Bundesgerichtshof hebt (zu mildes?) Urteil gegen Professor wegen Nötigung teilweise auf

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er Bundesgerichtshof hat am vergangenen Mittwoch ein Urteil gegen einen Göttinger Uni-Professor teilweise aufgehoben. Das Landgericht Göttingen hatte den Mann zuvor zu elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Es befand den Mann unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt, Freiheitsberaubung und Nötigung an drei Frauen für schuldig.

Das Gericht hat geurteilt. Foto: pxhere

Die Staatsanwaltschaft sowie die Nebenklage hatten daraufhin Revision eingelegt, mit dem Ziel einer höheren Bestrafung. Bei den drei Frauen handelt es sich um zwei ehemalige Doktorandinnen und eine ehemalige Mitarbeiterin des Mannes.

Die erste große Strafkammer des Landgerichts sah es im März 2022 als erwiesen an, dass der Professor ab Juli 2014 über mehrere Jahre vor allem eine ehemalige Doktorandin wiederholt geschlagen habe, «um sie zu bestrafen». Er soll zudem gedroht haben, sie bei Widerspruch zu entlassen – doch das habe das Göttinger Gericht laut dem Bundesgerichtshof nicht ausreichend in sein Urteil mit einbezogen.

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In anderen Anklagepunkten, etwa sexueller Nötigung, wurde der ehemalige Professor vom Landgericht freigesprochen. Das Gericht beschränkte die Freiheitsstraße trotz Einzelstrafen von bis zu acht Monaten auf elf Monate, unter anderem da ein höheres Strafmaß zu einem automatischen Verlust des Beamtenstatus geführt hätte.

Nun muss eine andere Kammer am Landgericht Göttingen den Fall erneut verhandeln. News4teachers / mit Material der dpa

Körperverletzung im Amt: Professor, der Frauen „bestrafte“, schuldig gesprochen

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2 Kommentare
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Angelika Mauel
1 Jahr zuvor

Eine Frage: Gegen Ende des Artikels ist vom „ehemaligen Professor“ die Rede. Wurde ihm etwa losgelöst vom Strafprozess gegen ihn der Titel bereits aberkannt?
Gab es ausnahmsweise schon vor der endgülugen Festlegung des Strafmaßes ein Verwaltungsgerichtsverfahren der Uni gegen den Angeklagten, über dessen Ausgang nicht berichtet wurde?

Angelika Mauel
1 Jahr zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

„Auch die Universität Göttingen begrüßte die Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Die Universität versucht schon seit Jahren den Professor loszuwerden. „Wir halten die Disziplinarklage auf Entfernung des Professors aus dem Amt, die wir 2018 eingereicht hatten, unverändert aufrecht“, teilte die Hochschule mit.“ – Aus diesem Artikel ergibt sich, dass er den Titel „Professor“ bis auf weiteres noch tragen darf: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Doktorandin-geschlagen-BGH-kippt-Urteil-gegen-Professor,professor162.html

Skandalös dass hier ein Gericht einem Wiederholungstäter, der mehrere Einzelstrafen erhalten hat, quasi einen Mengenrabatt gewährt hat, um ihn in den Genuss einer Pension kommen zu lassen.

Wie viel – oder vielmehr wenig – die Frauen für ihre Arbeit erhalten haben, ist selbstverständlich für ein Gerichtsurteil unerheblich. Aber so ganz ohne Not werden sich die Frauen nicht haben nötigen lassen. – Und der Prof. erhält derweil vermutlich ungekürzte Bezüge…