Streit um Arbeitsbedingungen (der auch Lehrkräfte betrifft): Senat zieht gegen Kita-Streik vor Gericht – und gewinnt!

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BERLIN. Paukenschlag im Konflikt um die kommunalen Kitas in Berlin: Das Arbeitsgericht Berlin hat den ab Montag geplanten unbefristeten Streik in den Einrichtungen untersagt. Die Gewerkschaften müssten ihren Streikaufruf widerrufen, sagte der Vorsitzende Richter Peter Hansen nach einer mündlichen Verhandlung. Das Gericht gab damit einem Antrag des Landes Berlin statt. Die Gewerkschaft Verdi kündigte an, Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg einzulegen. Der Konflikt hat auch für Lehrkräfte eine große Bedeutung: Für die Beschäftigten an Schulen fordert die Berliner GEW ebenfalls einen Tarifvertrag, der bessere Arbeitsbedingungen festschreiben soll.

Das Gericht hat entschieden. Foto: Shutterstock

Zur Begründung für seine Entscheidung verwies das Gericht auf eine geltende Friedenspflicht. Richter Hansen nannte aber auch «verbandsrechtliche Gründe». Gewerkschaften hätten ein grundgesetzlich garantiertes Streikrecht. Allerdings habe auch das Land Berlin ein Recht, sich in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zu organisieren und müsse keinen Rauswurf aus diesem Verband riskieren.

Der droht nach Angaben des Senats, wenn das Land im Alleingang der Forderung der Gewerkschaften Verdi und GEW nach einem Tarifvertrag für bessere Arbeitsbedingungen an kommunalen Kitas folgen würde. Die Senatsverwaltung für Finanzen habe deshalb am Donnerstagabend beim Arbeitsgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eingereicht, teilte Senator Stefan Evers (CDU) mit.

„Der unbefristete Streik führt mehr noch als die vielen Warnstreiks der letzten Wochen zu extremen Belastungen Tausender Kinder und Eltern, da die Betreuung nicht gesichert ist und nicht ohne weiteres durch Eltern oder Verwandte abgefedert werden kann“, hieß es in einer Mitteilung der Finanzverwaltung.

Nach deren Einschätzung sprachen eine Reihe von Gründen dafür, dass der unbefristete Streik rechtswidrig sein könnte (einer Argumentation, der das Gericht dann offensichtlich folgte). So könne er dazu führen, dass die Rechte von Eltern und Kindern unverhältnismäßig beeinträchtigt werden. Zudem seien Ziele der Gewerkschaften wie ein Ausgleich der Beschäftigten für hohe Belastungen nicht durch einen Tarifvertrag erreichbar.

„Die Mitgliedschaft Berlins in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) darf dabei allerdings nicht gefährdet werden“

„Das Land Berlin war und ist jederzeit offen für Gespräche über realistische Wege, die Belastungssituation für die Beschäftigten der Kita-Eigenbetriebe weiter zu verbessern“, so Evers. „Die Mitgliedschaft Berlins in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) darf dabei allerdings nicht gefährdet werden.“

Die Gewerkschaften Verdi und GEW hatten angekündigt, ab nächstem Montag die kommunalen Kitas zu bestreiken, die etwa ein Zehntel aller Berliner Kitas ausmachen. Sie fordern einen Tarifvertrag oder andere Vereinbarungen für bessere Arbeitsbedingungen, kleinere Kita-Gruppen und andere Entlastungen der Beschäftigten – und machten den Senat für den Streikaufruf verantwortlich.

„Niemand in der GEW wünscht sich diesen Streik. Wir wünschen uns eine verbindliche Regelung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Kitas unter Beteiligung der Beschäftigten. Der Senat trägt die Verantwortung für diese Eskalation, indem er konstruktive Verhandlungen verweigert. Die GEW steht für Gespräche nach wie vor bereit“, erklärte Anne Albers, Leiterin des GEW-Vorstandsbereichs Beamten-, Angestellten- und Tarifpolitik.

„Der Senat weigert sich weiter, die Krise in den Kitas anzuerkennen. Uns bleibt keine andere Wahl“

Ein Gespräch der Gewerkschaften mit Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) und Finanzsenator Evers am vergangenen Mittwoch verlief ergebnislos. „Ziel war es, einen verbindlichen Rahmen für die Aufnahme von Verhandlungen zu schaffen, um Maßnahmen zur Sicherung der pädagogischen Qualität und Entlastung zu vereinbaren. Obwohl die Gewerkschaften konkrete Vorschläge vorgelegt, eine Verschiebung der Streiks in Aussicht gestellt und die Vorbehalte des Senats berücksichtigt haben, konnte keine Einigung erzielt werden“, so teilte die GEW mit.

„Der Senat weigert sich weiter, die Krise in den Kitas anzuerkennen. Uns bleibt keine andere Wahl, als unseren Forderungen auf Entlastung in den Kitas Nachdruck zu verleihen. Wir gehen in den unbefristeten Streik, um den Senat an den Verhandlungstisch zu bewegen“, erklärte GEW-Landesvorsitzende Martina Regulin. Günther-Wünsch hingegen wies auf den Fachkräftemangel hin. Um die Forderungen von Verdi & Co. zum Betreuungsschlüssel und zu weiteren Entlastungen zu erfüllen, würden 4.000 zusätzliche Beschäftigte gebraucht, die schlicht nicht vorhanden seien. Aber man sei bereit, über Lösungsmöglichkeiten zu reden.

Das Thema hat auch für Lehrkräfte Relevanz: Die Berliner GEW hatte in den vergangenen Jahren mindestens 15-mal zu Warnstreiks in Schulen aufgerufen, um für die Beschäftigten dort einen Tarifvertrag mit festgelegten Arbeitsbedingungen (insbesondere kleineren Klassen) zu erstreiten, immer wieder vergeblich. Auch hier verwies der Senat auf die Zuständigkeit der Tarifgemeinschaft der Länder. Der Streit um die Frage, ob weiter gestreikt werden soll, führte zuletzt in der GEW zu Querelen. Der bisherige Landesvorsitzende der Gewerkschaft Tom Erdmann, der in dieser Frage als Hardliner gilt, kündigte daraufhin seinen Rücktritt an (News4teachers berichtete).

Aber: Gelingt es den Gewerkschaften, nun für Kita-Beschäftigte bessere Arbeitsbedingungen zu erstreiten, wird das die Konfliktbereitschaft in den Schulen zweifellos erhöhen – auch hier droht dann eine erneute Streikwelle.

„Die Probleme in den Kita-Eigenbetrieben werden nicht vor Gericht oder mit markigen Worten im Parlament gelöst“

Verdi kritisierte den Versuch des Berliner Senats, den Ausstand auf juristischem Wege zu kippen. Mit diesem Schritt setze der Senat seine Strategie fort, eine «Kita-Krise» zu leugnen und zugleich engagierte Beschäftigte und ihre Gewerkschaft zu attackieren, erklärte die Verdi-Landesbezirksleiterin Andrea Kühnemann.

«Die Probleme in den Kita-Eigenbetrieben werden nicht vor Gericht oder mit markigen Worten im Parlament gelöst», sagte sie weiter. Nötig seien vielmehr Verhandlungen, die zu rechtlich verbindlichen und einklagbaren Vereinbarungen im Sinne der pädagogischen Qualität und der Entlastung für die Beschäftigten führten. Verdi sei jederzeit gesprächs- und verhandlungsbereit. Einer Gerichtsentscheidung sehe man gelassen entgegen.

Am Nachmittag dann der Paukenschlag: Verdi-Sprecher Kalle Kunkel reagierte mit Enttäuschung und Verwunderung auf das Urteil. Die Gewerkschaft wolle es nun analysieren und warte auf die ausführliche schriftliche Begründung. «Mit der Gerichtsentscheidung ist die Krise in den Kindertagesstätten keinen Deut weniger geworden», sagte Kunkel. Seine Gewerkschaft werde jetzt ihre Mitglieder über die neue Lage informieren, die nunmehr nicht ab Montag streiken würden – und in Berufung gehen. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg dürfte sich in der kommenden Woche mit dem Thema befassen. News4teachers / mit Material der dpa

Ab Montag: Unbefristeter Kita-Streik für bessere Arbeitsbedingungen – Bildungssenatorin droht mit rechtlichen Schritten

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Mona
14 Tage zuvor

„Der unbefristete Streik führt mehr noch als die vielen Warnstreiks der letzten Wochen zu extremen Belastungen Tausender Kinder und Eltern, da die Betreuung nicht gesichert ist und nicht ohne weiteres durch Eltern oder Verwandte abgefedert werden kann“

Falls genau dieses Argument tatsächlich verfangen sollte, gehen herzliche Glückwünsche an meine ehemaligen EuE-Kollegen: Nun wird auch noch das Streikrecht ganz ähnlich wie bei Beamten geschleift, aber ohne jeden finanziellen Ausgleich oder eine Pension dafür. Oder auch nur das Recht, dafür zu streiken.

Raus aus dem Beruf bzw. Augen auf bei der Berufswahl!

Realist
14 Tage zuvor
Antwortet  Mona

Ja, das wäre schon ein starkes Stück, wenn plötzlich die Belastung Dritter gegen einen Arbeitskampf sprechen würde. Hat bei den Lokführer-, Piloten- und vielen anderen Streiks auch nie jemanden interessiert, auch die Gerichte nicht.

Zudem seien Ziele der Gewerkschaften wie ein Ausgleich der Beschäftigten für hohe Belastungen nicht durch einen Tarifvertrag erreichbar”

Was ist denn das für eine Begründung? Natürlich können tarifvertraglich auch Entlastungsregelungen getroffen werden: Pausenzeiten, Urlaubstage, maximale Größen von Kita-Gruppen…

Man kann jeden nur warnen, in dem Bereich von Erziehung und Bildung tätig zu werden. Arbeitsbedingungen scheinen niemanden zu interessieren, die Leute werden verheitzt und es wird durch andauernde Absenkung der Anforderungen an den Berufseinstieg jedes Jahr neue Personen in den Bereich geholt, was zu einem weiteren sinken der Standards und zu noch höhrerer Belastung führt. Spirale abwärts und das ganze beschleunigt sich immer weiter.

GBS-Mensch
12 Tage zuvor
Antwortet  Realist

“Natürlich können tarifvertraglich auch Entlastungsregelungen getroffen werden: Pausenzeiten, Urlaubstage, maximale Größen von Kita-Gruppen…”

Letzteres eben nicht, das legen die Länder fest. Zumal es auch nicht um die Zahlen auf dem Papier geht sondern um die faktische Situation, die sich aus Personalmangel ergibt.

447
14 Tage zuvor
Antwortet  Mona

Wenn das so bestehen bleibt bzw. “letzter Richterspruch” ist…

….Der unbefristete Streik führt mehr noch als die vielen Warnstreiks der letzten Wochen zu extremen Belastungen Tausender [Aktionäre] und [Anteilseigner], da die [Produktion] nicht gesichert ist und nicht ohne weiteres durch [Partnerfirmen] oder [Geschäftspartner] abgefedert werden kann

… Der unbefristete Streik führt mehr noch als die vielen Warnstreiks der letzten Wochen zu extremen Belastungen Tausender Taxigäste und Transportwilligen, da die Verbringung nicht gesichert ist und nicht ohne weiteres durch Busse oder S-Bahnen abgefedert werden kann

und so weiter, und so fort.

Mit solchen Begründungen kann man jeden Streik überall verbieten.

GBS-Mensch
12 Tage zuvor
Antwortet  447

Auch für Sie. Die juristische Begründung steht im ersten Absatz.

Säbelzahntiger
11 Tage zuvor
Antwortet  GBS-Mensch

Ist aber nicht überzeugend. Andere schrieben schon dazu.

447
11 Tage zuvor
Antwortet  GBS-Mensch

Ne “juristische Begründung” finden Juristen immer.
Für alles.

dickebank
11 Tage zuvor
Antwortet  447

… nee, ist klar. Nur müssen juristische Begründungen auch durch letztinstanzliche Urteile rechtskräftig bestätigt werden.

Fußballtor
11 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Da bin ich dann mal auf das Urteil der nächsten/letzten Instanz gespannt.

447
11 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Ja, würde mich interessieren, wie das ausgeht.

Anika von Bose
12 Tage zuvor
Antwortet  Mona

Naja – natürlich bedeutet es eine besondere Belastung für Eltern und Kinder, aber auch für die Wirtschaft. Denn wenn die Kinder zu Hause bleiben müssen, dann gehen berufstätige Eltern nicht zur Arbeit, sondern betreuen ihre Kinder.

Natürlich muss über Verbesserung der Arbeitsbedingungen verhandelt werden, aber es ist auch nicht zielführend „Mondforderungen“ zu stellen, die nicht umgesetzt werden können.

GBS-Mensch
12 Tage zuvor
Antwortet  Mona

Die juristische Begründung steht im ersten Absatz und ist auch einleuchtend.
Verdi hat den jetzt gültigen Tarifvertrag mit ausgehandelt ( so lange ist es auch noch nicht her) und kann ihn vor Ablauf auch nicht bestreiken.

Es wird also mitnichten das Streikrecht geschliffen.

Honduraner
12 Tage zuvor
Antwortet  GBS-Mensch

Heißt das dann nicht aber auch – wenn jetzt der Tarifvertrag ein Argument ist -, dass das eben doch in einem Tarifvertrag festgelegt werden kann? Wie sonst könnte jetzt der Tarifvertrag ein Argument gegen den Streik sein?

GBS-Mensch
12 Tage zuvor
Antwortet  Honduraner

Pactas sunt savandas…Tarifverträge werden verhandelt und haben eine beschränkte Laufzeit, in der Regel zwei Jahre.
So lange der von einem selbst verhandelte Vertrag läuft, muss man sich auch an die Vertragsinhalte und Vertragsbestimmungen halten.

Wenn man das nicht will, dann steigt man eben aus der Tarifgemeinschaft aus und jeder Arbeitnehmer verhandelt seine Vertragskonditionen selbst.

Das Wesen der Tarifgemeinschaften ist nun einmal, dass kollektiv verhandelt wird und sich kollektiv an die Verträge gehalten wird.

Säbelzahntiger
11 Tage zuvor
Antwortet  GBS-Mensch

Berlin kann doch wieder austreten. Das hat es doch schon mal getan. Damals ging es aber eher darum, nicht so viel zahlen zu müssen wie die anderen. Komisch, dann ist es ok?!

Mona
11 Tage zuvor
Antwortet  GBS-Mensch

Ich bin nicht blöd, falls dieser Eindruck entstanden sein sollte: Der Artikel wurde zwischenzeitlich verändert. Als ich meinen Beitrag geschrieben hatte, gab es noch kein Urteil.

Leo Lausemaus
12 Tage zuvor
Antwortet  Mona

Vergessen Sie auch nicht, wer das eingeführt hat. Das war die SPD mit Grünen und Linken zusammen (der minimale Ausgleich für die Nicht-Beamten) und vergessen Sie nicht, wer einen besseren Nachteilsausgleich versprach und bis heute nicht umgesetzt hat: die CDU.

RainerZufall
14 Tage zuvor

Die [aktuelle Bildungspolitik] führt mehr noch als die [Bildungspolitik] der letzten [Jahre] zu extremen Belastungen Tausender Kinder und Eltern, da die Betreuung nicht gesichert ist und nicht ohne weiteres durch Eltern oder Verwandte abgefedert werden kann -__-

Manfred aus Dresden
14 Tage zuvor

dann doch zu den Autobauern, wenn die, wir ihr schreibt viel bessere Arbeitsbedingungen, mehr Gehalt, frühere Rente und mehr homeoffice haben.
Ich staune
?! ?! ?!

Schotti
14 Tage zuvor

Das ist der deutsche Rechtsstaat. Da werden mal eben die Grundrechte durch ein Gericht eingeschränkt.

Lena Hauenstein
13 Tage zuvor
Antwortet  Schotti

Das halte ich für zu einfach. Ich habe auch nur den Artikel gelesen und das evtl nicht gründlich genug. Mein Verständnis ist eher, dass aktuell Friedenspflicht herrscht, weil es einen Tarifvertrag gibt, der über eine bestimmte Zeit gilt. Sobald diese Zeit abgelaufen ist, kann wieder gestreikt werden. Wenn aber aktuell verhandelt wird, dann wird damit auch der Rauswurf riskiert (weil dazu eigentlich gerade nicht die Zeit ist), dass muss man dann eben auch als Arbeitgeber nicht mitmachen.

Wenn das die Logik wäre, wäre das Urteil für mich leicht nachvollziehbar. Ohne Friedenspflicht wäre die Logik auch für mich als nicht-Juristin nicht stichhaltig.

Honduraner
12 Tage zuvor
Antwortet  Lena Hauenstein

Die Friedenspflicht gilt doch aber nur für Gehaltsforderungen?!?

447
11 Tage zuvor
Antwortet  Honduraner

Ist so die Frage…

Canishine
14 Tage zuvor

Allerdings habe auch das Land Berlin ein Recht, sich in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zu organisieren und müsse keinen Rauswurf aus diesem Verband riskieren.“
Ich kommentiere eigentlich nicht gerne Gerichtsurteile, weil ich nicht vom Fach bin, aber diese Begründung finde ich bemerkenswert.
Könnte Verdi dann bundesweit zum Streik aufrufen oder schützt dann die Mitgliedschaft im Verband jeden einzelnen Landesarbeitgeber? Mit wem könnte denn dann verhandelt werden? Oder gilt:
Ich kann leider nicht zum nächsten Elternabend kommen, da ich sonst den Rauswurf aus meinem Kegelverein riskiere.

Hysterican
13 Tage zuvor
Antwortet  Canishine

Genau so!

Beim Lesen habe ich genau diesen Gedanken bekommen.
Mit dieser gerichtlichen Begründung lässt sich jedes Streikvorgaben verbieten.
Wenn da mal nicht die Vorbeurteilung seitens des Bildungssenats, es gäbe kein Kita-Problem sondern ein Verdi-Problem die Richter in ihrem Handeln beeinflusst haben – resp. Vllt hat der Richter / die Richterin ihr Kind in einer städtischen Kita?!

Canishine
13 Tage zuvor
Antwortet  Canishine

Die andere Begründung zur Friedenspflicht kann ich allerdings nachvollziehen.

Honduraner
12 Tage zuvor
Antwortet  Canishine

Gilt die Friedenspflicht nicht nur für neue Gehaltsforderungen?

Realist
14 Tage zuvor

Richter Hansen nannte aber auch «verbandsrechtliche Gründe». Gewerkschaften hätten ein grundgesetzlich garantiertes Streikrecht. Allerdings habe auch das Land Berlin ein Recht, sich in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zu organisieren und müsse keinen Rauswurf aus diesem Verband riskieren.”

Dann schlage ich VW einmal Folgendes vor:

Den Haustarifvertrag kündigen, zusammen mit den (deutlich schlechter zahlenden) Automobilzulieferbetrieben in Niedersachsen eine eigene Arbeitgebervereinigung bilden (Koalitionsfreiheit gilt ja auch für Arbeitgeber!) und dann zusammen mit diesen verhandeln. Klar dürften die VW-Mitarbeiter dann streiken, aber scheinbar nicht für einen neuen Haustarifvertrag, denn dann bestünde ja die Gefahr, dass VW aus dieser Arbeitgebervereinigung ausgeschlossen wird.

Würde dem Steuerzahler in Zukunft vielleicht ein paar dutzend Milliarden sparen, wenn VW aufgrund des weit überdurchschnittlichen Haustarifvertrags gerettet werden müsste.

Aber irgendjemand wird garantiert argumentieren, dass im Falle der Autobauer die oben dargstellte Logik nicht gilt.

Ich_bin_neu_hier
14 Tage zuvor

“Zudem seien Ziele der Gewerkschaften wie ein Ausgleich der Beschäftigten für hohe Belastungen nicht durch einen Tarifvertrag erreichbar.”

Ach so. Könnte das hohe Gericht bitte auch die Frage beantworten, wie zum Teufel diese – völlig legitimen! – Ziele dann bitte sonst erreichbar seit sollen??? Danke!

Ach, übrigens: Falls diese Ziele dann nicht mehr erreichbar sein sollten, kann man nur dazu aufrufen: Renner, rettet, flüchtet – alle raus aus diesem Beruf. Aber das wird dann wohl gar nicht mehr notwendig sein. Und – TSCHÜSS!!!

Honduraner
12 Tage zuvor
Antwortet  Ich_bin_neu_hier

Interessant. Der Ausgleich, der durch die Politik (CDU) für Nicht-Beamte kommen sollte, kommt nun auch nicht. Wird nun die letzte Wahl annuliert?

Anadur
13 Tage zuvor

Wer nach dem ganzen unwürdigen Theater weiterhin Mitglied bei Verdi und der GEW bleibt…
Als wenn es der GEW um bessere Arbeitsbedingungen gehen würde. Selbstverliebte verletzte Eitelkeiten einer selbsternannten Gewerkschaft, nachdem Berlin wieder seine Lehrer verbeamtet und die so willfährige Streikmaße verloren gegangen ist.

Verdi und die GEW haben im Dezember 23 einen gültigen Tarifvertrag unterschrieben. Hätten sie nicht müssen und das ihnen aufgefallen ist, dass man sich damals über den Tisch hat ziehen lassen, glaube ich nicht. Hier scheint mir eher die SPD über ihren Wurmfortsatz DGB Druck auf den Koalitionspartner ausüben zu wollen. Kann ja nicht sein, dass die Bildung in Berlin nach Jahrzehnten der SPD Misswirtschaft plötzlich sich bessert.

Andreas
13 Tage zuvor
Antwortet  Anadur

Das sehe ich genauso und deshalb bin genau aus diesem Grund aus der GEW ausgetreten. Wohlgemerkt bin ich kein Berliner.

Tobias
13 Tage zuvor
Antwortet  Andreas

Verluste von bis zu 20%!
1 Jahr Nullrunde, Inflationsprämie 1,5 Jahre später gezahlt als woanders, z.B. öffentl Rundfunk, die auch vom Staat bezahlt werden. Und jetzt kommt’s!!!
In Scheibchen, mal 100, nächste Monat wieder 100 😀 😀 😀
Einfach unglaublich (peinlich)
Kein wunder, wenn dann keiner mehr Lehrer oder Erzieher wird!!!

Realist
13 Tage zuvor
Antwortet  Tobias

Der reale Einkommensverlust für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder dürfte, wenn man die noch kommende lineare Erhöhung Ende dieses Jahres einbezieht, nach der Inflation der letzten Jahre bei ca. 10 Prozent liegen.

Aber keine Sorge: Die Inflation scheint ja wieder zurückzukommen, erste Daten aus den USA deuten darauf hin. D.h. nach dieser zweiten Runde werden Sie dann Ihre realen kumulierten 20% Einkommensverlust haben, da ich davon ausgehen, dass Verdi im Schulterschluss mit der Politik wieder ein ähnlich katastrophales Ergebnis wie letztes Mal verhandeln wird (also das zweite “beste” Ergebnis aller Zeiten…). Für die Landesbeschäftigten dürfte das sicher sein, Bund und Kommunen sind tendeziell etwas großzügiger, da dort entweder die Personalkosten (Bund) nicht sehr ins Gewicht fallen oder Defizite, welche die Kommunen “erwirtschaften”, letztendlich von den Ländern getragen werden müssen.

Gen Z weiß, was zu tun ist.

Leo Lausemaus
12 Tage zuvor
Antwortet  Tobias

Waren Sie bei den Streiks dabei?

Mathea Kühnel
12 Tage zuvor
Antwortet  Tobias

Ich glaube, glaube deshalb, weil weil man bei dieser Scheibchenweise total den Überblick verliert, dass der Inflationsausgleich in NRW immer noch nicht komplett ausgezahlt worden ist.

Honduraner
12 Tage zuvor
Antwortet  Tobias

Na, dann sorgen Sie doch mal in der nächsten Gehaltsrunde für mehr. Wie genau werden Sie das tun?

Kohlrabi
12 Tage zuvor
Antwortet  Andreas

Aha, und wie treten Sie nun für Ihre Rechte, z.B. höhere Tarifabschlüsse ein? Per Bittschreiben?

Honduraner
12 Tage zuvor
Antwortet  Kohlrabi

Andreas schreibt dann bitterböse Kommentare bei n4t. Wenn die Dienstherren nicht von selbst satte Gehaltserhöhungen veranlassen, dann tritt Andreas als Nächstes zur Strafe aus der Menschheit aus.

Säbelzahntiger
11 Tage zuvor
Antwortet  Andreas

Und wie erreichen Sie nun ihre Ziele besser? Gehen Sie sonntags wieder in die Kirche und beten?

Kohlrabi
12 Tage zuvor
Antwortet  Anadur

Leider ist es wie beim Fußball. Alle Zuschauer wissen besser als die Akteure, was zu tun gewesen wäre. Wird jedoch zum Streik aufgerufen, gehen 90% weiter brav zur Arbeit.

Und wenn dann nicht so viel bei rauskommt, meckern alle diese “Streikbrecher” (so heißen nunmal die, die trotz Streik arbeiten gehen, auch noch herum, dass zu wenig herausgekommen ist.

Leo Lausemaus
12 Tage zuvor
Antwortet  Anadur

Ich wüsste ja zu gerne, wo alle diese Nörgler an den Tarifabschlüssen waren, als wir für bessere Tarifabschlüsse die Arbeit niederlegte?!?

Standet ihr alle an den Fenster und habt uns zugeklatscht? Na, da habt ihr ja was geleistet!

Mika
13 Tage zuvor

Kann man nur hoffen, dass Verdi und GEW bei den nächsten Verhandlungen zum TV – L sich nicht wieder über den Tisch ziehen lassen… Aber wer daran glaubt, glaubt auch an den Osterhasen.

Kohlrabi
12 Tage zuvor
Antwortet  Mika

Vielleicht beteiligen sich ja beim nächsten Mal auch mehr als 10% der (angestellten) Kollegen?! Dann klappt’s auch mit dem gewünschten “Eisenbahner-Abschluss”.

Honduraner
12 Tage zuvor
Antwortet  Kohlrabi

Ich fürchte das kommt dem Osterhasen-Glauben von Mika gleich. Die können alle nur meckern und nörgeln und Forderungen aufstellen, die andere durchsetzen sollen, aber nicht sie selbst.

Leo Lausemaus
12 Tage zuvor
Antwortet  Mika

Wenn bei den Streiks kaum jemand mitmacht, können die Gewerkschaften fordern, was sie wollen und müssen froh sein, nicht gar nichts zu bekommen. (Das könnte sie ja stärken, weil dann wieder mehr mitmachen???)

Honduraner
12 Tage zuvor
Antwortet  Leo Lausemaus

Das ist die bittere Wahrheit. Kritisieren können sie alle gut, aber das ist auch alles. Wenn es ernst wird, ducken sie sich weg.

Vierblättriges Kleeblatt
12 Tage zuvor

Was war denn von der CDU in Berlin und Frau Günther-Wünsch als Bildungssenatorin anderes zu erwarten?! Nachdem sie die nicht zu verbeamtenden Lehrer schändlich betrogen hat/haben, ist doch klar, was von denen zu erwarten ist. Nun fallen dann wohl auch die Erzieher als potenzielle nächste CDU-Wähler in Berlin aus. Schlimmer hat noch keine Partei ihre Wähler betrogen !!!

sagenHAFT
12 Tage zuvor

Richtig!

Kohlrabi
12 Tage zuvor

Solche Gerichtsurteile wie andere auch machen deutlich, dass in den Gerichten eben auch nur Menschen sitzen, die letztendlich auch nur Meinungen haben, die sie vertreten und dass rechtliche Bestimmungen niemals absolut sind, sondern einer Auslegung bedürfen und diese ist wieder abhängig von den Menschen, die die Gesetze auslegen.

Sprich, ein anderes Gericht hätte vielleicht anders entschieden.
(Und das passiert ja andauernd, dass höhere Gerichtsinstanzen anders entscheiden als niedere Instanzen. Oder haben die niederen Instanzen keine Ahnung???)

Leo Lausemaus
12 Tage zuvor

Leider ist die Begründung, dass Berlin der Rauswurf aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder drohe, wenn es die Forderungen erfülle, denn Berlin war ja mal selbst aus dieser Tarifgemeinschaft ausgetreten (oder gar ausgeschlossen worden?). Das war meiner Meinung nach unter Rot-Rot vor etlichen Jahren.

Nun würde ich gerne das Gericht fragen, warum das Land Berlin zwar selbst aus der Tarifgemeinschaft austreten darf, wenn es das selber will (war doch so, oder?), aber ein Streik darf nicht stattfinden, wenn ein Ausschluss aus dieser Tarifgemeinschaft droht.

Ist Hessen nicht auch gerade nicht in dieser Tarifgemeinschaft?
Länder ziehen mit Bund und Kommunen gleich | dbb Hessen (dbb-hessen.de)

Also das Gericht sagt nun, man darf selber austreten, aber darf nicht in Gefahr geraten, ausgeschlossen zu werden???????????

Tigerente
12 Tage zuvor
Antwortet  Leo Lausemaus

Das ist wirklich nicht einleuchtend. Das Land Berlin müsse nicht riskieren, aus der Tarifgemeinschaft ausgeschlossen zu werden. Es darf aber austreten, wenn es das möchte? Na, dann kann es das doch jetzt auch wieder tun.

Zitat:
Darf das Land Berlin nicht mit der GEW über #KleinereKlassen verhandeln?
Tarifrechtlich ist die Forderung legitim. Im Gesundheitsbereich gibt es bereits ähnliche Tarifverträge. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) lehnt laut Finanzsenator die Verhandlungen mit der GEW ab. Die Ablehnung geschieht also aus politischen
und Kostengründen. Der Finanzsenator muss seinen Arbeitgeberverband also überzeugen, ihm Verhandlungen zu gestatten. Dabei wollen wir ihm helfen. Die TdL ist der Arbeitgeberverband, in dem alle Bundesländer außer Hessen Mitglied sind. Berlin war 1994
aus der Tarifgemeinschaft ausgetreten und trat erst 2013 wieder ein.

https://www.gew-berlin.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=130387&token=9108d83cc6b4221d7f5d5cae9e63b9ea37facb7e&sdownload=&n=Argumenationshilfe-TV-Gesundheitsschutz_01.pdf

Säbelzahntiger
11 Tage zuvor
Antwortet  Tigerente

Berlin soll einfach wieder austreten. Dann kann und darf es ohne Sorge die Forderungen verhandeln.

Säbelzahntiger
11 Tage zuvor

Arbeitnehmer haben eigentlich nur zwei Mittel, sich wirksam gegen ihre Chefs zu wehren, wenn es nötig ist. Krankmeldung oder Streik.

Streiks für bessere Arbeitsbedingungen zu verbieten, wird und muss zu mehr Krankmeldungen führen. Folgerichtigerweise.

Es sei denn, ein Gericht verbietet demnächst auch Krankmeldungen. Die schaden ja auch. Es kann zu Unterrichtsausfall, Kita-Schließungen usw. kommen. Geht das? Gerade erst sind Krankmeldungen ja nun auch telefonisch möglich geworden (Krankschreibungen).

Chris
4 Tage zuvor

„Die Mitgliedschaft Berlins in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) darf dabei allerdings nicht gefährdet werden.“

Heißt das im Umkehrschluß, dass der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) über alle Mitgliedergewerkschaften bundesweit zum Generalstreik aufrufen müßte?