Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz: Zwangsgeld gegen Stadt (Münster) ist rechtens

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Das Verwaltungsgericht Münster hat der Stadt Münster zurecht ein Zwangsgeld von 2500 Euro zur Durchsetzung eines Urteils im Streit um einen Kitaplatz angedroht. Das teilte das Oberverwaltungsgericht am Freitag in Münster mit. Bei dem Urteil ging es um den Anspruch eines im Oktober 2022 geborenen Kindes auf einen Betreuungsplatz in einer Kita. Der Beschluss ist nicht anfechtbar (Az.: 12 E 832/23).

Das Gericht hat geurteilt. Foto: Carlo Schrodt / pixelio

Die Stadt hatte auf die nicht vorhandenen Betreuungsplätze verwiesen. Nach Auffassung des NRW-OVG hat die Stadt aber nur unzureichend dargelegt, warum sie ihre Pflicht nicht erfüllen kann. Die Stadt müsse grundsätzlich alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausschöpfen, um dem Kind einen Betreuungsplatz zu verschaffen. Auch sei nicht nachvollziehbar, mit welchen Maßstäben das Jugendamt nach freien Plätzen gesucht hat. News4teachers / mit Material der dpa

Von wegen Rechtsanspruch: Hunderttausende Kita-Plätze fehlen – Kretschmann: Problem für die Wirtschaft

 

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5 Kommentare
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Carsten
4 Monate zuvor

Im Ergebnis bekommen die Eltern dann als Schadensersatz von der Stadt das Einkommen, das sie brauchen, damit ein Elternteil das Kind zu Hause betreuen kann ?

TaMu
4 Monate zuvor

Und wohin wird das führen?
Das ist Steuergelder gegen Kindswohl.

Angelika Mauel
4 Monate zuvor
Antwortet  TaMu

Das Kind wurde im Oktober 22 geboren! Ob es seinem Wohl entspricht,wirklich schon so früh in einer Krippe oder Kita betreut zu werden? Ein früher Krippenbesuch ist mit so viel Stress verbunden, dass das Tagesprofil an Cortisol ansteigt.

TaMu
4 Monate zuvor
Antwortet  Angelika Mauel

Ja eben! Die Eltern müssen direkt vor dem ersten Geburtstag ihres Kindes diesen Rechtsstreit geführt haben. Kinder bekommen es auch ohne Worte mit, wenn sie auf Hochdruck abgegeben werden. Das Ganze ist für mich eine einzige, große Gefahr für die seelische Gesundheit schon der Allerkleinsten.

Angelika Mauel
4 Monate zuvor
Antwortet  TaMu

Es werden noch viele Zwangsgelder verhängt werden – ohne dass die Städte und Gemeinden allen, die einen Platz für ihr Kind beantragen, einen zur Verfügung stellen könnten. Aber da es den Rechtsanspruch gibt…

Früher konnten Erzieherinnen durchaus schon mal bei sensiblen Kindergartenneulingen sagen, dass das Kind einfach noch nicht kindergartenreif sei. Viele dieser Kinder gingen ein Jahr oder ein halbes Jahr später gern und problemlos in den KIndergarten.

Hoffentlich denken ErzieherInnen bald daran, dass sie zum Wohl vieler Kinder auch mal einen Betreuungsvertrag mit den Eltern einverständlich aufheben oder kündigen könnten, wenn dieser denn wirklich dem KIndeswohl dienen würde.

Wir wissen doch, dass wirklich viele ErzieherInnen ein eigenes Kind während der Phase eines enorm hohen Fachkräftemangels möglichst nicht früh in eine Krippe bringen möchten. Krippen für Kinder unter einem Jahr scheinen mir besonders oft von Eltern gewählt zu werden, denen ein Vertrag mit einer Tagesmutter zu riskant wäre. Sie könnte ja auch mal länger krank sein,,, Die Krippen und Kitas aber haben gefälligst alle „Löcher“ zu stopfen. Egal wie.