelang abgetaucht sein.“

Sollte man denken, von wegen Aufsichtspflicht und so… Die Aussagen des Anwalts der Eltern dazu machen allerdings hellhörig, selbst ohne dass man ihren Wahrheitsgehalt beurteilen könnte. Zitat aus dem Artikel:

«Die Bemühungen der Kinder, einen Lehrer ausfindig zu machen, schlugen am Donnerstag fehl» Am nächsten Morgen seien dann mehrere Kinder zu den Lehrern gegangen und hätten die Lage geschildert. Niemand habe nach dem Mädchen geschaut. «Die Kinder haben sich bemüht, selber damit fertig zu werden.» Sie sollten in Absprache mit einer Lehrerin auf die 13-Jährige aufpassen.

Sie werden vielleicht verstehen: Das ist die Stelle, an der ich am meisten, am heftigsten zusammengezuckt bin – und nur hoffen kann, dass nichts daran wahr ist…

Ron
1 Jahr zuvor
Antwortet  Ich_bin_neu_hier

Liebe Ich-bin-neu-hier,
natürlich zuckt man zusammen, wenn man so etwas liest. Da haben Sie völlig Recht. Aber wir haben es hier mit subjektiven Aussagen der Anklageseite zu tun, die das Gericht scheinbar anders gesehen hat. Nur zwei Sachen als Ergänzung: kein Lehrer schaut alle Schulakten durch, wenn er auf Klassenfahrt fahren möchte. Zudem bitte ich auch mal einen Blick auf die betroffenen Lehrkräfte zu werfen. Auch die stehen seit dieser Fahrt unter enormen psychischen Druck, der dazu führen wird, dass alle anderen noch restriktiver oder ablehnender gegenüber solchen Unternehmungen werden. Beim nächsten Mal könnte nämlich ein Kind im Schwimmbad ertrinken, ein Schüler vom Balkon stürzen oder vor ein Auto laufen. Lehrer stehen hier immer mit einem Bein im Gefängnis. Alle Verantwortung wird von Kindern, Eltern und Gesellschaft auf die Schule abgeladen.

Wenn wir so weitermachen, werden auch Sie bald vor jeder Kindergeburtstagseinladung schriftliche Abfragen nach Gesundheitsstand und Unverträglichkeiten machen müssen. Und wehe, es verletzt sich jemand auf dem Gartentrampolin, ohne dass vorher die Eltern für ihr Kind eine Einverständniserklärung zur Nutzung abgegeben haben. Haben Sie auch noch einen Teich oder einen Pool? Oh, oh! Und die Treppe zum Keller war auch nicht kindgerecht gesichert. Tragen alle ihre Spielzeuge ein originales CE-Zeichnen? Ist gewährleistet, dass ihr Hund nicht zuschnappt, wenn er getreten wird? Und gibt es mehrere Aufsichtskräfte, die von Ihnen vor Beginn rechtssicher aufgeklärt und eingewiesen wurden? Das alles werden auch Sie dann bei Veranstaltungen im Privaten beachten müssen.

Grottenolm
1 Jahr zuvor
Antwortet  Ron

Also ich frage generell vor einer Party ab, ob etwas zu beachten ist. Ich habe keine Lust, dass mir ein Kind zusammenbricht, weil die Eltern im Stress mir vergessen haben ein Allergie oder Unverträglichkeit mitzuteilen. Zumal das ja meist auch für die Essensplanung wichtig ist. Es gibt ja auch religiöse Gründe die zu beachten sind. Und ich will auch nicht in die Notaufnahme, weil ein Kind aus orthopädischen gründen etwas nicht darf.

Ich mache das auch bei Erwachsenen. Ich habe keine Lust jemanden am Tisch sitzen zu haben der nichts von dem Angebotenen essen kann.

Ron
1 Jahr zuvor
Antwortet  Grottenolm

„Also ich frage generell vor einer Party ab, ob etwas zu beachten ist.“

Es geht nicht um eine allgemeine und unverbindliche Abfrage. Es geht darum, dass Sie jedes mögliche Problem dezidiert antizipieren, vorabklären und von Ihren Gästen rechtssicher schriftlich abfragen. Wann haben Sie sich das letzte Mal entsprechend schriftlich bestätigen lassen, ob irgendjemand Ihrer Gartenparty-Gäste eine potentiell lebensgefährliche Insektenstichallergie hat (Sie haben nämlich im Garten erfolgreich eine bienenfreundliche Blumenwiese ausgesät) und ob jemand trockener Alkoholiker ist (Ihre Nachspeise hat einen Schuss Alkohol)?

Haben Sie nicht? Dann wären Sie jetzt als Lehrer auf einer Fahrt schon wieder dran. Ihr Dienstherr würde schlicht sagen: „Damit hätten Sie rechnen müssen.“

Riesenzwerg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Ron

Wir geben immer vor jedem Ausflug einen Absichtungszettel für uns raus – da wird alles abgefragt.

Alte Erkrankungen, die schon in der Akte stehen mitsamt aktueller Medikation, neue, weitere Erkrankungen, Einschränkungen, Allergien, Lebensmittelunverträglichkeiten, Schwimmabzeichen, Mitnahme von Handy, Taschengeld, Weggehen in Kleingruppen, …… heraus. Wirklich jeder Pups. Und fragen nach, ob Gesprächsbedarf besteht.

Geht analog und digital den Eltern und Erziehungsberechtigten zu.

Das Einsammeln nervt, ja. Aber so sind wir zumindest rein rechtlich auf der sicheren Seite.

Inzwischen klappt das recht gut.

Dil Uhlenspiegel
1 Jahr zuvor
Antwortet  Riesenzwerg

Vorsicht mit Schwimmabzeichen. Die sind meines Wissens keine unbedingte Hilfe, wenn etwas schiefgeht. Stichworte Wasserrettungsfähigkeit und Kontrolle der momentanen Schwimmfähigkeit.

Ron
1 Jahr zuvor
Antwortet  Dil Uhlenspiegel

Und die Kenntnis, dass auch die Anmeldung beim Bademeister die begleitenden Kollegen nicht von Ihrer Aufsicht freistellt. Ich habe die Beaufsichtigung in einem größeren Spaßbad mit meinen Kollegen mal sehr engmaschig durchgeführt. Das war fast unmöglich, wenn Rutschen oder Badelandschaften vorhanden sind. Rechtlich müsste ich vermutlich die Kinder anweisen, nur in bestimmte Becken zu gehen. Ganz blöd wird es wenn schwimmunsichere Kinder dabei sind oder sich jemand vielleicht Mal leicht verletzt. Dann bricht nämlich die beste Beaufsichtigungskette in sich zusammen.

Jan
1 Jahr zuvor
Antwortet  Ron

„Wenn wir so weitermachen, werden auch Sie bald vor jeder Kindergeburtstagseinladung schriftliche Abfragen nach Gesundheitsstand und Unverträglichkeiten machen müssen.“

Das wird hier bei uns stets gemacht.

Lehrerin
1 Jahr zuvor
Antwortet  Ich_bin_neu_hier

Ist hier eigentlich allen klar, dass eine Klasse meist aus 25-30 Kindern besteht, die alle betreut werden müssen?
Dass eine (Gymnasial-)Lehrkraft in einem SJ um die 180-200 SuS betreut?
Dass die Eltern bei so einer Erkrankung das Kind vielleicht gar nicht hätten mitschicken sollen?
Aber klar, es haben immer die Lehrkräfte Schuld. Immer. Was diskutieren wir eigentlich noch.
Schlimm, dass eine Lehrkraft heutzutage neben Lehrer auch Betreuer für Kranke, Psychologe, Reiseleiter, medizinische Kraft (Stichwort Corona-Test), Jobberater usw. sein muss. Wer sonst hat 10 Jobs gleichzeitig?
Erinnerung: Lehrer*innen sind auch Menschen.
Es ist furchtbar, was dem Kind geschehen ist, das steht ausser Frage. Aber wie es wirklich dort abgelaufen ist, wissen nur die Teilnehmer.
So, nun haut alle auf mich drauf, viel Spaß dabei.

Last edited 1 Jahr zuvor by Lehrerin
Riesenzwerg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Lehrerin

Und diese Teilnehmer schweigen vielleicht aus guten Gründen.

Bei aller Verwerflichkeit uns faulen Säcken gegenüber – der Artikel sagt nicht mehr aus als das, was vor drei Jahren schon da stand und zumindest für mich bleibt das unvorstellbar.

Meine Schülys wären Amok gelaufen – in einem sehr positiven Sinn!

Angelika Mauel
1 Jahr zuvor
Antwortet  Ron

Das Opfer soll nun also auch noch schuld sein?! Eine Pädagogin, oder falls keine erreichbar war auch ein männlicher Kollege, hätten gleich nach der ersten Information darüber, dass ein Kind erbrochen hat, zu den Kindern gehen müssen. Da auf Klassenfahren schon mal Alkohol mitgebracht wird und auch weil es ansteckende Magen-Darm-Infekte gibt, war ein Auftauchen einer Lehrkraft angebracht. – Selbst wenn niemand daran gedacht hat, dass die Schülerin Diabetes hatte.

Bei so einem verantwortungslosen Verhalten von Lehrern Eltern die Schuld zuzuschieben, finde ich wie teachingberlin widerlich. Es erinnert an den Ertrinkungstod von Elif Fatma, wo erst der Prozess verschleppt wurde und nach einem milden Urteil die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen ist.

Wie belastend muss der Tod ihrer Mitschülerin für die Kinder sein, die sich gekümmert haben und von den Lehrern mir der Verantwortung, die sie nicht überblicken konnten, allein gelassen wurden.

Falls jemand diesen Betrag disliken möchte, bitte ich um eine Begründung.

Bla
1 Jahr zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

Und kein einziger SuS hatte ein Handy dabei und rief mal bei irgendeinem Elternteil an?
Dazu gab es keine sonstigen erwachsenen Personen? Aufenthaltsort, Straße, sonst wo?
Polizei, Sani, Arzt?
Gar keine Person?

Sorry, aber das kann ich mir nicht erklären.

Katinka
1 Jahr zuvor
Antwortet  Bla

Ja, das verstehe ich auch nicht (s.u.)!

Angelika Mauel
1 Jahr zuvor
Antwortet  Bla

Die Frage habe ich mir zwar auch gestellt, aber da die Eltern die Aufsichtspflicht der Schule übertragen haben, ändert es nichts daran, dass die Lehrer nicht erst am letzten Tag nach der Schülerin hätten sehen dürfen. Das mehrfache Aufsichtspflichtverletzungen vorgelegen haben, hat das Gericht immerhin festgestellt.

Erwarten Lehrer jetzt schon von Minderjährigen, dass sie ihnen über WhatsApp Bilder von kranken Mitschülern oder vom Erbrochenen zuschicken?
Oder sollten die Kinder Lehrer wie Kleinkinder an die Hand nehmen und mitziehen?
Vielleicht gab es sogar ein Handyverbot?

Für Kinder ist der Tod oft so fernliegend, dass sie sich nicht vorstellen können, wie schnell Organe auf einmal versagen können.

teachinginberlin
1 Jahr zuvor
Antwortet  Bla

Doch, es gibt zu dem Fall Fotos, Chatprotokolle und Aufnahmen … einfach mal weitere Medien konsumieren, oder News4teacher hätte evtl. umfrangreicher berichten sollen.

Angelika Mauel
1 Jahr zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

„Falls jemand diesen Betrag disliken möchte, bitte ich um eine Begründung.“ Den letzten Satz habe ich deshalb geschrieben, weil zunächst nur drei Beiträge zu dem tragischen Fall zu lesen waren und Ron ausschließlich Zustimmung und teachinginberlin damals noch nur rote Daumen erhalten hat.

Jetzt hat sich einiges gewandelt und es wird nicht mehr unisono davon ausgegangen, dass den Lehrern kein Vorwurf gemacht werden könne.

Riesenzwerg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

Dennoch kann ich es einfach nicht fassen.

Wer bitte verhält sich denn so blöde?

Es ist mir unbegreiflich und als Ganzes nicht nachvollziehbar.

Mika
1 Jahr zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

Sehr geehrte Frau Mauel,
Sie waren Begleitperson bei dieser Klassenfahrt? Sie können also bestätigen, dass alles genauso abgelaufen ist, wie es die Eltern (die nicht dabei waren) bzw. die Mitschüler beschrieben haben? Warum haben Siedann nicht dem Mädchen geholfen?
Ich habe in meinen langen Berufsjahren so manchen Schüler gehabt, welcher seinen Eltern gegenüber die unglaublichsten Geschichten erzählt und bis zum Letzten geschworen hat, dass das alles wahr sei – bis ihm das Gegenteil zweifelsfrei nachgewiesen wurde. Warum machen SuS sowas? Aus Stress, aus Angst vor Konsequenzen, um sich zu entlasten, um die betreffenden Vorfälle überhaupt verarbeiten bzw. um mit den Folgen weiterleben zu können.
Mir persönlich fällt es aufgrund meiner Berufserfahrung schwer zu glauben, dass am Donnerstag Abend keine der 4 begleitenden Lehrkräfte auffindbar war, am darauffolgenden Tag mehrere 13-Jährige allein die Erkrankte betreuen sollten, diese in der Unterkunft allein zurückgelassen wurden und auch an diesem Tag und am Abend niemand nach dem Kind geschaut haben soll – sprich, ich halte es für nahezu ausgeschlossen, dass 4 Lehrkräfte ein Kind auf einer Klassenfahrt trotz Kenntnis von dessen Unwohlsein über 48h ignorieren und nicht nach ihm sehen.
Da ich aber nicht dabei war, halte ich mich mit wertenden oder mutmaßenden Kommentaren zurück: sie stehen mir einfach nicht zu. Der Tod des Mädchens hat viele Leben getroffen, und es ist aus meiner Sicht ein Zeichen des Respekts, hier einfach mal die Klappe zu halten.

Gabriele
1 Jahr zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

Liebe Angelika Mauel,

springe Ron bei.
Verabscheue Pauschalieren und tendenzielle Stimmungsmache.
Bevorzuge Versachlichung, Differenzierung – und Faktenkenntnis, Hintergrundwissen.

Begründung meines „dislike“ :

s.o. : unter Gabriele

z.K.:
meine ausführlichen Einlassungen aus meiner jahrzehntelangen Schulpraxis, auch als Begleitlehrerin bei Kursfahrten, auf Wandertagen und bei Schullandheimaufenthalten.

Riesenzwerg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

Ich dislike nie.

In dem Artikel gibt es mehr Fragen als Antworten.

Wie es scheint, haben die Schülys die Unterkunft nie verlassen, keine Ausflüge gemacht… Das ist doch sehr sonderbar.

Es scheint Aufsichtspflichtverletzungen gegeben zu haben.

Vermutlich nicht verantwortlich für den Ausgang.

Nichts von Trauerbegleitung oder psychologischer Betreuung der Schülys.

Für mich ist das unvorstellbar – auf allen Ebenen.

Es kann auch sein, dass das Kind mit der Diabetes-Pumpe nicht umgehen konnte – erst fünf Tage vorher bekommen?

Bei uns wissen immer gleich alle Schülys Bescheid. Da piept es immer mal wieder, wenn die Pumpe aktiv wird, da wird gemessen und kontrolliert, da wird das Handy gezückt.

Die betroffenen Schülys haben einen Lehrgang hinter sich und das läuft dann.

An einer benachbarten Schule wurde schon mehr als zehn mal der RTW gerufen, weil sich das Schüly nicht mit seiner Erkrankung arrangieren will und generell sehr viel Süßkram in sich reinstopft.

Insgesamt – Fragen viele, Antworten keine.

Ron
1 Jahr zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

Die Benachrichtigungen über Vorfälle fallen bei Schülern teilweise sehr zahlreich und sehr unpräzise aus. „Der Kevin ist einfach weggelaufen“ (vielleicht nach außerhalb des Geländes??), „die Karin ist hingefallen“ (spielt aber nach Auffinden schon lange wieder fröhlich mit) und „Anton geht es nicht gut“ (es stellt sich raus, dass er zu viel Chips gegessen hat).

Susannah
1 Jahr zuvor
Antwortet  Ron
Old school
1 Jahr zuvor

Klassenfahrten mache ich nicht mehr. Verantwortung, Kosten, Mehrarbeit- nein.

Mary-Ellen
1 Jahr zuvor
Antwortet  Old school

Ich kann dem Artikel leider nicht entnehmen, inwiefern der Vater bzw. die Eltern der verstorbenen Schülerin vor der Klassenfahrt selber aktiv geworden sind.
D.h.: Haben sich die Eltern vorher erkundigt, welche LuL die Fahrt begleiten und sich mit ihnen in Verbindung gesetzt, um Details/Maßnahmen bezgl. der Erkrankung ihres Kindes gemeinsam zu besprechen?
Dies wäre meiner Ansicht nach das Mindeste vonseiten der Eltern gewesen!

Ich habe als PM 2 Jahre lang ein Diabetes 1- Kind im Ganztag begleitet, d.h. ich musste sämtliche Komponenten seines Mittagessens wiegen und berechnen, Gleiches noch einmal am Nachmittag in der Obstpause. Blutzuckermessungen inkl..

Immerhin hatte mich der Vater zu Beginn eingehend geschult und sämtliche Eventualitäten mit mir besprochen.
Ich wiederum habe mir von den Eltern schriftlich bestätigen lassen, dass ich nicht zur Verantwortung gezogen werde, sollten mir unbeabsichtigt Fehler in der Diabetes-Betreuung des Kindes unterlaufen.

Lanayah
1 Jahr zuvor
Antwortet  Mary-Ellen

Leider hätte Sie diese Unterschrift ggf. nicht geschützt, da die Staatsanwaltschaft im Sinne des Kindes und nicht der Eltern ermittelt.
Wenn Sie von Ihren Vorgesetzten mit der Betreuung beauftragt wurden, waren Sie immerhin haftpflichtversichert. Wir sind das in so einem Fall nicht, da wir diese Aufgaben „freiwillig“ übernehmen und es nicht zu unseren Dienstpflichten gehört. Aus diesem Grund frage ich nicht mal mehr Zuckerwerte ab. Es ist mir schon mal passiert, dass ich das vergessen habe, weil man ja auch sonst genug zu tun hat, und das Kind war dann völlig unterzuckert, hat davon aber nichts gemerkt.
So hart es sein mag, aber ich würde ein Kind mit Diabetes nur mit auf Klassenfahrt nehmen, wenn es einen Schulbegleiter dabei hat, auf den es ja auch Anspruch hat, oder ein Elternteil mitfährt.
Ist aber vermutlich sowieso kein Thema mehr, da ich nicht mehr fahren werde.

Mary-Ellen
1 Jahr zuvor
Antwortet  Lanayah

Für eine Klassenfahrt hätte ich diese Verantwortung nicht übernommen.
Meine Aufgabe bestand lediglich für den laufenden Schulbetrieb, der Vater war jederzeit erreichbar und erschien bei Unklarheiten umgehend.
Da alle Schulbeschäftigten grundsätzlich große Verantwortung für ihre SuS auf sich nehmen, erwarte ich von Eltern ohne Wenn und Aber größtmögliche Information.
Aber für mich auch kein Thema mehr, habe mich vom Schulsystem verabschiedet.

Angelika Mauel
1 Jahr zuvor
Antwortet  Mary-Ellen

Dann wissen Sie, was zu beachten ist – und dass so schnell kein Kind an Diabetes stirbt, wenn rechtzeitig reagiert wird. In anderen Artikel steht, dass sich das Mädchen mehrfach erbrochen hat.

Gebraucht werden auf jeden Fall mehr Schulungen für Fachkräfte zum Thema Diabetes, denn diese Krankheit kommt bei Kindern öfter vor als früher.

Gabriele
1 Jahr zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

Liebe Angelika Mauel,

wir LehrerInnen sind nicht, können nicht (!) und wollen es auch nicht (!):
auch noch Fachleute für irgendwelche Krankheiten sein!
Das wäre wirklich absolut vermessen! Unverantwortliches Halbwissen!

„… auf jeden Fall mehr Schulungen für Fachkräfte zum Thema Diabetes“? Für LehrerInnen???
Ihre Forderung ist völlig daneben, völlig schulrealitätsfremd! Tut mir Leid.

„Schuster bleib bei deinen Leisten!“
Die Erfüllung auch noch Ihrer Forderung ginge doch noch mehr zu Lasten unseres Kerngeschäftes.

Auch unsere Zeit und Energie sind endlich. Der Tag hat nur 12 Stunden, und schafen müssen LehrerInnen auch.

Wir sind auch keine „eierlegenden Wollmilchsäue“ (bayerisches Fabelwesen)!

Auch LehrerInnen leisten Familienarbeit, sehr viele auch noch Care-Arbeit für die älteren Generationen.
Für Diabetes etc. sind doch die Fachkräfte für Medizin zuständig!

Wir sind hochprofessionelle Fachleute in unserem (!!!) Beruf.
Es ist schon anspruchsvoll genug, sich hier ständig weiterzubilden.

Und all die Herausforderungen der weiteren Aufgabenfelder, die über die Jahre ständig schleichend dazugekommen sind, zu stemmen!

Während der Pandemie dann auch noch Distanzunterricht und Präsenzunterricht gleichzeitig für diesselben Lerngruppen angesichts einer Fülle technischer Problemfelder im Zusammenhang mit der Digitalisierung vorzubereiten und durchzuführen, etc. etc. etc. Offene Liste!

Irgendwann ist das Maß endgültig voll. Es reicht!

Wir werden seit sehr vielen Jahren permanent immer noch mehr überlastet – und es ist kein Ende in Sicht!
Dem eigentlichen Kerngeschäft(!) sollte und muss doch unser Hauptaugenmerk gelten!

Die Erfüllung von Erwartungen an die Institution „Schule“, zusätzlich auch noch als Reparaturbetrieb für alle möglichen Fehlleistungen und Versagen in Familie und Gesellschaft herhalten zu sollen, kann nur in die Irre führen – und in den weiteren Niedergang auf allen Ebenen und in allen Politikfeldern!

Enjoy your chicken Ted
1 Jahr zuvor
Antwortet  Gabriele

Danke, Gabriele! Auf den Punkt gebracht!

Es gibt ja nicht mal mehr medizinische Fachkräfte in den Schulen, so wie es in anderen Ländern schon seit Jahrzehnten praktiziert wird.

Ich gehe auch nicht auf Klassenfahrten oder ins Schwimmbad oder fahre Fahrrad mit SuS, eben aus solchen Gründen. Traurig, aber wahr.

Riesenzwerg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Gabriele

Wir mussten mal alle antreten für eine Schulung und Information zum Thema „Bluter“.

Die Mutter bestand darauf, dass ihr Kind ganz genauso alles mitmacht, Balgereien, schubsen, Torwart, Fußball, klettern, … einfach a l l e s wie auch nicht Betroffene.

Zum Glück war das Kind etwas weitsichtiger und es ist tatsächlich nie etwas passiert (nahm bereits Medikamente).

Es war ihr nicht beizubringen, dass ihr Kind einige Dinge besser nicht mitmachen sollte.

Hätte ein Schüly das Kind geschubst und wir hätten den RTW holen müssen, …. Wer hätte sich mit dem schubsenden Schüly auseinandergesetzt und ihm die Sorge von der Seele genommen?

Wir, ganz klar. Aber die Forderung der Mutter an sich war nicht alltagstauglich.

Gabriele
1 Jahr zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

LehrerInnen dürfen heutzutage Wunde gerade noch mit einem Pflaster versorgen oder eine Blutung mit Druckverband stillen!

Und dann ggf. sogleich ab zum nächsten Arzt.
Aber ja kein Desinfektionsmittel, keine Kopfwehtablette etc.

SchülerIn könnte ja allergisch gegen irgendeine Substanz sein!

Riesenzwerg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Gabriele

Es dürfen und müssen nur die kindereigenen Medikamente gegeben werden – in die Hand, auf die Handfläche.

KaGe
1 Jahr zuvor
Antwortet  Riesenzwerg

Ich gebe dem Kind mittlerweile nur noch das Pflaster. Kleben muss es sich selbst.

Angelika Mauel
1 Jahr zuvor
Antwortet  Gabriele

Natürlich ist es für Lehrer und Erzieher eine gewisse Belastung, sich auf Kinder mit Diabetes einzulassen. Aber nachdem es in Kitas angesagt ist, werden sich Lehrer auf Dauer dieser Aufgabe nicht entziehen können, denke ich. Kinder können nicht in integrative Schulen und Kitas geschickt werden, die kaputtgespart wurden.

Egal ob wissentlich oder unwissentlich ein Kind mit Diabetes mitgenommen wurde: Die Lehrer hätten sich unverzüglich kümmern müssen und wenn sie das getan hätten, hätte es auch nicht eine längere Nachricht von Emilys Freundin an ihre Mutter gegeben. In ihr stand unter anderem: „Die Lehrer sagen, wir sollen bei Emily bleiben, aber sie sackt uns permanent weg. Die haben doch die Aufsichtspflicht. Was, wenn sie uns hier komplett wegsackt?“ Das war ein Teil der Nachricht, den Emilys Freundin in ihrer Verzweiflung an ihre Mutter geschickt hat. Damit diese die Audiodatei an Emilys Mutter weiterleitet.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/moenchengladbach-wer-traegt-schuld-am-tod-einer-schuelerin-auf-klassenfahrt-a-1301746.html

In Notfällen angemessen zu handeln und Eigenverantwirtung zu zeigen, das lässt man sich nicht verbieten!
Sollen „die Vorschriften“ jetzt schuld daran sein, dass die Lehrer sich nicht haben blicken lassen, als Emily und die Schüler ihre Hilfe gebraucht haben?
Und dann soll die spät aufkreuzende Lehrerin auch noch alle Kinder aus Emilys Zimmer geschickt haben und dabei einen Jungen davon abgehalten haben, Emilys Blutzucker zu messen!

Das in meinen Augen übereifrige Bemühen vieler Lehrkräfte hier, das Verhalten von ihnen unbekannten Berufskollegen als nahezu untadelig anzusehen, finde ich rational nicht nachvollziehbar. Gruppendenken! – Und wehe jemand denkt anders und bekundet keinen Glauben an die fast perfekte, idealistische Lehrerschaft!

Weil das Gericht immerhin mehrfache Aufsichtspflichtverletzungen bejaht hat, gehe ich davon aus, dass das Gesamtverhalten gegenüber den Schülern Gegenstand eines Disziplinarverfahrens sein wird.

Gabriele
1 Jahr zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

Liebe Angelika Mauel,

sehr gewagte Fern (!!!)einschätzungen – und auch ungerechtfertigte, recht pauschale Unterstellungen der Lehrerschaft gegenüber.

Dagegen verwehre ich mich ganz entschieden!

“ … eine gewisse Belastung … .“ Euphemismus!
Belegt Ihre Unkenntnis und Schulrealitätsferne!
Ist doch maßlose Untertreibung! Sie belieben zu scherzen???

Man beachte doch nur die Zahl (Gruppengröße) der TeilnehmerInnen: sowieso unzählige „pädagogische Extrawürste“ , dazu Allergien, Hyperaktive, Asperger, Nahrungsunverträglichkeiten, Muslime etc. – und dabei strammes, sehr eng getaktetes Besichtigungsprogramm, Zwischenstopps auf fremdem Terrain mit „Freigang“ etc. etc.

Grundsätzlich urteilen auch LehrerInnen gemäß dem eigenen Berufsethos und Primärerfahrungen.

Dabei ist gegenseitige Wertschätzung, Anstand und Kollegialität, Loyalität doch nicht mit Corpsgeist im (früheren) Militär gleichzusetzen.
Da missverstehen Sie was ganz gewaltig.

Unser Ziel im n4t-Forum ist doch eigentlich ein sachgerechtes Gespräch, ein gewinnbringender Meinungsaustausch, ein zielführender Diskurs, oder?
Gelegentlich muss dabei natürlich auch Dampf aus dem („Frust“-)kessel.

Bitte lesen Ausführungen sehr genau, interpretieren Sie nichts sachlich Falsches in die geäußerten Worte, überinterpretieren Sie bitte auch nicht.

Es sei denn, es mangelt Ihnen grundsätzlich an Textanalysefähigkeiten und Textverständnisvermögen – oder gutem Willen zu konstruktivem Miteinander in diesem Forum..

Übrigens, für Ihr Lexem „Gruppendenken“ gibt es, meines Wissens, keinen Lexikoneintrag. Fragen Sie einen Linguisten. Korpsgeist???

Ich_bin_neu_hier
1 Jahr zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

@Angelika Mauel: „Weil das Gericht immerhin mehrfache Aufsichtspflichtverletzungen bejaht hat, gehe ich davon aus, dass das Gesamtverhalten gegenüber den Schülern Gegenstand eines Disziplinarverfahrens sein wird.“ – Aufgabe des Gerichts war es primär festzustellen, ob eine Anklage wg. fahrlässiger Tötung hinreichende Erfolgsaufsichten gehabt hätte, zu einer Verurteilung zu führen. Nur dann wäre ein Prozess eröffnet worden, doch…

Dass der Vorwurf der fahrlässigen Tötung nach Ansicht des Gerichts nicht hinreichend bewiesen werden könnte, um zu einer Verurteilung zu führen, bedeutet eben nicht, dass es kein Fehlverhalten der Lehrkräfte gegeben hätte.

Im Gegenteil ist die Tatsache, dass das Gericht gleichsam nebenbei erklärt hat, dass Verletzungen der Aufsichtspflicht vorgelegen hätten, als sehr, sehr laute, schallende Ohrfeige für die betroffenen Lehrkräfte zu werten – und ja, dieses Fehlverhalten wird mit Sicherheit disziplinarrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sofern das nicht ohnehin schon geschehen ist – nur werden diese eben nicht öffentlich gemacht, anders als ein Prozess, der im Normalfall der Öffentlichkeit offensteht.

Riesenzwerg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

Erbrechen ist kein typisches Merkmal bei Diabetes.

Eher für Magen-Darm, Alkohol, rauchen und/oder Süßigkeitenkonsum, Vergiftung, u.a.

Angelika Mauel
1 Jahr zuvor
Antwortet  Riesenzwerg

Das ist letzten Endes egal. Bei der Schülerin hätte trotzdem unverzüglich jemand vorbeigehen müssen. Es hätte auch eine Blinddarmentzündung oder, oder,. oder sein können. Lehrer sind nicht weniger aufsichtspflichtig als es Erzieher wären – und das Gericht hat immerhin „wiederholte Aufsichtsverletzungen“ bejaht.

Als Sie Ihre letzten Beiträge geschrieben haben, hatten Sie vermutlich noch keine Kenntnis von dem Artikel, den teachinginberlin eingestellt hat. https://www.spiegel.de/panorama/justiz/moenchengladbach-wer-traegt-schuld-am-tod-einer-schuelerin-auf-klassenfahrt-a-1301746.html

Er enthält Informationen über eine Audiodatei, die Emilys Freundin am nächsten Morgen an ihre Mutter geschickt hat, damit diese den Mädchen Rat geben könne, was sie tun sollten.

Riesenzwerg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Mary-Ellen

In der Regel findet ja auch immer ein Elternabend speziell zur Klassenfahrt statt.

Mary-Ellen
1 Jahr zuvor
Antwortet  Riesenzwerg

Wenn die beidseitige Kommunikation zu vorerkrankten SuS an einem solchen Elternabend stattfindet, sind ja zumindest schon einmal die Voraussetzungen gut.

Ich maße mir hier keine Beurteilung der Sachlage an – das müssen die Gerichte klären.
Mit meinem Kommentar s.o. will ich lediglich betonen, dass mir in dem n4t- Artikel die Beschreibung der „aktiven“ Seite der Eltern fehlt.
Durchaus möglich, dass die Eltern den Lehrkräften vor der Klassenfahrt sämtliche Instruktionen bezgl. ihrer Tochter vermittelt hatten.
Ebenfalls möglich, dass die Lehrkräfte ihre Aufsicht vernachlässigt haben oder den Zustand des Kindes nicht ernst genommen haben.
Ich bin keine Richterin und finde es grundsätzlich befremdlich, wenn man sich Urteile zu Sachverhalten anmaßt, die einen durch Hörensagen erreichen – mir ging es um den offensichtlich lückenhaften Artikel, und auf diesen habe ich mich bezogen, auf nichts anderes.

Der zweite Absatz meines Posts richtet sich an einige Foristen und nicht an dich @ Riesenzwerg.

Gabriele
1 Jahr zuvor
Antwortet  Mary-Ellen

Halbwissen, absurde Ferndiagnosen, Unterstellungen, Info über Hören-Sagen oder auch Medien, die „auf Krawall “ gebürstet sind oder auf „reißerische headlines“ aus sind, auch unsägliche, böswillige Unterstellungen bezüglich „Feindbild/Sündenbock“ LehrerInnen, … .

Man hüte sich stets wohlweislich vor vorschneller Vorverurteilung, halbgaren Schnellschüssen, letztlich Fehlurteilen!

Mary-Ellen
1 Jahr zuvor
Antwortet  Gabriele

Eben!

Ron
1 Jahr zuvor
Antwortet  Old school

Und wenn Sie mit dem Bus wieder zurückkommen, sind diverse Eltern nicht zur Abholung da und andere fragen die Lehrer, ob sie sich gut erholt hätten.

Hans Hoffmann
1 Jahr zuvor
Antwortet  Ron

Uns haben Eltern das Hirnaneurisma ihres Sohnes absichtlich verschwiegen, weil er sonst nicht beim Englandaustausch hätte mitfahren können. Zum Glück wusste eine Kollegin, die die Familie privat kannte, davon und hat meine Kollegin und mich informiert. Damit konfrontiert, gab die Mutter zu, dass ihr Sohn eigentlich nicht fliegen darf, weil durch die Luftdruckschwankungen beim Flug das Aneurisma jederzeit platzen könnte. Auch dass der Junge manchmal „einfach so“ in Ohnmacht fällt, hatte sie uns absichtlich verschwiegen. Begründung: „Er will doch so gerne mitfahren.“ Da fällt einem halt einfach nichts mehr dazu ein. Ich bin der Kollegin heute noch dankbar, dass sie uns gewarnt hat.

Mary-Ellen
1 Jahr zuvor
Antwortet  Hans Hoffmann

Unglaublich!!!!!

Cornelia
1 Jahr zuvor
Antwortet  Hans Hoffmann

Unfassbar, da fällt einem nichts mehr ein.

Lehrerin
1 Jahr zuvor
Antwortet  Hans Hoffmann

Unfassbar, wie Eltern die Verantwortung für ihre Kinder abzuschieben versuchen. Unfassbar!!!!

Angelika Mauel
1 Jahr zuvor
Antwortet  Hans Hoffmann

„Unfassbar“ finde ich so ein nüchtern betracht gefährliches und verantwortungsloses Verhalten nicht mehr. Eltern, deren Kind eindeutig besser in einem klassisch guten, nicht kaputtgesparten integrativen Kindergarten anmelden würden, wollen „Das Stigma“ für ihr Kind vermeiden und es im Regelkindergarten unterbringen. Dann erfahren die Erzieher auch manches erst mit viel Verspätung und nachdem ihnen etwas aufgefallen ist.

Eltern fühlen sich heute öfter als früher außerstande ihrem Kind mal einen Verzicht zuzumuten. Selbst dann, wenn es zu seinem Vorteil ist.

Sybille, 48
1 Jahr zuvor
Antwortet  Ron

Und andere bedanken sich freundlich, schenken einem Schokolade und ein kleines Blümchen.

Johannes
1 Jahr zuvor
Antwortet  Sybille, 48

Vor 20 Jahren noch- vielleicht.

Gabriele
1 Jahr zuvor
Antwortet  Sybille, 48

Ja, solche Eltern gibt es gottseidank immer noch, auch noch heutzutage!

Hans Hoffmann
1 Jahr zuvor
Antwortet  Sybille, 48

Keine Ahnung, wann ich sowas zum letzten Mal erlebt habe. Ist aber bestimmt 15 Jahre her. Ich erlebe es so, dass Eltern grußlos ihre Kinder einsammeln und verschwinden. Wenn man Pech hat, stehen dann am Ende noch ein, zwei Schüler rum, die niemand abgeholt hat und mit denen man dann auf die Mutti, den Pappi oder die Oma („sind gleich da!“) warten darf. Mein persönlicher Rekord dabei beträgt 1 Stunde 14 Minuten. Schlechtes Gewissen der Eltern? Fehlanzeige. Auto fährt vor, Tür klappt auf, Kind springt rein, Tür klappt zu, Auto verschwindet am Horizont. Schönen Dank auch.

Marie
1 Jahr zuvor
Antwortet  Hans Hoffmann

Bei unserer letzten Rückkehr erlebt: ein Kind wird nicht abgeholt. Die erste Notfallnummer (!) gibt es nicht mehr, bei der zweiten geht erst nach mehreren Versuchen jemand ran. Wie, man solle das Kind abholen? Das könne doch allein nach Hause gehen. Ach, das Gepäck ist zu schwer? Na ja, dann käme jemand, könne aber dauern. Dauerte dann knapp 1,5 Stunden…

Gabriele
1 Jahr zuvor
Antwortet  Ron

Ja! Hab ich so ähnlich auch erlebt!

Verrät völlige Verkennung der Situation und der Dauerbelastungen für die Lehrkräfte.

Lanayah
1 Jahr zuvor
Antwortet  Old school

Man google nur mal „Klassenfahrt Tod“ für das letzte Jahr. Da erscheinen schon erschreckend viele Fälle.

Angelika Mauel
1 Jahr zuvor
Antwortet  Lanayah

Mein Eindruck ist leider auch der, dass Todesfälle auf Klassenfahrten und – da bin ich mir sicher – anlässlich von Ausflügen auf Kitas erschreckend zugenommen haben.

Dass die Mitschülerinnen angeben, dass sie zu mehreren bei den Lehrern waren und trotzdem keiner von ihnen die kranke Schülerin aufgesucht hat, finde ich so erschreckend, dass ich mir vorstellen kann, dass später doch noch Anklage erhoben wird. Warum sollten die Schüler lügen?

Es wäre nicht der erste Fall, wo Hinterbliebene darum kämpfen mussten, dass ein Verfahren nicht einfach eingestellt wurde. Nur zwei Links, aber es mangelt nicht an milden Urteilen und versuchten Einstellungen.
https://www.merkur.de/lokales/starnberg/starnberg-ort29487/starnberg-rudern-schuldspruch-nach-sechs-jahren-90857107.html (kein Schulausflug)
https://www.rtl.de/cms/die-tun-hier-alle-so-als-haetten-wir-unseren-schuh-verloren-nicht-unser-kind-4481840.html Lehrerinnen, Erzieherinnen und die Rektorin haben sich in diesem Fall nicht gerade kooperativ gezeigt. https://www.bz-berlin.de/polizei/menschen-vor-gericht/milde-strafen-nach-badetod-von-berliner-schuelerin-7

Nach dem Tod von Elif Fatma gab es auch Lehrer, die ihren Eltern Vorwürfe gemacht haben, wie sie denn ein Kind, dass noch nicht schwimmen kann, mit der Klasse ins Schwimmbad gehen lassen konnten…

Eine von sehr vielen Fragen, die sich mir stellen ist die nach dem „group think“ von aufsichtspflichtigen Pädagogen.

Lehrerin
1 Jahr zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

Also ernsthaft? Der Gruppengedanke soll vor der Verletzungsgefahr stehen, ERNSTHAFT?????
Dazu fällt mir nichts ein. Wenn Eltern ihr Nichtschwimmer-Kind mit einer Schwimmer-Gruppe ins Schwimmbad schicken, sind sie einfach nicht besonders klug. Wie naiv kann man sein.
Aber Hauptsache, das Kind hätte Spaß gehabt (oder was war die Motivation der Eltern?) – ist Spaß also wichtiger als alles andere?
Und nein, ein Kind würde nicht gleich zum Außenseiter, weil es mal nicht mit ins Schwimmbad gegangen wäre!

Last edited 1 Jahr zuvor by Lehrerin
Angelika Mauel
1 Jahr zuvor
Antwortet  Lehrerin

Mir geht es nur darum, dass die Aufsichtspflicht nicht so lasch gesehen wird, wie dies bei mehreren tragischen Unfällen der fall war. Ich finde es wichtiger daraus etwas zu lernen als die Augen davor zu verschließen.

Im Fall von Elif haben die Lehrer und Erzieherinnen mit vielen Nichtschwimmern während einer Klassenfahrt ein öffentliches Schwimmbad (Im Werbellinsee) aufgesucht. Alle galten als Nichtschwimmer! – Denn selbst wenn Kinder das Seepferdchen haben, können sie meist noch gar nicht sicher schwimmen. Gerade weil an der Schule viele Kinder nicht schwimmen konnten, sollte ihnen ein Schwimmbadbesuch ermöglicht werden. Also die Absicht war gut und von Idealismus geprägt.

Aber die vielen Lichtreflexe und der Geräuschpegel eines bei strahlendem Sonnenschein stark besuchten öffentlichen Bades sind enorme Stressfaktoren. Fakt ist: Elif wurde von Grundschülern einer anderen Schule gefunden und von deren Lehrerin aus dem Wasser getragen. Schwimmbadbesucher haben sich gewundert, warum so lange keine Kraft ihrer Schule aufkreuzte. Drei Lehrerinnen und drei Erzieherinnen hatten laut der Presse mit 70, laut Angaben des Rechtsanwaltes mit 72 Kindern das Schwimmbad am Werbellinsee aufgesucht. Es wäre vermutlich besser gewesen, man hätte die große Gruppe an der Kasse abgewiesen.

Doch bereits in der Schule bei der Planung hätten die Lehrerinnen und Erzieherinnen erkennen können, dass es mit einem hohen Risiko verbunden war, mit so vielen Kindern in das Schwimmbad am Werbellinsee zu gehen.

Mit „group think“ meinte ich, dass im Team vorschnell Einigkeit erzielt wird, weil niemand so miesepetrig sein will, sich oder anderen nicht zuzutrauen, dass man gut genug aufpassen kann.

Übrigens ist man in Schwimmbädern nach mehreren Ertrinkungsunfällen von Grundschülern tendenziell vorsichtiger geworden. Da die sorgsame Ausübung der Aufsichtspflicht eben nicht bei allen Ausflügen selbstverständlich ist, gehen beispielsweise eigens noch Leute aus dem Schwimmbad oder der Cafeteria mal nachsehen, ob denn die Aufsichtspflichtigen auch tatsächlich die Augen auf haben. Überwachungskameras im Bad zeichnen natürlich auch längere Schwätzchen auf.

447
1 Jahr zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

Das Ergebnis von Forderungen wie Ihrer (und entsprechenden, haarsträubenden Urteilen) ist, dass ich (und jeder, dem ich die entsprechenden Urteilssammlungen gezeigt habe) an unserer Schule sich von Wasser und bergigen Gelände maximal fernhält. Tja, im eingehegten, DIN-normierten Kommerzpark kann man auch richtig viel „Spaß“ haben.

Angelika Mauel
1 Jahr zuvor
Antwortet  447

Die Angehörigen der Opfer haben die Verurteilungen nicht als „haarsträubend“ sondern die Bewährungsstrafen eher als zu mild angesehen. – Wenn die Überwachungskamera eines Schwimmbades aufgezeichnet hat, dass die Aufsichtspflichtigen Schwätzchen mit Blickkontakt zueinander gehalten haben, dann wurde eben auch die Aufsichtspflicht nicht ausgeübt zu der Zeit. Der Spruch „Lehrer oder Erzieher stünden quasi mit einem Bein im Gefängnis“ entspricht definitiv nicht den Tatsachen.

Ich_bin_neu_hier
1 Jahr zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

„Die Angehörigen der Opfer haben die Verurteilungen nicht als „haarsträubend“ sondern die Bewährungsstrafen eher als zu mild angesehen.“ – Genau aus diesem Grunde ist es Aufgabe unparteiischer, fachlich ausgebildeter Juristen, Recht zu sprechen, und nicht die der emotional involvierten Angehörigen.

Riesenzwerg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

Also ein Erwachsener für etwa 12 Schülys?!

Wer ist denn so blöd und lässt die alle gleichzeitig in’s Wasser?

Unsere mit Rettungsschwimmerabzeichen (muss regelmäßig erneuert werden) ausgebildeten Lehrkräfte! (keine EuEs!) lassen maximal fünf Nichtschwimmerys gleichzeitig ins Wasser.

Auf Pfiff müssen alle wieder rankommen. Dann wird gewechselt. Schluss mit baden. Auch kein Plansch- oder Nichtschwimmerbecken, wenn keine ausgebildete Aufsicht da ist.

Leute – was ist denn da bloß los?

Last edited 1 Jahr zuvor by Riesenzwerg
Angelika Mauel
1 Jahr zuvor
Antwortet  Riesenzwerg

Falsches Gruppendenken: Wir schaffen das. Selbstüberschätzung.

Aber es gab auch hier Lehrer, die es in Ordnung fanden, dass sechs Erwachsene 70 Kinder im Wasser und auf dem Land beaufsichtigen wollten. Zwei waren auf dem Spielplatz, zwei mit den Kindern im Wasser und zwei standen draußen zur Aufsicht.

Erst wenn mehrere der tragischen Unfälle miteinander verglichen und auf ihre Ursachen hin untersucht würden, wird sich ein Umdenken durchsetzen. – Die Gruppen sind für manche Aktivitäten einfach zu groß.

Ich_bin_neu_hier
1 Jahr zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

„Die Gruppen sind für manche Aktivitäten einfach zu groß.“ – Korrekt. Schlussfolgerung: Bestimmte Aktivitäten werden auf Schulausflügen oder Klassenfahrten einfach nicht mehr stattfinden (können).

Bla
1 Jahr zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

Naja, natürlich lügen auch Kinder aus Not. Das kommt ja wohl nicht soo selten vor.
Bspw. Kinder trinken viel Alkohol und haben Angst vor „Bestrafung/Tadel“ und verschweigen es einfach. Sie denken selbst mit der Situation umgehen zu können Dann stirbt jemand. Dann leugnet man das und denkt sich einen „Alternativweg“ eben.

Es war halt keiner dabei.
Bei dem Fall hier ist so viel offen … Sogar ohne Lehrkraft hätte man Möglichkeiten des Handelns gehabt.

Es lief halt einfach vieles falsch:
– Wo waren die Lehrkräfte genau?
– Wie oft haben sie generell nachgesehen?
– Wie war das Programm (geplant)?
– Warum haben die Kinder nicht bei jmd. angerufen?
– Warum haben die Kinder sich nicht an andere Erwachsene gewendet?
– Warum haben sie nicht eine Notfallnummer kontaktiert?
– Warum haben die Eltern nicht mal angerufen? Gerade bei Kindern mit solchen Krankheiten rufe ich doch als Elternteil auch mal an? Hat sich das noch niemand gefragt …
– Warum haben die Eltern nicht Bescheid gegeben? Also wirklich darauf beharrt im vornherein?
-> Warum haben sie keine Schulbegleitung? Hat man normalerweise Anspruch, v. A. wenn das Kind damit nicht selbst klar kommt und die Eltern auch nicht vor Ort sind…
– usw. usf.

Ich kann definitiv verstehen, wenn man keine Ausflüge, insbesondere mit Übernachtungen mehr unternehmen will …

TschinavonMauzen
1 Jahr zuvor
Antwortet  Bla

Sie möchten hier wirklich, denn Mitschülern, die Schuld geben? Da hört es echt auf bei mir….ja der Fall wirft Fragen auf…ich kann nur aus Erfahrungen von Kiga und Hört berichten, aber da wissen wir als Betreuungspersonal immer genau Bescheid wenn es Kinder gibt, die Erkrankungen haben. Für BZ messen oder die Verabreichung von Notfallmedizin gibt’s eine Einweisung. Die Notfallkarte mit allen notwendigen Angaben sowie der Notfallmedizin liegt stets griffbereit und alle wissen wo sie zufinden ist. Und ja, dass es kein vorheriges Gespräch mit den Eltern gab ist seltsam. Vielleicht kann man hier wirklich den Lehrern keine Schuld geben, auch wenn ich persönlich ein Gespräch und genaue schriftliche Anordnungen von den Eltern verlangt hätte inklusive dass sie darum kümmern wer im Besuchsland im medizinischen Notfall aufzusuchen ist. Krankenkassen können da weiterhelfen. Zu meiner Schulzeit waren zudem Krankenversicherungen fürs Ausland Pflicht, damit man mit durfte. Gut nun weiß ich nicht wie das geregelt war. Trotzdem kann man die Lehrer hier nicht komplett aus der Verantwortung nehmen und die Schuld nur bei Mitschülern, dem erkrankten Mädchen selbst oder den Eltern suchen. Bei aller Sympathie für die Sorgen und Nöte der LehrerkollegInnen. Aufsichtspflicht gehört zu den absoluten Basics und ist kein Sonderservice.

Bla
1 Jahr zuvor
Antwortet  TschinavonMauzen

Wo gebe ich die Schuld den MitschülerInnen?
Ich habe nur einige Punkte angebracht, welche mich persönlich eben wundern.
Da sind die LuL genauso aufgezählt, wie Eltern, SuS und andere Personen (gab es kein Fachpersonal im Hotel?).

Ich denke halt, dass vieles falsch lief. Also eine Aneinanderreihung einer Verkettung war.

LuL-Seitig:
– Wo waren sie die ganze Zeit?
– Routinebegehungen? Programme? Wenn SuS darauf hinwiesen – warum nicht unverzüglich gehandelt?
– Warum Allergien usw. nicht abgefragt? (Schreiben/Gespräch)

SuS-Seitig:
– Warum nicht andere Personen Bescheid gegeben? (Überforderung? Wäre zumindest ein Grund)
-> Falls ja: Warum hat keiner gehandelt?

Eltern-Seitig:
– Warum kein Gespräch vorab? (Gerade bei Ausland und Diabetes…)
– Schulbegleitung? Familienbegleitung?
– Risiko bei Ausland bedacht?
– Warum nicht (regelmäßig) angerufen?

Und ja, es gab wohl mitunter eine Sprachnachricht … Die kam aber kurz vor dem Lehrerbesuch? Also auch hier schwierig nachvollziehbar, warum so spät.
Gerade wenn die SuS wussten, dass sie Diabetes hatte und ein SuS damit Erfahrung hatte … Warum wurde dort nicht gleich der Arzt gerufen?
Es sind halt viele Punkte, welche nur bedingt nachvollziehbar sind.

Riesenzwerg
1 Jahr zuvor
Antwortet  TschinavonMauzen

Aber man darf sich Fragen stellen.

Und man darf auch nach den Schülern fragen.

Denn nach den Lehrkräften fragt man ja ohnehin.

Ich frage auch nach Herbergseltern oder wie die Betreiber in London auch genannt werden.

Keiner gibt die Schuld den Kindern – doch im glorreichen Zeitalter der Digitalisierung… Vielleicht eine putzige TicToc-Challenge? Die außer Kontrolle geraten ist?

Oder waren die Lehrkräfte alle vier auf Jück? Stoned, betrunken, im Kino?

Wir wissen es nicht und können nur vermuten und uns aufgrund unserer eigenen Erfahrungen diverse mögliche Szenarien vorstellen.

Und mir fällt es verdammt schwer zu glauben, dass gleich vier Lehrkräfte derart verantworungslos oder schlichteeg dämlich sind.

TschinavonMauzen
1 Jahr zuvor
Antwortet  Riesenzwerg

Mir auch. Ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen . Trotzdem finde ich wie gesagt grenzwertig wenn die Mitschüler da mit reingezogen werden. Die waren wohl halt auch erst 13? Ausser da war Alkohol mit im Spiel und die Mitschüler haben aus Angst vor Konsequenzen geschwiegen. Trotzdem kann ich mir nicht vorstellen, dass tagelang niemand gehandelt haben soll. So verantwortungslos kann doch niemand sein… vielleicht wurde die Situation unterschätzt oder falsch eingeschätzt. Wäre eben doch gut gewesen es hätte klare schriftliche Anweisungen der Eltern gegeben. Da hätte sowohl von Elternseite als auch der Lehrerseite eine Informationspflicht bestanden. Die ganze Wahrheit wird man wohl nie erfahren. Naja schlimm genug ist es alle Mal was da passiert ist. Bleibt zu hoffen, dass daraus gelernt wird und in Zukunft Verordnungen rausgehen, die sowohl den Lehrern als auch den erkrankten Kindern eine Hilfe sind wenn es zu medizinischen Auffälligkeiten kommt.

Gabriele
1 Jahr zuvor
Antwortet  TschinavonMauzen

Liebe(r) TschinavonMauzen,

Es geht hier doch gar nicht um Schuld bzw. ggf. Mitschuld, sondern nur darum, die sachliche Klärung von zahlreichen offenen Fragen anzumahnen, um sich danach evtl. überhaupt eine abschließende Einschätzung, ein finales Urteil, erlauben zu können.

Bla möchte doch überhaupt nicht „…, (sic!) denn (sic!) Mitschülern, (sic!) die Schuld geben“.

Im Übrigen, die Verwendung von Gemeinplätzen ist nicht zielführend!

Mangelnde Differenzierung, pauschalierende Behauptungen und Halbwissen führen nicht weiter, sind nicht sachdienlich.

Denn Kiga und Hort sind nicht mit Schule vergleichbar!
Völlig unterschiedliche juristische Vorgaben!

Außerdem, die sorgsame, verantwortungsvolle und gewissenhafte Wahrnehmung der Aufsichtspflicht ist für LehrerInnen mit hohem Berufsethos ja eh stets selbstverständlich!

Eine „eherne Pflicht“, nicht nur wegen ggf. drohendem Disziplinarverfahren bei Pflichtvergessenheit, sondern auch wegen selbst (!) auferlegter Verpflichtung.

Nicht nur wegen korrektem Dienstverständnis, sondern aus Verantwortungsgefühl und Mitmenschlichkeit.

Es wird häufig gesagt, wir „stünden eh oft mit einem Fuß im Gefängnis“ bei der Ausübung unseres Berufes und der Wahrnehmung unserer Dienstpflichten.

Es ist in der Tat oft eine Gratwanderung, pädagogisch wirksames und menschlich zugewandtes, verständnisvolles Handeln mit dem Wortlaut des Gesetzes in Einklang zu bringen.

Und LehrerInnen sind keine Aufsichtsroboter, sondern ganz normale Menschen, mit Stärken und Schwächen.
Und auch sie können ihre Augen und Ohren nicht permanent überall haben.

Es gibt natürlich auch unter LehrerInnen „Schwarze Schafe“ mit lässiger, gar nachlässiger Berufsauffassung – wie überall, wie in j e d e m Beruf!

Ich selbst habe nur vereinzelt Exemplare dieser Spezies in meinen vielen Dienstjahren erlebt.

Die sehr weit überwiegende Zahl hatte nämlich eine ähnliche Dienstauffassung wie meine verinnerlicht.

Aber das mag auch eine Generationenfrage sein, mag sich gerade ändern.

Denn tendenzielle Selbstausbeutung aus Pflichterfüllung ist mehr und mehr „out“, Betonung von work-life-balance und Selbstfürsorge sind „in“.
Inklusive ggf. Fehlentwicklungen – und Zunahme von Egoismen.

TschinavonMauzen
1 Jahr zuvor
Antwortet  Gabriele

Danke, ich habe nochmal reflektiert und verstehe jetzt die Fragen besser. Und ja ich verstehe das Lehrer nicht allwissend und auch nicht ihre Augen überall haben können. So anders ist das zum Erzieherberuf doch nicht. Ich kann versuchen alle 10 Kinder alleine im Blick zu behalten. Bin ich nur kurz abgelenkt, sei es durch das Rufen eines anderen Kindes plums da fällt das eine Kind von der Schaukel und holt sich eine Platzwunde. Trotzdem bleibt hier für mich ungeklärt inwiefern die Lehrkräfte ihre Aufsichtspflicht versäumt haben sollen. Ja es gibt schwarze Schafe oder Lehrer die es zu lässig nehmen. Dass das aber gleich bei 4 Lehrern der Fall gewesen sein soll ? Es bleiben einfach zu viele Fragen.

Bla
1 Jahr zuvor
Antwortet  TschinavonMauzen

Eben, daher habe ich Fragen gestellt. Ich will auf niemanden die Finger zeigen und sagen: „Der/Die ist aber schuld!“

Man kann natürlich die Fragen noch lange fortsetzen:
– Warum war keine Klassenleitung dabei?
– Warum hat die Schulleitung das abgesegnet? (Auslandsaufenthalt, Diabeteskind, „fremde“ LuL?)
– Warum wurde – gerade ohne Klassenleitung – nicht nochmal direkt das Gespräch gesucht von Elternseite?
– Warum wurde von den SuS das/ein Bild gemacht ohne akut zu handeln? Muss eigentlich doch dann klar sein, dass es (unmittelbar) Hilfe bedarf? Wozu sonst so ein Bild?
– Warum wurden nur noch 2 der 4 Lehrkräfte angezeigt (müssten das nicht alle 4 sein, bei dem geschilderten Vorgang?)
– 80 Schüler mit 4 Lehrkräften (mit Diabeteskind und wohl weiteren Krankheiten/Allergien usw.?) bei einem Auslandsaufenthalt …
-> Normalerweise hat man 2 Personen als Begleitung pro Klasse … Ich kann mir nicht vorstellen, dass das 2*40er Klassen waren.
-> Daher: Warum?
-> War das den Eltern nicht bekannt wieviele Klassen und Lehrkräfte? Warum nicht? Wenn doch … Warum schon?
–> Ganz ehrlich … Bei 20 zu 1 als Teiler bei 13 Jährigen würde ich mir das genau überlegen, wenn es um solche Krankheiten geht – egal ob als Schule oder Eltern … Da hätte man auf einer (medizinischen) Begleitperson (Familie/Schulbegleitung) beharren müssen meiner Meinung nach
– Wie wurde Insulin transportiert (Handgepäck?)? Oder nur die Insulinpumpe?
-> Insulinpumpen sind bei Flügen nicht komplett ohne Komplikationen … Das muss man halt auch ansprechen. Verminderter Luftdruck (Bildung von Blasen), ungleichmäßige Insulinabgabe (Umgebungsdruck) -> Überdosis möglich, Zeitzonen beachtet? London hat eine andere Zeitzone -> Basalrate, auf Blutzuckerentgleisung geachtet? -> Viel Trinken (Überzuckerung) bzw. ggf. Traubenzucker (Unterzuckerung)
–> Wussten das die Eltern? Wusste das Kind das?
–> Falls ja: Warum hatten die LuL diese Infos dann nicht? (Auch hier wäre unbedingt ein Gespräch nötig gewesen)
–> Falls nein: Warum nicht?
– Usw. Usf.

Gabriele
1 Jahr zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

group think? Was meinen Sie denn hier mit diesem Anglizismus? Corpsgeist?

Wenn ja, liegt dieser hier sicher nicht vor!

447
1 Jahr zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

Die Schüler sollten lügen, weil…

a) am Ende des Tages Lehrer immer Lehrer bleiben und für Schüler und Eltern halt keine „echten“ sozialen Wesen sind. Kommt es Spitz auf Knopf und geht es um reale, echte Vor-/Nachteile springt der Lehrer immer über die Klinge.

b) alle Erwachsenen in ihrer Umgebung riesen Druck aufbauen werden, dass am Tod des Kindes die Lehrer schuld sein sollen.
Evolutionär bedingt können sich Kinder gegen solchen Druck ihrer echten Sozialpartner und Familien garnicht wehren.

c) Menschen unter 21 nicht einmal ein fertiges Gehirn besitzen, sie unter extremem emotionalen Druck stehen und Familie und Freunde SCHLICHT TAUSEND MAL WICHTIGER als Lehrer sind

d) EBEN WEIL sie Schüler, ergo minderjährige, hochemotionalisierte, „halbfertige kleine Menschen“ sind.
Beispiele aus den letzten Jahren, selbst erlebt:
1. Schülerin der 9. Klasse schwört vor SL, mir und Schulpsychologen Stein und Bein, „der X hat mich auf dem Schulklon in der großen Pause verge******“, bricht in Tränen aus. X ist ein bekannter, agressiver Problemschüler. Die eintreffende Polizistin tut, was ich mich nicht traue: „Gib Mal Handy her, entsperren.Los.“ Aha…die Schülerin war mit X „heimlich“ zusammen, ihr „Freund“ sollte davon nichts erfahren…
2. Aufsicht in Frühstückspause, eine halbe 8. Klasse kommt schreiend zu mir angerannt: Da sind zwei Männer im Gebüsch, einer davon hat ne Pistole, die dealen und streiten sich um Drogen. Sie schwören alle Stein und Bein, ein/zwei Mädchen weinen, weil sie Angst haben. Die Pistole haben sie DEFINITIV gesehen, ja, eine Pistole, nicht ein Wasserschlauch oder so! Ich Handy geschnappt, zwei Kollegen mitgenommen, hin.
Es waren zwei (neue) Männer vom städtischen Bauhof, die haben Gebüsche geschnitten … und ne Kippenpause gemacht. Der Streit drehte sich um den BvB
3. Aufsicht auf Studienfahrt nach London. Zwei Kurse. Nachts hämmert es an die Tür, eine Horde 18- und 19jährige redet auf mich ein: „Der Y, der Y (partyaffiner Jungmann), der ist verbotenerweise in nen Pub rein, hat sich da besoffen und wurde von englischen Fußballfans verdroschen, weil er sie provoziert hat! DAS BLUT LÄUFT IHM NUR SO RUNTER!“
Wo denn, wo ist er jetzt?
Da und dort!
Sie alle schwören, so war es!
Sie geben auch zu, dass sie ja verbotenerweise raus wären, die Strafe nehmen sie in Kauf, bitte bitte Herr 447, helfen Sie!

Tja, ich sehr mich schon im Expressflieger
nach Hause sitzen oder vor Gericht … ich und ne Kollegin los…und ja, wir finden Y.
Im Pub.
Eine gutmütige Meute älterer Herrschaften unterhält sich mit ihm über deutschen versus englischen Fußball. Er hat einen Taschentuchfetzen in der Nase und ein Kühlpack im Nacken … ja, Nasenbluten hat er selten mal.

Kapieren Sie es langsam?
Schüler sind Kinder.
Auf Sachebene reden die Blech und schwören Ihnen „auf mein Leben, meine Familie, alles“, dass da ne Pistole war, jemand von englischen Hools verdroschen wurde, auf dem Schulklon X passiert ist … es sind KINDER.

Last edited 1 Jahr zuvor by 447
Angelika Mauel
1 Jahr zuvor
Antwortet  447

Sie sollten Ihren Beitrag unbedingt unter Ihrem Namen freischalten und nicht unter Nick.

Ich denke selbstverständlich nicht wie Sie über Kinder und Jugendliche.

447
1 Jahr zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

Damit Sie und eine Meute anderer emotionalisierter Personen mich Mal so richtig schön doxxen und stalken können?

Selbst als Erwachsene zeigen Sie genau das, was ich beschrieb:
Kleinhirn an, Aggression und Emotion auf Maximum. Argumente: Null.
Wenn Sie dieses Gespräch weitergeben schwören Sie wahrscheinlich auch auf Phantasieprodukte „Stein und Bein“, außerdem habe ich einen gezwirbelten schwarzen Bösewichtbart.

Sie haben schlicht keine Ahnung, dafür ganz viel „Herz“.

Organisieren ***Sie*** doch mal ein paar Klassenfahrten. Bitte rechtssicher und voller spannender richtig cooler Events – bevorzugt am und im Wasser.

Last edited 1 Jahr zuvor by 447
Dil Uhlenspiegel
1 Jahr zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

Nanana, jetzt ist mal gut hier.

Angelika Mauel
1 Jahr zuvor
Antwortet  Dil Uhlenspiegel

Hallo Dil,

Von Ihnen würde ich gern erfahren, wie sehr und wo ich Ihrer Meinung nach zu weit gegangen sein soll. Im Vergleich zu 447 habe ich gerade nicht den Eindruck, dass er bestens argumentieren würde und ich keine Argumente vorgebracht hätte.

Ich mag es nicht, wenn mir persönlich etwas unterstellt wird. Natürlich würde ich keinen stalken! Wie kann jemand auf diese Idee kommen?! Allerdings gehe ich davon aus, dass einige Lehrer unter Ihrem eigenen Namen vorher überlegen würden, was sie besser nicht schreiben.

Was 447 über Schüler geschrieben hat, muss ich nicht richtig finden und ich muss es auch nicht begründen.

Was ich gerade geschrieben habe, war zu dem oben stehenden Artikel mein letzter Beitrag. Aber wenn Sie antworten lese ich das noch und denke darüber nach.

Danke!

Gabriele
1 Jahr zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

Unsägliche Haarspalterei! Streit um Kaisers Bart. Müßig.

Bei Beratungsresistenz dreht man sich im Kreis, bei fehlender Einsichtsfähigkeit hilft nur „Ende der Debatte“! – es ist doch alles gesagt!

Hans Hoffmann
1 Jahr zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

Sie sollten ganz dringend die rosa Brille abnehmen. Was 447 schreibt ist einfach eine Tatsache. Ich könnte da auch noch so einige Geschichten beisteuern, die schier unglaublich sind.
Was nicht heißen soll, dass alle Kinder und Jugendliche dämlich und notorische Lügner sind, oder dass Erwachsene immer alles richtig machen. Aber wenn Kinder von Haus aus reflektiert wären und Situationen immer richtig einschätzen könnten, bräuchten wir die Tänzchen mit „minderjährig“ und „volljährig“ nicht. Dann dürfte jeder von Geburt an alles und es bräuchte auch keine Erziehungsberechtigten mehr. Sooo praktisch.
.

Bla
1 Jahr zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

Sie haben doch vor dem Erzieherberuf auch Jura studiert, oder irre ich mich da?
Dann müssten Sie doch einige Punkte eigentlich nachvollziehen können?
Ich verstehe das Emotionale durchaus … Aber es sind halt viele Fragen offen. Juristisch ist es auch nicht eindeutig, gerade wie sie auch geschrieben haben.
Auch zu dem Bild und der Nachricht … Warum macht man ein Bild und handelt dann nicht akut? Die Lage war doch wohl ersichtlich … Keiner der 80 SuS kommt auf die Idee einen Notarzt zu holen? Oder irgendeine! erwachsene Person (vor Ort)? Oder daheim anzurufen? Vor allem, wenn jemand sich mit Diabetes auskennt … Warum erst kurz, bevor die Lehrkraft kam?
Ja, es sind Kinder. Ja, so eine Situation überfordert einige. Aber das Selbe gilt eben auch für die Beispiele von 447. Die Lage wird oft fehleingeschätzt. Kinder lügen in der Not auch mal. Heißt jetzt nicht, dass in dem Fall gelogen wurde. Aber generell kann man das mal bedenken.
Ich kenne einen Fall, wo eine Schülerin fast vor den Zug gesprungen ist, um die Lehrkraft zu provozieren … Auch das ist halt Teil einer Realität.

Gabriele
1 Jahr zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

????

Gabriele
1 Jahr zuvor
Antwortet  Lanayah

„google“ wirft sich wie „Die Bildzeitung“ auch gern auf Reißerisches!

Spiegelt verzerrte Realitätswahrnehmung!!!

“ … schon erschreckend viele Fälle“.???

Vergleiche relative versus absolute Zahlen! Statistik!

Dann sieht die Sache ganz anders aus! Vernachlässigbare News!

447
1 Jahr zuvor
Antwortet  Gabriele

Wie viele…
a) tödliche Unglücksfälle
b) Übergriffe gegen das Kindeswohl (Schläge, Einsperren, verbale extreme Erniedrigung usw.)
…geschehen in absoluten Zahlen ZU HAUSE, wie viele in der Schule?

Bilden wir jetzt noch einen zeitlichen Quotienten (damit es fair bleibt) – so, dass die höhere Stundenzahl zu Hause eingerechnet w….
… HALT STOP, verbrennen Sie diese Statistik sofort, Sie werden darüber niemals wieder sprechen!

Gabriele
1 Jahr zuvor
Antwortet  447

Thema???

Bin d’accorrd, wenn Sie auf die hohe Dunkelziffer bei häuslicher Gewalt und Kindesmissbrauch – ja auch seelisch, psychisch – anspielen.
Absolut verabscheuungswürdige Vorfälle! Jeder Fall ist einer zuviel!

Die Zielsetzung Ihres Beitrages erschließt sich mir ansonsten leider nicht.

Katinka
1 Jahr zuvor

Was ich an dem Fall nicht verstehe, ist, wie und wo die Schüler*innen untergebracht waren – scheinbar ja nicht in Gast-Familien, sondern einer Art Herberge, und warum keine Lehrkraft erreichbar war von Donnerstag bis Samstag. Wo waren die Lehrkräfte untergebracht? Das ist schon etwas seltsam! Die Klasse wird ja auch etwas unternommen haben, die haben doch nicht tagelang in ihrer Unterkunft ausgeharrt – da muss doch auch aufgefallen sein, dass das Mädchen fehlt? Merkwürdige Umstände.

447
1 Jahr zuvor
Antwortet  Katinka

Genau das.Da sind so viele surreale Dinge…ich kann mir das kaum vorstellen. Und ich habe viel Phantasie.

Egvina
1 Jahr zuvor

Die Schüler einer 7. oder 8. Klasse waren auf einer Klassenfahrt tagelang ohne Kontakt zu ihren Lehrern? Das fällt mir schwer zu glauben.

Angelika Mauel
1 Jahr zuvor
Antwortet  Egvina

Im Speiseraum werden die Lehrer vermutlich die anderen Schüler sehr wohl gesehen haben. Aber gerade wenn das Mädchen wiederholt erbrochen hat, wird sie sich wohl kaum auf den Weg gemacht haben, um mit anderen zu frühstücken.

Es geht nur darum, wann die Lehrer das verstorbene Mädchen gesehen haben und warum es nicht viel früher aufgesucht wurde. Wenn sie die Schülerin länger nicht gesehen haben und ihnen Kinder gesagt haben, dass es ihr schlecht geht, dann hätte sich mal jemand in Bewegung setzen müssen. Dafür braucht man weder Studium noch pädagogische Ausbildung, bloß Herz, Verstand und Beine!

Die allermeisten hätten das gemacht. Gleich beim ersten Hinweis.

Riesenzwerg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

Wie auch immer – es bleibt dubios.

Und in vielen Bereichen unglaubwürdig, weil Informationen fehlen.

Gabriele
1 Jahr zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

Liebe Angelika Mauel,

tut mir leid, aber fachfremdes Gesülze, bloße Mutmaßungen, Herumargumentieren „um Kaisers Bart“ führen nicht weiter.

Pure Zeitverschwendung – ohne Wissen der genauen Faktenlage!

Unserer Rechtssprechung kann man – im Normalfall – durchaus sachgerechte Prüfung zutrauen.
Dem Urteilsvermögen von RichterInnen kann man doch meistens vertrauen.
Trotz – gottseidank – seltener Fehleinschätzungen.

Fazit:
Gerichte urteilen – im Normalfall – doch nicht ohne Not mit Freispruch!

„… . Dafür braucht man weder Studium noch pädagogische Ausbildung, bloß Herz, Verstand und Beine!
Die allermeisten hätten das gemacht. Gleich beim ersten Hinweis.“

Sie sagen es ja selbst!
Die Allermeisten …, auch inklusive (!) der allermeisten LehrerInnen … !
Jedenfalls alle, die ich kenne!

Genüsslich Vorurteile über LehrerInnen weiter zu befördern, Spaß und Vergnügen am Lehrer-Bashing ist doch wirklich unwürdiger Zeitvertreib!

Angelika Mauel
1 Jahr zuvor
Antwortet  Gabriele

Mein Einstieg in dieses Thema war mein Unverständnis darüber, wie Ron sich geäußert hat und dass nur er grüne Daumen bekam und teachinginberlin zunächst nur rote, was ich nicht richtig fand. (Ich bewundere teachinginberlin für seine Zurückhaltung. Einfach etwas richtigstellen und sich dann nicht provozieren lassen! Super! – Das lerne ich auch noch!)
Dass ich dennoch mitgemischt habe, liegt beim aktuelle Thema daran, dass ich mich schon länger mit dem Tabu-Thema „Unfälle“ beschäftigt habe, immer wieder sehr lange Gespräche mit Angehörigen geführt habe. Sie haben von ihrer Trauer und machmal auch ihrer Wut gesprochen. Klar kam immer heraus, dass sie wenigstens bewirken wollten, dass eine Gerichtsverhandlung und ein Urteil dazu führt, dass in Zukunft besser aufgepasst wird. Was geschehen ist, worunter sie leiden – das soll sich nicht wiederholen.

Nachdem ich gelesen habe, dass Emilys Vater sich in der Presse hat namentlich nennen lassen, habe ich mir vorgestellt, dass es ihm recht ist, wenn jemand hier mal eine Meinung vertritt, auch wenn sie einigen Lehrern nicht gefällt. Mich überzeugen viele Meinungen hier ebensowenig.

„Fachfremdes Gesülze“ und so manches mehr von Ihnen, Gabriele, imponiert mir schon gar nicht.
„Genüsslich Vorurteile über LehrerInnen weiter zu befördern, Spaß und Vergnügen am Lehrer-Bashing ist doch wirklich unwürdiger Zeitvertreib!“ Als ob es mir darum gehen würde! Das ist mal wieder eine mir gegenüber sehr herablassende Unterstellung, zu der ich nur sagen kann: In Foren blamiert sich jeder so gut wie er kann. Es sind nicht die anderen, die für einen schlechten Eindruck sorgen. Meine Meinung vertrete ich ohne Bluthochdruck und böse Absichten. Ich kann nicht etwas vorgeben, was ich nicht denke. Selbstverständlich kann ich es aushalten, wenn andere anders denken als ich. Und wir alle dürfen unsere Meinung vertreten, dürfen sie ändern oder auch nicht. – Man nennt es Meinungsfreiheit.

Gabriele
1 Jahr zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

irrelevantes Klein- Klein! Geht am Knackpunkt vorbei! Petitessen!

Letzter Satz des 2. Absatzes ist entbehrlich: Aussage trivial, Tenor ungut.
Nur unnötiger, sehr schlichter, Seitenhieb auf “ Lehrerschaft in Gänze.“ Völlig ungerechtfertigt!

Fazit: banal! Jeder Mensch hilft im Normalfall, nicht nur LehrerInnen helfen sofort.

Ragnar Danneskjoeld
1 Jahr zuvor

Ohne alle Details zu kennen: ein nicht nachvollziehbares Urteil. Auch wenn ich davon ausgehe, eine Schülerin hat Magen-Darm oder sonstige Unpässlichkeiten, erkundige ich mich bei ihr persönlich. Spätestens beim zweiten Mal kommt man doch ins Gespräch und erkennt, dass ein generelles gesundheitliches Handicap vorliegt. Oder ich rufe bei den Eltern an. Und wenn ich – warum auch immer – davon überzeugt bin, dass es nichts Ernstes ist, dann überlasse ich nicht Klassenkameradinnen die Betreuung, weil die ja eigentlich nicht nötig wäre. Hier haben sich die KuK einen sehr schlanken Fuß gemacht.

Bla
1 Jahr zuvor

Anscheinend haben das alle Beteiligten gemacht.
Kette an Fehlentscheidungen.

447
1 Jahr zuvor

Es fängt schon mit was ganz einfachem an:
Morgenappell & Durchzählen, Einstiegsgespräch in den Tag – „Wo ist denn eure Mitschülerin?“

Oder eigentlich noch früher: Abendlicher Rundgang & Durchzählen (2300 spätester Urteilstermin soweit ich weiss) – „Was ist denn mit ihr, wieso hat sie einen Eimer da stehen?“

Fräulein Rottenmeier
1 Jahr zuvor

Da scheint etwas ganz ganz schiefgelaufen zu sein mit schrecklichen Konsequenzen. Offen bleiben bei mir (als Leser) ein ganzes Bündel an Fragen. Wurde im Vorfeld nicht nach möglichen Erkrankungen gefragt? Wie waren die Kinder untergebracht, so dass sich kein Lehrer um das Kind gekümmert hat? Warum hat das Kind, dass um seine Erkrankung wusste, nicht rechtzeitig um Hilfe gebeten? Warum fiel es den Lehrern nicht auf, dass es einem Kind nicht gut ging?
Wie viel Eigenverantwortung man einem 13 jährigen Kind zutrauen kann, ist wohl sehr unterschiedlich, aber bei so einer Erkrankung sollte man (auch als Eltern) genau überlegen, ob man das Kind mit auf eine Klassenfahrt (zumal ins Ausland) schickt….genaue Absprachen sollten da schon laufen….und das schient es ja wohl nicht…..

Kofinas
1 Jahr zuvor

Wenn ich hier so die Kommentare durchlese, dann wird es mir ganz übel! Ich gehe davon aus, dass hier die Kommentare zum allergrößten Teil von Lehrkräften stammen. 13 jähriges Kind, welches sich mehrmals übergeben muss und nicht wahrgenommen, bzw. zur Kenntnis genommen wird, ist für mich völlig undenkbar. Wenn ich Kinder in diesem Alter hätte, würde ich sie bei dieser Verantwortungslosigkeit überhaupt nicht mehr zur Schule schicken.

447
1 Jahr zuvor
Antwortet  Kofinas

Da kann ich Sie beruhigen…das ist für Lehrer auch undenkbar.

Gabriele
1 Jahr zuvor
Antwortet  447

Genau, so ist es! Sie sagen es!

Es gibt halt im Forum von n4t auch inzwischen sehr viele Trolle.
Auch QuertreiberInnen treiben ihr Unwesen, haben sich bewusst „verirrt“, auf ein Bildungsforum, mit Fokus auf Lehrkräfte

Manche segeln sogar unter falscher Flagge, geben sich als Lehrkräfte aus und betreiben gar – da öffentlichkeitswirksam – Netzbeschmutzung, Rufschädigung bezüglich des eigenen Berufsstandes.

Absurd!
Mitnichten LehrerInnen!

Konstruktive Kritik, sachlicher Meinungs- und Erfahrungsaustausch der Fachkundigen und Schulinternen kommen leider inzwischen oft zu kurz.

Völlig Fachfremde, Schulrealitätsfremde wollen auf Augenhöhe mitreden, reden mit, ohne jegliche Expertise!

Vermessen! Und oft dreiste Berufs- bzw. Amtsanmaßung!

Fräulein Rottenmeier
1 Jahr zuvor
Antwortet  Kofinas

Und genau deshalb meine Fragen. Ich kann mir weder vorstellen, dass Lehrer so verantwortungslos handeln, noch kann ich mir vorstellen, dass Eltern so verantwortungslos handeln.

Bla
1 Jahr zuvor
Antwortet  Kofinas

Genau deshalb. Die Situation ist surreal. Es müssten demnach viele „Instanzen“ ziemlich versagt haben. Nicht nur die LuL.
Falls das wie beschrieben so waren, tragen die LuL natürlich eine große „Mitschuld“.

Riesenzwerg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Kofinas

Deswegen hinterfragen wir das ja auch in alle Richtungen – und zumindest ich nehme die Schüler nicht aus.

Challenges, die nach hinten losgehen, Wetten, Spaß…. kann alles sein.

Wir reden hier von Kindern/Jugendlichen auf einer Klassenfahrt.

Das ist schon im Inland mit jüngeren ein Abenteuer…

Und nein, ich vergesse nicht, dass Lehrkräfte eine Aufsichtspflicht haben. An allen Tagen und in allen Nächten.

447
1 Jahr zuvor
Antwortet  Riesenzwerg

Das ist ja das verrückte an diesen „Karen“-Amateurposts…was die schlicht nicht verstehen WOLLEN:

DURCHGEHENDE BEAUFSICHTIGUNG ist auf Klassenfahrten soooooo eine Binse, das wir als Leute vom Fach das nichtmal groß ausführen!
Selbst megaschlechte Lehrer machen das, EBEN WEIL es so viele und große Gefahren, so viele alltagsuntaugliche Kinder gibt, dass man JEDERZEIT damit rechnen muss, dass die die verrücktesten Sachen machen!

Selbst wenn nur die Hälfte der Vorwürfe wahr wäre, wären da schwere Disziplinarverfahren und/oder Entlassungen aus dem Dienst drinnen!

Die Schilderungen sind so abstrus, widersprechen auf jedem Level so sehr JEDEM BERUFSETHOS und JEDER BERUFLICHEN PROFESSIONALITÄT, dass das natürlich in Zweifel gezogen wird!

Und Quelle des ganzen?
Der schwer verwundete Vater (logischerweise völlig unglaubwürdig, es wäre geradezu irre, wäre er sachlich!) und der Anwalt (Anwälte und Wahrheit, Argumentation beendet).

Gabriele
1 Jahr zuvor
Antwortet  447

Anwälte vertreten ja immer lediglich die Interessen ihres Klienten!

Das sollen sie auch. Nur das ist ihre Aufgabe! Siehe Berufsbild, „Stellenbeschreibung“. für die Ausübung dieser Profession.

Außerdem ist es ihr Broterwerb, sie verdienen ihr Geld damit.

In unserem Rechtsstaat haben auch MörderInnen vor Gericht schließlich einen Rechtsbeistand, notfalls durch PflichverteidigerInnen.

447
1 Jahr zuvor
Antwortet  Gabriele

Ja, eben.

Darum ja: Völlig unglaubwürdig.

Susannah
1 Jahr zuvor

@Ron
Sie liegen komplett falsch, ich rate Ihnen „wenn Sie keine subjektive“ Meinung hören wollen, mit dem Vater Kontakt aufzunehmen. Ich bin auch nicht die einzige Mutter, die das getan hat.
Ihre Aussagen sind kaltherzig, leichtsinnig und verantwortungslos.

Last edited 1 Jahr zuvor by Susannah
447
1 Jahr zuvor
Antwortet  Susannah

Ihnen fällt der totale Gegensatz in Ihrer Argumentation wahrscheinlich nicht mal auf…
…ich nehme aus der Diskussion jedenfalls ganz klar mit: Klassenfahrt – im Zweifel nein. Und wenn: Dann nur in „festgeschnallt in Schaumstoffland“.

Ich habe mich immer wieder gewundert, wieso die Kommerzparks als KF-Ziel so krass boomen.
Und seitens der Anbieter mit „Aufsicht“ und Co. teils auch beworben wird.

Je mehr ich hier mitlese, um so mehr verstehe ich es.

Last edited 1 Jahr zuvor by 447
Susannah
1 Jahr zuvor
Antwortet  447

Nein, fällt mir nicht auf, weil es nicht „subjektiv“ ist, mit dem Vater zu reden. Ich glaube Sie verstehen nicht richtig, ich habe über den Anwalt Kontakt aufgenommen.
Und wie hier bereits im Forum geschildert wurde, haben die Todesfälle auf Klassenfahrten besorgniserregend zugenommen. Warum glauben Sie, nimmt man mit dem Vater Kontakt auf?
Ich kann Ihnen nur beipflichten, „Klassenfahrt – im Zweifel nein“. Ihre Antwort zeigt mir, ich würde auch Ihnen kein Kind anvertrauen.

Gabriele
1 Jahr zuvor
Antwortet  Susannah

Oh mei, Ihre Aussage in Ihrem Fazit lässt tief blicken, ist selbstentlarvend.

Angelika Mauel
1 Jahr zuvor
Antwortet  Susannah

Susannah, ich stimme Ihnen zu und wenn Sie Kontakt zum Vater haben, bitte richten Sie ihm von mir aus, dass es auch Lehrer und Erzieher gibt, die voller Mitgefühl sind. Und die den „Knall“ verstanden haben, was bei vielen Foristen hier nicht der Fall zu sein scheint.

Lieber Herr Schierwagen, für betroffene Angehörige als Nebenkläger sind sich in die Länge ziehende Verfahren eine seelische Belastung. – Wie auch immer Sie sich entscheiden werden, Ihre Entscheidung verdient Respekt.
Wenn ich Schülerin an dieser Schule wäre, würde ich vermutlich die Schule wechseln wollen.

Angelika Mauel

Susannah
1 Jahr zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

Sehr geehrte Frau Mauel,
danke, das werde ich sofort tun. Erlauben Sie mir, ihm, Ihren Kommentar zu senden? (Copy).
Ich möchte nicht auf das Forum, aus verständlichen Gründen, verlinken.
Ich bedanke mich ebenfalls für Ihren Mut, Mitgefühl und Ihre Anworten.

Angelika Mauel
1 Jahr zuvor
Antwortet  Susannah

Selbstverständlich. Er wurde öffentlich eingestellt und in in meinem letzten Kommentar hier zum Thema bin ich auch einmal auf Ihn eingegangen.
Sind Sie auch Erzieherin?

Alles Gute und danke!

Angelika

Susannah
1 Jahr zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

Grüß Sie Angelika,
danke für die Rückmeldung.
Nein, ich war in einem medizinisch-therapeutischen Beruf tätig.
Auch Ihnen alles Gute.

Susannah
1 Jahr zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

Grüß‘ Sie Angelika,
zweiter Versuch, danke für die Rückmeldung. Nein, ich war medizinisch-therapeutisch tätig. Ihnen auch alles Gute.

Fakten sind Hate
1 Jahr zuvor
Antwortet  Susannah

Sie schreiben weiter unten, dass sie mit dem Vater Kontakt aufgenommen haben. Mich würde interessieren, inwieweit es stimmt, dass die Lehrerinnen längere Zeit (also nicht nur die Nacht über) sich nicht blicken haben lassen.

Ich finde es erstaunlich, dass man sich nichtmals zum gemeinsamen Frühstück trifft.

Ansonsten auch von mir an den Vater mein Mitgefühl.

Last edited 1 Jahr zuvor by Fakten sind Hate
Susannah
1 Jahr zuvor
Antwortet  Fakten sind Hate

@Fakten sind Hate
Nach meiner momentanen Kenntnis, handelt es sich noch um ein laufendes Verfahren. Deshalb werde ich mich nicht dazu äußern.
Ich bitte um Ihr Verständnis, vielen Dank.
Ansonsten ein link, den ich weiter oben bereits gesendet habe:
https://www.sat1nrw.de/aktuell/urteil-im-fall-emily-232472/

Susannah
1 Jahr zuvor
Antwortet  Fakten sind Hate

Tut mir leid, nach meiner momentanen Kenntnis handelt es sich noch um ein laufendes Verfahren, ich werde mich deshalb nicht dazu äußern.
Vielen Dank für das Verständnis.
Dies ist mein zweiter Versuch, anscheinend ist der link zu der Berichterstattung auf SAT 1 nicht erlaubt, bitte sehen Sie bei Antworten zu „Ron“. nach.

Bla
1 Jahr zuvor
Antwortet  Susannah

Haben Sie auch mit der Mutter den Kontakt aufgenommen?
In einem ehemaligen Beitrag zum Thema (2-3 Jahre her) wurde gesagt, dass die Mutter – im Gegensatz zum Vater – nicht (mit)klagen würde. Warum ist das so? Gegen die Mutter wurde anfangs auch eine Ermittlung gefahren.

Die Meinung des Vaters ist subjektiv.
Ein Kontakt mit einer Klageinstanz ist meistens ziemlich einseitig. Wenn man Kontakt mit Straftätern aufnimmt, dann war es meistens auch keiner – zumindest mal nicht sie selbst. Das ist ja wohl auch kaum objektiv dann.

Etwas objektiver wäre zumindest, wenn Sie zu allen Seiten Kontakt aufgenommen hätten und jeder (wahrheitsgemäßig aus seiner Sicht) sich geäußert hätte.

Da helfen leider alle Emotionen nichts. Es bleibt subjektiv.

Susannah
1 Jahr zuvor
Antwortet  Bla

@ Bla
Wie bereits oben beschrieben, habe ich über den Anwalt Kontakt aufgenommen (Fernsehberichte, Zeitungsinformationen). Die Kontaktinformationen zur Mutter lagen mir nie vor.
Es steht Ihnen selbstverständlich frei, Ihre Vorschläge selbst in die Praxis umzusetzen, um dann „objektiv“ zu berichten. Gerne können Sie dann dort auch Fragen zur Mutter stellen.

Gabriele
1 Jahr zuvor
Antwortet  Susannah

Das ist doch gar nicht der Sinn von Meinungsäußerungen in einem Forum.
Sie verkennen offensichtlich die Daseinsberechtigung eines Forums eines Bildungsmagazins.

Bla
1 Jahr zuvor
Antwortet  Susannah

Dazu gibt es Fachpersonen. Anwälte und Richter bspw.
Und das Urteil ist erstmal da.
Dem Urteil ist bisher wohl zu entnehmen, dass die LuL das nicht wussten und es nicht um fahrlässige Tötung sich handelt. Die Aufsichtspflicht wurde (mehrfach) nicht eingehalten.
Und genau so sieht es ja momentan auch aus.
Meiner Meinung nach (seeehr subjektiv, Achtung!):
– Die SuS waren sehr überfordert (aus der Situation heraus oder weil vllt. irgendwie Alkohol oder eine Mutprobe im Spiel war oder sie die Situation klar unterschätzt haben)
– Die Eltern haben – warum auch immer – die Infos nicht vorab direkt besprochen (SuS will mitfahren? SuS wird schon klar kommen…) Also auch ein Versäumnis
– Die LuL haben zu unroutiniert gearbeitet und die Situation fehleingeschätzt
– Was klar sein dürfte: Keiner der Beteiligten wollte gewollt oder ungewollt den Tod eines Kindes
-> Daher viele Aneinanderreihungen von schlechter Kommunikation und Fehleinschätzungen aller Beteiligten!

Keine Ahnung, ob der Vater seine Fehleinschätzungen und schlechte Kommunikation einfach nicht einsieht oder zu emotional dabei ist und es nicht einsehen will. So leid es mir tut und so schlimm das Resultat ist. Eine „Teilschuld“ hat er meiner Meinung nach zumindest. Wenn man jetzt unbedingt „die Schuld“ darstellen will.

Last edited 1 Jahr zuvor by Bla
Gabriele
1 Jahr zuvor
Antwortet  Bla

Sie sagen es, bringen die Problematik auf den Punkt!

Gabriele
1 Jahr zuvor
Antwortet  Susannah

Dies führe definitiv zu weit!

Ihre Erwartungshaltung hinsichtlich eines Diskurses in einem Forum sind völlig wirklichkeitsfremd.

Einarbeiten in Aktenlagen, Konsultation von FachjuristInnen, Hinzuziehen von ExpertInnen , … sind nicht vorgesehen bei einem Meinungsaustausch.

Es geht um Aufzeigen von offene Fragen, Hinweisen auf Unwägbarkeiten, Disput, Abwägen von verschiedenen Positionen, Beisteuern von Hintergrundwissen, …, doch niemals um Kontaktaufnahme.

„Ihre Aussagen sind …, leichtsinnig … .“ Kann Ihnen nicht folgen. Was meinen Sie damit?

Sachlichkeit ist nicht gleichzusetzen mit Kaltherzigkeit. Das ist Quatsch!

Emotionale Reaktionen tun hier eh nichts zur Sache und Ihre herabwürdigenden Äußerungen sind Unterstellungen.
In ihrer Subjektivität hier lächerlich. Kann man nicht ernstnehmen.

Marhat
1 Jahr zuvor

Was hier passiert ist, ist tragisch und schrecklich für a l l e Beteiligten.
Nur die Beteiligten vor Ort haben eine ungefähre Vorstellung davon, was geschehen ist. Alle Anderen sollten froh sein, dass es Ihnen nicht wiederfahren ist.

dickebank
1 Jahr zuvor

Wenn Lehrkräfte auf einer Klassenfahrt aka Dienstreise versterben, ist die Dienstreise damit beendet. Wie sieht das bei Schüler und Schülerinnen aus?

Lehramtsaussteiger
1 Jahr zuvor

Fazit aus solchen Vorfällen: Es finden keine Klassenfahrten mehr statt. In meiner aktiven Zeit, machte ich meinem Schulleiter klar, dass ich Klassenfahrten nur noch begleite, wenn mindestens 6 Begleitpersonen, so dass ein 8-Stunden-Schichtbetrieb mit jeweils 2 Personen organisiert werden kann, dabei sind und ich keinerlei privates Geld (vor)finanzieren muss. Damit hatte sich das Thema für mich eh erledigt.