Prozess um Aufsichtspflicht nach Tod in Mini-Kita: Freispruch, Tumult im Gerichtssaal

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GELSENKIRCHEN. Der Prozess um den Tod eines Kita-Kindes im Ruhrgebiet ist mit Freisprüchen und einem Tumult zu Ende gegangen. Die Tagesmütter trifft für das Gericht keine Schuld daran, dass der Junge erstickte. Die Mutter des Kleinen wurde daraufhin kurz aggressiv.

Das Gericht hat gesprochen. Foto: Shutterstock

Am Ende wurde es laut im Gerichtssaal: Der Prozess um den tragischen Tod eines kleinen Kita-Kindes in Gelsenkirchen ist für die Tagesmütter mit Freisprüchen zu Ende gegangen. Für die Eltern des toten Jungen war das ein Schock. Die Mutter ging laut schreiend auf eine der Frauen los, die vor gut zwei Jahren ihren Jungen betreut hatten. Ihr Mann konnte sie im letzten Moment stoppen, Wachtmeister sicherten die Situation ab. «Dass das menschlich eine Tragödie ist, steht außer Frage», sagte der Vorsitzende Richter Karl-Martin Lucks in der Urteilsbegründung.

Gut zwei Jahre ist es her, dass der kleine Junge starb. Die Kinder in der städtisch organisierten Großtagespflege sollten mittags schlafen. Doch der Zweijährige war unruhig. Er war zum ersten Mal ohne seine Mutter in der Kita geblieben, sollte zum ersten Mal dort schlafen.

Statt bei ihm zu sitzen und ihn zu trösten, schlossen die Tagesmütter sein Bettgitter, ließen ihn quengeln und verließen den Raum. Doch der Zweijährige schlief in dem Etagenbett nicht ein. Er versuchte sich hinzustellen, drückte mit seinem ganzen Körper die unverschraubte Spanplatte der darüberliegenden Matratze hoch und steckte seinen Kopf durch die Lücke. Als seine Kraft nachließ, wurde sein Hals unter der elf Kilo schweren Platte eingeklemmt. Er erstickte. An diesem Ablauf gab es in dem Prozess am Amtsgericht Gelsenkirchen keine Zweifel.

Aber wer trägt die Schuld am Tod des Jungen? Wie lückenlos müssen Erzieherinnen und Tagesmütter die Kinder beaufsichtigen? Müssen sie selbst Sorge dafür tragen, dass die Möbelstücke in der Einrichtung alle Vorschriften erfüllen?

Immer wieder ging es vor Gericht auch um die Etagenbetten, die in der Einrichtung im Einsatz waren. Sie müssen winzig gewesen sein, mit Gittern auf allen Seiten und nach oben mit einer massiven Spanplatte nur gut 60 Zentimeter über der Matratze. Ein Möbelsachverständiger bezeichnete sie in dem Prozess als «Käfig». Vor allem aber haben sie seiner Einschätzung nach gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen, weil mehrere Verschraubungen fehlten (News4teachers berichtete).

Wäre die Spanplatte, unter der der Junge erstickte, vorschriftsmäßig verschraubt gewesen, hätte das Unglück nie geschehenen können, betonte der Gutachter. Doch die Ermittlungen zu den Betten waren ins Leere gelaufen, weil die Justiz niemandem eine konkrete Verantwortung für die Fehler nachweisen konnte. Immerhin wurden Betten dieses Typs anschließend bundesweit mit einer soliden Verschraubung nachgerüstet.

Auch bei den beiden 38 und 27 Jahre alten Tagesmütter sah das Schöffengericht letztlich keinen Pflichtverstoß. Es habe keine Vorschrift gegeben, dass ein Erzieher während der Mittagspause im Raum der Kinder sein muss, betonte der Vorsitzende Richter. Auch davon, dass das Kita-Bett eines namhaften Herstellers zur tödlichen Gefahr für den Jungen werden konnte, hätten die Frauen nicht ausgehen müssen. Die beiden trügen letztlich keine juristische Schuld am Tod des Jungen, sagte Lucks.

Die Staatsanwältin hatte das zuvor in ihrem Plädoyer völlig anders gesehen und eine Gefängnisstrafe von zehn Monaten ohne Bewährung für die beiden Frauen gefordert. Sie hätten grob fahrlässig ihre Aufsichtspflicht verletzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Nebenklage kündigte bereits Rechtsmittel an, die Staatsanwaltschaft äußerte sich zunächst nicht.

Für die Eltern des toten Jungen war der Freispruch ein Schock. Nachdem die Mutter des Jungen auf eine Tagesmutter losgegangen war, saßen sie und ihr Mann weinend im Gerichtsflur. Ihr Anwalt sagte, seine Mandanten seien von ihren Gefühlen überwältigt worden. Ihr Ausraster im Gerichtssaal wird für sie wohl keine juristischen Folgen haben. Von Marc Herwig, dpa

Personalnot: Bundesweit 10.000 Kitas können Aufsichtspflicht nicht wie vorgeschrieben erfüllen

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Realist
6 Monate zuvor

„Wäre die Spanplatte, unter der der Junge erstickte, vorschriftsmäßig verschraubt gewesen, hätte das Unglück nie geschehenen können, betonte der Gutachter. Doch die Ermittlungen zu den Betten waren ins Leere gelaufen, weil die Justiz niemandem eine konkrete Verantwortung für die Fehler nachweisen konnte.“

Tragische Geschichte. Doch die Tagesmütter, die ja als freiberuflich Tätige (wenn ich mich richtig erinnere) darauf vertrauen mussten, dass die Einrichtung und das Mobiliar den Vorschriften entspricht, zum Sündenbock zu machen, wäre auch nicht richtig gewesen. Da hat das Gericht meiner Ansicht nach richtig entschieden.

Angelika Mauel
6 Monate zuvor
Antwortet  Realist

Enttäuschend finde ich, dass die Tagesmütter bei einem Kind, dass zum ersten Mal (!) in der Kita Mittagsschlaf halten sollte die Tür einfach zugemacht haben, nachdem sie das Gitter des Käfigbettes geschlossen hatten. Sie kannten das Schlafverhalten des Kindes noch gar nicht. Und obwohl der Junge im oberen Bett so unruhig gewesen war, dass sie ihn deshalb umbetteten (in das untere „Käfigbett“) gab es keine Schlafwache und nicht einmal die Tür wurde einen Spalt offengelassen! Das wäre ja wohl das Mindeste gewesen! Welche Gefühle der Aufenthalt in so einer Kiste auslösen kann, darf man sich selbst ruhig mal vorstellen!

„Es habe keine Vorschrift gegeben, dass ein Erzieher während der Mittagspause im Raum der Kinder sein muss, betonte der Vorsitzende Richter.“ – Wenn das Fehlen konkter Vorschriften das entscheidende Kriterium sein soll, ist das ein fatales Signal!!! Der Grundsatz „in dubio pro reo“ muss selbstverständlich Bestand haben. Aber ob das seelische Wohlbefinden eines Kindes so wenig zählt, dass ihm der Aufenthalt in einem Käfigbett aufgezwungen werden darf, könnte bei einer Berücksichtigung aller Umstände zu weiteren Fragen führen.

Warum hat die Staatsanwaltschaft eigentlich ein außerordentlich hohes Strafmaß gefordert? Zehn Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung sind ungewöhnlich hoch, angesichts eines tragischen Unfalls den wirklich niemand gewollt hat und der auch die Erzieherinnen seelisch sehr belastet.

Angelika Mauel
6 Monate zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

Sorry! „Konkter“ gibts nicht. Bezogen auf die Begründung des Richters muss es selbstverständlich heißen „Wenn das Fehlen konkreter Vorschriften das entscheidende Kriterium sein soll, ist das ein fatales Signal!!!“

Wenn ein uns nicht vertrautes Kind in seinem Bett unruhig ist, rumnölt oder Laute von sich gibt, die nichts mit munterem Sinsang und Fröhlichkeit zu tun haben, bleiben wir als Fachkräfte nicht tatenlos vor der Tür. Gerade Kindergartenneulinge können auch mal plötzlich Fieber bekommen, erbrechen oder einfach Zuwendung brauchen. Warum berichten die Medien eigentlich nicht ausführlicher über die Fragen, die die Staatsanwältin gestellt hat? Juristisch belanglos war es, dass überall über das Verhalten der Eltern nach der Urteilsverkündung geschrieben wurde. Die Position der Staatsanwaltschaft verdient im Rahmen einer konkreten Berichterstattung wirklich mehr Beachtung.

Angelika M - dasauel
5 Monate zuvor
Antwortet  Realist

„Tragische Geschichte. Doch die Tagesmütter, die ja als freiberuflich Tätige (wenn ich mich richtig erinnere) darauf vertrauen mussten, dass die Einrichtung und das Mobiliar den Vorschriften entspricht, zum Sündenbock zu machen, wäre auch nicht richtig gewesen.“
Den Satz möchte ich nicht unwidersprochen stehen lassen. Die Tagesmütter „mussten“ keineswegs darauf vertrauen, dass keines der angelieferten Betten einen Mangel gehabt hat. Bei der erstmaligen Übernahme einer Einrichtung oder der Lieferung von neuen Möbeln ist es doch wirklich üblich, dass man sich die Möbel einmal genau anschaut. Sie könnten beschädigt angeliefert worden sein. In NRW hat jede Kita eine oder einen Sicherheitsbeauftragten. Wenn die Tagesmütter, die immer wieder als ausgebildete Erzieherinnen bezeichnet wurden, Fachkräfte waren, dann hätten sie sich Zeit für die Inspektion der Einrichtung nehmen müssen. Ob die fehlende Verschraubung bei jedem Wechseln der Bettwäsche hätte festgestellt werden können, frage ich mich auch. Auf jeden Fall kenne ich es so, dass praktisch denkende Fachkräfte beim Beziehen eines Bettes hingucken und es nicht allein die Sicherheitsbeauftragte ist, die dies tut.

Wir alle wissen, dass Kinder schon immer gern gegen den Boden der oberen Betten treten oder drücken. Wenn dort kein anderes Kind liegt, kann ein loser Boden leichter hochgedrückt werden als wenn dort ein Kind liegt.
Staatsanwälte ermitteln bei uns nicht einseitig, um Angeklagte „in die Pfanne zu hauen“. Auch ihnen geht es um die Wahrheitsfindung. Wenn im Prozess Dinge heraus kommen, die vorher unbekannt waren, kommt es deshalb auch vor, dass sie selbst Freispruch fordern. Dass die Auffassungen von Staatsanwaltschaft und Gericht so weit auseinandergehen, gibt zu denken.

Und nachdem dieser schreckliche Unfall passiert ist, erhalten Erzieherinnen, die in einer Gruppe lieber die Schlafwache halten wollen, hoffentlich keinen Druck mehr vom Träger oder von KollegInnen, dass sie die Zeit doch bitte anderweitig nutzen sollen.

Sandrina
6 Monate zuvor

Dieses Urteil ist ein Skandal. Unfassbar. Jedes Elternteil mit ein wenig Menschenverstand betreut seine Kinder lieber selbst.

Carabas
6 Monate zuvor
Antwortet  Sandrina

Aha, und deswegen sterben oder verunglücken also keine Kinder zu Hause oder unter der Aufsicht ihrer Eltern?

Es ist ein tragisches Ereignis, das hätte vermutlich verhindert werden können, wenn dies und das besser organisiert worden wäre.

Angelika Mauel
6 Monate zuvor
Antwortet  Sandrina

„Jedes Elternteil mit ein wenig Menschenverstand betreut seine Kinder lieber selbst.“ – Statistisch gesehen sind vermutlich Kita-Unfälle immer noch seltener als Unfälle im privaten Umfeld. Aber jeder schreckliche Unfall in einer Institution sollte von Fachkräften so aufgearbeitet werden, dass daraus etwas gelernt wird. Auf einen tragisch endenden Unglücksfall, zu dem es aufgrund einer Fahrlässigkeit gekommen ist, kommen wesentlich mehr „Beinnahe-Unfälle“ über die kaum gesprochen wird.

Achin
6 Monate zuvor
Antwortet  Sandrina

Worauf stützen Sie als offensichtlich unbeteiligte Person Ihr Urteil? Konnten Sie die Urteilsbegründung genau studieren?

Selbst der beste Rechtsstaat kann es nicht schaffen, für alle tragische und traurige Wechselfälle des Lebens juristisch (!) Schuldige zu finden.

Sandrina
5 Monate zuvor
Antwortet  Achin

Auf mein Herz, meinen Menschenverstand und zudem meinen Erfahrungsschatz. Das mit Kindern in Kitas so umgegangen wird, ist keine Seltenheit und unfassbar, ja unmenschlich! Ich habe viele Jahre in diesem Bereich gearbeitet. Auch im Übrigen im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie, wo diese Kinder dann ihr Trauma bearbeiten dürfen.
Als mein erstes Kind geboren wurde, war für mich sofort klar, dass ich es selbst betreue.
Dass im häuslichen Umfeld mehr Unfälle geschehen, mag sein. Dieses war aber kein „Unfall“, sondern grobe Vernachlässigung und seelische Misshandlung!

Achin
5 Monate zuvor
Antwortet  Sandrina

Sehr geehrte Sandrina,
mit keiner Silbe möchte ich Ihnen Ihre Empathie und Ihre Erfahrung absprechen.

Allerdings gibt es in einer offenen Gesellschaft nun einmal auch zum Thema Kinderbetreuung verschiedene Ansichten. Im Rahmen einer juristischen Auseinandersetzung geht es aber um den ganz konkreten Einzelfall, wobei auch kein demokratischer Rechtsstaat Trauer und Leid der Angehörigen auffangen kann. Wohl niemand in diesem Kommentabereich ist mit den Einzelheiten dieses Prozesses vertraut.

Ihre Aussagen zur Situation in Kitas stürzt sich auf keine Studie und ist für viele Kolleg*innen in diesen Einrichtungen sehr verletzend.

Sandrina
5 Monate zuvor
Antwortet  Achin

Ach- und wie verletzend, glauben Sie, ist diese Behandlung für die Kinder? Kinder haben ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung- auch in Betreuungseinrichtungen. Würden Sie mir widersprechen, dass eine derartige Behandlung seelische Gewalt darstellt?
Erwachsene müssen mit derartiger Kritik klarkommen. Wo kommen wir denn hin?

Achin
5 Monate zuvor
Antwortet  Sandrina

Bitte nennen Sie eine Untersuchung, die Ihre harsche Kritik an den Kolleg*innen belegt, jenseits Ihrer anekdotischen Evidenz und Emotionen: „Das mit Kindern ist Kitas so umgegangen wird, ist keine Seltenheit…“.

Unter dem Deckmantel des Sensiblen unterlaufen Sie Mindeststandards eines Diskurses in einem Fachmagazin.

Angelika Mauel
5 Monate zuvor
Antwortet  Achin

Bitte lesen Sie einfach mal „Seelenprügel“ von Anke Ballmann über seelische Gewalt in Kitas. Und bitte glauben Sie nicht, es müsse für alles eine Studie geben. Studien werden oftmals von Auftraggebern finanziert, die bestimmte Ergebnisse erhoffen oder sogar erwarten. Es ist nicht so, als ob Studien nichts als die Wahrheit enthalten würden. Wer bitte hätte eine Studie, die zu einem ernüchternden Resultat hätte kommen können, finanziert? Warum sollen Dokumentationen der Erzieherinnen stets im wertschätzenden Stil geschrieben werden und warum gab es und gibt es immer noch keine Dokumentationspflichten über Mängel und Fehlentwicklungen in der eigenen Einrichtung?

Für Ihren letzten Satz fehlt mir das Verständnis. Sandrina hat sich zu einem VERSTÄNDNIS von Gewalt gegenüber Kinder bekannt, – Dem Gericht reichte es für den Freispruch, dass es keine Vorschriften darüber gab, nach denen eine Schlafwache zu halten gewesen wäre.

Achin
5 Monate zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

„Seelenprügel“ war seinerzeit im Bildungsumfeld ein Thema. Die Fälle, welche die Autorin schildert, verstören natürlich. Leider ist nicht nur der Titel reißerisch, sondern die ganze Lektüre. Frau Ballmann schafft es nicht, ihre These zu belegen, dass diese Vorkommnisse exemplarisch für Einrichtungen für frühkindliche Bildung in Deutschland wären. Stattdessen arbeitet sie sich an ihrer eigenen Biografie ab, das ist weder reflektierte Praxis noch empirische Erziehungswissenschaft.

Sie schreiben über den konkreten Fall „das Gericht schaffte es nicht…“
Hinter dem „Gericht“ stehen in unserem Land in aller Regel reflektierte Menschen mit einem ausgezeichneten Jurastudium, die es sich mit dem Freispruch bestimmt nicht leicht machten und die auf der Grundlage des Rechts und nicht wegen ihres subjektiven „Erfahrungsschatzes“ (s.o.) entschieden.

Sandrina
5 Monate zuvor
Antwortet  Achin

Für die fehlende Untermauerung dieser persönlichen Erfahrungen durch Studien oder valide Untersuchungen ist jedoch weder Frau Ballmans Versäumnis, noch das Versäumnis all derer, die auf solche Fälle hinweisen und sagen: „Dies ist keine Seltenheit“. Wir dürfen jetzt mal überlegen, welche Interessen nun bei verschiedenen Menschen bestehen, oder auch nicht bestehen, diese Dinge aufzuklären, warum diejenigen, die dadurch einen gravierenden Nachteil hätten (u.a. weil das System dann in gewisser Weise zusammenbrechen könnte), dies nach Kräften verhindern werden und wer die Leidtragenden in dieser Situation sind.

Sandrina
5 Monate zuvor
Antwortet  Achin

Ich habe Ihnen bereits meine persönliche Erfahrung genannt. Ich schreibe hier meine Meinung. Wenn Sie nur mit „Studien“ zurechtkommen und Erfahrungen für Sie irrelevant sind, überlesen Sie es doch einfach.

Angelika M - dasauel
5 Monate zuvor
Antwortet  Sandrina

Mir gefällt es, dass Sie alles so klar aussprechen und ich kann Ihnen nur zustimmen, was die weiter unten von Achin kritisierte Äußerung angeht. Das mit Kindern so umgegangen wird, ist leider wirklich keine Seltenheit.

Bla
5 Monate zuvor
Antwortet  Sandrina

Also „Bauchi Bauchi Gefühl“?
Na dann. Gut. Muss so sein. Danke.

Sandrina
5 Monate zuvor
Antwortet  Bla

Vielen Dank für diesen an Reife und intellektueller Gewandtheit nicht zu übertreffenden Kommentar. Ich hoffe Sie sind weder Erzieher noch Lehrer.

BeWa
6 Monate zuvor

Mir ist es unbegreiflich, dass man ein weinendes oder auch „nur“ quengelndes Kind allein und quasi eingesperrt lässt.
Wenn es denn endlich schläft, warum eigentlich?
Weil es müde war? Oder aus Erschöpfung?
Aber das ist eine pädagogische Frage außerhalb strafrechtlicher Erwägungen.

Ich finde das Urteil richtig. Denn so etwas wie die Sache mit dem Bett lässt sich leider nicht vollends ausschließen.

Ein praktisches Beispiel:
Ich bin verantwortlich für die Spielplatzsicherheit. 18 Stunden (!) nach dem letzten Prüfbericht, der endete mit Haken bei:
„Nein“ bezüglich Handlungsbedarf, kommt ein 5jähriger zu mir gelaufen mit einem Riesenriss in der Regenhose von Kniekehle bis Bund. Hätte er keine Engelbert darunter getragen, wäre eine schlimme Verletzung wahrscheinlich gewesen.
Erklärung: er ist vom Dach des Spielhauses gerutscht und an einer hochstehenden Schraube hängengeblieben.
Diese Art Schraube ist „kappenfrei“ und muss versenkt sein – sie stand aber 3mm hoch.
18 Stunden nachdem ich mit der Hand jedes einzelne Brett „abgefahren“ bin!

Dann gibt es noch die vielen, vielen Vorkommnisse, die wir sehenden Auges geschehen lassen …
Z.B. die ganzen Bauten der Kinder um die Klettertürme herum oder die dort geparkten Kita-Fahrzeuge.
Angesichts dessen ist es nämlich völlig egal, dass dort der gesetzlich vorgeschriebene Fallschutz korrekt verlegt ist.

Mein Liebstes sind die vorgegebenen Sicherheitsmaßnahmen, die die Situation unsicherer machen.

Ich musste nach einer Begehung für woopige 2000,-€ einen Zufallschutzmechanismus („Klemmschutz“) für die Haupttür einbauen lassen: EuNorm + TÜV-Siegel.
Die Tür geht jetzt gaaanz langsam zu, aber auf dem letzten Zentimeter zieht der Mechanismus die Tür mit einem Ruck ins Schloss. Für zarte Kinderfinger viel gefährlicher als vorher. Nun haben wir immer noch den kleinen Gummikeil (4,99€) an der Schwelle, den wir früher schon hatten.

447
6 Monate zuvor
Antwortet  BeWa

Harter Realitätscheck:

Für andere Menschen sind es (je schlechter Ausbildung, Empathie und Bezahlung sind, um so mehr) am Ende eben „irgendwelche“ Kinder.
Die Beziehung ist eine ARBEITSbeziehung.

Umgekehrt gilt bei Kindern gegenüber z.B. Lehrern das gleiche – geht es spitz auf Knopf, wird die Lehrkraft im Zweifelsfall eben hängen gelassen, bewusst unrichtiger Noteneinspruch eingelegt usw.

Dann noch eventuell „ungelernt“, also auf Deutsch (wie ERSCHRECKENDERWEISE bei vielen Inklusionshelfern in Schulen) die Leute, die vor dem Arbeitsamt nicht klever genug für Ausflüchte/Alternativen waren im schlimmsten Fall – ein Rezept für tausend größere und kleinere Katastrophen.

So entstehen dann „Käfigbetten“, Gedanken wie „Ich will hier garnicht sein, Eltern können mich gerade nicht kontrollieren, also Tür zu und lass das Kind halt weinen, ist eh nur Arbeit hier und nicht meins.“

Menschlich, allzu menschlich.

Alleine wie man auf die IRRE IDEE kommt, ein weinendes Kind einzusperren und WEGZUGEHEN am ERSTEN TAG bei einem weinenden Kleinkind…ich bin ja nur Lehrer und privat durchaus ein Anhänger konsequenter Erziehung…aber auf so eine Idee würde ich niemals kommen.

Nebenaspekt:
Wieder mal typisch – jede gittverdammte Schraube, jedes Lehrbuch in der Schulbibliothek von 1985 ist dokumentiert…aber die Betten von Kleinkindern, da sei NICHT nachweisbar, wer die aufgebaut hat? Ich glaube kein Wort, sorry.
Oder läuft das in Kitas anders als in Schulen?

BeWa
6 Monate zuvor
Antwortet  447

„je schlechter Ausbildung, Empathie und Bezahlung …“

Ich habe das persönlich noch nie im Vorschulbereich erlebt, war aber einige Jahre studentische Aushilfe in einem Heim für Schwer- und Schwerstpflegefälle. Seitdem habe ich einerseits eine fast ehrfürchtige Bewunderung für examiniertes Pflegepersonal und andererseits ist in mir jegliches Klischeedenken der Marke „Schlicht im Kopf, aber mit goldenem Herzen“ abgestorben. Diese ungelernten Aushilfen waren derart unfreundlich und grob mit den Bewohnern, dass ich um Versetzung in den Wochenendnachtdienst gebeten habe … da arbeiteten auf Station immer eine Examinierte und eine Pflegeassistentin (was ich nach so einem sechsmonatigen Larifari-Lehrgang war).

Wenn man einmal erlebt hat, wie eine Aushilfe einen Patienten mit apallischem Syndrom bepöbelt, weil dessen Arm beim Drehen zum Lakenwechsel immer wieder vor den Oberkörper fällt, dann sollte man sich über Käfighaltung weinender Kinder eigentlich nicht mehr wundern.

Mache ich aber trotzdem
… und ich bin sogar beruflich eine Anhängerin konsequenter Erziehung.

Doch, der Aufbau von Inventar wird dokumentiert. In meiner Einrichtung schrauben solch kleinere Möbel aber Kinder und Team gemeinsam zusammen:
Das ist doch eine tolle Übung für 6jährige, einen Aufbauplan zu „lesen“, Schrauben zu sortieren, das Werkzeug zu händeln usw.
– um irgendwann sagen zu können:
„Das habe ICH gebaut!“
Als Nebenaspekt wäre eine lockere Bodenplatte aufgefallen.

Aber unsere Schläfer schlafen in ihrer Karre, wenn sie es so von zu Hause gewohnt sind oder haben ihre eigenen Reisebettchen (wir bitten zur Vorbereitung die Eltern darum, die Kinder einige Wochen lang zu Hause tagsüber im Reisebett schlafen zu lassen).
Sehr selten schläft ein Kind in einem kitaeigenen Bett und das ist dann so ein 10cm hohes Feldbett mit gespanntem Netz, abgerundeten Kanten ohne irgendwelche Scharniere o.ä.
Außerdem verlassen wir den Schlafraum erst, wenn das Kind schläft und schalten zudem ein Babyphone ein.

Aber das hat nichts mit Vorschriften zu tun oder dem in der Ausbildung Gelernten, sondern eher etwas mit emotionalem Bezug zum Kind.

TaMu
6 Monate zuvor
Antwortet  447

Ich war neun Jahre lang Tagesmutter und es war für mich weder mit Kindern noch mit Eltern eine „Arbeitsbeziehung“. Durch die kleine Gruppe in meinem Zuhause war es immer sehr persönlich und liebevoll. Ich habe viele Familien kennen gelernt und oft saßen Mütter oder Väter noch auf einen Tee bei mir, während die Kinder spielten. Es war ein gegenseitiges Anteilnehmen und großes Vertrauen. Für eine Zeit von maximal zwei Jahren waren die Kinder und ihre Familien und meine Familie miteinander eng verbunden. Ich habe das als selbstständige Tagesmutter sehr geschätzt und vermisse diesen Teil meiner Arbeit bis heute. Es war mir immer ein Anliegen, dass sich alle miteinander wohl fühlten, Kinder, Eltern und ich. Als Tagesmutter kann man die Qualität seiner Arbeit selbst bestimmen. Ein schlechter Ruf spricht sich herum, deshalb kenne ich keine Kollegin, die mit Kindern und Eltern unfähig umgegangen wäre.

Angelika M - dasauel
6 Monate zuvor
Antwortet  BeWa

2000 Euro für einen Zufallschutzmechanismus – das ist enorm viel Geld. In meinem Elternhaus hat ein Zufallschutzmechanismus für eine mittelschwere Haustür aus Holz Jahrzehnte gehalten. Das Modell wäre auch heute bestimmt noch billiger zu haben. Abzocke an Kitas sollte endlich auch mal ein großes Thema werden. Egal ob es um Gegenstände, Beratungen, Evaluationen, Zertifizierungen und Rezertifizierungen oder überteuerte Fortbildungen geht.
Danke für den Einblicke in die Praxis. So etwas finde ich immer noch bereichernd und wichtig. Bloß mit dem Begriff „Engelbert“ kann ich nichts anfangen. Ist das eine besiondere Marke?

BeWa
5 Monate zuvor

Ja, die (Zusatz-)Kosten durch Zertifizierungen sind ein Wahnsinn.
Auf einer Gemeindevertretersitzung für ein (kleineres) Außengerät (1500,-) zu argumentieren, wenn einer aus dem „Publikum“ aufpiept, dass er sich so etwas gerade für 699,- von OBI in den Garten gesetzt hat, ist … ? … herausfordernd.
Andererseits sehe ich auch immer die deutlichen sicherheitsrelevanten Unterschiede zwischen Baumarktware und zertifizierten DIN EN 1176 + TÜV-Siegel Geräten und bin dann froh, dass ich mich in den Haushaltsverhandlungen dahinter verstecken kann, „dass ich ja gar nicht anders darf“. Die Qualitätsunterschiede insbesondere bei Scharnieren und anderen Eisenwaren sind immens.

Engelbert-Strauß ist ein norddeutscher Hersteller von Arbeitsbekleidung und hat eine Kindersparte: fester Stoff + lauter Taschen und Ösen sowie Reflektoren.
Finden unsere Kinder sehr cool und so wünschen sie sich tatsächlich auch einmal Kleidung vom Weihnachtsmann.
Im Team haben auch alle mindestens eine Hose von E&S.
Wenn wir ein Haus aus Paletten bauen oder ein Hochbeet setzen, sieht es bei uns aus wie in einem Werbefilm.
😉

BeWa
5 Monate zuvor

Der Smiley am Ende meines Textes war eigentlich nur ein Semikolon + Klammer-auf und wirkt jetzt in seiner Fröhlichkeit absolut verfehlt am Platze angesichts der Thematik. Dafür bitte ich um Entschuldigung!

Angelika M - dasauel
5 Monate zuvor
Antwortet  BeWa

Danke für die Infos! Im Netz sollte man immer vorsichtig sein mit Vermutungen. Ich verhaue mich manchmal mit den Tasten und es liegt nicht an einer schlechten Rechtschreibung. Aber manchmal oist man in Eile und eine Brille für den PC brauche ich jetzt wirklich.

Indra Rupp
6 Monate zuvor

Die Käfigbetten sind der größte Skandal in dieser Geschichte – und die Empathielosigkeit, die Nutzung dessen nicht in Frage stellen, sowohl als Eltern, die diese vermutlich zuvor gesehen haben, als auch als Tages Mütter, die hier scheinbar meinen, als Angestellte, alles wie es ist zu akzeptieren, auch weil man ja bezahlt wird. Ich würde bei solchen Betten kündigen – aber deshalb bin ich wohl auch ein armer Schlucker. Kein Wunder, dass das Kind da mit aller Kraft rauswollte. Mama geht weg und Fremde stecken mich in einen Käfig… Dieser Dinger sollten sofort vom Markt!

Angelika Mauel
6 Monate zuvor
Antwortet  Indra Rupp

Käfigbetten habe ich erstmalig vor Jahren auf der Kölner didacta gesehen. Und zwar solche, in denen drei Kinder übereinander schlafen sollten!!! Sie waren damals vermutlich geschmeidig an den Taummangel in Krippen und Kitas angepasst. Sogar besonders klein waren die Betten laut Auskunft des Gutachters im Ptozess.

Der allzu forsch betriebene Betreuungsplatzausbau nach der Devise „Masse statt Klasse“ hat wohl dazu geführt, dass Kitas mit wenig Platz für Kinder genau diese Betten geordert haben.
Ich entsinne mich an meine Beklemmungen angesichts dieser Käfigbetten und an eine spätere Diskussion in einem Fachforum für Erzieherinnen. Da gab es Erzieherinnen, die davon schwärmten, dass ihre Kinder diese Betten „lieben“ würden… Man wurde kritisiert, wenn man diese Stockbetten unmöglich fand. Profaner Zweck der Käfigbetten: „Dank“ ihrer Aufstellung konnte verhindert werden, dass mancher Bewegungsraum oder manche Turnhalle zweckentfremdet werden mussten, damit müde Kinder zu Schlafplätzen kamen. (Wobei ich nicht ausschließe, dass in den Metropolen auch abgesperrte Käfigbetten in Bewegungsräumen aufgestellt wurden, wenn mehr Kinder aufgenommen worden waren als auf der großen Weichschaummatratze schlafen konnten.)

Ja. diese Betten sind ein Skandal! Ob es der größte ist, kann man allerdings erst sagen, wenn man insgesamt mehr weiß. Da die Staatsanwältin nicht für einen Freispruch plädiert hat, frage ich mich, ob auch sie gegen das Urteil vorgehen wird.

Marion
6 Monate zuvor

Das der Kleine an diesem Tag zum ersten mal in der Kita schlafen sollte, hat mich sehr nachdenklich gemacht.
Ein Kind, daß zum ersten mal seinen Mittagsschlaf in der Kita verbringt und noch dazu weint, sollte nicht allein gelassen werden.
Es hätte doch wenigstens eine der beiden Tagesmütter im Raum, bei dem Jungen bleiben können.
Nicht weil sie mit einem derartigen Unglücksfall hätten rechnen müssen, so etwas konnte keiner ahnen.
Aber einen Zweijährigen, der zum ersten mal Mittagsschlaf in der Kita hält, unruhig ist und offensichtlich nicht bleiben will, den darf man doch nicht einfach ins Gitterbett sperren und dann alleine lassen.
Ich gebe den beiden Tagesmüttern nicht die Schuld an dem Unfall.
Damit konnten sie wirklich nicht rechnen.
Wahrscheinlich machen sie sich inzwischen selbst heftigste Vorwürfe, daß sie nicht bei dem Kleinen geblieben sind.
Mir würde es zumindest so gehen.
Manchmal ist es ja auch so, daß Kinder sich gar nicht beruhigen lassen und sich sogar noch mehr hineinsteigern, je mehr man versucht, sie zu trösten.
Vielleicht hofften die beiden Betreuerinnen, der Kleine würde sich alleine eher wieder beruhigen und zogen sich deshalb vor die Tür zurück.
Wie dem auch sei – mir tun alle an dem Unglück Beteiligten leid.
Der kleine Junge, der in einer ihn völlig überfordernden Situation, alleine gelassen wurde und das mit seinem Leben bezahlen mußte, die Eltern, die verzweifelt um ihr Kind
trauern, aber auch die beiden Tagesmütter, die vielleicht einen Fehler gemacht haben, die aber nicht damit rechnen konnten, daß dadurch ein Kind zu Tode kommt, und die nun damit Leben müssen, daß genau das geschehen ist.

TaMu
6 Monate zuvor
Antwortet  Marion

Mir geht es damit wie Ihnen, Marion. Ich hatte ja unter einem früheren Artikel geschrieben, dass ich Kinder dabei begleitet habe, alleine einschlafen zu können. Das habe ich aber immer erst nach längerem Eingewöhnung gemacht und niemals am ersten Tag. Die ersten Tage alleine bei mir waren immer ohne Schlafen und natürlich war es schön, wenn das Kind sich bereits so wohl fühlte, dass es sich im Spielbereich in der Kuschelecke am Fenster hinlegte und dabei einschlafen konnte. Und erst wenn diese Variante eine Weile gut funktionierte, habe ich das neue Kind langsam an bewusstes Schlafengehen in einem Reisebett gewöhnt. Das hatte ich am Anfang auch noch bei mir. Erst wenn es das konnte, ist es mit den schlafeingewöhnten Kindern ins Kinderschlafzimmer schlafen gegangen.
Das war Arbeit und brauchte viel liebevolle Begleitung durch mich.
Mich hatte es auch abgeschreckt, dass die betroffenen Kolleginnen am ersten Tag des Kindes so mit dem Kind umgegangen sind. Ich verstehe so ein Konzept auch nicht. Das erste Mal alleine kann sich doch nur um eine kurze Zeitspanne handeln, bis das Kind deutlich wieder zu den Eltern will, die natürlich auf Abruf sind und innerhalb von 15 Minuten kommen können? So war das jedenfalls bei mir und den Kolleginnen, mit denen ich im Austausch stand.
Das Verhalten der beiden Tagesmütter führt natürlich dazu, dass die Vorstellung von Tagesmüttern allgemein Schaden nimmt.
Da die beiden aber nicht für ihre pädagogische Haltung vor Gericht standen, sehe ich das wie Sie. Juristisch waren sie nicht zu belangen.
Und nur darum war es bei dem Urteil gegangen und ich bin von daher erleichtert über die Freisprüche. Die Vorstellung, dass Tagesmütter, Erzieherinnen und Erzieher bei tragischen Unglücksfällen Freiheitsstrafen zu befürchten hätten, war belastend. Es ist schon schlimm genug zu wissen, dass man Kinder nicht vor allem schützen kann und dass man auch bei ganz klarer Schuldlosigkeit nie mehr wirklich glücklich werden könnte, wenn es einem selbst passieren würde.

Angelika Mauel
6 Monate zuvor

In den Medien war mal von „Tagesmüttern“ die Rede, was (noch?) korrekt ist, da die beiden in einer Großtagespflege gearbeitet haben. – Oder hätte es „Tagespflegende“ heißen müssen? Ansonsten wurde auch immer wieder die Berufsbeteichnung „Erzieherinnen“ verwandt. – Gibt es eigentlich eine Stelle, an der wirklich über den Ausbildungsstand etwas mitgeteilt wurde? Zumindest eine der Angeklagten hatte eine Übersetzerin, wie ein Bild aus dem Gerichtssaal zeigt. Nächste Frage: Handelte es sich um eine bei uns anerkannte Fachkraft oder nicht? Falls ja, hätte das Gericht an sie höhere Anforerungen stellen können als an eine weniger lange ausgebildete Kraft. In NRW haben Kitas immer Sicherheitsbeauftragte. – Wer das weiß, hätte sich die Betten als Selbstständige vorher angesehen.

Was die Betten angeht, wird es der Stadt Gelsenkirchen nur angenehm gewesen sein, dass das Gericht keinen Schuldigen ausfindig machen konnte. Schon möglich, dass man den Angeklagten auch nicht ausreuchend Gelegenhet gegeben hat, die gesamten Flächen der Großtagespflegestelle zu prüfen, bevor Kinder in den Räumen betreut wurden.

blau
6 Monate zuvor

Also bei der Tagesmutter meiner Kinder lagen diese auf Matratzen, die auf dem Boden lagen. Keine Gitter, nichts. Die lagen dort, die Tagesmutter blieb da bis alle eingeschlafen waren. Zuhause hätte es so niemals funktioniert, aber dort blieben alle einfach auf ihren Matratzen liegen und schliefen. Ich habe es noch bei keiner Tagesmutter hier anders gesehen und verstehe nicht, warum das so überhaupt ablaufen muss.

Lisa
6 Monate zuvor

Juristisch nicht schuldig. Menschlich bin ich am Zweifeln. Ein zweijähriges weinendes Kind in einem Gitterbett alleine zu lassen, das ist eher Erziehungsstil von Johanna Haarer als von 2023. Hier im Bericht fehlt mir doch fern der Haftungsfragen so etwa Erschütterung über ein grausames Schicksal.

Ich_bin_neu_hier
5 Monate zuvor
Antwortet  Lisa

„Hier im Bericht fehlt mir doch fern der Haftungsfragen so etwa Erschütterung über ein grausames Schicksal.“ – Aufgabe eines Berichtes ist doch aber die sachliche Darstellung der bekannten Fakten und die Bereitstellung relevanter Informationen und gerade NICHT emotionale Empörung?

Sandrina
5 Monate zuvor
Antwortet  Lisa

Das „juristisch nicht schuldig“ ist m.M. nach klar anzuzweifeln. Was ist mit der Aufsichtspflicht, die sträflich verletzt wurde, was ist mit dem Recht auf eine gewaltfreie Erziehung, die auch in Einrichtungen gilt? Das, was dort passiert ist, erfüllt bereits ohne diesen tragischen Unfall den Straftatbrstand der Kindeswohlgefährdung. Kindeswohlgefährdung ist eine z.B. durch Vernachlässigung (!), Unterlassung (!), Entwürdigung (!!), Freiheitsentzug (!!) u.a. resultierende erhebliche Schädigung des kindlichen Wohls mit der Folge von Gesundheits- oder Lebensgefahren.
Ich möchte mir nicht vorstellen (es geht aber nicht anders), wie dieses 2- jährige, völlig hilflose und in seiner Panik alleingelassene Kleinkind geschrien und gebrüllt ( und nicht bloß „gejammert“) haben muss. Unerträglich diese Vorstellung. Wer so etwas aus erzieherischen Gründen überhört, der gehört nie wieder mit Kindern zusammengelassen. Vor allem nicht beruflich.