Streikverbot für verbeamtete Lehrer ist rechtmäßig – Philologen triumphieren: „Krachende Niederlage für die GEW“

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STRASSBURG. Verbeamtete Lehrer dürfen nicht streiken. Dabei bleibt es auch nach einem Urteil des Gerichtshofs für Menschenrechte. Die GEW zeigt sich enttäuscht, der Beamtenbund und der Philologenverband hingegen triumphieren.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sein Urteil gesprochen – ein Streikverbot für verbeamtete Lehrkräfte in Deutschland ist zulässig. Foto: Shutterstock / Oleg Mikhaylov

Das Streikverbot für verbeamtete Lehrer in Deutschland ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) rechtmäßig. Die Bundesrepublik habe damit das Recht auf Vereinigungsfreiheit nicht verletzt, teilten die Richter am Donnerstag in Straßburg mit. Ein allgemeines Streikverbot für alle Beamten werfe zwar menschenrechtliche Fragen auf, allerdings gebe es trotzdem noch genügend Möglichkeiten für Beamte und Gewerkschaften, wirksam für ihre beruflichen Interessen einzutreten. Die verhängten Bußgelder lägen daher im Ermessensspielraum des Staates.

Geklagt hatten drei Lehrerinnen und ein Lehrer aus Deutschland. Sie streikten 2009 und 2010 für bessere Arbeitsbedingungen. Doch da sie verbeamtet waren, hätten sie ihre Arbeit nicht niederlegen dürfen. Deswegen wurden gegen sie Disziplinarmaßnahmen verhängt.

Dem Statistischen Bundesamt zufolge waren Mitte 2022 rund 665 000 Beamtinnen und Beamte an deutschen Schulen beschäftigt. Anders als Angestellte dürfen sie nicht streiken, denn das Beamtentum in Deutschland basiert auf dem Prinzip «Geben und Nehmen». Beamte haben eine Verpflichtung zur Treue gegenüber dem Staat, um sicherzustellen, dass der Staat handlungsfähig bleibt, selbst in Krisenzeiten. Als Gegenleistung hat der Staat eine Verpflichtung der «Fürsorge» gegenüber den Beamten. Beamte haben eine lebenslange Anstellung und müssen angemessen bezahlt werden. Gewerkschaften argumentieren dagegen, dass es ein Menschenrecht auf Kollektivverhandlungen zur fairen Aushandlung der Arbeitsbedingungen gibt.

Bevor der Fall in Straßburg landete, hatte er schon deutsche Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht beschäftigt. Dies bestätigte 2018 das Streikverbot für Beamte. Das Beamtenverhältnis fuße auf einem wechselseitigen System von Rechten und Pflichten, und das lasse ein «Rosinenpicken» nicht zu, hieß es damals.

Dem folgte der EGMR nun größtenteils. Deutsche Beamte könnten Gewerkschaften gründen und ihnen beitreten und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes hätten ein gesetzliches Mitwirkungsrecht bei der Ausarbeitung von Dienstvorschriften. Daher könnten sich verbeamtete Lehrer trotz Streikverbots an der Festlegung der Arbeitsbedingungen beteiligen. Außerdem seien die gegen die Kläger verhängten Disziplinarmaßnahmen nicht schwerwiegend gewesen und hätten ein konkretes Ziel verfolgt: Das Recht auf Bildung zu gewährleisten. Zudem müssten Lehrer sich ja auch nicht verbeamten lassen, sondern könnten in einem Angestelltenverhältnis arbeiten, in dem sie streiken dürften, so die Richter. Das Bundesinnenministerium begrüßte das Urteil.

Die Erziehungsgewerkschaft GEW, die die Lehrer bei der Klage unterstützt hatte, sprach dagegen von einer «enttäuschenden Entscheidung». Dennoch gebe es in dem Urteil Ansätze, das Beamtenrecht in Deutschland fortzuentwickeln. Diese müssten jetzt eingehend geprüft und bewertet werden. «Das Urteil des EGMR ist eine Aufforderung an Bund und Länder, sich mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes an einen Tisch zu setzen und über eine demokratische Fortentwicklung des Beamtenrechts in Deutschland zu sprechen», sagte GEW-Vorsitzende Maike Finnern.

Der Beamtenbund dbb begrüßte das Urteil dagegen: Die GEW habe sich aus rein dogmatischen Gründen gegen die eindeutige Bewertung des höchsten deutschen Gerichts gewandt und versucht, auf europäischer Ebene einen Konflikt über die Verfassung heraufzubeschwören.

Prof. Susanne Lin-Klitzing, Bundesvorsitzende des Philologenverbands, sagte: «Das ist ein Glück für den Bildungsstandort Deutschland – und eine krachende Niederlage für die GEW! Der Beamtenstatus für Lehrkräfte schließt ein gleichzeitiges Streikrecht aus und ist die beste Voraussetzung für eine objektive und sachgerechte Amtsführung der hoheitlichen Aufgaben. Zudem hat der Staat dadurch die Möglichkeit, die Lehrkräfte in den Schulen verlässlich einzusetzen!»

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat und ist von der EU unabhängig. Europarat und Gerichtshof setzen sich für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein. Die Urteile des Gerichtshof sind für die Staaten bindend. News4teachers / mit Material der dpa

Dürfen verbeamtete Lehrkräfte streiken? Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet

 

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52 Kommentare
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Der Zauberlehrling
4 Monate zuvor

Der Philologenverband freut sich über eine Niederlage der GEW?

Sollten besser gemeinsam an einem Strick ziehen.

Woran merkt man, ob ein Beamter arbeitet oder streikt?

Gar nicht. 🙂

Hans Malz
4 Monate zuvor

Niveaulimbo in seiner reinsten Form.

Fragezeichen
4 Monate zuvor

Ha,ha…. sehr gut.

Hysterican
4 Monate zuvor

Wenn er arbeitet, sitzt er in seinem Büro und guckt aus dem Fenster … wenn er streikt, bleibt er Zuhause und mäht den Rasen. 😉

So, bist du nun zufrieden??

Ach Leute … es ist so leicht, Arbeitgeber von so scheinbar zerstrittenen und neidgeplagten Menschen zu sein…man muss sich keine Sorgen um den Scheiß machen, den man verzapft, weil die sich eher gegenseitig zerlegen.

Sonnenschirm
4 Monate zuvor
Antwortet  Hysterican

Und wie hätten Sie es gern? Die Angestellten streiken für die Gehaltserhöhungen der Beamten und halten ansonsten bitte den Mund?

Spirale
4 Monate zuvor

Die GEW macht das, was sie nach den Tarifverhandlungen auch getan hat: Das Ergebis schönreden.

Fakt ist, dass dieses Urteil die politische Agenda der GEW um Jahrzehnte zurückwirft. Wir sollten nicht vergessen, dass das Ziel der GEW und ihrer „Brudergewerkschaften“ seit den 50er die Abschaffung des Beamtentums ist.

Gut das dieser Stuss ein Ende hat, die drei Schädiger unseres Berufsstandes rechtskräftig verurteilt sind und die GEW mit ihre Ansinnen massiv gescheitert ist. Ein Win für Beamte.

Dejott
4 Monate zuvor
Antwortet  Spirale

Ja liebe Beamte. Dann sucht euch zukünftig Leute, die für euch mit auf die Straße gehen.
Warum muss man ein Tarifergebnis eigentlich auf Beamte übertragen?

uesdW
4 Monate zuvor
Antwortet  Dejott

Stimmt. Die können sich auch gerne am Ergebnis der GDL orientieren, sobald es steht. Würe ich schon aussitzen.

Hysterican
4 Monate zuvor
Antwortet  Dejott

Muss man nicht … und nun? Zufrieden??

MB aus NRW
4 Monate zuvor
Antwortet  Hysterican

…nur mal bei Frau Kraft nachfragen….

SoBitter
4 Monate zuvor

Die Philologen werden ja immer sympathischer. Wer braucht so eine Gewerkschaft? Staatsdiener bis auf die Knochen oder wie?
Nicht, dass ich die GEW jetzt gut finde, aber das ist ja echt unwürdig.

Wutbürger
4 Monate zuvor
Antwortet  SoBitter

Sehe ich genauso. Was kommt als Nächstes? Freuen die sich dann auch, wenn die Landesregierungen sich weigern die Ergebnisse der Gehaltsverhandlungen für die Beamten zu übernehmen? Zutrauen müsste man es ihnen (den Philologen) ja.

Realist
4 Monate zuvor

„Als Gegenleistung hat der Staat eine Verpflichtung der «Fürsorge» gegenüber den Beamten. Beamte haben eine lebenslange Anstellung und müssen angemessen bezahlt werden.“

Na dann mal los. Zweistellige Reallohnverluste (trotz TV-L-Ergebnis, dass erst ab 01.11.2024 zu einer tabellenwirksamen Erhöhung führt, d.h. praktische Nullrunde für 2023 und große Teile 2024, da die Inflationsprämie nur einmalig ist) sind keine „angemessene“ Bezahlung.

Bin gespannt, welche Seite jetzt die „Rosinen“ aus dem Urteil picken wird…

Traumtänzer
4 Monate zuvor
Antwortet  Realist

Wie viel Verlust haben sie denn?
15-20?

Es ist unmöglich, dass sie eine Nullrunde durchmachen und diese 3000 eurnen peu a peu erhalten. Es ist ungerecht, wenn andere z.b. öffentliches Tv schon im Dez. das Geld voll erhalten haben.

Wutbürger
4 Monate zuvor
Antwortet  Traumtänzer

Warten Sie mal ab! Bis jetzt haben das nur die Angestellten erstritten. Ich habe schon gehört, dass man sich von Seiten meiner Landesregierung überlegt, ob man das überhaupt für die Beamten übernehmen soll.

Vierblättriges Kleeblatt
4 Monate zuvor

Das muss man akzeptieren, denn das ist nun so und ich glaube, es gibt keine weitere Instanz, die darüber befinden kann. Recht ist ja nicht zu verwechseln mit „Wahrheit“. Seltsam ist, dass bei einem ähnlichen Streitfall aus der Türkei (siehe anderer Artikel zu diesem Thema) das gleiche Gericht geurteilt hat, dass bestimmte Beamtengruppen durchaus auch streiken dürfen müssen. Wie wurde das begründet? Aber egal, so ist es nun.

Warum sich aber die Philologen freuen und auch der Beamtenbund ist mir schleierhaft. Dürften Beamte streiken, könnten sie sich wesentlich wirksamer wehren. Und selbst wenn von ihnen auch nur 10-20% wirklich mitmachen, wären das mit den 10-20% der angestellten Lehrer schon eine echte Masse gewesen. Dann würden 10.000 (von 36.000) Lehrer die Schulen in Berlin lahmlegen. Und 200.000 statt 20.000 bundesweit.

So müssen die angestellten Lehrer alleine kämpfen und die verbeamteten Lehrer schauen zu.

Hans Malz
4 Monate zuvor

Warum sich die Verbände so freuen ist mir auch als Beamter schleierhaft. Das schwächt die Position aller gegen unseren Arbeitgeber. Gerne hätte ich in Zukunft mitgestreikt (auch ohne Ausfallgeld der GEW). Ich kann mir übrigens nach dem Urteil vorstellen, dass die Disziplinarmaßnahmen jetzt schwerwiegender werden. So kann ich das nur durch Vetretung als reine Aufsicht unterstützen.

Nein, eigentlich mache ich da eine Stunde, in der ich den Schülern unser marodes Bildungssystem und die Streikgründe nahebringe.

Vierblättriges Kleeblatt
4 Monate zuvor

„…Außerdem seien die gegen die Kläger verhängten Disziplinarmaßnahmen nicht schwerwiegend gewesen

Sprich, liebe Beamte, streikt also einfach trotz Verbot. Die Disziplinarmaßnahmen sind nicht schwerwiegend. Da haben wir es nun schriftlich vom obersten Gericht in Europa und einige Kommentatoren berichteten das ja auch.

Hysterican
4 Monate zuvor

Nun ja, das mag bei einer absoluten Minderzahl von Fällen von Vestößen gegen die Dienstordnung seitens des staatlichen Systems geringfügig bestraft werden….wenn aber eine massive Welle von Beamtenstreiks durch das Land laufen würde, dann würde der Staat vermutlich allein aus Zwecken der staatlichen Handlungsfähigkeit und Aufrechterhaltung der inneren Ordnung massive Strafmaßnahmen gegen die Streikenden anstreben.
Der fromme Glaube, dass der Staat bestimmt vor einer großen Zahl an Dienstverstößen kapitulieren würde, den teile ich nicht.

Pälzer
4 Monate zuvor

Die Vernunft hat gesiegt.

LehrerBW
4 Monate zuvor

Richtig so.
Die althergebrachten Grundsätze des Beamtentums verbieten ein Streikrecht.

dickebank
4 Monate zuvor
Antwortet  LehrerBW

Da das Tarifrecht aber nicht für Beamte gilt, sollten die gewerkschaften des DGB (ver.di und die GEW) darauf drängen, dass die Lohnabschlüsse lediglich auf die Mitglieder übertragen werden.

LehrerBW
4 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Tarifabschlüsse ein Parameter sind, nach denen sich die Höhe der Beamtenbesoldung zu richten hat.

Wutbürger
4 Monate zuvor
Antwortet  LehrerBW

Und wie Sie sicher bemerkt haben werden, werden die Beschlüsse der höchsten deutsche Gerichte auch gerne mal schlicht ignoriert oder gibt es etwa bei Ihnen an der Schule eine Messung der Arbeitszeit?

dickebank
4 Monate zuvor
Antwortet  LehrerBW

Dann sollten die Gewerkschaften einmal einen 10%-igen Lohnverzicht aushandeln.

DerechteNorden
4 Monate zuvor

Super lustig der Kommentar von Frau Lin-Klitzing: „Zudem hat der Staat dadurch die Möglichkeit, die Lehrkräfte in den Schulen verlässlich einzusetzen!“
Bei uns sieht die Verlässlichkeit gerade so aus, dass Schulen nur im Notbetrieb fahren können, da nicht nur Personalmangel herrscht, sondern auch noch sehr viele Kolleg*innen krank sind.
Und das wird sich erstmal nicht ändern. Aber wenn Verlässlichkeit nur bedeutet, dass die Eltern erleben, dass eine Betreuung (kein Unterricht!) vor Ort bis zur vierten Stunde gewährleistet ist, dann ist es ja gut.

Palim
4 Monate zuvor
Antwortet  DerechteNorden

Ja, der Satz ist mir auch aufgefallen…

… und wir merken ihn uns mal, wenn die Philologen demnächst jammern, wenn sie an anderen Schulformen eingesetzt werden, um dort die Verlässlichkeit von 5 Stunden Betreuung aufrecht zu erhalten.
Ist ja toll, das Frau Lin-Klitzig die Verlässlichkeit so wichtig ist. Ob sie das auch noch so sieht, wenn Mehrarbeit für alle LuL angeordnet wird?

Pflichten gelten auch für den Dienstherren
4 Monate zuvor

Das Streikverbot sollte jedoch nicht dazu führen, dass der Dienstherr seine Fürsorgepflicht derart vernachlässigt, wie es aktuell der Fall ist.

Wutbürger
4 Monate zuvor

Und genau das ist doch das Problem: die Fürsorgepflicht des Dienstherren wird so dermaßen, selbst entgegen der Urteile höchster Gerichte, ignoriert, dass ein Streikrecht inzwischen unausweichlich ist. Vielleicht sollten aber die Beamten dann dieses Urteil eines höchsten Gerichts genauso betrachten, wie der Dienstherr?!

Dejott
4 Monate zuvor

Der Philologenverband ist schon ein seltsamer Verein. Wieso ist das Urteil ein „Glück für den Bildungsstandort Deutschland“. Beim letzten Lehrerstreik in Dresden sah man hauptsächlich ältere Kolleginnen und Kollegen. Warum? Das sind halt die, die der Freistaat bei Einführung des Beamtentums aufgrund des Alters nicht mehr verbeamtet wollte. In naher Zukunft kann man sich das Streiken sparen. Die paar Angestellten, die dann dorthin gehen können, bewirken bei unserem Arbeitgeber nun endgültig nichts mehr.
Und dann können sich auch die Philologen neue Leute suchen, die für sie streiken möchten. Sie werden sie nicht finden.
Welche Unruhe soll eigentlich drohen, wenn man die neuen Tarife eben mal nicht auf die verbeamteten Lehrkräfte überträgt? Damit hatte der Philologenverband noch vor wenigen Tagen doch noch gedroht.

SB HS Lehrer
4 Monate zuvor
Antwortet  Dejott

Wenn nicht gestreikt wird, würde die Gewerkschaft endlich einmal Klagen unterstützen die mit großer Wahrscheinlichkeit vor Gericht Erfolg hätten wenn es um angemessene Bezahlung von Beamten geht….

Wutbürger
4 Monate zuvor
Antwortet  SB HS Lehrer

Und was bringt das, außer dass man dem Dienstherrn noch ein paar Jahre an Zeit verschafft, wo er nichts machen muss und nach einem Urteil, wo er weiterhin jahrelang nichts ändern muss?

Wurde denn das Urteil des Bundesverfassungsgericht zum fehlenden Abstandsgebot umgesetzt? Wie alt ist das Urteil denn jetzt schon? Gibt es denn jetzt schon die Arbeitszeitmessung für Lehrer? Ach nein, schnell ging nur der Gesetzesvorschlag, dass man die Lehrer davon ausnehmen wollte…

Ganz ehrlich, es ist naiv zu glauben, dass man nur mit Gerichten und ohne effektive Möglichkeiten des Arbeitskampfes etwas zum Besseren bewirken kann.

Makkus
4 Monate zuvor

Weiß man was Genaueres, was die „Disziplinarmaßnahmen“ waren?

Hysterican
4 Monate zuvor

Liebe Grüße an die Tigerente und Co, die in diversen Diskussionen gegenüber den verbeamteten KuK immer wieder schwerwiegende Vorwürfe und Verächtlichmachungen gepostet haben, weil diese nicht an den Streiks teilgenommen haben.

wie sagt die Red so beharrlich:
Gerne hier nachlesen.

Fragezeichen
4 Monate zuvor
Antwortet  Hysterican

Sie meinen, Tigerente und Co. hatten Recht?

Depe
4 Monate zuvor

Wie lächerlich! Wenn ich mich recht erinnere, wollte Frau Klin-Litzing die von Gewerkschaftsmitgliedern erkämpften und verhandelten Abschlüsse umgehend friedensstiftend auf die Beamten und Pensionäre übertragen wissen. Hier scheint es um Mitgliederbindung zu gehen. Und das Drittel angestellte Lehrer in dieser Republik nimmt die hoheitlichen Aufgaben sicher genauso gewissenhaft wahr. Ich verstehe dieses Thriumphgehabe nicht.

Hysterican
4 Monate zuvor
Antwortet  Depe

Wann waren die Tarifgespräche seitens des dbb bzgl der Anpassung der Beamtenbezüge an den just ausgehandelten Tarifvertrag?
Am Mittwoch???

Hat seitdem irgendjemand was hinsichtlich eines Ergebnisses läuten gehört?

Vllt bin ich ja taub – oder aber meine vorher getroffene Einschätzung bzgl der Übernahme dieses Verhandlungsergebnisses für die Beamten bewahrheitet sich.
Diese wird nicht so stattfinden…Gründe für meine Vermutung habe ich bereits in vorherigen Posts zum Thema benannt.

Fräulein Rottenmeier
4 Monate zuvor
Antwortet  Hysterican

Ja, da haben Sie wohl wirklich etwas nicht gehört….am Dienstag hat die Landesregierung NRW zugesichert, den Tarifabschluss zeit- und wirkungsgleich auf die Beamten zu übertragen….

Marie
4 Monate zuvor

Allerdings redet man beim dbb NRW von einer 2. Runde Ende Februar. Erst mit dieser wären die Verhandlungen abgeschlossen.
https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/tarifergebnis-auch-fuer-beamte-und-versorgungsempfaenger/

Fräulein Rottenmeier
4 Monate zuvor
Antwortet  Hysterican

Die GEW hat auch gestern dazu eine Email an alle Schulen geschickt….

Fragezeichen
4 Monate zuvor
Antwortet  Hysterican

Sie sind anscheinend wirklich taub, fast alle Bundesländer haben sich inzwischen bzgl. einer Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten geäußert.

Gerne selbst googeln.

EinGrundschullehrer
4 Monate zuvor

Wie sehr will ich dem Staat in den Allerwertesten kriechen?

DBB und Philologen: ja

Sind das Arbeitgeberverbände oder versteh ich etwas falsch?

Sahega
4 Monate zuvor

Moin!
So, so….Beamt:innen übernehmen hoheitliche Aufgaben…und werden dann entsprechend bezahlt…
Was tun Angestellte Lehrer:innen dann?
Übernehmen sie keine „hoheitlichen“ Aufgaben? Wir leisten gleiche Arbeit für ca. 500 Euro weniger Netto im Monat und ganz zu schweigen von der Pension…. unfassbar!!!!

dickebank
4 Monate zuvor
Antwortet  Sahega

Würde ja bedeuten, dass den angestellten Lehrkräften das Stimmrecht auf Zeugniskonferenzen entzogen werden müsste. Der Beschluss über die Versetzung oder den Abschluss ist nämlich hoheitliches Handeln.

Ich hätte mich als angestellte Lehrkraft ja schon gefreut, wenn ich nicht zweimal im Jahr die ganzen Zeugniszettel hätte siegeln und unterschreiben müssen, um den Zetteln urkundliche Rechtskraft zu verleihen:) Also ich bin der meinung, dass könnte komplett auf die Beamten übertragen werden.

Keksmonster
4 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Eigentlich bräuchten angestellte Lehrkräfte dann ja auch keine Prüfungen abnehmen und Noten erteilen, oder? Kein Abi mehr: fänd ich gut!

Sahega
4 Monate zuvor

Ich möchte auch noch einmal darauf hinweisen, dass einige mit „, höherem“ Alter (über 40) in NRW nicht mehr verbeamtet wurden….zu alt!!!???
Und wir haben ein „Drei-Klassensystem“ bei der Bezahlung….ich bekomme, als Erfüllerin, E 11, wird ja nun angeglichen auf E 13…..aber, die Seiteneinsteiger:innen haben E 9 bekommen….bei gleicher Arbeit mit den Beamt:innen…. wie geht das? Wo sollen bei solchen Unterschieden neue Lehrkräfte herkommen????

dickebank
4 Monate zuvor
Antwortet  Sahega

… die Altersgrenze für die Verbeamtung in NRW liegt bei 38 Jahren …

Bei Eingruppierungen in E9 dürfte aber auch nur ein Bachelor-Degree als Voraussetzung vorgelegen haben, ansonsten wäre die Eingruppierung rechtswidrig.

GEW- nee!
4 Monate zuvor

Die Philologen gebärden sich hier ebenso wie die vermeintliche Anti-Gender- Fraktion. Populismus, egoistisches Kalkül und dem Thema selbst einen Bärendienst erwiesen.

dickebank
4 Monate zuvor
Antwortet  GEW- nee!

Den Populismus in seinem Lauf halten weder der DPhV noch der Maggus auf:)

Chris
4 Monate zuvor

„Als Gegenleistung hat der Staat eine Verpflichtung der «Fürsorge» gegenüber den Beamten. Beamte haben eine lebenslange Anstellung und müssen angemessen bezahlt werden.“

Ja dann mal los. Die Gerichte haben ja schon festgesetzt, daß der kleinste Beamte mindestens 15% mehr in der Tasche haben muß als ein Bürgergeldempfänger (inkl. aller Zulagen wie mietfreie Wohnung, nicht zu zahlende Mietnebenkosten, …). Das Bürgergeld wurde in den letzten beiden Jahren um 25% erhöht. Dann müßte die Beamtenbesoldung ja auch um 25% steigen, um den Abstand von 15% zu halten.

Stattdessen werden die unteren Besoldungsgruppen im einfachen Dienst immer weiter wegrationalisiert, so daß auf einmal der „kleinste Beamte“ nach A5 bezahlt wird, wo es früher noch A1 und A2 (und alles dazwischen gab).

Wenn sie jetzt auch noch A5 streichen und der „kleinste Beamte“ A6 bekommt, fällt damit der einfache Dienst komplett flach. Dann macht es keinen Sinn mehr Verwaltungsfachwirt zu lernen, um in den mittleren Dienst zu kommen, weil der Hauspostbote nur mit Hauptschulabschluß in der Tasche das gleiche Geld bekommt und dafür nicht 3,5 Jahre in der Ausbildung auf Anwärterbezüge zusammengekürzt wird.

Gleiches gilt dann auch für alle Besoldungsgruppen oberhalb. In dem System macht es keinen Sinn mehr während des Studiums über Jahre auf ein Gehalt zu verzichten, wenn die Leute ohne Studium in der gleichen Besoldungsgruppe landen.

Aber ist ja nicht so, dass wir beim Staat nicht auf allen Ebenen einen Fachkräftemangel hätten.

Thorsten
4 Monate zuvor

Warum geben die Lehrkräfte die unbedingt streiken wollen nicht ihren Beamtenstatus auf,und werden Angestellte.
Dann müssen sie aber auch auf die Vorteile eines Beamten verzichten, Kündigungsschutz, Pension, automatische Lohnsteigerungen ect.alles Gründe wofür Angestellte streiken.