HOHENSTEIN-ERNSTTHAL. Das Urteil gegen den Glauchauer Oberbürgermeister Marcus Steinhart (CDU) nach einer Attacke auf einen Mitschüler seines Sohnes ist rechtskräftig. Es seien keine Rechtsmittel eingelegt worden, sagte eine Sprecherin des Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal am Freitag auf Anfrage.

In dem Verfahren hatte der CDU-Politiker eingeräumt, Ende August 2022 in einer Schule in Waldenburg (Landkreis Zwickau), einem damals 13-Jährigen eine Ohrfeige gegeben zu haben. Der 47-Jährige entschuldigte sich dafür. Der CDU-Mann hatte erklärt, dass zwei Mitschüler seinem Sohn über Monate zugesetzt hätten, mit «kaum vorstellbaren Beleidigungen und Erniedrigungen». Er habe als entsetzter Vater gehandelt, der seinen Sohn beschützen wollte.
Das Amtsgericht hatte den Oberbürgermeister in der vergangenen Woche wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Bedrohung zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.500 Euro verurteilt. Mit dem Urteil von 70 Tagessätzen zu jeweils 150 Euro gilt Steinhart weiter als nicht vorbestraft.
Schüler attackiert – Glauchauer Oberbürgermeister muss vor Gericht
Wer sich wehrt und sein Kind schützt, wird verknackt. Wundert sich noch jemand?
Ich kenne jetzt die Hintergründe nicht. Aber ich habe dasselbe gedacht. Wenn die anderen Kinder wirklich so fies waren, deren Eltern sich womöglich nicht interessierten etc., dann frage ich mich auch, ob das jetzt das richtige Signal ist.
Ich habe schon eine Vermutung, dass Steinharts Sohn (und er selber auch) in der Opferpyramide nicht besonders weit oben steht, trotzdem fällt es mir schwer Mitleid für diesen Parteipolitiker zu empfinden, dessen Partei ja maßgeblich über Jahrzehnte die politischen Weichen dafür gestellt hat.
Geht’s noch? ‘Person des öffentlichen Lebens’ nimmt das Recht in die eigenen Hände und ‘bestraft’ in einer Form, die sicherlich gegen die Menschenwürde verstößt. Es hat nämlich einen Grund, dass sowohl unser Rechtssystem als auch die Kinderrechte keine Prügelstrafen vorsehen. Wie erzieht der Mann eigentlich seine eigenen Kinder? Und wenn das nur ein einmaliger ‘Ausraster’ war, dieser Herr trägt politische Entscheidungsverantwortung? Ein etwas einsichtigerer Mensch würde wohl zurücktreten, aber was ist schon so gerichtlich festgestelltes Fehlverhalten gegen (selbst)gerechte Wut und Entsetzen.
Klar, ein “einsichtiger Mensch” würde wohl zurücktreten und sein Kind vor die Hunde gehen lassen und, nachdem die Schule und Polizei gesagt hat, dass man da leider nichts machen könne, und sagen “tja, da kann man wohl nichts machen”.
Es kann/will eben nicht jeder so ein Almanopfer sein.
Was für ein Quatsch, “Almanopfer” – propagieren Sie hier ernsthaft das Faustrecht? Dann leben Sie eindeutig im falschen Staat (geschweige denn, dass Sie für diesen arbeiten). Herzliche Grüße Die Redaktion
Oder Sie, denn scheinbar gibt, laut Umfragen, immer mehr Bürger, die glauben “im falschen Staat” zu leben.
Wenn Sie tatsächlich Staatsbediensteter sein sollten, sollten Sie sich mit dieser Einstellung einen anderen Arbeitgeber suchen – oder zumindest der aktuellen Empfehlung des Philologenverbands folgen, mal das Grundgesetz zu studieren. Gerne hier nachlesen: https://www.news4teachers.de/2023/11/120-jahre-philologenverband-lin-klitzing-fordert-angehenden-lehrkraeften-das-grundgesetz-zu-vermitteln-nicht-gelaeufig-genug/
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Wutbürger…
Wer ein Klischee verwendet, möchte dem wohl auch gerecht werden.
Nothilfe kann nur in der akuten Situation und wenn das Opfer zu erkennen gibt, dass es will, dass man eingreift gewährt werden. Man kann nicht dem Täter irgendwann auflauern und dann physisch werden, das gilt als Angriff! Dafür gibt es staatliche Organe, Selbstjustiz geht nicht!
Man kann aber durchaus seinen Sprößling ertüchtigen, sich selbst zu wehren, in der Situation und mit “angemessenen Mitteln”. Mobber wollen Opfer, keine Gegner. Macht man frühzeitig, in der “Testphase” klar, dass ein Angriff für den Angreifer selbst unangenehm enden kann lässt dieser meistens ab. Das muss nicht physisch laufen, kann durchaus auf der verbalen Ebene bleiben. Leider lernen manche nur durch physische Reizüberflutung. Aber danach ist Ruhe!
Menschlich verständlich, rechtlich könnte der Richter leider nicht anders entscheiden. Selbstjustiz ist nicht erlaubt. Der Vater hätte mal besser seinen Jungen in Kampfsport geschickt, damit dieser selbst das Problem ( außerhalb der Schule,!) lösen kann.
Das bezweifel ich aber stark, wenn ich das einmal mit anderen Urteilen vergleiche, wo sehr wohl das Rechtliche sehr weit ausgelegt werden konnte.
Notwehr kann NUR IN der Situation erfolgen! Erfolgen die Übergriffe IN der Schule muss auch die Notwehr IN der Schule etlaubt sein!
Hier wird auch von Notwehr gesprochen, die sicherlich nicht passt (…Abwehr eines gegenwärtigen Angriffs..), nicht einmal Nothilfe, entschuldigender oder rechtfertigender Notstand. Wer das falsch findet: Darf der Vater des 13jährigen jetzt im Gegenzug mit drei Freunden den OB verprügeln, weil sein Junge tätlich beleidigt wurde? Aha…
Ja, es gibt es noch einen §33, Notwehrexzess, als Grund für Strafminderung oder -erlass, leider ist da die Motivation Zorn oder Rache ein Ausschlussgrund, denn die gültigen Gründe Verwirrung, Furcht oder Schrecken sind hier eher schwer zu erkennen.
Steinhart hat eine Reaktion außerhalb der institutionellen Wege gewählt, als ein Mann, der eine Karriere an der Spitze dieses Systems verfolgt. Gelten die Regeln ab einer gewissen Position nur noch für andere? Ja, das geht langsam, ist kompliziert und frustrierend, aber davor stehen genug andere Eltern mit weniger Möglichkeiten auch. Das Amtsgericht war zurückhaltend genug, nicht die problematischen 90 Tagessätze zu verhängen. Glück gehabt!