Gegen Maskenpflicht an Schulen geurteilt: Jetzt kommt Richter selbst vor Gericht

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ERFURT. Sein Urteil gegen eine Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen während der Corona-Krise sorgte für bundesweites Aufsehen. Jetzt muss sich der Amtsrichter dafür selbst vor Gericht verantworten. Der Vorwurf: Rechtsbeugung.

Immer öfter landen Lehrer vor Gericht. Foto: Michael Grabscheit / pixelio.de
Das Gericht hat zu entschieden. Foto: Michael Grabscheit / pixelio.de

Während der Corona-Pandemie entschied ein Richter am Amtsgericht Weimar gegen die Maskenpflicht an zwei Schulen. Seine Anordnung löste nicht nur bundesweite Debatten aus, sondern zog auch für den Juristen weitreichende Konsequenzen nach sich: Der Familienrichter steht ab Donnerstag (15. Juni) selbst vor Gericht. Die zentrale Frage in dem Prozess vor dem Erfurter Landgericht ist: Hatte er mit der Entscheidung seine Kompetenzen überschritten?

Der Jurist hatte im Frühjahr 2021 auf dem Wege einer einstweiligen Anordnung verfügt, dass Kinder an zwei Weimarer Schulen entgegen dem geltenden Hygienekonzept des Bildungsministeriums keine Corona-Masken im Unterricht tragen müssten (News4teachers berichtete). Die Staatsanwaltschaft wirft dem heute 60-Jährigen Rechtsbeugung vor. Aus Sicht der Anklagebehörde hatte er willkürlich einen Beschluss erlassen, ohne dafür zuständig zu sein. Denn eine Entscheidung zu Corona-Regeln obliege nicht den Familiengerichten. Wie der „Spiegel“ seinerzeit berichtete, ließ die 178 Seiten lange Urteilsbegründung eine Nähe zur Querdenker-Szene erkennen.

Die Entscheidung des Weimarer Richters gegen die in Thüringen damals geltende Corona-Maskenpflicht war später vom Oberlandesgericht in Jena gekippt worden. Die gerichtliche Kontrolle staatlicher Anordnungen zum Corona-Schutz liege allein in der Verantwortung der Verwaltungsgerichte, hatte das Oberlandesgericht begründet.

„Ihm ist es vor allem darum gegangen, die angebliche Unwirksamkeit und Schädlichkeit staatlicher Regeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie öffentlich wirksam darzustellen“

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat der angeklagte Jurist die richterliche Unabhängigkeit aus «sachfremden Erwägungen» missachtet. Ihm sei es vor allem darum gegangen, die angebliche Unwirksamkeit und Schädlichkeit staatlicher Regeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie öffentlich wirksam darzustellen, hieß es.

Im Januar dieses Jahres verfügte dann das mit Disziplinarangelegenheiten befasste Thüringer Richterdienstgericht am Landgericht Meiningen die vorläufige Suspendierung des Richters. Dagegen legte dieser Beschwerde ein und der Dienstgerichtshof für Richter am Thüringer Oberlandesgericht in Jena hob den Beschluss auf. Allerdings sei die vorläufige Suspendierung erneut beantragt worden. Dagegen sei bislang noch keine Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) eingelegt worden, sagte eine OLG-Sprecherin.

Der jetzige Prozess vor dem Erfurter Landgericht sollte ursprünglich schon vor zwei Monaten beginnen. Wegen der weiteren Bestellung eines Verteidigers war das Verfahren jedoch von April auf Juni verlegt worden, da sich herausgestellt hatte, dass der bisher bestellte Verteidiger nicht alle Verfahrenstermine absichern kann. Für Rechtsbeugung sieht das Strafgesetzbuch Freiheitsstrafen von einem bis zu fünf Jahren vor. News4teachers / mit Material der dpa

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