Kein Streikrecht für verbeamtete Lehrkräfte: Nach dem Urteil will die GEW dafür kämpfen, Beteiligungsrechte zu stärken

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BERLIN. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) hat positiv auf das Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte reagiert, wonach das Streikverbot für verbeamtete Lehrkräfte in Deutschland rechtens ist. „Wir begrüßen, dass das Tauziehen um das Streikverbot nun endlich ein Ende hat. Mit der Durchsetzung eines Streikrechtes wären der Beamtenstatus und die damit verbundene Absicherung der Lehrkräfte aufs Spiel gesetzt worden“, meint VBE-Bundesvorsitzender Gerhard Brand. Die GEW sieht trotzdem Handlungsbedarf.

Der Gerichtshof hat entschieden. Foto: Shutterstock

„Der VBE steht zu dem ausgewogenen Fürsorge- und Treueverhältnis zwischen Staat und Beamtinnen und Beamten und setzt sich seit jeher sowohl für dessen Erhalt als auch für eine flächendeckende Verbeamtung von Lehrkräften ein. Ähnlich wie Sicherheitskräfte übernehmen auch Lehrkräfte hoheitliche Aufgaben“, erklärte der VBE-Chef.

Mit Blick auf die derzeitige Situation in den Schulen ergänzte er: „Darüber hinaus dienen die Beschränkungen im Streikrecht der Sicherstellung eines regulären Schulbetriebes. Nach den diversen Einschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie und wegen der ohnehin bereits sehr angespannten personellen Situation in den Schulen ist die Absicherung einer kontinuierlichen und verlässlichen Beschulung ungemein wichtig für die Schülerinnen und Schüler.“

Geklagt hatten nach einem Bericht der „tagesschau“ drei verbeamtete Lehrerinnen und ein Lehrer – mit Unterstützung der GEW. Eine der Kläger*innen, eine Lehrerin aus Niedersachsen, hatte im Februar 2009 in Hannover gestreikt, „das einzige Mal“, wie sie sagt. Zusammen mit Tausenden Beschäftigen des Öffentlichen Dienstes folgte sie damals einem Warnstreik-Aufruf der GEW. Der Streik sollte „Druck machen“, um in laufenden Tarifverhandlungen möglichst hohe Gehaltssteigerungen zu erreichen.

„Ich wusste damals schon, dass das Konsequenzen haben wird, und ich war bereit, diese zu tragen“, sagt sie gegenüber dem Sender. Aber sie habe sich dafür einsetzen wollen, dass die erkämpften Tarifergebnisse der Angestellten auf den Beamtenbereich übertragen werden. Sie fand es auch verantwortbar zu streiken, weil „durch schulinterne Regelungen und Absprachen ein ‚Schaden‘ für Schülerinnen und Schüler nicht entstehen konnte“. Dennoch wurde ihr Gehalt um die Fehlstunden gekürzt. Die Niedersächsische Landesschulbehörde ahndete das Verhalten zudem disziplinarrechtlich mit einer Geldbuße von 100 Euro. Klagen gegen die Geldbuße wies das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen bereits 2012 zurück.

„Das Urteil und das Minderheitenvotum geben Hinweise, das Beamtenrecht in Deutschland fortzuentwickeln“

Die GEW ist von dem höchstrichterlichen Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) naturgemäß enttäuscht. „Damit ist der Rechtsweg ausgeschöpft. Das Urteil betont die Bedeutung des Streikrechts insgesamt als Teil der Koalitionsfreiheit und des gewerkschaftlichen Engagements, macht aber für verbeamtete Lehrkräfte in Deutschland eine Ausnahme. Natürlich akzeptieren wir das Urteil der Straßburger Richterinnen und Richter, obwohl wir uns eine andere Entscheidung gewünscht hätten – und nach der bisherigen Rechtsprechung des EGMR auch erwartet hatten“, stellte GEW-Vorsitzende Maike Finnern während einer Pressekonferenz in Berlin fest.

Sie betonte aber auch: „Das Urteil und das Minderheitenvotum geben Hinweise, das Beamtenrecht in Deutschland fortzuentwickeln. Die Richterinnen und Richter betonen die Bedeutung der Beteiligungsrechte als Kompensation für das fehlende Streikrecht. Hier müssen wir ansetzen und diese Rechte stärken.“

Weiter erklärte sie: „Die Begründung des EGMR-Urteils enthält auch eine Aufforderung an Bund und Länder, sich mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes an einen Tisch zu setzen und über eine demokratische Fortentwicklung zu einem zeitgemäßen Beamtenrecht in Deutschland zu sprechen. Bis heute sind die Beamtinnen und Beamten vom Wohlwollen der Arbeitgeber abhängig: Der Dienstherr verordnet, wie lange gearbeitet wird, er entscheidet über die Einkommen, Erhöhung oder Kürzung der Bezahlung und die Arbeitsbedingungen. Es gibt viel zu tun.“ News4teachers

Streikverbot für verbeamtete Lehrer ist rechtmäßig – Philologen triumphieren: „Krachende Niederlage für die GEW“

 

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Fragezeichen
4 Monate zuvor

Ohne Streikrecht sie die Beamten und ihre Organisationen zahnlose Tiger. Warum sie sich selbst darüber freuen, mögen sie selbst erklären.

Ça me fatigue
4 Monate zuvor

„Bis heute sind die Beamtinnen und Beamten vom Wohlwollen der Arbeitgeber abhängig: Der Dienstherr verordnet, wie lange gearbeitet wird, er entscheidet über die Einkommen, Erhöhung oder Kürzung der Bezahlung und die Arbeitsbedingungen.“

Gilt das nicht auch für die angestellten LuL? Das Streikrecht können diese wohl in Anspruch nehmen, aber der Ausgang der Tarifverhandlungen ist immer sehr ungewiss und voller Kompromisse.
Alle anderen Bedingungen sind schlechter.
Wenn angestellte LuL streiken, leiden die verbeamteten LuL, weil diese vertreten müssten. Das schafft keine freundliche Atmosphäre.

Ich finde diese Ungleichbehandlung unmöglich. Die Pflichten sind die gleichen und die Rechte /Vergütung / Bedingungen im Krankheitsfall oder im Ruhestand sind höchst unterschiedlich. Soetwas könnten sich normale Firmen nicht leisten.

Wenn Menschen vom gleichen Arbeitgeber für die gleiche Sache beschäftigt werden, sollten sie auch gleich behandelt werden.

Auch die Ungleichbehandlung in den verschiedenen Bundesländern ist nicht ok.

Wertschätzung und Fürsorge (z.B. für gutes Arbeitsklima) sehen anders aus.

Sonnenschirm
4 Monate zuvor
Antwortet  Ça me fatigue

Beamte dürfen aber gar nicht als Streikbrecher eingesetzt werden!

SB HS Lehrer
4 Monate zuvor
Antwortet  Sonnenschirm

Zur Betreuung schon nur nicht für den unterricht

Ça me fatigue
4 Monate zuvor
Antwortet  Sonnenschirm

… das kann schon sein, aber weiß man immer so genau, warum einer fehlt? Da achtet doch keiner drauf!

GEW- nee!
4 Monate zuvor
Antwortet  Sonnenschirm

Steht wo?

dickebank
4 Monate zuvor
Antwortet  Sonnenschirm

Richtig, aber dennoch muss die SL die Aufsichtspflicht sicherstellen.
D.H. widerum aber auch, dass verbeamtete Lehrkräfte nicht als „Vertretung“ für streikende Angestellte eingesetzt werden dürfen.
Konsequenterweise müssten die verbeamteten Kolleg*innen die zu beaufsichtigenden SuS auf den Schulhof schicken, um sie dort – wie in den Hofpausen auch – zu beaufsichtigen. Das wäre eine geignete Form die streikenden, tarifbeschäftigten Kolleg*innen zu unterstützen, ohne disziplinarisch belangt werden zu können. Es wird weder gestreikt noch gegen die dienstliche Weisung, die SuS zu beaufsichtigen, verstoßen. Es wird folglich entsprechend der geltenden Vorschriften gehandelt.
Setzt die SL aber eine Vertretung der streikenden Lehrkraft an, handelt sie rechtswidrig und der dienstliche Weisung kann widersprochen werden.

Maggie
4 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Wo steht das im Schulgesetz?

Kohlrabi
4 Monate zuvor
Antwortet  Maggie

Sowas steht doch nicht im Schulgesetz. Wohl eher im Beamtenrecht oder so…

Gustav
4 Monate zuvor
Antwortet  Sonnenschirm

Naja, trotzdem wird die Gruppe betreut. Und das ist rechtens. Und ganz ehrlich: Bevor ich mich da hinsetze und nur der natürlichen Selektion zuschaue, werden Spiele gespielt.
Zu Hause wird, wenn überhaupt, von einer coolen Stunde berichtet.
Folgen für den Streikenden: Er muss alles nachholen, weil der Lehrplan erfüllt werden muss.

Hysterican
4 Monate zuvor
Antwortet  Sonnenschirm

Werden sie aber, weil sie imnZweifelsfall von den Stundenplanern als Vertretungs-LuL im Krankheitsfall eingeteilt werden … und da gibt es keine Chance und keine Begründung, diesen Vertretungseinsatz abzulehnen.
Als wenn LuL, die in einem solchen Fall nachfragen, ob die fehlende Lehrkraft nun krank ist oder streikt, die Wahrheit erfahren würde – Stundenplaner wolle die Stunden pla en und sind Teil der erweiterten SL, die wiederum den Laden am laufen halten will.
Und selbst, wenn man von den streikenden KuK die Info vorher bekäme, würden die Stundenplaner den Krankheitsfall heranziehen.

JoS
4 Monate zuvor
Antwortet  Hysterican

Wieso „als wenn“? Selbstverständlich habe ich beim Warnstreik nachgefragt und andere Kolleg*innen ebenfalls. Unsere SL hat peinlich genau darauf geachtet, uns nicht als Streikbrecher einzusetzen.

Maggie
4 Monate zuvor
Antwortet  Hysterican

Das können die Streikenden auch selbst erledigen, indem sie eine E-Mail an Kollegium senden und ihren Streik ankündigen, so kann man nicht gegeneinander ausgespielt werden.

Kohlrabi
4 Monate zuvor
Antwortet  Maggie

Bei uns wird immer eine Liste ausgelegt, wo sich die Streikenden eintragen und am Vertretungsplan steht auch, wer wegen Streiks fehlt.

Hinter den Kulissen
4 Monate zuvor
Antwortet  Sonnenschirm

Als Vertretung für Streikende, meinen Sie sicherlich.

Wutbürger
4 Monate zuvor
Antwortet  Ça me fatigue

Gilt das nicht auch für die angestellten LuL? Das Streikrecht können diese wohl in Anspruch nehmen, aber der Ausgang der Tarifverhandlungen ist immer sehr ungewiss und voller Kompromisse.“

Da geht es aber um ein paar gravierende Unterschiede:
1 Wenn Angestellte mit ihrem Gehalt nicht mehr einverstanden sind, dann legen sie die Arbeit nieder, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen. Beamte dürfen das nicht, selbst wenn ihre Gelder gekürzt und die Arbeitszeit hochgedreht wird.

2 Angestellte können kündigen und woanders anfangen, wenn sie ein besseres Angebot bekommen oder die Nase voll haben. Beamte verlieren ihre Altersvorsorge und wandern direkt in Hartz 4, ach nein, Bürgergeld heißt das ja jetzt.
Der Verbeamte verliert also alles.

3 a Die Aussage „Wenn angestellte LuL streiken, leiden die verbeamteten LuL, weil diese vertreten müssten“ finde ich total unpassend. Ein Streik ist keine Wohlfühlphase, sondern bedeutet ArbeitsKAMPF, auch für die Beamten.

b Wenn die verbeamteten Lehrer sich in ihrem „Wohlgefühl“ gestört fühlen, weil sie meinen während eines Arbeitskampfes einen Unterricht/Aufsicht über den Dienst nach Vorschrift machen zu müssen, dann haben sie es auch nicht besser verdient als zu leiden, weil sie Streikbrecher sind.
Im Idealfall fallen nämlich Influenza bei verbeamteten Lehrer und Streik bei angestellten Lehrer zeitlich zusammen.

RoanFel
4 Monate zuvor
Antwortet  Wutbürger

„Wenn Angestellte mit ihrem Gehalt nicht mehr einverstanden sind, dann legen sie die Arbeit nieder, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen. Beamte dürfen das nicht, selbst wenn ihre Gelder gekürzt und die Arbeitszeit hochgedreht wird.“

Dafür gilt für Beamte aber auch eine besondere Fürsorgepflicht durch den Staat, welcher eine dem Amt angemessene Bezahlung sicherstellen muss. Würde man die Beamten bei Gehaltserhöhungen regelmäßig komplett ignorieren, wäre dies mit ziemlicher Sicherheit verfassungswidrig.

„2 Angestellte können kündigen und woanders anfangen, wenn sie ein besseres Angebot bekommen oder die Nase voll haben. Beamte verlieren ihre Altersvorsorge und wandern direkt in Hartz 4, ach nein, Bürgergeld heißt das ja jetzt.
Der Verbeamte verliert also alles.“

Das ist schlicht falsch. Niemand verliert jemals die Altersvorsorge. Selbst wenn ein Beamter großen mist gebaut hat und im Rahmen eines Disziplinarverfahrens aus dem Dienst ausscheidet und auch seine Pensionsansprüche verliert, erhält er dafür äquivalent einen Rentenanspruch (für die gesamte bisherige Dienstzeit zahlt der Arbeitgeber dann die Rentenbeiträge in voller Höhe an die Rentenversicherung). Das weiß ich vor allem deshalb, weil ich diesen Weg gegangen bin (ich war Beamter beim Finanzamt für ca 10 Jahre und bin dann in die IT gewechselt, hab da sogar einen Brief der Rentenversicherung bekommen, über die gesamten vom Land eingezahlten Beiträge).

Was man als Beamter nicht bekommt ist Arbeitslosengeld. Da dieses den Zweck hat diejenigen zu schützen, die unfreiwillig ihre Arbeit verlieren, ist es wohl selbsterklärend, warum dies für Beamte nicht relevant ist. Andersherum müssen Beamte dafür ja auch keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung zahlen.

Außerdem ist die Pension üblicherweise deutlich höher als die Rente, da der Prozentsatz der vom letzten Nettolohn genommen wird bei Pensionen wesentlich höher ist. Und bei gleichem Brutto ist das Netto bei einem Angestellten auch deutlich geringer als bei einem Beamten (durch die Sozialabgaben, die ein Beamter nicht hat, sicher muss ein Beamter meist sich privat krankenversichern, aber das hat kein Einfluss auf den Nettolohn).

Ein weiterer wesentlicher Unterschied ist: Angestellte können gekündigt werden, Beamte nicht. Gerade bei Lehrern sind Zeitverträge für Angestellte keine Seltenheit, in einigen Bundesländern gibt es Fälle, wo die Lehrer immer nur vom Beginn eines Schuljahres bis zum Ende beschäftigt werden, und sich für die Sommerferien arbeitslos melden müssen. Als Beamter muss man sich nie Sorgen um einen Arbeitsplatzverlust machen, sofern man nicht die sprichwörtlichen silbernen Löffel klaut.

Nicht falsch verstehen, ich finde nicht dass man als Beamter es sehr viel besser hat, als Angestellte. Wenn es irgendwo Neiddebatten gegen die angeblichen Vorzüge der Beamten gibt, Stelle ich mich diesen immer direkt entgegen. Vor allem ist das Gehalt als Beamter eigentlich immer (zumindest brutto) geringer, als vergleichbare Jobs als Angestellte, insbesondere unter Berücksichtigung der für das Amt notwendige Qualifikation.

Aber ich halte es für genauso schlecht, wenn man ausschließlich die Nachteile der Beamten betont und die Vorteile vollständig ignoriert. Der wesentliche Nachteil ist das fehlende Streikrecht, ohne Frage. Aber dafür gibt es eben auch deutliche Vorteile, vor allem eben die unkündbarkeit. Und wie oben bereits angesprochen ist der Arbeitgeber in der Pflicht für eine angemessene Besoldung zu sorgen, also einfach nach Belieben die Beamten schlechter stellen darf dieser definitiv nicht.

Und man sollte sich auch darüber im klaren sein, dass es ohne Streikverbot keinen wirklichen Grund mehr gibt, Lehrer weiter zu verbeamten. Beamten dienen ja vor allem dafür, hoheitliche Aufgaben zu übernehmen wo ein Streik zu großen Problemen führen könnte. Bei Lehrern geht es ja noch, man Stelle sich aber z.b. vor, die Polizei würde geschlossen streiken. Was mich da immer wundert, dass es vor allem in der kritischsten Stelle der Gesellschaft (Krankenhäuser) kein Beamtentum gibt. Würden sämtliche Pflegekräfte streiken, dann würde das im wahrsten Sinne des wortes tote bedeuten.

dickebank
4 Monate zuvor
Antwortet  RoanFel

Kurze Ergänzung:
Die Vertretungslehrkräfte mit befristeten Verträgen für die Dauer eines Schuljahres haben das Problem, dass sie keine 12 Monate Beschäftigung vor dem Auslaufen des Arbeitsverhältnisses nach weisen können. Aus diesem Grund können sie sich nur arbeitssuchend melden. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld existiert in solchen Fällen nicht.

Traumtänzer
4 Monate zuvor

vor allem wenn homeoffice jobs in D. ,mehr als 4000 euronen netto bietet und nur 5 Std. gearbeitet wird und in der Mittagspause geschlafen wird.
Es muss wieder mehr Gerechtigkeit einkehren und sie alle hier arbeiten täglich mehr als erfordert und sind 5 Tage vor Ort im Einsatz.

Hut ab!!!! 🙂
und das für viel weniger Geld

Carstitanzt
4 Monate zuvor
Antwortet  Traumtänzer

Es muss wieder mehr Gerechtigkeit geben und alle sollten 6 Wochen Urlaub haben und die restliche Zeit volle/ganze Tage arbeiten.
Und ich fordere der Gerechtigkeit halber das gleiche Netto für alle.
Außer Lehrern, Kleinkindern und Rentnern kenne ich übrigens niemanden, der Mittagsschlaf macht.

Hysterican
4 Monate zuvor

Don Quichotte und Sancho Pansa lassen fröhlich grüßen…und Frau Finnern hat die Rosinante bereits gesattelt, um gegen Riesen -aka Windmühlen – anzustürmen.

Und kommt mir jetzt nicht wieder mit dem Scheiß von „wer nicht kämpft hat schon verloren…. “

Man muss auch unterscheiden können zwischen lohnend und schlicht energieverschleudernd.

Clara
4 Monate zuvor

Wer Beamter oder Beamtin wird, akzeptiert gewisse Einschränkungen und erhält dafür soziale Sicherheit. Dass es dabei kein Streikrecht geben kann, ist doch logisch.

Sonnenschirm
4 Monate zuvor
Antwortet  Clara

Welche wirklichen Einschränkungen? Die sind doch alle nur theoretisch.

Csa
4 Monate zuvor
Antwortet  Sonnenschirm

Zum Beispiel die Einschränkung, dass ich nicht selbst über den Ort meines Arbeitsplatzes entscheiden darf. Wenn man mich woanders braucht, werde ich dorthin abgeordnet, ob ich will oder nicht…auch wenn ich kein Auto habe, um den Dienstort 40 km weiter zu erreichen…

Kohlrabi
4 Monate zuvor
Antwortet  Csa

Naja, da gibt es aber hundert Punkte, warum man nicht muss: kleine Kinder, diverse Krankheiten, später das Alter usw.-usf.

Makkus
4 Monate zuvor
Antwortet  Csa

Da alles ist ja auch nur theoretisch.
Im Ruhrpott arbeiten sehr viele Angestellte. Ich weiß jetzt nicht, ob für alle diese die Gegend ausschlaggebend war, dort hinzuziehen.
Es muss dort, wo man hinwill nun mal auch Arbeit geben. Arbeit, für die man qualifiziert ist. Und dann gibt es auch noch den AG, der einen einstellen muss.
Die Frage nach dem Auto ist dann auch noch nicht geklärt.

Clara
4 Monate zuvor
Antwortet  Sonnenschirm

Ich musste z. B. in Kauf nehmen, einige Jahre lang an einem mir bis dahin unbekannten, eher unattraktiven Ort eingesetzt zu werden, weil es der Dienstherr nun einmal so vorsah. Das war überhaupt nicht theoretisch, sondern ganz real.

Kohlrabi
4 Monate zuvor
Antwortet  Clara

In der DDR musste man bei der Lehrerausbildung unterschreiben, 3 (oder 5) Jahre an dem Ort zu arbeiten, wo man hingeschickt wird nach der Ausbildung. Ich glaube, 5 Jahre.

In der DDR gab es keine Beamten.

Kohlrabi
4 Monate zuvor
Antwortet  Clara

Was meinen Sie denn mit „soziale Sicherheit“? Und meinen Sie also, Angestellte haben keine „soziale Sicherheit“? Oder meinen Sie einfach „finanzielle Anreize“? Das trifft es wohl eher. 😀

RoanFel
4 Monate zuvor
Antwortet  Kohlrabi

Soziale Sicherheit bedeutet hier, dass Beamte unkündbar sind. Diese können sich darauf verlassen, dass sie ihren Job und ihre Bezüge ihr Leben lang erhalten.

Ein Angestellter hat diese Sicherheit nicht, der kann jederzeit seinen Job verlieren und nach einer gewissen Zeit Arbeitslosengeld (was bereits Einschränkungen mit sich bringt, da man weniger Geld als vorher dann bekommt), sofern man bis dahin keinen neuen Job gefunden hat, fällt man dann ins Bürgergeld, was ein erheblicher Abstieg für die meisten Angestellten bedeutet. Klar, man ist immer insoweit abgesichert, dass man über die Runden kommt, aber der Unterschied ist wohl erheblich.

GEW- nee!
4 Monate zuvor

Ehrlich gesagt finde ich es richtig, dass das Urteil dergestalt gefällt wurde- auch und vor allem die Begründung.
Natürlich hätte ich auch gern ein Streikrecht. Das gibt es aber nicht für mich als verbeamtete Lehrkraft. Das wusste ich vorher oder hätte es wissen können.
Natürlich hätte ich auch gern, dass es nicht vom Gutdünken meiner Landesregierung abhängt, ob der Taifabschluss übertragen wird und wann. Ist aber nicht.
Natürlich finde ich die angeführten anderen Dinge auch nicht toll- gelinde gesagt.
ABER DANN HÄTTE ICH MICH NICHT VERBEAMTEN LASSEN DÜRFEN!

Oder ich muss gehen und woanders anheuern. Mach ich aber nicht. Denn die Versorgung bei Krankheit (Fortzahlung der Bezüge, Termine, Leistungen der privaten Versicherung etc.) und vor allem meine Pensionsansprüche lassen mich den Teufel tun!
Die Entscheidung hat jeder und jede. Ich mache im Zweifel die Faust in der Tasche.

Realist
4 Monate zuvor
Antwortet  GEW- nee!

(Dauer-)Kranke, Alte und Personen mit mehr als drei Kindern. Da lohnt sich der Beamtenstatus noch!

Fakten sind Hate
4 Monate zuvor
Antwortet  Realist

Als Single ist das Beamtengehalt noch ok, je nach Fächerkombination.

Aber Sie haben recht. Wenn die Kollegen mit X Kindern Mietzuschuss in Form von Steuererleichterungen erhalten, fängt man durchaus an zu rechnen, ob sich arbeiten noch lohnt. Alles ist ja so teuer geworden. Insbesondere die Miete. Bloß, dass der Mietzuschuss für das Abbezahlen des Eigentumhauses verwendet wird. Da kommt schnell ein Vorteil von 10k netto pro Jahr auf den Tisch.

Man selbst kann sich hingegen kein Haus leisten. Dafür ist man nämlich 15 Jahre zu spät dran.

Gustav
4 Monate zuvor
Antwortet  Realist

Es reichen schon drei Kinder

Makkus
4 Monate zuvor
Antwortet  Realist

Irgendwann und irgendwie passt aber jeder in mindestens eine der Kategorien. Also Haken dran.

Sonnenschirm
4 Monate zuvor
Antwortet  GEW- nee!

Das bedeutet, es ist so, weil es so ist. Aber das gleiche Gericht hat anderen Beamten ein Streikrecht zuerkannt.

GEW- nee!
4 Monate zuvor
Antwortet  Sonnenschirm

Dann haben die Glück gehabt. Ich finde es ja nicht falsch zu streiken. Aber mit dem Eintritt in das Beamtenverhältnis gilt entsprechendes Gesetz. Will ich das nicht, muss ich angestellt sein. Die Begründung des Urteils vor allem ist m. E. richtig.

Se Länd
4 Monate zuvor
Antwortet  Sonnenschirm

Na ja, nur weil man in einem anderen Land Personen auch Beamte nennt bedeutet dies noch lange nicht, dass diese die gleichen Rechte haben wie in Deutschland. Ich mag mal stark bezweifeln, dass das türkische Beamtenrecht so entgegenkommend ist wie das deutsche. Ich lasse mich da aber gerne belehren. Ansonsten hört es sich an wie eine Neiddebatte.

Wenn Sie ein Problem damit haben, so lassen Sie sich einfach anstellen. Diese Möglichkeit wurde ja vom Gericht auch aufgeführt.

Ich persönlich verstehe das Problem nicht. Es existiert ja keine Zwangsverbeamtung und wenn einem das Streikrecht so essenziell wichtig ist, dann kann man halt nicht ins Berufsbeamtentum übergehen.

jagdstolz
4 Monate zuvor
Antwortet  Se Länd

„Es existiert ja keine Zwangsverbeamtung und wenn einem das Streikrecht so essenziell wichtig ist, dann kann man halt nicht ins Berufsbeamtentum übergehen.“

Und wenn einem das Streikrecht so dermaßen gleichgültig ist, kann man ja auch auf die durch Streiks erzieleten Besoldungserhöhungen verzichten.

dickebank
4 Monate zuvor
Antwortet  Sonnenschirm

Hängt doch davon ab, was geprüft wird. Der Europäische gerichtshof für Menschenrechte hat ja nur überprüft, ob das in Karlsruhe gefällte Urteil rechtskräftig also aufgrund der bestehenden gesetzlichen Grundlagen nicht zu beanstanden ist.
Im Falle des Streikrechts für deutsche beamt*innen sah das gericht keinerlei Verstöße gegen bestehende rechtliche Bestimmungen – also die heheren Grundsätze des berufbeamtentums, so wie sie in der Verfassung verankert sind.

Aber:
Das Gericht stellt auch fest, dass die Form der Mitbestimmung der Personalvertretungsgremien ausbaufähig ist, die Personalräte also mehr Mitsprache bekommen müssen. D.h. ja nichts Anderes, als dass anstelle des Streiks als Mittel des Arbeitskampfes eine stärkere Beteiligung der Personalvertretungen zur Durchsetzung der Beschäftigungsverhältnisse gefordert ist. Ob das auch bedeutet, dass der Dienstherr nicht mehr einseitig durch Verordnung die Höhe der wöchentlichen Arbeitszeit festlegen kann, bleibt abzuwarten und muss ggf. auf dem Rechtsweg überprüft werden. Gleiches gilt dann auch für die Regelungen hinsichtlich der Eingruppierungen.
Spannend wird ja in diesem Zusammenhang auch das Thema der Arbeitszeiterfassung. Die Frage, ob die Umsetzung der Arbeitszeiterfassung in Verbindung mit dem Tenor des jetzigen Urteiles in Einklang zu bringen ist. Dies sollten m.M.n. die Lehrerverbände gerichtlich überprüft lassen, da an dieser Stelle die Mitwirkungsrechte der Personalvertretungen nicht in erforderlichem Maße berücksichtigt werden.

Küstenfuchs
4 Monate zuvor
Antwortet  Sonnenschirm

Äpfel und Birnen sollte man nicht vergleichen! Das Gericht hat geprüft, ob bei uns ein Verstoß gegen Menschenrechte vorliegt, wenn Lehrer nicht streiken dürfen. Dabei dürfte es auch eine Rolle gespielt haben, dass Lehrer bei uns ein Gehalt beziehen, von dem sie sicher nicht verhungern werden, und dass sie realistische Klageoptionen haben, wenn ihre Rechte zu stark verletzt werden.
Das hat mit der Situation von Beamten in anderen Ländern (gerade der Türkei) absolut nichts gemeinsam.

Sonnenschirm
4 Monate zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Damit wollen Sie sagen, Beamte in der Türkei bekommen kein Gehalt, von dem sie leben können und haben keine Möglichkeit zu klagen, wenn sie ihre Rechte verletzt sehen? (Haben die nicht gegen das Streikverbot geklagt? Oder wer war das?)

???

RoanFel
4 Monate zuvor
Antwortet  Sonnenschirm

Ja, tatsächlich bekommen viele Beamte in den Türkei Besoldungen, mit denen sie sich kaum über Wasser halten können.

Der noch viel wesentlichere Unterschied zu Deutschland ist aber: Beamte in den Türkei können gekündigt werden (was in den vergangenen Jahren ja auch stark passiert ist), während dies in Deutschland nur bei gravierendem Fehlverhalten möglich ist. Außerdem ist in Deutschland eine angemessene Besoldung verfassungsrechtlich vorgeschrieben (und kann dadurch auch eingeklagt werden, wenn man der Meinung ist, dass dies nicht mehr der Fall ist), was in der Türkei ebenfalls nicht so ist.

Wie man sieht, sind „Beamte“ in der Türkei nur auf dem Papier solche. Das Streikverbot ist wohl ziemlich das einzige, was sie mit deutschen Beamten gemein hatten. Somit ist es wohl auch gut nachvollziehbar, warum der EGMR hier das Streikverbot als Verstoß gegen Menschenrechte gesehen hat, da es faktisch keine wirklichen Beamte sind.

Wutbürger
4 Monate zuvor
Antwortet  Sonnenschirm

Deutschland zahlt ja auch ganz anders in die EU ein, während die Türkei ja nicht einmal zur EU gehört. Vielleicht kann man sich da… Ich hätte fast kaufen gesagt, nennen wir es besser beeinflussen… gerade, wo man ja die Brieftasche der Deutschen für Mitgliedsländer und Ukraine braucht. Man stelle sich vor, die Beamten – würde ja nicht nur Lehrer betreffen – streiken dürfen…

RoanFel
4 Monate zuvor
Antwortet  Wutbürger

Auf was für Blödsinn kommt man eigentlich? Der EGMR hat nichts mit der EU zu tun (sonst wären dessen Urteile übrigens auch für die Türkei gar nicht relevant). Gegründet wurde der EGMR vom Europarat, dem aktuell 46 Mitglieder aus ganz Europa angehören, unter anderem die Türkei. Ebensoviele Richter gibt es am EGMR (also pro Land ein Richter). Dem EGMR sind die Belange der EU somit völlig egal.

Sie verwechseln das gerade mit dem EuGH. Das ist das oberste Gericht der EU, welcher sicherstellen soll, dass die Mitgliedsländer die EU Verträge einhalten. Aber dieser gilt dementsprechend auch nur für Mitgliedsländer, ein Türke kann niemals vorm EuGH klagen.

Lehrerin
4 Monate zuvor
Antwortet  GEW- nee!

Es gibt Vor- und Nachteile, wenn man sich verbeamten lässt. Das muss sich jeder selbst überlegen und für sich passend entscheiden. Dann kann man gerne als Arbeitnehmer streiken. Die GEW sollte ihre Klientel eben überzeugen, dass sie als Arbeitnehmer den Lehrkräfteberuf übernehmen, wenn sie das wollen, dann kann in großer Zahl ordentlich gestreikt werden – aber ob sich dazu viele entscheiden? Nur Rosinen picken und die Sicherheit als Beamtin oder Beamter wählen und trotzdem streiken, das geht eben nicht.

GEW- nee!
4 Monate zuvor
Antwortet  Lehrerin

Ganz genau.

Kohlrabi
4 Monate zuvor
Antwortet  Lehrerin

Es nimmt doch kaum ein Lehrer-Angestellter am Streik teil. Das haben wir doch gesehen. Von was für Rosinen reden Sie da also?

Lehrerin
4 Monate zuvor
Antwortet  Kohlrabi

Ich weiß nicht, was Sie da gesehen haben wollen. Ihre Einschätzung stimmt einfach nicht, zumindest nicht für die letzten Aktionen Ende November in BW (z. B. Mahnwache vor dem Finanzministerium) und den Streik am 30.11. in Stuttgart, die der BBW als Dachverband (der Lehrer-Gewerkschaften BLV, RLV, PhV usw, und natürlich der vielen anderen Gewerkschaften im Beamtenbund BW) veranstaltet hat. Da waren ca. 6000 Menschen in Stuttgart aktiv, und unter den Lehrern eben auch viele Arbeitnehmer, die gestreikt haben, unterstützt von zahlreichen Beamten (in ihrer Freizeit= verlängerte Mittagspause!) und auch einer Reihe von Pensionären. Diese Solidarität war beeindruckend! Waren Sie dabei?
Aber die drei Kasper von der GEW mit ihrer Klage haben riskiert, dass die Verbeamtung von Lehrkräften in Zukunft möglicherweise von der Politik hätte in Frage gestellt werden können – das wäre ein Bärendienst für die Versorgung mit Lehrkräften gewesen, und für die Sicherheit und Unabhängigkeit der Kolleginnen und Kollegen. Aber Weitsicht ist nun mal nicht jedem gegeben…
Lehrkräfte müssen im Regelfall Beamte sein! Wer streiken will, soll sich nicht verbeamten lassen.

jagdstolz
4 Monate zuvor
Antwortet  Lehrerin

Das klingt als wäre streiken ein Privatvergnügen und kein Kampf um Verbesserungen für alle, auch Beamte. Diese profitieren nämlich wie Trittbrettfahrer von den Streikergebnissen.

Lehrerin
4 Monate zuvor
Antwortet  jagdstolz

Thema? Es waren doch viele Beamten bei der Kundgebung dabei, nur mussten die sich dazu frei nehmen, und genau das haben sie getan. Damit wurde die große Teilnehmerzahl erreicht – zum Vorteil für alle! Nix mit Privatvergnügen, aber nochmal: Wenn ich Beamter bin, dann halte ich mich an die Regelungen, die das Streiken untersagen, aber nicht die Teilnahme in meiner Freizeit an einer Demo.

Hinter den Kulissen
4 Monate zuvor

Man kann das so oder so sehen. Ursprünglich fand ich auch, wer verbeamtet ist, soll nicht auch noch streiken dürfen. Das wäre nicht nur „Rosinenpickerei“, das wäre eher „Schlaraffenlandmentalität“, nämlich alles haben wollen: die Vorteile des Beamtentums und die Vorteile des Angestelltenseins. Das fand ich unfair. Beamte könnten dann für noch mehr Vorteile für die Beamten streiken und gegen die minimalen Nachteile des Beamtentums. Nö!

Jetzt denke ich eher, wir wären als streikende Beamte und Angestellte eine echte Macht. Wir könnten viel für uns gemeinsam viel durchsetzen und vielleicht wären die Beamten sogar dabei, wenn es darum ginge, die Nachteile der Angestellten wettzumachen. (Würden sie dann aber selbst noch Beamte sein wollen? Und würden dann mehr streiken als die wenigen angestellten Lehrer, die es jetzt tun? Warum? Sind Beamte streikbereiter als Angestellte? Das ist eher nicht zu erwarten.)

Aber nun ist es entschieden. Vergossene Milch. Wenn es mal fast keine angestellten Lehrer mehr gibt, werden die Beamten merken, wie sie alles alleine erringen müssen und außer Bittbriefen nicht viel tun können. Aber das wird ihnen ja hinreichend versüßt.

Kohlrabi
4 Monate zuvor

Gut gesagt. Danke. (y)

447
4 Monate zuvor

Eher ein spezifisches „Lehrer“-Problem als ein Beamtenproblem … was passiert eigentlich, wenn vier oder fünf (geschweige denn alle) Beamten an Schulen mal zwei Wochen TATSÄCHLICH Dienst nach Vorschrift machen, und keinen Handschlag mehr?
Nix AGs mehr, nix unrechtmässige/gefährliche Aktivutäten mehr, nix bei Aufsichten wegschauen mehr, jeden rauchenden Teenager melden, jedes Handy konfiszieren, bei jeder Erkrankung krankmelden, jede Anweisung schriftlich verlangen, diese remonstrieren, falls Zweifel bestehen…und da wäre echte „Streiklaune“ noch garnicht dabei…

Lehramtsaussteiger
4 Monate zuvor

Ein Verband, der sich freut, dass die Rechte der von Ihm vertretenen Mitglieder weiterhin eingeschränkt bleiben. Das ist so dermaßen bizarr, dass einem nichts mehr einfällt.