Gemeinden warnen vor Enttäuschungen beim Recht auf Ganztagsbetreuung

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STUTTGART. Ab 2026 haben Erstklässler bundesweit einen Anspruch auf Ganztagesbetreuung. Gemeinden warnen schon jetzt, dass dieses Versprechen so nicht zu halten sein wird – ähnlich wie in den Kitas, wo ebenfalls viele Plätze fehlen, um alle Bedarfe zu decken.

Trotz Rechtsanspruch ist ein Ganztagsplatz in der Grundschule nicht garantiert. (Symbolfoto) Foto: Shutterstock

Die Kommunen in Baden-Württemberg bezweifeln, dass der Rechtsanspruch für Ganztagesbetreuung in der Grundschule, der ab 2026 gelten soll, überhaupt umgesetzt werden kann. Dafür würden vor allem ausreichend Fachkräfte fehlen, sagte Steffen Jäger, Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg, in Stuttgart. «Wenn ein Rechtsanspruch in einer Phase verabschiedet wird, in der wir schon wissen, dass der Arbeitsmarkt komplett leer gefegt ist, dann haben wir die Sorge, dass damit ein Versprechen gegeben wird, das so nicht haltbar ist.»

Grundsätzlich hält Jäger den Ausbau der Ganztagesbetreuung für richtig. «Wir brauchen Ganztagesangebote an den Grundschulen, natürlich müssen diese auch ausgebaut werden. Es kommt darauf an, wie das passiert», sagte Jäger. Mit einem neuerlichen Rechtsanspruch löse man aber falsche Erwartungen aus. «Das führt dann zu einer neuerlichen Frustration bei denen, die ihn eigentlich in Anspruch nehmen wollen.»

Bund und Länder hatten im vergangenen Jahr einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule beschlossen, der schrittweise eingeführt wird. Ab dem Schuljahr 2026/2027 greift die Regelung bei Kindern der 1. Klasse, ab 2029/2030 bei allen Klassen. Eine Studie der Bertelsmann Stiftung hatte im vergangenen Jahr ergeben, dass für die Umsetzung bis Ende des Jahrzehnts mehr als 100 000 pädagogische Fachkräfte fehlen könnten.

«Durch die Standards muss ich als Bürgermeister, wenn ich keine zusätzlichen Fachkräfte finde, entweder Einrichtungen schließen oder Öffnungszeiten reduzieren»

Aus Sicht Jägers hätte die Politik vor der Entscheidung für den Rechtsanspruch erst mit den Praktikern sprechen sollen. «Es wäre aus unserer Sicht klüger gewesen, zunächst mal mit denen zu sprechen, die am Ende diesen Rechtsanspruch umsetzen sollen», sagte Jäger.

Im Kitabereich gibt es den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz schon länger. Seit 2013 muss eigentlich jedem Kind ab dem ersten Lebensjahr ein entsprechender Platz zur Verfügung gestellt werden. Auch dieser existiert vor allem auf dem Papier: Das Ländermonitoring 2022 der Bertelsmann-Stiftung spricht von 16 800 fehlenden Fachkräften in Baden-Württemberg, um in diesem Jahr den gesetzlichen Anspruch aller Kinder auf Betreuung zu erfüllen, deren Eltern Betreuungsbedarf haben.

In den vergangenen 15 Jahren habe man die Zahl der pädagogischen Fachkräfte in den Kitas mehr als verdoppelt, sagte Jäger. Im gleichen Zeitraum sei die Zahl der Kinder aber nur um rund 20 Prozent angestiegen. «Der Betreuungsschlüssel, wie viele Kinder auf eine Fachkraft kommen, hat sich erheblich verbessert. Wir haben in Baden-Württemberg zwischenzeitlich die mit Abstand beste Qualität in der frühkindlichen Bildung, die es bundesweit gibt», sagte Jäger.

Für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister werde es aber zunehmend schwieriger, noch qualifiziertes Fachpersonal zu gewinnen, sagte der Gemeindetagspräsident. Der Markt sei leer gefegt. «Durch die Standards, die in Baden-Württemberg gelten, muss ich als Bürgermeister, wenn ich keine zusätzlichen Fachkräfte finde, entweder Einrichtungen schließen oder ich muss Öffnungszeiten reduzieren», sagte Jäger.

Er begrüßt deswegen auch die Ankündigung des Landes, dass Kitas in begründeten Fällen und in Ansprache mit den Beteiligten vor Ort von Personalvorgaben abweichen dürfen. «Wir müssen uns grundlegend Gedanken machen, wie wir den Mindestpersonalschlüssel weiterentwickeln und wie wir die Vorgaben gestalten, dass sie auch erfüllbar sind», sagte Jäger. News4teachers / mit Material der dpa

Schulträger schlagen Alarm: Digitalisierung, Ganztag, Inklusion – alles gefährdet!

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Gelbe Tulpe
8 Monate zuvor

Vielleicht ist das gar nicht so schlecht. Das senkt evtl. die Wahrscheinklichkeit der Abschaffung des sinnvollen Ehegattensplittings.

Realist
8 Monate zuvor

Der Herr Jäger drückt nur verklausuliert aus, dass man nicht herum kommt, die Standards wieder massiv abzusenken, wenn man den Rechtsanspruch erfüllen will. Und dass man den erfüllen will, da ist sich die maßgebliche Politik und die Wirtswchaft einig. Schließlich geht es um den „Standort Deutschland“ und das heißt, es geht um Arbeitskräfte (nebenbei: Die ersten Forderungen nach der Rente mit 68 werden auch schon erhoben).

Für die Erzieher(innen) heißt das: Massive weitere verschlechterte Arbeitsbedingungen und bis 68 durcharbeiten (Alternative: Altersarmut). „Goldene Handschläge“ (= Abfindungen), wie in der Wirtschaft trotz angeblichen Fachkräftemangels immer noch üblich, 4-Tage-Woche, Homeoffice usw. wird es nicht geben. Wer kann, verlässt das Gebiet solange er oder sie noch jung ist oder fängt damit gar nicht erst an.

Noch einmal zur Erinnerung: Deutschland ist im gesamten Bereich staatlicher Bildung, Erziehung und Forschung im Vergleich zum „hochgelobten“ Schweden, an dem man sich immer orientieren soll (wenn es um Forderungen an die Beschäftigten geht) um 80 MILLIARDEN EURO PRO JAHR unterfinanziert (gemessen am BIP: Quote der Staatsausgaben in Deutschland für diesen Bereich ca. 4,7%, in Schweden über 7 Prozent).

Also auch hier gilt für Gen Z: „Erzieher(in)? Ich bin doch nicht blöd!“

PaPo
8 Monate zuvor

… wie sich die politisch Verantwortlichen die subsidiär Verantwortlichen sehenden Auges in eine Position manövrieren können, in denen eine exorbitante Kalgewelle quasi unvermeidlich scheint, ist ein Paradebeispiel für Politikversagen auf allen Ebenen.

Carsten
8 Monate zuvor

An den Gerichten werden jetzt Backöfen gebaut, damit man die benötigten Kräfte bei Klagen auf einen Platz dort backen kann.

Annika
8 Monate zuvor

Hat ja wirklich Ahnung der nette Herr Gemeindetagspräsident.

Erst kommen die Fakten auf den Tisch:
„In den vergangenen 15 Jahren habe man die Zahl der pädagogischen Fachkräfte in den Kitas mehr als verdoppelt, sagte Jäger. Im gleichen Zeitraum sei die Zahl der Kinder aber nur um rund 20 Prozent angestiegen.“

Dann wird eine völlig unzulässige weil falsche Schlussfolgerung daraus zusammen gezimmert:

„Der Betreuungsschlüssel, wie viele Kinder auf eine Fachkraft kommen, hat sich erheblich verbessert“

Das mit den Äpfeln und Birnen die man nicht vergleichen soll hat der nette Herr Gemeindetagspräsident wohl noch nicht verstanden. Vielleicht sollte er nochmal eine Ehrenrunde in der Kita drehen um seine Grundbildung etwas aufzufrischen.

Die „zusätzlichen Kinder“, die in den vergangenen 15 Jahren in Kitas betreut wurden waren natürlich überwiegend U3 Kinder. Dort existiert ein höherer (immer noch viel zu niedriger) Personalschlüssel als bei den Großen. Bei den 3-6 Jährigen ist – entgegen der Falschaussagen des netten Herrn Jäger – gerade in Baden-Würtemberg der Personalschlüssel stetig schlechter geworden. Zudem arbeiten immer mehr der angebliche „doppelten Anzahl von Fachkräften“ in Teilzeit, weil sie es einfach sonst nicht mehr verkraften könnten. Anstatt billig mit irgendwelchen Zahlen um sich zu schmeißen könnte er doch mal den reellen Personalschlüssel benennen. Also den am Kind, nach Abzug von Krankheit, Urlaub, Fortbildung, Vor-und Nachbereitungszeit, Teambesprechung, Putzen… Möchte sehr gerne mal den Vergleich zu „vor 15 Jahren“ sehen!

Aber hey, ist doch ne wirklich tolle Idee, den Personalschlüssel noch schlechter zu machen. So wird man nämlich die letzten Fachkräfte auch noch los!

TaMu
8 Monate zuvor

Der Rechtsanspruch auf Betreuung, also auf Ganztagsbetreuung … ich versuche mir gerade vorzustellen, wie Eltern es ihren Kindern erklären wollen, dass diese womöglich ihren rechtlichen Anspruch gar nicht wahrnehmen können. Da können sich schon Einjährige nichts Schöneres vorstellen, als endlich alleine ohne anhängliche Eltern ihre Tage verbringen zu dürfen in Einrichtungen mit unendlich vielen neuen Eindrücken und ihnen noch unbekannten Menschen, die auch oft genug wechseln, was ihr Leben einfach spannend macht. Am besten finden sie es, wenn sie möglichst lange dort sein dürfen. Sie stärken damit ihre Eigenständigkeit und kommen mit vielen Situationen klar, bei denen sie ohne Fremdbetreuung ihre Eltern ertragen müssten. Dieser ständige liebevoll- sorgende Blick, die persönliche Ansprache, das rasche Lösen kleinerer und größerer Probleme, Schlafen nach Bedarf, frische Windeln bereits fünf Minuten nach der Füllung, Trost bei jedem Weinen und Auskurieren von Erkrankungen statt Halligalli, welches Kleinkind würde das schon freiwillig wollen, wenn es die Wahl hätte?
Und nun sehen auch die Grundschulkinder ihren Anspruch auf Ganztagsbetreuung wackeln. Dabei sind sie es doch, die bereits nach dem Vormittagsunterricht gar nicht nach Hause wollen. Jeder weiß doch aus eigener Erfahrung, dass Kinder am liebsten Tag und Nacht in ihren Schulen wären. Heutzutage gibt es zum Glück kein Hitzefrei mehr, was schon ein Schritt in Richtung neue Kinderfreundlichkeit ist. Was haben Kinder früher täglich gebangt, sie müssten wegen zu hoher Temperaturen womöglich frühzeitig nach Hause gehen. Die meisten haben bitterlich geweint, wenn gegen 11 Uhr am Morgen Hitzefrei verkündet wurde und sie dagegen machtlos waren. Schulkinder erleben wesentlich bewusster als Kleinkinder, wenn ihnen die Ganztagsschule verwehrt bleibt, auf die sie sich so sehr gefreut haben. Eltern und Politik müssen sich nun der unfassbaren Aufgabe stellen, den Kindern die Botschaft zu vermitteln: auch wenn ihr einen Rechtsanspruch darauf habt, den wachen Teil eures Tages weitgehend in eurer geliebten Schule verbringen zu dürfen, müsst ihr leider weiterhin um die Mittagszeit nach Hause gehen.
Eine Zumutung ohnegleichen!

Angelika Mauel
8 Monate zuvor

Wenn man in der Bahn versehentlich jemanden angerempelt hat, weil die Bahn ruckelte, entschuldigt man sich reflexartig, obwohl man eigentlich nichts dafür konnnte und es definitiv keine Absicht war.

Wie anders geht es in der Politik zu. Fehler einräumen, sich entschuldigen, von Ämtern zutrücktreten – Fehlanzeige!
Und nun müssen wir uns auch noch – das kann ich nicht freundlicher ausdrücken – Gesülze anhören.
„Er begrüßt deswegen auch die Ankündigung des Landes, dass Kitas in begründeten Fällen und in Ansprache mit den Beteiligten vor Ort von Personalvorgaben abweichen dürfen.“

„Dürfen!!!“ – Wenn wir einen Berufsethos haben und ihn ernst nehmen, dürfen wir einfach nicht mehr alles mittragen und ermöglichen, was die Politik oder auch manche Eltern von uns erwarten. Wir sind für das Wohl der uns anvertrauten Kinder verantwortlich und nicht dafür einen Rattenschwanz von Sonderwünschen Erwachsener. Es ist wirklich nicht schön, mitzuerleben, unter welchem enormen Druck nicht wenige Eltern heute stehen, aber dennoch müssen in Krippen und Kitas die Grenzen der Belastbarkeit von Kindern und ihren Betreuungskräften eingehalten werden. Und weil das nur ein karges Minimum ist: Es sollte uns allen (von normalen Konflikten und Gefühlsschwankungen mal abgesehen) sogar gutgehen!