
Der von Gewerkschaften geplante unbefristete Kita-Streik in Berlin für bessere Arbeitsbedingungen der Beschäftigten bleibt verboten. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und damit eine Entscheidung der Vorinstanz bestätigt. Damit dürfen die in den gut 280 kommunalen Kitas beschäftigten Erzieherinnen und Erzieher die Arbeit nicht wie geplant niederlegen.
Aus Sicht des Gerichts wäre ein unbefristeter Streik ein Verstoß gegen die geltende sogenannte Friedenspflicht, wie die Vorsitzende Richterin Birgitt Pechstein zur Begründung sagte. Als wesentlichen Grund führte sie an, dass bei Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) im Dezember 2023 bereits über Regelungen gesprochen worden sei zur Entlastung von Erzieherinnen und Erziehern.
Der Arbeitgeberverband führt gemeinsame Tarifverhandlungen für alle Bundesländer außer Hessen. Zwar habe die Gewerkschaft nur einen Teil ihrer Forderungen durchbringen können, so die Richterin. Da aber über das Gesamtpaket verhandelt worden sei und zwei aktuelle Streikforderungen – Regenerationstage und Vorbereitungszeit – enthalten seien, gelte die Friedenspflicht.
Erste Instanz urteilte ähnlich
Das Landesarbeitsgericht schloss sich damit im Eilverfahren der Einschätzung aus erster Instanz an. Das Arbeitsgericht hatte vor zwei Wochen einem Antrag des Landes Berlin stattgegeben. Die Gewerkschaft Verdi hatte dagegen Berufung eingelegt. Aktuell ist damit kein Streik möglich, weil es nach Gerichtsangaben keine weiteren Rechtsmittel gibt.
Das Land Berlin hatte in dem Berufungsverfahren auch versucht, Verdi in dem Kita-Streit generell Streiks gegen den kommunalen Arbeitgeber zu untersagen. Diesem Ansinnen ist das Gericht nicht gefolgt.
Streiks zur Durchsetzung von Tarifverhandlungen mit dem Land über Arbeitsbedingungen der Erzieherinnen und Erzieher seien nicht grundsätzlich unzulässig, betonte das Gericht. Das Risiko des Landes, dadurch aus der Tarifgemeinschaft ausgeschlossen zu werden, sei nicht stärker zu berücksichtigen als das Grundrecht der Gewerkschaft auf Arbeitskampfmaßnahmen.
Tränen im Gerichtssaal
Zahlreiche Kita-Beschäftigte verfolgten die Urteilsbegründung vor Ort und reagierten wie die Gewerkschaft Verdi mit großer Enttäuschung, eine Frau brach sogar in Tränen aus. «Wir halten das Urteil für eine Fehlentscheidung», sagte Verdi-Sprecher Kalle Kunkel. Ein Streik könne nun erst einmal nicht stattfinden. «Wir werden uns das Urteil ganz genau ansehen», so Kunkel weiter.
Aus Sicht Verdis wurde die Friedenspflicht nicht verletzt. «Gerade angesichts der massiven Grundrechtseinschränkung, die dieses Urteil in einem einstweiligen Verfügungsverfahren bedeutet, haben wir heute mit einer anderen Entscheidung gerechnet», so der Gewerkschaftssprecher.
Die GEW erklärte, der Senat dürfe sich auf dem Urteil nicht ausruhen. «Die Probleme in den Kitas sind durch dieses Urteil nicht gelöst. Im Gegenteil: Wir brauchen spürbare Verbesserungen in den Kitas, sonst wird langfristig viel Personal verloren gehen», mahnte die GEW Landesvorsitzende Martina Regulin.
Senatoren zeigen sich dialogbereit
Bildungs- und Familiensenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) erklärte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, sie begrüße das Urteil, das den von Verdi geplanten sogenannten Erzwingungsstreik erneut untersagt habe. «Diese Entscheidung ist ein wichtiges Signal für die Familien in Berlin, die auf verlässliche Betreuung angewiesen sind.»
Gleichzeitig bot die Senatorin den Gewerkschaften «konstruktive Gespräche» an. «Ich bleibe offen für den Dialog und möchte gemeinsam mit allen Beteiligten Lösungen finden, die den Interessen der Beschäftigten gerecht werden und gleichzeitig die Bedürfnisse der Kinder und Familien nicht vernachlässigen.»
Ähnlich äußerte sich Finanzsenator Stefan Evers (CDU). «Ein Dauerstreik auf dem Rücken der Kinder und Eltern ist gestoppt. Ich hoffe, dass die Gewerkschaftsvertreter nun zu Maß und Mitte zurückfinden», erklärte er. «Die Türen für konstruktive Gespräche über realistische Wege zur Entlastung von Kita-Beschäftigten stehen weiter offen. Es bleibt dem Senat ein wichtiges Anliegen, die Situation für die Beschäftigten in den Kita-Eigenbetrieben im Rahmen des Machbaren weiter zu verbessern.»
Gewerkschaften fordern Entlastung der Beschäftigten
Die Gewerkschaften Verdi und GEW fordern schon länger einen Tarifvertrag oder andere Vereinbarungen für bessere Arbeitsbedingungen, kleinere Kita-Gruppen und andere Entlastungen der Beschäftigten. Beide wollten mit dem unbefristeten Streik den Druck auf den Senat erhöhen. Gewerkschaftsmitglieder hatten sich in einer Urabstimmung für ein solches Vorgehen ausgesprochen.
Der Senat hat die geforderten Tarifverhandlungen mehrfach abgelehnt und auf die Mitgliedschaft Berlins in der TdL hingewiesen. Berlin könne über tarifrechtliche Vereinbarungen nicht alleine entscheiden. Andernfalls drohe ein Rauswurf aus dem Verband. Gespräche zwischen Senat und Gewerkschaften hatten in den vergangenen Wochen keine Ergebnisse gebracht.
Streik hätte 32.000 Kinder betroffen
Der Streik hätte in jedem Fall nur einen Teil der rund 2.900 Kitas in Berlin betroffen. Nicht ganz ein Zehntel davon gehört zu den sogenannten kommunalen Eigenbetrieben, in denen laut Bildungsverwaltung 32.000 Kinder betreut werden. Dort sind rund 7.000 Erzieherinnen und Erzieher sowie weitere Beschäftigte angestellt. Die übrigen Einrichtungen werden von freien Trägern betrieben, die nicht bestreikt werden sollten. News4teachers / mit Material der dpa
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2024/10/unbefristeter-kita-streik-berlin-landesarbeitsgericht-untersagt-verdi-senat.html
Ich bin kein Jurist. Wenn es so ist, dass die Friedenspflicht gilt, weil im Dezember 2023 bereits darüber verhandelt wurde und jetzt ist Oktober 2024, finde ich diese Niederlage “fahrlässig provoziert”. Haben denn die Gewerkschaften keine Juristen?
Das Schlimme ist, dass in der Öffentlichkeit hängen bleibt, unbefristete Streiks seien verboten und nicht, dass sie nur zum jetzigen Zeitpunkt verboten sind eben wegen der Friedenspflicht.
Interessant in Ihrem link fand ich folgenden Satz:
“Als wesentlichen Grund führte sie an, dass bei Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) im Dezember 2023 bereits über Regelungen gesprochen worden sei zur Entlastung von Erzieherinnen und Erziehern.”
Im Dezember 2023 wurde gesprochen, ja und was ist seitdem passiert?
Die Probleme der Erzieher*innen wurden “anerkannt” -___-
Während eines ungekündigt geltenden Tarifvertrages ist die Gewerkschaft nicht berechtigt zu streiken. Erst nach Ablauf der Kündigungsfrist endet die Friedenspflicht.
Upps, könnte im Verfahren ein Praktikant der Gewerkschaft nicht das erforderliche Wissen gehabt haben?
Zumindest räumen die Studienabbrecher und ungelernten Spitzenpolitiker ja schon freiwillig ihre Pöstchen.
Ich gehöre zu denen, die glaubten, dass das erste Urteil keine Bestand haben würde, weil es ja hieß, dass man dem Land Berlin nicht zumuten könnte, aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder ausgeschlossen zu werden, obwohl das Land Berlin ja selbst einmal aus dieser Tarifgemeinschaft freiwillig austrat.
Ich fühle mich nun getäuscht durch die Berichterstattung, denn nun heißt es, die Friedenspflicht sei maßgeblich, die gelte ja immer noch. Warum ist das nicht gleich so kommuniziert worden? Und warum wussten das die Gewerkschaftsfunktionäre nicht?
Wie @Kolumbus schreibt, es ist ein öffentlicher Schaden von großer Tragweite entstanden, weil es nun so aussieht, dass Streiks verboten werden können. Auf die genauen Details schaut doch kaum noch jemand.
Als ob die Gewerkschaften nicht um die Friedenspflicht gewusst hätten! Auch nach dem Urteil werden die Gerichte – und auf die kommt es an! – auf die Rechtslage schauen. Es wäre gut, wenn wir mehr Distanz dazu haben könnten, was “die Leute” nun denken könnten.
2009 (noch während der Friedenspflicht) diente der vorgeschobene “Gesundheitstarifvertrag” während des ersten bundesweiten Streiks der Erzieherinnen zu einer verdammt späten Nachbesserung bei den Gehältern der Fachkräfte des SuE. Als vom BAT auf den TVöD umgestellt wurde, waren Verschlechterungen ausgerchnet bei den Gehältern der Erzieherinnen und anderer Fachkräfte das peinliche Ergebnis gewesen… (Ob bei dem letztendlich angenommenen Ergebnis die Gehaltserhöhungen, die es im Laufe der Jahre auf den BAT gegeben hätte, berücksichtigt wurden, ist für Laien schwer zu beurteilen. Und meiner Erinnerung nach hat nur einmal die taz auf die maßgeblich von verdi geführten Verhandlungen hingewiesen.)
Wir sollten immer auf dem Schirm haben, das es Scheingefechte gibt und in Zukunft gründlicher nachdenken, bevor ein Tarifergebnis akzeptiert wird.
Nach den völlig wirkungslosen “Endlos-Streiks” der Lehrer in Berlin mit minimaler, aber hochgejubelter Teilnahme, ist das die nächste große Schlappe der Gewerkschaften. Ich wünsche mir einen Neuanfang mit neuen Gesichtern und nicht nur einem Bauernopfer á la Tom Erdmann!
Diesmal liest man ganz klar, die Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder sei NICHT höher zu bewerten als das Grundrecht auf Streik. Das bekommt nur wahrscheinlich kaum jemand mit.
Das wird so sein. Bedenkt man jedoch, wie wenig selbst Studenten, die ein paar Jahre später selbst von den Zuständen in Kitas betroffen waren, 2009 vom ersten bundesweiten Streik der Erzieherinnen mitbekommen haben, bin ich sehr ernüchtert. Für Betroffene ist das Ergebnis bedeutsam – aber viele andere nehmen es allenfalls zur Kenntnis, ohne groß über die Tragweite nachzudenken.
“Gleichzeitig bot die Senatorin den Gewerkschaften «konstruktive Gespräche» an.”
… während sich die Erzieher*innen kaputtarbeiten!
Es ist hart, aber kein Job ist es wert, die eigene Gesundheit und das Leben dafür zu ruinieren!
Ich hoffe die Erzieher*innen kündigen und suchen sich Besseres
Würde ich auch so sehen.
Mit jedem frechen Mittel drucksen (penetrant kein Geld und Stellen schaffen), tricksen(Quoten, Gruppengrößen manipulieren, Pflichten stetig ausweiten), Gerichte anrufen…ABER bei Beschäftigten im sozialen Bereich, DA kommt auf einmal der große Schwenk, wenn der Schuh ***am anderen Fuß*** sitzt:
– Emotionen bespielen (“die Kiiiiinder” als allrounder)
– Moralgejammer
– subjektiv-personalisierte Vorwurfshaltung
Da kann man wirklich nur noch die Branche wechseln.
Oder zu privaten Kindergärten. Bin entschieden deren Existenz, aber ich sehe da kaum noch Spielraum
Das sind unsinnige, selbstverliebte Aufrufe. Jeder Beruf hat seine Schattenseiten, auch andere “arbeiten sich kaputt”. Hoffen Sie auch, dass die anderen alle kündigen (die Sie vielleicht für Ihren Wohlstand brauchen)?
Man sieht es ja jetzt, die Lohnerhöhungen des letzten Jahres werden alle aufgefressen durch Preissteigerungen hier und da und dort. Es bleibt gar nichts übrig. Wir haben nur scheinbar mehr, aber eigentlich haben wir keinen Cent mehr als im letzten Jahr. Hätte auch alles so bleiben können, wie es war.
Profitieren tun nur die, die mehr erhöhen als andere hinzubekommen haben. Wer ist das? Wer macht trotzdem satte Gewinne? Wessen Vermögen steigt trotz allem?
Letzterem stimme ich zu, aber davon können sich Erzieher*innen im wahrsten Sinne nichts kaufen und Besserung rechtswirksam gebremst 🙁
Diejenigen profitieren, die ausserhalb ganz besonders der BRD und teils ausserhalb von EU nach rationalen, unideologischen Kriterien investieren.
Hi btw., ich bin Drohne 447, Version 2.0.
Die Amateure der Gew. Wie immer, wenn es konkret oder juristisch wird. 🙂
… und Verdi.
Was hätten Sie vom Fach anders gemacht?
Ja, interessiert mich auch.
Aber hätte man nicht einfach das Ende der Friedenspflicht abwarten können?
Das ergibt Sinn, Danke.
…
“Können” die Erzieher*innen und Gewerkschaften ja immer noch
„Ein Dauerstreik auf dem Rücken der Eltern und Kinder ist gestoppt“
Gerade die Kinder hätten profitiert. Wenn alle einmal ganz tief und ruhig in sich hinein horchen und fühlen würden, würde ihnen dämmern, dass Kinder ihre Tage an ruhigen und dennoch anregenden Orten mit entspannten Menschen verbringen möchten.
Es würde ihnen bewusst werden, dass Kinder unter 6 Jahren und schon gar nicht unter 3 ihre Zeit sicherlich nicht täglich im Ganztag in einem lauten Massengewusel verbringen möchten mit gesundheitlich und nervlich belasteten Erzieherinnen und Erziehern, denen es unmöglich ist, auf die Bedürfnisse des Einzelnen einzugehen. Sie werden zwangsläufig in der Masse übersehen, so lange sie nicht irgendwie auffallen. Manche lernen vielleicht gerade dadurch auffälliges Verhalten.
Ich glaube, diese Kinderbetreuung um jeden Preis nimmt uns als Gesellschaft auf Dauer emotional gesunde Menschen. Es war meiner Meinung nach eine Entscheidung zu Lasten der zukünftigen Generation, dass die Streiks verboten wurden, um Betreuung sicherzustellen.
Wenn die Erzieherinnen und Erzieher es so nicht mehr aushalten, dann halten es die Kinder noch weniger aus.
Kinderbetreuung um jeden Preis, an sich schon eine grauenhafte Realität…die aber seid jeher leider nichts kosten darf. Der Preis ist also von den Kindern selbst zu entrichten.
Mir als Erzieher bricht jeden Tag das Herz noch ein Stück mehr. Wäre ich nicht wie ich bin, wäre ich schon lange zerbrochen, gebrochen. Aber ich kann das Feld nicht denen überlassen die übrig bleiben, wenn die empathischen, die ausgebildeten, die zugewandten, die professionellen, die mit Herz reihenweise zusammenbrechen oder um ihrer selbst willen fliehen.
“Diese Entscheidung ist ein wichtiges Signal für die Familien in Berlin, die auf verlässliche Betreuung angewiesen sind.»
Werden dann demnächst auch alle Streiks der Lokführer, im ÖPnV, in Kliniken, in der Industrie, im Einzelhandel usw verboten, weil Familien / Menschen generell auf verlässlichen Transport, Behandlung, Konsum, Versorgung usw angewiesen sind?
Mit der Argumentation darf gar nicht mehr gestreikt werden – weil ein Streik immer gegen die sog. FRIEDENSPFLICHT und gegen die Bedürfnisse weiter Teile der Bevölkerung verstößt … das ist quasi ein Kernelement von Streiks.
Absurdistan!!
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Landesarbeitsgericht bestätigt Verbot des Berliner Kita-Streiks
Pressemitteilung Nr. 20/24 vom 11.10.2024
“Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat heute im gerichtlichen Eilverfahren die Berufung der Gewerkschaft ver.di zurückgewiesen. Damit hat es die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin über die Untersagung des angekündigten unbefristeten Streiks in den Kitas der Kita-Eigenbetriebe des Landes Berlin bestätigt.
Die Gewerkschaft ver.di hatte am 26.09.2024 zu einem unbefristeten Streik in den Kitas der Kita-Eigenbetriebe des Landes Berlin aufgerufen. Ziel des Streiks war die Erzwingung von Tarifverhandlungen mit dem Land Berlin über die Regelung einer Mindestpersonalausstattung in den Kitas, über Regelungen zum Belastungsausgleich (Konsequenzenmanagement) und für mehr Zeit für Auszubildende. Die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in den Berliner Eigenbetriebs-Kitas richten sich nach dem zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der Gewerkschaft ver.di abgeschlossenen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Das Land Berlin lehnte Tarifverhandlungen mit ver.di ab, weil es als Mitglied der TdL nach deren Satzung keine von den Regelungen des TV-L abweichenden Tarifverträge schließen dürfe. Für den Fall eines Verstoßes dagegen habe die TdL bereits beschlossen, das Land Berlin aus ihrem Arbeitgeberverband auszuschließen. Im Übrigen verstoße ver.di mit den Streikforderungen betreffend Entlastungsmaßnahmen für Erzieherinnen und Erzieher und für ein Mehr an Zeit für Auszubildende gegen die Friedenspflicht während laufender Tarifverträge.
Das Arbeitsgericht hatte den ab dem 30.09.2024 angekündigten Streik durch Urteil vom 27.09.2024 untersagt (PM Nr. 18/24).
Das Landesarbeitsgericht hat die Entscheidung des Arbeitsgerichts im Ergebnis bestätigt. Das betrifft sowohl die Untersagung des aktuellen Streiks als auch die Einschätzung, dass der Gewerkschaft nicht grundsätzlich Streiks gegen das Land Berlin betreffend die Beschäftigten in Eigenbetriebs-Kitas verboten sind.
Das Risiko des Landes, aufgrund des Beschlusses der TdL aus dem Arbeitgeberverband ausgeschlossen zu werden, überwiege nicht das Grundrecht der Gewerkschaft auf Arbeitskampfmaßnahmen aus Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz. Es sei auch nicht ersichtlich, dass die TdL rechtlich gehindert wäre, ihren Beschluss unter besonderen Umständen zu ändern. Deshalb seien Streiks zur Durchsetzung von Tarifverhandlungen mit dem Land Berlin über Arbeitsbedingungen der Erzieherinnen und Erzieher in den Eigenbetriebs-Kitas des Landes Berlin nicht grundsätzlich unzulässig.
Der aktuell angekündigte Streik sei rechtswidrig und deshalb zu untersagen, weil die Gewerkschaft mit einem Teil ihrer Streikforderungen gegen die Friedenspflicht verstoße. Die Friedenspflicht resultiere aus § 52 TV-L. Diese Regelung speziell für Beschäftigte des Sozial- und Erziehungsdienstes der Länder Berlin, Bremen und Hamburg sei in der Tarifrunde zwischen der TdL und der Gewerkschaft ver.di im Dezember 2023 vereinbart worden. Ausgangspunkt dieser Vereinbarung sei die von ver.di geäußerte Erwartung gewesen, die Regelungen zur Entlastung von Erzieherinnen und Erziehern in der TV-L aufzunehmen, die ver.di tariflich mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände im Jahr 2022 geregelt hatte (TVöD-VKA). Dazu gehörten u.a. eine monatliche Zulage für Erzieherinnen und Erzieher und jährlich zwei Rehabilitationstage. Im Zuge der Tarifverhandlungen mit der TdL sei über die diesbezüglichen Regelungen aus dem TVöD-VKA verhandelt worden. Ergebnis der Verhandlung sei die Aufnahme der Zulagenregelung in den TV-L gewesen, während sich die Gewerkschaft mit den weiteren Punkten nicht habe durchsetzen können. Da alle Regelungen des TVöD-Pakets Gegenstand der Verhandlungen gewesen seien, sei dieses Paket abschließend geregelt worden. Die aktuellen Streikforderungen seien teilweise in diesem Regelungspaket enthalten, nämlich hinsichtlich der Regenerationstage und hinsichtlich der Vorbereitungszeit. Dadurch werde die Friedenspflicht verletzt.”
Man bekommt den Eindruck, dass Sie oftmals an den Hintergründen kein Interesse haben und stattdessen hier nur ein paar billige Likes kassieren wollen.
Danke. Das ist der wichtigste Punkt. Das kann man doch sogar wirklich positiv sehen. Es hat jetzt ein Gericht festgestellt in nächsthöherer Instanz:
“Das Risiko des Landes, aufgrund des Beschlusses der TdL aus dem Arbeitgeberverband ausgeschlossen zu werden, überwiege nicht das Grundrecht der Gewerkschaft auf Arbeitskampfmaßnahmen aus Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz. Es sei auch nicht ersichtlich, dass die TdL rechtlich gehindert wäre, ihren Beschluss unter besonderen Umständen zu ändern. Deshalb seien Streiks zur Durchsetzung von Tarifverhandlungen mit dem Land Berlin über Arbeitsbedingungen der Erzieherinnen und Erzieher in den Eigenbetriebs-Kitas des Landes Berlin nicht grundsätzlich unzulässig.”
Ist schon komisch, es ist irgendwie eine “Dauerschleife” von Gehaltserhöhungen => Preissteigerungen => Gehaltserhöhungen => Preissteigerungen => Gehaltserhöhungen => Preissteigerungen………
Wie löst man das auf?
In der DDR blieben Preise und Löhne jahrzehntelang stabil. Nur die DDR-Wirtschaft war ziemlich marode. Es gab kein Interesse an besseren Produkten, da man ja kaum Gewinne machen konnte. Geht es nicht ohne diesen “menschlichen Egoismus”, andere zu übertrumpfen???
Wie man das “auflöst” ist sehr einfach (wenn auch nicht unbedingt ‘leicht’, ist ein feiner aber großer Unterschied)
Braucht man aber hier (an diesem digitalen Ort) gar nicht anfangen, die Diskussion.
Ich würde mal sagen:
Die relevante Gesellschaftsmehrheit hat bestellt (nein, nicht nur auf die aktuelle Regierung bezogen) und nochmal Nachschlag geordert (aktuelle Regierung) – jetzt wird kräftig ausgeliefert und eingeschenkt.
Das ist dann zu akzeptieren in einer Demokratie.
Diskussionen darüber sind sinnlos in D, gibts eh nur eine “erlaubte” Meinung zu.
Ich jedenfalls werde die Herbst- und teils Weihnachtsferien wieder nutzen, um unsere Holzvorräte weiter überdimensioniert zu vergrößern, obwohl wir mittlerweile gut Geld haben, den neuesten “Förders**t” auf’m Dach und im Keller und irdentliche Verträge.
Ich weiß, warum.
Was andere tun – ist deren Ding.
IDC 🙂
“In der DDR blieben Preise und Löhne jahrzehntelang stabil”
Sicher wurde da beim Produkt einfach nur die abgepackte Menge verringert,
zum gleichen Preis versteht sich,
passiert auch aktuell in Gesamtdeutschland wieder.
Bis Ende 1989 waren in der DDR Veröffentlichungen zum Lohn verboten …
Sie als ehemaliger DDR-Bürger kennen sich sicherlich mal wieder am besten aus?!? *Ironie*
Man merkt schon, Sie mögen kein gutes Haar an der DDR lassen, wobei das nicht mal ein gutes Haar war, denn die negative Bedingung dafür nannte der Kommentator ja auch. In der DDR wusste man in der Regel voneinander und erzählte sich ganz unbefangen, was man verdient. Die Unterschiede waren ja auch gering. Was für Veröffentlichungen Sie in Anbetracht dessen meinen, erschließt sich mir nicht. Auch wieder so ein Hörensagen?
“bpb.de
https://www.bpb.de › lange-wege-der-deutschen-einheit
31.03.2022 — Die Lohnunterschiede in der DDR waren verhältnismäßig gering.”
Nach der Wende fing es plötzlich an, dass es auf Arbeit sogar verboten wurde, den anderen zu sagen, was man verdient.
Eigentlich ist der unbefristete Streik eben nicht endgültig verboten. Das ist ein falscher Zungenschlag. Er ist für die Zeit der Friedenspflicht verboten worden wegen dieser Friedenspflicht. Aber das ist das Fatale, dass nach außen hin ertönt “endgültig verboten”.
Außerdem hat das Gericht das Argument der Vorinstanz, aus der Tarifgemeinschaft geworfen zu werden, verworfen. Das geht ganz unter! Das kann also in neuen Arbeitskämpfen nicht mehr vorgebracht werden!!!!!
Das sind zwei wichtige Punkte, die vollkommen untergehen.
So gesehen ist das ja überhaupt keine Niederlage!
Unbefristeter Streik ist nur innerhalb der Friedenspflicht verboten. Nicht generell!
Das Argument Tarifgemeinschaftsmitgliedschaft zieht nicht!
Bitte Urteile richtig deuten. 🙂
Da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.
Auch wieder wahr!
Es ist erschreckend, wie wenig die Menschen hier über Arbeitsrecht wissen!!!
Und an die Berliener: Offenbar wollt ihr für euch eine Ausnahme vom geltenden TVÖ. Gerne!!! Bisher bedeutete jegliches Ausscheren aus bundesweiten Vereinbarungen eine Verschlechterung! Aber wenn ihr unbedingt eine Extrawurst wollt – bitte.
Jammert nur bitte anschließend nicht wieder!!!!
Sry, aber für uns Berliner Erzieher zählt der TVöD nicht, wir genießen die herrlichen Vorteile davon nicht. Wir haben den TVL, damit auch weniger Tage zur Regeneration und weniger Bezahlung. Dazu wird in Berlin in kaum einer staatlichen Kita der Betreuungsschlüssel eingehalten (teilweise wurden Möbel aus Räumen geworfen um mehr Kinder unterbringen zu können), wir dürfen uns mit Händen und Füßen mit nicht deutschsprachigen Eltern verständigen und sind generell die bösen und faulen, weil wir versuchen für die Kinder bessere Bedingungen rauszuschlagen – ob nun kranke Kinder nach Hause schicken (da gab es Dienstanweisungen es tunlichst zu unterlassen, man könnte den Eltern diese Belastung nicht zumuten, nur weil das Kind sich mit Fieber nicht fühle) oder wir für eine bessere Erzieher-Kind-Reaktion kämpfen… Aber hey, es sind nur Kinder, spielen, schlafen, essen. Was haben wir eigentlich alle? *Ironie Off*