Rassismus-Debatte: Schülerbeirat hält „Tauben im Gras“ für die falsche Entscheidung

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Im Streit um die Abi-Pflichtlektüre «Tauben im Gras» von Wolfgang Koeppen fordert der Landesschülerbeirat, für 2025 eine Alternative in Betracht zu ziehen. Vorerst wolle man aber am Roman festhalten, sagte der Vorsitzende Berat Gürbüz am Freitag. Denn in einigen Schulen sei die Lektüre schon behandelt worden. Man wolle den Schülern im laufenden Schuljahr keinen Mehraufwand zumuten.

„Tauben im Gras“ ist Abitur-Pflichtlektüre (Symbolfoto). Foto: Shutterstock

Dennoch sei der Inhalt eindeutig kritisch zu betrachten, erklärte Gürbüz. «Es muss viel mehr in den Unterricht eingebracht werden, als nur das Buch.» Lehrkräfte hätten die Aufgabe, den Roman in den Kontext zu stellen. Die Entscheidung für das Buch ohne die nötige Sensibilisierung sei falsch gewesen.

Eine Ulmer Lehrerin hatte sich geweigert, das Buch aus dem Jahr 1951 wegen rassistischen Vokabulars im Unterricht zu behandeln. Eine Petition gegen die Pflichtlektüre hat im Internet bis Freitagmittag mehr als 6300 Befürworter gefunden.

Am Dienstag hatte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) die Entscheidung für den Roman verteidigt. «Die Einführung jeder Lektüre wird umfassend begleitet», erklärte Kretschmann. Zum Roman seien 60 Fortbildungen für die Lehrkräfte angeboten worden, 500 hätten auch daran teilgenommen. News4teachers / mit Material der dpa

Rassismus-Streit um Abi-Lektüre: „Als Bildungsinstitutionen müssen wir uns damit auseinandersetzen, wem wir da was zumuten“

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Georg
1 Jahr zuvor

Ich sehe das Problem nicht. Im letzten Jahr gab es in Deutsch in Baden Württemberg sechs Aufgaben, wovon die Lehrer drei aussuchten, von denen die Schüler selbst eine aussuchten und bearbeiteten. Es sollte so überhaupt kein Problem sein, den Roman zu umgehen. Die Entscheidung des Ministeriums, den Roman dieses Jahr zu lassen, finde ich aufgrund der Begründung aus dem Artikel sehr sinnvoll.

Abiturprüfungen im Fach Deutsch: Baden-Württemberg.de (baden-wuerttemberg.de)

Gabriele
1 Jahr zuvor

Die größtmögliche Wahlmöglichkeit hinsichtlich der Aufgabenstellung (!!!) (nur wegen des jeweils daran gekoppelten Themas, hier der umstrittenen Romans) für die SchülerInnen in der Abiturprüfung auf diese Weise eigentlich schon automatisch einzuschränken, verbietet sich ganz einfach!

Undenkbar! Das wäre ganz und gar nicht „die“ Lösung!

Und es wäre zudem überhaupt nicht schülerfreundlich!

Mancher Prüfling meidet nämlich grundsätzlich eine bestimmte Aufgabenstellung, zieht eine andere vor, die er/sie besser bewältigt!

Die ggf. Koppelung an das Thema, d.h. umstrittener Roman, an „seine/ihre Lieblingsaufgabenstellung“, müsste in diesem Fall natürlich als „Kröte“ geschluckt werden.
Folge: Prüfling bleibt voraussichtlich „unter seinen /ihren Möglichkeiten“!

Das kann’s nicht sein! Weder im Interesse des Prüflings, noch der Schule! Auch nicht im Interesse eines KuMi (eigentlich) im Bildungsstandort Deutschland

Georg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Gabriele

Wäre es im Sinne der Schüler in Kursen, die das Buch schon behandelt haben, wenn sie zusätzlich noch ein weiteres Buch zu behandeln haben, weil das eigentlich vorgesehene Buch einer Aktivistin gegen den Strich geht?