didacta-Debatte – Kultusministerin: ChatGPT lässt sich in Schulen nicht verbieten

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STUTTGART. Gegen den Text-Roboter ChatGPT gibt es bei aller Begeisterung viele Vorbehalte. Er könne etwa beim Schummeln in der Schule helfen. Nicht unbedingt, es gibt auch viele Chancen, sagt Baden-Württembergs Kultusministerin Theresa Schopper zum Auftakt der großen Bildungsmesse didacta.

Die Digitalisierung verändert das Lernen – aber wie? Illustration: Shutterstock

Die Arbeit mit Text-Robotern wie ChatGPT lässt sich aus Sicht der baden-württembergischen Kultusministerin Theresa Schopper an Schulen nicht kategorisch verbieten. «Wir werden nicht mehr sagen können, wir bauen da Mauern und die Türe geht zu, um das aus den Schulen herauszuhalten», sagte die Grünen-Politikerin auf der Bildungsmesse Didacta am Dienstag in Stuttgart. Vielmehr müsse man mit technischen Entwicklungen wie der Künstlichen Intelligenz (KI) vernünftig umgehen. «Jede gesellschaftliche Neuerung schlägt an Schulen auf, weil Kinder und Jugendliche dort einen großen Teil ihres Tages verbringen, ihre Fragen mitbringen und auch Antworten haben wollen.»

Auch der Taschenrechner habe einen schweren Stand gehabt, als er Einzug in die Klassenzimmer hielt, sagte Schopper. «Damals hat man behauptet, Kinder könnten dann nicht mehr Kopfrechnen. Und dann hat der Taschenrechner die mathematische Welt im Schulalltag verändert.» Ähnlich werde sich das bei den KI-Instrumenten entwickeln, die aus Sicht Schoppers auch Vorteile für die Arbeitswelt der Lehrenden haben kann.

ChatGPT ist eine Anwendung, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz umfangreiche Antworten auf Texteingaben erstellt. Der Textroboter kann unter anderem Fragen beantworten, Texte zusammenfassen und bewerten, Gedichte oder auch Computerprogramme schreiben, übersetzen oder Multiple-Choice-Tests erstellen. Kreativität und kritisches Denken könnten dabei nach Ansicht von Bildungsfachleuten aber auf der Strecke bleiben. News4teachers berichtete mehrfach über die Diskussion – hier zum Beispiel.

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Schopper wird gleich mehrfach auf der Didacta zu Gast sein. Bis zum kommenden Samstag können sich Lehrkräfte, Erzieher und andere Fachgäste auf der größten Bildungsmesse Europas austauschen. Es werden 730 Ausstellende erwartet, mehr als 1300 Programmpunkte sind geplant. In fünf Hallen zeigen Anbieter von Lehrmaterialien und Lernspielzeugen sowie Behörden und Verbände Neuheiten aus den Bereichen Kita, Schule, Hochschule und berufliche Bildung.

In Foren wird über aktuelle Themen wie den akuten Lehrkräftemangel diskutiert, über die psychische Gesundheit von Schülern und Personal nach der Pandemie sowie die nach wie vor schleppende Digitalisierung. Auch Lerntechniken, die teils renovierungsbedürftigen Schulgebäude und die Demokratiebildung vor allem mit Blick auf die Anfälligkeit für Verschwörungsmythen stehen auf der Agenda der diesjährigen Messe.

Die Didacta findet als Fach- und Buchmesse jährlich an wechselnden Standorten in Deutschland statt, derzeit im Wechsel zwischen Stuttgart, Köln und Hannover. In der Messe Stuttgart ist die Didacta vom 7. bis 11. März 2023 täglich von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.

News4teachers berichtet in einem großen didacta-Spezial von der Messe (hier geht es hin) und ist auch mit einem eigenen Stand – gemeinsam mit 4teachers –  vertreten:

Sprechen Sie mit den Machern! Auf dem didacta-„Pausenhof“ von 4teachers und News4teachers

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9 Kommentare
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Konfutse
1 Jahr zuvor

Vielleicht könnte man die unsäglichen GFS einfach mal abschaffen?

Der Zauberlehrling
1 Jahr zuvor
Antwortet  Konfutse

GFS = ganze Familie schuftet.

Selbst dafür sorgen, dass keiner Interesse hat!

Modus ändern und nur den Vortrag werden. Keine Hausarbeiten abgeben lassen. 90 Minuten Vortrag (mit Fragen zum Thema) ist wie 90 Minuten Klassenarbeit – dafür steht ja das „G“ in GFS.

Immerhin geht die Präsentationsprüfung doch mit diesem Jahr den Bach hinunter.

Konfutse
1 Jahr zuvor

Sicher! Ich bin aber schon immer der Meinung, dass die GFS nicht gerecht ist. Es gibt Eltern, die ihre Kinder unterstützen können, auch wenn es „nur“ um eine mündliche Präsentation und Abfrage geht. Und dann gibt es Kinder, die nicht unterstützt werden (können).

Realist
1 Jahr zuvor

„ganze Familie schuftet“

Wenn die ganze Familie für so etwas schuften muss, dann ist denn Erziehungsberechtigten hoffentlich selber klar, dass ihr kleiner Einstein nicht die hellste Kerze auf der Torte ist…

Dil Uhlenspiegel
1 Jahr zuvor

Oder präziser: ChatGPT lässt sich Schulen nicht verbieten.

Carsten60
1 Jahr zuvor

„Damals hat man behauptet, Kinder könnten dann nicht mehr Kopfrechnen.“
Ja, und das ist eingetreten, selbst das kleine 1×1 wird oft genug mit dem Taschenrechner gerechnet, was nun wirklich nicht nötig ist und was alles nur bremst. Prozentrechnung überschlagsweise ohne Taschenrechner? Fehlanzeige.

Uwe
1 Jahr zuvor
Antwortet  Carsten60

Genau so ist es! Und noch mehr: Selbstdenken erzeugt anscheinend Krebs. Jedenfalls scheinen meine Schüler das zu glauben. Originalantwort eines Achtklässlers bei einer Textaufgabe: „Es sitzen Minus Sieben Tauben auf dem Baum.“

Der Zauberlehrling
1 Jahr zuvor

Die Kinder können nach vier Jahren Taschenrechner wirklich nur noch rudimentär im Kopf rechnen oder gar Ergebnisse abschätzen – erlebte Realität. Brüche führen zum Bruch der Beziehung. So viel zum Thema Taschenrechner. Und als es um die landesweite Einführung von CA-Systemen oder um Geogebra ging, hat Herr Stoch (SPD) sich für den wissenschaftlichen TR aus den 90ern entschieden. Zukunft lässt sich sehr wohl durch eine Entscheidung des Kultusministernden aus der Schule heraushalten.

Frau Schopper ist auch nicht besser, als Frau Eisenmann.

Interessanter Artikel zum Thema KI und Urheberrecht:

https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/kuenstliche-intelligenz-und-das-urheberrecht_216_588912.html

Carsten60
11 Monate zuvor

Die KI frisst ihre Kinder:
https://www.tagesschau.de/wissen/musk-tech-pause-ki-entwicklung-101.html
Und Illusionen zerplatzen. Da steht, „… dass selbst die Entwickler ihre Programme nicht mehr verstehen oder wirksam kontrollieren könnten.“
Umso mehr wird das für die Schulkinder gelten.