Steuer auf Kuchenverkäufe an Schulen? Gibt’s offenbar doch nicht

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STUTTGART. Müssen Schüler bei einem Kuchenverkauf ab 2025 Umsatzsteuer abführen? In dieser Frage gibt es seit Jahren ein Hin und Her. Nun hat das Finanzministerium von Baden-Württemberg eine einfache Antwort gefunden: Nein.

 

Der Kuchen bleibt steuerfrei. Foto: Shutterstock

Schulen und Kitas müssen doch keine Steuern auf Einnahmen bei Kuchenverkäufen etwa für Klassenfahrten oder den guten Zweck zahlen. «Wir haben jetzt eine gute Lösung gefunden für Schulklassen, für Schüler, für Eltern, die Kuchen verkaufen. Da fallen keine Steuern an», sagte Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) dem Südwestrundfunk. Es gebe nun eine «pauschale, eine einfache, eine pragmatische Lösung.»

Ein Sprecher des Finanzministeriums sagte am Freitag, man habe die Auslegung der Regeln nochmals geprüft und sei zum Ergebnis gekommen, dass auch Schülergruppen, Elternbeiräte oder die Schülermitverantwortung nicht der Umsatzsteuer unterliegen. «Auch Eintrittsgelder für Aufführungen von Schülergruppen in Schulen wie der Theater-AG oder des Schulchors unterliegen nicht der Umsatzsteuer», teilte das Ministerium mit.

Die Frage, ob künftig Kinder und Jugendliche, die für ihre Klassenreise oder einen guten Zweck Kuchen verkaufen, Steuern zahlen müssen, hatte zuletzt für einige Aufregung vor allem an Schulen gesorgt. Schon im Juni 2022 hatte sich die Landesregierung eigentlich darauf verständigt, die Verkäufe auch künftig von der Umsatzsteuer zu befreien.

Im November dieses Jahres erreichte dann aber die rund 4500 öffentlichen Schulen im Land ein elfseitiges Schreiben, in dem das Land darüber informierte, in welchen Fällen doch Steuern anfallen. Darin hieß es, die Verkäufe seien steuerpflichtig, wenn die Schule als Verkäufer auftrete – etwa durch den Elternbeirat oder die Schülermitverantwortung.

Hintergrund der Debatte ist eine Neuregelung der Umsatzsteuer. Wegen EU-Rechts ist ab 2025 auch die öffentliche Hand, also der Staat, grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Die Europäische Union will mit ihrer Mehrwertsteuerrichtlinie verhindern, dass private Unternehmer im Wettbewerb benachteiligt werden. News4teachers / mit Material der dpa

Bürokratie-Monster: Ist beim Kuchenverkauf in Schulen bald die Steuerpflicht zu prüfen?

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Dil Uhlenspiegel
7 Monate zuvor

Jammerschade. Das wäre ein großer, zukunftsweisender Schritt in Richtung gemeinsamen Arbeitens gewesen unter intensiver Binnendifferenzierung bei der Ausarbeitung einer Steuererklärung, ganz so wie es sich viele schon lange wünschen.

Rüdiger Vehrenkamp
7 Monate zuvor

Eine gute und richtige Entscheidung.

Besorgter Bürger
7 Monate zuvor

Dass das mit einer einfachen Entscheidung gecancelt werden kann, bleiben zwei Erkenntnisse:

1) Diese Regelung der EU anzukreiden – obwohl es der eigene Apparat ist, der dieses Mist verbockt hat – zeigt eine beängstigende Europafeindlichkeit bei den Regierungsparteien. Zumindest aber, dass ihnen das Friedensprojekt Europa völlig egal ist. Wenn etwas blöd läuft: Europa wars.

2) Trotz aller öffentlichen Bekundungen, haben die Regierenden ein perverses Gefallen am Ausbau der Bürokratie. Glaubt denen bitte nichts mehr. Den Kuchenverkauf einer Schülergruppe besteuern – wie abartig kann politischer Gestaltungswille verkommen?
Gott sei Dank, dass der Widerstand diesmal groß und laut genug war, dass dieses Vorhaben gescheitert ist.

Hysterican
7 Monate zuvor

Dabei wäre das doch die Lösung gewesen, die Finanzlücke von 17 Mrd auszugleichen.