Wenn das Notenbild schlechter ist als gedacht… Hohes Konfliktpotenzial beim Übertritt

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MÜNCHEN. In Bayern hängt es von den Noten im Halbjahreszeugnis der Klasse 4 ab, welche Schulform ein Kind im Anschluss besuchen darf – ein Verfahren mit hohem Konfliktpotenzial. Verbände, die Grundschullehrkräfte vertreten, protestieren seit Jahren gegen den sogenannten Übertritt. Jetzt macht auch eine Elterninitiative mobil. Sie protestierte vor dem bayerischen Kultusministerium gegen die „undurchsichtige Praxis“ vieler Grundschulen, die offensichtlich Klagen befürchten.

„Absolut inakzeptabel“: Vertreter der Elterninitiative vor dem Kultusministerium in München. Foto: privat.

Johanna und Markus G. sind bestürzt. Sie können nach eigenen Angaben nicht glauben, wie das Kultusministerium ihren Fall in der Grundschule im Landkreis Landshut aussitzt. Ihnen sei aufgefallen, dass in der 4. Klasse ihres Sohnes regelmäßig unangekündigte schriftliche Leistungserhebungen geschrieben wurden. Umgangssprachlich nennt man das an weiterführenden Schulen in Bayern „Exen“. In der 4. Klasse der Grundschule sind aber Exen nicht erlaubt, um Druck von den Kindern zu nehmen. Obwohl das Ehepaar G. diese Praxis bei der Schulleitung mehrmals moniert hatte, sei nichts unternommen worden.

„Wir sind empört, wie intransparent die Grundschule mit dem Fehler der unangekündigten schriftlichen Leistungserhebungen umgeht“

Schließlich hätten sich die Eltern an die die zuständigen niederbayerischen Behörden gewandt, um auf das Fehlverhalten der Schule aufmerksam zu machen. Die Beschwerden seien inhaltlich bislang unbeantwortet geblieben. Eine Reaktion gab es trotzdem: Alle Eltern der Klasse hätten sich dann die Noten der umstrittenen Exen auswählen dürfen, die sie gerne in der Wertung haben wollten. „Die Problematik der mangelnden Chancengleichheit wurde somit auch nicht gelöst. Denn die erhöhte Belastung der Schüler kann im Nachgang nicht wett gemacht werden“, meinen Johanna und Markus G.. Deshalb entschieden sie sich dazu, gemeinsam mit Ilona Zehetleitner, die ähnliche Erfahrungen gemacht hat und als Sprecherin der Initiative agiert, vor dem Kultusministerium „für mehr Qualitätssicherung und für eine bessere Fehlerkultur im bayerischen Übertrittsverfahren“ zu demonstrieren. „Wir sind empört, wie intransparent die Grundschule mit dem Fehler der unangekündigten schriftlichen Leistungserhebungen umgeht“, moniert Markus G.

„Der Umgang mit Lehrerfehlern und Verfahrensfehlern ist in der 4. Klasse oft ein Problem“, berichtet Ilona Zehetleitner. Nachdem sie sieben Jahre lang intransparente und fehlerhafte Übertrittsverfahren mit vier Kindern im Landkreis Eichstätt erlebt habe, erstellte sie eine Website für Eltern mit Informationen zum Übertritt. Seitdem wenden sich Eltern an sie mit konkreten Problemen im Übertrittsverfahren.

Ein besonders kritisches Beispiel für Verfahrensfehler seien eben unangekündigte schriftliche Leistungserhebungen in der 4. Klasse. „Diese sind in der 4. Klasse nicht erlaubt, dennoch praktizieren viele Schulen in Bayern sie trotzdem und nennen sie dann ‚1×1-Test‘, ‚Kurztest‘ oder ‚Kompetenztest‘. Diese Noten sollen dann als mündliche Noten in die Bewertung mit einfließen. Tatsächlich handelt es sich aber um schriftliche Noten. Wenn man dann diese Tests mit den Proben zusammenrechnet, erhöht sich die Zahl der schriftlichen Leistungserhebungen und überschreitet den Richtwert von 18 teilweise erheblich. Wenn eine Grundschule in der 4. Klasse unangekündigte schriftliche Leistungserhebungen durchführt, stellt dies einen erheblichen Mangel im Übertrittsverfahren dar“, so Zehetleitner.

Ihrer Erfahrung nach hätte die Schule mit solchen Tests ein rechtliches Problem, weil Eltern im ohnehin umstrittenen Übertrittsverfahren dagegen klagen könnten. „Häufig versuchen Schulen deshalb, solche Fehler zu vertuschen, was die Situation oft noch verschlimmert“, sagt Zehetleitner. Nachdem in der Schule ihrer Tochter im Landkreis Eichstätt ebenso verfahren wurde, habe sie im vergangenen Jahr eine Petition an den Bayerischen Landtag gerichtet, um zu fordern, dass das Kultusministerium alle Schulen über die Rechtslage informieren solle. Dies sei nicht umgesetzt worden.

„Zu Beginn des Schuljahres wird oft nur oberflächlich erklärt, wie die Leistungsbeurteilung in der Schule stattfindet und wie sich die Noten zusammensetzen“

Bayerns Übertrittsverfahren steht seit Jahren in der Kritik. Immer wieder wird diskutiert, ob der Elternwille mehr berücksichtigt werden soll oder ob man sich weiterhin ausschließlich auf die Entscheidung der Lehrerinnen und Lehrer verlassen sollte (News4teachers berichtete). In den meisten Bundesländern dürfen die Eltern über die weitere Schullaufbahn entscheiden. „Wenn die bayerische Staatsregierung weiterhin an dem umstrittenen System festhalten möchte, dann wäre es dringend notwendig, die Transparenz im Übertrittsverfahren zu erhöhen und eine Fehlerkultur zu etablieren“, so heißt es. „Das könnte Konflikte zwischen Eltern und Lehrern reduzieren.“

Oftmals fühlten sich Eltern nicht ausreichend informiert und bemängelten, dass die Leistungsbeurteilung ihrer Kinder nicht objektiv genug sei. „Zu Beginn des Schuljahres wird oft nur oberflächlich erklärt, wie die Leistungsbeurteilung in der Schule stattfindet und wie sich die Noten zusammensetzen“, meint Zehetleitner. „Dies kann zu Frustration führen und im schlimmsten Fall die schulische Entwicklung der Kinder beeinträchtigen.“

Umso mehr, wenn Grundschulen über den Notenstand der Kinder erst spät informieren würden (was immer wieder geschehe). „Wenn Eltern dann erfahren, dass das Notenbild für das Übertrittszeugnis schlechter ist als gedacht, erzeugt das oft großen Unmut.“ Zehetleitner: „Die intransparente Vorgehensweise vieler Grundschulen ist absolut inakzeptabel und zeigt, dass das Kultusministerium dringend Maßnahmen ergreifen muss, um die Qualitätssicherung und Transparenz bei Leistungserhebungen in Grundschulen zu verbessern. Wir fordern das Kultusministerium auf, endlich zu handeln und diese Missstände zu beseitigen.“ News4teachers

Debatte kocht hoch: Ist es altersgerecht und fair, Zehnjährige nach aktuellen Noten in drei Fächern auf Schulformen zu verteilen?

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Katinka
1 Jahr zuvor

Das einzige, was ich intransparent fand an der Grundschule, waren die Schwellenwerte bzw. Notenschritte. Ich weiß bis heute nicht, wie diese zustande kommen, ob die fix sind oder jede Schule / jedes Fach / jede Probe ihre eigenen hat. Auf Nachfrage hieß es an unserer GS, man dürfe diese nicht rausgeben. An der weiterführenden Schule wiederum muss man sie rausgeben.
Ansonsten wurde das genaue Vorgehen in der 4. Klasse beim Elternabend angekündigt und auch genauso gehandhabt. Die Noten konnte man jederzeit bei der Lehrkraft erfragen, „böse Überraschungen“ gab es nicht.
Dass unangesagte „Tests“ nicht erlaubt sind, war mir ehrlich gesagt nicht bewusst; bei meinen Kindern gab es die auch, allerdings war es ihnen trotzdem immer klar, wann die ungefähr kommen, weil es den Stoff dann entsprechend zum Lernen als Hausaufgabe gab. (Ich persönlich sehe es als gute Vorbereitung für die weiterführende Schule, bin mir aber völlig bewusst, dass es hier unterschiedliche Sichtweisen gibt, was ja okay ist).

Barbara
1 Jahr zuvor
Antwortet  Katinka

Kommt halt auf die Grundschule an. Unsere bayerische Grundschule war superintransparent. Keine Informationen, welche Leistungserhebungen es geben würde am Anfang des Jahres. Keine Informationen, welche mündlichen Noten gemacht wurden, von Notenschlüsseln ganz zu schweigen. Auch wurde nie der Erwartungshorizont mitgeteilt. Immerhin haben wir auf Nachfrage manchmal Informationen erhalten. An der Nachbargrundschule wurde selbst das verweigert. Alles sehr ärgerlich. Und dieser Ärger kam nicht aufgrund der Noten meiner Kinder (die soweit gut waren).

Im Gegensatz dazu erhalten wir vom (bayerischen) Gymnasium ausführliche schriftliche Informationen. Am Anfang des Schuljahres ein schriftliche festgehaltenes Leistungskonzept zur Notenerstellung und dann regelmäßig im Schuljahr einen schriftlichen Überblick über alle Einzelnoten. Und es ist völlig üblich, dass die Schüler im Vorfeld einer Schulaufgabe den Erwartungshorizont erfahren. Geht doch.

Was soll die Heimlichtuerei an den Grundschulen?

Lera
1 Jahr zuvor
Antwortet  Barbara

Der Erwartungshorizont ist, dass der behandelte Stoff (siehe Mappe und Heft) reproduziert und angewendet werden kann – der Umfang und die Qualität bestimmen dann die Note. Der Notenschlüssel ist seit Anbeginn der Menschheit, dass es ab 50% ausreichend ist und ab 80% gut.

Wir können natürlich anfangen, das bis ins letzte Detail vorab festzulegen, allerdings gibt es dann im Nachgang auch keine Möglichkeiten mehr, „Optimierungen“ im Sinne der Schüler vorzunehmen. Eigentlich fände ich das hinsichtlich einer Leistungskultur auch gut – dann würde allerdings das ganze Ausmaß der Bildungskatastrophe sichtbar 😉

Micha
1 Jahr zuvor
Antwortet  Lera

Das wäre schön, wenn dieser Notenschlüssel an allen GS angewendet würde. An unserer braucht man 95% für eine 1

Lera
1 Jahr zuvor
Antwortet  Micha

Das ist normal: 80% gut, 95% sehr gut.

Natürlich gibt es da minimale Abweichungen nach pädagogischem Ermessen, z.B. Anspruch der Probe, Leistungsstärke der Lerngruppe etc. Falls Sie dieses Ermessen von professionellen Pädagogen ablehnen sollten, können Sie ja mal über Lehr-Roboter nachdenken.

Mika
1 Jahr zuvor
Antwortet  Micha

Lera hat keine Aussage über die 1 getroffen. „Gut“ entspricht der Note 2.

Mika
1 Jahr zuvor

Ich frage mich allerdings, ob eine ca. 3 Minuten dauernde eingesammelte schriftliche Übung des 1×1 in Bayern zu den sog. kleinen Leistungsnachweisen gehört und damit in Klasse 4 angekündigt werden muss. Und ich frage mich weiterhin, ob eine solche 3-Minuten-Übung gleichwertig zu einer 20-Minuten-Stegreifaufgabe ist und genau wie diese in die Zählung eingehen sollte.
Transparenz ist wichtig – hier stimme ich den Eltern zu; allerdings können meines Wissens auch in Bayern Eltern (und Kinder) jederzeit Auskunft über den Leistungsstand und die Ermittlung desselben verlangen.
@redaktion: gibt es eigentlich eine Studie/Untersuchung, wie die schulische Entwicklung von Kindern ist, die eine andere als die von der Schule empfohlene weiterführende Schulart besucht haben (unabhängig von Bayern)? Mich würde eine wissenschaftlich fundierte Untersuchung zur Qualität der Lehrerempfehlung sehr interessieren: entweder stellt sich heraus, dass der Schulerfolg nicht mit der Lehrkräfteempfehlung korreliert: dann sollte man sie durch Aufnahmetests ersetzen, oder aber die Lehrkräfteempfehlung erweist sich als tragfähig: dann sind Lehrkräfte offensichtlich kompetent hinsichtlich der prognostizierten Leistungsfähigkeit und verallgemeinernde Plakate der Art wie oben abgebildet ohne Grundlage.

Barbara
1 Jahr zuvor
Antwortet  Mika

Alle, die mittels Probeunterricht in Bayern auf eine weiterführende Schule wechseln und diese Schule nicht wieder verlassen müssen, widerlegen die Lehrerempfehlung, die sie durch die Grundschullehrer erhalten haben. Denn am Probeunterricht z.B. für das Gymnasium darf nur der teilnehmen, der die Gymnasialeignung von der Grundschule nicht erhalten hat. Das sind jedes Jahr tausende Schüler.

Lera
1 Jahr zuvor
Antwortet  Barbara

Und sie bestätigen, dass das bestehende System sehr durchlässig ist.

Barbara
1 Jahr zuvor
Antwortet  Lera

Gesetzt den Fall, das System ist ausreichend durchlässig: Ist das ein Argument dafür, dass das Vorgehen in der Grundschule nicht transparent zu sein braucht? Intransparenz schadet der Beziehungspartnerschaft schwer. Das ist vermeidbar.
Und natürlich: Es gibt ganz tolle Grundschullehrerinnen und -lehrer in Bayern, die das ganz hervorragend machen. Das ist doch keine Frage. Aber diese guten Lehrerinnen und Lehrer müssten mir doch auch beipflichten, dass ein intransparentes Vorgehen nicht notwendig ist und im Gegenteil der Beziehung grundlegend schadet.

Carsten60
1 Jahr zuvor
Antwortet  Barbara

Träumen Sie von der bundesweiten perfekten Transparenz bei der Vergabe der MSA- oder Abiturnoten? Dann träumen Sie getrost weiter.
Dieses „sophistische“ Vorgehen ist typisch: Wenn etwas nicht perfekt gerecht ist, dann muss es abgeschafft werden, um nach außen wieder Gerechtigkeit herzustellen. Ich fürchte, mit diesem Argument müsste man auch die beliebten Noten (bis 6,0) bei Eiskunstlauf-Preisrichtern abschaffen, denn die sind weder transparent noch gerecht. Wohin soll das führen?

Barbara
1 Jahr zuvor
Antwortet  Carsten60

Habe ich gesagt, dass ich etwas abschaffen will? Vielleicht träumen Sie ja 😉

Und argumentieren Sie jetzt tatsächlich dafür, dass ein transparenteres Vorgehen nicht möglich ist? Ich habe mehrere Kinder in Bayern auf einem Gymnasium, und die Transparenz dort ist wirklich so, wie es meinen Ansprüchen genügt. Ich bin sehr zufrieden. Na klar gibt es da mal was, was ich nicht nachvollziehen kann. Aber in diesem Ausmaß, das mir dort begegnet, sehe ich es so entspannt wie Sie. Aber das, was ich da im Grundschulbereich erleben musste, war vermutlich bewußte Intransparenz:

Eine Lehrerin behauptete Proben dürfen nicht kopiert werden und machte den Kinder Angst, was passieren würde, wenn ihre Eltern das machen würden. Es wurde den Kinder und Eltern nicht gesagt, wenn sie sich in mündlichen oder praktischen Prüfungssituationen befanden. Auch würden die mündlichen und praktischen Noten nicht freiwillig eröffnet, sondern erst auf Anfrage der Eltern am Elternsprechtag. Fragten die Eltern bei diesen Gelegenheiten nicht nach, wurden die Noten gar nicht eröffnet. Warum?

Das ist an unserem Gymnasium alles undenkbar! Und so ungeschickt!

Lera
1 Jahr zuvor
Antwortet  Barbara

Was genau ist denn „intransparent“?

—> siehe meine Ausführungen zum Erwartungshorizont oben

Barbara
1 Jahr zuvor
Antwortet  Lera

wären Sie so freundlich mir den Kontext nochmals zu schreiben? Ich verstehe diese Nachricht nicht. Stellen Sie mir die Frage was intransparent in bayerischen Grundschulen sei?

Lera
1 Jahr zuvor
Antwortet  Barbara

Ja. Es wird Stoff – nachvollziehbar anhand der Hefteinträge, Arbeitsmappen und Hausaufgaben -behandelt und in verschiedenen Formaten geprüft. Bei echten schriftlichen Proben zu einem ganzen Thema erfahren die Eltern die Note immer, weil sie die unterschreiben müssen, bei kleineren schriftlichen Tests in der Regel auch, wenn sie denn benotet werden, ansonsten die Punktzahl spätestens beim Elternsprechtag oder unmittelbar auf Nachfrage.
Die echten Proben werden in Klasse 4 immer mindestens eine Woche angekündigt- kleinere Tests nicht unbedingt, das ist aber auch nicht vorgeschrieben und auch nicht immer sinnvoll.
Der Notenschlüssel ist immer ähnlich (z.B. 50% für „ausreichend“ und 80 % für „gut“) und kleinere Abweichungen nach pädagogischem Ermessen sind sowohl gestattet als auch sinnvoll.
Ich frage mich wirklich, worin genau da jetzt die hier so vielbemühte Intransparenz bestehen soll.

Micha
1 Jahr zuvor
Antwortet  Lera

In unserer Stadt ist das System nur auf dem Papier durchlässig. In der Realität schafft es quasi niemand, eine höhere Schulform zu erreichen.

Lera
1 Jahr zuvor
Antwortet  Micha

Laut Barbara sind es jedes Jahr tausende Schüler…

Barbara
1 Jahr zuvor
Antwortet  Lera

nein, nicht laut mir, sondern laut den Statistiken, die man im Bayerischen Landtag einsehen kann.

Mika
1 Jahr zuvor
Antwortet  Barbara

Schulerfolg ist für mich nicht, die Schule nicht wieder verlassen zu müssen. Ich habe hier an meiner Schule etliche Schüler, die zwar bis zur zehnten oder zwölften Klasse bleiben, den (mit Ach und Krach erhaltenen) Abschluss aber mit so viel ständigem Arbeiten, dem fast vollständigem Abhandensein von Freiteit und mit so vielen Misserfolgen und Tränen bezahlt haben, dass ich denke, eine andere Schulform wäre für die Persönlichkeitsentwicklung des jeweiligen Menschen deutlich besser gewesen.

Barbara
1 Jahr zuvor
Antwortet  Mika

ja, kann sein. Natürlich will man das nicht. Da gehe ich mit Ihnen mit.

Trotzdem bleibt es ein Problem, dass es die andere Gruppe auch gibt: Die Schüler, deren Leistungsfähigkeit falsch eingeschätzt/prognostiziert wurde?

Ich habe von der Gruppe von Schülern geschrieben, die von der Grundschule aus nicht auf die weiterführende Schule gekommen wären und es dann mittels Probeunterricht doch geschafft haben. Und das sind viele.

Dass da Eltern nicht mit „Durchlässigkeit des Systems“ vertröstet werden können, verstehe ich (auch wenn mich das nie getroffen hat).

Aber was hat das zunächst damit zu tun, dass die Grundschulen in Bayern nicht transparent arbeiten und ihr Vorgehen offenlegen? Wenn man den Elternwillen beschränkt und an dem System festhält, dann noch bitte mit transparentem Vorgehen und gerecht.

Lera
1 Jahr zuvor
Antwortet  Barbara

„Ich habe von der Gruppe von Schülern geschrieben, die von der Grundschule aus nicht auf die weiterführende Schule gekommen wären und es dann mittels Probeunterricht doch geschafft haben.“

Wo ist das Problem? Das System funktioniert. Niemand ist perfekt, nicht mal Grundschullehrer. Aber in der großen Mehrheit der Fälle erweisen sich Ihre Empfehlungen als richtig. Und in den relativ wenigen anderen Fällen ist es möglich, die Empfehlung durch Probeunterricht zu umgehen.

Ein perfektes System wird es nie geben. Aber fest steht: Dort, wo der Elternwille allein entscheidet, landen reihenweise Schüler auf für sie ungeeigneten Schulen:

„Richtig ist zwar, dass Eltern immer das Beste für ihre Kinder wollen. Doch die Urteilskraft von Eltern bezüglich ihrer Kinder ist höchst subjektiv. Eltern, vor allem jene mit hohen Bildungsabschlüssen, tendieren dazu, ihre Kinder zu überschätzen. Sie akzeptieren es nicht, wenn ihrem Kind die Eignung für das Gymnasium fehlt und melden ihren Nachwuchs auch bei schlechten Schulleistungen dort an. „Dieser Effekt vergrößert sich in Bundesländern, in denen der Elternwille freigegeben ist“, fasst Bildungsforscher Kai Maaz vom Max-Planck-Institut für Bildungsforschung in Berlin die Faktenlage zusammen. Eltern mit niedrigeren Bildungsabschlüssen folgen dagegen eher den Lehrerempfehlungen. Dadurch wird die soziale Ungerechtigkeit jedoch größer, wie auch Bildungsexperte Klaus Klemm resümiert: „Je freier die Elternwahl, desto größer die soziale Ungleichheit.”

https://www.bpv.de/downloads/broschuere_grundschul_uebertritt.pdf

Mika
1 Jahr zuvor
Antwortet  Barbara

Sie antworteten auf meinen Post, in welchem ich vom Schulerfolg schrieb. „Auf die Schule kommen“ und „Schulerfolg“ sind für mich zwei verschiedene Schuhe.
Ich bezweifle weiterhin, dass „DIE Grundschulen“ (das impliziert „alle“) intransparent arbeiten. Sie können als Eltern die Darlegung der Grundsätze der Leistungsbewertung verlangen: machen Sie das doch einfach. Und vielleicht bringen Sie den Lehrkräften einfach auch ein bisschen Vertrauen entgegen, dass diese ihren Job beherrschen und Ihrem Kind nichts Böses wollen.

Micha
1 Jahr zuvor
Antwortet  Mika

Aber das ist doch gar nicht gesagt? Unser Kind hat sich im Übertritt echt geplagt und ist jetzt ein super Schüler am Gymnasium. Andere aus dem gleichen Jahrgang, die sich im Übertritt superleicht getan haben, haben das Gymnasium längst verlassen. Ich finde, diese 5 Monate im Leben eines Kindes sagen zu wenig über seine echte Eignung aus.

Ich würde vorschlagen, mindestens die 3. Klasse, wenn nicht sogar alle 4 Jahre, zu Beurteilung heranzuziehen.

Micha
1 Jahr zuvor
Antwortet  Mika

Das mag stimmen, dass es diese Kinder gibt. Dennoch sollte nicht der Lehrer der 4. Klasse die Macht darüber haben, irgendeine lebensweisende Entscheidung für dieses Kind zu treffen. Der Lehrer nicht und der Staat auch nicht.

Lera
1 Jahr zuvor
Antwortet  Micha

Sie können durch Probeunterricht unmittelbar die Übertrittsempfehlung der Grundschule durch Elternwillen übergehen oder auch später ans GY wechseln oder auch das Abitur auf verschiedensten Wegen, z.B. auch nach einer Ausbildung, erlangen.

Die Grundschule hat somit weder die von Ihnen behauptete Macht über den Übertritt noch ist der Übertritt derart „lebensweisend“.

Carsten60
1 Jahr zuvor
Antwortet  Barbara

Das System ist eben nicht perfekt, alle wissen das. Aber die Noten in einem anderen System wären doch wohl auch nicht perfekt, und letztlich entscheiden die früher oder später über die Abschlüsse. Daran können Sie wieder herummäkeln, denn Abschlüsse entscheiden über den weiteren Lebensweg. Was in dieser Welt ist denn so perfekt, dass Sie zufrieden sind?
Selbst das Abschaffen der Noten bis Klasse 8 führt zu Ungerechtigkeiten, wenn danach plötzlich Noten vergeben werden und die nicht perfekt gerecht sind. Leute: Hört doch mal auf mit diesem theoretischen Perfektionsanspruch! Die Eltern, die sich beschweren, machen ja wohl selber auch nicht alles perfekt richtig.
Wenn Richter alles perfekt richtig machen würden, dann bräuchte man keine Berufungs- oder Revisionsverfahren. Wenn alle Steuerbescheide perfekt richtig wären, bräuchte es keine Einsprüche usw. usw.

Barbara
1 Jahr zuvor
Antwortet  Carsten60

Sie fragen: „Was in dieser Welt ist denn so perfekt, dass Sie zufrieden sind?“

Das Gymnasium meiner Kinder, hier in Bayern, ist wirklich gut. Nun vielleicht nicht perfekt, aber wirklich sehr gut. Ausreichende Transparenz, ein humanistischer Geist in den Klassenzimmer, ein tolles Rektorat mit Freundlichkeit, Mut und Engagement. Nicht denkbar, dass ich bei einer Korrektur nachfrage (was selten passiert) und ich eine narzisstische Kränkung beim Lehrer erlebe. Ich bin höchst zufrieden mit dieser Schule. Auch die örtliche Mittelschule hat einen sehr guten Ruf, eine befreundete Mutter, die unsere Grundschule auch als fürchterlich erlebt hat, ist in hohem Maß zufrieden.
Mensch Leute! Es geht doch!

Carsten60
1 Jahr zuvor
Antwortet  Barbara

Meine Frage galt natürlich irgendeiner Perfektion im ganzen SYSTEM, nicht eine speziellen Schule, in der alles super ist. Es können wohl kaum ALLE Schulen so wie Vorzeigeschulen sein.
Oben hatten Sie die Schulempfehlung für den Übergang angegriffen. DIE kann nun mal nicht perfekt sein, selbst wenn eine einzelne Grundschule perfekt ist.
Mich stört die Mentalität: Was nicht perfekt ist, gehört abgeschafft. Die Examina an der Uni sind auch nicht perfekt gerecht.

ysnp
1 Jahr zuvor
Antwortet  Barbara

Auf den Probeunterricht kann man sich gezielt vorbereiten. Verlage haben dazu Material herausgegeben. Das machen einige Schüler um ihre Chancen zu erhöhen.

Barbara
1 Jahr zuvor
Antwortet  ysnp

Sehe ich auch so. Das ist eine wirklich gute Sache!

Lera
1 Jahr zuvor

Da ich lange in Bayern gewohnt habe, möchte ich den Eindruck, den dieser Artikel erweckt, nämlich dass eine Mehrheit der Eltern das Übertrittsverfahren kritisch sehen würde oder es „umstritten“ sei, zurückweisen.
Die meisten Eltern sind sehr zufrieden mit der disziplinierenden Wirkung des Verfahrens.

Das Mimimi der erwähnten Elterninitiative über unangekündigte Tests ist so lächerlich wie erkennbar dem Umstand geschuldet, dass hier der eigene Nachwuchs wohl etwas überschätzt wurde. Verletzter Elternstolz ist aber keine rationale Grundlage, um über die Struktur des Schulsystems zu sprechen. Es handelt sich schlicht um Einzelmeinungen persönlich Ge- und Betroffener.

Lera
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

Verband ungleich Mehrheit

Mika
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

Die Petition „Freie Schulwahl jetzt-Freigabe des Elternwillens beim Grundschulübertritt in Bayern“, die seit 2019 läuft, hat auf change.org Stand heute erst knapp 8200 Unterschriften. Das spricht jetzt nicht unbedingt dafür, dass die Mehrzahl der Eltern eine Veränderung des Verfahrens wünscht.
Dass die bayrischen Lehrkräfte der Grundschulen die Übertrittsentscheidung gern abgeben wollen, kann ich nach Studium obiger und anderer Petitionen und nach Recherche auf der im Artikel verlinkten Seite von Frau Zehetleitner absolut verstehen: ein einziges solches Elternteil bindet derart viel Energie, dass für meine eigentliche Profession, das Unterrichten, kaum noch was übrigbleibt. Da würde ich auch sagen: macht Eure Erfahrungen selbst, nach mir die Sintflut.
Schaffen wir doch einfach zum Schutz der KollegInnen die Grundschulempfehlung ab und führen statt dessen eine mehrtägige Aufnahmeprüfung an der weiterführenden Schule der Elternwahl durch. Ich vermute jedoch, dass auch dieses Verfahren(aus meiner Sicht zu Recht) als unfair kritisiert wird. Wie also soll es laufen?

Last edited 1 Jahr zuvor by Mika
Micha
1 Jahr zuvor
Antwortet  Mika

Ein Anfang könnte sein, dass an allen GS der gleiche Notenschlüssel angewendet wird und dass es Standarts gibt, was gelehrt und geprüft wird. Es kann nicht sein, dass das Glück, welchen Lehrer ein Kind bekommt, über seine weitere Laufbahn entscheidet.

Barbara
1 Jahr zuvor
Antwortet  Micha

danke! Genau!

Lera
1 Jahr zuvor
Antwortet  Micha

„Grundschulempfehlungen geben also keine abschließende Auskunft über die schulische Zukunft oder künftigen Bildungswege der Kinder. Dies stellen auch Bildungsforscher fest wie der Schulexperte und schulpolitische Berater der SPD, Klaus Klemm: „Viele parallele Wege und Anschlussmöglichkeiten führen zu den Hauptschul-, zu mittleren und auch zu den höchsten Abschlüssen. Es gibt innerhalb des allgemein bildenden oder des beruflichen Schulsystems nur noch wenige Orte, von dem aus der höchste Schulabschluss, die allgemeine Hochschulreife nicht erreicht werden könnte.“
Der Übertritt nach der vierten Klasse entscheidet also nicht über künftige Lebenschancen. Erfolgreiche Bildungsbiographien werden auf vielfältigen und flexiblen Wegen erreicht.“

https://www.bpv.de/downloads/broschuere_grundschul_uebertritt.pdf

Lera
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

„Am Ende der Grundschulzeit entscheidet in manchen Bundesländern der Notendurchschnitt darüber, welche Art der weiterführenden Schule (z.B. Realschule oder Gymnasium) ein Kind besucht. In anderen Bundesländern entscheiden dies hingegen die Eltern. Die Mehrheit der deutschen Bevölkerung befürwortet die Entscheidung durch Schulnoten: 64% sprechen sich dafür aus, dass die Schulnoten bei der Wahl der weiterführenden Schule entscheidend sind.
Lediglich 28% der Befragten finden, dass dies nicht der Fall sein sollte.“

Quelle:
Wößmann, Ludger, Philipp Lergetporer, Franziska Kugler, Laura Oestreich und Katharina Werner,“Deutsche sind zu grundlegenden Bildungsreformen bereit – Ergebnisse des ifo Bildungsbarometers 2015, S.35

https://www.ifo.de/DocDL/sd-2015-17-woessmann-etal-bildungsbarometer.pdf

Lera
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

Die Studie von 2015 (haben Sie eine aktuellere zu der Frage?) hat übrigens (bei anderen Fragen zur Bildung) auch ergeben, dass die Meinung von Eltern sich nur wenig von der Gesamtbevölkerung unterscheidet.

Kennen Sie dazu Umfragen, die Ihre bloße „Vermutung“, dies sei bei dieser Frage anders, stützen würden? (Umfragen von Elternverbänden ohne Angaben zur Repräsentativität natürlich ausgenommen)

Lera
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

Zwei Anmerkungen zu Ihrer Prophezeiung:

– Die Zufriedenheit mit der Bildungspolitik ist in keinem Bundesland größer als in Bayern.

Vgl.: Institut für Demoskopie Allensbach (Hg.) (2010): „Aktuelle Fragen der Schulpolitik und das Bild der Lehrer in Deutschland“ (S. 6).

– „Der renommierte Lehr-Lern-Forscher und Dekan der TUM School of Education, Manfred Prenzel, lobt daher auch den hohen „Qualitätsanspruch“ wie er an bayerischen Schulen anzutreffen sei. „Ein guter Lehrer muss seine Schüler an Grenzen führen und manchmal darüber hinaus. (…) In Bayern oder Sachsen weiß man das.“ Dies sei allerdings nicht
in allen Regionen Deutschlands so. „In einigen westlichen Bundesländern herrscht leider eine andere Kultur, und es ist schwer sie zu ändern“, so bedauert der Wissenschaftler und moniert damit das „leistungsfeindliche Klima“, wie es etwa in Bremen anzutreffen sei.“

https://www.bpv.de/downloads/broschuere_grundschul_uebertritt.pdf

Carsten60
1 Jahr zuvor
Antwortet  Lera

Richtig ist aber: Wenn irgendein Schlendrian erstmal eingerissen ist, bekommt man ihn nicht mehr weg. Zurück zu einer Leistungsorientierung, das wird kaum gehen und wird auf jeden Fall sehr schwierig. Aber irgendwas abschaffen ist leicht, davon wird ja viel Gebrauch gemacht.
Es ist auch leicht, irgendwelche Nachteile eines Verfahrens zu kritisieren. Ob aber eine Abschaffung etwas ohne andere Nachteile verbessert, das wird gar nicht erst diskutiert. Konkret: Wenn mit dem Elternwillen eines Tages fast alle aufs Gymnasium drängen, wird das Gymnasium endgültig zur Hauptschule. Mancher spekuliert vielleicht sogar darauf.

Auch beim gegliederten Schulsystem gilt: Viele Leute halten den real existierenden Nachteilen (die es natürlich gibt) die Vorteile irgendeines Systems im Wolkenkuckucksheim entgegen, dessen Nachteile man nie diskutiert, sondern ggfs. später experimentell feststellt, wenn das andere System eingeführt ist. Aber dann kommt man nicht mehr zurück. So richtig glorreich sind die großen Schulreformen in GB, F und S nicht verlaufen. Bei Tests sind jetzt die Leistungen nicht besser als die in D.

A. J Weidenhammer
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

Als Elternteil aus einem Bundesland mit abgeschaffter verbindlicher Grundschulempfehlung ziehe ich das in Zweifel.
Aber auch nur Vermutung, was ebenso fundiert ist wie „Prophezeiung“.

Lera
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

Verbände ungleich Mehrheit

Lera
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

Weil es für das Lernklima und die Disziplin sehr vorteilhaft ist, wenn die Noten in der Grundschule eine Relevanz und Konsequenz haben.

Lera
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

Gerne, hier schon einmal eine grobe Einordnung (bevor wieder Anekdoten kommen):

„Die Ausstellung eines Übertrittszeugnisses für alle Schülerinnen und Schüler in Jahrgangsstufe 4 ist eine sinnvolle Maßnahme.“

Dieser Aussage stimmten 62,1% der befragten Schulleitungen und Lehrer der 3. und 4. Klassen in Bayern bei einer Online-Umfrage des Kultusministeriums im Jahr 2019 zu. (Leider waren keine Angaben zur Größe der Stichprobe etc. zu finden – wer bessere Quellen hat, darf sie gerne nennen 😉 )

Emil
1 Jahr zuvor
Antwortet  Lera

Sie meinen, für die Lehrer der weiterführenden Schulen wäre es bequemer, nicht wahr?!!!!

Mika
1 Jahr zuvor
Antwortet  Emil

Mir ist das persönlich total egal: dann führt man eben das Probejahr in Klasse 5 ein, nach welchem die Kinder bei entsprechendem Leistungsstand die aktuelle Schule weiter besuchen können oder eben verlassen müssen. Mit „bequem“ hat das nichts zu tun. Mir tun in diesem Fall eher die Kinder leid, die durch Elternwillen auf die falsche Schulform kommen und nach einem Jahr erneut die Bezugspersonen verlieren. Mich erstaunt es, dass alles unter Gymnasium so schlimm in Bayern zu sein scheint, dass -koste es, was es wolle- alle Hebel gezogen werden, um das eigene Kind irgendwie ans Gymnasium zu bekommen. Was is‘n los da bei Euch an den Real- und Mittelschulen?

Carsten60
1 Jahr zuvor
Antwortet  Mika

„Probejahr“
Dieses Probejahr an Gymnasien gab es in Berlin, und jetzt soll es abgeschafft und durch ein Eignungsfeststellungsverfahren (also einen Aufnahmetest) ersetzt werden. Wenn dann dieses Verfahren als „zu ungerecht“ erscheint, wird man später vermutlich wieder das Probejahr einführen. Man reformiert im Kreis herum, weil nichts wirklich ideal ist.
Eine Ursache ist natürlich, dass es halt Schüler gibt, die sind für das Gymnasium etwas zu schwach, würden sich aber an den Sekundarschulen auch nicht wohlfühlen. Die Realschulen sind halt abgeschafft, auch so eine „zukunftsweisende“ Reform, die allgemein gelobt wurde. Ob in einer einheitlichen Sek I – Schule der Wohlfühlfaktor wirklich steigen würde, das ist nicht bekannt. Ich vermute, er würde nicht steigen, aber es wären andere Leute, die sich wohler bzw. unwohler fühlen. Was für den einen gut ist, ist für den anderen schlecht und umgekehrt.

Micha
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

Ich vermute, es sind eher die Gymnasiallehrer, die daran festhalten

A.J. Wiedenhammer
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

Ja, da ist was dran.
Also lieber den Weg des geringsten Widerstandes und nach mir die Sintflut.
Das nenne ich pädagogisches Verantwortungsbewusstsein (Ironie).

Lera
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

„Ist ja kein Zufall, dass die Lehrerverbände, die Grundschullehrkräfte vertreten, gegen die verbindliche Grundschulempfehlung sind. Wer will sich schon mit Eltern juristisch herumstreiten müssen?“

Müssen wir ja gar nicht.

1. Klagen gibt es nur bei einem sehr kleinen Teil der Empfehlungen.

2. Diese sind meistens unbegründet und/oder leicht abzuweisen.

3. Gegen eine Stärkung der Rechtsposition von Schulen und Lehrern gegenüber Eltern mit vielen Ambitionen und Freizeit spricht natürlich auch nichts.

Diese Haltung „Oh, da beschweren sich ein paar, dann lassen wir doch einfach jeden aufs GY und wir haben unsere Ruhe“ finde ich ehrlich gesagt ziemlich erbärmlich.

A. J Weidenhammer
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

Dass sich von Elternseite kein (lauter) Protest rührt, liegt vermutlich an der unmittelbaren Betroffenheit. Wenn mein Kind nicht auf die Schule der Wahl darf, protestiere ich. Wenn sich in der 5. und 6. Klasse am Gym zeigt (wie gerade bei uns), dass etliche Kinder ( vermutlich mehr als bei verbindlicher Empfehlung) in der Klasse sind, die mit den Anforderungen nicht zurecht kommen, dann schüttelt man sich, redet dem eigenen Kind den entsprechenden Umgang schlecht (wenn überhaupt nötig), beschwert sich in schlimmen Fällen uber die Sitzordnung und wartet sehnsüchtig darauf, dass die entsprechenden Kinder möglichst zügig die Schule verlassen.

Als Elternteil von schulpflichtigen Kindern habe ich den Eindruck, dass ein großer Teil, wenn nicht gar die Mehrheit, der Eltern tatsächlich FÜR eine verbindliche Empfehlung wären.

Aber das ist natürlich nur meine subjektive Wahrnehmung aus Gesprächen mit etlichen Eltern, natürlich keine wissenschaftliche Befragung eines Großteils der Betroffenen….

Katinka
1 Jahr zuvor

Ja, genauso erlebe ich es gerade in einer meiner Klassen (6.). Es ist ein Trauerspiel. Die überforderten sitzen entweder fast nur noch apathisch da (alle Bemühungen von Seiten der Schule haben zu nichts geführt) und stören z.T. die, die wirklich gymnasial geeignet sind und lernen wollen. Es ist frustrierend!!

A. J Weidenhammer
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

Ja, vermuten dürfen Sie natürlich….

Zweifler
1 Jahr zuvor
Antwortet  Lera

Br24 von heute: Meinungen von bev, bllv, KM…. zur Thematik

https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/tagesgespraech-uebergangszeugnisse-warum-so-viel-druck,Td5Fo9A

Was die Akzeptanz der Eltern angeht, sollte man nicht vergessen, dass viele zugezogene Eltern teils ganz andere Schulsysteme kennen.
Die „Hiesigen“, wie bei mir auf dem Land, sind es so gewöhnt und richten sich danach.
Die Ergebnisse sprechen an sich nicht dagegen.

Barbara
1 Jahr zuvor
Antwortet  Lera

Sie schreiben: „Das Mimimi der erwähnten Elterninitiative über unangekündigte Tests ist so lächerlich wie erkennbar dem Umstand geschuldet, dass hier der eigene Nachwuchs wohl etwas überschätzt wurde.“

Wer was gegen das Verfahren des Übertritts sagt, muss ein frustrierter Elternteil sein, der narzisstisch gekränkt ist, weil das Kind nicht als hochbegabt eingestuft wurde? – Unsachliches Elternbeshing vom Feinsten!

Tatsächlich leiden unter dem Übertrittsverfahren beide Seiten: Eltern und Grundschullehrer. Warum ist in Thüringen und Brandenburg der Elternwille beim Übertritt auch nicht freigegeben und trotzdem gibt es nicht die Schwierigkeiten mit den Eltern wie in Bayern? Auch findet man nicht jedes Jahr den Übertritt in Thüringen in der Presse. Liegt das an den spinnigen bayerischen Eltern? Wohl kaum. Irgendetwas muss doch da besser laufen…

Das bayerische Übertrittsverfahren ist alles andere als bildungsgerecht. Je nachdem an welcher Schule man landet, fällt das Ergebnis der Schule zur Eignung unterschiedlich aus. Manche Schulen werten die Rechtschreibung auch in HSU und Mathe, andere nicht. Je nachdem welchen Lehrerin oder welchen Lehrer man erhält, wird der in der Probe zu prüfende Stoff transparent im Vorfeld genannt oder eben nicht.

Lera
1 Jahr zuvor
Antwortet  Barbara

Fakten:

„In den Bewertungen der Schülerinnen und Schüler überwogen allerdings Emotionen der Herausforderung, während die Bedrohungsaspekte eine vergleichsweise geringe Rolle einnahmen.“

Kurtz, T. et al. (2010): „Das emotionale Erleben des bevorstehenden Grundschulübergangs und die Rolle der elterlichen Unterstützung“. In: Maaz, K. / Baumert, J. et al. (Hg.): Der Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule. Leistungsgerechtigkeit und regionale, soziale und ethnisch-kulturelle Disparitäten, S. 349). Bonn

Mehr als Zweidrittel der Lehrerempfehlungen basiere auf den beiden Komponenten „objektivierbare Schülerleistung“ und „fähigkeitsbezogenes Urteil“.

vgl.: Baeriswyl, F. et al.: „Die Übertrittsempfehlung – zufällig oder zuverlässig?“.
In: Schweizerische Zeitschrift für Bildungswissenschaften, 3/2008, S. 551 (zitiert nach: https://www.bpv.de/downloads/broschuere_grundschul_uebertritt.pdf)

Barbara
1 Jahr zuvor
Antwortet  Lera

Ich weiß nicht, wir beide reden ständig von zwei verschiedenen Sachen.

Ich stelle nicht in Zweifel, dass so manches Lehrerurteil passend(er) sein kann. Wirklich nicht.
Aber das System ist zu wenig einheitlich. Dadurch ist ein oft Glücksache bei den Schülern, die sich im mittleren Bereich befinden. Während es bei den sehr guten und den sehr schlechten klar ist, gibt es diese Gruppe, bei denen je Methode des Lehrers, die Einschätzungen unterschiedlich ausfallen.

ich habe mit meinen Kindern drei verschiedene Grundschulen erlebt in Bayern, es gibt wirklich sehr weitreichende Unterschiede. Je nachdem auf welcher Grundschule du landest, hat dann ein Kind mit nicht ganz so eindeutiger Begabungslage eine unterschiedliche Eignung. Schwierig!

Cornelia
1 Jahr zuvor
Antwortet  Barbara

Genau so ist es!

Mika
1 Jahr zuvor

Ich habe mir die verlinkte Website der Elterinitiative mal näher angesehen. Über so viel Misstrauen gegenüber Schule und und Lehrkräften kann ich nur den Kopf schütteln. Da geht eine Familie wegen eines! nichterteilten Punktes in einer Kontrolle den Beschwerdeweg über Lehrkraft, Rektorat, Schulamt bis hoch zum Kultusministerium (erfolglos). DIE Zeit und Kraft würde ich lieber in schöne Erlebnisse mit meiner Familie stecken.

Zweifler
1 Jahr zuvor
Antwortet  Mika

Aus einem Leserbrief zum oben verlinkten Artikel

„Kleines Abi“ sagt man hier zum Übertritt, mit Recht. Die Schüler stehen enorm unter Stress, um möglichst nicht auf die Mittelschule zu kommen, die in vielen Gegenden einen schlechten Ruf hat. Die Anzahl der Proben ist auch krass – fast jede Woche ein bis zwei Proben bis zum Übertrittszeugnis. Das macht schon etwas mit den Kindern… 》》Zudem spielen die Lehrer kräftig mit, suchen nach Fehlern in jeder Probe (oder auch dem Gegenteil), um wegen einem halben Punkt hin oder her die schlechtere oder bessere Note zu geben, je nachdem, wohin die Lehrkraft das Kind „schicken“ möchte. 《《 Meine Kinder sind mit Durchschnitt 1,66 und 2,0 bewusst auf die Realschule gegangen, um endlich dem Druck zu entkommen.

Tja, ich kenne keine GS, die dermaßen Druck ausübt und LuL, die so korrigieren ? denke ich – auch nicht.

Sie haben recht: Misstrauen pur

Micha
1 Jahr zuvor
Antwortet  Zweifler

Ich kenne es leider NUR so und ich bin grundsätzlich kein misstrauischer Mensch.

Lakon
1 Jahr zuvor

Das scheint ein weiterer Baustein in einer Kampagne zu sein, mit der gegen die bayrische Schulpolitik und damit auch gegen das dreigliedrige Schulsystem gekämpft wird. Mutmaßliche Urheber könnten GEW und SPD sein

Carsten60
1 Jahr zuvor

Welche gewaltigen Unterschiede befürchtet man denn, ob die „Exen“ nun mitzählen oder nicht? Es kommt doch auf deren Benotung an, man könnte allenfalls eine zu strenge Benotung reklamieren, die den Notenschnitt herunterzieht. Krasse Unterschiede fallen natürlich auch den Lehrern auf. Auf dem Gymnasium wird es das auch geben, warum müssen Klassenarbeiten unbedingt angekündigt werden, wenn der Inhalt fair gewählt ist, wenn das also im Unterricht dran war? Wer etwas kann, kann es auch jederzeit demonstrieren. Einen schlechten Tag kann man auch dann haben, wenn was angekündigt ist. Man kann die Larmoyanz auch übertreiben und die Kinder „in Watte packen“, nur wird sich das ggfs. später rächen, wenn irgendwann die „Watte“ entfernt wird.

Ich vermute, Lobbyisten suchen jede Möglichkeit sich zu empören, um das ohnehin ungeliebte System des Übergangs schlecht zu reden. Eigentlich müsste sich schon in den ersten drei Jahren abzeichnen, wie die Noten so ungefähr sind und auch, ob sie fair vergeben werden. Der Knackpunkt ist eben die Benotung selbst und nicht irgendwelche juristischen Dinge. Wenn jetzt Grundschullehrer bei jeder Klassenarbeit eine Petition im Landtag befürchten müssen, dann gute Nacht.

Mo3
1 Jahr zuvor
Antwortet  Carsten60

Man könnte auch annehmen, wer gut durch die unangekündigten Exen kommt, kann mit gutenGefühl aufs Gymnasium.

Carsten60
1 Jahr zuvor
Antwortet  Mo3

Na klar, wer schon in der Grundschule Angst vor Klassenarbeiten haben muss, steuert am Gymnasium auf die Katastrophe zu, denn die Angst wird immer schlimmer.
Die einzige globale Gegenmaßnahme: Man macht das Gymnasium zu einer Art Gesamtschule, und genau diese Absicht steckt hinter vielen Maßnahmen, auch Passagen in rot-grünen Koalitionsverträgen, dass künftig jede Schule jeden einmal aufgenommenen Schüler zu einem Abschluss führen muss (Grundschulen natürlich nicht, Hauptschulen auch nicht, denn die werden tendenziell abgeschafft). Man muss die Kombination der Tricks einfach nur durchschauen.

Micha
1 Jahr zuvor
Antwortet  Carsten60

Da muss ich leider widersprechen! Meine Kinder hatten in den ersten 3 Jahren beide exzellente Noten und sollten im Übertritt dann künstlich schlechtgerechnet werden. Auf dem Papier ist das System fair…. in der Realität leider nicht!

Lera
1 Jahr zuvor
Antwortet  Micha

Das kann (wieder mal) niemand beurteilen, der nicht dabei war.

Carsten60
1 Jahr zuvor
Antwortet  Micha

In solch einem Fall können Sie sich zu Recht beschweren, aber was besagt das nun für das ganze Land?

Mika
1 Jahr zuvor
Antwortet  Micha

Welches Interesse sollte eine Lehrkraft daran haben, einem für das Gymnasium geeignetem Kind den Übertritt auf dasselbe durch „künstliches Schlechtrechnen der Noten“ zu verwehren? Es gibt weder eine zu erfüllende Quote für Real- und Mittelschule noch Geld dafür, wenn ein Kind das Gymnasium nicht besucht.
Wenn ein Kind im Regelfall gute Leistungen zeigt, hat es mit der 2,33 als Schnittvorgabe für D, Ma, HuS auch kein Problem, da ja gerade deshalb relativ viele Proben geschrieben werden müssen, um eine schlechtere Einzelnote auszugleichen. Wenn ein Kind in der Grundschule gute Leistungen nur erreichen kann, indem die Eltern mit ihm für jeden Test stundenlang lernen, und unangekündigte Leistungsüberprüfungen dies aufdecken, ist dieses Kind derzeit von seinen Fähigkeiten nicht für das Gymnasium geeignet, weil es auf Dauer permanent überfordert wäre. Sollte Ihr Kind nach erfolgreichem Abschluss der Realschule den Wunsch haben, das Abitur abzulegen, kann es dies auf verschiedenen Wegen auch tun. Notfalls kann es auch ohne Abitur im eingeschlagenen Berufsfeld ein Studium absolvieren, wenn es die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und einige Jahre in seinem Beruf gearbeitet hat. Haben mehrere meiner SuS, die nach der 10. Klasse das Gym verlassen haben, so gemacht.

Micha
1 Jahr zuvor
Antwortet  Mika

Das kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Es ist an unserer Schule jedoch genau so mehrfach geschehen. Ich kann Ihnen leider nichts anderes berichten.

Mein Kind ist am Gymnasium jedenfalls kein bisschen überfordert obwohl es im Übertritt viel gelernt hat.

Woher nehmen Sie denn all diese Annahmen? Was sagen 5 Monate im Leben eines 10jährigen Kindes schon aus? Das ist doch absurd, den weiteren Werdegang an dieser kurzen Zeit festzumachen.

Lera
1 Jahr zuvor
Antwortet  Micha

Weder der Übertritt noch der Werdegang werden durch die Übertrittsempfehlung letztgültig „festgelegt“.

Mika
1 Jahr zuvor
Antwortet  Micha

Meine Eingangsfrage war rhetorisch. Da Lehrkräfte i.A. keine Veranlassung haben, geeigneten SuS den Übertritt aufs Gymnasium zu verweigern, halte ich das hier bemühte „künstliche Schlechtrechnen von Noten“ für ein nicht tragfähiges Erklärungsmuster. Egal welches Verfahren bemüht wird: es wird immer Kinder geben, denen es nicht gerecht wird, und es wird immer Eltern geben, die mit dem Verfahren ihre Probleme haben. Deshalb gibt es in einer Demokratie ja auch die Möglichkeit, sich durch Mehrheitsfindung um eine Änderung des Verfahrens zu bemühen. Wenn ich mir jedoch die Unterschriftenzahlen der seit 2019 dazu laufenden Petition ansehe, ist derzeit keine Mehrheit dafür zu finden.
Ihre Panik, dass 5 Monate über das gesamte weitere Bildungsleben Ihres Kindes bestimmen, ist aus meiner Sicht unbegründet. Zum einen zeigt sich in diesen 5 Monaten, welche Fähigkeiten sich das Kind im Verlaufe der gesamten bisherigen Schulzeit angeeignet hat: in den Proben wird nicht nur der Lernstoff von 5 Monaten abgeprüft, sondern ein Großteil der bis dahin erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten (z.B. sprachliche Fähigkeiten) abgebildet. Zum anderen ist, wie hier im Forum mehrfach beschrieben, das deutsche Schulsystem darauf ausgelegt, jeweils höhere Schulabschlüsse erreichen zu können: Nach Abschluss der Mittelschule kann der Realschulabschluss, nach diesem der Gymnasialabschluss absolviert werden. Studium ist unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Abitur möglich.
Ich bin ziemlich irritiert, dass für etliche Eltern die Welt zusammenzubrechen scheint, wenn das eigene Kind nicht das Gymnasium besuchen kann.

ysnp
1 Jahr zuvor
Antwortet  Carsten60

Ich muss sagen, dass meine Schüler aus diesen (seltenen und nur in Mathematik vorkommenden) unangekündigten Abfragen eher notenmäßig profitieren. Na ja, ganz unangekündigt sind sie ja nie, weil man bestimmte Sachen zum Üben aufgibt bzw. vorher ausführlich geübt hat. Aus heiterem Himmel fallen sie nicht. Diese Kurztests oder auch einmal eingegrenzte praktischen Themen sind sozusagen eine mündliche Note, die alle gleichzeitig erhalten. Richtig vorher mit Termin Ankündigen geht bei vielen der Abfragen gar nicht, weil die Schwierigkeitsstufe zu gering ist und der Termin sich aus dem aktuellen Unterrichtsgeschehen ergibt. Dann kann man es gleich sein lassen.
Oder ist es den Eltern lieber, dass man die Schüler einzeln ausfragt? Die gemeinsame, kleine schrifliche Abfrage ist viel humaner. Außerdem müssen sie nicht wie die Proben die verschiedenen Kompetenzstufen drinhaben.
Elternproteste, die aus Halbwissen bestehen, bringen nicht immer langfristig Vorteile. Schnell wird alles in Gesetze gegossen, dann haben Lehrer überhaupt keinen Handlungsspielraum mehr. Wenn man nur noch angekündigte Proben zur Leistungsüberprüfung schreiben darf, wo alle Kompetenzstufen vertreten sein müssen, dann ziehen viele Schüler den kürzeren. Außerdem fallen dann praktische und mündliche Anteile, die ein breiteres Spektrum abbilden, unter den Tisch.

Barbara
1 Jahr zuvor
Antwortet  ysnp

Inhaltlich verstehe ich Ihren Punkt. Eigentlich kommt sogar noch dazu, dass es Eltern eigentlich begrüßen müssten, eine weitere Note, die auch schriftlich erhoben wurde, einsehen zu können, was ja bei echten mündlichen Noten nicht geht. Und es erhöht auch noch die Vergleichbarkeit zwischen den Schülern.

Aber es scheint ja Schulen zu geben, die das dann übertreiben mit vielen unangekündigten schriftlichen Tests. Dann finde ich es richtig, wenn die Eltern sich dagegen wehren. Ständig zu dem ohnehin schon krassen Proben-Marathon auch noch immer die Ungewissheit eines unangekündigten Tests… Fürchterlich.

Dass diese Elternproteste aus Halbwissen bestehen, lese ich nicht. Denn inhaltlich stimmt es doch. Unangekündigte schriftliche Kurztests, auch wenn Sie das für gut befinden, sind ja schon nach Gesetzeslage nicht möglich. Das ist doch Fakt. In jedem Fall tut ein Grundschullehrer bei der ausgehenden Gesetzeslage nicht klug daran unangekündigte schriftliche Tests zu schreiben. Denn damit eröffnet man den Eltern die Klagemöglichkeit.

Lera
1 Jahr zuvor
Antwortet  Barbara

„Unangekündigte schriftliche Kurztests, auch wenn Sie das für gut befinden, sind ja schon nach Gesetzeslage nicht möglich.“

Ich bin kein Jurist, aber ich müsste mich sehr täuschen, wenn das stimmen sollte. Auf welche Gesetze beziehen Sie sich? Vergleichen Sie dazu auch meine Ausführungen weiter unten.

Barbara
1 Jahr zuvor
Antwortet  Lera

Nun, ich weiß es sicher, habe ich auch ein Schreiben der Regierung Oberbayern vorliegen, die das als „Verfahrensmangel“ bestätigt.
Sie werden sicherlich antworten: „Kann keiner überprüfen.“ Dann würde ich vorschlagen: Rufen Sie doch einfach in der Regierung Oberbayern an. Und dann treffen wir uns wieder hier.

Lehramtsaussteiger
1 Jahr zuvor

Und alles schön auf die Grundschullehrkraft abladen, die sich das (Anfeindungen, Drohungen, Beleidigungen, Klagen) dann reinziehen darf.

Katinka
1 Jahr zuvor

Ja, ich finde das Plakat „Ausrede für Lehrerfehler: pädagogisches Ermessen“ schon sehr anmaßend.

Barbara
1 Jahr zuvor
Antwortet  Katinka

Wirklich?

Wo mir pädagogisches Ermessen begegnet ist:
Mein Sohn, 4. Klasse, brachte eine Sprache-Untersuchen-Probe nach Hause.
Er sollte aus dem Satz
„Sie setzte sich vertrauensvoll zu ihm.“
das Satzglied ‚ihm‘ bestimmen, wobei das Wort ‚ihm‘ in der Vorgabe unterstrichen war. Er unterstrich auch das Wort ‚zu‘ und antwortete „Lokaladverbiale“. Das strich die Lehrerin mit einem Fragezeichen durch und schrieb daneben „Dativ“.

Eine Zeile drunter stand der Satz:
„Nach dem Witz gingen sie gemeinsam auf dem Pausenhof.“
wobei ‚Nach dem Witz‘ unterstrichen war und bestimmt werden sollte. Mein Sohn schrieb „Temporaladverbiale“. Das strich die Lehrerin durch und schrieb daneben „Zeitangabe“ und gab ihm den Punkt nicht.

Die Rektorin sagte mir, nachdem die Lehrerin nicht einlenkte, das sei „pädagogisches Ermessen“. So hätte die Lehrerin es eben den Kinder beigebracht. Wie kann es pädagogisches Ermessen sein, ob Dativ ein Satzglied ist (kann es nicht) und ob eine Temporaladverbiale keine Zeitangabe ist (ist es).

Ich fühle mich für dumm verkauft.

Lera
1 Jahr zuvor
Antwortet  Barbara

Diese Anekdote kann leider niemand, der nicht dabei war, beurteilen.

Carsten60
1 Jahr zuvor
Antwortet  Barbara

Es gab auch schon MatheLehrer/innen die falsche Musterlösungen verteilt haben. aber was besagt das für das Thema „Übergang“ ? Und wie soll man Fehler von Lehrern vermeiden?

Mika
1 Jahr zuvor
Antwortet  Carsten60

Es gab auch schon unlösbare Aufgaben im Matheabi 😉

Cornelia
1 Jahr zuvor
Antwortet  Mika

Da sind dann alle Abiturienten betroffen, im ganzen Bundesland. Und es wird dann festgestellt und korrigiert oder sonstwo der Schaden behoben. Das ist nicht vergleichbar mit dem Übertrittsverfahren, bei dem jeder Lehrer anders verfährt und es kein vergleichbares Verfahren mehr gibt wie früher die Orientierungsarbeiten oder davor dei schriftlichen Aufnahmeprüfungen.

Mika
1 Jahr zuvor
Antwortet  Cornelia

Sie können das nicht „beheben“: die Schüler, die diese Aufgabe gewählt haben, haben Arbeitszeit investiert, die an anderer Stelle gefehlt hat. Schüler, die eine andere Aufgabe wählten, hatten zeitliche und insbesondere auch mentale Vorteile. Nochmal schreiben ist ebenfalls unfair: was ist mit denen, die die Aufgabe ausgelassen und ansonsten gut durchgekommen sind? Und hier gibt es dann eben Ungerechtigkeiten, schlimmstenfalls für die Schüler eines ganzen Bundeslandes, wenn diese sich für das Studium bewerben.
Was ich sagen will: es wird immer Ungerechtigkeiten geben, das liegt in der Natur der Sache und der Unterschiedlichkeit der Menschen. Wichtig wäre aus meiner Sicht, sowohl Eltern als auch Schüler resilienter im Umgang damit zu machen.

Cornelia
1 Jahr zuvor
Antwortet  Mika

Nun ist es aber trotzdem ein Unterschied,

– ob wesentlich jüngere Kinder betroffen sind. Sie sind von Natur aus weniger resilient, können weniger verarbeiten als ein Abiturient.

-warum „Ungerechtigkeiten“ passieren. Natürlich wird es „immer Ungerechtigkeiten geben“,das ist doch aber nicht die Frage. Die Frage ist aber: wie billig nehmen wir „Ungerechtigkeiten“ in Kauf? Passieren sie wirklich nur ganz selten, obwohl man alle Vorkehrungen getroffen hat, oder haben wir uns angewöhnt zu denken: es macht dem Kind/den Eltern/ der Familie NICHTS aus, wenn das Kind in die Förderschule kommt/ eine Grundschulklasse wiederholen muss/ nicht den Übertritt in die Realschule schafft……In der Regel macht es den Familien VIEL aus,
schon, wenn es unvermeidbar ist, aber noch mehr, wenn es eben tatsächlich ungerecht ist.

Man sollte sich nicht darüber lustig machen.

Cornelia
1 Jahr zuvor
Antwortet  Mika

Es soll heißen “ ….oder sonstwie der Schaden behoben….“

ysnp
1 Jahr zuvor
Antwortet  Barbara

In der Grundschule Bayerns werden nur die Begriffe „Ortsangabe“ und „Zeitangabe“ eingeführt. So hat die Lehrerin den gelernten Begriff hingeschrieben. Mich wundert, dass ihr Sohn die möglichen Begriffe der Sekundarstufe verwendet und nicht die in der Grundschule gelernten. Die Wörter „Ortsangabe“ und „Zeitangabe“ stehen in jedem Sprachbuch und die Begriffe werden so häufig als Merksätze aufnotiert.
Wenn man es ganz genau nimmt, sind die Begriffe „Adverbiale“ auch nicht richtig gebraucht, denn es handelt sich nicht um mehrere Adverbiale, sondern jeweils um ein Adverbial. War es rechtschriftlich richtig?

Handelte es sich bei der Fragestellung bei beiden Aufgaben wirklich um die Satzglieder oder wurden auch die vier Fälle abgefragt? Die Verbesserung bei der ersten Aufgabe mit dem Begriff „Dativ“ im Zusammenhang mit dem unterstrichenen Wort deutet darauf hin, dass die 4 Fälle abgefragt wurden, denn das unterstrichene Pronomen steht im Dativ.

Barbara
1 Jahr zuvor
Antwortet  ysnp

Die Angabe lautete: „Bestimme das unterstrichene Satzglied in jedem Satz! Verwende die richtigen Fachbegriffe!“

Es war nicht als Rechtschreibfehler gekennzeichnet, sondern nur durchgestrichen. Ja, das hatten die Schüler nicht im Unterricht gelernt, ich hatte wohl Bezeichnungen beim Üben genutzt, die die Lehrerin nicht benutzt hatte. Berechtigt das zum Punktabzug? Obwohl die Antwort richtig war?

Nun, der Punkt ist: Es geht doch um die Messung, ob ein Kind diese Aufgabe lösen kann, ob es die Eignung für eine weiterführende Schule hat. Was rechtfertigt den Punktabzug?

Cornelia
1 Jahr zuvor
Antwortet  ysnp

“ Wenn man es genau nimmt, sind die Begriffe „Adverbiale“ auch nicht richtig gebraucht, denn es handelt sich nicht um mehrere Adverbiale, sondern jeweils um ein Adverbiale.“

Das stimmt so nicht: „Adverbiale“ ist auch eine -gleichbedeutende- Singularform.

Cornelia
1 Jahr zuvor
Antwortet  Cornelia

das Adverbiale, Plural die Adverbialia oder Adverbialien

Cornelia
11 Monate zuvor
Antwortet  Cornelia

Hier gilt das gleiche.

Cornelia
11 Monate zuvor
Antwortet  Cornelia

Was soll an meiner Antwort falsch sein? Sie können bei Duden, Wikipedia u.a. nachsehen.

Micha
1 Jahr zuvor
Antwortet  Katinka

Es ist nicht anmaßend! Es ist leider die Realität! Zumindest an unserer GS! 🙁

mama51
1 Jahr zuvor

Ich denke, dass die Ergebnisse, ob die Kinder genug und richtig lernen, ob sie für das Gym. geeignet sind oder nicht, am Ende des Tages für sich sprechen.
Die hessischen LuL, die ich kenne (und das sind viele) würden sich das System so wünschen. Obwohl die vielen „Proben“ vor den Übertrittszeugnissen, … die erfreuen auch die GS- LuL garantiert nicht.
Dafür läuft es im Gym. später in den meisten Fällen „rund“. = Vorteil für die „Geeigneten“!

Und dieses ewige Gemaule: Wird nix/ zu wenig gelernt und keine Leistung verlangt, wird gemeckert.
Ist es anders, wie in Bayern, wird auch gemeckert…
Ich kann es nicht mehr hören:
Bildung tut Not in Deutschland, aber bloß nichts dafür tun müssen. Joa, wasch mich, aber mach mich nicht nass! 🙁

Micha
1 Jahr zuvor
Antwortet  mama51

Ist das so? Dafür kenne ich in Hessen nur zufriedene Eltern und Schüler. Und das sind auch viele! 😉

mama51
1 Jahr zuvor
Antwortet  Micha

Ja, klar, ich spreche ja auch von den LuL, … Dass die Eltern zufrieden sind, keine Frage:
Sie haben ja auch ihr Wunschkonzert gesungen bekommen!

Gerecht
1 Jahr zuvor

Es gibt Regeln und in diesem Fall zum Übertrittsverfahren sogar auch ein Urteil vom Bay. Verfassungsgericht von 2014! Daran sollte sich der Staat auch dann halten oder? Erwarten wir Erwachsene dies nicht alle in unseren Lebensbereichen, warum soll dann dies für die Kids nicht gelten?
Diesen Beschluss kann man sich online ansehen!
Auf unserer Verfassung beruht doch unser Zusammenleben und damit sollten auch deren Urteile beachtet und umgesetzt werden.

Lera
1 Jahr zuvor
Antwortet  Gerecht

… unangekündigte Tests in der Grundschule verstoßen also gegen die Verfassung, alles klar. Und gegen die Menschenrechte natürlich. Wann greift endlich die UNO ein?

Gerecht
1 Jahr zuvor
Antwortet  Lera

Einfach den Beschluss vom Bay. Verfassungsgericht von 2014 lesen ! Da steht viel interessantes drin, wie und wann es rechtskonform ist!
Muss ja was dran sein am Formfehler oder, warum reagiert sonst die Behörde und ändert die Bewertung bei den unangekündigten Leistungserbringungen?
Jeder will doch von der Verwaltung ein rechtskonformes Verhalten, da ist die Schule doch keine Ausnahme.
Jeder sollte sich doch an die Spielregeln halten, zumal wenn der Staat diese selber aufstellt!
Dazu verpflichtet ja auch der Amtseid.
Dies war ja wohl nicht der Fall, daher dann der „Rückzug“ in der Bewertung.

Mika
1 Jahr zuvor
Antwortet  Gerecht

Bitte verlinken Sie den von Ihnen gemeinten Beschluss bzw. belegen Sie Ihre Aussage „ Muss ja was dran sein am Formfehler oder, warum reagiert sonst die Behörde und ändert die Bewertung bei den unangekündigten Leistungserbringungen?“ mit einer entsprechenden Quelle. Ich habe nur einen einzigen 2014er Beschluss des BaVG gefunden, und in dem wird die Beschwerde der Antragsteller vollumfänglich abgewiesen und das Übertrittsverfahren als verfassungskonform bestätigt.
Vielen Dank, Mika

Mika
1 Jahr zuvor
Antwortet  Gerecht

Laut dem von Ihnen zitierten Beschluss (ich habe ihn unten verlinkt) ist das bayrische Übertrittsverfahren rechtskonform. Wenn Eltern das Übertrittsverfahren ändern wollen (und das ist ihr gutes Recht), MÜSSEN sie den Weg über politische Entscheidungsgremien gehen. Von daher verstehe ich nicht, was Sie ausdrücken wollen: wollen Sie den Eltern das Recht absprechen, eine Änderung des Verfahrens herbeiführen zu wollen?
https://openjur.de/u/691886.html

Gerecht
1 Jahr zuvor
Antwortet  Mika

Nein, klar ist es rechtskonform, wenn es eingehalten wird vom Verfahren her . Doch dies war wohl mit den unangekündigten Leistungserbringungen nicht der Fall. Zumindest finde ich darin nur angekündigte Proben. Daher meine Vermutung, dass diese nicht okay waren, was ja wohl auch die Behörde dann eingesehen hat. Auch steht da was zu mündlich und zu weiteren Verwaltungsvorschriften, Angemessenheit, Evaluation usw. Aber setzt der Staat , die einzelnen Schulen dies um? Sind die Übertrittsverfahren in Bayern einheitlich, von dem Leistungsumfang, schwere etc ? Vermutlich nicht alle wie der Fall zeigt. Dann ist es doch das gute Recht von Eltern dies einzufordern, daher verstehe ich teilweise die Äußerungen nicht, die dies montieren.

Gerecht
1 Jahr zuvor
Antwortet  Mika

Nein …das Verfahren ist rechtskonform, wenn es eingehalten wird. Doch dies war mit den unangekündigten Leistungserbringungen wohl nicht der Fall, daher die Änderung der Bewertung . Zumindest finde ich im Beschluss nur angekündigte Proben! Auch steht da viel drin zu mündlich, Angemessenheit, Evaluation…Aber setzen dies die Schulen und Lehrer um ?
Vielleicht wäre das System der anderen Bundesländer dich besser und es funktioniert ja auch in anderen Ländern!

Denn es muss ja ein Formfehler in dem Fallvorhanden gewesen sein, sonst hätte ja die Behörde nicht reagiert.
Daher ist es doch berechtigt, wenn Eltern kritisch dies hinterfragen, oder?
Erwartet dies nicht der Staat selbst und ist dies nicht der Grund für die Gewaltenteilung?

Mika
1 Jahr zuvor
Antwortet  Gerecht

Von welcher Behördenreaktion sprechen Sie? Weder im obenstehendes Artikel noch im Beschluss des BaVG finde ich einen Hinweis auf einen konkreten Fall, in welchem die bayrische Schulbehörde eine Übertrittsempfehlung einer Schule mit Hinweis auf die Unzulässigkeit unangekündigten Tests revidiert hätte. Bitte verlinken Sie die Quelle für Ihre Behauptung.

Micha
1 Jahr zuvor
Antwortet  Mika

Bei uns in der Klasse ist das dieses Jahr geschehen. Das Schulamt hat den Eltern Recht gegeben. In vielen weiteren Punkten, die Lehrerin betreffend, übrigens auch.

Gerecht
1 Jahr zuvor
Antwortet  Mika

..es steht im Artikel… es wurde den Eltern freigestellt welche Noten einbezogen werden sollen …dies hat ja bestimmt nicht die Schule allein entschieden ..sondern erfolgte bestimmt in Abstimmung mit den Behörden…
Dies ist vor dem Übertrittszeugnis… So dass es keine offizielle Klage gibt…es steht ja auch drin…das die Rüge noch unbeantwortet ist….ob da noch was kommt?
Ich finde es bedenklich, wenn sich Lehrer nicht ans Recht halten…und einfach Schriftlich durch mündlich oder unangekündigte Leistungsnachweise ergänzen…
..würde man dies von anderen Beamten akzeptieren? Polizisten etc.. ?
Es gibt Regeln und wenn man diese achtet von allen Seiten, dann kann man hoffentlich in Frieden und Einklang leben! Für die Kinder können halt gerade nur im Grundschulalter die Eltern die wahrnehmen und dies ist berechtigt!
Ich finde es befremdlich, wenn Lehrer nicht ihre „pädagogischen“ Grenzen kennen gerade in einem so streng geregelten Verfahren, wie es Bayern vorsieht…Ist das sinnvoll und im Sinne des Schulfriedens, denn andere Länder und Bundesländer bekommen dies wohl besser hin…ohne Gerichte und auch die haben erfolgreiche glückliche Kinder und Erwachsene und sind nicht schlechter im späteren Leben

Mika
1 Jahr zuvor
Antwortet  Gerecht

Ich habe das so verstanden, dass das keine Anordnung der Schulbehörde, sondern ein Entgegenkommen der Lehrkraft war. Würde es dem Gesetz widersprechen, diese Noten zur Bewertung heranzuziehen, könnte man das auch nicht auf Elternwunsch hin machen: auch das wäre dann ungesetzlich.

Barbara
1 Jahr zuvor
Antwortet  Mika

Nicht alles was man erlebt, findet man im Netz. Auch ich habe so eine Brief von der Regierung vorliegen, der dieses Vorgehen der unangekündigten schriftlichen Leistungserhebungen als „Verfahrensfehler“ einstuft.

DalaWald
1 Jahr zuvor

Ich sehe Intransparenz im gesamten bayerischen Schulsystem. Mündliche Noten sind ständig vergeben und stehen nicht in der Leistungstandbericht. Nur ein Durchschnittswert. Ich muss immer die Noten erraten. Es ist auch üblich, dass die mündliche Noten unterschiedlich gewichtet sin, mut einem Gewicht von 0,5 oder 0,33. Manchmal wissen wir gar nicht genau. Mein Kind ist in der 9. Klasse auf dem Gymnasium in Bayern. Seine Klassenlehrerin: „Wir haben uns erneut im Kollegium beschlossen, die mündliche Noten nicht in der Leistungsstandbericht abzudrucken. Es ist die Verantwortung der Schülern, nachzufragen. Sie müssen es sogar tun, das ist ihr Pflicht.“ Ich bezweifle es stark, dass die LehrerInnen das wirklich wollen, dass alle Schüler ständig nachfragen. Mit 1300 Schüler auf der Schule? Dazu nur noch als Vergleich: in meinem Heimatland können die Eltern jeder Zeit online die Noten ihres Kindes aufrufen. Warum geht es nicht in Deutschland?

Lera
1 Jahr zuvor
Antwortet  DalaWald

Ich wäre sofort bereit, für jede Stunde eine mündliche Note online zu stellen und in der Zeugnisnote entsprechend zu berücksichtigen – das Ergebnis wird vielen Eltern allerdings nicht gefallen.

Katinka
1 Jahr zuvor
Antwortet  DalaWald

Das erstaunt mich sehr, da die bayr. Gymnasien zunehmend mit dem gleichen System arbeiten, mit dem die Notenberichte gedruckt werden. Es ist in diesem Notenportal schlicht nicht möglich, die mündlichen Noten (sowie deren Gewichtung) nicht mit auszudrucken, das geht gar nicht – es sei denn, Ihre Schule hat noch ein anderes System/Portal.

Carsten60
1 Jahr zuvor

Hier mal ein Satz aus der Bildungswissenschaft:
„Vergleicht man die Ergebnisse mit der Bildungsaspiration der Eltern, dann ist zu erkennen, dass die Empfehlungen der Lehrer sehr viel weniger (!) an die soziale Herkunft gekoppelt sind als die Bildungsaspirationen der Eltern.“
Das schreiben die Professoren Maaz, Baumert und Trautwein (alle drei prominente Leute) gemeinsam auf Seite 35 in einem Band mit dem Titel „Der Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule“, herausgegeben vom BMBF als „Bildungsforschung Band 34“ (Mai 2010). Das findet man frei im Internet.

Ich kann das nur so interpretieren, dass die Schulempfehlung zwar nicht optimal gerecht ist, dass aber der Übergang nach dem reinen Elternwillen NOCH WENIGER gerecht ist im Sinne der Abhängigkeit von der sozialen Herkunft.

Barbara
1 Jahr zuvor
Antwortet  Carsten60

Und wenn man sich dafür entscheidet, dass die Schulempfehlung in Bayern gilt, dann muss die Qualität der Eignungsmessung hoch sein und das Vorgehen transparent, sonst akzeptieren die Eltern das Verfahren nicht. Zurecht wie ich finde!

Carsten60
1 Jahr zuvor
Antwortet  Barbara

Bei jeder Wahl haben die unzufriedenen Eltern die Möglichkeit, die Regierung abzuwählen. Auch in einem Rechtsstaat müssen nicht alle betroffenen Leute irgendwelche vorgeschriebenen Verfahren „akzeptieren“ oder können ihrerseits Extra-Bedingungen stellen. Ob es z.B. Ziffernnoten gibt oder nicht, das legen nicht die Eltern fest. Meckern kann man immer, wenn es hinreichend viele sind, dann entsteht das, was „demokratischer Diskurs“ heißt. Bald wird ja wieder in Bayern gewählt, die Grünen haben nach Umfragen deutlich mehr Stimmen zu erwarten als die „Volkspartei“ SPD. Also hin zur grünen Schulpolitik in Bayern, die Erfolge in anderen Bundesländern sind ja absolut ermutigend. :-).

Barbara
1 Jahr zuvor
Antwortet  Carsten60

Sind Sie ein Lehrer? Zynismus, Unsachlichkeit und inhaltliche Themaverfehlung? Qualitätssicherung verlangt mehr Regeln und hat nichts mit Noten abschaffen und Schmusekurs zu tun.

Vater
1 Jahr zuvor

Bei diesem Thema gibt es viel Elternbashing und auch Lehrerbashing. Beides basiert auf Vorurteilen.

Zwei Aspekte der empirischen Bildungsforschung sind bemerkenswert: Erstens zeigt sich, dass in der vierten Klasse in Bayern (wo Lehrer die Schulart bestimmen) die psychische Belastung für Kinder, Eltern und Lehrer:innen höher ist als in Hessen (wo Eltern die Schulart bestimmen). Besonders betroffen sind Kinder an der Grenze zwischen Mittel- und Realschuleignung, deren Eltern bildungsfern sind. Dies widerspricht dem Vorurteil, dass bildungsnahe Eltern ihre Kinder unbedingt aufs Gymnasium bringen wollen.

Zweitens überschneiden sich bei einem Vergleich der Kompetenzen in Mathematik und Deutsch aus objektiven Schulleistungstests für Gymnasiasten und Realschüler die Verteilungen deutlich. Dies bedeutet, dass ein signifikanter Anteil von Realschülern höhere Fachkompetenzen als Gymnasiasten aufweist. Wenn die Noten der Grundschullehrer objektiv wären, sollte es auf der Realschule eigentlich keine Kinder geben, die für das Gymnasium ungeeignet sind.

Carsten60
1 Jahr zuvor
Antwortet  Vater

Ihren letzten Satz verstehe ich nicht. Wohin sollen denn die Kinder, die fürs Gymnasium ungeeignet sind? Und was heißt „hätte — sollte“ ? Wenn es nach Schulleistungstests ginge, dann wäre das anders, ja. Aber genau das will doch offenbar niemand, denn das könnte dem Elternwillen ja zuwiderlaufen.

Die beanstandete Überlappung ist unvermeidlich: Sie können nicht eine Gaußsche Glockenkurve als Summe mehrerer Glockenkurven darstellen ohne Überlappung. Und alle diese Verteilungen von Kompetenzen und Intelligenz usw. sind nun mal Glockenkurven. Der entscheidende Unterschied zwischen RS und Gymnasium liegt wohl in der Differenz zwischen den beiden Erwartungswerten. Wenn die zu klein ist, dann macht das keinen Sinn. Aber in den üblichen Bildern sind das 50-100 Pisa-Punkte und damit mehr als ein Schuljahr.

Lera
1 Jahr zuvor
Antwortet  Vater

Quellen???

Micha
1 Jahr zuvor

Puuuuh, also ich kann die hier stattfindende Lobhudelei auf das bayerische Übertrittsverfahren überhaupt nicht nachvollziehen. Mit 2 Kindern bin ich diesen Prozess nun durchlaufen und das einzige, was ich erlebt habe, ist Willkür. Wie kann man einer einzelnen Lehrkraft überhaupt so viel Macht einräumen?

An unserer GS fielen Sätze wie: „Diese Klasse ist viel zu gut, so viele Kinder können wir unmöglich auf`s Gymnasium „durchlassen“! Wir müssen den Schnitt anheben, damit die Klasse schlechter wird.“

In letzter Konsequenz wurde dann 6. Klass Stoff unterrichtet und geprüft, um es den Kindern besonders schwer zu machen!

Ernsthaft? Eine leistungsstarke Klasse soll künstlich schlecht gerechnet werden?

Auch gut war: „Nein, in dem Fach bekommt das Kind die schlechtere Note weil es in dem anderen Fach die bessere bekommen hat. Sonst wird die Übertrittsnote zu gut!“

Das sind Originaltöne unserer Lehrerin! Was soll ich dazu sagen?

Ich bin nicht gegen ein bindendes Übertrittsverfahren, aber dann soll es bitte messbar und vergleichbar sein. Einzelnen Lehrkräften so viel Macht über die Zukunft eines Kindes zu geben, halte ich für falsch!

Danke an die Elterninitiative, die mutig dagegen steht! Ich bete für meine Enkel, dass es bis dahin ander läuft!

Lera
1 Jahr zuvor
Antwortet  Micha

Auch diese Anekdoten kann niemand beurteilen, der nicht dabei war.

Cornelia
1 Jahr zuvor
Antwortet  Micha

Tja, da erinnert mich doch wirklich sehr viel an die Grundschulzeit und das Übergangsverfahren meiner Kinder in BW , als die Grundschulempfehlung bei uns noch verbindlich war. Von Ort zu Ort, Schule zu Schule. Region zu Region so verschieden, je nach Einzugsgebiet.
Klar ist es auch nicht gut, wenn es heute Eltern gibt, die ihre Kinder entgegen der Empfehlung, leichtfertig nach dem Motto, wir können es ja mal versuchen, aufs Gymnasium schicken. Das wäre uns nie eingefallen. Aber es gibt halt immer Einzelfälle, in denen eine verbindliche Empfehlung schwer zu treffen ist, und gerade in diesen Fällen sollten Eltern mehr Rechte haben.
Entscheidungen, die auf Zehntelsnoten basieren, können nie ganz gerecht sein, da davor Unterricht und Bewertungen auch nicht identisch sind.

Christiane
1 Jahr zuvor

Ich kenne niemanden, der oder die mit der aktuellen Vorgehensweise zufrieden ist: spürbarer Druck ab Klasse 3, die Kinder weisen sich gegenseitig darauf hin, dass man mit solchen Noten nicht ans Gymnasium kommen und keinen guten Job bekommen wird, die Eltern erzählen, es gebe in der 4. Klasse keine Wochenenden mehr ohne Lernen, sprechen rückblickend von „Bangen“ bis zur letzten Probe usw…mein Eindruck war auch, dass man es den Kindern total anmerkt, egal ob sie gute oder schlechtere Noten schreiben, es ist für alle ein Stressthema. Ich wundere mich, dass das in den Kommentaren hier so anders rüber kommt. Ich bin jedenfalls sehr dankbar für alle Initiativen, die in Bayern etwas Bewegung in die Debatte bringen und hoffentlich zu Verbesserungen beitragen.

Lera
1 Jahr zuvor
Antwortet  Christiane

„Ich kenne niemanden, der oder die mit der aktuellen Vorgehensweise zufrieden ist:“

Ich kenne ganz viele.

Und nun?

Bayer
1 Jahr zuvor
Antwortet  Christiane

Zukunftsvision:
Es gibt keine Schularten mehr.
Alle Schüler durchlaufen 13 Jahre. Die Noten werden lediglich zur Orientierung
vergeben und regelmäßig 2 mal pro Jahr übermittelt; Verhaltensauffälligkeiten etc. werden ebenfalls unmittelbar an Jugendamt etc. gemeldet (ohne Diskussion mit den Eltern, ohne weitere Aktivitäten der LuL).
So kann ein Schüler JgSt. 13 mit in allen Fächern 5,6 erreichen und es bleibt Betrieben überlassen, einzustellen oder nicht. Die Universitäten nehmen nur per Testung auf.
Damit ist allen gedient, keine Ungerechtigkeiten mehr.
Lediglich der Gerichtsbereich muss deutlich ausgebaut werden, da natürlich viele SuS durch inkompetente faule LuL noch falscher beurteilt werden werden und der Lehrer unter 31 Hochbegabten nicht mithalten kann.

Kein LuL muss sich dann mehr einen Kopf um Kinder machen, die ihm einfach nicht aus dem Kopf gehen, weil sie die Erwartungshaltung der Eltern zurückwirft, behindert…..schön.

Mika
1 Jahr zuvor
Antwortet  Bayer

Das Problem ist nur, dass die Leistungsspreizung bei diesem Vorgehen innerhalb von ein paar Monaten so groß ist, dass ein immer größer werdender Teil der SuS nicht verstehend im Unterricht sitzen wird. Und für mich persönlich ist es unerträglich, wenn ich einfach körperlich anwesend sein muss, ohne die kleinste Chance auf Verständnis des Vorgetragenen. Man stelle sich vor, man selbst sitze als sprachlich Minderbegabter im Pflichtkurs „Japanisch für Fortgeschrittene“.

Bayer
1 Jahr zuvor
Antwortet  Mika

Habe ich eine/n gefunden, der versteht, was ich ausdrücken wollte ? Danke, @ Mika. 🙂

Mika
1 Jahr zuvor
Antwortet  Bayer

Immer wieder gern 😉

Carsten60
1 Jahr zuvor
Antwortet  Bayer

Wunderbar! Jedes Jahr gibt es ca 500.000 Studienanfänger. Grob geschätzt wird es jetzt 1 – 2 Millionen Bewerbungen um die Studienplätze geben, nach einer einheitlichen Schule vermutlich deutlich mehr. Wer macht denn diese vielen Tests, und wie „gerecht“ werden die wohl sein? Wie viele Fahrtkosten werden entstehen, wenn die in Präsenz sind? Ist nicht zu befürchten, dass dann der große Zank über die Ungerechtigkeit und den psychischen Stress bei Aufnahmeprüfungen an Hochschulen losgeht?
Im übrigen: Weltweit benötigt man für das Durchlaufen der Schule meist nur 12 Jahre, allerdings ohne den Anspruch des deutschen Abiturs. In USA basieren die Aufnahmeverfahren an Universitäten übrigens durchaus auch auf den Noten an den High schools. Wenn die einfach wegfielen, weiß ich nicht, wie man verfahren würde.

Petra
1 Jahr zuvor

Auch ich als Mutter empfinde den Übertritt als sehr belastend für alle und er steht nicht in Relation. Unsere Tochter ist in der 7. Klasse eines bayerischen Gymnasiums und hatte das „Glück“, dass der Übertritt bei ihr 2020 stattfand. Sie hat seit der 5. Klasse fast nur Einser und hätte den Übertritt, den ihr Bruder heuer erleben musste, nicht geschafft. Der Druck ist riesig und wir reden von KINDERN. Warum verstehen das hier einige nicht?! Auch wir mussten heuer miterleben, dass unangekündigte Leistungserhebungen an unserer Schule gemacht wurden, um als mündliche Note herzuhalten. DAS IST NICHT ERLAUBT! Warum wird alles so hingenommen bzw. warum werden Eltern wie Frau Zehetleitner, die sich aktiv für unsere Kinder einsetzt und Eltern, die das wollen, über das Kindes (!) Recht informiert, dermaßen angeredet?!

Lera
1 Jahr zuvor
Antwortet  Petra

„Auch wir mussten heuer miterleben, dass unangekündigte Leistungserhebungen an unserer Schule gemacht wurden, um als mündliche Note herzuhalten. DAS IST NICHT ERLAUBT!“

Wenn ich bei einer Frage einen Schüler drannehme, der sich nicht gemeldet hat, ist das auch eine unangekündigte Leistungserhebung und geht selbstverständlich in die mündliche Note ein.

Sie meinten aber sicherlich unangekündigte, schriftliche Leistungserhebungen.

Auch diese sind (auch in Klasse 4) statthaft, sofern sie kein ganzes Thema, sondern nur Stoff der letzten Stunden abfragen und das Arbeits- und Sozialverhalten einbeziehen – letzteres wird beispielsweise schon dadurch erfüllt, dass eine Leistungserhebung zu unmittelbar vorhergehenden Stunden in der Regel Rückschlüsse auf die Konzentrations- und Organisationsfähigkeit in diesen Stunden ermöglicht.

Unangekündigte Leistungserhebungen sind – natürlich in Maßen – pädagogisch sinnvoll, da sie Verbindlichkeit schaffen.

Sie objektivieren (oder auch relativieren) darüber hinaus die Eindrücke, die aus der kontinuierlichen Beobachtung im Unterricht entstehen und verhindern, dass Schüler nur für die angekündigten Proben lernen. Non scholae, sed vitae discimus.

Barbara
1 Jahr zuvor
Antwortet  Lera

Das stimmt halt nicht. Unangekündigte schriftliche Leistungserhebungen sind nicht erlaubt in der 4.Klasse. Auch nicht die ganz kleinen. Es gab dazu einen Gerichtsbeschluss. Können Sie ja auf der Seite der Elterninitiative nachlesen. Ob die Aussagen dort stimmen, lässt sich nachvollziehen, der Beschluss ist im Netz findbar und er lässt keinen Interpretationsspielraum zu.

Und zu der Aussage: „Unangekündigte Leistungserhebungen sind – natürlich in Maßen – pädagogisch sinnvoll, da sie Verbindlichkeit schaffen.“ möchte ich bemerken, dass eine neue Studie der Uni Würzburg befindet, dass Exen am Gymnasium den Stresslevel so erhöhen, dass es sich allgemein negativ auf das Lernklima auswirkt. Das dürfte doch für Grundschüler im Übertritt erst recht gelten.

Reichen 18 Proben nicht schon? Ich dachte immer Grundschullehrer finden das eh sehr viel.

Lera
1 Jahr zuvor
Antwortet  Barbara

Können Sie den genannten Gerichtsbeschluss verlinken? Ich möchte nicht auf diese Seite gehen 😉

Bayer
1 Jahr zuvor
Antwortet  Barbara

Studie? Haben Sie einen link für mich? Oder meinen Sie das eben angelaufene Projekt der Uni Würzburg?

1https://www.med.uni-wuerzburg.de/dzpp/lessstress-wie-kann-ich-stress-in-der-schule-reduzieren/

Bayer
11 Monate zuvor
Antwortet  Bayer

Nichts, kein link, kein Garnichts.
Die Dame verbreitet hier ordentlich heiße Luft und macht einfach an anderer Stelle damit weiter.

Barbara
11 Monate zuvor
Antwortet  Bayer

ja, sorry, es war an der Uni Würzburg, aber diese Studie hier:

https://www.uni-bayreuth.de/pressemitteilung/Leistungstests-Schule

Whataboutism
1 Jahr zuvor

§10 Abs. 2 S. 1, 2. HS der Grundschulordnung Bayern ist meines Erachtens ein Gesetz. Für eine demokratische Gesellschaft erachte ich es als empfehlenswert, sich an Gesetze zu halten. Insbesondere wenn es sich um LuL handelt, die ja unseren Kindern als Vorbild dienen sollten. Und wenn da steht: „Schriftliche Leistungsnachweise müssen sich aus dem unmittelbaren Unterrichtsablauf ergeben und in der Jahrgangsstufe 4 angekündigt werden“ dann sollten die Lehrerinnen dies auch tun: in der 4. Klasse die schriftlichen Leistungsnachweise ankündigen. Mir erschließt sich die Diskussion nicht. An Gesetze hält man sich. So einfach ist das. Und wenn dann Eltern kein Gehör finden, wenn sie die Einhaltung eines Gesetzes fordern, finde ich das mehr als bedenklich.

ysnp
1 Jahr zuvor
Antwortet  Whataboutism

Im BayEUG Art.52 (1) steht Näheres über die Leistungserhebungen. Das BayEUG ist das Grundlagengesetz für alle Schularten Bayerns. Die spezifischen schulartspezifischen „Ordnungen“ ergänzen dann schulartbezogen.

Lera
1 Jahr zuvor
Antwortet  Whataboutism

Sie missverstehen das Gesetz: gemeint sind hier die – zahlenmäßig vorgegebenen – Proben in Mathe, Deutsch und Sachunterricht in der vierten Klasse. Diese beziehen sich auf einen ganzen Stoffabschnitt und dauern in der Regel 45 Minuten. Nicht gemeint sind kurze schriftliche Leistungserhebungen zu den unmittelbar vorhergehenden Stunden. Siehe dazu auch meine Ausführungen hier:

https://www.news4teachers.de/2023/05/wenn-das-notenbild-schlechter-ist-als-gedacht-hohes-konfliktpotenzial-beim-uebertritt/#comment-521309

Barbara
1 Jahr zuvor
Antwortet  Lera

Whataboutism hat doch Recht. Tatsächlich verstehen viele Grundschullehrer das Gesetz miss. §10 Abs. 2 S. 1 besagt nicht, dass Proben angekündigt werden müssen. Es besagt, dass schriftliche Leistungserhebungen angekündigt werden müssen, und zwar alle schriftlichen Leistungserhebungen. Das heißt im Umkehrschluss, dass jeder unangekündigte schriftliche Leistungsnachweis, und wenn er noch so kurz ist, nicht rechtskonform ist.
Die Eltern haben Recht, wenn sie sich beschweren. Das Gesetz untersagt jede Form von unangekündigten schriftlichen Leistungserhebungen.

Lera
1 Jahr zuvor
Antwortet  Barbara

Die Begriffe „Probe“ und „schriftlicher Leistungsnachweis“ werden synonym verwendet:

„Schriftliche Leistungsnachweise werden in der Grundschule durch Probearbeiten erbracht. Hierbei verwendet § 10 GrSO für die 4. Klasse die Begriffe Probearbeiten und schriftliche Leistungserhebungen äquivalent.“

https://uebertrittbayern.de/rechtliches/probe/

Mit schriftlichen Leistungsnachweisen sind daher die vorgeschriebenen Proben gemeint. Nicht gemeint sind Kurzproben, die in die mündliche Note eingehen.

Gängige Praxis ist daher dies:
„Als mündliche Noten zählen ggf. auch Kurzproben. Sie werden nicht angekündigt.“

https://jahnschule-unterhaching.de/wp-content/uploads/Informationen-zur-Leistungserhebung-und-bewertung.pdf

Barbara
1 Jahr zuvor
Antwortet  Lera

Nun, die Jahnschule ist ein Beweis dafür, dass in Bayern das praktiziert wird, was die Eltern in dem Artikel bemängeln. Es ist kein Beweis dafür, dass man das machen darf.
Schriftliche Leistungserhebungen und Proben sind synonym.

„Der Begriff des „schriftlichen Leistungsnachweises“ ist ein Rechtsbegriff, der gerichtlich voll nachprüfbar ist; insofern besteht kein Beurteilungs- oder Ermessensspielraum für die Schule. Nach dem Wortsinn handelt es sich um einen schriftlichen Leistungsnachweis, wenn die Aufgabenstellung den Schülern schriftlich präsentiert wird und die Lösung von den Schülern schriftlich festzuhalten ist.“ (VG Augsburg Beschluss v. 15.09.2020 – Au 3 E 20.1398) 

Eine Leistungserhebung, die schriftlich vorgelegt wird und schriftlich beantwortet wird, ist und bleibt eine schriftliche Leistungserhebung. Und es ist völlig egal, wie lange die dauert: Man muss sie ankündigen: §10 Abs. 2 S. 1 

Hier können Sie auch nachlesen, dass „Kurzproben“ nicht rechtskonform sind und dass das Gericht diese auch nicht für eine „mündliche Note“ hält.

Wir können den Stiefel gerne umdrehen: Sagen Sie mir bitte, wo ich in der Verordnung schriftlich finde, dass zwischen Proben und Kurztests oder zwischen schriftlichen Leistungserhebungen und Kurztest unterschieden wird, so dass §10 Abs. 2 S. 1 in Ihrem Sinn gelesen wird.

Lera
11 Monate zuvor
Antwortet  Barbara

Ich habe das Urteil gerade gelesen und tatsächlich: Der Begriff „schriftliche Leistungserhebung“ wird sehr weit ausgelegt, da in der Grundschulordnung und den diesbezüglichen Erlassen eine genaue Bestimmung fehlt.

Sie haben also – für mich überraschend – recht. Dies bedarf offenbar dringend einer politischen Präzisierung auf dem Erlasswege.

Bis dahin wäre mein Rat an die bayerischen Kollegen: Ersetzt einstweilen die unangekündigten schriftlichen Tests durch unangekündigte mündliche Tests.

Vielen Dank an Barbara für diesen Erkenntnisgewinn, die daraus resultierende Renaissance der Ausfrage an bayerischen Grundschulen und das sehr aufschlussreiche Urteil des Verwaltungsgerichts, in dem beschrieben wird, wie Eltern leidenschaftlich gegen eine Mittelschulempfehlung sowie nicht bestandenen Probeunterricht am GY und an der RS absehbar erfolglos klagen.

Barbara
11 Monate zuvor
Antwortet  Lera

hier:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-29761?hl=true

Daraus zitiert:
„Zwar spricht zunächst viel dafür, dass die Antragstellerin zu Recht rügt, dass im Zusammenhang mit dem sog. Kurztest im Fach Mathematik gegen die Vorgaben des § 10 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 GrSO verstoßen wurde, weil dieser nicht vorher angekündigt wurde. Soweit antragsgegnerseits argumentiert wird, der Kurztest sei nicht anzukündigen gewesen, weil es sich nicht um einen schriftlichen Leistungsnachweis, sondern um eine mündliche Note gehandelt habe, erscheint dies nicht überzeugend. Nach § 10 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 GrSO müssen schriftliche Leistungsnachweise in der Jahrgangsstufe 4 angekündigt werden. Der Begriff des „schriftlichen Leistungsnachweises“ ist ein Rechtsbegriff, der gerichtlich voll nachprüfbar ist; insofern besteht kein Beurteilungs- oder Ermessensspielraum für die Schule. Nach dem Wortsinn handelt es sich um einen schriftlichen Leistungsnachweis, wenn die Aufgabenstellung den Schülern schriftlich präsentiert wird und die Lösung von den Schülern schriftlich festzuhalten ist. Beides war bei dem Kurztest vom 22. Januar 2020 der Fall. (…) Dafür, dass solche „kleinen schriftlichen Arbeiten“, die ihrem objektiven Erscheinungsbild nach gleichwohl schriftliche Arbeiten sind, nicht unter den Begriff der schriftlichen Arbeiten im Sinne des § 10 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 GrSO fallen sollen, finden sich jedoch weder im Normtext noch sonst (vgl. etwa Graf/Pangerl, Schulordnung der Grundschule, Stand 20.2.2017, Erl. 3, 8, 9 zu § 10 Abs. 2 GrSO) Anhaltspunkte.“

Kurztests fallen also unter schriftliche Leistungserhebungen, auch wenn sie klein sind und müssen daher angekündigt werden, sagt das Verwaltungsgericht Augsburg.

Das mag manchem hier als lächerliche Lappalie erscheinen. Aber um Whataboutism hier nochmals zu zitieren:
Für eine demokratische Gesellschaft erachte ich es als empfehlenswert, sich an Gesetze zu halten. Insbesondere wenn es sich um LuL handelt, die ja unseren Kindern als Vorbild dienen sollten.“

Wenn Eltern dies einer Lehrkraft mitteilen und diese so reagiert, wie so manche Lehrer hier in diesem Thread („Halbwissen“, „beweisen Sie mir das“, „was soll das Kind dann auf dem Gymnasium, wenn Exen nicht erwünscht sind“), macht das einfach die Eltern-Lehrer-Bildungspartnerschaft kaputt.

Lera
11 Monate zuvor
Antwortet  Barbara

In der Konsequenz wird es – soweit sich dieses herumspricht – nun jedoch vermehrt zu klassischen Ausfragen („Exen“) kommen, da die mündliche Note ja irgendwie „objektiviert“ werden muss – ein Pyrrhussieg für Eltern und Kinder, aber eigentlich im Sinne einer Leistungskultur durchaus begrüßenswert.

Barbara
11 Monate zuvor
Antwortet  Lera

Der Punkt geht an Sie!

Carsten60
1 Jahr zuvor
Antwortet  Whataboutism

Diese Debatte ist typisch deutsch. Glaubt irgendjemand hier, dass man in China, Südkorea oder Japan sich darüber streitet, ob Test angekündigt werden müssen oder ob sie das „Stresslevel“ erhöhen? Man kann die Larmoyanz auch übertreiben: Hyperempfindlich gegen Stress, aber dann aufs Gymnasium und studieren. Und dort dann erst recht über den Stress klagen. Die neue Botschaft der voll digitalisierten Post-Leistungsgesellschaft: Hauptsache bequem leben und viel mit dem Handy spielen.

ysnp
1 Jahr zuvor

Ich habe auf der Elternseite ein bisschen rumgelesen. Ich lese da viel Panik heraus, dass der Übertritt in die Wunschschule nicht geschafft wird. Das drückt genau den Stress aus, den sich manche – nicht alle – Eltern machen. Noten haargenau ausrechnen, mit Argusaugen Korrekturfehler suchen…. – Misstrauen noch und nöcher! Für mich klingt das Ganze ziemlich hysterisch. Dem Kind tut man damit keinen Gefallen. Überhaupt finde ich die ständige Thematisierung des Übertritts in manchen Elternhäusern als kontraproduktiv dem Kind gegenüber.

An meiner Schule – und ich denke, dass das viele Grundschulen so machen – korrigieren wir im Zweifelsfall nicht gnadenlos runter wie es dargestellt wird. Ich kann es mir auch von keiner Grundschule vorstellen. Es kommt immer drauf an – es gibt auch Aufgaben, wo man ein Auge zudrückt und sie durchgehen lässt. Auf jeden Fall überlegen wir uns genau, was und wie wir korrigieren und beziehen den Unterricht über das Thema mit ein. Von so etwas ist auf der Webseite nicht die Rede. Die Kritik an den Beispielen finde ich zum Teil schon weit hergeholt und die Alternativvorschläge sind ebenso diskussionswürdig. Man müsste sich nicht nur Ausschnitte von solchen Proben anschauen, sondern die ganze Probe – wer weiß, vielleicht hat der Schüler bei einer anderen Aufgabe, die grenzwertig gelöst worden ist, mehr Punkte bekommen.

Die Schüler, die im 4. Schuljahr eindeutig fürs Gymnasium oder die Realschule geeignet sind, schaffen das ohne solche Sachen. Die anderen, wo es ständig um halbe Punkte geht, sind so oder so Grenzfälle. Durch nicht so anspruchsvolle mündliche und praktische Noten (auch mal in Schriftform) könnten sie sich nach oben verbessern, sofern sie mitlernen. Wenn dies dann abgeschafft werden würde (solche Leistungsweise wird dann keiner mehr schreiben lassen, wenn sie angekündigt werden müssen), schaffen es über die reinen schriftlichen großen Leistungsnachweise (Proben) noch weniger Grenzfälle, so meine Meinung als erfahrene 3./4. Klasslehrerin in Bayern.

GriasDi
1 Jahr zuvor

Und trotzdem ist die Bildungsgerechtigkeit in Bayern von allen Bundesländern mit am größten.

GriasDi
1 Jahr zuvor
Antwortet  GriasDi

Sage nicht ich, sondern Ergebnisse von diversen Studien.

Fakt
1 Jahr zuvor

Wieviel Konfliktpotenzial dieses Thema beinhaltet zeigt sich doch allein schon im Chat-Verlauf. Allein deshalb finde ich es schon gut, das diese Elterninitiative eine klares Statement vertritt.

Kinder im Alter von 10 Jahren werden anhand von 18 Proben (10x Deutsch, 4x Mathe, 4x HSU) bewertet, ob sie geeignet sind diese oder jene Schulform besuchen zu können. Ist am Anfang des Schuljahres schon eine HSU Probe daneben gegangen, wird’s schwer das in den verbleibenden 3 Proben aufzuholen.
Ich habe 3 Kinder in den letzten 10 Jahren durch dieses Schuljahr begleitet, und jedes Jahr war anders, jeder Lehrer bewertete anders. Und nein, ich gehöre nicht zu den Eltern, die ständig bei den Lehrern vorsprechen. Nun ist es aber so gekommen, dass mein jüngster Sohn wegen einem Punkt in 2 Proben die schlechtere Note erhalten hat. Ein Gespräch mit dem Lehrer führte zu nichts. Mal ehrlich, weil er in HSU Niederlande nur mit i geschrieben hat, anstatt mit ie, muss ich anfangen zu bangen ob er den Übertritt schafft? Das ist doch krank… Und das ist nur eines von mehreren Beispielen, wo der Übertritt für alle sehr unklar geregelt ist. Auch gab es keinerlei mündliche Noten in diesem Ü-Jahr, andere Grundschulen scheinen das anders zu handhaben… Jede Grundschule kann das Übertrittsjahr schlichtweg handhaben, wie sie es will. Und das darf nicht sein.

Nachdem ich nun 3x den bayrischen Übertritt durchlebt habe, kann ich klar bestätigen:

  • Ich kenne keine Eltern, die nicht froh waren, wenn das Ü-Jahr endlich überstanden war
  • meine Kinder wurden unterschiedlich bewertet, mal wohlwollend, mal strikt, je nach Lehrer
  • Kinder / Eltern / Lehrer können sich dem Druck gar nicht entziehen
  • Chancengleichheit ist absolut nicht gegeben

Das veraltete Bildungssystem ist das eigentliche Problem, nicht die Kinder/Lehrer/Eltern. Da hilft es auch nicht damit zu trumpfen das Bayern und Sachsen die beste Bildungsbewertung haben. Wird ja im Grundschulalter schon ordentlich ausgesiebt, Chancen für viele Kinder bleiben auf der Strecke…

ysnp
1 Jahr zuvor
Antwortet  Fakt

Was gerne vergessen wird: Das bayerische Bildungssystem hat ab der Sekundarstufe viele Möglichkeiten zu höheren Bildungsabschlüssen bis hin zum Abitur ohne den Weg über das Gymnasium (und die Realschule) zu kommen.

Die Situation ist allgemein sicher unbefriedigend. Wenn alles so ungerecht empfunden wird, bleibt nur noch der Weg über die Aufnahmeprüfung mit Probezeit oder Freigabe des Elternwillens. Leider stellen sich, wie man an anderen Bundesländern sieht, viele Nachteile bei Letzterem heraus. Das muss gut überlegt sein. Da wäre ich dann für eine Probezeit in der aufnehmenden Schule, damit sich ein Kind nicht unnötig quält. Es werden zudem öfter von Auffälligkeiten von überforderten Schülern berichtet.

In der Grundschule sollen Kinder Grundlagen lernen. Die Gleichmacherei finde ich auch problematisch. Wenn wir nur noch alles durchziehen, nur damit alles gleich ist, vergessen wir jeden pädagogischen Grundsatz. Unterricht richtet sich immer nach der Heterogenität bzw. die Zusammensetzung der Klasse. Wie man Unterricht auf die vorgefundenen Situationen gestaltet, lernt man. Bevor es die Regelung mit der Anzahl der Proben gab, war das 4. Schuljahr viel stressfreier. Aber auch das wurde nach Elternprotesten festgelegt. Noch mehr Stress bringt die Festlegung der probenfreien Zeiten. Da kann man weniger individuell auf die Klasse eingehen, muss durchziehen, damit genug Stoff zusammenkommt und oft haben haben die Schüler dann einen konzentrierten Stress, weil man 2 Proben in der Woche schreiben muss. Auch für mich ist es im 4. Schuljahr gefühlt immer: Stoff, Probe entwerfen, Probe korrigieren… Das dominiert über vielem. So richtig grundschulgerechter Unterricht ist mit diesem Probenstress bis zum Übertritt oft nicht drin.

Last edited 1 Jahr zuvor by ysnp
Barbara
1 Jahr zuvor
Antwortet  ysnp

Wäre ein einheitlicher, mehrtägiger Probeunterricht für alle – ohne den Probestress – nicht eine stressfreiere Alternative? Ich weiß es nicht, möchte aber die Frage in den Raum stellen.

Bayer
1 Jahr zuvor
Antwortet  Barbara

Schule ist keine 5*wellness- Veranstaltung sondern harte Arbeit.
Interessant wäre eine Studie, die erfasst, wo zB in Klasse 3,4 der Hauptstress herkommt.
Denn, wenn ich mit meinen FOSlern rede, die ja nun die unterschiedlichsten Schul-Karrieren mitbringen, kommen LuL meist gut weg. Ganz oben im Negativranking steht übrigens nach Klasse 6, 7 abgebrochenes Gymnasium ( ohne Empfehlung), dann RS, teilweise dann MS/Mzweig.
“ Ich war noch nicht so weit, aber…….wollte es „.

Es gibt ganz viele, die nach Bauchlandung die Beziehung zum Lernen/verweigern, verständlicherweise.
Viele brauchen sehr lange, teils bis zum Fachabitur, um sich wieder etwas zuzutrauen – wir arbeiten daran.

Dieser forcierte Gymnasialdrang bewirkt bei vielen das Gegenteil, die Kinder „scheitern“.

Salimimaleen
1 Jahr zuvor
Antwortet  Fakt

Als Mutter von 5 Kindern mit Einschulungen im Bayerischen Schulsystem ab 1995 (erste Einschulung Tochter)nach eine kleinen Abstecher ab 3.Klasse Regelschule / Übertritt erster Tochter auf ein Gymnasium in Bayern . Das muss 99/2000 gewesen sein ,leider kann ich nicht mehr Erinnern welches Verfahren zum Übertritt angewendet wurde. Nur das es nicht Vergleichbar war/ ist mit dem Übertritt meiner jüngsten Tochter jetzt 2022/2023. Trotz meiner Erfahrung (von 4 Übertrittverfahren mit Kind1,2,3,4)war ich sehr Froh wirklich Information zu den Thema auf der Seite uebertrittbayern.de bekommen zuhaben .Ja eine Reform gehört in dieses starre Bayerische System und ich bin raus …habe fertig

Lera
1 Jahr zuvor
Antwortet  Salimimaleen

Ironischerweise ist die Starrheit, die Sie beklagen (vorgegebene Anzahl an Proben z.B.) gerade das Ergebnis der politischen Reaktion auf das Drängen von einigen lauten Eltern, das Verfahren „transparenter“ zu machen. Dieses Misstrauen den Lehrern gegenüber hat dazu geführt, dass mehr schriftliche Proben in kurzen Zeiträumen geschrieben werden und die Lehrer weniger Raum für pädagogisches Ermessen haben.

GriasDi
1 Jahr zuvor
Antwortet  Fakt

Warum zeigen dann Studien, dass die Bildungsgerechtigkeit in Bayern mit am größten ist? Also nicht nur in den Leistungsstudien ist Bayern weit vorne.

Carsten60
1 Jahr zuvor
Antwortet  GriasDi

Tja, die Bildungsgerechtigkeit ist auch so ein Chamäleonhafter Begriff. Man kann ihn je nach Bedarf umdeuten. PISA definiert das über die Varianzaufklärung des sozialen Gradienten bei der Testleistung, aber findige Leute finden immer was zu mäkeln, z.B. die zu geringe Zahl von Gymnasiasten oder Abiturienten oder halt den „Stress“, wobei nicht klar ist, wie der eigentlich gemessen wird (vielleicht am Blutdruck der Eltern? 🙂 ). Wieder andere kommen mit den „Wahrscheinlichkeiten“, mit denen Arbeiterkinder Abitur machen. Da kann nicht alles zur Deckung kommen.
Kurz: Es gibt mittlerweile zahlreiche „Gerechtigkeiten“ und entsprechend viele „Ungerechtigkeiten“.

Carsten60
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

Prof. Pant hat in einem FAZ-Interview am 27.4.2023 (Titel: Was ist eigentlich gerecht?) von drei unterschiedlichen Gerechtigkeitsbegriffen gesprochen, die da herumschwirren, und dass die nicht äquivalent sind. Wörtlich sagte er:
„Es haben sich in den letzten Jahren drei unterschiedliche Gerechtigkeitsvorstellungen nebeneinander etabliert.“

ed840
11 Monate zuvor
Antwortet  Redaktion

Na dann scheint in Bayern die Lage ja weniger schlimm zu sein als in anderen Bundesländern. Zum Beispiel wird im Bildungsmonitor 2022 bei den Stärken explizit angeführt, dass in BY die soziale Herkunft nur einen geringen Einfluss auf die Kompetenzen der Schüler hat.

Lera
1 Jahr zuvor
Antwortet  Fakt

„Wieviel Konfliktpotenzial dieses Thema beinhaltet zeigt sich doch allein schon im Chat-Verlauf. Allein deshalb finde ich es schon gut, das diese Elterninitiative eine klares Statement vertritt.“

Nur weil sich ein paar Leute im Internet in Rage reden, sollte man sicherlich kein Schulsystem ändern.

Die große Mehrheit ist zufrieden mit dem Verfahren, wie alle mir bekannten empirischen Daten zeigen.

Eine Minderheit bleibt eine Minderheit, auch wenn sie sehr oft sehr laut ihren Gefühlen Ausdruck verleiht.

Es gründet halt niemand die Initiative „Zufriedene Eltern für das bestehende Verfahren“. Und dennoch hätte diese Initiative mehr Unterstützer als die hier diskutierte.

Daniela
1 Jahr zuvor

Ich hatte dieses Jahr ein eigenes Kind im Übertrittsverfahren und unterrichte gerade in der 5. Klasse Gymnasium entsprechend ausgesiebte Kinder und bin damit ganz und gar nicht glücklich. Die Kinder stehen unter einem enormen Druck, meine 5.-Klässler fragten mich zu Beginn des Schuljahres ständig, ob ich schon Noten von ihnen hätte, was ich verneinte, weil ich sie erstmal in Ruhe ankommen lassen wollte. Die hatten ihre Noten-Panik von der GS mit ans Gym gebracht und konnten sie erst mit der Zeit ablegen. Sie mussten auch erst lernen, dass eine 3 kein Weltuntergang mehr wie in der 4. Klasse ist, sondern ganz ok, nämlich „befriedigend“.
Bei meinem Kind musste ich feststellen, dass an „unserer“ Grundschule auch einiges im Argen lag, was auch im Artikel und im Forum bemängelt wurde: Es wurden unangekündigte Proben geschrieben – das finde ich jetzt nicht grundsätzlich verkehrt, aber es entspricht eben einfach nicht der Schulordnung! Ich kann mir doch nicht einfach die Regeln selbst zusammenbiegen. Wiederholt wurden in Proben uneindeutige Fragen gestellt – die Kinder sollten wissen, was die Lehrerin wollte und wenn nicht, gab’s halt keine Punkte. Wir haben nie einen Punkteschlüssel gesehen, Schnitte wurden nicht mitgeteilt. Es gab kaum Positivkorrektur, man wusste oft nicht, was die Lehrerin eigentlich hätte hören wollen. Die letzte HSU-Probe war vom Umfang des stur auswendig zu Lernenden gewaltig und ging über alles hinaus, was in der 5. Klasse Gym gefordert wird. Es wurden in Deutsch Grammatik-Aspekte falsch unterrichtet – mein Kind machte es in der Probe richtig und bekam fachlich richtige Lösungen als falsch angestrichen. Obwohl die Lehrerin sich grundsätzlich Mühe gab, kein kinderhassender Drachen ist, Erfahrung hat, man also meinen müsste, dass die Arbeit im Großen und Ganzen schon passt, haben sich Vorkommnisse gehäuft, die meiner Meinung nach einfach nicht gehen, pädagogisch didaktisch zumindest fragwürdig sind oder schlicht gegen die Schulordnung verstoßen. Und das erhöht dann den Stress, denn man kann sich zuhause nicht darauf verlassen, dass das schon alles „so passen wird“, nein, man muss immer mit dem Undenbaren rechnen und die Kinder auch darauf vorbereiten. Ich bin sehr froh, dass die Kinder das Übertrittszeugnis jetzt haben und dieser Stress vorbei ist.

Carsten60
1 Jahr zuvor
Antwortet  Daniela

Man könnte ja auf die ketzerische Idee kommen, dass Kinder, die mit diesem „Grundschul-Stress“ klarkommen, eben aufs Gymnasium gehören und die anderen vielleicht nicht. So war das vielleicht sogar mal. Stressresistenz (und auch Resilienz) ist zu einer wichtigen Eigenschaft in der modernen Gesellschaft geworden. Auch ein Gymnasium ist kein Ponyhof, ein Studium an der Universität erst recht nicht. Man kann nicht einfordern, „im Schlaf“ die großen Chancen in der Gesellschaft sozusagen serviert zu bekommen. Man darf die Leute nicht überfordern, aber fordern darf man sie schon.
Wenn einzelne Lehrer übertreiben und sich stur stellen, dann hilft vielleicht ein Schulwechsel. Natürlich darf es keine Überforderung auf breiter Linie geben, aber im Laufe der Schulkarriere bis zum Abitur wird es ja nun normalerweise nicht leichter, im Gegenteil. Es ist auch ziemlich normal, dass die Noten im Laufe der Zeit etwas absacken, aber wer also schon am Anfang stöhnt und jammert …

mississippi
1 Jahr zuvor

Diese „Exen“ oder Kurztests ergeben sich doch aus dem unmittelbaren Unterricht und zeigen doch viel besser, wer die Inhalte beherrscht als lange angekündigte Arbeiten, auf die die Eltern hintrainieren oder auch nicht. Wer ehrgeizige Eltern hat, hat Glück, wer nicht, hat Pech. Das ist keine Bildungsgerechtigkeit.
Bei uns wurden die verbindlichen Grundschulempfehlungen abgeschafft. Nun geht es uns Grundschullehrern besser, aber die Kollegen auf den weiterführenden Schulen haben nun den Schwarzen Peter, wenn das Kind nicht mitkommt. Nicht alle Eltern halten sich an unsere Empfehlung, die wir trotzdem geben, die aber nicht verbindlich ist.
Das deutsche Schulsystem ist doch sehr durchlässig. Die Karriere ist noch nicht beendet, wenn man keine Gymnasialempfehlung erhält. Oft kann man auf den Beruflichen Gymnasien leichter ein gutes allgemeingültiges Abitur bekommen und hat auch noch nebenbei bemerkt G9.

uesdW
1 Jahr zuvor
Antwortet  mississippi

Ob ehrgeizige Eltern wirklich ein Glück für die Kinder sind, sei mal dahin getellt.

Denn manchmal sollten sich die ehrgeizigen Eltern auch mal über die weiteren Möglichkeiten ein Bild machen. Es ist zwar schon besser geworden, aber viele glauben, wenn das Kind nicht aufs Gym geht, wird es nichts mehr.

GriasDi
1 Jahr zuvor

Zitat:
„In Bayern hängt es von den Noten im Halbjahreszeugnis der Klasse 4 ab, welche Schulform ein Kind im Anschluss besuchen darf“
Das stimmt nur bedingt. Die 5te Jahrgangsstufe ist eine sogenannte Gelenkklasse. Nach der 5ten Klasse (Mittelschule oder Realschule) kann ein Kind immer noch ohne weitere Prüfungen auf ein Gymnasium wechseln, sofern die Noten passen.

Last edited 1 Jahr zuvor by GriasDi
Bayer
1 Jahr zuvor
Antwortet  GriasDi

So ist es.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV239623-12#BayVwV239623-13

Ich befürchte, dass viele Eltern nur den einen direkten, meist gegangenen Weg sehen und von den Gelenkklassen wenig wissen.
Wo ist also das Problem, alles offen, alles gangbar; halt nicht immer gleich, sofort und erzwungen; allerdings manchmal wohl kinderfreundlicher.

N.Tews
11 Monate zuvor

Es geht doch, meiner Meinung nach, letztendlich nur um Zahlen, da jede Schulart ja so und soviel Kinder zugewiesen werden müssen. Definitiv und auch nachweislich ist es auch so, dass die Ansprüche für den Übertritt sehr weit auseinandergehen! Ich kann es nicht nachvollziehen warum manche Kinder soviel mehr leisten müssen für eine gute Note, wie andere. Der Übertritt ist nicht gerecht und gibt den Lehrern extrem viel Macht. Die Eltern haben Angst wenn was schief läuft überhaupt was zu sagen. Wenn Übertritt, dann auch gerecht und dafür hätte das Kultusministerium zu sorgen! Ich bin froh und dankbar, dass es Menschen gibt, die ansprechen, was beim Thema Übertritt schief läuft!

Vater
11 Monate zuvor

Hier ein Artikel auf BR24: „Im Bayerischen Übertritt wird der Notendurchschnitt falsch berechnet.“:
https://www.br.de/nachrichten/bayern/uebertritt-wird-der-notendurchschnitt-falsch-berechnet,Te9Q0Mf

Vater
11 Monate zuvor

Was ich von Lehrer:innenseite hier vermisse: wie sieht denn der professionelle Umgang mit Fehlern und Beinahe-Fehlern in der Grundschule aus? Was, wenn Eltern einmal recht haben, mit einer konkreten Korrekturkritik oder der Umsetzung einer Verordnung an einer Schule? Beim Lesen hier macht es fast den Eindruck, von Seiten der Schule gäbe es nie Fehler. In vielen menschlich relevanten Bereichen gibt es Qualitätssysteme, die darauf abzielen, Fehler und Beinahe-Fehler aufzunehmen und aus ihnen zu lernen, um die Strukturen zu verbessern und die Qualität kontinuierlich zu erhöhen. Z.B.:

Flugverkehr: Im Luftverkehrswesen werden Sicherheitsmanagementsysteme eingesetzt, um Sicherheitsrisiken zu identifizieren, zu bewerten und zu mindern. Dazu gehören auch die Erfassung und Analyse von Vorfällen und Beinahe-Vorfällen.

Krankenhäuser: Im Gesundheitswesen, insbesondere in Krankenhäusern, gibt es Qualitätsmanagementsysteme, die darauf abzielen, die Patientensicherheit zu erhöhen und medizinische Fehler zu reduzieren. Dazu gehört auch das Melden und Analysieren von Fehlern und Beinahe-Fehlern, um aus ihnen zu lernen und Verbesserungen vorzunehmen.

Pharmafirmen: In der pharmazeutischen Industrie werden Qualitätssicherungssysteme eingesetzt, um die Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität von Arzneimitteln zu gewährleisten. Dies umfasst auch die Überwachung und Analyse von Fehlern und Beinahe-Fehlern in der Produktion, Lagerung und Distribution.

Wie sieht das denn an Schulen aus?