Land überweist an Schüler und Studierende aus Versehen 6,4 Millionen Euro

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Rund 10.000 Studenten und Schüler haben in Sachsen-Anhalt wegen einer angeblichen Datenpanne Anfang Mai unberechtigt Bafög-Gelder überwiesen bekommen. Wie das Wissenschaftsministerium am Mittwoch mitteilte, seien von den rund 6,4 Millionen Euro bislang erst 60 Prozent zurückgebucht worden. «Insgesamt steht noch ein Gesamtbetrag von rund 2,5 Millionen Euro aus», sagte ein Sprecher auf Anfrage.

Geldscheine fallen aus den Wolken.
Es regnete Geld. Foto: Shutterstock

Hintergrund sei, dass je nach Bank für den Rückruf des Geldes unter anderem das Einverständnis des jeweiligen Kontoinhabers erforderlich ist. In rund 40 Prozent der Fälle sei der Rückruf erfolglos geblieben, weil Kontoinhaber nicht geantwortet oder widersprochen hätten.

Nach Angaben des Ministeriums erhalten Kontoinhaber jetzt eine schriftliche Aufforderung, den fehlerhaft ausgezahlten Bafög-Betrag auf ein Konto der Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt zu überweisen. Der Fehler lag laut Ministerium an einer Datenpanne beim Dienstleister Dataport. News4teachers / mit Material der dpa

Steckt hinter der Abi-Panne ein grundsätzliches Problem – nämlich die Unfähigkeit der Kultusministerien, die Digitalisierung zu managen?

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Realist
10 Monate zuvor

Und wieder versagt ein vom Staat beauftragter IT-Dienstleister. Vor kurzem in NRW jetzt in Sachsen-Anhalt. Ok, nicht derselber Dienstleister, was das Problem aber schlimmer macht. Scheint ein systemimmantes Problem zu sein.

Warten wir alle gemeinsam auf den Daten-Supergau.. „Warten auf Godot“, sozusagen

Realist
10 Monate zuvor
Antwortet  Redaktion

„dass staatliche Stellen die Koordinierung der zu erledigenden Arbeiten übernehmen (wollen) und daran scheitern.“

Fähige Dienstleister denken mit und machen z.B. einen „Belastungstest“, auch wenn dieser nicht explizit in der „Ausschreibung“ steht.

Wenn ich zum Friseur gehe, gebe ich ja auch nicht für jedes einzelne Haar die Schnittlänge vor…

Realist
10 Monate zuvor
Antwortet  Redaktion

„In rund 40 Prozent der Fälle sei der Rückruf erfolglos geblieben, weil Kontoinhaber nicht geantwortet oder widersprochen hätten.

Der Fehler lag laut Ministerium an einer Datenpanne beim Dienstleister Dataport.“

Und wieso sollte ist der Dienstleister für sein Versagen / seine Unfähigkeit jetzt nicht „haftbar“ sein? Weil es sich um „IT“ handelt? Ist das irgendeine obskure Geheimwissenschaft die sich allen Maßstäben entzieht, die an normales „iridisches“ Handeln gelegt werden?

Realist
10 Monate zuvor
Antwortet  Redaktion

Der Dienstleister scheint falsche Daten geliefert zu haben („Datenpanne“). Damit ist sein Versagen anscheinend ursächlich für die falschen Überweisungen. Einschlägig ist hier §823 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html

Realist
10 Monate zuvor
Antwortet  Redaktion

Wozu brauchen wir dann „IT“, wenn der Staat jeden Bescheid doch wieder per Hand prüfen soll, wenn er sich auf die von ihm beauftragten Dienstleister nicht verlassen kann? Wieso kriegen eigentlichen Banken es hin, Überweisungen (auch die, welche vom Staat kommen) korrekt zu verarbeiten, wenn dieser „IT-Dienstleister“ mit der Bereitstellung korrekter Daten scheinbar hoffnungslos überfordert ist?