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Kulturkampf? Bildungsministerin untersagt Gender-Sternchen in Schulen

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Sachsen-Anhalts Bildungsministerium untersagt die Nutzung von Gender-Sternchen und ähnlichen Schreibweisen an Schulen. Diese Art der Grammatik sei im gesamten Schulkosmos untersagt, teilte Bildungsministerin Eva Feußner (CDU) der Mitteldeutschen Zeitung mit. Wenn Schüler*innen trotzdem so gendern, muss das aber von Lehrkräften nicht sanktioniert werden. 

Auf dem Index: das Gender-Sternchen. Illustration: News4teachers

In einem Schulleiterbrief zum neuen Schuljahr hatte die Bildungsministerin die Nutzung von Gender-Sternchen und ähnlichen Schreibweisen, die die bewusste Ansprache aller Geschlechter zum Ziel haben, untersagt. Das Verbot gelte sowohl für den Unterricht, als auch für den offiziellen Schriftverkehr.

Es beziehe sich auf Grammatik-Sonderzeichen im Wortinneren, die die bewusste Ansprache aller Geschlechter zum Ziel habe. Neben dem Gender-Sternchen zählen dazu auch Konstruktionen wie «Lehrer:innen» und «Schüler_innen». Das Bildungsministerium begründet die Entscheidung mit dem jüngsten Beschluss des Rats für deutsche Rechtschreibung. Dieser hatte festgehalten, dass die grammatischen Sonderformen nicht dem aktuellen amtlichen Regelwerk entspreche.

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In einer neuen Ergänzung zum Thema Sonderzeichen führt der Rat allerdings das Gendern im Wortinneren – Doppelpunkt, Unterstrich und Sternchen – auf. Der Ratsvorsitzende Josef Lange hatte nach dem Beschluss betont: „Die Entwicklung ist nicht abgeschlossen.“ Sie müsse weiter beobachtet werden.

„Die Verwendung von Genderzeichen sollte nicht einfach als Rechtschreibfehler gewertet werden“

„Es wurde ein einstimmiger Beschluss gefasst, und dieser ordnet die Genderzeichen unter die Sonderzeichen ein. Im amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung gibt es aber bislang keinen Passus zu Sonderzeichen. Dieser wird nun ergänzt, und die Genderzeichen werden darin mit erfasst. Dies ist ein ganz wichtiger Schritt, ein echter Fortschritt“, erläuterte Ratsmitglied Henning Lobin, Leiter des Leibniz-Instituts für Deutsche Sprache und Professor für Germanistische Linguistik in Mannheim. Seine Empfehlung: „Die Verwendung von Genderzeichen sollte nicht einfach als Rechtschreibfehler gewertet werden.“ (News4teachers berichtete.)

Bei der Bewertung von Schülertexten, in denen trotzdem Gender-Grammatik verwendet wird, lässt das Bildungsministerium den Lehrerinnen und Lehrern dann auch Spielraum. Hier komme es auf die Gesamtschau der Schülerleistung an, sagte ein Ministeriumssprecher. In diesem Fall empfehle sich im Rahmen der Korrektur eine Kennzeichnung. Eine Ahndung sei aber Abwägung des Lehrers.

Die Grünen-Landtagsfraktion kritisierte die Entscheidung. Das Bildungsministerium verrenne sich ohne Not im Kulturkampf, sagte die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion, Susan Sziborra-Seidlitz. Die Entscheidung führe zu unnötiger Konfrontation und Spaltung. Es sei unerlässlich, dass die Schülerinnen und Schüler den Gebrauch von geschlechtergerechter Sprache schon in der Schule kennenlernen.

Feußner sagte am Mittwoch: «Ich verstehe die ganze Aufregung nicht.» Sie beziehe sich auf die Entscheidung des Rats für deutsche Rechtschreibung, die Sonderzeichen nicht in das Regelwerk aufzunehmen. «Und wenn wir uns in Deutschland ein Regelwerk geben in Form eines Dudens, dann ist das natürlich auch verbindlich für die Schulen.» Nur darauf habe sie hingewiesen, übrigens ganz am Ende des fünfseitigen Schreibens.

Das Interview in der Mitteldeutschen Zeitung, das offensichtlich auf eine breite Öffentlichkeit zielte, erwähnte sie dabei nicht. News4teachers / mit Material der dpa

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers heiß diskutiert.

Der Kulturkampf ums Gendern ist in der Schule angekommen – Der Verein Deutsche Sprache kritisiert „Wildwuchs“

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