A13 für alle Lehrkräfte! GEW mahnt die letzten vier Bundesländer: „Bewegt euch!“ (Es geht dabei auch um Frauenrechte)

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FRANKFURT AM MAIN. Auf Licht und Schatten im Kampf für eine bessere Bezahlung insbesondere der Lehrkräfte an Grundschulen – 90 Prozent davon Frauen – macht die GEW mit Blick auf den Equal Pay Day und den Weltfrauentag aufmerksam: „Im zurückliegenden Jahr haben sich mit Nordrhein-Westfalen (NRW), Niedersachsen, Hessen und Bayern vier weitere Bundesländer auf den Weg zur gleichen Bezahlung aller voll ausgebildeten Lehrkräfte gemacht. Damit werden demnächst Grundschullehrkräfte in zwölf von 16 Ländern so bezahlt wie ihre Kolleginnen und Kollegen an anderen Schulformen“, sagte Frauke Gützkow, GEW-Vorstandsmitglied für Frauen-, Gleichstellungs- und Geschlechterpolitik.

Lehrkräfte an Grundschulen werden vielerorts noch immer schlechter bezahlt – das betrifft vor allem Frauen (Symbolfoto). Foto: Shutterstock

„Auch die Lehrkräfte an Schulen der Sekundarstufe I profitieren, denn in einigen Bundesländern werden auch sie noch schlechter als andere Lehrerinnen und Lehrer bezahlt. Für Frauen, die an Grundschulen neun von zehn Lehrkräften stellen, ist das eine sehr erfreuliche Nachricht“, erklärte Gützkow. Die GEW und der VBE setzen sich seit Jahren dafür ein, alle verbeamteten Lehrkräfte nach der Besoldungsgruppe A13 und alle angestellten Lehrkräfte nach der Entgeltgruppe E13 zu bezahlen – unabhängig von der Schulform, an der sie arbeiten.

Gützkow appellierte an die letzten vier Länder, in denen sich für Grundschullehrkräfte noch nichts bewegt hat, der überwältigenden Mehrheit zu folgen: „Das Festhalten Baden-Württembergs, Rheinland-Pfalz‘, des Saarlandes und Sachsen-Anhalts daran, Lehrkräftegruppen schlechter als andere zu bezahlen, ist ein Anachronismus – und zwar mit Blick auf die Arbeitsanforderungen, die Gleichstellung und den massiven Fachkräftemangel an Schulen.“ Das gelte auch, obwohl es in diesen Ländern für manche Lehrkräftegruppen – an Haupt- oder Werkrealschulen etwa – Verbesserungen gegeben habe. Solange die Grundschulen ausgenommen blieben, würden Frauen aktiv diskriminiert.

In den vier Ländern, in denen im vergangenen Jahr Schritte zu A13/E13 angekündigt worden seien, mahnte das GEW-Vorstandsmitglied eine zügige Umsetzung an: „In Bayern müssen der Ankündigung des Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU), nach den Wahlen mit den Mittelschulen zu beginnen und später auch Grundschullehrkräfte nach A13 bzw. E13 zu bezahlen, Taten folgen. Die Kolleginnen und Kollegen wollen die Erhöhung jetzt – und nicht in Stufen. Wir fordern die sofortige Anhebung für alle.“ Mit Blick auf Niedersachsen monierte Gützkow, dass mehr als 100 Tage nach Amtsantritt der neuen Regierung noch keine konkreten Pläne zur Umsetzung von A13/E13 vorlägen.

Für Hessen, das im Januar ankündigte, die Eingangsbesoldung der Grundschullehrkräfte ab August 2023 bis 2028 stufenweise auf das Niveau von A13 zu bringen, stellte Gützkow fest: „Damit wird die schwarz-grüne Koalition eine der letzten sein, die Grundschullehrkräfte besser bezahlt.“ Auch für NRW, hier legte die Landesregierung im Oktober 2022 einen Gesetzentwurf zur Umsetzung von A13 vor, kritisierte sie, dass die Übergangsphase bis August 2026 laufen solle.

Hintergrund: Am heutigen 8. März ist Weltfrauentag. Der Equal Pay Day, der in diesem Jahr in Deutschland am gestrigen 7. März stattfand, markiert den Tag, bis zu dem Frauen wegen der Lücke zwischen den Einkommen von Männern und Frauen – dem sogenannten „Gender Pay Gap“ – rechnerisch umsonst gearbeitet haben. Auch hier gibt es eine positive Entwicklung: Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes verdienten Frauen in Deutschland 2022 pro Stunde durchschnittlich 18 Prozent weniger als Männer; 2020 waren es noch 20 Prozent. Deswegen fand der EPD 2021 erst am 10. März statt.

Eine interaktive Landkarte zur Lage in den Bundesländern gibt einen detaillierten Überblick über „A13 für alle Lehrkräfte“: www.gew.de/ja13/a13-stand-der-dinge/

„Keine finanziellen Spielräume“: Bricht Weil sein Wahlversprechen „A13 für alle Lehrer“?

 

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106 Kommentare
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marc
1 Jahr zuvor

In NRW muss man ja auch erst bis 2026 warten…. bis dahin ist noch viel Wasser den Rhein runtergeflossen. Ich glaube es auch erst wenn es auf dem Bescheid schwarz auf weiß steht. Zu oft wurden wir hier hingehalten oder belogen. Es muss nur wieder eine Krise um die Ecke kommen und der Stufenplan ist eingefroren.

Vierblättriges Kleeblatt
1 Jahr zuvor
Antwortet  marc

Typisch, die Leute, die sonst immer auf die GEW schimpfen, zum Austritt aufrufen oder ihn lauthals verkünden, wollen aber, dass die GEW A13 für alle und vor allem für sie selbst durchsetzt. Mittels ihrer Mitglieder, zu denen man selbst nicht gehört.

Mariechen
1 Jahr zuvor

Man kann ja mal genau an diesem Tag was fordern. Gehört sich auch so! Und erwartet jeder. Aber das Jahr hat dann noch noch 364 Tage.

447
1 Jahr zuvor

Die GEW, ja, die GEW…die genau das politische Feld stützt, das uns Lehrern ständig in den Rücken fällt, von Inklusionsüberflutung bis faktische Anspruchssenkung jedem linken Ideologiekram das Wort redet…jetzt hat sie EINMAL das getan, wofür eine Gewerkschaft da ist.

Das erkenne ich ausdrücklich an.

Aber es war nur einmal.

Auch als Beamter trete ich gerne zahlend einer Gewerkschaft bei, die paar abgebrochenen Prozente Geld gäbe ich gerne her… für eine BERUFSORIENTIERTE, echte Gewerkschaft mit Fokus auf ARBEITSWELT. Hemmungslos pro Lehrer, versteht sich jawohl von selbst.

Für die X-te Vorfeldorganisation von SPD, Grünen und Co. (oder der CDU, FDP) wäre mir selbst ein Euro im Monat noch zu viel.

ulschmitz
11 Monate zuvor
Antwortet  447

Aber die GEW versteht sich doch als Gewerkschaft für SuS, Eltern und LuL, dass müssen Sie doch verstehen. Ich bin aus der GEW raus, als vor Jahren in deren Postille ein Unerleuchteter forderte, lieber 3-4 MRD DEM in Computer als in Lehrkräfte zu investieren – ohne jeden Kommentar seitens der GEW. Meine geharnischte Gegendarstellung wurde sogar veröffentlicht und von den Informatikern an meiner Schule als Debattengrundlage benutzt.
PhV ist eher auch nicht mein Ding, aber irgendeine Vertretung – u.a. wg. Rechtsschutz – sollte schon sein.

Klaus Lehmkuhl
1 Jahr zuvor
Antwortet  marc

Es ist interessant , dass Frau Feller alle Maßnahmen , die zum Nachteil der Lehrer sind , sofort umsetzen kann : Aufhebung des Arbeitsverbots für Schwangere , Verbot der Teilzeit , Zwangsabordnung . Aber das Geld kommt nicht . Angekündigt für Ende Januar rückwirkend . Auch die Reduzierung der Anzahl der Kursarbeiten passiert nicht . Das ist schon nicht mehr “ Hinhalten “ , das ist bewusste Täuschung . Und dann kommt das Narrativ der “ Wertschätzung “ .

Georg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Klaus Lehmkuhl

Maßnahmen, die Geld kosten, kommen nicht oder verzögert. Maßnahmen, die Geld sparen, kommen sofort.

Marie
1 Jahr zuvor
Antwortet  Klaus Lehmkuhl

Also, bei mir (und meinen Kollegen) kam das Geld. Da sollten Sie mal beim LBV nachfragen.

Klaus Lehmkuhl
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marie

Habe ich schon . Dort hieß es , dass es noch keine entsprechende Anweisung der “ personalführenden Stelle “ gibt . Die Bezirksregierung Düsseldorf teilte mir mit , dass “ noch viele offene Fragen zu klären wären “ .

gehtsnoch
1 Jahr zuvor
Antwortet  Klaus Lehmkuhl

Wer glaubt ernsthaft es wird A13 an GS bei Lehrermangel als Geschenk geben?

Mariechen
1 Jahr zuvor
Antwortet  gehtsnoch

Geschenk ist wohl der falsche Ausdruck dafür.

gehtsnoch
1 Jahr zuvor
Antwortet  Mariechen

Ein Geschenk würde bei Beteiligten Vertrauen auslösen, Wertschätzung zeigen und ohne Gegenleistung überreicht werden.

Es ist daher kein Geschenk?
Dann verstehe ich diese dargebotene Naivität zur A13 für Alle Parole oder Gewerkschaftsforderungen 10,5%- mind. 500 € bei Lehrermangel von etwa 50.000 ohne Aussicht auf kurzzeitige praktikable Lösungen und ohne zu erwartende Einschnitte im Wohlfühlbereich bei einigen Akademikern hier einfach nicht.

Marc
1 Jahr zuvor
Antwortet  gehtsnoch

Es ist kein Geschenk. Vielerorts wird dank angeglichener Ausbildung nur geltendes Recht umgesetzt

SuMa
1 Jahr zuvor
Antwortet  marc

Und die Schulleitungen und Fachleiter der GS / Sek 1 wurden bis jetzt nicht wie im Koalitionsvertrag angekündigt entsprechend bedacht.

gehtsnoch
1 Jahr zuvor
Antwortet  marc

In einem Beitrag las ich zu einem anderen Thema von basalen Kenntnissen.

Würden bei der A13 Diskussion auch hilfreich erscheinen, denn die Besoldung wird mittels Gesetz statt Tarif geregelt und dies ist in NRW doch auf dem Weg.

mississippi
1 Jahr zuvor
Antwortet  marc

Dafür bekommt man da (in NRW) ab dem 3. Kind seit Dezember horrende Kinderzuschläge habe ich gelesen. Was den angestellten Lehrkräften gegenüber wieder sehr fraglich ist. Auch dürften die Kinderlosen das nicht gut finden.

Vierblättriges Kleeblatt
1 Jahr zuvor

Die Bezeichnungen alleine bringen nichts. A12 ist in manchen Bundesländern bereits so hoch wie A13 anderswo. Der Unterschied zwischen A13 in dem einen Bundesland und in dem anderen macht also unter Umständen bereits einige hundert Euro aus.

Was ist denn daran bitte gerecht? Warum greift jetzt nicht die Argumentation, dass Lehrer abwandern, um im Nachbarbundesland für die gleiche Gehaltsstufe einige hundert Euro mehr zu bekommen. Das ist doch sonst auch immer gesagt worden!

Ron
1 Jahr zuvor

Sie fassen da mit dem Finger genau in die richtige Wunde. A13 sagt überhaupt nichts. Wenn ich A13 für alle einführe, aber – wie die Gewerkschaften es getan haben – nicht für Gehaltsanpassungen an der Inflationsfront sorge, betrüge ich alle: die Hochgestuften um den Lohn ihrer langjährigen Bemühungen und die übrigen insgesamt um ihr Gehalt, das nun weniger wert ist.

Mariechen
1 Jahr zuvor
Antwortet  Ron

Dann schlage ich A13 vor für alle und anschließend kämpfen wir gemeinsam an der Inflationsfront. Sie vermengen immer den Streit um A13 mit der Inflation.

Ron
1 Jahr zuvor
Antwortet  Mariechen

Vor lauter Ideologie sind Sie etwas mit Scheuklappen unterwegs. Der Deal der Gewerkschaften war ja gerade die Fokussierung auf A13 statt auf Inflation. Das Kind ist nun bereits in den Brunnen gefallen und wir verlieren gerade alle. Toller Erfolg.

gehtsnoch
1 Jahr zuvor
Antwortet  Ron

„wir verlieren gerade alle“
A13 als Geschenk?
Inflationsausgleich ohne Gegenleistungen?
Drohende LohnPreis-Spirale?

Scheuklappen!?
Der Glaube soll bekanntlich Berge versetzen können.

Mariechen
1 Jahr zuvor
Antwortet  gehtsnoch

Ja, ich kann mir nicht helfen. Aber das hört sich sehr nach Verschwörungstheorie an.

gehtsnoch
1 Jahr zuvor
Antwortet  Mariechen

Verschwörungstheorie(n) mit Ökonomie zu verwechseln kann ja mal passieren.

Mariechen
1 Jahr zuvor
Antwortet  gehtsnoch

Sie bringen einfach viele Dinge durcheinander bzw. vermengen diese. Wir sind längst von der allgemeinen Lohnentwicklung abgekoppelt. Ja, alle Lehrer. Aber warum sollen wir GS Lehrer deshalb auf A13 verzichten? Und was haben Sie davon? Abgesehen von allen Einwänden gegen A13: beantworten Sie oder liebe Ron doch mal bitte die Frage, wie Sie in Zukunft LehrerInnen an die GS kriegen wollen? Angebot und Nachfrage… Es sind schlichtweg keine da und ich behaupte mal, dass die schlechten Ergebnisse der letzten Studie auch damit zusammenhängen. Unsere Studenten und Praktikanten bemühen sich sehr, aber was bleibt ist dennoch Chaos. Ohne professionelle Arbeit an den GS haben Sie an den Gym bald noch ein viel niedrigeres Niveau als ohnehin. Also fordern Sie ruhig weiter ein Zurück auf A12!

Mariechen
1 Jahr zuvor
Antwortet  Ron

Gehts noch? Wiso Ideologie? A13 zu fordern hat nun wirklich gar nichts mit Ideologie zu tun. Das ist pragmatisch und zwingend notwendig, da es sonst bald gar keine GS Lehrer mehr gibt. Und zudem ist es auch angemessen.
Das Kind ist definitiv in den Brunnen gefallen – da gebe ich Ihnen vollkommen recht. Unser Schulsystem sehe ich am Boden. Aber sicher nicht aufgrund dessen, dass die Gewerkschaften A13 fordern. Man hat jahrzehntelang nicht hingesehen, was gesellschaftlich passiert.
Die Scheuklappen gebe ich Ihnen gerne zurück!

Marc
1 Jahr zuvor

Wo ist jetzt genau das Argument dafür dass Lehrkräfte im selben Bundesland weiter unterschiedlich bezahlt werden sollen? Ich konnte es nicht erkennen…..

Ach, oder wird hier ein Strohmann aufgebaut?

Mariechen
1 Jahr zuvor

Das trifft aber doch auch auf alle Landesbeamten zu. Insofern hat das doch nichts mit dem Thema Frauenrechte und ‚Gender Pay Gap‘ zu tun.

Ron
1 Jahr zuvor
Antwortet  Mariechen

Ich finde, die Frauen sollten in Zukunft die Hauptverdiener der Familien werden. Dann verdienen sie mehr als die Männer und können auch in die bessere Steuergruppe. Ich mach dann den Haushalt und die Kinderbetreuung der in die Ganztagsschule Gehenden. Später, wenn meine Frau dann stressbedingt in die Knie geht, beziehe ich Witwerrente. Dazwischen engagiere ich mich für Männerrechte.

Hermine Schulz
1 Jahr zuvor
Antwortet  Ron

Ich habe immer deutlich mehr als mein Mann verdient. Hängt vom Arbeitgeber ab. Landwirtschaft wird im Gegensatz zu Lehrern schlechter bezahlt, auch in Leitungsfunktionen. Und mit deutlich höherer Arbeitszeit. Allerdings haben wir uns gegenseitig so unterstützt, dass zum Glück keiner von uns beiden umgefallen ist.
Wir engagieren uns für gleiche Rechte.
Btw. ich habe immer Vollzeit gearbeitet, auch mit Kind.

Fräulein Rottenmeier
1 Jahr zuvor
Antwortet  Ron

Ich bin die Frau ihrer Träume….bin Alleinverdienerin, mein Mann ist Hausmann und managt unser kleines Familienunternehmen:).
Stressbedingt bin ich am Anschlag, habe aber jemanden, der mir komplett den Rücken dafür freihält.
Und nein, ich beiße nicht eher ins Gras…..denn ich werde umhegt und gepflegt und wertgeschätzt, genauso wie ich ihn für diese große Aufgabe der carearbeit wertschätze.
Wertschätzung, das ist das Stichwort.

mississippi
1 Jahr zuvor
Antwortet  Ron

Dann tun sie das doch. Ab jetzt!

Trinkflasche
1 Jahr zuvor

Frauenrechte hier, Menschenrechte beim Streiken: Die GEW ist gerne pathetisch, wenn es ums erreichen der eigenen Agenda geht.

Demut wäre gut, sonst werden solche Errungenschaften wie die Menschenrechte durch solche Dognatiker wie die GEW noch entwertet.

Im übrigen hat unsere Kita heute wegen des Streiks geschlossen. Ihr könnt ja mal raten, welche Elternteile laut den WhatsApp-Gruppen heute zuhause bleiben: Sieht nicht gut aus, für die Frauen.

Grillsportler
1 Jahr zuvor

Wer die Anhebung der Besoldung in der Grundschule mit Frauenrechten verknüpft und begründet, der legt meines Erachtens nach eine ziemlich misogynistische Einstellung an den Tag, denn so spricht man den Frauen an dieser Schulform ab, sich diesen Beruf und diese Schulform ganz bewusst ausgesucht zu haben, ganz abseits von der Besoldungsstufe. Völlig daneben!

Mariechen
1 Jahr zuvor
Antwortet  Grillsportler

Ich habe mir diesen Beruf ganz bewusst ausgesucht, weil ich mit Kindern und nicht mit Jugendlichen arbeiten wollte. Der Beruf hat sich aber in den letzten 10 Jahren sehr gewandelt und es kommen permanent neue Aufgaben dazu. Ich weiß das betrifft auch andere Branchen. In unserer Branche (Kita, GS) ist aber die Lobby gering (kleine Kinder, wenig Arbeit, geringeres Gehalt). Viele Frauen sind verheiratet und nicht unbedingt auf ein höheres Gehalt angewiesen. Daher wird auch nicht so vehement dafür gekämpft. Wäre an der GS der Männeranteil so hoch wie am Gym, wäre A12 schon lange kein Thema mehr.

Grillsportler
1 Jahr zuvor
Antwortet  Mariechen

Die Anforderungen und Erwartungen an Lehrer steigen an allen Schulformen, würde ich mal so ins Blaue behaupten. Davon abgesehen gönne ich es den Lehrkräften an der GS mit A13 besoldet zu werden, denn der Job ist anspruchsvoll und anstrengend. Aber mit der Stärkung von Frauenrechten hat diese Thematik für mich gar nichts zu tun. Im Übrigen profitieren ja auch Männer von der Hochstufung, auch wenn sie an der GS in der Minderheit sind.

DerechteNorden
1 Jahr zuvor
Antwortet  Grillsportler

? Verstehe ich nicht. Es ist nachgewiesen, dass Berufe, die hauptsächlich von Frauen ausgeübt werden, als weniger prestigeträchtig gelten und dementsprechend schlechter vergütet werden. Wenn man diese Berufe aufwertet, dann stärkt das die Frauenrechte.

Grillsportler
1 Jahr zuvor
Antwortet  DerechteNorden

Das mag ja sein, dass es Berufe gibt, in denen ein Ungleichgewicht bei der Verteilung der Geschlechter herrscht, aber ein Beruf ist doch per se kein „Frauen-“ oder „Männerberuf“. Jeder sucht sich doch seinen Beruf nach Neigung UND allen anderen relevanten Faktoren (Bezahlung, Arbeitszeit, Höhe der Rente,…) aus.

Und: Würden Frauenrechte auch gestärkt, wenn man jetzt versuchte, den Anteil der weiblichen Maurer auf 50% zu erhöhen?

PaPo
1 Jahr zuvor
Antwortet  DerechteNorden

Es ist nachgewiesen, dass Berufe, die hauptsächlich von Frauen ausgeübt werden, als weniger prestigeträchtig gelten und dementsprechend schlechter vergütet werden.

Eigtl. ergeben entsprechende Erhebungen regelmäßig in Spitzenwerten beim Prestige für Berufe wie Krankenpfleger, Altenpfleger, Erzieher ud Co. Bei Reinigungskräftene tc. sieht es dann wahrscheinl. wieder anders aus. Ihre Behauptung ist mir dementsprechend zu salopp.

Und auch die regelmäßige Behauptung, dass man in vermeintl. Frauenberufen i.d.R. schlechter vergütet würde.

So behauptet bspw. Ute Klammer, die Direktorin des Instituts für Arbeit und Qualifikation (IAQ):

„‚Frauenberufe sind auch deshalb schlechter bezahlt, weil es Frauenberufe sind“ […]. Ein Report des IAQ veranschaulicht das Phänomen: Berufe mit hohem Frauenanteil sind schlechter bezahlt als ähnlich fordernde Berufe mit hohem Männeranteil. Eine Fachkraft in Pflege und Gesundheit, also zum Beispiel eine Altenpflegerin, verdient im Schnitt 15,64 Euro brutto in der Stunde. Bei einem Produktionsleiter in einer Fabrik sind es 23,33 Euro. Der Frauenanteil dort liegt bei 16 Prozent. In der Pflege sind es 87 Prozent“ (https://www.zeit.de/arbeit/2018-06/gehaltsunterschiede-frauenberufe-loehne-gender-pay-gap/seite-2?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F).

Klassischer cum hoc ergo propter hoc-Fehlschluss, der in keiner Weise belegt, dass in diesen „Frauenberufe[n]“ schlechter bezahlt wird, weil die Mehrheit der Arbeitnehmer dort Frauen sind, auch gem. dem Fall, dass die Behauptung stimmen sollte, dass im Gros der Berufe, die als vermeintl. „Frauenberufe“ (d.h. Berufe, in denen die Mehrheit der Arbeitnehmer Frauen sind) gelten, schlechter bezahlt wird, als in vermeintl. vergleichbaren „Männerberufen“ (d.h. Berufe, in denen die Mehrheit der Arbeitnehmer Frauen sind) – das ist unwissenschaftliche DIY-social science, die gar nicht erst kontrolliert, welche Faktoren alle zur schlechteren Bezahlung der einzelnen Berufe führt, ob es nicht andere Gemeinsamkeiten in den entsprechenden berufen gibt, die die schlechtere Bezahlung erklären können oder nicht.
Und natürlich ist das auch ein klassischer Vergleich von Äpfeln mit Birnen: „Nein, finden die Macherinnen des ‚Comparable Worth Index‘, zu denen auch Ute Klammer gehört. Sie möchten hin zu einer neuen Bewertung dessen, was Menschen in bestimmten Berufen und Branchen leisten müssen. Sie vergleichen, welche Anforderungen an Wissen, Psyche und Physis verschiedene Jobs haben“ (a.a.O.). Da saloppe „Nein“ ist natürlich Unsinn, der Index scheint ja komplett auf eine Würdigung sozio-kultureller, -politischer und öknomischer Perspektiven auf die Relevanz u./o. Wertigkeit von Berufen zu verzichten, hierzulande sind aber leider bspw. soziale, künstlerisch-musische Berufe u.ä. (viel zu) wenig angesehen, ungeachtet dessen, ob hier Frauen oder Männer arbeiten.

tl:dr
Wir müssten bei der Thematik viiieeel meeehr differenzieren.

DerechteNorden
1 Jahr zuvor
Antwortet  PaPo

Erzieher*in, Krankenpfleger*in etc. sind eben gerade nicht prestigeträchtig, sondern werden nach wie vor als Frauendomäne – Kümmerberufe=Frauenberufe – wahrgenommen.

PaPo
1 Jahr zuvor
Antwortet  DerechteNorden

Ich meine das sog. Berufs- resp. Sozialprestige, wie es bspw. das Institut für Demoskopie Allensbach, die Forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH, dem Institut Arbeit und Wirtschaft derUniverstität Bremen i.V.m. der Arbeitnehmerkammer Bremen u.a. Institutionen erheben. Dort rangieren die genannten Berufe regelmäßig in den ober(st)en Plätzen der Rankings, vor den meisten vermeintl. Männerberufen. Bspw. haben gem. Forsa 2021 traditionell soziale Berufe bzw. Kümmerberufe mit das höchste Ansehen, haben z.B. ca. 89 % der Befragten ein (sehr) hohes Ansehen von dem/der „Krankenpfleger/in“, ca. 87 % von dem/der „Altenpfleger/in“, ca. 81 % von dem/der „Erzieher/in im Kindergarten/Kita“ etc.
Diese Berufe sind extrem „prestigeträchtig“, aber nicht unbedingt gut (oder überhaupt irgendwie angemessen) bezahlt.
Das Einkommen in einem Beruf ist kein zwingender Einflussfaktor für das Berufs-/Sozialprestige, im Gegenteil könnte man u.U. gar spekulieren, ob nicht bspw. ein Mix aus tendenziell suboptimalen Arbeitsbedingungen, körperlicher Belastung und gleichzeitig (zu) niederigem Einkommen in einem als hinreichend systemrelevanten (und als solches auch wahrgenommenen) sozialen Beruf bzw. Kümmerberuf eher in einem relativ hohen Prestige resultiert.
Und ein hohes/steigendes Berufs-/Sozialprestige führt auch nicht zu eine, hohen/steigenden Einkommen.

Was Sie meinen, ist wahreinl. nicht Prestige i.d.S., sondern in einem alttäglichen Sinne, oder? Bspw. als Wert für die Attraktivität eines Berufs, auch bzgl. der eigenen Berufserwägungen: Nur weil ca. 87 % von dem/der „Altenpfleger/in“ sagen, dass sie ihm/ihr ein (sehr) hohes Ansehen entgegenbringen, heißt das ja nicht, dass der Beruf auch für diese ca. 87 % in irgendeienr Art und Weise attraktiv wäre.

Das sind aber auch zwei unterschiedliche Phänomene.
Und ansosnten gilt das, was ich bereits schrieb: Die Behauptung, dass traditionelle soziale Berufe resp. Kümmerberufe schlecht(er) bezahlt werden, ist in der Form zu indifferent und selbst wenn dies der Fall ist, braucht die entsprechende Rechnung nicht zwingend den Faktor der Diskriminierung des Geschlechts wegen als notwendige Erklärung.

DerechteNorden
1 Jahr zuvor
Antwortet  PaPo

Na, dann bin ich mal auf Ihre Erklärung gespannt. Wenn es nicht an der gesellschaftlichen Rollenzuweisung liegt, was ist dann der Grund dafür, dass diese Berufe schlechter bezahlt werden?
Prestige bedeutet in diesem Kontext für mich, dass die Gesellschaft auch tatsächlich bereit wäre, diese Tätigkeiten auch besser zu vergüten. Aber hier, glaube ich, greift wieder die traditionelle Vorstellung: Frauen kümmern sich ja gern um andere, weshalb man sie auch nicht so gut vergüten muss.

Last edited 1 Jahr zuvor by DerechteNorden
PaPo
1 Jahr zuvor
Antwortet  DerechteNorden

Welche Gründe im Einzelnen ursächlich für eine tendenziell (zu) geringe Bezahlung eines Berufs verantwortlich sind, muss auch im Einzelfall mit sozialwissenschaftlichen Methoden und Techniken eruiert werden. Es reicht nicht, festzustellen, dass diverse Berufe bspw. auch trotz ihres tendenziell hohen Beruf-/Sozialprestiges (zu) gering bezahlt werden und festzustellen, dass in den betrachtete Berufen überwiegend Frauen arbeiten, um die (zu) heringe Bezahlung mit diesem Umstand erklären zu können; wir wollen ja über Kausalitäten diskutieren, nicht nur Korrelationen, cum hoc ergo propter hoc-Fehlschlüsse, das Argumentieren mit Scheinkausalitäten vermeiden.

Bekommen in den gleichen Berufen in Unternehmen, in denen in diesen Berufen überwiegend Männer arbeiten (so vorhanden), diese bei ansonsten vergleichbaren Bedingungen (z.B. hinsichtlch des Standorts, der Unternehmensstruktur etc.) eine höhere Bezahlung (das „adjusted“ GPG indiziert dies jedenfalls nicht)? Wie sieht es mit (zu) gering bezahlten, vergleichbaren vermeintl. Männerberufen aus (und die Ermittlung der Vergleichbarkeit dürfte unterschiedliche chen Branchen u./o. Berufen der Knackpunkt sein, der Ansatz des
„Comparable Worth Index“ ist m.E. nicht hinreichend)? Welche Gemeinsamkeiten haben diese vermeintl. Frauen- und Männerberufe (bei hinreichender) Vergleichbarkeit, die einen eigenständig gen Erklärungswert für die (zu) geringe Bezahlung haben? Was ist mit nicht (zu) gering bezahlten vermeintl. Frauenberufen etc., wie unterscheiden sich diese von den (zu) gering bezahlten Frauenberufen?

Alternative, i.e.S. geschlechtsunabhängige Erklärungen sind ja einige denkbar, von einer finanziellen Unwertschätzung von sozialen Berufen bzw. „Kümmerberufen“, weil diese nicht (direkt) an der Wortschaftsleistung des Landes partizipieren, über simple Mechanismen von Angebot! md Nachfrage, hin zu fehlenden oder versagenden Interessenvertretungen (und welcher Arbeitgeber würde es nicht versuchen, die Löhne möglichst gering zu jalten, wenn möglichst xh? Auch bei Männern…) u.ä. Und wir werden wahrscheinlich keine Universalantwort erhalten.

Und ja, dann meinen wir, wie meinst nerseitsvetmutet, unterschiedliche Phänomene, wenn wir von Prestige schreiben: Sie einen alltägl. Begriff, ich den Sozialwissenschaflichen des Beruf-/Soizialprestiges.

Ron
1 Jahr zuvor
Antwortet  Mariechen

A12 bzw. sogar A11 gilt seit Jahrzehnten und auch in einer Zeit, wo Männer in Grundschulen noch weit verbreitet waren.

Mariechen
1 Jahr zuvor
Antwortet  Ron

Der Beruf hat sich gewandelt und damit die Anforderungen und die Ausbildung.

ulschmitz
11 Monate zuvor
Antwortet  Mariechen

Und das gilt für Gym-Lk nicht? Vielen GS-Kolleg:innen scheint irgendwie nicht recht klar zu sein, was es bedeutet, mind 6 Jahre lang SuS zu unterrichten, die durchpubertieren – mit den entprechenden Krisen – und Elternschaften, die der Ansicht sind, dass das Abitur ein Geschenk ist. Ganz zu schweigen von dem Arbeitsaufkommen für Korrekturen und Abitur – wenn also GS auf A 13 kommt – gerne, aber nur, wenn A-13-Gym dann sofort auf A 14 steigt. Selbst in BuLändern wie S-H, in denen A 14 nicht direkt an Funktionsstellen – gerne mehrere – gekoppelt ist, erwartet natürlich der befördernde SL, dass die A14er über jedes Stöckchen springen, das er ihnen hinhält.

dickebank
11 Monate zuvor
Antwortet  ulschmitz

OMG – die haben Sie in der SekI an allen Schulformen und erhalten dafür mit der Lehrbefähigung GHR(HRGe) in NRW im Eingangsamt A12.

Wann bekommen es endlich alle mit, dass der überwiegende Teil der Lehrerschaft in der Primarstufe und der Sekundarstufe I gleich besoldet ist. Beide Gruppen gehören zur Laufbahngruppe II, erstes Einstiegsamt vulgo gehobener Dienst.
Die Kompensation für die „stark belasteten“ Lehrkräfte der SekI+II besteht in einem niedrigeren Wochenstundendeputat (25,5 WS statt 28 WS) und der Ratszulage.

Maggi
1 Jahr zuvor

Da muss ich der GEW wiedersprechen.
Die unterschiedliche Bezahlung in den verschiedenen Schularten hat nichts mit Frauenrechten zu tun, sondern ist strukturell begründet.
Mit den Frauenrechten hätte es dann zu tun, wenn Frauen in der selben Besoldungsklasse und mit der identischen Stufe wie ein Mann weniger bezahlt bekommen. Dies ist aber nicht der Fall.

Ron
1 Jahr zuvor
Antwortet  Maggi

So ist es. Vor Einführung des sinnbefreiten Bachelor- und Masterstudiums haben angehende Grund- und Hauptschullehrkräfte 7 Semester studiert und 1,5 Jahre Referendariat gemacht. Der Gymnasiallehrer war mit 10 Semestern plus 2 Jahren dabei. Insgesamt war die Ausbildung also zwei Jahre kürzer und die Grundschullehrer hatten nach jetzigem Gehalt bereits ca. 70.000€ mehr verdient als der gymnasiale Kollege. Dieser Vorsprung war kaum noch aufzuholen. Denn hätte besagter Grundschulkollege diesen Betrag schlicht im DAX bei einer durchschnittlichen jährlichen Rendite von 7 Prozent investiert und liegengelassen, hätte er zu Pensionsbeginn allein aus diesem Anfangsüberschuss ein Vermögen von über 1 Mio erwirtschaftet.

Last edited 1 Jahr zuvor by Ron
Marc
1 Jahr zuvor
Antwortet  Ron

Und was sagen Sie den neu ausgebildeten Lehrkräften mit gleicher Qualifikation und 0 Euro Vorsprung? Warum sollen die diese riesigen Gehaltsunterschiede hinnehmen, wo jetzt die strukturellen Gründe entfallen sind

Ron
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marc

Ich brauche neu ausgebildeten Lehrkräften gar nichts sagen, denn auch heute haben diese nicht die gleiche Qualifikationen wie Gymnasiallehrer. Und die von Ihnen als strukturelle Gründe benannten Sachverhalte gibt es noch nicht einmal 10 Jahre. Warum soll der Großteil der heute aktiven Grundschullehrer beide Vorteile genießen?

Marc
1 Jahr zuvor
Antwortet  Ron

Dann präzisiere ich für sie etwas. Die Qualität der Qualifikation ist identisch. Formal erwirbt man natürlich Qualifikationen für verschiedene Schulformen. Damit ist beamtenrechtlich für neu ausgebildete Lehrkräfte die Sachlage eigentlich eindeutig. Bei gleich langer Ausbildung und 0 Gehaltsvorsprung ist eine stark unterschiedliche Bezahlung nicht zu rechtfertigen. Schon gar nicht bei Beamten. Das führt das System dann ad absurdum.

Wobei ich aber Recht geben muss, ist dass bei streng angewendetem Recht ein Anspruch auf A13 bei kürzer ausgebildeten Lehrkräften nicht vorliegt. Denn beamtenrechtlich muss hierzu ein 10 semstriges Studium mit Masterabschluss abgelegt worden sein. Hier muss man dann auf Kulanz der Regierenden hoffen. Abgesehen davon ist es aber auch dann eine Frechheit die höhere Besoldung den neu ausgebildeten Lehrkräften mit Masterabschluss zu verweigern, nur weil eine Höhergruppierung aller Lehrkräfte aus Kulanz zu teuer wäre.

Mariechen
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marc

Ich stimme Ihnen voll zu. Und man kann ja gerne mal ausprobieren was passiert, wenn man Lehrkräfte an GS mit über 20-jähriger Erfahrung und vielen Fortbildungen frisch ausgebildete Kolleginnen mit null Erfahrung und A13 vor die Nase setzt.

Egvina
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marc

Im Gegensatz dazu sind die neu ausgebildeten GS-Lehrer für den GS- Unterricht deutlich schlechter qualifiziert, denn sie haben nur eins der beiden Hauptfächer der GS studiert und haben entsprechend auch nur ein 2. Staatsexamen in einem der Hauptfächer Deutsch und Mathe sowie einem weiteren Fach, unterrichten entsprechend entweder Deutsch oder Mathe ihr gesamtes Berufsleben fachfremd, während die älteren Lehrer in beiden Hauptfächern und einem weiteren Fach beide Staatsexamen haben, von denen das 1. Staatsexamen nach einem erfolgreichen Universitätsstudium erworben wurde (nur zur Info, bevor wieder fälschlicherweise behauptet wird, das Studium wäre an einer PH absolviert worden, die gibt es zumindest in NRW schon seit Jahrzehnten nicht mehr) und das 2. Staatsexamen in einem zweijährigen Referendariat und nicht in 18 Monaten.

Marc
1 Jahr zuvor
Antwortet  Egvina

In NRW studiert man bei labg2009 beide Hauptfächer und ein Drittfach. Man wird im Ref auch in allen Fächern geprüft

Egvina
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marc

Richtig, steht da so drin. Seltsamerweise hatten meine letzten drei Referendare jeweils nur 2 Fächer.

mississippi
1 Jahr zuvor
Antwortet  Ron

Das ist aber nicht in allen Bundesländern so. In Bayern war es schon vor über 30 Jahren anders: Lehramt Grundschule: Studium am der Universität, 4 Fächer außer den Pädagogikfächern und Psychologie, 1. Staatsexamen im 8. oder meist im 10. Semester, 2 Jahre Referendariat. Die Unterschiede in den Anforderungen sehe ich, da ich schon 20 Jahre in einem anderen Bundesland arbeite.

Kritischer Dad*NRW
1 Jahr zuvor
Antwortet  Ron

Da gab es doch mal neben den Wirtschaftskrisen eine Finanzkrise 2008 und schon ist die hypothetische Rendite von 7 % dahin (Ø 2010 – heute gerade mal 6%), aber 1 Mio. Vermögen ordentlich versteuert dürfen Sie gerne mal vorrechnen.

Ein kostenlos abrufbarer Renditerechner errechnet bei einer Einmalanlage von 70.000 € zu 7 % p.a. nach z. B. 30 Jahren folgendes Ergebnis vor Steuern:
Eingezahlte Beträge: 70.000,00 Euro
Zinsen: 462.857,82 Euro
Guthaben: 532.857,82 Euro
Durchschnittszins: 7,00 %
Wertzuwachs: 22,04 %
Renditevorgabe: 7,00 %

Allerdings nach 39 Jahren und etwas über 3 Monaten Beschäftigungszeit wären tatsächlich 1 Mio. Vermögen vor Steuern erwirtschaftet.

Liegt vielleicht auch nur daran, welcher abschlusshungrige Vermögensberater gerade die Rendite errechnet.

Last edited 1 Jahr zuvor by Kritischer Dad*NRW
Mariechen
1 Jahr zuvor
Antwortet  Maggi

Da muss ich deutlich widersprechen. Klar, auch männliche GS Lehrer verdienen weniger. Die haben halt Pech ein ‚weiblichen‘ Beruf gewählt zu haben. Aber wenn ca. 87 % aller LehrerInnen an der GS weiblich sind, handelt es sich um eine versteckte Diskriminierung. Wie gesagt, wäre der Anteil der männlichen Lehrer an den GS höher, hätten wir bereits überall A13 an den Grundschulen.

Maggi
1 Jahr zuvor
Antwortet  Mariechen

Nein, das hat nichts mit Frauen zu tun, die Statistik zeigt, dass an öffentlichen Schulen der Frauenanteil bei 74%. Also sind generell mehr Frauen im Lehrberuf tätig, was an der Sozialisation durch die Gesellschaft liegt.
Die unterschiedliche Bezahlung liegt an der differierenden Ausbildung zwischen Pädagogische Hochschule und einer Universität und nicht am Geschlecht, sondern an der Qualifikation. Wie man dazu steht ist irrelevant, da hier eine falsche Verknüpfung zwischen Geschlecht und A13 Bezahlung geht.

DerechteNorden
1 Jahr zuvor
Antwortet  Maggi

Nö, denn die Aufwertung dieser Tätigkeiten hätte ja schon lange erfolgen müssen! Und zählen Sie eins und eins zusammen, dann kommen auch Sie zu dem Schluss, dass das eben genau deshalb nicht passiert ist, weil „Kindergedöns“ von vielen nicht als anspruchsvolle Tätigkeit wahrgenommen wird, sondern als natürliche Frauendomäne, die jedes weibliche Wesen instinktiv richtig ausüben kann.
Es ist bezeichnend, dass Sie hier die Pädagogische Hochschule abwerten. In meinem Bundesland brauchte man übrigens für das Lehramtsstudium an jener Hochschule auch immer die AHR, die Fachhochschulreife genügte nicht.
Inzwischen gilt dieses Studium konsequenterweise auch als Universitätsstudium. Eine PH gibt es nicht mehr.

O. Birkenstock
1 Jahr zuvor
Antwortet  DerechteNorden

Die Pädagogische Hochschule Freiburg bietet weiterhin auch Lehramt an.

Mariechen
1 Jahr zuvor
Antwortet  Maggi

Da sieht die aktuelle Studienlage aber anders aus, wie hier auch schon berichtet wurde.

O. Birkenstock
1 Jahr zuvor
Antwortet  Mariechen

Überall die Frauenquote und Mariechen fordert Männerquote, bestenfalls nur GEWler.

potschemutschka
1 Jahr zuvor
Antwortet  Maggi

Ja, es gibt auch männliche GS-Lehrer, auch wenn sie leider in der Minderheit sind. Warum eigentlich? Liegt es etwa an der Bezahlung, oder am Image?

Maggi
1 Jahr zuvor
Antwortet  potschemutschka

Vermutlich, aber das hat was mit Sozialisation und nicht mit einer generellen Benachteiligung der Frauen durch den Arbeitgeber zu tun. Hier sollte differenziert werden.

Marc
1 Jahr zuvor
Antwortet  potschemutschka

Bezahlung. Mit A12 als Hauptverdiener reicht es nicht für Träume. Da bekomme ich bei gleicher Ausbildungsdauer deutlich bessere Alternativen

DerechteNorden
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marc

Danke, dass Sie hier quasi die Sichtweise der Mehrheitsgesellschaft bestätigen und aufzeigen, weshalb das GS-Lehramt immer noch schlechter bezahlt wird.
Das ist eine Art Teufelskreis. Frau kann mit A12 nicht hauptverdienend sein.

Marc
1 Jahr zuvor
Antwortet  DerechteNorden

Zumindest nicht auf entsprechendem Niveau. Heute ist die Sachlage nunmal anders als vor 10 Jahren. Die Gehälter im öffentlichen Dienst wurden weniger stark angepasst als in der Wirtschaft. Dazu wurden aber die Qualifikationen erhöht. Heute muss man als Grundschullehrer dann eine der längsten Ausbildungen hinlegen, um in NRW abzüglich PKV mit 2700 netto nach Hause zu gehen. Das macht doch kein Mensch mehr mit, der heute noch ein Haus, ein Auto, Urlaub und eine Familie ernähren will. Lebenslang A12 oder am Gymnasium mit A15 in Pension. Da denkt man nicht lange nach. Entsprechend haben wir bei Männern einen starken Überhang an Gymnasien und Berufskollegs. Was schade ist, denn viele Männer würden sicher auch an Grundschulen gehen, wenn man dort entsprechend der Ausbildung bezahlt werden würde.

Gleichzeitig stellt es eben auch die enorme Diskriminierung von Frauen dar. Denn die Regierung in NRW hat ernsthaft mehr als 14 Jahre die Besoldung nicht angepasst, obwohl seit 2009 alle Lehrämter einen Master machen. Man hat sich heimlich darauf verlassen dass „Frauen Geld eh nicht wichtig ist“ und „Frauen einfach nur mit Kindern arbeiten“ wollen, egal was man verdient. Und das ist einfach auch eine Respektlosigkeit. So gesehen stimmt es schon, dass wir wahrscheinlich hier eine schnellere Lösung gehabt hätten, wären mehrheitlich Männer in dem Beruf. Denn dort hätte man angenommen dass diese mehr auf ihr Einkommen achten, was wiederum ebenfalls an Klischees nicht zu überbieten gewesen wäre

potschemutschka
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marc

Da muss ich Ihnen leider recht geben. Geliefert wie bestellt. 🙂

Lehry aus BY
1 Jahr zuvor

Bitte 5 Bundesländer!
Denn bei uns in Bayern ist noch gar nichts sicher. Erst im Februar hat die CSU gegen den Antrag der Grünen A13 für alle gestimmt…. Wieder mal!
Und was nach der Wahl passiert, das weiß auch keiner. Unser Herr Piazolo hatte auchbals Wahlversprechen A13 für alle im Gepäck.
Ich glaub es auch erst, wenn’s auf der Abrechnung steht!!!

PaPo
1 Jahr zuvor

„Der Equal Pay Day, der in diesem Jahr in Deutschland am gestrigen 7. März stattfand, markiert den Tag, bis zu dem Frauen wegen der Lücke zwischen den Einkommen von Männern und Frauen – dem sogenannten ‚Gender Pay Gap‘ – rechnerisch umsonst gearbeitet haben.“

Gestern Morgen bereits im Radio (WDR 5):
Die Moderatorin erklärt, dass das unbereinigte Gender Pay Gap (GPG) aktuell ca. 18 % betrage und sich aus der Kontrastierung des Durchschnittslohns der Männer mit demjenigen der Frauen errechne. Beim bereinigten Gender Pay Gap würden Faktoren wie Teilzeit, Schwangerschaften, Elternzeit und Co. verrechnet, also Faktoren, die hierzulande mehr (oder ausschl.) Frauen betreffen, mit dem Ergebnis einer Lücke von ca. 6 %…

… und das ist das Problem: Es werden immer wieder, Jahr für Jahr, unentwegt Falschinformationen verbreitet, denn:

Während das unbereinigte GPG die Löhne aller(!) Frauen hierzulande kulminiert, also die Verdienste von Frauen in unterschiedlichsten Branchen und Berufen, mit unterschiedlichsten Dienstaltern, Beschäftigungsumfängen u.ä., also von Ärztinnen, Klempnerinnen, Krankenpflegerinnen, Managerinnen etc., um daraus das arithmetische Mittel zu kalkulieren, um diesen Wert dann mit dem arithmetischen Mittel der Löhne aller Männer hierzulande zu vergleichen, und dabei auf ein (unbereinigtes) GPG von ca. 18 % kommt, ist ja evident, dass diese Methode massiv verzerrend ist: Es arbeiten halt mehr Frauen in insg. schlechter bezahlten Berufen, in Teilzeit, nutzen häufiger Elternzeiten u.ä.

Die oft skandierte parole ‚gleicher Lohn für gleiche Arbeit‘ i.V.m. dem Vorwurf, Frauen würden für die gleiche Arbeit regelmäßig schlechter bezahlt als Männer, ist mit dem unbereinigten GPG nicht zu rechtfertigen.

Im Gegenteil:
Das sog. bereinigte GPG ist in seiner basalsten Form erstmal lediglich ein Vergleich des Durchschnittverdienstes von Männern und Frauen in Branchen und Berufe. Dort reduziert sich die Lücke gem. statistischem Budnesamt bereits auf die max. 6 % Unterschied zwischen Männern und Frauen. Das DIW Berlin empfiehlt hier, statt vom bereinigten GPG vom „adjusted“ GPG zu sprechen, „denn der sogenannte „bereinigte“ Gender Pay Gap enthält ebenfalls noch erhebliche unberücksichtigte erklärende Größen“ (https://www.diw.de/de/diw_01.c.543722.de/gender_pay_ gap.html). D Anders als bspw. im WDR 5-Zitat dargestellt, reduziert sich diese Lücke um so mehr, je mehr Faktoren kontrolliert werden, die einen eigenständigen, i.e.S. geschlechtsunabhängigen Einfluss auf den Lohn haben können, z.B. Qualifikation, Dienstalter, Beschäftigungsumfang etc.

Zusammengefasst:
Tatsächlich bekommen Frauen hierzulande i.d.R. bei gleicher Arbeit, Qualifikation, Dienstzeit etc. das gleiche Gehalt. Da wo es offizielle Tarife, Besoldungen und Co. gibt, sowieso. Ansonsten sind Unterschiede in der Bezahlung von Mann und Frau, die je nach Erhebung 0-6 % ausmachen (s. bereinigter Gender Pay Gap) ausdrückl. nicht(!) mit strukturellem Sexismus begründet, sondern mit individuellen Lebensentscheidungen, die Unterschiede zwischen den Arbeitnehmern hinsichtlich anderer Faktoren, die für die Bezahlung ausschlaggebend sind (bspw. Lebensarbeitszeit, Wahrnehmbarkeit von Fortbildungen), bewirken, wie z.B. Schwangerschaften, Elternzeiten etc., aber natürlich auch individuelle Lohnverhandlungen und hierbei einer statistischen Tendenz, dass Frauen bei entsprechenden Verhandlungen meist weniger ‚aggressiv‘ auftreten.* Letzteres kann natürlich auch sozialisatorische Hintergründe haben, hat dann aber nichts mehr mit dem Thema Gleichberechtigung zu tun.
Bzgl. des Vorwurfs des Übergehens bei Beförderungen aufgrund des Geschlechts, gitl es dies im Einzelfall auch als (gesetzeswidrigen) Ausschlussgrund konkret nachzuweisen, statt lediglich bspw. aufgrund eines statistischen Ungleichgeweichts der Geschlechter in Führungspositionen zuungunsten der Frauen auf eine systematische Ungleichbehandlung (vulgo: Diskriminierung) zu schließen. Strapazierbare Studien diesbzgl. gibt es nämlich nicht, zumal Einstellungserhebungen seitens der Personalverantwortlichen ja auch offensichtlichen Verzerrungseffekt (wie z.B. dem der sozialen Erwünschtheit) unterliegen und demnach sexistische Tendenzen entsprechend schwer zu eruieren sind.

Oder anders:
Hier gibt es keinen Zeitraum, in dem Frauen hierzulande (im Vergleich zu Männern) „rechnerisch umsonst gearbeitet haben“ – wir führen hier Phantomdebatten.

———————————————————————————

Und weil sich die Gelegenheit bietet, hier ein jüngstes – m.E. extrem skandalöses – Gerichtsurteil zu diskutieren:

Das Bundesarbeitsgericht urteilte kürzlich, dass Frauen bei (im Wesentlichen gleicher Arbeit) Anspruch auf die gleiche Bezahlung wie Männer hätten, selbst wenn Letztere höhere Gehälter ausgehandelt haben.

Das BAG beruft sich insb. auf § 22 AGG, s. Az.: 8 AZR 450/21 resp. die diesbzl. Pressemitteilung (https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/entgeltgleichheit-von-maennern-und-frauen/), das eigtl. Urteil ist (noch) nicht publik.

Zur Erläuterung:

§ 22 AGG:
„Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat.“

§ 1 AGG reglementiert:
„Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“

Ungeachtet dessen, dass § 22 AGG eine m.E. generell skandalöse Beweislastumkehr normiert:

Einerseits ist der vorsitzenden Richterin Anja Schlewing der unsubstantiierte der Vorwurf(!) seitens der Klägerin, der Lohnunterschied zwischen ihr und einem männlichen Kollegen in einer (im Wesentlichen) gleichen Position begründe sich im Geschlecht derselben, hinreichendes resp. bewiesenes(!) Indiz(!) i.S.d. Norm, andererseits negiert die Richterin gleichermaßen unsubstantiiert, dass der beklagte Arbeitgeber den Lohnunterschied zwischen der Klägerin und ihrem männlichen Kollegen hinreichend mit den Lohnverhandlungen des Letzteren beweisen konnte.

D.h. dass in Unternehmen, in denen kein Tarifvertrag gilt, wo der Lohn der Arbeitnehmer also per definitionem Frage von Gehaltsverhandlungen zwischen Arbeitnehmer und -geber ist, die Prämisse, dass Entgeltunterschiede zwischen Arbeitnehmern mit (im Wesentlichen) gleicher Arbeit im selben Unternehmen das Resultat unterschiedlich erfolgreicher Gehaltsverhandlungen dieser Arbeitnehmer mit ihrem Arbeitgeber sind, nicht gelten soll, sondern die Prämisse, nein der Generalverdacht, dass derart divergierende Grundgehälter zwischen Personen, die sich mind. in einem der folgenden Merkmale voneinander unterscheiden, „[…] aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität […]“ resultierten: Bei einem entsprechenden Gehaltsunterschied zwischen Personen, die sich hinsichtlich aller(!) dieser Merkmale (im Wesentlichen) gleichen, soll der Gehaltsunterschied also Resultat unterschiedlich erfolgreicher Gehaltsverhandlungen sein, bei Unterschieden zwischen diesen Personen hinsichtl. dieser Merkmale aber ggf. (bei entsprechender Klage) und bis zur Widerlegung pauschal eine einschlägige Diskriminierung.

Im gegenständlichen Fall steht im Endeffekt lediglich Aussage gegen Aussage, muss eigtl. in dubio pro reo gelten bzw. ist Hitchen’s Razor einschlägig: „The elementary rules of logic: that extraordinary claims require extraordinary evidence and that what can be asserted without evidence can also be dismissed without evidence.“ Denklogisch muss also bereits die Aussage des Arbeitgebers, dass das höhere Entgelt des männlichen Kollegen der Klägerin nicht auf dessen Geschlecht beruhe, sondern auf dem Umstand, dass dieser ein höheres Entgelt ausgehandelt hat, eigtl. hinreichend sein, zumal Gehaltsverhandlungen zwischen Arbeitnehmern und -gebern i.S.d. Vertragsfreiheit so legal wie üblich sind und es ihren Wesensgehalt darstellt, unterschiedliche Gehaltsverhandlungen für unterschiedliche Arbeitnehmer unterschiedlich erfolgreich ausfallen.

Das BAG negiert allerdings, dass es dem Arbeitgeber gelungen sei, diese „Vermutung“ der Diskriminierung zu widerlegen. Demgem. stellt sich auch ungeachtet des Umstands, dass hier einseitig zugunsten der Klägerin unangemessen bzgl. des Begründungsniveaus beim Vorwurf der Klägerin und bei der Widerlegung des Arbeitgebers mit zweierlei Maß gemessen wird, die Frage, wie es dem Arbeitgeber angesichts dessen hätte möglich sein sollen, diese „Vermutung“ der Diskriminierung zu widerlegen, will man nicht bspw. verlangen, dass Gehaltsverhandlungen jetzt präventiv (um eben derartige Klagen zu verhindern) aufgezeichnet werden müssen (was diversen rechtl. Bedenken begegnet).

Und generell ist jetzt die Frage, welche Signalwirkungen dieses Urteil zeitigt. Müssen jetzt bspw. alle Arbeitgeber ohne Tarifvertrag sicherheitshalber all ihren Arbeitnehmern mit (im Wesentlichen) vergleichbaren Positionen dieselben Entgelte zahlen, also sämtliche Gehaltsverhandlungen ignorieren, sich zwingend am jeweiligen Arbeitnehmer mit dem höchsten Entgelt orientieren (eine Orientierung nach unten dürfte eine Klagewelle evozieren), um Diskriminierungsvorwürfe zu vermeiden, die ja offensichtlich vor dem BAG automatisch zum Erfolg für die Kläger führen? Das wäre regelmäßig der finanzielle Ruin für die Arbeitgeber, mithin das Ende der diesbzgl. Vertragsfreiheit. Tatsächlich hatte ja z.B. bereits das AG Berlin-Brandenburg in anderer Sache entschieden, dass wenn bei gleicher Tätigkeit andere Mitarbeiter in einem Betrieb mehr verdienen, alle den Anspruch auf den höheren Lohn hätten (s. Entscheidung v. 15. Juli 2016, AZ: 28 Ca 6346/16)…

Und was so ein Generalverdacht der Diskiminierung von Arbeitnehmern ggü. den Arbeitgebern hierzulande erst für den soz. Frieden im Land bedeutet…

Und die Unterschiede zwischen Arbeitnehmern können selbst bei (im Wesentlichen) gleicher Arbeit – ungeachtet ihres Geschlechts(!) – extrem sein…

… sei es, dass die eine Person dringend gebraucht wirde und zuvor schon hoch bezahlt wurde, sonst gar nicht annehmen würde. Es kann auch sein, dass der Person bereits kurz nach ihrer Einstellung andere Angebote mit höherem Gehalt auf dem Tisch liegen und sie somit einfacher eine Gehaltserhöhen erwirken kann;

… sei es, dass die Person im Zweifel, wenn die Kacke dann mal wirklich am Dampfen ist und keiner so wirklich weiß, woran es liegt, ihre Fähigkeiten erst wirklich ausspielen kann, sie somit einen höheren Wert für den Betrieb hat.

Ob dann im Wesentlichen, die gleiche Arbeit verrichtet wird ist dann unwichtig, wenn Person A am Ende schlichtweg noch eine Art Versicherung darstellt, weil ihreFähigkeiten weit über das für den Job essenziell notwendige hinausgehen.

DIe hier im Namen der Gleichberechtigung betriebene Gleichstellung unter dem Vorwand der Diskriminierungsbekämpfung ist einfach nur abstrus, dürfte in konsequenter Anwendung letztlich extrem kontraproduktiv sein………

Stromdoktor
1 Jahr zuvor
Antwortet  PaPo

Man(n) kann viel dazu schreiben.

Insbesondere dann, wenn man nicht betroffen ist.

Alleine die Entscheidung für ein oder gar mehrere Kinder bringt eine Kette in Gang, die sich kaum beeinflussen lässt.

Vor allem nicht mit dem heutigen Verhalten von Männern hinsichtlich der Gleichberechtigung und der aktuell verfügbaren Unterstützung.

Meinen Sie eigentlich, dass Ihre Ausführungen von Frauen geteilt werden?

Ron
1 Jahr zuvor
Antwortet  Stromdoktor

Haben Sie die Ausführungen von PaPo überhaupt im Kern verstanden?

PaPo
1 Jahr zuvor
Antwortet  Ron

Wir wissen ja aus vergangenen Konversationen mit Stromdoktor, dass es ihm i.d.R. nicht um Inhalte geht, insb. nicht mir ggü. – und auch insg. gibt es zwar Widerspruch, aber keine Gegenargumente, frei nach dem Motto shoot the messenger.

PaPo
1 Jahr zuvor
Antwortet  Stromdoktor

Ja, Menschen mit mind. basalen Kenntnissen in empirischer Sozialforschung und über die Methoden und Techniken zur Erhebung des GPG einerseits und die Ergebnisse dieser Erhebungen andererseits werden diese Ausführungen unabhängig von ihrem Geschlecht zwangsläufig teilen müssen.

Denn das ist die aktuelle Fakten-/Datenlage. Nennt sich Wissenschaft und hat in dem Fall wenig bis keinen Spekulationsspielraum, da sucht man sich nicht aus, iob das „adjusted“ GPG bei Minimalkontorolle ’nur‘ noch 6 % beträgt und bei Kontrolle weiterer Faktoren mehr und mehr gen Null sinkt.

Und auch die Kritik am Urteil des Bundesarbeitsgerichts folgt einer sachloguchen Argumentation und der rechtswissenschaftlich üblichen Auslegung der betroffenen Normen.

Wenn Sie meinen Ausführungen etwas entgegenhalten wollen, dann bitte, auf die Argumente bin ich gespannt:
Ein Verweis auf subjektive Befindlichkeiten als Basis dafür, meine Ausführungen zu teilen oder nicht, d.h.veeine Erwiderung ohne Würdigung der Daten-/Faktenlage einerseits und einer teleologischen, historisch-genetischen, grammatischen und systematischen Rechtsauslegung andererseits unter Berücksichtigung der Spezifika des gegenständlichen Rechtsstreits andererseits, wird aber denklogisch nicht verfangen. Da verfängt auch noch cht, hier eine nen Betroffenheitsdiskurs initiieren zu wollen, weil das ja die Fundamentalkritik, die diese Betroffenheit dekonstruiert, komplett ignoriert.

Und präventiv: Wenn Sie darüber diskutieren wolllen, warum Frauen srltatistisch eher schlechter bezahlte Berufe ergreifen, warum diese Berufe trotz ihrer Relevanz überhaupt unzureichend betahlt werden u.ä., dann ist das eine komplett andere Diskussion… bei der Sie bei mir offene Türen einrennen.

… oder war das nur wieder Ihre offen mir ggü. artikulierte Aversion?

Stromdoktor
1 Jahr zuvor
Antwortet  PaPo

Aus meiner Sicht begehen Sie in nahezu jeder Antwort immer den gleichen „Fehler“ bzw. lassen tief blicken:

WENN man was entgegen möchte, dann (nur) mit Argumenten, die ABER (denkkogisch bei Ihnen) nicht verfangen WERDEN.

Soviel Mühe mache ich mir aber in diesem Fall gar nicht.

Warum sollte ein promovierter E-Techniker sich mit einem promovierten Sozialwissenschaftler über Themen pseudowissenschaftlich „unterhalten“, die beide nicht ins Fachgebiet fallen (den sozialwissenschaftlichen Teil Ihrer Ausführungen erkenne ich an).

Die Ganze wird dann als „Wissenschaft“ bezeichnet, da wir ja beide mal sowas in die Richtung betrieben haben (Sie offensichtlich ja weiterhin)?

Mich stört lediglich Ihre Methode:

Ausufernde Beiträge, „schlimmer“ Stil, latente Arroganz und am Ende fehlende Kritikfähigkeit. Ein paar rote Daumen bringen Sie zumeist aus der Fassung.

Das eine nennt sich Wissenschaft, das andere Meinungsfreiheit oder besser, das Recht darauf, mit eigenem Feedback auf die Beiträge anderer zu reagieren.

PaPo
1 Jahr zuvor
Antwortet  Stromdoktor

Spoiler

Aus meiner Sicht begehen Sie in nahezu jeder Antwort immer den gleichen „Fehler“ bzw. lassen tief blicken:
WENN man was entgegen möchte, dann (nur) mit Argumenten, die ABER (denkkogisch bei Ihnen) nicht verfangen WERDEN.

Der Fehler(!) meinerseits ist gem. Ihrer Meinung also, dass ich verlange, dass man, um die die objektive(!) Datenlage zu widerlegen, faktenorientierte, denklogisch fundierte , d.h. nicht logical fallacies produzierende Gegenargumente liefern muss?! Ernsthaft?! *lol* Das ist köstlich. Spoiler: Natürlich „WERDEN“ Erwiderungen gegen die Datenlage nicht verfangen können, sofern Sie keine konträren Daten präsentieren können… oder wollen Sie hier (wieder) ‚alternative‘ Fakten konstruieren?
Oder anders: Wo ist die meinerseits thematisierte Datenlage falsch u./o. unvollständig? Wo erliege ich logical fallacies? Es hat ja seinen Grund, warum Sie in diese Richtung absolut nichts geschrieben haben, gell? ^^
 
Soviel Mühe mache ich mir aber in diesem Fall gar nicht.
Richtig. Die „Mühe“ einer argumentativen Erwiderung machen Sie sich (abermals) nicht, Ihnen geht es (wie immer) – offensichtl. Mangels substantiierter Gegenargumente – um ad hominem-Diskreditierungen mir ggü. (soviel auch dazu, wer sich aus der Fassung bringen lässt und nicht kritikfähig ist, die Ursache Ihrer Aversionen gg. mich liegen ja offenbar, so frei bin ich zu mutmaßen, in meinen mehrmaligen Dekonstruktion Ihrer Schwurbeleien in der Vergangenheit).
 
Ihr Ausgangskommentar war (a) ein Fabulieren von Betroffenen und dass „[m]an(n)“ als nicht Betroffener „viel dazu schreiben“ könne, Sie wollten also offenbar einen dieser hermetischen, intellektuell unredlichen, weil selbstreferenziellen, unkritisch-affirmativen und die objektive(!) Datenlage ignorierenden Betroffenheitsdiskurse eröffnen. Das sich aus der Datenlage allerdings ergibt, dass es diese Betroffenen in dem Fall ja im Gros statistisch gar nicht gibt, weil Männer und Frauen gem. ‚adjusted‘ resp. bereinigtem GPG in den gleichen Branchen, Berufen etc. bei gleicher/m Bildungsbiographie, Qualifikation, Dienstalter, Beschäftigungsumfang etc. gleich verdienen, haben Sie salopp ignoriert. BTW, d.h. nicht, dass es nicht chauvinistische/sexistische Arbeitgeber gibt, die Arbeitnehmerinnen einzig aufgrund Ihres Geschlechts diskriminieren, inkl. einer schlechteren Bezahlung, falls Sie dieses Gegenargument bemühen wollen (oder überhaupt realisieren, dass beide Aussagen parallelen Bestand haben können).
Und (b) haben Sie dann allen Ernstes als Gegenargument [sic] zur Datenlage gefragt, ob ich der Meinung(!) sei, dass meine „Ausführungen von Frauen geteilt werden“ – WTF?! Welche objektiven  Messwerte sind in der Elektrotechnik eigtl. der arbiträren(!) Zustimmung bedürftig? Hmmm…
 
Warum sollte ein promovierter E-Techniker sich mit einem promovierten Sozialwissenschaftler über Themen pseudowissenschaftlich „unterhalten“, die beide nicht ins Fachgebiet fallen (den sozialwissenschaftlichen Teil Ihrer Ausführungen erkenne ich an).
Das ist doppelt falsch, denn (a) fällt diese Thematik in mein Fachgebiet und (b) verfängt das Argument ad verecundiam ohnehin nicht, denn es handelt sich nicht um ein Arcanum, die einschlägigen Daten und Studien sind einerseits offen zugänglich und andererseits nicht sonderlich komplex, sollten sich jedem Akademiker problemlos inhaltlich erschließen. Und ich bin gespannt: Welcher Teil meiner Ausführungen war denn nicht sozialwissenschaftlich (Achtung: Fangfrage)? 🙂
 
Die Ganze wird dann als „Wissenschaft“ bezeichnet, da wir ja beide mal sowas in die Richtung betrieben haben […]?
Sie wollen widersprechen, dass empirische Sozialforschung Wissenschaft ist? Sie wollen der Rechtswissenschaft die Wissenschaftlichkeit absprechen? Oder was wollen Sie mit Ihren Anführungszeichen insinuieren? Butter bei die Fische: Haben Sie Datenmaterial u./o. Studien, die eine Verdienstlücke zwischen Männern und Frauen in den gleichen Branchen, Berufen etc. bei gleicher/m Bildungsbiographie, Qualifikation, Dienstalter, Beschäftigungsumfang etc. belegen (und nicht lediglich behaupten)? Nein?! Quelle surprise
 
Mich stört lediglich Ihre Methode:
Ausufernde Beiträge, „schlimmer“ Stil, latente Arroganz und am Ende fehlende Kritikfähigkeit. Ein paar rote Daumen bringen Sie zumeist aus der Fassung.
Machen Sie sich ehrlich: Sie haben ein ganz persönliches Problem mit mir, weil ich Sie jetzt bereits zu anderen Themen mehrfach öffentlich vorgeführt habe. Wir müssen uns hier doch nichts vorspielen. Meine Arroganz Personen wie Ihnen ggü. ist nicht latent, keine Sorge. Was erwarten Sie auch als Reaktion auf ihre ad hominem-Beiträge anderes als ein gewisses Amüsement?
Meine Beiträge sind übrigens nicht i.e.S. ausufernd, ich schweife m.E. nicht ab, sondern bemühe mich um Ganzheitlichkeit, bspw. versuche ich evtl. Gegenargumente zu antizipieren resp. adressieren, Ursachen, Gründe und mögliche (sozio-polit., -kulturelle, ökonomische etc.) Konsequenzen zu berüvksichtigen, meine Beiträge möglichst objektiv resp. intersubjektivierbar, logisch und in Bezug auf die Daten und Argumentationsketten fundiert und strapazierfähig zu gestalten, auch um „[a]ausufernde“ Diskussionen zu vermeiden… und das alles im Rahmen eines öffentlichen Forums. Die Komplexität der Phänomene, zu denen ich mich äußere, erfordert regelmäßig auch eine gewisse Länge meiner Beiträge (und ich finde es immer wieder ‚interessant‘, wenn sich ermeintl. Akademiker diesbzgl. Echauffieren).
Und es scheint mir auch zu gelingen, wie Ihre Attacke demonstriert, denn inhaltlich haben Sie bzgl. meiner Beiträge ja nichts zu korrigieren, ergänzen o.ä.
Und Sie verkennen mein Agens der Thematisierung der roten Daumen zudem komplett. Das bringt mich nicht „aus der Fassung“, das amüsiert mich – ich ridikülisiere diese im roten Daumen zum Ausdruck kommende Realitätsverweigerung öffentlich und provoziere ähnlich unterhaltsame Beiträge wie Ihre; mission accomplished!
Begrüßenswerter wäre es natürlich, hier nicht nur manchmal Korrektiv sein zu müssen, sondern selbst einen tatsächlich fakten- und argumentbasierten Austausch widerstreitender Positionen zu erleben, bei dem ggf. auch ich etwas lerne, ggf. Anlass habe, meine eigene Argumentation, Position etc. kritisch zu reflektieren und ggf. zu ändern, Fehler u./o. Auslassungen in meinen Beiträgen zu erkennen und zu korrigieren, Phänomene letztlich (noch) differenzierter wahrzunehmen etc. – Ihre Beiträge geben diesbzgl. Allerdings keinen Anlass, weil Sie ja auf die Inhalte meiner Beiträge gar nicht eingehen. Da muss man von Ihrer Seite her ja letztlich auf den Stil des Ggü. eingeen, wenn man ansonsten einfach so gaaar nichts zu erwidern hat, aber seiner Aversion dennoch Ausdruck verleihen will; das, lieber Stromdoktor, das ist der eigtl. schlimme Stil, Ihre nonargumentativen, inhaltsfernen, persönlichen Entgleisungen.
 
Das eine nennt […] Meinungsfreiheit oder besser, das Recht darauf, mit eigenem Feedback auf die Beiträge anderer zu reagieren.
Dass das GPG ‚adjusted‘ max. 6 % beträgt und diese Lücke bis auf Null schrumpft, je mehr Variablen kontrolliert werden, die (i.e.S. unabhängig vom Geschlecht) einen eigenständigen Effekt auf diese Lücke haben können, ist kein Phänomen, demggü. man anderer ‚Meinung‘ sein könnte (btw: https://www.news4teachers.de/2023/01/meinung-statt-fakten-viele-menschen-verstehen-die-grundlagen-der-wissenschaft-nicht/). Und bzgl. des BAG: Es ist auch keine ‚Meinung‘, dass ein unsubstantiierter Vorwurf ein Beleg des Vorgeworfenen wäre o.ä. (aber ich spare mir Erläuterungen zum Urteil des BAG für den unwahrscheinl. Fall, dass Sie diesbzgl. Überhaupt mal inhaltlich etwas zu schreiben haben…). Welchen Wert soll diesbzgl. Ihr „Feedback“ denn haben, zumal Sie sich ja ostentativ einer argument- und faktenbasierten Diskussion verweigern? Sie können auch schreiben, dass sie ‚meinen‘, dass die Sonne sich um die Erde dreht, haben dann aber den Unterschied zwischen Meinungen und falschen Faktenbehauptungen nicht verstanden
 


 
tl:dr
Sie haben (wie immer) inhaltlich nichts beizutragen, können meine Ausführungen nicht widerlegen, korrigieren, ergänzen o.ä. und wollen lediglich Ihrer Aversion Adruck verleihen… DAS, lieber Stromdoktor, das läßt tatsächlich tief bei Ihnen blicken. Und kommt mir ganz gelegen. 😀
 

PaPo
1 Jahr zuvor
Antwortet  PaPo

Ja, die Realität kann schmerzhaft sein… oder wie hat man sich die Downvotes zu erklären?

Ron
1 Jahr zuvor
Antwortet  PaPo

Wir bewegen uns immer mehr in Richtung Sozialismus. Das lähmt Unternehmen und Leistungsträger und wird uns volkswirtschaftlich massiv auf die Füße fallen. Wenn z.B. die Fachmitarbeiter eines Unternehmens – egal ob männlich oder weiblich – die EDV nicht in den Griff kriegen, kann das Unternehmen in Deutschland nun nicht mehr neue Fachkompetenz durch ein überdurchschnittliches Gehalt anwerben, da dann die bereits eingestellten Pfeifen auf finanzielle Gleichbehandlung klagen können.

Lera
1 Jahr zuvor
Antwortet  PaPo

Es sagt sehr viel, dass auf diese vollkommen sachlichen und korrekten Ausführungen GAR NICHTS von der Gender-Fraktion inhaltlich entgegnet wird.

PaPo
1 Jahr zuvor
Antwortet  Lera

Natürlich provozieren meine Beiträge bei zuvor Falsch-/Fehlinfomierten erstmal kognitive Dissonanz, immerhin ist das Jahr und Tag im Gros der Medien und selbst z.T. seitens Akademikern kolportierte, mal explizit derart artikulierte, mal derartiges implizierende, inhaltlich falsche Narrativ, dass Frauen hierzulande für die gleiche Arbeit schlechter bezahlt würden als Männer, omnipräsent. Grundlage ist i.d.R. ausschl. das unbereinigte GPG, dessen Wert ja auch primär kommuniziert wird, mit dem diese Kolportage aber nicht belegt werden kann. Die Berechnungsgrundlage wird aber erst gar nicht diskutiert, zudem wird nur in Ausnahmefällen überhaupt das bereinigte GPG thematisiert und wenn, dann nicht hinreichend (so das deutlich würde, dass Männer und Frauen das gleiche verdienen, je mehr der einschlägigen Variablen kontrolliert werden) oder gar falsch (s.o. meine WDR 5-Anekdote).. Ich befürchte ja, dass das Gros der Medienmultiplikatoren tatsächlich keinerlei Ahnung vom Thema hat, der Rest opfert der Quote (bad news are good news) einfach relevante Informationen und stellt ggf. bewusst Sachverhalte falsch dar.

Und wenn dann dieser Unsinn kritisiert, dekonstruiert wird, dann kommt es zur kognitiven Dissonanz, die einige hoffentlich dazu nutzen, ihre bisherigen Falschvorstellungen zu revidieren. Andere klicken salopp auf den roten Daumen, vielleicht weil sie denken, es könne ja gar nicht stimmen, weil doch allerorts Jahr und Tag was anderes behauptet wird (das ist oft der Typus von Mensch, der zu Zeiten der Propagierung eines geozentrischen Weltbilds reflexhaft, ohne sich mit den Inhalten auseinanderzusetzen, einem Nikolaus Kopernikus widersprach), obwohl es eigtl. nur ein paar Minuten der Recherche bedarf, um den korrekten Sachverhalt zu ermitteln. Wieder anderen ist dieses Narrativ aber derart essenzieller Inhalt ihres Weltbildes (z.B. als Teil des Mythos vom Patriarchat), ja persönlichkeitskonstituierend (z.B. als Grundlage sich aus diversen Gründen selbst als Opfer dieses Patriarchats zu fühlen, inszenieren etc. oder als sog. Ally solcher vermeintl. Opfer etc.) – dort fallen die Abwehrreflexe entsprechend heftiger aus. Es ist; m Grunde ein Verhalten gem. dem Kredo, dass nicht sein kann, was nicht sein darf.

Da wird inhaltlich auch nichts als Erwiderung kommen.

Hermine Schulz
1 Jahr zuvor

@redaktion
Welchen Grund gibt es, meine Antwort an Ron nicht freizuschalten?

Gudrun
1 Jahr zuvor

Wie entwickeln sich eigentlich die A14-Stellen an Grundschulen (Schulleitung), wenn sich die Eingangsbesoldung auf A13 erhöht? Rutscht dann alles ein A nach oben und die Grundschul-Schulleitungen bekommen A15?

SuMa
1 Jahr zuvor
Antwortet  Gudrun

Das wird bisher irgendwie einfach nicht beachtet. Meine Konrektorin wird das Handtuch werfen wenn sie bei A13Z bleibt und nix passiert.
Es werden sich dann noch weniger Lehrer für SL in Grundschulen bewerben.
Für ein A13Z und A14 lohnt sich der tägliche Kampf nicht

Marc
1 Jahr zuvor
Antwortet  SuMa

Wird auch Zeit dass das angepasst wird. An jedem kleinen Gymnasium gibt es für die Konrektoren oder Koordinatoren Minimum A14. Schulleiter sogar A15

Gudrun
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marc

Und an beruflichen Schulen bekommen Schulleitungen sogar A16. Dort bekommt man häufig bereits als Bildungsgangleitung A15.

ulschmitz
11 Monate zuvor
Antwortet  Marc

An Gym mit hinreichend großer SuS- und Lk-Zahl ist der Schulleiter A 16, die Koordinatoren sind A15. Und je nach Bundesland sind A 14-Stellen direkt an Funktionesstellen gebunden – auf die man sich bewirbt. A 14 ist grundsätzlich eine Leistungsbeförderung (also z.B. 16 Bewerberinnen fü 2 Stellen an einer Schule) – und selbstverständlich erwartet die befördernde SL, dass bei jeder ausgelobten Zusatzleistung alle A14er:innen sofort die Hand heben…
Wenn man der Anpassungslogik folgen will, müssten alle Gym-A14er auf A15, alle A15er auf A16 usw. hochgestuft werden. BEsonders problematisch: Wenn in einem BuLand Gym-SL-Stellen z.T. 3-4x ausgeschrieben werden müssen, weil sich diesen Stress niemand mehr antun will.

Fräulein Rottenmeier
1 Jahr zuvor
Antwortet  SuMa

Also, mmmhhhh, ich finde, dass eine Schulleitung eines Gymnasiums mit Oberstufe mit A16 schon passend besoldet wird. Ich persönlich finde, dass im direkten Vergleich meine Arbeit als SL einer mittelgroßen GS dann 14 mit vielleicht Z, aber höchstens A15 angemessen ist. Gerne nehme ich natürlich A15….
Viel wichtiger fände ich aber für meine Arbeit und die Wertschätzung dieser eine deutliche Erhöhung der Leitungszeit für SL und eine Entlastung von diesem ganzen überbordenden Verwaltungsscheiß.
Solange ich und meine Co noch je 14 Stunden unterrichten mit zwei Matheklassen und allem zipp und zapp, geht das über mein Leistungsvermögen…..da hilft mir auch Geld nicht weiter….

ulschmitz
11 Monate zuvor

Man könnte alle Leitungsfunktionen grundsätzlich auf A15 setzen – egal, für welche Schulart – und dann nach SuS-Zahl, Lk-Zahl und verschiedenen anderen Kriterien (wieviel Unterricht, wieviel Elterngespräche, was weiß ich) entsprechend mehr zahlen. Auch wenn die SL z.B. bei sämtlichen Zeugnis- und pädagog. Konferenzen den Vorsitz hat, auch in der Schulkonferenz – das wäre dann gesondert zu berücksichtigen. Womöglich sollte man SL komplett aus dem Unterricht nehmen – allenfalls Vertretungen – oder bestimmte Elemente der Vewaltungstätigkeiten delegieren.
Fraglich bleibt, ob und wann die KuMin die Hochstufungen in Form von noch mehr Mehrarbeit abkassieren – ich fürchte, das wird so kommen.

dickebank
11 Monate zuvor
Antwortet  ulschmitz

Wie wär’s denn mit einer Doppelspitze aus pädagogischer und verwaltungstechnischer Leitung? Und zusätzlich noch eigenen Haushaltsmitteln je Schule, die selbst verwaltet werden können.

Bezüglich der zu erwarteten Mehrarbeit – kleiner Tipp:
Einfach nicht machen und auf Weisung warten, dann wiederum verweigern. Mal sehen, wann dann die Kündigung bzw. Entlassung aus dem Schuldienst erfolgt. Zuwenige Lehrkräfte ham wa doch eh schon:)

Fräulein Rottenmeier
1 Jahr zuvor
Antwortet  Gudrun

Ich glaube, dass man sich da gaaaannnnzzzz viel Zeit mit lassen wird, denn die Überführung für SL war ja erst 2017 und für die Konrektoren 2018…..vorher arbeiteten die SL je nach Schulgröße auch zwischen A 13 und A14…..und die Konrektoren für A12 Z…..

dickebank
11 Monate zuvor

Und damit die neu erworbenen Besoldungsstufen ruhestandsfähig sind, vergeht dann noch einmal Zeit. In der sind die vielen Boomer dann zur Freude der Finanzressorts im Ruhestand – und zwar zu den alten Konditionen …

Marius
1 Jahr zuvor
Antwortet  Gudrun

Genau do wird es kommen.

Günther
1 Jahr zuvor

Definitiv ein ein Muss und viel zu lange überfällig.
Aber was ist mit den Lehrkräften die nur A9/A10 bekommen?
Warum redet darüber keiner?
Dafür sollten die Gewerkschaften auch mal kämpfen.

Gudrun
1 Jahr zuvor
Antwortet  Günther

Welche Lehrkräfte mit zweitem Staatsexamen bekommen A9/A10?

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Gudrun

Fachlehrkräfte – Bayern und andere haben da eine Besonderheit.
https://www.fachlehrer.org/

Max
1 Jahr zuvor
Antwortet  dickebank

Und die FÖRDERLEHRER in Bayern nicht vergessen !!!!

Günther
1 Jahr zuvor

Und was ist eigentlich mit den Lehrkräften die nur A9/A10 bekommen?
Warum redet da niemand drüber?

ulschmitz
11 Monate zuvor
Antwortet  Günther

Vielleicht können sich diese Lk selber mal ganz laut zu Wort melden?

dickebank
11 Monate zuvor
Antwortet  ulschmitz

… und verlangen, dass der bachelor-Abschluss dem Masterabschluss gleichgestellt wird – oder was?

Carsten60
1 Jahr zuvor

Ganz progressive Leute fordern gleich eine Einheitsbezahlung unter Einbeziehung ALLER, die in dem Bereich arbeiten, aber die liegt dann unterhalb von A13:
https://www.jmwiarda.de/2023/03/07/bitte-eine-reform-die-auf-eine-revolution-vorbereitet/

ulschmitz
11 Monate zuvor
Antwortet  Carsten60

Ich fordere eine Einheitsbezahlung „in diesem Bereich“, die bei 3.000 € netto für einheitliche Standardwochenstunden beginnt – und alle zusätzlichen Leistungen werden nach einer Gebühren-Ordnung für Pädagog:innen aller Couleur dezidiert abgerechnet, da ließe sich KI usw. mal sinnvoll einsetzen. Nur mal zur Erinnerung: Wer hat schon mal Freitagabend gegen 19:30 seine/n „Zuständigen“ beim finanzamt angerufen? Wenn ich also Freitagnachmittag zwischen 16:00 und 17:00 Uhr zwei Elterntelefonate abwickle, würde ich dies als Zusatzleistung nach GOPäd abrechnen. Studienfahrten nach Frankreich (24/7 im Job), Klassenreisen, Abiturprüfungen je nach SuS-Zahl und schriftlichen Korrekturen – alles nach GOPäd. Die idee stammt übrigens von einem ehemal. A15-Mittelstufenkoordinator am Gym, der in seinem Job mit allen Wassern gewaschen war, aber trotzdem immer am Rand des Nervenzusammenbruchs operierte.

CLAUDIA
11 Monate zuvor

WAS IST MIT UNS BERUFSSCHULLEHRERN/ IN .FACHPRAXISLEHRERN/ IN. BEI A11 IST BEI UNS SCHLUSS. WERDEN WIR AUCH HÖHER GESTUFT?

Lucia
11 Monate zuvor

Und die Fachlehrer? Wann werden die berücksichtigt?

Martin
11 Monate zuvor

Gewagte These, die hier nicht unbedingt auf Freude stoßen wird, aber ich schreib es trotzdem mal:

Ich sage nicht, dass wir Lehrer zuviel verdienen. Aber im Vergleich zu anderen Beamten, verdienen diese zu wenig.

Beispiel? Ein Dienstgruppenleiter bei der Polizei hat Personalverantwortung für ca. 40 Polizeibeamte. Und kann nach Jahren im Dienst in dieser Position auf A12 hoffen.