HANNOVER. Um Kinder mit einem Unterstützungsbedarf in der Schule verlässlicher und qualitativ umfassender begleiten zu können, hat Niedersachsen im Bundesrat erfolgreich eine Änderung des Gesetzes zur „Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG)“ angestoßen. Künftig soll es möglich sein, sogenannte Schulbegleitungen für einzelne Schülerinnen und Schüler grundsätzlich in einem Personalpool zu bündeln und flexibler einzusetzen. Mit dem von Niedersachsen eingebrachten Änderungsantrag fordern die Länder gemeinsam die Bundesregierung auf, das IKJHG entsprechend zu ändern.

„Ich freue mich, dass die Länder unseren Vorschlag mehrheitlich unterstützen. Mit der grundsätzlichen Möglichkeit, Fachkräfte künftig in Poolmodellen zusammenzufassen und ihren Einsatz bedarfsgerechter zu steuern, setzen wir den Inklusionsgedanken konsequent weiter fort. Situationen, in denen mehrere Erwachsene in einer Klasse sitzen, aber dann nicht mit anpacken dürfen – gleichzeitig werden andere Kinder nicht versorgt, das versteht kein Mensch. Jedes Kind soll begleitet und unterstützt werden, gleichzeitig sollen die helfenden Begleiter aber sinnvoll im Sinne der Kinder und der Schulen eingesetzt werden können, um echte, inklusive Arbeit in Schulen zu ermöglichen. Teilhabe soll inklusiv und nicht exklusiv umgesetzt werden. Den Erfolg belegen zahlreiche Modelle in Niedersachsens Kommunen“, so Niedersachsens Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne).
„Inklusion beginnt bereits bei den Jüngsten“, ergänzt Niedersachsens Sozialminister Andreas Philippi (SPD). „Schule leistet mit dem gemeinsamen Lernen von Kindern mit und ohne Unterstützungsbedarf einen unschätzbaren Beitrag bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Eine erfolgreiche Schulbildung ist zudem die zentrale Voraussetzung für einen vielversprechenden Zugang zum Arbeitsmarkt und damit auch zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Um den schulischen Alltag zu erleichtern, können Poollösungen eine zielführende Möglichkeit sein, sofern die betroffenen Schülerinnen und Schüler zustimmen. Es wäre ein gutes Signal, wenn eine neue Bundesregierung den Schulen mehr Beinfreiheit zur erfolgreichen Gestaltung der Inklusion einräumen würde.“
Darum geht es: Über Artikel 1 Nummer 12 (§ 27a SGB VIII – Hilfe zur Erziehung) des IKJHG kann Schülerinnen und Schülern mit besonderem Unterstützungsbedarf eine betreuende Person zugeordnet werden. Sie begleitet die Kinder und Jugendlichen in der Schule, hilft bei der Ausführung von Aufgaben und im Schulalltag. Bisher ist in der Regel eine betreuende Person für eine bestimmte Schülerin oder einen Schüler verantwortlich. Nur auf Wunsch und mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten dürfen die Betreuenden auch andere Kinder unterstützen. Künftig soll es grundsätzlich möglich sein, die betreuenden Personen in einem Pool zusammenzufassen – insbesondere bei mehreren leistungsberechtigten Kindern oder Jugendlichen in einer Klasse. Vorausgesetzt, die Erziehungsberechtigten stimmen zu. Eine im Text minimale Änderung, die den Schulalltag und die Betreuungsqualität jedoch deutlich verbessern kann. Die Vorteile:
- Fällt eine Kraft aus, kann bzw. darf eine andere Betreuungsperson das „betroffene“ Kind unterstützen. Der Schulbesuch des Kindes ist damit gewährleistet.
- Begleitpersonen mit verschiedenen Qualifikationen stehen mit diesen für mehrere Kinder bereit. Schülerinnen und Schüler mit besonderem Problemverhalten können durch zwei geeignete Schulbegleitungen, die beide als Vertrauensperson bekannt sind, in einem Tandem-Modell begleitet werden. Auch Teilzeitmodelle können so einfacher umgesetzt werden.
- Die Anwesenheit einer zu großen Gruppe von Erwachsenen im Unterricht bei mehreren Kindern mit Begleitungsanspruch kann die Lernenden in der Klasse auch irritieren. Mit einer Zuständigkeit der Begleitperson für mehrere Kinder wird die Anzahl der anwesenden Unterstützungspersonen im Unterricht ggf. reduziert. Gleichzeitig können den Kindern somit auch effektivere Phasen der selbstständigen Unterrichtsteilnahme ermöglicht werden.
- Der vorherrschende Fachkräftemangel auch in diesem Bereich kann durch Bereitstellung einer Begleitung für mehrere Kinder ausgeglichen werden.
- Pooling ermöglicht die gemeinsame Nutzung von finanziellen und personellen Mitteln, um die Vorteile zu maximieren oder das Risiko für Nutzer bzw. Kunden des Pools zu minimieren.
- Der Beschluss der Länder wird formal der noch amtierenden Bunderegierung überstellt. Dort ist der Gesetzentwurf auf eine schnelle Mehrheit angewiesen, damit das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden kann. Gelingt dies nicht, bleibt der Bundesratsbeschluss aktiv und muss im weiteren Verfahren von einer neuen Bundesregierung bearbeitet werden.
„Wir appellieren an alle demokratischen Parteien im Bundestag, das Inklusive Kinder- und Jugendhilfegesetz nun schnell im Bundestag mit unserer Änderung zu verabschieden und der Poolbildung damit den Weg zu ebnen“, betonen die Kultusministerin und der Sozialminister gemeinsam. News4teachers
Wirkt irgendwie wie Mangelverwaltung.
Was ist eigentlich mit den betroffenen Kindern, die eine (sehr) persönliche Bindung zu ihren Begleitern aufbauen, z.B. bei Toilettengängen oder einfach so während des Unterrichts? Daran wird wohl nicht gedacht.
In der Regel ist keine sekündliche Begleitung erforderlich.
Kind 1 braucht Körperliche Unterstützung, Kind 2 braucht Unterstützung dabei, sich selbst zu organisieren und Kind 3 muss bei emotionaler Überforderung vor die Tür begleitet werden. Das passt durchaus unter einen Hut.
Und ja, es sind Situationen denkbar, in denen das kollidiert.
Ja und meistens sind die Kinder nicht in einer, sondern in vielen Klassen im Gebäude verteilt. Des Weitern ist auch nicht jedes Kind mit jeder SB kombinierbar. Gerade für z.B. Autisten ist es schwierig ohne ihre Bezugsperson.
Es war wohl auch nicht die Rede davon, dass eine Schule auf einen Schulbegleiter limitiert wird.
Bei unserer Schule mit ca. 1500 Kindern sollen es im Pool 10 SB werden. Im Moment haben wir 15…
Die haben ja ggf. auch einen hohen Betreuungsbedarf.
Umgekehrt darf derzeit niemand einspringen, sollte die Betreuung ausfallen. Dann stünde bspw. die Überlegung im Raum, das Kind zu Hause zu lassen…
Ob die Politik die Regelung künftig verhunzen will, bleibt abzuwarten.
Diese Aussage ist nicht korrekt, es kommt auf den Träger/Anbieter der SB, das Land und den Kreis an, ob es geht oder nicht. Bei uns dürfen die Kinder von anderen SB betreut werden. Insofern das nicht geht, kann das Kind (wenn möglich) auch ohne Begleitung kommen.
Da haben wir deutliche (geographische?) Unterschiede.
Bei uns werden Kinder ohne Schulbegleitung öfters nicht einbestellt (je nach Unterstützungsbedarf)
Ich finde, dass dieser Artikel deutlich zu einseitig verfasst wurde. Warum werden hier nur die positiven Seiten aufgeführt und die Nachteile nicht. Im Grundsatz widerspricht das Poolmodel dem eigentlichen Grundgedanken, der im Gesetz verankert wurde. Es ist eine super Methode um Gelder zu sparen(es geht ja insgesamt um Millionen).
Das Beispiel ist zwar etwa weit hergeholt, aber passt : in Reha-Kliniken werden von den Krankenkassen auch nur noch selten Einzelsitzungen bzw. Einzeltherapien bezahlt…da gibt’s 10-20 Personen in eine Gruppe, die v.einer z.Bsp. Ergotherapeutin betreut werden.
Des Weitern laufen hier in Niedersachsen erste Grundschulen mit dem Poolmodel …und wer hätte es gedacht, aufgrund von Lehrermangel und Krankenstand wurden Schulbegleitungen als Vertretung eingesetzt.
Sparmodell? Welch böse Vermutung.
(M.M.n. haben Sie das trefflich erkannt.) Wie wissen doch alle, dass “Team” und “Gruppe” immer so viel besser funktioniert, schon allein wegen der sozialkompentenzlerischen Kollateralbenefite und dem Voneinander-Lernens.
Ich dachte auch, dass Bezugspersonen wohl überbewertet werden. Passt schon, der Pool.
Dann haben wir also einen Pool mit nicht vorhandenen, da vom Jugendamt nicht genehmigten, Integrationshelfern? Ja, dann…
Aber wenn Sie einen bekommen, DARF er sich um mehrere Kinder kümmern, das wäre doch ein Schritt in die richtige Richtung, meinen Sie nicht?
Ich arbeite seit 20 Jahren in meiner Schule. Noch NIE hat unser zuständiges Jugendamt einem unserer Kinder den ihm eigentlich zustehenden Integrationshelfer genehmigt.
Heftig, würde am Ende aber eher für diesen Ansatz sprechen, meine ich
@Mika
Hängt davon ab, wie viele da reinmachen … äh also ihren Weg dort in den Pool hineinfinden (natürlich 😉 )
Ist überhaupt Wasser im Pool?
Sicherer wäre übrigens ohne…
Lieber keine Betreuung als eine unbekannte Person für einen potentiell aggressiven ESE-Schüler. Der einzig ehrliche Grund ist ‘…Fachkräftemangel…ausgleichen’.
Keine Förderlehrer, keine Doppelbesetzungen, keine Betreuer, keine Differenzierungsräume, zu große Klassen – sagt doch einfach, dass es nicht klappt, aber weitergeht, solange es wie Schule aussieht.
Es sei denn, diese “unbekannte Person” ist ein quereingestiegener ehemaliger Polizeischüler (aus gesundheitlichen Gründen gewechselt). Dieser Quereinsteiger war/ist wirklich ein Gewinn für meine ehemalige GS. Er hat uns manchesmal bei den ESE-Schülern geholfen und ist mittlerweile “echter Lehrer”, fachlich top und liebevoll-konsequent. Sehr beliebt bei den Schülern, obwohl als “sehr streng, aber gerecht” beschrieben – oder gerade deswegen? Auch im Kollegium sehr geschätzt.
Dass es eher ein Sparmodell sein soll, verrät sich ja daduch, dass in Zukunft auch die Betreuung mehrerer Schüler:innen durch eine Begleitperson möglich ist.
Eigentlich würde ich mir als Fachlehrer wünschen, dass in einer Klasse nicht mehr als ein Kind ist, das dem Unterricht nur mit der Unterstützung einer Bugleitperson folgen kann. Störungen entstehen nämlich in erster Linie nicht durch die Begleitpersonen, sondern durch das “verhaltensoriginelle” Verhalten der Kinder.
Wie viele Schulbegleiter wollen Sie denn in der Klasse hocken haben.
Es ist doch wirklich wesentlich effizienter wenn eine Person sich um drei kümmern darf, als wenn drei Personen sich um drei kümmern.
Sekündliche Unterstützung ist nun wirklich nicht erforderlich.
Noch besser ist es ,wenn die Kinder mit Unterstützungsbedarf so aufgeteilt werden, dass nicht drei davon in einer Klasse sitzen.
… oder die gesamte Klasse aus drei bis zehn solcher Kinder besteht — und sonst niemand. Dazu noch besonders für das Unterrichten solcher Kinder ausgebildetes Personal.
Das wäre ein Träumchen.
So was nennt sich dann Förderschule … 😉
Wir haben durchaus Klassen mit 3 Schulbegleitungen.
Was machen Sie, wenn Sie ein Kind mit schwerer Lernbeeinträchtigung haben, das nächste Kind den Schwerpunkt “emotional-soziale Entwicklung” hat und ggf. noch jemanden aus dem Autismus-Spektrum in der Klasse sitzt?
Vielleicht rennt Ihnen der Schüler mit ESE wutschnaubend raus, die Autistin ist mit der Situation völlig überfordert und das Kind mit “nur” Lernbeeinträchtigung versteht einfach nur den Unterricht nicht..
Exakte Beschreibung. Dazu kommt noch, dass unsere Schulbegleitungen recht unterschiedlich mit ‘ihren’ Kindern umgehen. Meistens ist das sogar sehr gut, aber Empathie ist eben nicht das Gleiche wie eine sonderpädagogische Ausbildung. Ich kenne auch Klassen mit drei Begleitungen, selten sogar noch Doppelbesetzung dazu.
Kommt ganz auf den Einzelfall an. Manche brauchen tatsächlich permanente Unterstützung. Und es kommt auch sehr auf die jeweilige Schulbegleitung an. Ich hatte schon wirklich hervorragende SB, die qualifiziert und sehr engagiert mitgearbeitet und -gedacht haben. Leider gibt es aber auch viele, die entweder überfordert oder ziemlich abgestumpft sind.
“Und es kommt auch sehr auf die jeweilige Schulbegleitung an. Ich hatte schon wirklich hervorragende SB, die qualifiziert und sehr engagiert mitgearbeitet und -gedacht haben. Leider gibt es aber auch viele, die entweder überfordert oder ziemlich abgestumpft sind.”
Soll es auch in anderen Professionen geben. Sogar in solchen, die dreimal so gut bezahlt werden und (formal) wesentlich besser ausgebildet sind.
Und ja, es kommt immer drauf an.
Ja aber eben deutlich seltener, weil es eine gute Ausbildung und ein selektives Auswahlverfahren gibt. Bzw. gab, mit den Quer- und Seiteneinsteiger*innen sieht das mittlerweile natürlich anders aus. Insofern haben Sie einen halben Punkt.
“Ja aber eben deutlich seltener, weil es eine gute Ausbildung und ein selektives Auswahlverfahren gibt.”
Wonach genau wird denn selektiert? Erzählen Sie Mal.
Das wissen Sie nicht?
Erstmal im Studium nach fachlicher und pädagogischer Kompetenz, dann im Referendariat nach Belastbarkeit unter geradezu absurden Bedingungen. Zugegebenermaßen oft auch nach der Fähigkeit, sich schwierigen Persönlichkeiten und ihren teilweise abstrusen Vorstellungen unterzuordnen. Das ist sicherlich verbesserungswürdig. Gleichzeitig wird nach Schulbegleitungen in der U-Bahn gesucht, direkt neben der Werbung für die Teilnahme an medizinischen Studien. Wie gesagt: Ich hatte schon einige tolle, pädagogisch fitte und empathische Schulbegleitungen, aber leider auch viel zu oft komplette Fehlbesetzungen. Das ist kein Vorwurf gegen Sie und die wirklich tollen, engagierten Schulbegleitungen, sondern eine Kritik am System.
Selektiert wird nach Abitur und ggf. NC. Nach pädagogischen Kompetenzen und persönlicher Eignung mit Sicherheit nicht. So ehrlich hätten Sie dann sein dürfen.
In manchen Fällen haben Sie bestimmt recht, aber keineswegs in allen. Wenn dank einer richtig guten fachlichen Schulbegleitung bei einem Autisten es richtig gut läuft, dann sieht es aus, als sei die Schulbegleitung entbehrlich oder könne im Pool für andere Kinder zuständig sein.
Aber manche Schüler haben Handicaps die bleiben. Sie gehen nicht weg und deshalb gibt es beispielsweise auch für erwachsene Autisten die persönliche Assistenz, die mit ihnen im Hörsaal der Uni sitzt. – Ich würde nicht von “sekündlicher” Unterstützung sprechen, denn das macht eine Arbeit, deren Wert manche wirklich nicht einschätzen können, lächerlich. Eine konstante, verlässliche Unterstützung muss bei bestimmten Diagnosen gewährleist sein. Da es auch darum geht, das die betreuten Schüler gute Kontakte zu anderen Kindern aufbauen und möglichst auch Freunde finden, müssen die Schulbegleiter in den Unterrichtspausen so unauffällig wie möglich – quasi als Übersetzer – dafür sorgen, dass andere KInder “ihr KInd” verstehen und lernen, es so anzunehmen wie es ist.
Machen diese fachlichen oder nichtfachlichen Schulbegleitungen ihre Arbeit besonders gut, sieht es manchmal so aus, als bräuchte ein Schüler diese besonders teure Unterstützung nicht mehr. Schade, dass es dazu kommen wird, dass Integration nun noch ein Stück mehr gegen die Wand gefahren wird.
Danke! Sehr gut beschrieben, was einen guten Schulbegleiter auszeichnet und wie wichtig diese Unterstützung ist.
Ich habe auch nicht behauptet, dass es in und für jeden Einzelfall funktioniert. Danke.
Mir geht es darum Effizienzpotentiale zu heben, damit die Welt für alle Beteiligten ein bisschen besser wird.
Typisch deutsche Debatte. 100-Prozent-Lösung oder keine. Es könnte ja Einzelfälle geben, in denen es nicht funktioniert.
Ich habe Ihnen nichts unterstellt, nur erkennen lassen, dass mir der Tenor Ihres Beitrags nicht behagt und das gilt auch für Ihre Erwiderung. – Ihnen geht es also darum “Effizienzpotentiale” zu heben. – Auch der Satz wirkt auf mich unangenehm. Wegen der “Effizienz” meinen beispielsweise immer wieder mal Lehrkräfte, sie könnten Schulbegleiter – als ob es ihre Praktikanten wären – mit Aufträgen aus der Klasse schicken. Zum Kopieren, zum Abholen oder Wegbringen von irgendwas und sogar zum Kaffee kochen! Ich behaupte ausdrücklich nicht, dass Sie etwas davon je gemacht hätten oder auch nur daran gedacht hätten, Aufgaben an Schulbegleiter zu delegieren. Aber gerade Lehrkräfte, die die Schulbegleitung eingeschränkt sehen möchten, scheinen in der Praxis öfter zu vergessen, dass es für Schulbegleiter Arbeitsplatzbeschreibungen gibt und dass diese keineswegs weisungsgebunden den Lehrkräften unterstellt sind. Ich kenne es nur, dass Schulbegegleitungen von anderen Trägern als der Schule eingestellt sind. Gibt es Schulen/Bundesländer wo die Schule die Schulbegleitungen aussucht und einstellt?
Ich gehe davon aus, dass es für Schüler insgesamt eine wichtige Erfahrung sein dürfte, mitzuerleben dass es Konstellationen gibt, wo ein Erwachsener wirklich ausgiebig Zeit für ein besonders zuwendungsbedürftiges Kind oder auch einen Jugendlichen hat. Und mir graut es davor, dass der Gedanke ans Sparen und die Effizienz höchstwahrscheinlich dazu führen wird, dass etliche Schulbegleitungen ihre drei ihnen anvertrauten Schüler, versehen mit Aufgaben, separiert in einem Vorraum des Klassenzimmers betreuen sollen. Das wäre dann nicht Inklusion, sondern eine schon jetzt anzutreffende Form der Exklusion.
“Wegen der “Effizienz” meinen beispielsweise immer wieder mal Lehrkräfte, sie könnten Schulbegleiter – als ob es ihre Praktikanten wären – mit Aufträgen aus der Klasse schicken. Zum Kopieren, zum Abholen oder Wegbringen von irgendwas und sogar zum Kaffee kochen!”
Das allerdings liegt nicht am “System” oder ob es so oder anders ist sondern an Menschen, die so etwas tun und an einer gewissen Mentalität, die sich leider bei Lehrmenschen herausschält, dass andere Professionen als Hilfskräfte abqualifiziert werden.
Wie Sie richtig feststellen, haben die ihre eigene Aufgabe mit eigenen Zielsetzungen.
Aber schön, dass Sie diesbezüglich sensibilisiert sind.
Mit Effizienz meinte ich schon die Arbeit am Kind.
Dann würde ich “Effektivität” bevorzugen. Aber gut, dass jetzt ein Missverständnis geklärt ist. – Danke!
Schulbegleitung hat ja erstmal nichts mit sonderpädagogischer Beschulung zu tun. Bei ESEnt-Kindern könnten aber jetzt auch künftig Schulbegleitung in Absprache sich mit dem Kind ein Vertrauensverhältnis aufbauen, um gerade den Problematiken bei Krankheit o.ä. vorzubeugen.
Ich sehe da durchaus Chancen.
@Rainer Zufall
Könnten Sie bitte diesen Satz dechiffrieren:
“Bei ESEnt-Kindern könnten aber jetzt auch künftig Schulbegleitung in Absprache sich mit dem Kind ein Vertrauensverhältnis aufbauen, um gerade den Problematiken bei Krankheit o.ä. vorzubeugen.”
( oder vielleicht an einem Beispiel erläutern) – ich verstehe nämlich nicht, was Sie sagen wollen!
Habe ich mich da etwa unklar verhaspelt? Unmöglich! 😛
Im Ernst: Danke der Nachfrage!
Ich denke, dass Kinder mit dem Förderbedarf Emotionale und Soziale Entwicklung von der Regelung profitieren könnten.
Sofern mehrere Schulbegleiter*innen an einer Schule sind, könnten (und sollten meiner Meinung nach) diese sich mit den Kindern vertraut machen.
Wenn durch Krankheit die Schulbegleitung ausfällt, hätten die anderen einen Hebel, das Kind zu unterstützen.
Sowas sollte – so meine Meinung – schon früh angebahnt und für das Kind eingeubt werden.
Danke, jetzt ist es verständlicher, was Sie meinen. Die Idee ist auch gut, aber nur für “Feuerwehreinsätze” (Krankheit der SB), nicht als Dauerlösung geeignet. Die SB können nicht ständig hin- und herspringen, irgendein Schüler zieht dabei immer den kürzeren und die SB werden “verbrannt”. Bei Schülern, die nur ab und zu Begleitung brauchen (chronisch Kranke z. B.) mag das funktionieren, dass ein SB mehrere betreut (zu verschiedenen Zeiten oder in einer Klasse).
Nein, das sehe ich als Förderschullehrerin anders. In jede Klasse sollte eine pädagogische Mitarbeiterin gehören, die anpackt, wo nötig. Gute Schulbegleitungen, oft qualifizierte Erzieher, machen das auch bereits unter der Hand. Mehrere Erwachsene im Klassenraum, die sich “nur” um “ihre” Kinder kümmern, sind erstens im Regelfall nicht notwendig und sind zweitens eher irritierend für Lehrer und Kinder.
Das wäre ein Idealzustand und widerspricht mMn. nicht dem, was @vhh schrieb.
Diese Aussage ist so nicht richtig. Es gibt Ausbildungen mit Zwischen- und eine Abschlussprüfung. Je nach Bundesland und Landkreis gibt es unterschiedliche Bedingungen.
Bei uns kann das jeder Depp machen. Bei dem prekären Hungerlohn darf man natürlich nicht wählerisch sein. Alle freuen sich, wenn irgendjemand die Hand hebt. Meistens sind die Leute dann auch schnell wieder weg.
Aber längst nicht jeder könnte eingesetzt werden, um hoch- oder höchstbegabte Autisten zu begleiten. Da sind die Schulen aufgefordert, die Eltern darin zu unterstützen, dass für ihr Kind eine qualifizierte Fachkraft gefunden wird.
Bei uns gibt es je nach Anerkennungsgrad der Ausbildung zw.1200&1800€ netto.
Bildung ist Ländersache. Es gibt Bundesländer, in denen gibt es gar keine Schulbegleitungen und andere, in denen gibt es auch Stellen, die von entsprechend bezahlten Fachkräften besetzt werden, weil genau dies nach einer Anerkennung den Kinden zusteht. In NRW besuchen ErzieherInnen Fortbildungen und werden bei der Diakonie (der Träger mit dem besten Konditionen für Fachkräfte auf dem Gebiet) auch fortgebildet. Es gibt sogar eine höhere Eingruppierung gegenüber dem “normalen” Gruppendienst in einer Kita, da Fachwissen und ein besonderes Einfühlungsvermögen wichtig sind.
Hallo Mika, an Schulen arbeiten nicht selten Schulbegleiter, die nicht alle nur beim selber Träger eingestellt sind. Gerade Ungelernte, die nicht vernetzt sind, landen eher bei den Trägern, die so miserabel bezahlen, dass sie ausschließlich nichtfachliche Schulbegleitungen einstellen können. Da auch ich in NRW lebe, kann ich Ihnen versichern, dass die Diakonie in Bonn eine Reihe sehr guter Fachkräfte für die Schulbegleitung (Erzieher, Heilpädagogen, Sozialpädagogen, Krankenschwestern und Krankenpfleger) eingestellt hat, deren Stundenzahl aufs Jahr berechnet Grundlage von zuerst befristeten und später auch von unbefristeten Arbeitsverträgen ist. Die für die Diakonie als Schulbegleitung Tätigen müssen sich also nicht regelmäßig arbeitslos melden. – Bei anderen Trägern, die man als Arbeitgeber nicht empfehlen kann. sollen die Schulbegleitungen sogar als Freiberufler selbst für ihre Versicherung sorgen. Dort wo Fachkräfte nach dem TVöD SuE bezahlt werden, wird auch Fachwissen und eine regelmäßige Fortbildung erwartet.
Bedingungen an der Förderschule, die es an den Regelschulen so gar nicht gibt.
In den Förderschulen werden qualifizierte Personen als Pädagogische Mitarbeiter:innen durch das Land eingestellt, sie gehören zum Team der Schule.
In den Regelschulen werden zwar Kinder inklusiv beschult, es gibt aber für die Schule keine Möglichkeit, daraufhin Pädagogische Mitarbeiter:innen oder Integrationshilfen einzustellen.
Integrationshilfen werden über die Kommune finanziert, sind bei privaten Arbeitgeber:innen angestellt und müssen keine qualifizierte Ausbildung vorweisen (NDS).
Die Hilfen sind für genau ein Kind zuständig, weil zu diesem Kind die Bedarfsermittlung erfolgt ist und die Stunden zugeschnitten werden (10 Stunden aufwärts)
Darum sind die Hilfen von der Bewilligung des Amtes und von der Zusage der Familie abhängig.
Entzieht die Familie diese Zusage, sind die I-Hilfen von jetzt auf gleich ohne Stelle und müssen sich um eine andere bemühen.
Es ist schon jetzt möglich, dass 2 Familien und das Amt das Einverständnis zur Pool-Lösung geben. Dann haben beide Kinder einen geringen Bedarf und die I-Hilfe notiert, welche Stunde sie für welches dieser beiden Kinder zuständig war.
Kommt auf den Unterstützungsbedarf an. Für Kinder mit Unterstützungsbedarf ES sollen es “qualifizierte” Begleiter sein, also mit päd. Ausbildung. Für GE nimmt man “Angelernte”.
“Für GE nimmt man “Angelernte”.” – mit welcher Begründung? Das ist doch diskriminierend!
Es gibt auch die Zuatzquali” Integrationserzieher”. Aber auch davon gibt es zu wenige.
Ist das der große Wurf? Es ist nach wie vor so, dass ein Kind defizitorientiert betrachtet werden und ein Diagnoseverfahren durchlaufen. Meines Wissens ist es mit Einverständnis jetzt schon möglich, dass die Schulbegleitung sich auch um andere Kinder kümmern darf. Aber das kann doch nicht die Lösung sein. Inklusive Schulen brauchen entsprechende Rahmenbedingungen und es kann nicht sein, dass einzelne Kinder eine defizitorientierte Betrachtung durchlaufen und die Erziehungsberechtigten langwierige Antragsverfahren auf sich nehmen müssen, damit die Schule ihres Kindes pädagogisches Personal bekommen, dass sie dringend für alle SuS brauchen. Alles steht und fällt mit dem einen Kind dem eine Schulbegleitung bewilligt bekommt, wenn das Kind nicht mehr anspruchsberechtigt ist, muss entweder ein anderes Kind gefunden werden oder die Schulgemeinschaften gucken in die Röhre…Da bedarf es anderer Lösungen!
Ist eine Schulbegleitung nicht per se stigmatisierend? Was sollen denn die anderen Kinder denken?
Die freuen sich, weil sie endlich (idealerweise) ohne Störungen lernen können.
Da könnte eine pädagogische Assistenz in der Klasse auch sehr hilfreich sein, da braucht nicht jeder seine eigene Schulbegleitung.
Als mein Sohn noch in der Grundschule war, hat sich die Schulbegleiterin des Kindes mit Down-Syndrom anfangs tatsächlich auch um die anderen Kinder mit gekümmert. Dummerweise hatte sie von Tuten und Blasen keine Ahnung, hat Aufgaben falsch erklärt, aber falsche Lösungen für korrekt, mischte sich in Dinge ein, die sie nichts angingen* und hat auch in den Pausen einiges an Chaos gestiftet. Weil sie einfach weder fachlich noch pädagogisch auch nur annähernd ausreichend qualifiziert war. Um das Kind mit Down-Syndrom beschäftigt zu halten, hat’s gereicht, weil sie da genauestens von der tatsächlichen Lehrkraft und den Eltern angeleitet wurde. Aber sonst reichte es leider für nix.
Um Betreuer(in) zu werden, genügt leider wohl oft “Ist lieb und geduldig und war bei drei nicht auf dem Baum”. Wenn das jetzt (pardon the pun) Schule machen soll, ungeachtet des Qualifikationsdefizits, dann gute Nacht um Sechse.
———
*Ihr Schützling hatte meinem Sohn einen frischen Peperoni aus der Brotdose weggenommen, ihn angebissen und dann ob der unerwarteten Schärfe Rotz und Wasser geheult. Daraufhin wollte die Betreuerin mir verbieten, meinem Kind nochmals Peperoni mit in die Schule zu geben. Weil es ja sein könnte, dass das Down-Kind nochmal danach greift. (Mein Sohn aß die gerne, wohlgemerkt.) Der habe ich ein paar Takte erzählt, ihr Ansinnen abgeschmettert und mir meinen Teil zu der Dame gedacht. Das Kind mit Down-Syndrom hatte allerdings sowieso bereits gelernt, fortan die Finger vom Essen meines Sohnes zu lassen. *g*
Sie haben recht, die benötigten pädagogischen Assistenzkräfte sollten eine entsprechende Ausbildung haben oder sich entsprechend qualifizieren können und im Anschluss aber auch entsprechend entlohnt werden. Aber dumme Menschen gibt es überall, selbst mit Ausbildung.
Bei uns wird schon länger so “herumgetrickst”, was sich als praktikabel erwiesen hat, da es gewisse Synergie und Effizienzeffekte gibt.
Insofern fände ich es gut, wenn es legitimisiert wird.
Leider braucht es lange Wartezeiten, viele Menschen, die sich mit den Anträgen beschäftigen, die Abhängigkeit von Elterneinsicht zur Antragsstellung, die Abhängigkeit von Ämtern, die die Genehmigung erteilen können und wollen, das Warten auf Terminen bei Fachärzten, sodass den Kindern erst nach Jahren durch eine Integrationhilfe geholfen werden kann.
Weit besser wäre es, wenn die Schule je Klasse eine Assistenzkraft hätte,
Dieses Personal wäre zusätzlich zu anderem einzusetzen, es sollten also dennoch Lehrkräfte der Regelschule und der Förderschule an jeder Schule in ausreichendem Maß vorhanden sein, Vertretungen ermöglicht werden und über eine Zeiterfassung die Überlastung eingedämmt werden.
Dafür sollte das Land die Kosten tragen!
Hier steht ja noch, dass der Elternwille für die Pool-Lösung gegeben sein muss. Hoffen wir, dass es dabei bleibt, sonst darf in Zukunft eine Person, statt bisher drei oder vier, mehrere Kinder betreuen und auch diese Hilfe wird zusammengestrichen, um Geld einzusparen.
Die Begründung und Darstellung der Pool-Lösung finde ich übrigens schräg:
Die Anwesenheit von Beszugspersonen verhindert das selbstständige Lernen nicht, es ermöglicht dieses Lernen, gerade weil die Kinder Begleitung benötigen und Hilfe, diese Selbstständigkeit zu erlangen.
Die gesuchten “Fachkräfte” für die Begleitung sind häufig Personen mit einem kurzen Kurs, eine Ausbildung für Integrationshilfen gibt es nicht (das könnte man bei Assistenzkräften ändern, indem das Land eine Ausbildungsverordnung erlässt). Dennoch ist es zum Teil schwierig, Kräfte zu finden, weil eine verantwortungsvolle Aufgabe von schlecht abgesprochenen Bedingungen begleitet wird.
“Pooling ermöglicht die gemeinsame Nutzung von finanziellen und personellen Mitteln”
… Ob man demnächst auch auf die Idee kommt, dass sich die Kinder einer Klasse oder Schule einen Rollstuhl teilen könnten? Da können sie dann Zeiten selbstständigen Sitzens und Bewegens erfahren und die Vorteile werden maximiert?
Sie haben völlig recht. Wenn die Klassen eine Assistenzkraft hätten, die sie dauerhaft begleitet – auch bei Fachlehrerwechsel – hätten auch Autisten eine verlässliche und beständige Bezugsperson. Und dieses Personal muss durch das Land gestellt werden und auch entsprechend ausgebildet und entlohnt werden. Die Anzahl der individuellen Schulbegleitungen, die es auch weiterhin geben wird, wird sich dadurch reduzieren.
Schöne Sache! 🙂
Und gerecht mit Blick auf die Schulbegleitung, die sich bestenfalls selbst abbaut, aber noch nicht genügend Kontingent für ein neues Kind verfügt.
Nur das erstmal ein anspruchsberechtigtes Kind gefunden werden muss, dass defizitorientiert betrachtet wird und dein Diagnoseverfahren durchlaufen muss, um dringend benötigtes pädagogisches Personal, dass für alle SuS benötigt wird zu generieren. Das kann doch nicht sein. Klar wäre es positiv, wenn es weniger Schulbegleitungen in einer Klasse geben würde, aber amS ist das der falsche Weg.
Das ist durchaus das alte Etikettierungsdilemma. Priorisiereda persönlich eher die Grundversorgung dieser Kinder, wenn die irgendwann mal nicht strittig gemacht wird, wäre Ihr Vorschlag sehr interessant
Kinder mit Unterstützungsbedarf (z.B. Autisten) brauchen eine sehr enge und vertrauensvolle Bindung zu ihrer Betreuungsperson. Wenn alle paar Tage jemand anders da ist, der kaum weiß, wie das Kind heißt, macht das die Situation nur noch schlimmer.
Es gibt seit einigen Jahren so ein Poolmodell in Ostfriesland, als Projekt, und es ist wirklich eine Verbesserung. Niedrigschwelliger, so intensiv wie nötig und sehr gut in der Zusammenarbeit. Ich finde es gut, dass dies nun verstetigt wird.
Da hab ich genau Gegenteiliges gehört.
Die Bürokratie nimmt z.B. enorm zu, die „Pool-Sitzungen“ sind so häufig wie gefürchtet, der Schulträger wälzt Arbeit, die er machen muss, auf die prekär lohngedumpten Begleiter ab, Stichwort Dokumentation und Stundenkontingent.
Das ist zu begrüßen. Ich hoffe sehr alle Beteiligten machen sich mal lockerer bezüglich der Frage wer welche Kinder wobei unterstützen darf. Der Feldversuch ( Privatschule allerdings) ergibt: eine sehr dankbare Lehrkraft, weil ganz unbürokratisch so einige Aufgaben mehr übernommen und zusätzliche Skills eingebracht werden.
1:1 Betreuung braucht es oft wirklich nicht.
Dann dürfen Sie diese Person bitte auch gleichwertig bezahlen, wenn sie die Aufgaben entsprechend übernimmst.
„1:1 Betreuung braucht es oft wirklich nicht.“
Und oft halt schon.
Leider weiß man das bei ESE nicht im Voraus.
Vermutlich werden jetzt die Leute Schlange stehen für diese Jobs, denn sie werden ja ungemein attraktiver. Lohngedumpt die Verantwortung für mehrere verhaltensoriginelle Schüler zu übernehmen, ist sicherlich für viele ein beruflicher Traum.
… weil Hattie u.a. danach fragte: Diese Meldung z.K.
LG!
Warum wird wieder an der falschen Schraube gedreht? Wie wäre es, wenn das gesamte Schulsystem sich einer Ändrung unterzieht. Förderschulen abgeschafft werden (sind diskrimierend). Mehr LehrerInnen in einer Klasse (mind. 2 bei 25 SchülerInnen).
Poolbildung ist nur in den wenigsten Fällen möglich. Da muss genau geschaut werden.
Die Befürchtung, dass es, wenn eine Poolbildung erstmal Standard ist, grundsätzlich vorausgesetzt wird, liegt nahe.
Bevor hier etwas geändert wird, sollten die entsprechenden Ämter sich mit den Schulbehörden zusammensetzen und Schule nochmal neu denken. Auch im Sinne der SchülerInnen die nicht gefördert sondern gefordert werden wollen. Alle wollen inklusiv beschult werden.
Es gibt genug alternative freie Schulen, die gute Erfahrungen vorweisen können. Oder neue Ideen zulassen oder mal über Landesgrenzen hinweg sehen….
Und wie soll eine Schulassistenz einen Schüler/eine Schülerin auf Toilette begleiten während er/sie noch mit dem Schüler/der Schülerin vor der Tür steht oder im Untrricht unterstützt?
Viele Fragen. Bevor etwas geändert wird, das Ganze betrachten.
Schaumschlägerei statt Paradigmenwechsel: Warum Niedersachsens Bundesratsinitiative zur Poolbildung reine Symbolpolitik ist
Die von Niedersachsen initiierte Bundesratsinitiative zur Poolbildung in der Schulbegleitung wird als bedeutender Fortschritt im Bereich der Inklusion dargestellt. Tatsächlich handelt es sich um einen bloßen Aktionismus, der weder die gesetzlichen Realitäten berücksichtigt noch echte Verbesserungen bringt. Die bestehenden gesetzlichen Grundlagen erlauben Poollösungen längst – dies zeigt ein Blick auf § 112 Abs. 4 SGB IX sowie die Orientierungshilfe des Deutschen Landkreistags und Städtetags von 2019.
Was die Bundesratsinitiative des Landes Niedersachsen ignoriert:
Die wahren Probleme
Die Herausforderung liegt nicht in der Gesetzgebung, sondern in der Umsetzung:
Klassenassistenzen: Eine verpasste Chance
Anstelle des überholten Modells individueller Schulbegleitungen könnten Klassenassistenzen eine echte Verbesserung bringen. Sie würden:
Fazit: Symbolpolitik ohne Substanz
Niedersachsen verkauft die Bundesratsinitiative als großen Schritt, obwohl es sich nur um ein Ablenkungsmanöver handelt. Die gesetzlichen Möglichkeiten zur Poolbildung sind vorhanden, werden aber nicht genutzt. Stattdessen wird auf einen langwierigen Gesetzgebungsprozess verwiesen, der wertvolle Zeit und Ressourcen verschwendet. Es ist höchste Zeit, die Handlungsmöglichkeiten vor Ort auszuschöpfen und echte Veränderungen anzustoßen, anstatt auf fragwürdige Symbolpolitik zu setzen.