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Tausende Lehrkräfte wollen nicht verbeamtet werden – GEW sieht sie benachteiligt

BERLIN. Berliner Lehrkräfte, die für eine Verbeamtung zu alt sind, erhalten mit ihrem September-Gehalt erstmals eine Kompensationszahlung. Sie beträgt je nach Gehaltsgruppe 250 bis 300 Euro brutto monatlich und wird rückwirkend zum Februar 2023 ausgezahlt, wie die Bildungsverwaltung mitteilte. Anschließend fließt das zusätzliche Geld dann dauerhaft jeden Monat. Die Kompensationszahlung soll Nachteile gegenüber verbeamteten Lehrkräften etwas ausgleichen. Die GEW sieht insbesondere Lehrkräfte, die aus persönlichen Gründen nicht verbeamtet werden wollen, allerdings im Nachteil – immerhin 6.500 gibt es nach Gewerkschaftsangaben davon.

Wer Beamter werden will, muss einen Amtseid leisten. Foto: Shutterstock

Anspruch auf das Geld haben den Angaben der Bildungsverwaltung zufolge auch Lehrer und Lehrerinnen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht verbeamtet werden können. Dieser Gruppe werde die Summe schnellstmöglich nach individueller Rücksprache ausgezahlt, hieß es. Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden wollen und den Nachteilsausgleich ebenfalls erhalten wollen, werde die Summe schnellstmöglich nach individueller Rücksprache ausgezahlt, hieß es. Sie müssen dazu vom 18. bis 30. September eine Erklärung abgeben. Liegen alle Voraussetzungen vor, soll das Geld im Laufe des ersten Halbjahres 2024 rückwirkend zum Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung fließen.

Im Kampf gegen den Fachkräftemangel hatte Berlin im vergangenen Schuljahr als letztes Bundesland die Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern wieder eingeführt. Der Weg dahin wurde nicht nur neu ausgebildeten Lehrkräften eröffnet, sondern auch rund 16.000 Pädagogen, die schon im Dienst sind. Die Altersgrenze für die Verbeamtung wurde für sie vorübergehend von 45 auf 52 Jahre erhöht. Rund 9.500 sogenannte Bestandslehrkräfte haben laut Bildungsverwaltung bisher von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und ihre Verbeamtung beantragt.

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Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) ermunterte Lehrkräfte, die noch keinen Antrag auf Verbeamtung gestellt haben, dies zu überdenken und Beratungs- und Informationsangebote zu nutzen. «Ein bisschen Werbung für die Verbeamtung sei erlaubt: Der Beamtenstatus bedeutet zum Beispiel dauerhaft mehr netto vom Brutto als Tarifbeschäftigte, Ernennung auf Lebenszeit sowie Pension statt gesetzlicher Rente», erläuterte sie.

„6.500 Kolleg*innen haben sich gegen eine Verbeamtung entschieden. Sicherlich hat ihnen die Aussicht auf eine monatliche 300-Euro-Zulage die Entscheidung erleichtert”

Die GEW sieht die Regelung kritisch. Während für die Gruppe derer, die 52 Jahre und älter sind, die formulierten Regelungen im Grunde dem Nachteilsausgleichsgesetz von Rot-Grün-Rot aus Februar 2023 entsprächen, drohten den anderen Gruppen erhebliche Nachteile. Der Berliner GEW-Landeschef Tom Erdmann erklärt: „6.500 Kolleg*innen haben sich gegen eine Verbeamtung entschieden. Sicherlich hat ihnen die Aussicht auf eine monatliche 300-Euro-Zulage die Entscheidung erleichtert. Die GEW hatte zwar eine deutlich höhere Ausgleichzahlung gefordert, ohne den Druck der in der GEW organisierten Kolleg*innen hätte es sicher gar keine Kompensation gegeben. Nun verkündet die Senatorin, dass der Ausgleich nicht wie von Rot-Grün-Rot beschlossen ab Februar gezahlt wird, sondern erst ab dem Datum der Erklärung, was ab 18. September möglich sein soll.“

Sara Ziegler, Leiterin des Vorstandsbereich Beamten-, Angestellten- und Tarifpolitik der Berliner GEW sagt: „Wir bezweifeln, dass die Senatorin eine derartig weitgreifende Regelung per Schreiben an die Schulen treffen kann. Da ist das Gesetz vom Februar eindeutig. Die Kolleg*innen haben ab Februar 2023 Anrecht auf den Nachteilsausgleich – nicht erst ab September. Auch sieht der Tarifvertrag für die Lehrkräfte gar nicht vor, dass Zulagen beantragt, geschweige denn, zurückgezahlt werden müssen. Bei der Brennpunktzulage ist das ja auch nicht der Fall. Ein aufwändiges Erklärungsverfahren belastet die Personalstelle unnötig und zusätzlich.“

Anne Albers, Leiterin des Vorstandsbereich Beamten-, Angestellten- und Tarifpolitik der Berliner GEW erklärt: „Vor der Wiederholungswahl hatte Katharina Günther-Wünsch als Abgeordnete in der Opposition noch weitreichende Verbesserungen beim Nachteilsausgleich gefordert – als Bildungssenatorin tut sie nun das Gegenteil. Wir fordern Katharina Günther-Wünsch und Finanzsenator Stefan Evers auf, sich auch auf der Regierungsbank an ihre Wahlversprechen zu erinnern. Auch ist es skandalös, wie viele Lehrkräfte, die seit 20 Jahren unsere Schulen tragen, nach dem Motto‚ wem wir keine Verbeamtung anbieten, hat auch nix verpasst, außen vor bleiben: Pädagogische Unterrichtshilfen, Lehrkräfte für Fachpraxis, Freundschaftspionierleiter*innen, Horterzieher*innen, die als Lehrkräfte tätig sind. Berlin will ein attraktiver Arbeitgeber sein – diesen Kolleg*innen kommt ihr Ausschluss wie ein Hohn vor.“ News4teachers / mit Material der dpa

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