Schummeln verboten! Schulministerium gibt KI-Leitfaden heraus: Wie Lehrkräfte mit ChatGPT umgehen sollen

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DÜSSELDORF. Auf jede Frage eine Antwort – Text-Roboter scheinen Schülern paradiesische Aussichten zu verheißen. Doch Vorsicht: Es gibt Fallstricke und ernste Konsequenzen, wenn man damit mogelt. Das Schulministerium von Nordrhein-Westfalen hat auf den Hype um das KI-Programm ChatGPT reagiert – und einen Handlungsleitfaden für Lehrkräfte herausgegeben.

Übernehmen bald Roboter Haus- und Klassenarbeiten? Foto: Shutterstock

Die Arbeit mit Text-Robotern soll an den nordrhein-westfälischen Schulen nicht kategorisch verboten werden. Das geht aus einem Leitfaden zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) hervor, den das nordrhein-westfälische Schulministerium am Donnerstag in Düsseldorf veröffentlicht hat. Schüler, die zur Erledigung ihrer Aufgaben Künstliche Intelligenz nutzen, müssen dies aber angeben. Wenn das nicht erfolgt oder wahrheitswidrig verneint wird, wird dies als Verwendung unzulässiger Hilfsmittel und als Täuschungsversuch gewertet.

Solche Fälle hätten dann, den einschlägigen Prüfungsordnungen und Vorschriften entsprechend, die gleichen Konsequenzen wie alle anderen Täuschungen oder Unregelmäßigkeiten, erläutert der Leitfaden. Auch wenn es sich nicht um Plagiate im eigentlichen Sinne handele, gehe es hier um eine Täuschung über die Autorenschaft. «Um solche sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Lehrkräfte belastende Situationen zu vermeiden, sollten die Aufgaben bereits präventiv möglichst so gestellt werden, dass sie nicht ausschließlich mit Hilfe von KI erledigt werden können.»

Auf zwölf Seiten gibt der Leitfaden unter anderem Empfehlungen, wie Lern- und Leistungsaufgaben angelegt werden müssen, die nicht allein von Künstlicher Intelligenz erledigt werden können. Klar sei: «Ein Verbot, KI im Unterricht zu thematisieren und auch didaktisch zu nutzen, kann vor dem Hintergrund einer sich äußerst dynamisch weiterentwickelnden Welt, in der die Schülerinnen und Schüler leben, keine tragfähige Reaktion sein.»

«Junge Menschen müssen lernen, wie KI-basierte Textgeneratoren funktionieren. Sie sollen erkennen, welche Potentiale, aber auch welche Risiken damit verbunden sein können und welche gesellschaftlichen Auswirkungen der Einsatz von KI hat»

Einerseits könne KI dazu beitragen, Sprach-, Schreib- und Beurteilungskompetenzen individuell zu fördern, erläuterte das Schulministerium in seiner Mitteilung. So könne der Text-Roboter ChatGPT etwa Texte strukturieren, Formulierungs- ebenso wie Korrekturvorschläge anbieten und Schreibprozesse durch direkte Rückmeldungen steuern.

Auf der anderen Seite könnten auf diese Weise erstellte Texte aber auch Falschaussagen enthalten und Vorurteile reproduzieren. «Die Fähigkeit, Fake News von Fakten auf der Grundlage eines eigenen gesicherten Wissens zu unterscheiden und Textaussagen zu bewerten, wird damit immer wichtiger werden», unterstrich das Ministerium.

Es sei aber auf jeden Fall Aufgabe der Schulen, die Kinder und Jugendlichen im Unterricht mit Künstlicher Intelligenz vertraut zu machen, betonte Schulministerin Dorothee Feller (CDU). «Junge Menschen müssen lernen, wie KI-basierte Textgeneratoren funktionieren. Sie sollen erkennen, welche Potentiale, aber auch welche Risiken damit verbunden sein können und welche gesellschaftlichen Auswirkungen der Einsatz von KI hat.»

ChatGPT ist eine Anwendung, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz umfangreiche Antworten auf Texteingaben erstellt. Der Textroboter kann unter anderem in verschiedenen Sprachen Fragen beantworten, Texte zusammenfassen und bewerten, Gedichte oder auch Computerprogramme schreiben, Texte übersetzen oder Multiple-Choice-Tests erstellen. Das Programm ist in der Lage, auch Zusammenhänge zwischen aufeinanderfolgenden Texteingaben zu berücksichtigen, so dass der Eindruck einer Unterhaltung entsteht.

Bislang gebe es keine wissenschaftlichen Befunde, welche Auswirkungen textgenerierende KI-Anwendungen auf die Ausbildung grundlegender Schreibkompetenzen habe, heißt es im Leitfaden. News4teachers / mit Material der dpa

Hier lässt sich der Leitfaden herunterladen.

Im Wortlaut
Wie lassen sich Aufgaben so stellen, dass sie weniger dafür anfällig sind, ausschließlich von einer KI erledigt zu werden? Folgende Stellschrauben für die Weiterentwicklung von Aufgaben beschreibt der Handlungsleitfaden des NRW-Schulministeriums:
«Werden individuelle Bezügein die Lern- und Leistungsaufgaben einbezogen, kann die KI diese nicht ohne Weiteres berücksichtigen, sodass eine Eigenleistung der Lernenden notwendig ist. Ist beispielsweise eine Umfrage in der Klasse, ein Experiment, eine Kartierung, eigene Datenerhebung, das eigene Hobby, ein selbst gewählter Schwerpunkt mit Bezug zum Wohnort oder der Vergleich mit der Darstellung eines Mitschülers oder einer Mitschülerin enthalten, können KI-Textgeneratoren die Aufgabe nicht vollständig übernehmen. Zusätzlich kann es zur Motivation der Lernenden beitragen, wenn ein Thema unter einer individuellen, selbst gewählten Perspektive bearbeitet werden kann.
Ein Format- oder Medienwechsel in der Aufgabe führt dazu, dass Lernende ihre Erkenntnisse eigenständig umsetzen müssen. So kann die KI zwar Ideen für die Erstellung eines Plakates, eines Erklärvideos, eines Podcasts, Songs oder Standbildes geben, die geeignete Umsetzung und damit die Auseinandersetzung mit den Inhalten muss jedoch durch die Lernenden erfolgen. Zudem kann man so auch argumentative Kompetenzen
bei den Lernenden fördern, indem sie verstärkt dazu aufgefordert werden, ihre eigenen Entscheidungen, Analyse oder Formate zu begründen.

Formatives Assessment – d. h. Beobachtung, Rückmeldung bzw. Feedback begleitend zum Erarbeitungsprozess – kann darüber hinaus dazu beitragen, die Eigenständigkeit der erbrachten Leistungen zu sichern. Zudem fördert es die Motivation und die Akzeptanz der Lernenden, eigene Texte zu verfassen, wenn sie anhand wiederholter individualisierter und zeitnaher Rückmeldungen immer weiter verbessert werden können. Statt mehrere, immer neue Texte für den Unterricht zu verfassen, werden weniger, dafür bessere, mehrfach überarbeitete Texte produziert. Die Lehrperson kann sich bei ihrer Rückmeldung auf wesentliche Aspekte beschränken. Ebenso führt der kontinuierliche Feedback-Kontakt zwischen Lehrperson und Schülerin oder Schüler dazu, dass das Einfügen längerer Textteile, die einer KI entstammen, unwahrscheinlicher wird.»

ChatGPT und die Folgen: Streicht alle Leistungsnachweise, deren Erbringung nicht lückenlos kontrolliert werden kann! Ein Gastbeitrag

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32 Kommentare
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PaPo
1 Jahr zuvor

Der Leitfaden ist so nützlich wie eine Broschüre zum richtigen Lüften………

Erhard
1 Jahr zuvor
Antwortet  PaPo

Es soll Menschen geben die ihre Fenster dauerhaft auf Kipp halten und sich dann beim Vermieter beschweren, dass es schimmelt… 😀

Alx
1 Jahr zuvor

Ich wünsche viel Spaß dabei, rechtssicher nachzuweisen ob ChatGPT genutzt wurde oder nicht. 🙂

Im echten Leben wird die Schulaufsicht in 100% aller Fälle einknicken und die Schuld liegt bei der Lehrkraft, weil sie die Aufgaben nicht „Chat-GPT-sicher“ gestaltet hat.

447
1 Jahr zuvor
Antwortet  Alx

Wird sie.
Darum stellt man die Verwendung auch garnicht fest, siehe unten.

Möööop-möööp, einfaches Gegenmittel wählen, ein Schnitt und Zack – ist der gordische Knoten gelöst.

Soweit kommt es noch, dass ich das abgeschriebene wiederum abtippen und in nen Checker Reinpaste, um mir daraufhin noch mehr Ausreden anzuhören…Schummler ganz doll loben, nächste Klausur/Klassenarbeit mit direkten Unterrichtsbezügen oder nicht digitalisierten Texten spicken…und schon läuft das. 🙂

Finagle
1 Jahr zuvor

„Schüler, die zur Erledigung ihrer Aufgaben Künstliche Intelligenz nutzen, müssen dies aber angeben. Wenn das nicht erfolgt oder wahrheitswidrig verneint wird, wird dies als Verwendung unzulässiger Hilfsmittel und als Täuschungsversuch gewertet.“

Was suggeriert, das nachweisen kann und ziemlich schwer bis unmöglich sein dürfte. Plagiate sind durch die Quelle nachweisbar, ein Täuschungsversuch inflagrati ebenso, aber die Nutzung eines nicht auffindbaren und nichtgeständigen Ghostwriters? Würde mich interessieren, wie das funktionieren soll. Naja, Hauptsache wir haben einen Leitfaden herausgegeben. Um das lästige Detail der Umsetzung mögen sich andere kümmern.

Immerhin muss man die Grundperspektive zugute halten, dass ein Verbot völlig realitätsfern wäre.

Realist
1 Jahr zuvor
Antwortet  Finagle

Völlig richtig. Dazu stehen die von ChatGTP erzeugten Texte ja nicht irgendwo statisch im Netz und sind mit einer Suchmaschine o.ä. auffindbar, sondern sie werden dynamisch immer wieder neu erzeugt und das auch in wechselnden Varianten.

Zudem wird ChatGTP nicht die einzige KI sein, sondern es werden im Laufe der nächsten Zeit noch Massen an neuen dazukommen, und alle werden nicht nur zueinander unterschiedliche Texte erzeugen, sondern, wie gesagt, auch noch jeweils selbst unterschiedliche Texte zu unterschiedlichen Zeiten.

Wie soll man da abgleichen, was woher kommt? Praktisch unmöglich. Und die Tatsache, dass in den von ChatGTP erzeugten Texten immer wieder (kleine) Fehler auftauchen, macht es noch schwieriger: Die meisten Schüler bauen auch solche Fehler in ihre selbst geschriebenen Sachen ein: ChatGTP ist nicht perfekt, aber „gut“ oder „befriedigend“. Genauso wie die meisten Schüler auch, d.h. die Fehler sprechen eher für die Authenzität der Texte.

Und dass ChatGTP öfters immer wieder dieselben Formulierungen verwendet: Jeder einigermaßen intelligente Schüler wird das umschreiben. Bis auf die paar Dödel, dir wirklich Copy und Paste machen. Alle anderen wird man schwerlich erwischen…

Und Aufgaben „ChatGTP“ sicher formulieren ist auch Quatsch: Die KIs werden immer besser werden und Aufgaben, zu denen ChatGTP und andere KIs heute keine vernünftige Lösung finden, werden in kurzer Zeit für die KIs lösbar sein. Die werden ja immer besser.

Am Ende (= in wenigen Jahren) werden nur noch unter Aufsicht hergestellte Texte (= Klassenarbeiten, Klausuren) wirklich eindeutig dem Schüler zugeordnet werden können. Alles andere nicht.

Karlheinz
1 Jahr zuvor
Antwortet  Realist

Lieber Realist
Und was wird mit dem Chip im Oberschenkel?

447
1 Jahr zuvor
Antwortet  Finagle

Die Macher selbst wollen (oder haben schon) einen entsprechenden Checker rausgebracht.

Ich halte mich aber damit garnicht auf, siehe unten.

Riesenzwerg
1 Jahr zuvor
Antwortet  447

Das ist doch mal wieder finanziell gut durchdacht 😉

Leider wird sich das kein BL leisten können willen…;)

Teacher Andi
1 Jahr zuvor

Es lebe die Digitalisierung! Zuerst wurde der Datenschutz über den Haufen geworfen, nachdem die Lehrer zuhause die Kamera einschalten mussten für den Distanzunterricht (die Schüler nicht), die Schüler ihre Tablets im Unterricht benutzen dürfen und man nicht sicher gehen kann, ob sie nicht Fotos machen und Unterricht mitschneiden, denn sie dann „sozialmediengerecht“ aufbereiten und weitergeben.
Nun müssen die Lehrer jeden Leistungsnachweis nach Eingaben von Textrobotern abklopfen, da dies dann keine Eigenleistung von Schülern ist, und muss dann auch noch wissen, was fake und was real ist. Hausaufgaben sind damit so gut wie hinfällig und das selbständige Denken wird sukzessive abgebaut.
Mehr Arbeit durch besondere Aufgabenstellungen bei Schulaufgaben und Prüfungen. Und wenn ich schon höre, dass das Schulministerium einen „Leitfaden“ herausgibt, dann stellen sich mir bereits die Nackenhaare auf, denn diese „Hilfen“ kennen wir zur Genüge.
Die Bildungswelt wird sich verändern, und da freue ich mich keineswegs drauf.

PaPo
1 Jahr zuvor
Antwortet  Teacher Andi

Zuerst wurde der Datenschutz über den Haufen geworfen, nachdem die Lehrer zuhause die Kamera einschalten mussten für den Distanzunterricht (die Schüler nicht) […].
Musste man nicht. Bedauerlicherweise wird sich der ein oder andere aber entsprechend hat nötigen lassen.

Galatea
1 Jahr zuvor
Antwortet  PaPo

Zudem ist es doch nach wie vor möglich, den Hintergrund zu ändern, zu verpixeln o.ä.

Riesenzwerg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Galatea

Und wieso soll ich Aufwand betreiben, wenn meine Rechte mit Füßen getreten werden?

Hatte ein Bettlaken hängen.

Johannes
1 Jahr zuvor
Antwortet  PaPo

Genau das.

Stromdoktor
1 Jahr zuvor
Antwortet  PaPo

Dann halt Distanzunterricht aus der Schule heraus verordnen. Hat ja (wohl) niemand im Vertrag stehen, dass dieses von zu Hause erfolgen darf/muss.

Die MA in „der Wirtschaft“ verkriechen sich mittlerweile auch häufig zu Hause und nutzen die Kamera nicht.

Dann finden die Treffen halt (wieder) vermehrt in Präsenz statt.

dauerlüfterin
1 Jahr zuvor
Antwortet  Stromdoktor

Distanzunterricht aus der Schule? Köstlich, was meinen Sie was schulische (W)LANS so leisten?
Die Bandbreite reicht für Einzelne, aber nicht für rund 100 KuK gleichzeitig.

Der Zauberlehrling
1 Jahr zuvor
Antwortet  Teacher Andi

PaPo hat recht. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist nun mal garantiert.

Nötigen lassen – genau das.

Riesenzwerg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Teacher Andi

Ich finde das gar nicht schlecht – das selbstständige Denken wird sukzessive abgebaut, Eigenleistung…

Da fallen mir gleich jede Menge abschlussrelevante Aufgaben ein, die Chatty ChatGPT nur beantworten kann, wenn e n d l i c h auch Kameras in den Klassenräumen aufgehängt werden dürfen (die Sache mit dem Datenschutz ist ja eh passé).

Wie heißt du? Schreibe nur deinen Nachnamen auf. Hohe Anforderung! 3 Punkte, wenn nur der Nachname, 7 Punkte, wenn auch richtig geschrieben, kein Punkt, wenn Vorname dabei.

Wie alt bist du in zehn Jahren? Kreativaufgabe – zehn Jahre älter als heute – 8 Punkte.

Hast du dir heute Morgen die Zähne geputzt? Schnüffeltest machen! Nicht überprüfbar, aber je nach Glaubwürdigkeit zwichen 0 und 1 Punkt.

Wie heißt dein Lieblingsfußballer? Antwort muss nicht stimmen; 2 Punkte, wenn es kein Handballspieler ist.

Da werden wir doch die ChattySpreu vom ChattyWeizen gut trennen können.

Schule wird eine Farce – machen wir uns nichts vor.

Teacher Andi
1 Jahr zuvor
Antwortet  Riesenzwerg

Und alle Kommentare zu meinem Post sind nur auf den Distanzunterricht bezogen. Keiner macht sich offensichtlich Sorgen um die privaten Tablets, Handys im Unterricht, und die Mammutaufgabe der Lehrer, die sich nun mit ChatGPT herumschlagen müssen.
Und tatsächlich, Datenschutz ist nur noch in bestimmten Bereichen relevant, Lehrer sind davon ausgenommen. Wenn ich bedenke, dass man nicht mal mehr Fotos von den Schülern machen darf, um sie im Sitzplan besser kennenzulernen, dann schwillt mir der Kamm im Hinblick auf die jetzige Vorgehensweise.

Georg
1 Jahr zuvor

Ich glaube Ron war es, der den folgenden Umfang empfiehlt:

Beim leisen Verdacht, dass die Aufgabe nur wegen KI sehr gut gelöst wurde, einfach sagen: „Toll gemacht, Du brauchst zu dem Thema weder weitere Übung noch weitere Unterstützung von mir, ich kann Dich nicht mehr weiter fördern. Du brauchst mir keine Fragen mehr zu stellen.“

Dafür braucht es keinen Leitfaden und die Nutzung rächt sich in der Klausur automatisch. Bei Facharbeiten muss man tatsächlich über Kolloquia nachdenken.

447
1 Jahr zuvor
Antwortet  Georg

Die Idee war von mir, der freundlichen Bildungsdrohne aus der Nachbarschaft.

Georg
1 Jahr zuvor
Antwortet  447

Danke für die Richtigstellung. Der Vorschlag ist sehr gut.

Fakten sind Hate
1 Jahr zuvor

Heute habe ich ein paar InformatikFachvorträge an einen Oberstufenkurs verteilt und die Doppelstunde für die Vorbereitung geopfert.

Ein äußerst leistungsschwacher Schüler jammerte am Schluss herum, dass er keine Ausarbeitung abgeben könne, sondern den Vortrag frei vortragen müsse. Er wäre ja schon fertig und hätte sich solche Mühe gegeben. Der präsentierte Text, wie ich vorab schon beobachten konnte, wurde aus Wikipedia kopiert und mithilfe einer Internetseite umgeschrieben.
Soweit ich gesehen habe, hieß die Seite irgendwas mit „recommender“. Anscheinend übersetzt die Seite einen Text in eine verständlichere Sprache.

Getestet habe ich sie aber noch nicht.

Ron
1 Jahr zuvor

Freuen wir uns doch. In ein paar Jahren werden wir die Klausuren nur noch einscannen und eine freundliche künstliche Intelligenz korrigiert dann. Auch Lernentwicklungsberichte kann ich dann für 180 Schüler bis zu einer Länge von vielen Seiten anbieten.

Riesenzwerg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Ron

Ich hoffe, es sind nur noch ein paar Tage!

Dann gibt es objektive Chatty-Noten und Rückmeldungen und die Eltern müssen Chatty verklagen – die Entspannung nimmt zu.

Ich brauche kein Yoga oder Achtsamkeitsübungen 😉

Johannes
1 Jahr zuvor

In RLP werden bereits Fortbildungen zur Einbindung in den Unterricht angeboten.

mama51
1 Jahr zuvor

…haha, dann verlangen wir doch einfach, dass die Ausarbeitungen künftig wieder mit „der Hand geschrieben“ abgegeben werden müssen…(Späß`le!)

potschemutschka
1 Jahr zuvor
Antwortet  mama51

Eigentlich eine gute Idee. Ein Problem dabei, die Handschrift von immer mehr Schülern kann man kaum entziffern. Oft genug hat der Schüler selbst Probleme, zu lesen was er/sie da geschrieben hat

Riesenzwerg
1 Jahr zuvor
Antwortet  potschemutschka

Dann seien wir doch Chattty ChatGPT dankbar und lassen den Text, wie er ist.

Vielleicht ist Chatty sogar in der Lage, über seinen eigenen Text zu reflektieren.

Oder kann Fragen und Antworten dazu kreieren….

Halleluja! 🙂

Canishine
1 Jahr zuvor
Antwortet  potschemutschka

Alles, was eine OCR-Software mit nachgeschalteter KI nicht lesen kann, ist unlesbar. Wer bin ich denn, dass ich mich für schlauer als die KI halte …

Carsten60
1 Jahr zuvor
Antwortet  potschemutschka

„… kann man kaum entziffern“
Aber in den KMK-Bildungsstandards für die Primarstufe steht „eine gut lesbare Handschrift flüssig schreiben“ unter der Überschrift „über Schreibfähigkeiten verfügen“. Sind also diese Bildungsstandards sowas wie „‚Potemkinsche Dörfer“? Wer hatte uns denn diese KMK-Standards empfohlen, wer hatte sie beschlossen? Und wer fühlt sich jetzt zuständig, sie auch durchzusetzen?

Carsten60
1 Jahr zuvor

Man könnte die Probleme auch so zusammenfassen: Die gerühmte zukunftsorientierte Digitalisierung frisst ihre Kinder.