Stigmatisiert der Zeugnis-Eintrag „Rechtschreibung nicht bewertet“ Legastheniker? Karlsruhe entscheidet: Nein – wenn…

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KARLSRUHE. In manchen Zeugnissen von Menschen mit Legasthenie steht ein Vermerk darüber, dass ihre Rechtschreibung nicht benotet wurde. Drei Abiturienten aus Bayern finden das ungerecht, sind bisher aber juristisch gescheitert. Nun hat das höchste deutsche Gericht gesprochen.

Karlsruhe will urteilen. Foto: Shutterstock

In Schulzeugnissen darf laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vermerkt werden, wenn Teilleistungen bei der Benotung außer Acht gelassen wurden. Unter dem Gesichtspunkt der Chancengleichheit könne dies sogar geboten sein, sagte Gerichtspräsident Stephan Harbarth am Mittwoch in Karlsruhe. Wichtige Einschränkung: Eine solche Regelung dürfe aber nicht nur auf Fälle der Legasthenie – also einer Lese-Rechtschreib-Störung – begrenzt werden.

Drei ehemalige Abiturienten aus Bayern hatten somit Erfolg mit ihren Verfassungsbeschwerden, weil es bei Schülerinnen und Schülern mit anderen Behinderungen keine Zeugnisvermerke gab, obwohl einzelne Teilleistungen nicht bewertet wurden. Daher würden die Betroffenen benachteiligt, die Vermerke seien verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt, erläuterte Harbarth (Az. 1 BvR 2577/15 u.a.).

Menschen mit Behinderung bekommen in Schulprüfungen einen sogenannten Nachteilsausgleich. Das kann zum Beispiel bei Legasthenikerinnen und Legasthenikern bedeuten, dass sie mehr Zeit zum Schreiben bekommen.

Außerdem gibt es in vielen Bundesländern – darunter Bayern – die Option auf «Notenschutz». Auf Antrag lassen Lehrkräfte die Rechtschreibung dann nicht in die Noten mit einfließen. Sie vermerken im Zeugnis, dass sie die Leistung anders bewertet haben. Nach Auffassung der Schulbehörden soll dies die Aussagekraft von Zeugnissen sicherstellen, hatte der Vorsitzende des Ersten Senats, Stephan Harbarth, bei der Verhandlung im Juni in Karlsruhe erläutert.

Die drei bayerischen Schüler, die 2010 Abitur gemacht hatten, sehen sich durch die Zeugnisbemerkung diskriminiert und klagten sich durch die Instanzen. 2015 erteilte ihnen das Bundesverwaltungsgericht eine Absage, weil nach seiner Ansicht kein Anspruch auf Notenschutz besteht ohne dessen Dokumentation im Zeugnis. Dagegen reichten die Kläger Verfassungsbeschwerden beim höchsten deutschen Gericht ein.

«Jeder, der das liest, kann nur denken, dass der Bewerber zu dumm und grottenschlecht für alles ist»

In der Verhandlung bekräftigten die Männer in einer Stellungnahme, dass die Kommentare sie im Berufsleben einschränkten. «Jeder, der das liest, kann nur denken, dass der Bewerber zu dumm und grottenschlecht für alles ist», hieß es in dem Statement, das Anwalt Thomas Schneider verlas. «Das ist, als ob wir einen Stempel bekommen mit der Aufschrift: Vorsicht, willst du mich wirklich einstellen?»

Hingegen argumentierte der damalige bayerische Kultusminister, Michael Piazolo (Freie Wähler), die Vermerke schafften die nötige Transparenz, dass vom allgemeinen Bewertungsstandard abgewichen worden sei. Das sei wichtig, weil gerade Abschlusszeugnisse objektiv vergleichbar sein müssten. Die bayerische Gesetzeslage sei dabei nicht einmalig, mehrere andere Bundesländer handhabten es ähnlich.

Aus Sicht des Anwalts der Kläger kann man Notenausgleich und Notenschutz nicht trennen. Es gebe keinen Unterschied zwischen einer Hilfsmaßnahme wie einem Laptop, der automatisch die Rechtschreibkontrolle übernehme, und der Nichtbewertung der Rechtschreibung. Auch der Senat stellte der bayerischen Staatsregierung viele Fragen zu der Unterscheidung zwischen Nachteilsausgleich, Notenschutz und was wo einsortiert wird.

3,4 Prozent der Schülerinnen und Schüler in Bayern hätten eine Lese- und Rechtschreib-Störung, sagte der berichterstattende Verfassungsrichter Josef Christ. Laut Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie sind etwa zwölf Prozent der Bevölkerung in Deutschland von mindestens einer der Beeinträchtigungen betroffen. Bei Dyskalkulie oder Rechenstörung sind Rechenfertigkeiten beeinträchtigt, ohne dass das allein durch eine Intelligenzminderung oder unangemessene Beschulung erklärbar wäre.

Der Deutsche Lehrerverband hatte in der Verhandlung erklärt, dass in Schulen alles getan werde, um Diskriminierung zu vermeiden. Schülerinnen und Schüler zeigten in der Regel nicht mit dem Finger auf die Betroffenen oder seien neidisch auf die Hilfsmaßnahmen. News4teachers / mit Materiald der dpa

Wir haben den Beitrag, der ursprünglich das Urteil nur ankündigte, aktualisiert.

Kinder mit Legasthenie und/oder Dyskalkulie: „Schule ist für sie oftmals mit schmerzlichen Niederlagen verbunden“

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Federfuchs
5 Monate zuvor

Ich staune enorm, dass sich sogar das Bundesverfassungsgericht damit beschäftigen soll und bin auf das Ergebnis gespannt. Wird das Bundesverfassungsgericht beachten, dass es sich in der Schule bei der LRS-Diagnose meistens gar nicht um eine Legasthenie handelt? Muss dann die Schule künftig entscheiden, ob es sich bei den ausgesetzten Rechtschreibleistungen wirklich um Fälle einer Legasthenie handelt? Dafür bräuchte man dann ja Experten-Diagnosen (Fachärzte?) und nicht nur die berühmte HSP.

Wenn, ich glaube eher, dass das so kommt, das Aussetzen der Rechtschreibleistungen nicht mehr auf Zeugnissen vermerkt werden darf, wie aussagekräftig sind Zeugnisse dann noch, da man ja nich ersehen kann, wie die Leistungen dort zustande kamen, sprich, bei wem Rechtschreibleistungen eine Rolle spielten und bei wem nicht. Sieht man ja nicht. Oder darf auf dem Zeugnis vermerkt werden, dass jemand eine Legasthenie hat. Dann kann man die Rechtschreibleistungen ja auch ganz weglassen. Es werden sonst die Nicht-Legastheniker diskriminiert.

Ich würde mich wirklich fragen, wozu wir noch Zeugnisse brauchen, die eher verbergen als mitteilen. Es ist nur ein Punkt von mehreren in diese Richtung, aber einer mehr, der dazu führt, dass man mit einem „schönen Zeugnis“ nichts mehr anfangen kann. Dann hat jemand, der alles schreibt, vielleicht ein „sehr gut“ in Deutsch. Ist er dann „sehr gut“ in Deutsch, wenn er alles falsch schreibt, aber eine Legasthenie hat?

Unfassbar
5 Monate zuvor
Antwortet  Federfuchs

Interessanter ist die Frage, wer diesen Klageweg finanziert…

Meine Regelung: Mit Nachteilsausgleich nur mit Bemerkung. Wer die nicht will, wird genauso behandelt wie die anderen auch. Ende.

Maggie
5 Monate zuvor
Antwortet  Unfassbar

Den Sinn von Inklusion und dem Nachteilsausgleich genau NICHT verstanden.

447
5 Monate zuvor
Antwortet  Maggie

Ja, genau – wenn man nur feste genug die Augen verschliesst (und anderen vorschreibt, das auch zu tun) dann ändert sich die Realität…sicher beauftragen Die Privat auch den legasthenischen Anwalt oder den Steuerberater mut Dyskalkulie?

Gewächse des deutschen Pädagogenwesens…

Maggie
5 Monate zuvor
Antwortet  447

Ich bezweifle, dass ein Anwalt, der das erste und zweite Staatexamen geschafft hat, fachlich schlechter ist, als ein anderer, der keine LRS oder hat. Die meisten Gesetze kennen diese Herrschaften auswendig und ihre Sekretärinnen schreiben die diktierten Schreiben, oder der PC macht es mit der entsprechenden Software selbstständig.
Da die Steuerberater mit einer Software arbeiten und die Sonderregeln kennen müssen und wie sie was absetzen, steht auch hier einem Einsatz nichts entgegen. BTW werden nur in Ausnahmefällen Menschen mit Beeinträchtigungen einen Beruf wählen, in dem sie mit ihrer Schwäche ständig konfrontiert werden und die Ausnahmefälle haben meistens durch entsprechende Förderung die Beeinträchtigung so überwunden, dass sie fachlich genauso gut sind, wie Menschen ohne diese Beeinträchtigung – sie brauchen meistens nur etwas mehr Zeit.

Konfutse
5 Monate zuvor
Antwortet  Unfassbar

Ich sag immer, dass Legastheniker 80x mehr üben müssen. Also will ich erst einmal Bemühungen sehen. Sehe ich, dass der betreffende Schüler viel übt, dann kann man nochmals ins Gespräch kommen.

Unfassbar
5 Monate zuvor
Antwortet  Konfutse

Natürlich. Und gerade das bezweifle ich bei den Klägern, weil sie nur die Vorteile für sich nutzen wollten. Insgesamt ein Fall von „Bedenke, worum Du bittest,es könnte Die gewährt werden“.

Dejott
5 Monate zuvor
Antwortet  Unfassbar

Vorteile für sich nutzen wollen??? Unfassbar!

Xyz
5 Monate zuvor
Antwortet  Unfassbar

Dann aber bitte auch Bemerkung ins Zeugnis, wenn jemand Brille trägt, Linkshänder ist, Zahnspange trägt, heiser ist, Locken hat…. DAS wäre Gleichbehandlung.

Alex
5 Monate zuvor
Antwortet  Xyz

Inwieweit wirken sich denn Zahnspangen und Locken auf die Schulleistungen aus? Abgesehen davon: wer einen Nachteilsausgleich in Anspruch nimmt, muss das halt dann auch im Zeugnis stehen haben.

böse Pruseliese
5 Monate zuvor
Antwortet  Xyz

Eine Brille gleicht einen Nachteil aus, im Artikel geht es um Notenschutz, das sind zwei paar Stiefel.

Gleichbehandlung mit anderer Notengewichtung bei LRS wäre z.B. eine Notentabelle beim Hochsprung, die berücksichtigt, wenn Kinder noch besonders klein sind…

Unfassbar
5 Monate zuvor
Antwortet  Xyz

Kann man gerne machen. Bei einer Zahnarztpraxis halte ich das sogar für sinnvoll, weil die Geräte meist für Rechtshänder gebaut sind. Die Brille ist im Führerschein vermerkt, ihr Vorschlag ist also nicht neu.

Hysterican
5 Monate zuvor
Antwortet  Xyz

Quatsch!!…. das hat ja keinerlei Einfluss auf die beruflichen Anforderungen und Tätigkeiten .es sei denn, man will Jetpilot oder Astronaut werden … und da habe ich auch noch nie gehört, dass jemand gegen die Esa oder die Nasa geklagt hat, weil er / sie wg spezifischer Einschränkungen nicht in die nähere Auswahl gekommen ist.

Riesenzwerg
5 Monate zuvor
Antwortet  Xyz

Mein Ironiedetektor rastet aus!

böse Pruseliese
5 Monate zuvor
Antwortet  Unfassbar

Ein Nachteilsausgleich sind z.B. größer kopierte Texte, die Gelegenheit, ein Wörterbuch zu benutzen etc.
Das ist vergleichbar mit einem Sitzplatz in der ersten Reihe für Kinder mit Sehbeeinträchtigungen, Tisch und Stuhl in angepasster Größe bei sehr kleinen oder sehr großen Kindern etc.
Auch Brille und Hörgerät sind Nachteilsausgleiche, wenn auch nicht schulischer Art.
Hier geht es um einen sog. Notenschutz, also eine andere Gewichtung in der Bewertung.
Das wird oft verwechselt.

Keke
5 Monate zuvor
Antwortet  Federfuchs

LRS wie auch Dyskalkulie können nur durch eine Testung beim Facharzt festgestellt werden und sind verbunden mit einer IQ Testung, um die Teilleistungsstörnung festzustellen. Eine Erwähnunh finde ich aber trotzdem sinnvoll, da mit der Begründung Stigmatisierung auch jegliche Zeugnisnoten in Frage gestellt werden könnten (er kann halt nicht besser Bio, was soll er machen…).

Xyz
5 Monate zuvor
Antwortet  Keke

Sind Zeugnisnoten wirklich so tiefgehend objektiv, von Land zu Land und von Schule zu Schule genau identisch?

Unfassbar
5 Monate zuvor
Antwortet  Xyz

Solange es nichts besseres gibt, müssen wir damit arbeiten. Die Berichtzeugnisse sind jedoch noch subjektiver.

Dejott
5 Monate zuvor
Antwortet  Xyz

Wer glaubt, dass Noten gerecht und objektiv sind-der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.

potschemutschka
5 Monate zuvor
Antwortet  Keke

Welche Fachärzte sind das? Interessiert mich persönlich, da bei meinem Enkel eine isolierte Rechtschreibschwäche attestiert wurde. Allerdings durch das Duden-Institut, die bieten auch gleich die Therapie an (nicht billig), aber die Schule akzeptiert deren Diagnose.

ExLehrerin
5 Monate zuvor
Antwortet  potschemutschka

Das sind Psychologen, Psychotherapeuten oder Kinderärzte, die entsprechende Weiterbildung haben. Meistens akzeptiert die Schule nur das Ergebnis vom Psychologen, der auch beim Landesamt/Jugendamt angestellt ist. Meistens ist das ein sehr langes Prozedere. Lohnt sich nur, wenn man die Kosten vom Jugendamt finanziert bekommen möchte.

potschemutschka
5 Monate zuvor
Antwortet  ExLehrerin

Danke!

Riesenzwerg
5 Monate zuvor
Antwortet  ExLehrerin

Bei uns werden die Testungen an der Schule von einer entsprechend geschulten Lehrkraft gemacht.

Da kommt kein Arzt dazu.

Grundvoraussetzung – in keinem Fach schlechter als 3. Seit der Grundschule.

Das schließt von vorneherein viele aus.

Federfuchs
5 Monate zuvor

*jemand, der alles falsch schreibt (Korrektur)

Sporack
5 Monate zuvor

Zu „Abschlusszeugnisse müssen objektiv vergleichbar sein“.
Damit dies sein kann, muss man aber zunächst andere Metriken finden, gemäß denen verlässlich bewertet werden kann.

Jedes Benotungsschema, welches mir untergekommen ist, besteht aus einer erheblichen Portion Individualismus; d.h. die Note, die Punkte oder auch das schriftliche Gutachten, sind stets höchst persönlicher Urteile; die höchst unwahrscheinlich Jahrgangsgrenzen oder den Austausch von Gutachter/innen,Bewerter/innen überstehen.

Unfassbar
5 Monate zuvor
Antwortet  Sporack

Stichwort Gefälligkeitsgutachten…

Grillsportler
5 Monate zuvor

Warum haben die Betroffenen denn nicht auf die Nicht-Bewertung der Rechtschreibung verzichtet und so den Vermerk vermieden? Ich würde ja nicht den Eindruck erwecken wollen, die „Vorteile“ einer solchen Einschränkung mitzunehmen, aber auf die „Nachteile“ verzichten zu wollen.

Was ist, wenn ein Arbeitgeber erst nachträglich von einer Rechtschreibschwäche erfährt, da der Angestellte den Anforderungen des Berufs gar nicht gerecht werden kann – womöglich noch in einem Job, in dem es eben sehr auf die Rechtschreibung ankommt?

dickebank
5 Monate zuvor
Antwortet  Grillsportler

Der Vermerk über die Gewährung des Nachteilsausgleichs ist ja aus Sicht des BverfG nicht unrechtmäßig. Dass dieser Vermerk ausschließlich im Fall von attestierter Legasthenie auf dem Abschlusszeugnis erfolgt ist, ist ein Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip, da bei Gewährung eines Nachteilsausgleichs bzw. Notenaussetzung aus anderen Gründen, der entsprechende Vermerk unterblieben ist.

Kaffeetasse
5 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Geht es nicht nur um die Notenaussetzung???

Xyz
5 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Da muss man sauber unterscheiden:
Notenschutz – eine Einschränkung wird bei der Bewertung so berücksichtigt, dass nur Teile der Leistungsmessung benotet werden. Das wird entsprechend auf dem Zeugnis vermerkt.
Nachteilsausgleich – Einschränkungen werden kompensiert und die ganze Leistungsmessung wird benotet. Wird nicht im Zeugnis vermerkt. Z. B. Brille ist ein klassisches technisches Hilfsmittel, um eingeschränkte Sehfähigkeit zu kompensieren, dass Leseleistung benotet werden kann. Brille wird im Zeugnis nicht vermerkt.
Im Urteil wurde ein Zeugnis von 2010 korrigiert. Inzwischen wird diese Unterscheidung sowieso schon berücksichtigt.

Grillsportler
5 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Jau, hatte vor Bekanntgabe des Urteils kommentiert!

Autobahnabfahrt
5 Monate zuvor
Antwortet  Grillsportler

Bei den „Kleinen“ geht es beim Notenschutz vor allem darum, sie nicht zu frustrieren, wenn sie trotz Anstrengung immer nur schlechte Noten bekommen. Man könnte ja festlegen, dass dies nur noch auf Bewerbungszeugnissen zu vermerken sei. Aber nun muss erst einmal das BVG entscheiden. Dann kann man weiter sehen.

Bei uns erfolgt inzwischen eine Notenaussetzung nur noch, wenn die Eltern das beantragen. Allerdings werden sie von den Fachlehrern fast schon dazu gedrängt. Dann bekommt das Kind keine schlechten Noten mehr und das war’s in den meisten Fällen. Vielleicht deshalb?

Hysterican
5 Monate zuvor
Antwortet  Grillsportler

Dann wird er es vermutlich bei ggf stattfindenden Einstellungstests feststellen.

…und dann??

Btw.
Ich finde, dass mein Mangelhaft in Mathematik auch nicht auf dem Zeugnis stehen darf, weil die „Alltagsmathematik“ auf dem Weg zum Abitur eine immer kleinere Rolle spielt und man sich mit „anderen mathematischen Theoremen befasst, die die meisten Menschen in ihrem alltäglichen Dasein de facto nicht benötigen.

Ist dann die 5 in Mathe nicht auch ein lebenslanges Stigma, das so nicht auf ein Zeugnis gehört?

Ich frag ja nur mal so…?

Grillsportler
5 Monate zuvor
Antwortet  Hysterican

Ja, am besten schreiben sich die Schüler ihre Zeugnisse demnächst selber, oder wir verzichten ganz auf Noten und die potentiellen Arbeitgeber müssen eben selbst feststellen, ob sie jemanden gebrauchen können oder nicht. Würde mir den Job ungemein erleichtern!

447
5 Monate zuvor
Antwortet  Grillsportler

Finde ich auch.

Das spart dann Lehrern wenigstens das unwürdige Gehampel um die Noten und die Arbeit.

Ich persönlich brauche Noten jedenfalls nicht unbedingt erteilen…

Wutbürger
5 Monate zuvor
Antwortet  Hysterican

Klar geht das. Das Zauberwort lautet Dyskalkulie und wird dann genauso gehandhabt..

Unfassbar
5 Monate zuvor
Antwortet  Wutbürger

In NRW gibt es für Dyskalkulie meinen Ausgleich.

uesdW
5 Monate zuvor
Antwortet  Hysterican

Nicht unbedingt. Wenn man so manche Promis hört, ist eine Person eher suspekt, wenn sie keine 5 drin stehen hat. Da kann man doch nicht normal sein.
Späßle

Rainer Zufall
5 Monate zuvor
Antwortet  Grillsportler

Die Kläger würden anmerken, dass Sie bereits dem Vorueteil unterliegen würden, ihre ganzen Leistungen in Deutsch gering zu schätzen, ungeachtet der Note.
Alle anderen Bereiche des Deutschunterrichtes werden durch den Vermerk der Rechtschreibung untergeordnet. Ich halte diese Diskussion daher für recht sinvoll

Finagle
5 Monate zuvor
Antwortet  Grillsportler

Dann muss er halt differenzierte Arbeitsangebote machen und Nachteilsausgleiche bereitstellen…

Unfassbar
5 Monate zuvor
Antwortet  Finagle

Diese Angebote sind aber mit Arbeit verbunden, die mit sich auf dem Ausgleich ausruhen nicht vereinbar sind. Ja, die meisten meiner LRS-Fälle ruhen sich sehr gerne auf dem Gutachten aus.

Klaus Lehmkuhl
5 Monate zuvor

Die Richter wissen nicht , wie viel Schaden sie mit diesem Urteil anrichten . So wird Zeugnissen ein weiteres Stück Aussagefähigkeit genommen . Man darf ja auch nicht mehr vermerken , wie viel jemand gefehlt hat . So zwingt man kommenden Arbeitgebern die Katze im Sack auf . Die Schule muss wieder Leistung einfordern . Ohne Wenn und Aber . Und keine “ Nachteilsausgleiche “ mehr . Alles falsch geschrieben , trotzdem volle Punktzahl . Das kann nicht klappen .

Kaffeetasse
5 Monate zuvor
Antwortet  Klaus Lehmkuhl

Die Richter erlauben es aber!!!

MINT-Lehrer
5 Monate zuvor
Antwortet  Klaus Lehmkuhl

Mehr Leistung einfordern – volle Zustimmung! Aber ganz auf Nachteilsausgleiche würde ich nicht verzichten, vor allem nicht bei körperlichen Einschränkungen. Ich hatte einmal eine Schülerin mit verkrüppelten Händen, die deshalb nicht so schnell schreiben konnte wie die anderen. Daher bekam sie einen Nachteilsausgleich derart, dass sie bei schriftlichen Arbeiten 20 % länger Zeit bekam. Ähnlich war es mit einem stark sehbehinderten Schüler, der mehr Zeit zum Lesen benötigte. Das darf nicht aufgegeben werden.

Klaus Lehmkuhl
5 Monate zuvor
Antwortet  MINT-Lehrer

Das ist natürlich etwas Anderes …

Lisa
5 Monate zuvor
Antwortet  Klaus Lehmkuhl

Ich als medizinischer Laie würde mir nicht anmaßen, Behinderungen oder Krankheiten zu definieren oder gar zu beurteilen. Ich wundere mich, mit welcher Leichtigkeit das hier geschieht.

pfk
5 Monate zuvor
Antwortet  Lisa

Dazu gibt es ganz klare Auflistungen: zum Beispiel hier

https://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/VersMedV.pdf

Hysterican
5 Monate zuvor
Antwortet  Lisa

Richter machen aber genau das!

Xyz
5 Monate zuvor
Antwortet  Klaus Lehmkuhl

Wo genau ist die Grenze?

DerDip
5 Monate zuvor
Antwortet  MINT-Lehrer

Ich denke, dass sich dabei alle einig sind. Diese Nachteilsausgleiche müssen dann aber transparent sein.

GriasDi
5 Monate zuvor
Antwortet  Klaus Lehmkuhl

Die Unternehmen werden sich schon zu helfen wissen und entsprechende Tests entwerfen.

Alex
5 Monate zuvor
Antwortet  Klaus Lehmkuhl

Seit wann darf man denn nicht mehr vermerken, wie viel jemand fehlt?? Das steht doch direkt unter dem Zeugniskopf: versäumte Stunden: xxx, davon unentschuldigt: xxx.

Klaus Lehmkuhl
5 Monate zuvor
Antwortet  Alex

Das gilt nicht für Abschlusszeugnisse . Auf ihnen dürfen keine Fehlzeiten vermerkt werden .

SchadeMarmelade
5 Monate zuvor
Antwortet  Alex

Nicht im Abschlusszeugnis.

447
5 Monate zuvor
Antwortet  Alex

Zeugnisse unserer Schule enthalten das nicht mehr, Hippietum halt.

Aber, wie immer bei Ideologen:
Vor ein paar Jahren griße Aufregung bei einigen im Lehrerzimmer: Da hat ein großer regionaler AG doch tatsächlich ganz bauernschlau das Halbjahreszeugnis DAVIR mitgefordert! Wieso darf der so schlau sein, der soll dumm sein und das fake-Zeugnis akzeptieren!!!111elf! 😀

Finagle
5 Monate zuvor
Antwortet  Alex

Auf dem Abschlusszeugnis… weswegen Arbeitgeber ja auch gern zusätzlich das Halbjahreszeugnis oder das des Vorjahres sehen wollen… der Fehlzeiten wegen und um ein Progressionspotential abschätzen zu können.

gehtsnoch
5 Monate zuvor
Antwortet  Alex

Attestiere zum Kommentar: Mangelhaftes Grundwissen oder eben keine Lehrkraft.

Egvina
5 Monate zuvor
Antwortet  gehtsnoch

Oder Grundschullehrer. Da hat man mit Abschlusszeugnissen eher selten zu tun. Gehört entsprechend auch nicht zum erforderlichen Grundwissen der Lehrkräfte in der Primarstufe.
Attestiere zum Kommentar: mangelhaftes Grundwissen im Aufbau des deutschen Schulsystems und/ oder eben keine Lehrkraft.

DerDip
5 Monate zuvor
Antwortet  Klaus Lehmkuhl

Ja. Mir fällt dazu auch nichts mehr ein. Passt aber in die aktuelle Zeit, in der Tatsachen und Ergebnisse nicht so wichtig sind wie Empfindungen und Gefühle der Diskriminierung.

Welchen Zweck soll ein solch beschönigtes und verfälschtes Zeugnis erfüllen? Damit Legastheniker Germanistik studieren können und Menschen mit Dyskalkulie Informatik? Konsequenterweise müsste es dann für blinde einen Nachteilsausgleich bei der praktischen Führerscheinprüfung geben und für Menschen die stark zittern ein Nachteilsausgleich bei der praktischen Ausbildung zum Chirurgen oder Zahnarzt.

Lisa
5 Monate zuvor
Antwortet  DerDip

Als Lehrer sind solche Menschen doch gut geeignet! Sie wissen nämlich, an was es bei den Schülern hängt bzw was nicht verstanden wird. Ein mathematischer Überflieger kann oft nicht nachvollziehen, warum schon der Zahlenraum bis 10 nicht verstanden wird. Und entgegen landläufiger Vorstellung, um Informatiker zu sein, muss man nicht gut in Mathematik sein.

DerDip
5 Monate zuvor
Antwortet  Lisa

Ihrem letzten Satz entnehme ich, dass Sie nicht wissen, was Informatik umfasst.

Zu ihrem erste Teil hätte ich eine Frage: Verstehe ich es richtig, dass sie es für besser halten, wenn Lehrer ihren eigenen Stoff nicht beherrschen weil diese mehr Verständnis für Schüler haben, die dies ebenfalls nicht tun?

Und noch eine Frage: Spielt in Ihrer Gedankenwelt sowas wie Leistung und Fähigkeit überhaupt eine Rolle?

Was_mal_gesagt_werden_muss
5 Monate zuvor
Antwortet  DerDip

Auch an Sie eine Frage: Spielen in ihrer Gedankenwelt Empathie, differenziertes Denken und eine positive Einstellung zu Menschen eine Rolle?

DerDip
5 Monate zuvor

Klar. Aber nicht, wenn ich einen fachlich guten Arzt, Rechtsanwalt oder Statiker suche. Dann sind mit die fachlichen Fähigkeiten wichtiger, als die Empathie. Ihnen etwa nicht?

Lisa
5 Monate zuvor
Antwortet  DerDip

Ich beispielsweise hätte als Kind eine auffällige Matheschwäche( und Asperger Autismus) . Da wurde aber nix diagnostiziert, es waren die Siebziger, und man musste damit klar kommen, etwas nicht zu können. Etwa mit 15 verstand ich die Sache aber und hatte ab da eine 2. Als Mathematiklehrerin in der GS – und da wird der Stoff eigentlich von jedem beherrscht, der das Schulsystem durchlaufen hat, das wichtige ist die Fachdidaktik – weiß ich eben, wo es bei den Schülern hapert. Das sind so typische Sachen, wie wenn sich jemand immer um 1 verrechnet. Da gehen bei mir sofort die Alarmglocken an, und da gibt es Privatnachhilfe.
Ich kenne doch mittlerweile einige Informatiker und einen Physiker, die in der Schule keine guten Mathematiknoten hatten.
Nein, Sie haben mich nicht richtig verstanden oben. Natürlich muss ein Lehrer seinen Stoff beherrschen. Doch weil er es in der Schule erstmal nicht geschafft hat als er Schüler war, heißt das nicht, dass er es nie wieder schafft und dass man Behinderungen nicht kompensieren kann. Es gibt mittlerweile ausgefeilte Rechtschreib- und Vorleseprogramme oder persönliche Assistenz,cda ist es egal, ob der Anwalt Legastheniker oder blind ,( ich kannte auch einen blinden Anwalt,- wie liest der nur die Gesetzbücher? Er hat an einer Hochschule des Bundes Jura unterrichtet) Ist.
Es gibt so viel im Leben,was noch ganz anders laufen kann. Abiturienten mit Legasthenie bereiten mir unter den Jugendlichen die geringste Sorge.

Biene
5 Monate zuvor
Antwortet  Lisa

Bestes Beispiel Albert Einstein. Katastrophale Noten in der Schule und am Ende ist er sogar einer derjenigen, die sich mit den Atomen beschäftigen.
Hätte wohl auch kaum ein Lehrer von ihm geglaubt.

DerDip
5 Monate zuvor
Antwortet  Biene

Und was hat dies mit Nachteilsausgleichen zu tun?

DerDip
5 Monate zuvor
Antwortet  Lisa

Sie vermischen aber jetzt einige Aspekte.

Noten basieren auf erbrachter Leistung. Die erbrachte Leistung muss nicht mit den Fähigkeiten übereinstimmen. Es gibt genug Schüler die keine Leistung erbringen, obwohl sie die Fähigkeiten dazu besitzen.

In ihrem Fall hatten Sie wohl die Fähigkeiten in Mathe, waren jedoch nicht in der Lage die Leistung zu erbringen.

Wenn es um Nachteilsausgleiche geht, dann geht es doch aber darum, Menschen, die in gewissen Bereichen über mangelnder Fähigkeiten verfügen, diese in eben diesen von der Leistungsbewertung auszuschließen. Das ist an vielen Stellen möglich und sinnvoll. Es muss aber für alle ersichtlich sein und es muss auch klar sein, dass dies kein Freifahrtschein ist.

Ich möchte jedenfalls einen Steuerberater haben, der rechnen kann und einen Taxifahrer, der sehen kann, sowie einen Zahnarzt, der beim Bohren nicht zittert.

Sie sehen den Aspekt der Leistungsbewertung aus Sicht und Ungerechtigkeiten.

Ich sehe den Aspekt der Leistungsbewertung aus Sicht von jemanden, der sich einen Eindruck über die Fähigkeiten, Stärken und Schwächen einer anderen Person machen möchte.

DerDip
5 Monate zuvor
Antwortet  Lisa

Und nich eine Anmerkung. Ich habe nichts gegen Abiturienten mit Legasthenie. Ich habe aber etwas dagegen, wenn versucht wird, dies zu verschleiern.

MINT-Lehrer
5 Monate zuvor
Antwortet  Lisa

Letzterem muss ich widersprechen. In der Oberstufe korrelieren die Mathe- und die Informatiknote meiner Erfahrung nach doch sehr stark, weil in beiden Fächern dasselbe logisch analytische Denken gefordert ist.

OMG
5 Monate zuvor

Wir schenken ein „g“ für den Titel

Kaffeetasse
5 Monate zuvor

Entscheidung gefallen. Es darf auf dem Zeugnis vermerkt werden.

Alx
5 Monate zuvor
Antwortet  Redaktion

Wobei die Kläger sich unter Umständen einen Bärendienst erwiesen haben. Nun muss ein derart generalisierter Vermerk erfunden werden, dass alle möglichen Schwierigkeiten in Betracht kommen.
Ob dadurch die Bewerbungschancen Betroffener steigen ist höchst fraglich.

Unfassbar
5 Monate zuvor
Antwortet  Alx

Geliefert wie bestellt halt…

uesdW
5 Monate zuvor

O.K. wenn man das nicht mehr reinschreiben darf, dann setzten wir halt bei den anderen die Information, bei der Leistungserhebung wurde die Rechtschreibung berücksichtigt, ins Abschlußzeugnis.

Kaffeetasse
5 Monate zuvor
Antwortet  uesdW

Super Idee !!!!!!!!

Alx
5 Monate zuvor

foll Ungerächt!

Fragezeichen
5 Monate zuvor

In Berlin heißt es immer, wenn im Zeugnis an einer Stelle keine Note gegeben werden kann, also Vermerk o.B., muss das bei den Bemerkungen erläutert, also der Leistungsstand verbal eingeschätzt werden! In Bayern nicht?

Maggie
5 Monate zuvor

Ich finde es interessant, dass davon ausgegangen wird, dass es sich hier um einen „erschlichenen“ Vorteil handelt. Nein, es handelt sich um eine ärztlich festgestellte Benachteiligung einer Person und nur diese wird ausgeglichen.
Im übrigen gewähren die Universitäten ziemlich problemlos einen Nachteilsausgleich, bei entsprechender Bescheinigung. Auch für ein Latinum, das hier nachgeholt wird, wird ein Nachteilsausgleich bewilligt.
Nur an den Schulen wird daraus ein riesen Thema gemacht. Als ob jemand, der eine entsprechende starke Beeinträchtigung hat, genau in diesem Berufsfeld arbeiten will. Das sind wenn dann die Menschen, die ihre Beeinträchtigung überwunden haben.
Genau aus dieser Denkweise wurde Deutschland in Bezug auf Inklusion von der UN abgemahnt.
https://blog.zeit.de/stufenlos/2015/04/20/un-ausschuss-inklusion-deutschland-magelhaft/

DerDip
5 Monate zuvor
Antwortet  Maggie

Ich kenne einen konkreten Fall in dem eine Person mit Lese/ Rechtschreibschwäche u.a. Deutsch als angehende Grundschullehrerin studiert und bestanden hat – mittels Nachteilsausgleiche (in NRW). Das halte ich dann schon für absurd. Also um auf ihre Annahme zurückzukommen: Ja, es gibt die Leute, die in genau diesen Berufsfeldern arbeiten wollen.

Xyz
5 Monate zuvor
Antwortet  DerDip

In Ihrer Logik entscheidet dann die superobjektive Lehrkraft, welche Berufe für jemanden in Frage kommen?

DerDip
5 Monate zuvor
Antwortet  Xyz

Keinesfalls. Aber es sollte schon transparent dargestellt werden, welche Fähigkeiten etwas hat. Dann kann jeder Arbeitgeber/Kunde selbst entscheiden, wen er für Kompetent genug hält oder nicht.

Ich wünsche mir für meine Kinder jedenfalls keine Deutschlehrer mit Lese/Rechtschreibschwäche. Wer das möchte, soll dies gerne explizit äußern und Begründung warum.

Maggie
5 Monate zuvor
Antwortet  DerDip

Da Sie ja einen konkreten fall kennen, können Sie bestimmt ein paar klärende Fragen beantworten:
Worin bestand der Nachteilsausgleich? Aus mehr Schreibzeit, oder einem PC zum schreiben, dem Einsatz eines Wörterbuchs?

Wie Sie lesen können, habe ich nicht behauptet, dass es Ausnahmefälle gibt. Diese haben sich meistens so toll entwickelt, dass sie nur mehr Zeit brauchen, um Texte zu verfassen oder zu kontrollieren. Daher wird von den Hochschulen – was ich bisher mitbekommen habe – meistens mehr Bearbeitungszeit eingeräumt – mehr nicht. Dann wird die Klausur normal bewertet.
Wenn die Lehrkraft jetzt etwas langsamer an die Tafel schreibt oder etwas länger beim Korrigieren braucht, sagt das nichts darüber aus, ob sie fachlich geeignet ist, den Kindern das Schreiben und Lesen beizubringen – sie kennt garantiert mehr Methoden dies zu erlernen als die „normale“ Lehrkraft.

Außerdem muss die Person, nach bestanden Uni-Studium immer noch durch das Referendariat. Hier wird sie entsprechend beurteilt und wenn sie nicht für den Beruf geeignet ist, dann kommt sie da auch nicht durch.

Es ist natürlich viel bequemer gleich populistisch den Verfall des Bildungssektors auszurufen, nur weil Menschen mit einer Einschränkung dort arbeiten. Die UN hat vollkommen recht, dass Deutschland von der Inklusion weit weg ist, da viele ja nicht einmal eine Integration wollen – von Inklusion sprechen wir hier überhaupt nicht, da man dann, wenn Inklusion wirklich praktiziert wird, nicht mehr darüber spricht. Gerne hier nachlesen:
https://www.vdk.de/bayern/pages/26741/inklusion_und_integration?dscc=ok
Oder auch nur das Bild betrachten.

DerDip
5 Monate zuvor
Antwortet  Maggie

Diese Person hat das Referendariat bestanden. Die gemachten Fehler im Hinblick auf Rechtschreibung wurden einfach ignoriert (bei der UPP).

Um es konkret zu formulieren. Diese Person konnte im Zweifel nicht sagen, ob ein Schüler ein Wort korrekt geschrieben hat oder nicht.

Maggie
5 Monate zuvor
Antwortet  DerDip

Das darf so natürlich nicht sein. Ich kenne einige Oberstufenkollegen, die auch mal LRS diagnostiziert bekommen haben, diese aber so im Griff haben, dass sie eine gute Rechtschreibung haben und auch Rechtschreibung korrigieren können. Sie benötigen nur etwas mehr Zeit und man sieht im Abitur durchaus, dass die Korrekturen der Lehrkräfte nicht mehr oder weniger Abweichungen vom Zweitkorrektor haben, als üblich ist.
Aber in Ihrem Fall haben wohl die Fachleiter geschlampt, denn wenn ich – egal ob LRS oder nicht, keine gute Rechtschreibung habe, kann ich nicht auf SuS losgelassen werden.
Ein Maurer, der keine Mauer gerade hochziehen kann, wird auch nicht übernommen – das hat aber grundsätzlich nichts mit einem Nachteilsausgleich zu tun, sondern mit falsch verstandener Inklusion.

DerDip
5 Monate zuvor
Antwortet  Maggie

Ich gleibe nicht, dass die Fachleiter geschlampt haben. Sie waren wohl gezwungen so zu handeln (genauso wie Lehrer an der Schule in solchen Fällen ja keine Wahlmöglichkeit haben).

Aber dann sind wir uns im Grunde einig. Entscheidend ist ob jemand für einen bestimmten Beruf die notwendigen Fähigkeiten mitbringt. Wie ist am Ende egal, aber sie müssen vorhanden sein.

Simon
5 Monate zuvor

Das Urteil betrifft Fälle von 2010. Damals wurde sogar noch die Diagnose im Zeugnis genannt. Mittlerweile gibt es in Bayern schon längst andere Vorgaben seitens des KMs. Jeder Notenschutz wird genannt ohne die Diagnose zu erwähnen. Also zum Beispiel auch: Der Schüler hat am Fach Sport teilgenommen, seine Leistung wurde nicht bewertet. Insofern würde das Urteil den aktuellen Vorgaben entsprechen, da unabhängig von der Behinderung jede Notenschutzmassnahme genannt wird. Interessant ist jetzt nur, ob der Nachteilsausgleich auch genannt werden müsste, dabei handelt es sich meist um Zeitverlängerungen. Und ob das Nichtnennen einer Zeitverlängerung bei einem Hörgeschädigten ebenfalls einer Ungleichbehandlung von Legasthenikern entsprechen würde. Dann wären auch alle Zeugnisbemerkungen bis heute abzuändern.

Mindful_Mess
5 Monate zuvor

Ich finde es interessant, dass wir nicht einmal darüber nachgedenken, ob unsere Weg heranwachsende Menschen mit Noten zu versehen noch der Richtige ist.

Ich finde unser System nicht mehr zeitgemäß. Insbesondere in Zeiten von KI und Digitalisierung könnten viel bessere Bewertungsstrukturen geschaffen werden, um zu prüfen, ob SuS einen bestimmtes Wissens- und Kompetenzniveau erreicht haben.

Unfassbar
5 Monate zuvor
Antwortet  Mindful_Mess

Nennen Sie mal eine, die in vertretbarer Zeit durch eine Person für eine Gruppe von 30 Kindern oder Jugendlichen geleistet werden kann. Anschließend eine, die diese Person für acht oder zehn solcher Gruppen in pro Gruppe deutlich kürzerer Zeit leisten kann. Die Methode muss der heutigen Version über Klassenarbeiten usw. in punkto Validität, Objektivität und Zeiteffizienz so überlegen sein, dass sich der Aufwand für die Umstellung lohnt.

Unfassbar
5 Monate zuvor

Ich finde das Urteil vernünftig. Viel ändern wird es nicht, weil LRS die mit Abstand größte Gruppe darstellt. Immerhin müssen sich die Betroffenen gut überlegen, ob sie den schulischen Vorteil mit einer Zeugnisbemerkung erkaufen wollen oder nicht.

Lisa
5 Monate zuvor
Antwortet  Unfassbar

Eigentlich sollte die Inklusion gesellschaftlich so weit sein, dass man mit Behinderungen offen umgehen kann. Der Legastheniker braucht halt ein gutes Rechtschreibprogramm, dann geht es doch.

Unfassbar
5 Monate zuvor
Antwortet  Lisa

Offenheit ist Transparenz. Diese wird mit dem Vermerk auf dem Zeugnis gewahrt.

Grillsportler
5 Monate zuvor
Antwortet  Lisa

Bedeutet ein offener Umgang denn nicht auch, dass Schwächen/Einschränkungen, auf die ja von Seiten der Schule mit verringerten Leistungsanforderungen reagiert wird, auch nach außen transparent gemacht werden?

Lisa
5 Monate zuvor

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so stört. Ich hatte immer ein Attest in Sport oder gar keine Note, und kein einziger Arbeitgeber ganz gleich ob freie Wirtschaft oder Staat hat mich jevdarauf angesprochen. ( Teil-Befreiungen gab es noch nicht) Aber gut, ich würde dem Abiturienten raten,was ich auch im Falle eines schlechten Abiturs rate: Den Bachelor gut in einem Neigungsfach machen, danach interessiert sich kein Mensch mehr für dein Abizeugnis und du bewirbst dich damit.

Unfassbar
5 Monate zuvor
Antwortet  Lisa

Die haben aber keine Situation erlebt, in der es auf eine Sportnote oder sportliche Leistungen ankam. Rechtschreibung oder Lesen ist viel relevanter.

potschemutschka
5 Monate zuvor

Meiner subjektiven Beobachtung nach, hat die Zahl der Menschen mit LRS und Dyskalkulie in den letzten Jahrzehnten stark zugenommen. Gibt es eigentlich wissenschaftliche Untersuchungen dazu? Da diese ja genetische Ursachen haben, wie immer betont wird, wäre es interessant zu erforschen, woran diese Zunahme liegt. Oder gibt es auch nicht-genetisch bedingte LRS und Dyskalkulie? Wenn ja, wäre auch da interessant zu wissen, woran es liegt. Meine persönliche Meinung dazu: Es gibt einen relativ konstanten Anteil genetisch bedingter Fälle, aber ein zunehmender Teil ist durch gesellschaftliche Veränderungen bedingt. Kinder, die im Kleinkindalter kaum noch mit realen Gegenständen hantieren, haben Probleme mit der Raum-Lage-Beziehung, mit dem Abschätzen von Mengen, Größen, Gewichten usw. („Generation alles digital“). Für LRS kommt noch hinzu, dass kaum noch mit der Hand (ab)geschrieben wird, sich also Wortbilder kaum festigen, plus Rechtschreibkontrollprogramme … Manche Kinder, die Schwierigkeiten beim Lesen haben, haben oft auch einen geringen Wortschatz (auch D-Muttersprachler). Einige (viele?) Fälle sind mMn (gestützt auf Beobachtungen in 40 Dienstjahren) hausgemacht und wären z. T. vermeidbar. Entsprechende Prävention müsste schon im Vorschulalter beginnen (es gab da mal ein Programm von Breuer/Weuffen zur Diagnostik von LRS – Vorschulalter bzw. 1. Schuljahr man konnte damit als (Sonderschul-)Lehrer gut arbeiten und Fördermaßnahmen planen).

Lisa
5 Monate zuvor
Antwortet  potschemutschka

Greifen und Be-greifen sind nicht nur sprachlich verwandt.

Dagmar
5 Monate zuvor
Antwortet  potschemutschka

Ja, es gibt auch genetisch bedingte LRS und Dyskalkulie. Stärken und Schwächen vererben sich ebenso wie vieles andere auch.

potschemutschka
5 Monate zuvor
Antwortet  Dagmar

Die genetischen Ursachen streite ich nicht ab, mich wundert nur die Zunahme der Diagnosen, dies ist mMn. nicht allein auf genetische Ursachen zurückzuführen. Also, welche Ursachen hat diese Zunahme?

Xyz
5 Monate zuvor
Antwortet  potschemutschka

Das ist wie mit Brillen. Heute gibt es viel mehr Menschen mit Brille als früher. – Es hängt eben auch damit zusammen, dass man heute genauer sehen muss.

Unfassbar
5 Monate zuvor
Antwortet  potschemutschka

Da es viel mehr LRS als Dyskalkulie gibt, gehe ich von der Testung aus. Bei LRS wird nicht deutlich genug zwischen (krankheitsbedingt) nicht gekonnt und nicht geübt unterschieden. Dyskalkulie ist dagegen so selten, dass ich einem zu harten Test annehme.

Ingo
5 Monate zuvor

Passend zum Thema sind die meisten Kommentatoren beim Lesen selber nicht in der Lage,
den Anlass diese Klage zu lesen und die Motive des Betroffenen zu verstehen.
Wenn Absolventen auf Arbeitsmarkt schlechtere Chancen haben, weil sie bei Bewerbungen aufgrund des offensichtlichen Stigmas von vornherein aussortiert werden (selbst wenn die Schwäche eben kein Problem mit der angestrebten Tätigkeit darstellen sollte!), dann ist das doch sehr bedenklich und gehört zurecht angeprangert.
Man schaut offenbar nur auf Schwächen und nicht auf mögliche Stärken. Und dann JAMMERN Arbeitgeber über zuwenig Azubis und weinen Krokodilstränen, weil viele sich (zurecht!) konsequenterweise dann lieber für ein Studium entscheiden? Mein Mitleid hält sich da in Grenzen.

E.S.
5 Monate zuvor
Antwortet  Ingo

Ich halte Ihre Analyse für grundfalsch.
Die Behauptung, dass sich viele Schulabgänger für ein Studium entschieden, weil sie auf Grund ihrer Schwächen auf dem Arbeitsmarkt (mit seinen Ausbildungsplätzen) schlechte Chancen hätten, kommt mir sogar aberwitzig vor.
Das läuft auf die Aussage hinaus, dass ein Studium leichter ist als eine Ausbildung (Lehre).

Ingo
5 Monate zuvor
Antwortet  E.S.

Das behaupte ich nicht, sondern das könnte man vielleicht als eines von vielen Motive schließen, weshalb sich viele lieber für ein Studium anstelle einer Ausbildung entscheiden. Um leichter oder schwerer geht es gar nicht. Aber um die Chancen bei Bewerbungen. Der Kern meiner Aussage ist der, dass Arbeitgeber es selber schuld sind, wenn sie über fehlende Azubis jammern, aber zugleich Interessenten vielleicht wegen eines solchen Stigmas ablehnen. Warum wird DAS denn nicht diskutiert? Wenn betroffene Absolventen genau das berichten, warum sollten sie sich dann für eine Ausbildung entscheiden um sich so behandeln zu lassen?
Solange solche Dinge vorkommen, können Arbeitgeber sich ihre Krokodilstränen , ihr Mimimimimi über „Akademisierungswahn“ und Gejammer über fehlende Azubis schenken.
Das sind dann eben noch mehr Argumente, sich gegen eine Ausbildung zu entscheiden. Unabhängig davon, ob ein Studium oder eine Ausbildung einfacher ist. Um eine Ausbildung zu absolvieren, die einfacher als ein Studium ist, muss man auch einen Ausbildungsplatz erlangen. Wenn das alleine aufgrund der Stigmatisierung scheitert und man aussortiert wird, dann müssen die Betroffenen eben andere Wege gehen. Und sei es eben ein Studium. Was nützt die fachlich einfachere Ausbildung (was ich nirgendwo in Abrede gestellt habe), wenn die Chancen auf einen Platz schlechter sind? Was nützt das Engagement, wenn Arbeitgeber dies nicht anerkennen, eher defizitorientiert sind und der potentielle Azubi dies erst gar nicht unter Beweis stellen kann? Warum soll man seine Energie in überflüssige Bewerbungen stecken, wenn sie anderswo besser investiert ist?
Dann geht man eben dorthin, wo man erwünscht ist und sich auch beweisen kann.
Und sei es durch ein fachlich schwereres Studium.

Lisa
5 Monate zuvor
Antwortet  E.S.

Nein, ist es nicht, aber erst einmal reinzukommen, ist bei einem Nicht NC Fach definitiv leichter. Und ich habe da schon Argumente gehört, die mir die Haare zu Berge stehen ließen: So verliere ich das Kindergeld nicht, besp. Solche Leute brechen dann auch ganz oft ihr Studium ab.

Ingo
5 Monate zuvor
Antwortet  Lisa

Aber die Schikanen, die die Betroffenen aufgrund des Stigmas durchmachen, lassen Ihnen nicht die Haare zu Berge stehen?
Für manche können solche Schikanen vielleicht der Grund sein, ehrgeizig zu sein und eben ein Studium erfolgreich durchzuziehen. Um den Arbeitgebern eben den Mittelfinger zu zeigen. Was soll daran verwerflich sein?

Grillsportler
5 Monate zuvor
Antwortet  Ingo

Und dann soll die Schule die Fehler ausgleichen (Intoleranz der Arbeitgeber bzgl. Legasthenie), mit denen sich die AGs auch noch selbst schaden?

Ingo
5 Monate zuvor
Antwortet  Grillsportler

Gegenvorschlag: wenn man den Betroffenen gleich unterstellt, aufgrund ihrer Handicaps kein Potenzial zu haben und sie gleich aussortiert, bekommt jeder Schüler jedes Handicap auf dem Zeugnis vermerkt (wie wäre es mit einem roten Stempel oder so?), geht auch nicht studieren, sondern kann sich gleich beim Jobcenter anstellen und Bürgergeld beantragen. Man braucht es ja erst gar nicht zu versuchen.
Vielleicht löst sich ja so der Fachkräftemangel.
Die Arbeitgeber suchen sich ihre Azubis im Ausland und wenn man studierte Leute sucht, schaut man sich dort auch um.
Einverstanden? Ist das so besser?

Sporackck
4 Monate zuvor

Nachteilsausgleich wegen (chronischer) Krankheit, Behinderung oder Gleichgestelltem auf dem Abschluss-Zeugnis für die „Ewigkeit“ zuhinterlegen …

Wie war das mit der DSGVO? Gesundheitsdaten sind besondersschutzwürdig
.
Die Zeit des Dritten Reiches ist wohl schon zulange her. Aus dieser sollten wir gelernt haben, dass es Personen-Daten gibt, die man besser nicht erhebt, aus Schutz vor fehllaufender staatlicher Gewalt und machthungrigen Personen in Politik und Wirtschaft.

Transparente Verfahren sind sinnvoll, aber vielleicht ist das Bewertungsverfahren an sich oder die Vorgaben zu diesem nicht richtig, wenn Gesundheitsdaten irgendeinen Einfluss darauf haben, was wie bewertet werden kann.