„Abordnungen in großem Stil“: Zwangsversetzungen von Lehrkräften sorgen für Unruhe

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DÜSSELDORF. Zwangsversetzungen von Lehrkräften – sogenannte Abordnungen – sorgen in nordrhein-westfälischen Schulen derzeit für Ärger. Bis Ende Februar mussten Schulleitungen aus dem Regierungsbezirk Münster entscheiden, welche Mitglieder ihrer Kollegien ab dem kommenden Schuljahr für zwei Jahre in Regionen versetzt werden sollen, in denen die Personalnot besonders groß ist, so berichtet die „Rheinische Post“. Die übrigen Regierungsbezirke würden nachziehen. Der VBE spricht von „Abordnungen in großem Stil“.

Die Stimmung in den Kollegien ist alles andere als entspannt. (Symbolfoto) Foto: Shutterstock

Lehrkräftemangel herrscht überall in Deutschland, insbesondere an den Grundschulen. Allerdings fällt der Fehlbedarf je nach Region und Standort unterschiedlich schwer aus. Standorte in ländlichen Regionen und in sozialen Brennpunkten haben besonders große Schwierigkeiten, vakante Stellen zu besetzen. Und der Druck steigt – damit die Zahl der Zwangsversetzungen: Aus den Verfahren von 2023 seien derzeit 99 Grundschullehrkräfte abgeordnet, teilte die Bezirksregierung Münster der „Rheinischen Post“ mit. „Für das kommende Schuljahr sollen, in Abhängigkeit vom Einstellungs- und Versetzungsverfahren, zirka 150 bis 200 weitere Stellen in den Bedarfsregionen ankommen.“ Dabei könnten mehrere Abordnungen nötig sein, um eine einzelne Vollzeit-Stelle zu besetzen.

„Abordnungen, zumal, wenn sie nicht auf freiwilliger Basis geschehen, können nur das letzte Mittel sein, um personelle Lücken zu schließen“

„Der derzeitige Personalmangel an den Schulen des Landes ist ein hausgemachtes Problem. Jahrelang ist keine nachhaltige und vorausschauende Personalpolitik betrieben worden. Die Landesregierungen haben essenzielle Aspekte wie Geburtenrate und weitere schulpolitische Maßnahmen nicht ausreichend beachtet. Nun sollen über den Weg der Abordnungen Lücken in besonders betroffenen Regionen geschlossen werden, wohlwissend, dass dadurch Unruhe und Lücken in anderen Regionen geschaffen werden“, so erklärt der VBE-Landesvorsitzende Stefan Behlau.

Er beklagt: „Sehr viele Menschen – Lehrkräfte, Kinder und Eltern – sind betroffen. Abordnungen in großem Stil führen in den betroffenen Schulen zu Unsicherheiten, die unmittelbar Auswirkungen auf alle Beteiligten haben. Aktuell werden die Schulleitungen und ihre Schulen mit der Situation zu oft alleine gelassen.“

Behlau betont: „Abordnungen, zumal, wenn sie nicht auf freiwilliger Basis geschehen, können nur das letzte Mittel sein, um personelle Lücken zu schließen. Denn auf der einen Seite wird eine große Unruhe in die Schulen getragen, die abzuordnen haben – eine Unruhe, die sich stets negativ auf einen kontinuierlichen Schul- und Unterrichtsalltag auswirkt. Und auf der anderen Seite wird den Schulen, denen die Abordnungen zugutekommen, dadurch nicht mehr als ein zeitlich begrenztes Wundpflaster verpasst, während eine wirkliche kontinuierliche Behandlung versäumt wird. Schulische und unterrichtliche Entwicklungs-, Erziehungs- und Bildungsarbeit braucht aber auch personelle Kontinuität. Deswegen muss die oberste Priorität der Landesregierung sein, ausreichend qualifiziertes Fachpersonal zu gewinnen.“

Die Folgen der Maßnahme, Lehrkräfte aus ihren Klassen zu nehmen, für die sie sich verantwortlich fühlen und für die sie ihren Unterricht langfristig geplant haben, löse bei vielen von ihnen Stress und Frustration aus. „Das ist in der aktuellen Situation sehr schwierig, da Lehrkräfte immer wieder melden, dass sie unter permanentem Druck durch zu hohe Anforderungen stehen. Die Gefahr, dass der Gesundheitsschutz der Lehrkräfte nicht gesichert werden kann, ist hoch“, meint der VBE-Landeschef.

Er unterstreicht: „Kinder brauchen für eine erfolgreiche Lern- und Leistungsentwicklung konstante Beziehungen zu ihren Lehrkräften. Diese Konstanz wird ihnen genommen. Das betrifft sowohl die abgebenden als auch die aufnehmenden Schulen. Den betroffenen Kindern wird, wegen der fehlgeleiteten Personalpolitik der vergangenen Jahre, ihr Anrecht auf optimale Bildungschancen verwehrt.“

„Es ist davon auszugehen, dass etliche Abordnungsentscheidungen vor den Verwaltungsgerichten angefochten werden“

Die Schulen sind laut Bericht weitgehend frei, nach welchen Kriterien sie die Kandidatinnen oder Kandidaten auswählen. Die Auswahlmethoden reichten Berichten zufolge von Auslosungen bis zur Erarbeitung komplizierter Kriterienkataloge, so heißt es. Hinnerk Wißmann, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Münster, kritisiert das gegenüber der „Rheinischen Post“ scharf. „Es ist davon auszugehen, dass etliche Abordnungsentscheidungen vor den Verwaltungsgerichten angefochten werden“, sagt er voraus. „Völlig unverständlich und dysfunktional ist es, dass die Kriterien für eine Abordnung in den Schulen ausgearbeitet werden.“ Das führe zu Ungleichheiten, die sich der Dienstherr – also das Land – zurechnen lassen müsse.

Der VBE fordert, dass freiwillige Abordnungen stets Vorrang haben müssen und Lösungen gefunden werden, die den unterschiedlichen Herausforderungen der einzelnen Schulen gerecht werden. Die beteiligten Dienststellen seien aufgefordert, transparent mit den Beteiligten zu kommunizieren und nachvollziehbare Verfahrensweisen zu entwickeln.

Behlau: „Es entsteht zunehmend der Eindruck, dass die Lehrkräfte ganz nach dem Prinzip des Barons von Münchhausen versuchen sollen – auf Anweisung ihres Dienstherrn – sich am eigenen Schopf aus dem Sumpf des Lehrkräftemangels zu ziehen. Eine Aufgabe, die sie unmöglich alleine bewältigen können.“ News4teachers

Lehrkräfte zwangsversetzen? Warum das bald wieder in den Fokus rücken könnte

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Thorsten.der.Lehrer
1 Monat zuvor

Das ist dann die Kehrseite der Medaille, die viele Kolleg*innen gerne ignorieren. Wer die Vorteile des Beamtenlebens genießt, muss eben auch mit den Nachteilen leben und dazu gehören die Abordnungen, wenn der Bedarf wo anders ist. Das ist bei vielen Kolleginnen schon lange Realität, wenn sie aus der Familienpause zurückkommen und dann häufig nicht wieder an ihrer Stammschule arbeiten dürfen.Wem das nicht passt, der sollte auf seine Privilegien verzichten und an eine Privatschule wechseln. Da gibt es keine Abordnungen!

Canishine
1 Monat zuvor

Bei grundsätzlichem Verständnis für Ihr Argument möchte ich dennoch auf den Text verweisen:
„Der derzeitige Personalmangel an den Schulen des Landes ist ein hausgemachtes Problem. Jahrelang ist keine nachhaltige und vorausschauende Personalpolitik betrieben worden.“
Es wird hier im Forum häufiger die These geäußert, dass auch die sich verschlechternden Arbeitsbedingungen zum Personalmangel beitragen. Wenn dies so ist, sind vermehrte Abordnungen keine Lösung, sondern verschärfen das Problem auf Dauer.

So!?
1 Monat zuvor
Antwortet  Canishine

Und wenn es keine Abordnungen sind, dann die zunehmende Zuweisung von einer einzigen Klassenleitung für 2 Klassen! Gab’s zuhauf schon mal vor 30 Jahren oder so in Zeiten des damaligen Lehrermangels. Etliche , die davon betroffen waren, sind dann in die Fachleitung für die schulpraktische Ausbildung gewechselt. Aber auch dafür gibt’s bei der GS und Sek 1 nur A12Z, während bei Sek2 die Arbeit mit A15 belohnt wird.
https://lehrernrw.de/lehrernrw-de-titel-21/
Es kann nur besser werden ..

AlexB
1 Monat zuvor

@ Thorsten.der.Lehrer: Dieser Beitrag geht leider am Thema bzw. der Problematik vorbei.
Die Kolleg*innen, die viel Arbeit in eine Klasse investiert haben, müssen diese abbrechen und an anderer Stelle neue Aufbauarbeit leisten (=doppelte Arbeit). Dan den Schulen geht massiv Wissen verloren über die jeweiligen Besonderheiten der Kinder. Für die Kinder in den betroffenen Klassen heißt dies einen Bruch in der Betreuung und bei der Beziehungsperson.
Dies ist nicht immer zu verhindern, z.B. bei Erkrankung oder Schwangerschaft.
Aber hier handelt es sich um ein hausgemachtes Problem.

Thorsten.der.Lehrer
1 Monat zuvor
Antwortet  AlexB

Unbestreitbar ist es für keinen schön, wenn abgeordnet werden muss, weder für die abgebende noch für die aufnehmende Schule, aber was ist die Alternative? Es gibt gut besetzte Schulen, nicht so gut besetzte Schulen und Schulen mit einer katastrophalen Lehrerversorgung? Der Mangel ist hausgemacht, da muss man nicht drüber diskutieren. Aber die Augen vor den Problemen zu verschliessen, funktioniert halt auch nicht. Denn auch die unterbesetzten Schulen können nichts dafür, dass sie keine Lehrer bekommen. Das ist Aufgabe des Schulamts und die entscheiden, wie sie das machen.

Hans Malz
1 Monat zuvor

Abordnungen hat es schon immer gegeben und sind im Prinzip auch ok. Meistens geht das auch auf freiwillger Basis.
Aber: Wer verschließt denn die Augen vor den Problemen? Doch wohl die Schulaufsicht. Meine die wirklich, dass sich das nicht unter Studenten rumspricht. Meine Prognose ist, dass sich die Abbrecherquote dadurch nochmal erhöht und einigen den letzten Kick gibt.

Man könnte stattdessen neue Lehrer einstellen und denen mal echte Vorteile geben. Ein anderer Klassenteiler, mehr zusätzliches Fachpersonal, Verwaltungsfachkräfte, IT-ler und und und. Aber das würde ja Arbeit mit sich bringen und Geld kosten.

Dietmar
1 Monat zuvor
Antwortet  Hans Malz

Genau – welcher Student studiert schon bestimmte Fächer für einen bestimmten Schultyp, und bewirbt sich auf eine bestimmte Schule an einem bestimmten Ort, um dann später an einem anderen Ort – bis zu 50 km entfernt – in einem anderen Schultyp und vielleicht auch in anderen Fächern eingesetzt zu werden? Da muss sich niemand wundern, dass der Nachwuchs fehlt.

dauerlüfterin
1 Monat zuvor

Inwiefern ist das Aufgabe des Schulamts? Die schieben die Verantwortung aka den schwarzen Peter schön weiter und lassen die Schulleitung/Personalrat bestimmen, wer abgeordnet werden soll.
Übrigens hilft das Schulamt kein Jota bei der Akquise von Personal, da muss man als Schulleitung schon selbst tätig werden.

Geschichtslehrerin
1 Monat zuvor
Antwortet  dauerlüfterin

Es wäre eigentlich die Aufgabe des Schulamts! Das solche unangenehmen Dinge gerne nach unten weitergegeben werden , heißt ja nicht, dass das eigentlich so laufen sollte.

ulschmitz
1 Monat zuvor

Ein Problem dabei: Wenn Schulleitungen entscheiden, neigen sie evtl. dazu, sog. „Minderleister:innen“ oder „Wanderpokale“ weiterzugeben.
Die aufnehmende Schule hat garantiert schon mal die Lauscher aufgestellt: WER soll uns da ins Haus kommen? OMG…
Wer also von der SL angesprochen, in Betracht gezogen wird, kann sich denken, was die SL von hm/ihr hält – und schon mal „Gegenmaßnahmen“ ergreifen.

Schotti
1 Monat zuvor

Die Alternative ist eigentlich ganz einfach. Man muss die Leute nur anständig bezahlen und schon wäre der Mangel zumindest besser verteilt. Zahlt den Leuten an Brennpunktschulen das doppelte Geld und dann melden sich auch wieder Bewerber. Das funktioniert natürlich nicht in einem Land, in dem der Hauptteil der Besoldung durch die Anzahl der Kinder statt durch Qualifikation und Leistung bestimmt wird.

Tim Bullerbü
1 Monat zuvor
Antwortet  Schotti

Oder noch verrückter: verkleinert die Klassen, stellt Sozialpädagogen ein, ermöglicht bezahlte Supervision, besorgt Dolmetscher für Elterngespräche.
Es sind vermutlich die Arbeitsbedingungen, die entscheiden- weniger das Geld.

Riesenzwerg
1 Monat zuvor
Antwortet  Tim Bullerbü

Dieser verrückte Vorschlag grenzt an Wahnsinn und ich bin sofort dafür.

Ich glaube, das ist die einzig sinnvolle Lösung für die Probleme für Bildung und Gesellschaft!

Da die Problematiken flächendeckend sind und nicht einer Schule oder einem Landkreis zuzuordnen sind, liegt das Problem – wie wir alle wissen – woanders.

Riesenzwerg
1 Monat zuvor
Antwortet  AlexB

So ganz darf man auch nicht „die andere Seite“ vergessen.

SuS, die sich geöffnet haben, Vertrauen haben und schwups – wieder eine erwachsene Person, die sie verlässt….

Die Beziehungsarbeit ist wie die Chancengleichheit – unseren KuMis egal und im Blick auf die Gesellschaft sehr wichtig.

Doch da Schulen und Krankenhäuser als reine Wirtschaftsunternehmen mit rein wirtschaftlichem Blick betrachtet werden ….. sollte man so langsam Farbe bekennen und offen sagen, dass Menschen keine wichtige Rolle spielen und eigentlich nur Kosten verursachen.

Nur aus Vorsicht – Ironie inside. Oder Galgenhumor, Sarkasmus, Verbitterung….

Autobahnabfahrt
1 Monat zuvor

Genau. Alle wollen die Vorteile der Verbeamtung. Keiner will natürlich die Nachteile der Verbeamtung.

Canishine
1 Monat zuvor
Antwortet  Autobahnabfahrt

Und die für den Lehrermangel entscheidende Frage wird sein, in welche Richtung sich der Wert zwischen „alle“ und „keiner“ bewegen wird.

Mika
1 Monat zuvor

Die Abordnungen betreffen angestellte Lehrkräfte genauso.

Realist
1 Monat zuvor

Vorteile des Beamtenlebens“

Einmal aus Sicht eines Berufsanfängers gerechnet (Achtung Gen Z! Gut durchlesen):

WER wird denn abgeordnet ins „Nirgendwo“? Der Berufsanfänger oder der „etablierte Lehrer“, der vielleicht schon verheiratet ist und zwei Kinder hat? Hier einmal am Beispiel von NRW, Wohnort Düsseldorf, exemplarisch durchgerechnet:

Der Berufsanfänger (A13, Besoldungsstufe 6) bekommt etwas über 3000€ netto ausbezahlt (Steuerklasse I) und wird im Zweifel abgeordnet / versetzt.

Der verheiratete Beamte (A13, Besoldungsstufe 8) ,mit zwei Kindern bekommt mit allen Zuschlägen selbst in Steuerklasse I knapp 4700€ netto, in Steuerklasse III sogar über 5400€ netto. Und der wird wegen der Kinder und Ehepartner garantiert nicht ins „Nirgendwo“ abgeordnet / versetzt.

Fazit: Wer neu ins Lehramt einsteigt sollte sich das unter diesen Bedingungen wirklich GUT ÜBERLEGEN, insbesondere wenn er oder sie es nicht plant, Kinder zu bekommen. Die Kinderlosen sind nämlich die, die es treffem wird. Nicht nur ca. das halbe Nettogehalt sondern auch noch die dauernde Gefahr der Abordnung / Versetzung. Und aus dem „Nirgendwo“ wieder in eine attraktive Stadt zurückzukommen, kann bei dem aktuellen Lehrkräftemangel auch einmal gut 10 Jahre dauern…

Beamter lohnt sich NUR noch mit vielen Kindern, je mehr desto besser!

Der Schuss mit diesen Zwangsabordnungen / – versetzungen wird in Bezug auf Gewinnung von Nachwuchskräften voll nach hinten losgehen. Gen Z ist ja nicht blöd!

Marie ist
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

Und schon sind wir wieder bei der Diskriminierung ungewollt kinderloser Paare. Deutlich weniger Gehalt, da keine „Karnickelprämie“, raufgesetzt auf Zwangsvollzeit und damit im Zweifel Abordnung nach Hintertupfingen, da man ja die Leute mit Kindern mit so etwas nicht belästigen darf.

Egvina
1 Monat zuvor
Antwortet  Marie ist

Von der „Karnickelprämie“ finanzieren Rammler und Rammlerin aber auch ihre kleinen Klopfer. Mehr Geld zur Verfügung haben sie trotz Zulage nicht, eher im Gegenteil.

Mina
1 Monat zuvor
Antwortet  Egvina

Ich muss nochmal fragen, ob die Kinder von Nichtbeamten für Umme mitlaufen oder hab ich hier eine Ungleichbehandlung übersehen.
Und nachdem Beamte immer nach Gleichbehandlung rufen: ich kann Euch nicht hören!

ulschmitz
1 Monat zuvor
Antwortet  Egvina

Diese angeblich besser gestellten A13er müssen aber – so ein Ehepartner nicht arbeitet – für sie/ihn und die unegalen Blaagen pro Kopf private KV bezahlen.

Bla
1 Monat zuvor
Antwortet  ulschmitz

Stimmt nicht. Müssen tun sie das nicht. Es gibt auch die Möglichkeit in die GKV als Beamter zu wechseln/gehen. Dann zahlt man eben 100% als Beamter.
Das ist bei Angestellten und der PKV jedoch nicht anders. Dort zahlt man ebenfalls 100% statt des Beamten 50%. Für Kinder dann nochmal zusätzlich.
Vor- und Nachteile eben. Fairerweise könnte der AG bei Lehrkräften generell beide Modelle anbieten? Nicht? Warum wohl …

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  ulschmitz

Selbst schuld, da doch ein Minijob des Partners schon ausreichend wäre, um die Kinder in die Familienmitversicherung zu bekommen.

Marie
1 Monat zuvor
Antwortet  Egvina

Gehalt sollte es für den erreichten Abschluss und die zu erledigende Arbeit geben, nicht für die Reproduktionsfähigkeit. Zudem sollte man sich vorher überlegen, ob man sich Kinder finanziell leisten kann und will und nicht davon ausgehen, dass der Arbeitgeber das schon finanziert. Im übrigen habe ich z.B. noch nie gelesen, dass die Friseurin in Köln für 2 Kinder knapp 1400 € mehr vom Chef bekommt als deren kinderlose Kollegin.

ginny92
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

Gilt leider genau so für Angestellte Berufseinsteiger, da schützt das angestellten Verhältnis nicht vor.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor

Sie sehen das sehr pragmatisch, ein geeigneter Kandidat für eine Abordnung 😉

Die ganze Situation wäre erträglicher, wenn der Mangel nicht seit Jahren von allen und deren Müttern gesehen worden wäre.
Aber wie vor ein paar Jahren schon erkannt: die Bildungspolitik wird vor die Wand gefahren und die Lehrkräfte sind der Prellbock – immer noch besser, als es (noch mehr) an den Kindern auszulassen

Thorsten.der.Lehrer
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Ich bin aus dem Rennen: Habe letztes Jahre gekündigt und habe nach 20 Berufsjahren mein Beamtenleben aufgegeben. Arbeite jetzt an einer Privatschule. Verdiene gut und habe einen Arbeitsgeber, der mir gute Arbeitsbedingungen bietet, weil er weiß, dass es auf dem Arbeitsmarkt nicht unbegrenzt „Lehrer-Nachschub“ gibt.(Wäre übrigens lieber abgeordnet worden, als drei Jahre lang eine doppelte Klassenführung übernehmen zu müssen!)

ulschmitz
1 Monat zuvor

Nur Interessehalber: Verlangt der priavte AG von Ihnen z.B. FR-SO nxt Woche mit 42 12. oder 13. Klässler:innen mit dem Bus von Norddeutschland in die Provence zu fahren und 10 Tage 24h im dienst zu sein?
Auf der Weiterbildung zum Beratungslehrer habe ich Kolleg:innen einer HH-Privatschule (GmbH) kennen gelernt – die wussten noch nicht mal, dass es eine Schulkonferenz mit Drittelparität gibt, die waren sowas von entspannt…

Einer
1 Monat zuvor

Stimmt schon mit der Kehrseite der Medaille. Aber wenn ich an eine andere Schule abgeordnet werde, dann muss ich mich in ein anderes System eingliedern. Jeder, der schon mal die Schule gewechselt hat, kennt das. Auch im selbem Bundesland ist trotzdem vieles anders. Deshalb sollten die abgeordneten Kollegen meiner Meinung nach per se eine Entlastung von zwei oder drei Stunden erhalten.
Andererseits ist es auch gut mal wieder ein anderes System kennenzulernen. So ergeben sich vielleicht auch Impulse für die Stammschule.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Einer

Schlimmer als komlette Abordnungen mit voller Deputatsverpflichtung sind teilabordnungen lediglich mit einem Teit der Deputatsstunden.
Es werden zwar die Fahrtkosten für die Dienstreise zwischen den beiden Schulen übernommen, aber nur, wenn der Abordnungsort weiter entfernt vom Heimatort ist als der Ort der Stammschule. Ja, das Dienstreiserecht hat so seine Tücken.

Riesenzwerg
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Und bei Teilabordnungen nimmt man an
a l l e n Konferenzen und Teamsitzungen teil.

Marie
1 Monat zuvor
Antwortet  Riesenzwerg

Das wüsste ich aber…

Hysterican
1 Monat zuvor
Antwortet  Einer

Oh, das ist ein frommer Wunsch.
De facto ist es doch zumeist so, dass die KuK, die neu in ein System kommen, die Seilschaften und tradierten Pfründe noch nicht kennen – und dann – Stichwort: „Herrschaftswissen“ – verklickert bekommen, dass es natürlich und ganz normal sei, dass gerade sie für besondere zusätzliche Aufgaben herangezogen werden – Totschlagargument: „Das verstehen Sie noch nicht, da Sie ja neu sind – aber es geht nicht anders“

Und die „neuen KuK“ tendieren dazu, dass sie sich erst mal nicht besonders laut zu Wort melden, weil sie ja nicht gleich zu Beginn den Stempel „Meckerkopp und Querulant“ verpasst bekommen wollen.

Ergo: Das System hat gelernt, dass man gerade „neue Kräfte“ maximal belastet und dafür sorgt, dass diese alle offenen Baustellen nebenbei beackern – die müssen sich ja schließlich erst noch beweisen und bewähren – sonst bleibt die soziale Anerkennung in der neuen Anstalt aus – und dafür sind 2 Jahre zu lang, um darauf sch… zu können.

ulschmitz
1 Monat zuvor
Antwortet  Hysterican

Das geht dann oft so wie auf gewissen Dauer-Campingplätzen in Dtld.: „Also, WIHIR machen das hier so…“ – schlimm ist auch, wenn an der aufnehmenden Schule seit Jahren Grabenkriege herrschen zwischen GEW und PhV sowie Beamt:innen und angestellten Lk und natürlich zwischen Teilzeit- und Vollzeitkräften.

Hans Malz
1 Monat zuvor
Antwortet  Hysterican

Aber bei „Meckerköppen“ und „Querulanten“ wird der sofort gestellte Versetzungsantrag erfahrungsgemäß sofort genehmigt.

Marie
1 Monat zuvor
Antwortet  Hysterican

Wenn ich gegen meinen Willen abgeordnet werde, werde ich im Leben nicht als „neue Kollegin“ alles schlucken und mit mir machen lassen. Ganz im Gegenteil, da wird Tacheles geredet. Erhöht die Chance, dass die neue Schule mich relativ zügig gern wieder gehen lässt.

Lessi
1 Monat zuvor
Antwortet  Marie

Richtig. 😉 Hatte damals bei mir funktioniert. Und wenn man diesen Ruf mitnimmt, umso besser!

Mina
1 Monat zuvor
Antwortet  Lessi

Hut ab Lessi, Marie und Co.
Das klingt nach einer hochprofessionellen Arbeitseinstellung!

Vielleicht finde ich es gar nicht so schlimm, dass meine Kinder sich den Großteil des Unterrichsstoffes selbst aneignen müssen, weil Unterricht ausfällt.
Je weniger meine Kinder von „Meckerpöppen“, „Querulanten“ und „Blaumachern“ sozialisiert werden je besser.

Und dann wundert Ihr Euch echt, dass keiner Lehramt studieren will und Euch in der Gesellschaft niemand ernst nimmt?

Ich habs so satt
1 Monat zuvor
Antwortet  Mina

@Mina

Sie stänkern so übel mainstream mäßig, dass Sie keiner mehr ernst nehmen kann.
Allerdings sind Ihre Beleidigungen sicherlich abstoßend für Groß und Klein.

Wie wärs mit neuen konstruktiven
HaudenLehrer-Argumenten…….

Marie
1 Monat zuvor
Antwortet  Mina

Warum soll ich mich schlechter als andere Kollegen stellen lassen, nur weil ich neu an einer Schule bin? Sorry, aber aus dem Alter, in dem man es allen recht machen wollte, bin ich raus.

ulschmitz
1 Monat zuvor
Antwortet  Einer

Und Sie glauben wirklich, dass die Stammschule diese Impulse zu schätzen weiß? Ich denke, das endet sehr oft mit „Auf Ihnen ham’wa jewartet.“

Dietmar
1 Monat zuvor

Auch private Schulträger können und müssen sogar abordnen, beispielsweise, wenn ein Schulstandort geschlossen wird, der Betrieb woanders aber weitergeht.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Dietmar

… zumal die meisten „Privatschulen“ staatliche Ersatzschulen im Kirchendienst sind. Für Lehrkräfte im Ersatzschuldienst der ev. Landeskirchen gelten im Grunde die gleichen Regeln wie für angestellte Lehrkräfte, die beim Land beschäftigt sind.

Walter Hasenbrot
1 Monat zuvor

Das ist doch eine Sicht, die am Kern des Problems vorbeigeht.

Zum Kern des Problems gehört, dass der Lehrermangel von der Politik sehenden Auges produziert wurde und dies nun zu erheblichen Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen und der Elrnsitutation für die Schüler:innen führte.

Damit gerät die Situation in eine Abwärtsspirale, weil die schlechten Arbeitsbedingunge auch dazu führen dürften, dass sich weniger junge Menschen finden werden, die den Beruf ergreifen.

Es geht nicht darum, dass das Land Abordnungen nicht vornehmen darf. Es geht darum, dass das Land die Arbeitsbedingungen immer weiter verschlechtert, statt sie zu verbessern.

Wenn schon Abordnungen oder Versetzungen nötig sind, muss man den Lehrkräften gleichzeitig signalisieren, wie man die Arbeitsbedingungen denn verbessern will.

Angefangen bei den schlechten Tarifverträgen bis hin zur rechtswidrigen Weigerung, die Arbeitszeiten zu erfassen, herrscht auf dieser Seite der Gleichung aber ein Totalausfall.

Teacher Andi
1 Monat zuvor

Im Prinzip haben Sie Recht. Aber es ist oft der Planlosigkeit und der mangelnden Übersicht des KuMis zuzuschreiben, dass Lehrer kreuz und quer versetzt werden. Ich habe in der Referendarzeit und im Junglehrerdasein oft erlebt, dass Leher und Lehreranwärter aus dem Münchner Raum nach Franken und umgekehrt Lehrer aus Franken nach München geschickt wurden. Ich wurde selbst alle halbe Jahre quer durch Bayern geschickt, kostet ja alles nichts.
Man muss da kuschen, sonst würde ja die Unfähigkeit der Bildungsminister ans Licht kommen.

JoS
1 Monat zuvor

Wo ist das Problem? Abordnungen gehören nun einmal zum Beamtenstatus dazu. Allerdings sollte man zuvor vielleicht erst einmal versuchen, finanzielle Anreize für freiwillige Abordnungen zu setzen.

Peace
1 Monat zuvor
Antwortet  JoS

Wo ist das Problem? Der Lehrermangel hat sich schon lange angekündigt. Was hat man bisher gemacht? Jetzt trägt man das wieder auf Kosten der Kollegen aus. Ja mit Abordnungen muss man als Beamter leben, aber nicht aus Gründen, die wieder mal die Unfähigkeit der Regierenden zeigt. Es bleibt dabei, Bildung darf nichts kosten und verkommt in Deutschland zur Aufbewahrungsanstalt. Das ist für dieses Land so was von peinlich.

JoS
1 Monat zuvor
Antwortet  Peace

Und das überrascht Sie? Ich würde mir auch wünschen, dass man eher an der Attraktivität des Berufs arbeitet, aber nun ist der Engpass eben da und als Beamte wissen wir, dass wir das nun auszugleichen versuchen müssen.

Hysterican
1 Monat zuvor
Antwortet  JoS

Bin gespannt, wann dieser Beamtennimbus genutzt wird, um die Haushaltsschieflagen der Länder und des Bundes auszugleichen.

Ey Leute…wir haben nicht mehr geniug Geld für das Dienstwagenprivileg oder für neue Funkgeräte oder Lärmschützer für die Bundeswehr.

Wir kürzen euch erst mal einen Teil der Bezüge – als Beamte seid ihr ja schließlich verpflichtet, dem Staat aus Notlagen zu helfen – dieses kleine Opfer solltet ihr schon zu leisten bereit sein – schließlich genießt ihr das beamtenpriveligierte Unkündbarkeitsfaszinosum.

Und…wie wäre das für Sie …? Haben Sie bereits Verzichtserklärungen hinsichtlich Ihrer Bezüge unterzeichnet?

ulschmitz
1 Monat zuvor
Antwortet  Hysterican

Die Nummer mit der Kürzung der Beamtenbezüge war, wie man lesen kann, einer der schlimmsten Fehler des RK Brüning. Natürlich kann man das machen, fragt sich nur, was „hinten rauskommt“ (H. Kohl) – abgeordnete LK müssen sich ja nicht unbedingt an der neuen Schule bewähren…

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Hysterican

Sie werfen ganz schön viele Spaghetti an die Wand, um zu schauen, was hängen bleibt…
Diese überzeichneten Sorgen, bringen uns nicht weiter

Hysterican
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Meine Mama hat mir verboten, mit Essen zu spielen … also was soll dieser popelige Angriff?

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Hysterican

Das frage ich Sie. Haben Sie irgendwelche brauchbaren Hinweise? Oder bleibt da nur Ihr Bauchgefühl, nachdem Sie einen Albtraum von den Grünen hatten?

Marie
1 Monat zuvor
Antwortet  Hysterican

Die Nummer mit den Haushalten kennen wir doch aus den Tarifverhandlungen der letzten Jahrzehnte. Kein Geld – Pensionsfond in griechischen Anleihen versenkt. Kein Geld – Flüchtlinge. Kein Geld – Corona. Kein Geld – Ukraine. Deshalb waren ja die Abschlüsse so grottig schlecht. Bei den letzten Verhandlungen hieß es am Anfang sogar, der Abschluss wird nicht übertragen.

Lessi
1 Monat zuvor
Antwortet  JoS

Ironie bitte auch als solche kennzeichnen! 😉 Oder zumindest ergänzen:
Auch Lehrer sind Menschen.

JoS
1 Monat zuvor
Antwortet  Lessi

Keine Ironie. Und natürlich sind wir Menschen, allerdings haben wir nicht unbedingt die gleichen Rechte wie andere (siehe Streikrecht) und werden im Gegenzug im Alter großzügig versorgt.

Riesenzwerg
1 Monat zuvor
Antwortet  JoS

Und als mündige Bürger/innen wissen wir, dass wir den Karren mit Karacho in den Dreck fahren (lassen) müssen.

Stoppen geht nicht, langsam bedeutet nur, die Qual unnötig zu verlängern.

Also runter von der Bremse – aus dem Chaos wird was Neues entstehen (müssen).

dauerlüfterin
1 Monat zuvor
Antwortet  JoS

Ich weiß nicht wie Sie das aus Ihrer beruflichen Praxis kennen, muss aber sagen, dass Abordnungen de facto bisher eben nach meiner singulären Beobachtung eben nicht gang und gäbe waren, sondern Seltenheitswert hatten. Insofern gehört aus meiner Sicht die Möglichkeit, abgeordnet zu werden zum Beamtenstatus dazu. Gelebte Praxis war das bisher nicht.

nurmalso
1 Monat zuvor
Antwortet  dauerlüfterin

Gang und gäbe war das auf dem Land einige Jahre vor dem großen Hauptschulsterben. Da reiste der Schulrat durch die Schulen, fragte nach Freiwilligen, wenn nicht vorhanden, wurde jemand ausgeguckt. Habe mich damals freiwillig versetzen lassen, weil ander Schule nicht soo weit weg und Schlimmeres kommen könnte. Nach einem Jahr sollte von dieser Schule jemand abgeordnet werden an meine alte Schule wg. Krankheitsfällen. Hab‘ mich wieder freiwillig gemeldet, da in neuer Schule noch nicht so angekommen. Nach ein oder zwei Jahren lief Abordnung aus. Schulrat rief an und wollte mir dritte Schule schmackhaft machen. (Einmal die/der mit dem Köfferchen…. kann er/sie ja auch weiterreisen.) Auf die Frage, welche Fächer denn benötigt würden, kam die Antwort, das wisse er nicht, aber das wäre ja auch egal. Habe das dann ausgeschlagen, also zurück an Schule 2, wo ich nicht gut wieder aufgenommen wurde, weil dafür jemand anders gehen musste.
In einem Fall wurde eine Kollegin von jetzt auf gleich abgeordnet. Sie wohnte in unmittelbarer Nähe der Schule und besaß kein Auto. Das musste sie dann innerhalb von drei Tagen organisieren. Und nein: ÖPNV geht hier nur bei Anreise am Abend vorher.

dauerlüfterin
1 Monat zuvor
Antwortet  nurmalso

Danke für den Einblick, sehr interessant. Ggf. sind die Erfahrungen auch unterschiedlich im Hinblick auf Schulart und Wohnort? Bei mir: Gym, Ballungsraum

JoS
1 Monat zuvor
Antwortet  dauerlüfterin

Also vor meiner Einstellung wurde mir gleich gesagt, dass ich im ersten Jahr hälftig an eine andere Schulform abgeordnet werde. Das ist schon einige Jahre her. Danach gab es noch einmal eine große Welle Zwangsabordnungen von Gymnasiallehrern an Grundschulen. Also ja, das ist seit langem Praxis.

Lessi
1 Monat zuvor
Antwortet  JoS

Der Spruch ,,Das war schon immer so. / ,,Das haben wir schon immer….“ ist ziemlich rückwärts gewandt, fernab von zukunftsträchtig und NULL lösungsorientiert. Nur weil es gängige Praxis war, muss sie deshalb weder heute und in Zukunft das richtige Konzept sein, um den Lehrermangel zu stoppen. Es ist genau das Gegenteil!

JoS
1 Monat zuvor
Antwortet  Lessi

Ich habe lediglich wie gefordert angemessen aus meiner Erfahrung auf diesen Kommentar geantwortet: „Ich weiß nicht wie Sie das aus Ihrer beruflichen Praxis kennen, muss aber sagen, dass Abordnungen de facto bisher eben nach meiner singulären Beobachtung eben nicht gang und gäbe waren, sondern Seltenheitswert hatten.“

Was stört Sie daran?

Mina
1 Monat zuvor
Antwortet  JoS

Wieso sollte es finanzielle Anreize geben für etwas, das vom Direktionstecht abgedeckt ist?

Lena Hauenstein
1 Monat zuvor
Antwortet  Mina

Ich habe mich neulich mit der einer Kanadierin über die Verteilung von Ärzten in den Weiten Kanadas unterhalten. Sie erzählte, in den attraktiven Städten gäbe es (Zahlen sind inkorrekt, aber die Idee dahinter ist interessant) 75% Gehalt, je weiter man in die Pampa ginge, desto mehr wurde es. Irgendwo am Polarkreis kriegt man dann eben 160%. Dies führe dazu, dass die Stellen in der Butnik durchaus begehrt seien, insbesondere würden viele Kollegen 2-5 Jahre Busch anstreben, um dann in einer attraktiveren Gegend ein Haus zu kaufen und länger zu bleiben.
Klar, das bringt einiges an Wechsel mit sich, aber die Stellen sind erstmal besetzt und die Leute sind dann auch da. Alternativ ordnet man ab, dann sind die Stellen formal besetzt, die Leute aber krank.

Mina
1 Monat zuvor
Antwortet  Lena Hauenstein

Sie meinen wohl „krank“ statt krank.
Aber auch das ist eine Beamtenkrankheit.
Generell finde ich den Ansatz aber gut.
In Deutschland ist die Absprunghöhe aber 100% plus Zuschläge.
Das von Ihnen geschilderte Vorgehen wäre nicht nur ein Wandel, es wäre ein Pardigmenwechsel. Könnte im deutschen Schulsystem Jahrhunderte dauern…

ulschmitz
1 Monat zuvor
Antwortet  Mina

Mein Gott, was haben Sie bloß mit den Beamt:innen…

Peace
1 Monat zuvor
Antwortet  Mina

Ach, und in der freien Wirtschaft gibt es natürlich keine, die krank machen. Kenne ich anders. Dieses Neidverhalten nervt allmählich. Wenn der Job ja so toll ist, bewerben Sie sich doch. Personal wird dringend gesucht.

Ben
1 Monat zuvor
Antwortet  Lena Hauenstein

Arbeitsplätze „versteigern“, finde ich an sich gut. Wo alle hinwollen, kann der Preis sinken. Wo keiner hin will, muss der Preis steigen, dann haben alle Kids Lehrer. Ein Haken: starke Schulleiter, die ihre Schulen attraktiv machen, werden so bestraft. Aber dass Provinz- und Brennpunktschulen massive Zuschläge brauchen, kann man nicht mehr ignorieren.

Riesenzwerg
1 Monat zuvor
Antwortet  Ben

Schulen sind kein Wirtschaftsunternehmen!

ulschmitz
1 Monat zuvor
Antwortet  Lena Hauenstein

Die Frage ist, ob in Kanada das auch mit den LK so gedacht ist – die haben doch vermutlich LK, die vor allem von den Kommunen angestellt werden – und sich entsprechend permanent weiterbewerben können; oder sie versuchen, an „renommierte“ Privatschulen zu kommen.
Für SH wäre dieses System gestaffelter Einkünfte – je nach Pampa-Grad – ganz praktisch, denn die Westküste leidet an Wegzug und LK-Mangel, fast alle wollen in den HH-SPeckgürtel, nach Kiel und in die Freizeit-Paradiese oder Lübeck.

Kanzler27
1 Monat zuvor
Antwortet  ulschmitz

Aber keiner will in den südöstlichen Speckgürtel. Dann gegen sie lieber gleich nach HH.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Lena Hauenstein

Ein ähnliches System haben sie meines Wissens auch in Frankreich.
Doch es fehlen ja überall Lehrkräfte. Viele wiegen da Zuverdienst gegen die Lage + Arbeitsplatz der Partnerin/ des Partners ab

Lera
1 Monat zuvor
Antwortet  Mina

Arbeitsmarkt.

JoS
1 Monat zuvor
Antwortet  Mina

Weil man so vielleicht Lehrkräfte mit dem passenden Lehramt und der richtigen Fächerkombination bekommt und nicht nur Lückenfüller.

Autobahnabfahrt
1 Monat zuvor
Antwortet  JoS

Wer sich verbeamten lässt, weiß, was das dann auch bedeuten kann. Warum sollte man dafür noch Extra-Boni bekommen? Bekommen die angestellten Lehrer ja auch nicht.

Mika
1 Monat zuvor
Antwortet  Autobahnabfahrt

Angestellte Lehrkräfte können ebenfalls abgeordnet werden.

JoS
1 Monat zuvor
Antwortet  Autobahnabfahrt

Weil eine Zwangsabordnung nur selten für die aufnehmende Schule ein Gewinn ist. Oft passt das Lehramt nicht oder die Fächer, außerdem sind unzufriedene Arbeitnehmer nachweislich häufiger krank.

Mika
1 Monat zuvor
Antwortet  JoS

Abordnungen betreffen ebenso angestellte Kollegen.

JoS
1 Monat zuvor
Antwortet  Mika

Wäre bei meinem damaligen Vertrag als Angestellter nicht möglich gewesen.

anka
1 Monat zuvor
Antwortet  Mika

Nein.

Hans Malz
1 Monat zuvor
Antwortet  anka

Doch. In NRW zumindest. Habe ich schon an Schulen gesehen.

Mika
1 Monat zuvor
Antwortet  anka

In Brandenburg schon.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Mika

Heftig! Als Beamter gebe ich am Schluss zähneknirschend zu, mich im Zweifelsfall für die Kolonien gemeldet zu haben…

Aber Angestellte sollten auf keinen Fall diesen Müll in Erwägung ziehen müssen!

Iris Naumann
1 Monat zuvor
Antwortet  JoS

Ich kann es nicht mehr hören. Wir sind angestellte Lehrer und werden ebenso abgeordnet.

JoS
1 Monat zuvor
Antwortet  Iris Naumann

Also in meinem Arbeitsvertrag stand eine bestimmte Schule als Arbeitsort. Eine Abordnung wäre so nicht möglich gewesen. Davon abgesehen kann man im heutigen Arbeitsmarkt als Angestellter auch sehr einfach kündigen und sich eine andere Schule suchen.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  JoS

Bei einer zeitlich befristeten Abordnung ändert sich ja nichts an der Zuweisung zu einer im Vertrag stehenden Stammschule. Insofern können Tarifbeschäftigte ebenfalls abgeordnet werden.

anka
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Angestellte sind eben nicht einer Schule zugewisen, zugewisen sind Beamte.
Angestellte haben einen Vertrag mit einer Schule.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  anka

… ach @anka, willkommen in NRW.

Die tarifbeschäftigten Lehrkräfte in NRW sind Angestellte des Landes vertreten durch eine der fünf Bezirksregierungen.
Im Anstellungsvertrag wird unter anderem die Zuweisung an eine bestimmte Schule ausgesprochen. Ebenfalls wird die Höhe der Deputatsverpflichtung festgeschrieben sowie die Anzahl der Urlaubstage. Der Vertrag selber ist formal der kürzeste den ich während meines gesamten Beruflebens im ÖD und bei privaten Unternehmen jemals gehabt habe. In den wesentlichen Teilen finden sich Verweise auf die beamtenrechtlichen Regelungen, die somit als Teil des Arbeitsvertrages auf die Angestellten übertragen werden. Dazu gehört ebenfalls die Möglichkeit, den Angestellten abzuordnen oder zu versetzen. Alle Personalmaßnahmen bedürfen dabei der Mitwirkung des Bezirkpersonalrates des betroffenen Schulkapitels..

anka
1 Monat zuvor
Antwortet  Iris Naumann

In welchem Bundesland denn?
(vlt. habe ich ja all die Jahre was falsch verstanden?)

Hans Malz
1 Monat zuvor
Antwortet  anka

NRW zum Beispiel.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Hans Malz

Aber nur innerhalb des Regierungsbezirkes bei dem man angestellt bzw. tarifbeschäftigt ist.

Hans Malz
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Das ist richtig. Kann aber im Bezirk Düsseldorf den Unterschied zwischen Remscheid und Kleve ausmachen. In der Praxis allerdings nicht, sondern eher das platte Land um die Städte. Da fährt man allerdings auch stundenlang durch die Pampa.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Hans Malz

Das funktioniert aus kulturellen Gründen schon nicht, wie soll denn der Niederrheiner im Bergischen Land zurecht kommen?

JoS
1 Monat zuvor
Antwortet  Hans Malz

NRW ist ja ohnehin „speziell“, auch was die Pflicht zu Klassenfahrten angeht. Meine Frage, wer die Kinderbetreuung bei alleinerziehenden Lehrkräften übernimmt, die zur Klassenfahrt gezwungen werden, ist bis heute unbeantwortet.

Lessi
1 Monat zuvor
Antwortet  JoS

Ich würde den Schulbezirksamtsleiter (Heißt der so in NRW?)
persönlich darum bitten. 😉 Der wird begeistert sein.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Lessi

Der Personaldezernent ist der Jurist der Schulabteilung, der gleichzeitig auch der Disziplinarvorgesetzte der Lehrkräfte ist.
Und Begeisterungsfähigkeit ist nicht Teil dessen Stellenprofils.

anka
1 Monat zuvor
Antwortet  Iris Naumann

Stimmt nicht.
Als angestellte* L* läuft der Arbeitsvertrag auf eine bestimmte Schule. Und diese Tatsache schließt eine Vesetzung gegen den eigenen Willen an eine andere Schule aus, da es sich um eine Vertragsänderung handelt. Dieser müssen beide Seiten zustimmen.
Wenn angestellte L* einem Schulwechsel aber zustimmen, ist es eben keine Abordnung/Versetzung sondern ein Schulwechsel.
Grüße aus NRW.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  JoS

Sie klingen nach einem Kandidaten für die Abordnung. Sie sehen die Notwendigkeit und sehen sich verpflichtet. Danke 😀

JoS
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Ich hab meine Schuldigkeit hinsichtlich Abordnungen schon vor Jahren aus freier Entscheidung getan, sowohl an HS als auch an GS. Außerdem unterrichte ich freiwillig an einer IGS im Brennpunkt. Ihren berechtigten Dank nehme ich also gerne entgegen, jetzt sind Sie an der Reihe.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  JoS

Das befürchte ich auch. Dieses Schuljahr fiel die Wahl nicht auf mich, wird aber zunehmend wahrscheinlicher.

Als Beamter, Single, kinderlos, keine Pflege, zur Miete, kein Pferd fallen mir da auch nur wenige andere ein. Die Wahl viel bisher wohl noch nicht auf mich, da ich recht offen mit anderen arbeite und keine Vertretungen benötige… Mal schaun =/

Henrik Karrie
1 Monat zuvor

Eine Abordnung ist keine Zwangsversetzung. Eine Abordnung stellt einen vorübergehenden Schulwechsel dar, währenddessen eine Versetzung dauerhaft angelegt ist und die verwaltende Dienststelle (Stammschule) damit auch wechselt.
Einsprüche vor den Verwaltungsgerichten haben hier wenig Chancen auf Erfolg, zumal die Abordnung zunächst angetreten werden muss, sie also keine aufschiebende Wirkung hat.

Autobahnabfahrt
1 Monat zuvor

Naja, naja, was glaubt ihr denn, warum euch der Staat all die Vorteile des Beamtentums gewährt?! Nun will er auch mal was dafür haben. Das ist doch klar.

Mika
1 Monat zuvor
Antwortet  Autobahnabfahrt

Naja, naja, warum werden die angestellten Lehrkräfte genauso abgeordnet, obwohl sie nicht die Vorteile des Beamtentums haben?

Hans Malz
1 Monat zuvor
Antwortet  Autobahnabfahrt

Wie oben schon geschrieben: Abordnungen hat es bei uns an Schule immer mal wieder gegeben. Aber der Nachwuchs schaut sich das genau an und zeigt den Vogel.

Es wurden übrigens auch schon Angestellte abgeordnet, also lieber vorsichtigt sein. Es geht nämlich meistens um Fächer und Qualifikationen.

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Autobahnabfahrt

Jo.

Sollen sie mal machen.

Dass das praktisch nie oder sehr wenig genutzt wird hat schon Gründe.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Autobahnabfahrt

Euch? Sie zählen sich nicht zu den Betroffenen? Oder melden Sie sich freiwillig? 😀

Blau
1 Monat zuvor
Antwortet  Autobahnabfahrt

„mal was dafür haben“?! Er hat dafür doch schon meine Arbeitskraft uneingeschränkt, ständig mit unbezahlten Überstunden, gesetzestreu, ohne Streikrecht. Ich diene doch schon

Lessi
1 Monat zuvor
Antwortet  Blau

Bester Kommentar des Tages! 🙂

Bla
1 Monat zuvor
Antwortet  Blau

Und dazu gehört eben auch die Möglichkeit der Versetzung.
Ist bei der Verbeamtung eigentlich klar, dass das passieren kann (und ggf. wird).
Ist jetzt nichts neues … Betrifft auch andere Beamte. Kenne ich einige, welche (regelmäßig) versetzt wurden.

klexel
1 Monat zuvor

Mich stört bei diesem Artikel und der Diskussion, dass hier die Begriffe ‚Abordnung‘ und ‚(Zwangs)versetzung‘ ziemlich durcheinandergeworfen werden.
Es gibt da einen klaren Unterschied:
Zitat:
Gemäß § 27 Bundesbeamtengesetz (BBG) wird als Abordnung verstanden die vorübergehende Übertragung einer dem Amt der Beamtin bzw. des Beamten entsprechenden Tätigkeit bei einer anderen Dienststelle desselben oder eines anderen Dienstherrn unter Beibehaltung der Zugehörigkeit zur bisherigen Dienststelle. Die Abordnung ist ein Verwaltungsakt und kann ganz oder teilweise erfolgen. Die bisherige Dienststelle bleibt weiterhin zuständig für die wesentlichen, die Rechtsstellung der Beamtin bzw. des Beamten regelnden Maßnahmen wie z. B. Beförderungen. Die neue Beschäftigungsbehörde hingegen ist zuständig für arbeitsorganisatorische Belange wie z. B. die Erteilung dienstlicher Weisungen.
Im Gegensatz zur Versetzung ist die Abordnung nicht auf Dauer angelegt. Das bedeutet, dass eine Rückkehr zur Stammdienststelle vorgesehen sein muss. Allerdings ist die Ablösung durch eine Versetzung grundsätzlich möglich.“
Quelle: https://t1p.de/0sb1m

Die beamtenrechtliche Versetzung von der Abordnung darin zu unterscheiden, dass in der Regel zu einem anderen Dienstherrn versetzt wird – und zwar dauerhaft.

Hans Malz
1 Monat zuvor
Antwortet  klexel

Ja, das ist richtig. Aus der Praxis kenne ich aber nur Abordnungen und keine Versetzungen. „dickebank“ erklärt etwas weiter unten auch gut, warum das so ist.

Doreen Josi
1 Monat zuvor

an manchen Schulen mit 4 Tage Woche oder home schooling gerne

die sind attraktiv

Peter Fritsche
1 Monat zuvor
Antwortet  Doreen Josi

Und Sie glauben, dass es genau an diesen Schulen einen Mangel an Lehrkräften gibt, der durch abgeordnete Lehrkräfte gedeckt werden soll? Ihre Naivität möchte ich gerne haben 😉

Rüdiger Vehrenkamp
1 Monat zuvor

Unpopuläre Meinung, aber würde ich als Lehrkraft zwangsweise an eine Stelle abgeordnet, die nicht meinen Vorstellungen entspricht und/oder zu weit von meinem Wohnort weg ist, würde ich mich dauerhaft krankschreiben lassen. Auf Dauer ist es nämlich nicht gesund, an einem Ort sein zu müssen, an dem man nicht sein will.

Sagerino
1 Monat zuvor

Da kann man nur hoffen, dass das Themas Amtsarzt dann durch die Bezirksregierungen endlich mal wieder ernsthaft verfolgt wird.

Mina
1 Monat zuvor

Das Zauberwort heißt umziehen. Oder Zweitwohnung.
Krankmachen ist nicht „unpopulär“ sondern schlicht und ergreifend eine Frechheit.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Mina

… und das bringt was, wenn Sie nur mit einem Teil Ihrer Wochenstunden-verpflichtung abgeordnet werden?

Bei einem vom AG veranlassten Wechsel des Einsatzortes, muss der AG sich nämlich an den Umzugskosten beteiligen bzw. diese übernehmen. Mit der Teilabordnung kann er das aber geschickt umgehen.

Hans Malz
1 Monat zuvor
Antwortet  Mina

Umziehen mit Frau und zwei Kindern aus dem halb abbezahlten Haus? Zweitwohnung bezahlt wer (in der „freien Wirtschaft“ übrigens ab einem bestimmten Niveau der Arbeitgeber)?
Herzlichen Glückwunsch.

Blau
1 Monat zuvor

Also das wäre es dann für mich, wenn ich irgendwo hinversetzt werde oder mein Mann mut Eigenheim und drei Kindern. Da würde ich lieber aus dem Dienst ausscheiden und einen entspannten Bürojob wahlweise mit Homeoffice machen. Bekomm ich halt keine Pension, so what. Sieht derzeit eh nicht so aus, dass die Menschheit bis zu meiner Pension in einer Zivilisation lebt, in der Pension noch eine Rolle spielt.

MB aus NRW
1 Monat zuvor

…und mal wieder eine Episode aus der Serie: Wie mache ich einen Beruf, in dem akuter Personalmangel herrscht, noch unattraktiver für junge Menschen und bringe noch mehr aktuelles Personal weg von diesem Beruf und verstärke den Mangel immer und immer weiter…

Hysterican
1 Monat zuvor

Der Irrsinn wird in der Entscheidung an konkreten Beispielen klar:

2 Kolleginnen einer Grundschule in Gronau – verheiratet aber noch kinderlos – wurden aktuell quasi ohne zeitlichen Vorlauf nach Bottrop abgeordnet.

d.h. entweder jeweils 87 km Hin- und Rückahrt jeden Tag – sprich satte 2 bis 3 Stunden auf der Bahn – wenn es gut läuft – oder sich in Bottrop ne Wohnung oder ein Zimmer nehmen.
Dauer der Abordnung: 2 Jahre … horrende zeitliche, psychische und finanzielle Belastung – oder zwei Jahre Fernbeziehung – auf Anordnung der oberen Dienstbehörde.

Wer da noch konzentriert und gut gelaunt seinen Dienst versehen soll ist, mir ein Rätsel. Sie haben sich zwangsläufig erst mal darauf eingelassen – beide Varianten (s.o.) treffen zu – aber der Absprung aus dem vor wenigen Jahren erst gestartetem Schuldienst ist vorprogrammiert – Lehrkraftverlust bei solch einem Schwachsinn: 100%

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Hysterican

Dauer der Abordnung: 2 Jahre …

Einfach die Regelungen zur Trennungsentschädigung durchlesen und verstehen, dann ergibt sich die Dauer von selbst. Rechnen zum Vorteil der Landeskasse können die Dienstvorgesetzte halt ganz gut. Und das Dienstrecht kennen sie auch, 2 Jahre ist der maximal mögliche Zeitraum und leichter durchzusetzen als kettenabordnungen.

„Das Personal ist eben Mittel Punkt“ Die Interpunktion wird aus nachvollziehbaren Gründen halt mitgesprochen. (Dieter Hildebrandt)

Schotti
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Man könnte ja beim Trennungsgeld auch Bordellbesuche erstatten. Ist schließlich mittlerweile völlig legal und vielleicht würden sich mehr Kollegen freiwillig zur Abordnung melden. Kommt man mal aus dem Haus und kann neue Erfahrungen sammeln.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Schotti

Für verkehrliche Aufwendungen gibt es aber keine Trennungsentschädigung, für den „Fremdenverkehr“ gibt es evtl. Reisekostenerstattung. – Müssten Sie einmal mit ihrer Dienststelle abklären.

SchadeMarmelade
1 Monat zuvor

Abordnungen haben wir einige an unserer Schule. Auf dem Papier. In Realität habe uch mir die Namen nie gemerkt da sie alle lediglich einige Tage im Monat da sind. Ansonsten sind die Herren krank geschrieben. Wochenlang.
Ich denke ich würde es genauso machen.

anka
1 Monat zuvor

Abbitte.
Ich hatte Unrecht, es können in NRW auch Angestellte abgeordnet/versetzt werden (leider).
Tarifbeschäftigte Lehrkräfte können gem. § 4 Abs. 1 des Tarif­vertrages für den öffent­lichen Dienst der Länder (TV-L) aus dienstlichen Gründen vorüber­gehend ganz oder teil­weise abgeordnet werden. Bei einer Abordnung, welche die Dauer von drei Monaten überschreitet, ist die Lehrkraft vorher anzuhören.
TV-L, §4: Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung
(1) 1Beschäftigte können aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen versetzt oder abgeordnet werden.
2Sollen Beschäftigte an eine Dienststelle oder einen Betrieb außerhalb des bisherigen Arbeitsortes versetzt oder voraussichtlich länger als drei Monate abgeordnet werden, so sind sie vorher zu hören.

Marie
1 Monat zuvor
Antwortet  anka

Am „besten“ ist der Teil mit der Anhörung. Wir hören, dass du nicht dorthin willst. Ist uns aber egal, wir schicken dich trotzdem. Pech gehabt.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Marie

Die Anhörung dient dem Meinungsaustausch.

Wenn Du anderer Meinung bist als die personalführende Dienststelle, hast Du die Möglichkeit im Laufe des Gespräches respektive der Anhörung deine Meinung gegen die der Dienststelle auszutauschen.

Bei dir scheint der Begriff „Meinungsaustausch“ ja vollkommen falsch verstanden zu werden. Dir fehlt ganz eindeutig das Wörterbuch „Beschäftigter im Schuldienst <==> Schulministerium“:)

Hans Malz
1 Monat zuvor
Antwortet  anka

Ist nicht gerecht, aber ist eben so. Deshalb ist auch keine Häme, von wem auch immer angebracht. Vermehrte Abordnungen werden nicht dazu dienen, dass mehr Leute Lehrer werden wollen…
Gen Z…

Anonym
1 Monat zuvor

Kein Personal?! So ist die Medalie wenn Lehrern aus dem Ausland so schwer gemacht wird. MATHE LEHRERIN aus turkei wurde nix anerkannt. Ist eine andere Mathe, in der turkei?!
Warum muessen 2 Faecher unterrichtet werden denn in Ausland auch ein Fach unterrichtet werden kann. In oesterreich und Schweiz reicht C1 Deutschprueffung zu haben, hier C2 .
Wenn eine Lehrerin physikstudium Studiert hat, und noch 10 Jahten untrrichtet hat, jetzt muss noch etwas Mathe studieren… was so einfach auch nicht ist.. einfach nach so vielen jahren… Warum 2 Faecher?! In oesterreich kann nur ein fach unterrichtet werden.
das Uni system in D ist nur eine Katastrophe, nach meiner Meinung, wenn man vergleichen kann..besser im Ausland studieren..
So Deutschland habt kein grund zu jammern..haus gemachtes problem
In Ausland ein lehrer kann von 6. bis 12. Klasse unterrichten ohne etwas zusetliches zu studieren.. denn im Ausland gibt kein Lehramtstudium.. wird Mathe , chimie, studiert..im Ausland, inerhalb eines landes wenn jemand von Norden nach Sueden umzieht und unterrichten moechte braucht auch keine Anerkennung und die Schuhle ist gleich , das ein kind keine schwirigkeiten haben wird .. aus norden im suden.. denn in sueden anders die faecher gestalten , oder intensiver simd .

Christabel
1 Monat zuvor
Antwortet  Anonym

Also, zumindest sprachlich sollte man ein bisschen besser sein als die Schülerinnen und Schüler, sonst wird es absurd, vor allem beim Korrigieren!