MÜNCHEN. Simone Fleischmann, Präsidentin des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbands (BLLV) berichtet von einer starken Verunsicherung beim Lehrkräfte-Nachwuchs, weil die Klimaaktivistin Lisa Poettinger wegen angeblich linksextremistischer Aktivitäten nicht zum Referendariat im Freistaat zugelassen wird. „Wir müssen vorsichtig sein mit Entscheidungen, die die Zukunft junger Menschen so sehr beeinflussen“, so Fleischmann.

Im Gespräch mit BuzzFeed mahnt Fleischmann zur Besonnenheit und Vorsicht, denn in der aktuellen politisch und medial aufgeheizten Situation falle das Thema derzeit „auf einen verdammt scharfen Nährboden“.
Sie betont, ein solcher Fall könne ein schädliches Signal sein für diejenigen, die unsere Demokratie mitgestalten. Es dürfe „auf keinen Fall passieren“, dass das politische Engagement von jungen Menschen durch das vermeintliche Berufsverbot, wie es Poettinger nennt, eingeschränkt werde. „Wir brauchen weiterhin Lehrerinnen und Lehrer, auch Beamte, die sich politisch engagieren und für Demokratie einsetzen.“
Gleichzeitig stellt Fleischmann klar, dass man die offenen Ermittlungsverfahren in diesem Fall, nicht einfach vom „Tisch wischen“ kann. Ihr sei es wichtig, dass der Staat Beamte auf ihre charakterliche Eignung prüft. Doch hinsichtlich der Berufsausbildungsfreiheit im Artikel zwölf des Grundgesetzes stelle sich die Frage, warum einer Person das Referendariat verweigert werde, das ja genau dazu da sei, sich zu bewähren.
Einer Lehramtsstudierenden zu unterstellen, charakterlich nicht geeignet zu sein, „löst bei vielen jungen Menschen Ängste aus. Bei uns im Lehrkräfteverband schauen viele junge Menschen mit Argusaugen auf den Poettinger-Fall. Sie sind irritiert, denken sich: ‚Oh Gott, den Staat als Dienstherren zu haben, ist ja super heikel!’“
„Wir haben Lehrermangel, wir dürfen keinen einzigen, der Bock hat, Lehrer zu werden, verängstigen. Wenn das passiert, hätte das fatale Folgen. Wir brauchen jeden einzelnen“, sagt die BLLV-Präsidentin. Sie sieht im Poettinger-Fall „zurecht eine hitzige Debatte, geradezu ein wichtiges Momentum in der aktuellen Zeit. Gerade jetzt, wo die Demokratie weltweit auf der Kippe steht.“ News4teachers
Klimaaktivistin Poettinger darf kein Referendariat machen – die kündigt Klage an
“Gleichzeitig stellt Fleischmann klar, dass man die offenen Ermittlungsverfahren in diesem Fall, nicht einfach vom „Tisch wischen“ kann”
Kann man nicht. Wäre nur interessant zu wissen, auf welcher Grundlage…
Die Anwärter*innen in Bayern müssen keine Angst haben, sofern sie klagen wollen :/
Kann mich hier durchaus irren, aber bisher sind mir keine strafbaren/ verfassungswidrige Handlungen von Frau P. bekannt…
Stufen Sie denn z.B. Sachbeschädigung nicht als strafbare Handlung ein?
Es kann durchaus mildernde Umstände geben. Das ist das Plakat, um das es offenbar geht: https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/menschen/drag-lesung-in-muenchen-afd-macht-stimmung-und-warnt-eltern-18961249.html
Der Bezug zum Nationalsozialismus ist offensichtlich: https://berufskolleg-gladbeck.de/stuermer-projekt/
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Was sollte man Schüler*innen als korrektes Verhaltensweise in solchen Situationen vermitteln? Betreffende Plakate den Behörden melden und auf die Maßnahmen des Rechtsstaats vertrauen oder Selbstjustiz üben, weil man sich im Recht fühlt?
Wir haben von mildernden Umständen geschrieben, nicht davon, dass Selbstjustiz legitim wäre. Mit Schülerinnen und Schüler besprechen lassen sich die nationalsozialistischen Bezüge, die das AfD-Plakat aufweist – wir würden sagen: sogar sehr gut.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Schüler*innen für solche Dinge zu sensibilisieren wäre m.M. nicht nur sehr gut, sondern eigentlich ein Muss. Wenn Schüler*innen zu rechtsstaatskonformen Verhalten erzogen werden sollen, würde es m.M die Glaubwürdigkeit und die Erfolgschancen deutlich erhöhen, wenn die erziehenden Personen sich auch selber so verhalten würden. Also Foto machen, den Fall den Behörden melden und anschließend im Unterricht besprechen. Kann ich als pädagogischer Laie aber natürlich auch nur laienhaft beurteilen.
Vielleicht bin ich in diesem Bereich zu ungebildet, aber inwiefern ist in diesen Plakat der Bezug zum NS offensichtlich?
Dann folgen Sie doch den von uns oben gesetzten Links; dann sollte der Bezug deutlich werden. Herzliche Grüße Die Redaktion
NG_Verflechtungen_Modul_4.pdf Siehe Seite 133- rechtes Plakat. Erschreckend ähnlicher Style.
Es ist aber doch sehr fraglich, ob die junge Frau überhaupt verurteilt wird. Bei der Beschädigung des Plakats mit Bezug zum Nationalsozialismus könnte das Verfahren auch gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt werden.
Und ob selbst bei einer Verurteilung die Strafe höher als 90 Tagessätze ausfällt und damit ins Führungszeugnis eingetragen wird, ist noch fraglicher.
Mal sehen, was bei der Klage der jungen Frau rauskommt.
Genau, erstmal abwarten wie das Gericht urteilt. Ich halte es aber trotzdem für besser sich an die Regeln des Rechtsstaats zu halten, besonders wenn man ihn auch für eigene Interessen gerne in Anspruch nimmt und das Schüler*innen auch so zu vermitteln.
Es wird gegen die Dame ermittelt, also abwarten. Abgesehen davon müssen Dinge, die Sie für gut und richtig finden, noch lange nicht erlaubt sein. Das gilt ja auch für mich.
Bei Ihr gilt aber im Gegensatz zu Politikern bestimmter Partien die Unschuldsvermutung. Solange sie also die Vorwürfe nicht zugibt und die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind, wäre alleine deshalb eine Nichtzulassung m.M. nicht zu rechtfertigen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass aufgrund der hohen Seitenzahl noch andere Begründungen im Ablehnungsbescheid stehen.
Die Unschuldsvermutung gilt erst einmal für jeden Mitmenschen,
auch für Politiker.
Wenn man den Aussagen einer bestimmten Politikerin glauben schenken möchte, nicht in jeder Partei und nicht in jedem Fall.
Welche “bestimmte Politikerin ” soll das sein ?
Derartige Fälle einer Diskreditierung wie derzeit bei
den Grünen waren mir bisher nur bei den parteiinternen Auseinandersetzungen innerhalb der A*D bekannt.
Der parteiinterne Umgang im Berliner Landesverband
der Grünen mit dem Bundestagsabgeordneten Herrn
Stefan Gelbhaar ist ein Beispiel für eine politische Intrige
mit dem Ziel einer Diskreditierung eines parteiinternen Gegners.
Stefan Gelbhaar: Was über den Fall des Grünen-Politikers bekannt ist
Sie sind ja schon auf der richtigen Spur .
Hallo Rainer, soweit ich über den Fall gelesen habe, wird gegen die junge Frau ermittelt, da sie im Verdacht steht, gewalttätig gegen Polizisten gewesen zu sein.
Auch der Vorwurf der Nötigung steht wohl im Raum.
Nötigung las ich bisher noch nicht. Wer schrieb dazu?
Die Frage stellt sich mir da aber weiterhin, warum der Frau das Referendariat versagt wird, wenn bisher keine Handlung nachgewiesen wurde.
Das Schulamt hätte ja auch sagen können, dass es die Ermittlungen abwarte :/
Kommt wohl vermutlich auch mehr darauf an was die Behörde weiß. Und ob ggf. Dinge bestritten werden oder zugegeben. Nicht jeder der sich im Recht fühlt, ist es auch immer.
Auf die Stellungnahme der Behörde bin ich auch gespannt. Laut SZ war die Begründung etwas dürftig.
Vielleicht bewahren die sich ja die guten Dinge für den Prozess auf 😉
Bis dahin kann ich die Unsicherheit angehender Lehkräfte nachvollziehen nicht zu wissen, ob sie zugelassen werden…
Wenn es zu Unsicherheiten kam, könnte das ggf. auch mit den Schlagzeilen einiger Medien zu tun haben. Da wurde ja der Eindruck erweckt, sie würde wegen ihrer Aktivitäten als Klimaaktivistin und weil sie an der Demo in Lützerath teilgenommen hätte, nicht zum Referendariat zugelassen . Um die tatsächlichen Begründungen zu finden musste man schon etwas mehr lesen als die headlines und Absatzüberschriften.
Das sie ein (antisemitisch angehauchtes) Plakat abgerissen hat und Vokabular verwendete, welches selbst der (linksextreme?) Papst nutzt?
Wie gesagt bin ich gespannt darauf, welche Fakten das Schulamt in der Hinterhand hält 😉
Man darf Zweifel an der vermeintl. “starken Verunsicherung beim Lehrkräfte-Nachwuchs” aufgrund dieses Falls hegen.
Man darf immer Zweifel hegen, sollte die aber – um damit ernst genommen zu werden – schon begründen, wenn man sie öffentlich äußert. Herzliche Grüße Die Redaktion
Sie fordern eine Beweislastumkehr, wo eigtl. Fr. Fleischmann darlegen müsste, wie sie zu der Behauptung kommt – von einer repräsentativen Umfrag (in der kurzen Zeit), ja nichtmal davon, dass sich nicht repräsentativ irgendwer, irgendwie an sie wandte oder ihr derlei zugetragen wurde, findet sich nichts. Damit geht es um Grunde wieder um Hitchen’s Razor.
Denn damit ist es erstmal nur eine Behauptung, dass der Fall zu einer “starken Verunsicherung beim Lehrkräfte-Nachwuchs” (d.h. den wie vielen Tausend bayerischen Lehramtstudenten und vielleicht auch bereits Referendaren?) geführt habe, die darüber hinaus auch insofern fraglich ist, dass man…
… (a) die Medienpräsenz des Falls für speziell die evtl. betroffene Klientel nicht überbewern sollte;
… und (b) jeder, der sich mit dem Fall befasst, recht schnell merken sollte, dass hier Extremismusvorwürfe infolge der Mitgliedschaft in einer extremistischen Gruppierung, Selbszuordnungen zu fdGO-inkompatiblen Ideologien und Strafbarkeiten und nicht etwa ein Engagement beim Klimaschutz o.ä. die Versagensgründe ggü. Fr. Poettinger darstellten, also Faktoren, die wohl das Gros der vielen Tausend bayerischen Lehramtstudenten und Referendare (hoffentlich) nicht betreffen.
Jetzt ernstzunehmen? Ich wollte mich eigtl. bewusst kurz halten.
Sie sind schon sehr wenig abwägend in ihren Beurteilungen
über andere Mitmenschen, und dazu sind Sie sehr weit von
der Möglichkeit eines Einblick in die Akten entfernt.
Sie betreiben, ob mit Absicht oder auf Grund bornierter Arroganz,
eine politische Vorverurteilung dieser angehenden Referendarin.
Sie sind schon seeehr weit davon entfernt diskursiv-produktive, informierte, sachlich-korrekte, nüchterne, argumentativ-elaborierte Kommentare zu verfassen.
Nochmal (extra für Sie): Was in dem Fall unbestritten ist (Sie sind informiert: https://www.news4teachers.de/2025/02/klimaaktivistin-poettinger-darf-kein-referendariat-machen-die-kuendigt-klage-an/#comment-668431), ist bereits hinreichender Versagensgrund. Das ist keine “politische Vorverurteilung” (netter Versuch… nicht), das gilt für alle Extremisten gleichermaßen. Und ebenfalls (nicht) netter Versuch, kosequente Intoleranz ggü. Extremisten als “borniert[e] Arroganz” zu brandmarken.
Sie dürfen hier gerne elaborieren, wie Sie es zugunsten der Fr. Poettinger abwägen, dass diese in den Staatsdirnst soll, obwohl(!) sie bspw. Mitglied in einer extremistischen Gruppierung ist (warum sollte man der Expertise des Verfassumgsschutzes siesbzgl. nicht glauben, zumal an Stelle des Kultusmimisteriums?) u./o. sich selbst (im Widerspruch zu unseren Verfassumgswerten) als Marxistin bezeichnet.
Ich weiß ihre wenig wertschätzende Art im Umgang mit
anderen Positionen schon einzuordnen. Gehören doch persönliche Angriffe gegen anders argumentierende Teilnehmer des Forums zu ihrem persönlichen Repertoire der schriftlichen Auseinandersetzungen, wenn die Argumente ausgehen und die Gegenposition Missklang in Ihnen erweckt.
Sie attackieren und brandmarken in diesem und einem anderen
“threat “unentwegt die angehende Lehramtskandidatin als eine gegen unsere Verfassung arbeitende Lehramtskandidatin, die aber lediglich ihre Ausbildung weiterführen will, um dann eben als nicht verbeamtete Lehrerin in welcher Schule auch immer, ihrem gewünschten Beruf nachgehen zu können.
Sie haben auf Grundlage ihrer Einwürfe kein Recht, ihr diese Ausbildung zu verwehren.
Es kann erst im Referendariat festgestellt werden, ob sie in ihrer beruflichen Umgebung ihre Position als Lehrende missbraucht,
um bei ihren Schüler eine negative Einflussnahme zu entfalten.
“Gehören doch persönliche Angriffe gegen anders argumentierende Teilnehmer des Forums zu ihrem persönlichen Repertoire der schriftlichen Auseinandersetzungen, wenn die Argumente ausgehen und die Gegenposition Missklang in Ihnen erweckt.”
Oooh… the irony! XD
Versuchen Sie es halt mal ohne all das, was Sie mir unterstellem, bleiben Sie sachlich, beim Thema etc. und schauen Sie, wie man Ihnen begegnet. Sie projizieren und versuchen mit exakt dem, was Sie hier vorwerfen, vom Tjrma abzulenken. Wie immer.
Zum Rest:
Sie haben von der zugrundeliegendem Rechtslage halt keine Ahnung. 🙂
Ja, dass passiert öfter, dass Sie die Tinte nicht halten können.
Derart produktive, inhalltsorientierte, argumentative Kommentare vom Seitenrand sind natürlich ernst zu nehmen….
Den kannte ich noch nicht, danke
🙂 ” die Tinte nicht halten können ”
zu gut. Bilder am Morgen 🙂
Natürlich ist die privaten Wahrnehmung keine große Statistik, aber ich kenne nicht einen einzigen Lehrer… Weder in meinem dreistelligen Kollegium, noch im privaten Umfeld, der mit dem Fall ein Problem hätte.
Wo diese starke Verunsicherung also sein mag… Ich wüsste zumindest nicht, wo?!
Das ist kein Wunder, wo Lehrerzimmer im Schnitt politisch stehen ist doch seit Jahrzehnten bekannt.
Die Dame symbolisiert halt all das, wovon viele LuL gerne träumen, sich aber nicht wirklich trauen umzusetzen.
Das, Herr Frau oder Mann 447, ist eine gewagte und diffamierende Behauptung über ihre eigenen Berufskollegen, so Sie Lehrperson sind ,
die Sie nicht belegen.
Und diese Behauptung ist eine von Politikern der A*D häufig verwendete Diskreditierung gegen Lehrpersonen. Dazu passen auch die Portale der A*D zum Anschwärzen von Lehrern durch Eltern und Schüler.
Selbstzensur, ich komme!!
Man braucht schon ein Sprit überdurchschnittliches politisches Engagement, wenn die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eröffnet. Ansonsten sind die Verfahren ein gelungener Hinweis für angehende Lehrer, bloß auf Linie zu bleiben.
“…ein gelungener Hinweis für angehende Lehrer, bloß auf Linie zu bleiben” – Kann man so sehen. Oder auch so, dass gesellschaftliches Engagement nicht in jeder Form für jeden Berufswunsch geeignet ist. Kann sein, dass der Staat Recht hat – im juristischen Sinne und/oder im moralischen. Kann aber auch sein, dass dem Staat später gerade diese engagierten Leute zu seiner eigenen Verteidigung fehlen.
Gut, dass hier doch noch dialektisch gedacht wird.
Dank an Euch beide und Euch Däumelnde ( und daheim schmunzelnd Nickende 😉
Und wer bitte legt die Richtlinie fest, dass eine Grenzlinie bereits überschritten wird, wenn alleine die Organisationsteilnahme an einer Demo, dessen Berufsausübung bereits verwirkt, sobald andere, gewaltbereite Teilnehmer, die sich in einen aktiven Konflikt mit Polizeibeamten begeben, die betroffene Person, infolge Ausuferung eines entstehenden Konflikt, schließlich selbst in den aktiven Konflikt mit einbeziehen.
“schon ein Sprit überdurchschnittliches politisches Engagement”
Angehende Lehrkräfte sollten sich also lieber von Demonstrationen fernhalten – guter Rat! (augenroll)
Wo war denn die Dame, als sich eine Grundschulrektorin in NRW für bessere Bedingungen an ihrer Schule einsetzte? War dieser Fall nicht politisch genug?
Ich denke, dass der Ausschluss der Linksextremistin weniger mögliche Lehreramtanwärterinnen abschreckt als die drohende reale Konsequenz, wenn sie sich später dafür entscheiden, persönlich für bessere Arbeitsbedingungen einzutreten.
Wieso sollte die Vorsitzende des BLLV zuVorvägen in NRW äußern.
Ansonsten bin ich sehr gespannt auf den Ausgangdes Gerichtsverfahrens.
Ist der BLLV denn auch für Lehrkräfte in NRW zuständig?
500-Euro-Frage:
Wofür steht das “B” in “BLLV”?
A: Belgisch
B: Bayerisch
C: Belarussisch
D: Nordrhein-Westfälisch
Klasse Replik @ Ragnar,
In diesem Fall könnte aber Frau Fleischmann auch in anderen Bundesländern gehört werden, denn einen NRWLLV oder einen BWLLV gibt’s ja nicht ( oder täusche ich mich ? )
Da Sie wohl Polemik lieben und die Kernaussage meines Post nicht verstehen wollen, gebe ich eine 1000Euro Frage zurück:
Warum kommentierte die genannte Dame, nicht öffentlich den Fall einer Referendarin, welche im Jahr 2022 von Oberfranken nach München versetzt worden ist undin Folge dessen ihr Referendariat abbrechen musste, da sie – so ihre Aussage vor Gericht – mit ihrer Besoldung (inkl. Stadtzuschlag) die Ausbildung nicht mehr finanzieren konnte?
A) Die Dame ist für München nicht zuständig.
B) Der Fall ist nicht politisch genug.
C) Die Referendariat war keine Klima-AktivistIn.
Richtig,
das ist jedes Mal wieder ein Drahtseilakt, zumal das Auffangnetz
(andere Kollegen/ Elternschaft/ Betriebe) Ü-Ei-Qualitäten hat, kann ganz schön löchrig sein oder hart zurückfedern, …..
Wäre denn der BLLV auch eine Interessenvertretung für Lehrkräfte in NRW?
Hey, Sie haben bereits festgestellt, dass es eine Linksextremistin ist? Und wir verbasselten unsere Zeit mit dem Rechtsstaat XD
Aber wäre es nicht eine bessere Bedingung, angehende Lehrkräfte nicht zu verunsichern, ob politisches Engagement zu einem Ausschluss führt, bevor überhaupt ein Gericht darüber entschied, OB Unrecht geschah?
Was wollen Sie mit Ihrer Aussage verharmlosen?
Die Dame wurde nicht deswegen vom Referendariat ausgeschlossen, weil sie sich als “Klimaaktivistin” Auftritt, sondern weil die Vermutung in den Raum, dass sie verfassungswidrige Aufassungen zur Schau stellt. Die Nähe zur Antifa ist hingegen keine Vermutung mehr.
“Die Nähe zur Antifa ist hingegen keine Vermutung mehr.”
War sie meines Wissens nie und ist auch nicht verboten.
Ist die Möglichkeit, dass jemand etwas (böses) denken könnte, echt das Kriterium, nach dem in Bayern das Referendariat verweigert wird?
Kein Wunder, dass Frau Fleischmann hier große Verunsicherung unter jungen Leuten vermutet, die… denken :/
“Ist die Möglichkeit, dass jemand etwas (böses) denken könnte, echt das Kriterium, nach dem in Bayern das Referendariat verweigert wird?”
Dass Ihnen Verfassungstreue im Staatsdienst kein relevantes Kriterium ist und Sie k.A. vom GG haben ist echt erschreckend…
Ihre Argumentations- und Denkweise verschließt sich selbst den Blick auf wichtige Grundrechte.
Schnucki… auf welche Grundrechte ist denn vermeintl. mein Blick verschlossen (zumal in diesem Kommentar)? Vielleicht stellen Sie nicht einfach mal abwegige Behauptungen in den Raum, sondern unterfüttern die auch irgendwie, ja? Ich bin gespannt: Ich fürchte, Sie kommen jetzt irgendwie (Fr. Rupp, dder Anwältin von Fr. Poettinger nachplappernd) mit der Meinungsfreiheit an… die hier überhaupt nicht tangiert ist. Fr. Poettinger kann Ihre Meinung frei kundtun, Art. 5 GG ist hier doch gar nicht tangiert, diesbzgl. werden ihr keine Verbote o.ä. auferlegt. Nur wenn Sie in den Staatsdienst will, dann greift halt u.a. auch der Art. 5 Abs. 2 GG (“Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze”) i.V.m. Art. 33 GG… und der beißt sich halt mit Äußerungen, die eine nicht verfassungsaffine Haltung demonstrieren oder nahelegen. Und falls Sie auf Art. 12 GG anspielen (btw Abs. 1 Satz 2: “Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.”), gilt das Gleiche.
ALso, ich bin gespannt. Mal Butter bei die Fische. 🙂
@ Jess
Für diese Ihre Behauptungen brauchts jetzt dringend eine Quelle, Sie bewegen sich – hoffentlich begründet – im Strafrechtsbereich.
Seit Bekanntwerden des Falls ist doch bereits offen kommuniziert worden (außer von Seiten bestimmter Verteidiger der Fr. Poettinger), dass die Gruppe, in der sie Mitglied ist, vom bayerischen Verfassungsschutz als linksextrem eingordnet wird, zudem vom gewaltorientierten linksextremen AL-M maßgeblich(!) beeinflusst ist.
Mh, spielt nicht die Unschuldsvermutung eine zentrale Rolle in unserem Rechtssytem? Aber selbst wenn Frau Poettinger verurteilt werden sollte ist immer noch zu klären. ob sie nicht trotzdem für den LeherInnenberug geeignet ist und diesen aus juristischen Gründen auch als Beamtin ausüben darf.
Den Vorbereitungsdienst zu verweigern ist schon ein starkes antidemokratisches Stück.
Das Vorgehen des Bayrischen Kultusministeriums erinnert stark an die alten Berufsverbote.
Wenn mich nicht alles täuscht, ist Herr Höcke immer noch im Dienst, zwar beurlaubt, aber…
Ihn darf man als Nazi bezeichen, er darf Beamter bleiben. Wie kriegt man / frau das übereinander?
Wären Sie mit diese Begründung auch dafür z.B. jemand zum Referendariat zuzulassen, der in einem als rechtextremistisch eingestuften Magazin Nachrichten verliest oder jemand der Mitglied in einer als rechtsextremistisch eingestuften Partei wäre usw. usw. ?
Sie wissen schon, dass die Personen aufgrund ihrer Handlungen als Rechtsextremist*innen eingestuft wurden, ja? 😉
Vielleicht möchten Sie noch ein ganz kleines bisschen abwarten, bevor Sie Frau P. in die Gruppe von Extremist*innen werfen
Der Forist oben hat geschrieben, dass man ihr auch im Falle einer Verurteilung wegen dieser Straftaten eine Chance geben sollte. Dass die von mir genannten Personen wegen Straftaten verurteilt worden wären, wäre mir jetzt neu. Die wurden aber trotzdem nicht zum Referendariat zugelassen, was ich auch richtig finde. Warum sollte man da also mit zweierlei Maß messen?
Ich denke, der Forist bezog sich auf das Abreißen eines (volksverhetzenden) Plakats.
Wenn Sie in ihrer Einschätzung und Handlung falsch lag, halte ich die Tat doch nochmal für etwas anderes als Volksverhetzung o.ä.
Ich halte die Frage erstmal für legitim, ob ich dem zustimmen würde, bin ich mir auch nicht sicher.
Wo die Grenze ziehen? Überzeichnet: Sollten Geblitzte als Lehrkräfte arbeiten dürfen, wo sie doch gegen Regeln handelten, die Leben schützen sollen.
Ich würde nicht gerne mit zweierlei Maß messen, aber da müsste jemand doch bitte verschiedene Fälle ausmachen, anstatt linken (ggf. linksextremen) Protest mit Volksverhetzung gleichzusetzen :\
“Sie wissen schon, dass die Personen aufgrund ihrer Handlungen als Rechtsextremist*innen eingestuft wurden”
Eigtl. reichen auch entsprechende Ideologiebekundungen resp. Haltungsartikulationen, Positionierungen und Selbstdefinitionen; wenn sich jmd. als Nationalsozialist identifiziert, aber sonst ‘nichts’ keine weiteren ‘Handlungen’ tätigt, ist das hinreichender Versagensgrund. In welcher Fantasiewelt soll das denn (unabhängig skandalöser Urteile) bitte nicht so sein?
Und pssst… Spoiler (der Ihnen immer und immer wieder erläutert wid – bitteschön):
Die Mitgliedschaft in einer extremistischen Gruppierung ist auch hinreichende Tat. Auch das StGB kennt den hinreichenden Tatbestand der Mitgliedschaft (s. §§ 129 Abs. 1 Satz 1, 129a Abs. 1, 2 Satz 1 StGB). Da kann Mitgliedschaft in einer linksextremistischen Gruppierung, an der zudem die gewaltorientierte linksextremistische Antikapitalistische Linke München (AL-M), die “den demokratischen Verfassungsstaat zu beseitigen und durch ein kommunistisches System zu ersetzen” versucht, “in maßgeblicher Weise beteiligt” ist, nur angemessen sein.
Mithin, falls dieses Unsinnsargument Ihrerseits kommen sollte (aber derart elaboriert und inhaltsorientiert sind Ihre Repliken ja eigtl. nie):
Das ist auch keine falsche Äquivalenz meinerseits, denn es ist nicht notwendig, dass die Gruppierung auch (bereits) verboten, kriminell o.ä. ist, damit der (potenzielle) Dienstherr hier Versagensgründe feststellen kann; ich empfehle Ihnen diesbzgl. die Lektüre von Art. 33 Abs. 2 GG (Fokus auf “Eignung”) i.V.m. § 9 BeamsStG, d.h.: Charakterliche Mängel kann man ggf. auch in nicht strafbarem Verhalten erkennen:
“Die charakterliche Eignung eines Einstellungsbewerbers ist ein Unterfall der persönlichen Eignung des Beamten. Hierfür ist die prognostische Einschätzung entscheidend, inwieweit der Bewerber der von ihm zu fordernden Loyalität, Aufrichtigkeit, Zuverlässigkeit, Fähigkeit zur Zusammenarbeit und Dienstauffassung gerecht werden wird” (BVerwG 2 B 17.16, Beschl. v. 20. Juli 2016).
Daran darf im vorliegenden Fall auch seitens des Dienstherrn hirneichend gezweifelt werden. Wie steht es eigtl. um Ihre Eignung?
Gleichsetzung von einer selbsternannten Marxistin, die sich für Demokratie und die Verfassung aussprach und Nationalsozialist*innen, welche das Fundament unseren Zusammenseins ablehnen und zerstören wollen.
Klassischer Papo -__-
“die “den demokratischen Verfassungsstaat zu beseitigen und durch ein kommunistisches System zu ersetzen” versucht, “in maßgeblicher Weise beteiligt” ist, nur angemessen sein.”
Können Sie mit bitte noch die Quelle schicken? Danke im Voraus.
Zur Eignung der Kandidatin: Soweit ließ sie sich nichts zu schulden kommen (dies wird ja noch geprüft), sie bekundete öffentlich ihre Achtung von Demokratie und Verfassung, setzt sich für zukünftige Generationen ein und fordert ein gerechteres Wirtschaftsmodell…
Achja, sie riss ein Plakat ab, welches Nazipropaganda spiegelte… die Bösewichtin!
Ungeachtet Ihrer Einschätzung, die ja durchaus zutreffen könnte, haben die Menschen, die entscheidend sind, erheblich schwächere Gründe angegeben bzw. irritieren mich dadurch, nicht das Ref auf Eis zu legen, bis die Angelegenheit geklärt ist. Stattdessen soll bspw. “Profitmaximierung” der nennenswerte Grund sein? Schwierig.
“Wie steht es eigtl. um Ihre Eignung?”
Ich gehe davon aus, das hat sich mein Dienstherr vor meiner lebenslangen Verbeamtung entschieden.
Vielleicht sind ja nicht alle Menschen linksextreme Verfassungsfeinde 😉
Wenn der Nationalsozialist sich also für die Verfassung ausspricht ist alles ok? Mmmmh…
Marxismus ist nicht mit der Verfassung vereinbar. Einen entsprechenden Link zum Marxisumus der BPB hatte ich schon mehrfach gepostet.
Wer für eine rechtsextreme Zeitschrift schreibt, ist schon rechtsextrem? Wollen Sie nicht vorher den dort veröffentlichen Artikel lesen und dann erst die Person als rechtsextreme verurteilen?
Oder anders herum:
Eine Person die unter Antifa-Flagge bei “Demonstrationen” marschiert und verfassungsfeindliche Aussagen öffentlich tätigt, ist genauso extremistisch wie die obige Person.
Hinter “Kima” und “AktivistIn” lasse sich extremistische Ideen nicht mehr so einfach verstecken. Seit Greta und ihre Antifa-Demonstrationen sowie späteren antisemitischen Aussagen, ist linksextrem nicht mehr salonfähig.
“Wollen Sie nicht vorher den dort veröffentlichen Artikel lesen und dann erst die Person als rechtsextreme verurteilen?”
Haben Sie es? 🙂
Gerne teilen!
“Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom Juni. Dieses hatte ausgeführt, dass die Tätigkeit der Referendarin als Moderatorin für »Compact TV« Zweifel lasse »an ihrem Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung«.”
(https://www.spiegel.de/panorama/compact-tv-referendarin-darf-wegen-arbeit-fuer-rechtsextremes-portal-nicht-beamtin-werden-a-a6d819f0-f416-4fdd-ac73-d3985d04d4d2)
“verfassungsfeindliche Aussagen öffentlich tätigt”
ja… jetzt sind Sie ein wenig in der Bringschuld.
Frau P. bekannte sich wiederholt zur Vefassung und war gegen Kapitalismus – (erstmal!) kein Gegensatz :/
“Seit Greta und ihre Antifa-Demonstrationen sowie späteren antisemitischen Aussagen”
Schade, dass Sie diese Box im Kopf abhakten. Die Reaktion der Deutschen FFF hätte Sie vielleicht angenehm überrascht.
Ich lasse mich gerne überraschen. Was meinen Sie mit Reaktion? Vielleicht die mehrfache Wahlkampfeinmischung der FFF in den USA?
Oder meinen Sie vielleicht Reaktion der FFF gegen den “Bauernsturm” in Berlin im letzten Jahr? Also mit Antifaflagge und vermummten schwarzuniformierten “Demonstranten”?
Auch nicht?
Dann vielleicht das Schweigen der FFF-Antifa-“Demonstration” als eine andere “Demonstration” antisemitische Chorgesänge einstimmte? (Essen vor ein paar Wochen)
Das meinen Sie wahrscheinlich auch nicht. Also nun? Klären Sie mal auf. Aber bitte mit Nachweis.
Ganz eindach, Herr Höcke ist ja nun mal nicht Lehrer in Bayern.
Gegner von Freiheit und Demokratie haben im öffentlichen Dienst nichts suchen, egal welcher Richtung.
Das dürfte der Grund sein, warum z.B. in Bayern einem Bewerber die Zulassung zum Referendariat verweigert wurde, der Mitglied in einer vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuften Organisation war.
Kann mich nicht daran erinnern, davon gelesen zu haben. Wer war das?
Der Fall ging durch alle Instanzen bis vors BVerWG, aber auch dort wurde entschieden, dass er in Bayern zurecht nicht zum Referendariat zugelassen wurde. .
Ich bekam freundlicherweise einen Link von Jess dazu.
“Aktiv in der Neonazi-Partei “Der Dritte Weg”, ehemaliges Mitglied der verbotenen Vereinigung “Freies Netz Süd”, auch in der NPD war er dabei. Außerdem hatte er sich in der Vergangenheit strafbar gemacht, etwa weil er den Hitlergruß zeigte oder Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte beging.”
Aktiv in einer Gruppe, die sich explizit gegen Verfassung und Demokratie einsetzt – keine Wortverdreherei mit “für etwas kämpfen” o.ä. – sowie nachgewiesene Straftaten, welche sich vegen unsere Verfassung, Rechtstaat und Gesellschaft richten…
Naja, aber Frau P. riss ein Plakat ab! Absolut vergleichbar XD
Meine Drei-Sekunden-Recherche spuckt sofort Folgendes aus:
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/bundesverwaltungsgericht-rechtsextremist-referendar-100.html
Das hätten Sie auch mal selbst machen können, anstatt solche Kommentare zu hinterlassen.
Aber was sie nicht kennen oder gegen ihre Weltvorstellung verstößt gibt es nicht?
Und nochmal für Sie: Die genannte Person gilt als linksextrem. Die Frage lautet nur noch, ob sie linksextrem genug ist, dass sie gerichtlich als potentiell staatsgefährdend eingestuft wird.
Danke Ihnen für den Link.
“Die Frage lautet nur noch, ob sie linksextrem genug ist, dass sie gerichtlich als potentiell staatsgefährdend eingestuft wird.”
Ja, garantiert wird sie das XD
Wer legt denn fest, wer Gegner von Freiheit und Demokratie ist,
was sind die Kriterien, und welche Form der “Demokratie” meinen Sie,
ich hoffe Sie meinen unsere und nicht die eines Herrn Vance/Trump.
Nein, es geht allein um die Verfassungskonformität einer angehenden Lehrerin,
und ein Verbot einer Kritik an einem unkontrollierten Kapitalismus und für
Klimaaktionismus im gesetzlichen Rahmen ist dort nicht als Ausschlussgrund
ableitbar, um den Antritt des Lehrerreferendariat, das als Bewährungsprobe gilt
zu versagen.
“Wer legt denn fest, wer Gegner von Freiheit und Demokratie ist,
was sind die Kriterien, und welche Form der ‘Demokratie’ meinen Sie”
Ich empfehle Ihnen, einmal das Grundgesetz und die korrespondierende Rechtspreechung zu konsultieren (aber das letzte Mal, daas ich das BVerfG wortwörtlich zitierte, haben sie dessen Worte ja als Schwurbelei bezeichnet….). Ist alles recht eindeutig.
… man darf sich fragen, warum die ommer Gleichen hier eine so s7n9le Aussage wie “Gegner von Freiheit und Demokratie haben im öffentlichen Dienst nichts suchen, egal welcher Richtung” eifrig in Frage stellen wollen…
“ein Verbot einer Kritik an einem unkontrollierten Kapitalismus und für Klimaaktionismus im gesetzlichen Rahmen ist dort nicht als Ausschlussgrund
ableitbar”
Es wurde Ihnen jetzt mehrmals erläutert, dass das auch nicht die Versagensgründe sind. Strohmanntaktik Ihrerseits halt…
Jetzt müsste ihr diese Feindschaft nur noch nachgewiesen werden. Frau P. selbst bekannte sich zur Demokratie und der Verfassung.
Selbst kein großer Fan des Rechtsstaats zu sein, hm? 😉
… und sie DDR hatte die Demokratie sogar im Namen! Wie nichtvorhanden Ihr Belegbegehr ggü. Linksaußen doch ist. Einfach mal ein Auge zudrücken, gell?
Jetzt lenken Sie aber einmal deutlich ab, und so verwenden
Sie den Begriff der Demokratie für eine Diktatur des SED-Staates.
Es geht natürlich um die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland
des Jahres 1949, an die sich die ehemalig diktatorisch regierte DDR
im August 1990 durch deren zum ersten mal in freien Wahlen gewählten Volkskammer per demokratischer Abstimmung der BRD angeschlossen hat.
Sie verklären das vermeintl. Bekenntnis zur Demokratie seitens Fr. Poettinger bona fide, ohne jeden Zweifel, ohne ihr evtl. Demokratieverständnis zu hinterfragen, zur Tatsache.
Was wir aber tatsächlich haben, ist lediglich ihr X-Kommentar, dass die Wirtschaft “demokratisisiert” werden müsse. Wir haben bereits eine freie (soziale) Marktwirtschaft.
Und meinen Sie wirklich, dass angesichts der unbestrittenen Erkenntnisse über Fr. Poettinger (d.h. ihre Mitgliedschaft in einer linksextremen Gruppierung, ohre marxistischen Analysen und Selbstdefinitionen als Marxismus) nicht vetdachtsmomente bestehen sollten, dass hier nicht Demokratie i.S d. fdGO, sondern bspw. i.S.d sog. “sozialistische Demokratie” (https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialistische_Demokratie) o.ä. gemeint sein könnte? Warum sind Sie hier derart unkritisch, während Sie solche Lippenbekenntnisse von Rechtsaußen (zu Recht) nicht gelten lassen würden? Deutliches Ablenken und polit. motiviertes Augenzudrücken, nein -verschließen bemerke ich vornehnlich bei Ihnen und Rainer.
“Was wir aber tatsächlich haben, ist lediglich ihr X-Kommentar, dass die Wirtschaft ‘demokratisisiert’ werden müsse. Wir haben bereits eine freie (soziale) Marktwirtschaft.”
Das macht Frau Poettinger aber nicht zur Verfassungsfeindin. Die Wirtschaft zu demokratisieren – das bedeutet zunächst mal, die Mitbestimmungsrechte der Mitarbeitenden zu stärken. Ist eine Forderung, die auf praktisch jedem Gewerkschaftstag erhoben wird. Gerne hier nachlesen: https://bayern.igmetall.de/aktuell/horn-wir-wollen-nicht-weniger-als-die-wirtschaft-demokrati
Herzliche Grüße
Die Redaktion
“Das macht Frau Poettinger aber nicht zur Verfassungsfeindin.”
Das habe ich auch nicht behauptet, sondern dass ihre diesbzgl. Bekundungen angesichts ihrer konkreten sonstigen Bekundungen und Taten mit dem gleichen ‘grain of salt’ goutiert werden sollten, wie das rechts ggü. im polit. Spektrum angemessen wäre.
Aber das Schulamt traf bereits (wohlmöglich) eine Entscheidung aufgrund einer noch schlechteren Grundlage als Ihrer verzweifelten Versuche, Linke mit Rechtsextremist*innen zu verwischen.
Zugegeben, ein Verfassungsschutz, der Klimaaktivismus wie “Ende Gelände” als staatsgefährdend einstuft, kippt da Wasser auf Ihr Mühlchen.
Nochmal: es ist NOCH nichts klar. Frau P. kann aufgrund ihrer politischen Haltung völlig ungeeignet sein. Dies sollte aber nachgewiesen werden, anstelle zu mutmaßen.
Es ist bezeichnend, wie ein schreibfreudiger Forumsnutzer wie Sie immer verstummt, wenn dergleichen bei Rechtsextremen erfolgt bzw. “nur” zu einer Gehaltskürzung führt. Man kann gut erkennen, mit welchen Kolleg*innen Sie sich wohler fühlen -__-
In DE gibt es bereits das BetriebsVerfG , das MitbestG etc. Zielt eine marxistische Ideolgie aber nicht u.a. auch auf Zwangsverstaatlichung der Produktionsmittel ab? Da könnte man schon Konfliktpotential zu Art 103 Abs 1 BayVerf sehen.
Oder Indizien sammeln, die etwas anderea Nachweisen?
Schreiben Sie doch nicht, Sie wissen doch dass Sie keine Argumente haben außer die Einsicht des Verfassungsschutzes, dass Frau P. andere Menschen kennen könnte ^^
Vielleicht kommen ja noch echte Fakten. Bekundungen gegen die Verfassung? Gespräche, gar Straftaten? Ich bin gespannt wie ein Flitzebogen!
Nicht, dass am Ende einfach nur mit zweierlei Maß gemessen wurde 😉
“Schreiben Sie doch nicht, Sie wissen doch dass Sie keine Argumente haben […]. […] Nicht, dass am Ende einfach nur mit zweierlei Maß gemessen wurde”
Projektion ftw, gell?
Diskussionen mit Papo sind sinn- und zwecklos. Gegen Borniertheit und chronisches Besserwissertum ist kein Kraut gewachsen. Ich ignoriere in Zukunft Papos Beiträge und bitte ihn inständig, nicht auf diesen Beitrag zu antworten. Ob er das schaffen wird oder wieder sich fremdwortreich auslassen wird?
Wenn jemand einen Amtseid geleistet hätte. müsste sich sich diese Person nicht auch zu Demokratie und Verfassung bekannt haben? Dann könnte es nach dieser Logik unter Beamten auch keinerlei Extremisten geben.
Sie arbeitete bei keiner Mediengesellschaft, die Gegenteiliges befeuert 😉
Obwohl für manche Klimaschutz und Linksextremismus “Hand in Hand” gehen soll…
Schade 🙁
Höcke bekennt sich auch zur Demokratie und zur Verfassung.
Und jetzt?
Wir wissen allerdings: Er lügt. Gerne hier nachlesen: https://www1.wdr.de/nachrichten/afd-hoecke-faschist-100.html
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Also schrieb sie schonmal keine Nachrichten oder wirkte an solchen mit, welche Demokratie und Verfassung untergraben – Hurra! 😀
Bei Höcke wurde anhand von Handlungen nachgewiesen, dass er ein Faschist ist.
Jetzt müssen wir nur noch bei Frau P. Handlungen nachweisen, welche sie als ungeeignet herausstellen, anstatt dies zu “hoffen”, weil sie Leute kennt und sonst keinerlei Indizien zu liefern scheint.
Aber bestimmt würde das Schulamt in Bayern nicht stumpf gegen Links keulen. Die werden SO gute Gründe liefern! Sie wollen das nur fürs Gericht aufheben. Freeze frame, Matlock-Musik – die ganze Kiste! 😉
Dass sie keine entsprechende Nachrichten geschrieben behaupten Sie. Leider kann ich mich an keinen Artikel erinnern, der Ihre Aussage untermauert.
Dass die Dame aber wahrscheinlich schon verfassungsfeindliche Aussagen getroffen hat, darüber werden dann die Gerichte entscheiden.
“Gegner von Freiheit und Demokratie….nichts suchen ” soso.
Was machen wir dann mit unseren öbersten Politikern/ Parteispitzen, die sich gegenseitig genau dessen derzeit jeden Tag bezichtigen?
Alle entlassen – oder >wollen wir se – ist ja Fasching –
(trotzdem) reinlasse ? in wichtigste, unser aller Schicksal lenkende Ämter ?
Das ist was anderes ?
Oh nein, – es geht darum, ob jemand sich (beweis -und nachweisbar) verfassunskonform verhält, kein Gegner der Demokratie ist…..
> und das auf allen Ebenen, nicht nur bei uns Lehrerleinchen.
“Bei uns im Lehrkräfteverband schauen viele junge Menschen mit Argusaugen auf den Poettinger-Fall. Sie sind irritiert, denken sich: ‚Oh Gott, den Staat als Dienstherren zu haben, ist ja super heikel!’“
Tja, die Glorreichen schaffen es jeden Tag erneut, den Lehrkräfteberuf immer unattraktiver zu machen. Aber sehem wir es positiv: Der Erkenntnisgewinn auf Seiten der Studierenden und Lehrkräfte hat ja auch was Positives…
Im einem anderen Artikel hier wurde der Fachkräftemangel bei den Lehrkräften beklagt: Wer die “hammerharte”, “freie” Wirtschaft in so einem Fall mit besseren Arbeitsbedingungen und mehr Geld lockt, gibt’s dann bei den Lehrern ein höheres Unterrichtsdeputat, größere Lerngruppen und Teilzeitverbot (SWK-Vorschläge).Aber vorher senkt man die Standards, damit es praktisch jeder der will, einmal versuchen kann (Bachelor-Lehrer, Sprachkenntnisse auf B1-Niveau). Da fragt sich der intelligente Studienanfänger doch: Warum soll man ein gutes Abitur für das Lehramtsstudium “verschwenden”, wo man nach 5 Jahren selbstbezahlten Studium noch anschleißend zwei Jahre unter Mindestlohn (Referendariat) arbeiten darf? Und wenn falls man im Referendariat durchfallen sollte, bei der Bundesagentur für Arbeit dann als “Ungelernter” gilt? Wenn jeder x-Beliebige mit abgeschlossenem “Hochschulstudium” (Bachelor) im Prinzip dieselben Chancen bei weniger Risiko (Übernahmegarantie) hat?
Und falls man dann eingstellt werden sollte, merkt man schnell, dass selbst “Teilzeit” nicht unbedingt freie Tage und freie Wochenenden bedeutet. Und dann jeden Tag für den Präsenzunterricht bei Wind und Wetter die “Schulen im Nirgendwo” anpendeln, während der (ebenfalls) Akademiker-Nachbar morgens dank Homeoffice erst einmal den Hund ausführt, frische Brötchen beim Bäcker kauft und die Kinder zur Schule begleitet? Von den selbstbezahlten, dank “Energiewende in Nichts” (Prof. Sinn) immer weiter steigenden, selbst zu zahlenden Mobilitätekosten ganz zu schweigen (dank Steuererklärung bekommt man nur einen Bruchteil zurück!). Wer hier ein Problem sieht, bekommt auch hier im Forum nur zurückgeworfen: “Dann zieh’ doch auf’s Dorf!”. Sicher der Traum vieler Berufs- und Studienanfänger… Zum Dank für das Ganze dann noch Reallohnverluste dank Inflation im zweistelligen Prozentbereich (an der natürlich nur P… und C… Schuld sind und nicht etwa Gelddruckerei, “Energiewende” und verfehlte Wirtschaftspolitik). Und eine “Gewerkschaft”, die im Schulterschluss mit dem Arbeitgeber diese Entwicklung als “das Beste Ergebnis aller Zeiten” verkauft. Verar…. kann ich mich selber…
Gen Z: … Ihr wisst schon.
Ich kenne Kollegen, die unterstützen eine bestimmte Partei, reissen aber keine Plakate von konkurrierenden Parteien ab , haben noch nie einen Polizisten angegriffen oder sonst eine Straftat begangen, trotzdem kennen die diese Angst schon länger.
Hat die Referendarin, die entlassen wurde, weil sie die Nachrichten in einem rechten Medium angesagt hat, eigentlich irgendwelche Straftaten begangen? Davon ist mir nichts bekannt.
Laut Medienangaben gab es eine 105-seitigen Bescheid. Wenn Behörden sich eine solche Arbeit wegen einer einzelnen Person machen, scheint es zunächst genügend Punkte geben, über die man überhaupt schreiben kann.
Es kommen hier die Mitgliedschaft einer vom Verfassungsschutz als linksextrem eingestuften Gruppe, das Zerstören von Wahlplakaten (so geschmacklos sie auch waren), aktiver Protesten gegen die Räumung von Lützerath und Widerstand gegen Polizisten zusammen. Was noch in dem Bescheid steht, wissen wir nicht. Die Frage ist, ob man wirklich über so viele Lehramtskandidaten eine solche “Akte” erstellen kann und ob sich viele Kandidaten wirklich Sorgen machen müssten.
“Poettinger erklärt, sie habe antisemitische Inhalte auf den Plakaten als Bedrohung für die Demokratie wahrgenommen.”
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1188554.berufsverbot-lisa-poettinger-darf-das-referendariat-nicht-machen.html
Dagegen hätte es rechtsstaatliche Mittel gegeben. Aber selbst gegen etwas vorzugehen, weil man es persönlich als “Bedrohung für die Demokratie” ansieht, geht auch nicht.
Oder wollen wir demnächst auch rechtsradikale Aktionen damit entschuldigen, dass der Täter etwas als “Bedrohung für die Demokratie” angesehen hätte?
Was wäre, wenn sich eine offen rechtsextreme Person an Protestmärschen beteiligen, Widerstand gegen Polizei leisten und unliebsame Wahlplakate zerstören würde? – Gäbe es dann auch so viel Verständnis wie für Frau Poettinger?
Natürlich brauchen wir politisch-engagierte Menschen auch im Lehramt. Aber extremistischen Tendenzen – egal in welche Richtung – sollte man nicht ignorieren.
Jetzt werden sich Gerichte mit der Entscheidung beschäftigen müssen, was auch völlig richtig ist. Interessant finde ich in dem Zusammenhang Poettingers eigene Aussage in der taz, die zwar wenig von Selbstreflexion geprägt ist, aber zumindest einen starken Charakter zeigt:
Um das Referendariat zu bekommen, ihren Überzeugungen abzuschwören oder ihr Engagement einzuschränken, das kommt für Poettinger nicht in Frage. Dafür sei ihr der Schutz unserer Lebensgrundlagen oder auch der Kampf gegen den Faschismus zu wichtig. „Ich möchte mich nicht weggebuckelt haben.“
https://taz.de/Berufsverbot-fuer-angehende-Lehrerin/!6066457/
Gerne nochmal – um dieses Plakat geht es: https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/menschen/drag-lesung-in-muenchen-afd-macht-stimmung-und-warnt-eltern-18961249.html
Die Staatanwaltschaft hat in dem offensichtlichen NS-Bezug keine Volksverhetzung erkennen können. Wir schon.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Ich sehe den NS-Bezug ebenfalls auf dem AfD Plakat.
Nur leider finden sich solche Anspielungen auch auf anderen Plakaten, wie die von der MLPD.
“Kauft nicht bei Nazis”
Wie schnell man als Nazi eingestuft wird hat man gut in der Coronazeit sehen können oder gar vor einem Jahr bei den Bauernprotesten. Plötzlich gab es den “Bauernsturm” “und die” Bauernaufmärsche” und schon verurteilten die Leitmedien eine ganze Berufsgruppe.
“Die Staatanwaltschaft hat in dem offensichtlichen NS-Bezug keine Volksverhetzung erkennen können. Wir schon.”
Ich hatte gesehen, um welches Plakat es sich gehandelt hat – und ich finde es absolut daneben!
Dennoch sagen Sie es selbst – die Staatsanwaltschaft als zuständige Behörde erkennt darin keine Volksverhetzung. Und wenn es also keine rechtsstaatlichen Maßnahmen gibt, ist also Selbstjustiz gerechtfertigt? – Gilt das grundsätzlich auch in anderen Zusammenhängen oder nur hier?
Haben wir schon oben beantwortet: Nein, ist nicht gerechtfertigt. Gleichwohl gibt es schwerere und minderschwere Fälle von Sachbeschädigung.
Es gibt – gerade im Kontext Rechtsextremismus – mitunter auch recht seltsame Entscheidungen von Gerichten: https://www.berliner-zeitung.de/archiv/irmela-mensah-schramm-70-jaehrige-will-trotz-verurteilung-weiter-gegen-nazis-sprayen-li.1370555
Herzliche Grüße
Die Redaktion
“ist also Selbstjustiz gerechtfertigt?”
Gute Frage. Viele sind sich ja schon eines Urteiles sicher, obwohl die Justiz noch kein Urteil sprach ^^
Warten wir mal ab
Welche Medien gaben an, es lägen 105 Seiten vor?
In Ihren Quellen wurde nur wieder die “Profitmaximierung” als ein Grund genannt. Das sagte auch schon der Papst – handelte es sich hier um das beste Argument, dass man der Presse geben konnte??
Das mit den 105 Seiten könnte man eigentlich mit wenigen Klicks herausfinden. Probieren Sie es z.B. mal bei BR.de/Nachrichten.
“”Im Blickpunkt stehen im vorliegenden Fall die Mitgliedschaft in und das Engagement für eine linksextremistische Gruppierung, gegenwärtig laufende strafrechtliche Ermittlungsverfahren sowie das öffentliche Billigen von Straftaten.“ An der Prüfung des Falls ist auch der Verfassungsschutz beteiligt.”
(https://www.sueddeutsche.de/bayern/lisa-poettinger-klimaaktivistin-lehramtsstudium-referendariat-berufsverbot-bayern-li.3200301)
Ich hätte mir mehr von den 105 Seiten erhofft bzw. eine ergiebigere Erklärung seitens des Schulamtes …
Der Verfassungsschutz prüft noch, wie nett – shout out an Papo 😉
3SekundenRecherche und Sie haben Ihre Antwort.
Fand einen SZ-Artikel dazu, jedoch wenig bis nichts, was in den 105 Seiten an belastbaren Gründen genannt wurde, welche das Schulamt zuvor nicht eher hätte nennen können als “Profitmaximierung” :/
Ihr Twitteraccount ist wohl suspendiert, aber man kann immer noch Screenshots ihrer Tweets finden, z.B.:
Ein bisschen Sachbeschädigung ist also OK, Gewalt gegen Leute dagegen schwierig. Ob man mit solch einer Einstellung wirklich zum Beamten taugt, kann ja jeder für sich selbst entscheiden.
Schwierig ist das Gegenteil von einfach. Es gäbe m.M. auch andere Begriffe, die Gewalt gegen Menschen völlig ausschließen würden.
Link funzt bei mir nicht -__-
Und hier versagen dann rain zufällig auch Ihre Recherchefähigkeiten…
Jaaa, cognitive dissonance kicks hard… Aber Bitteschön:
https://x.com/Gert_Woellmann/status/1891103937119367236
Hmmm… ist von ‘nem FDP-Mann, der ist ja auch rääächts, oder?
Und btw (Sie werden ja “mit Farbe bewerfen oder Grafitt” auch relativieren):
Gewalt gg. das Eigentum von Leuten ist indirekte Gewalt gg. diese Leute, denn
Aggression ist jedes Verhalten mit Absicht, einem anderen (empfindungsfähigen) Lebewesen zu schaden, egal ob direkt oder indirekt, physisch oder psychisch etc., während dieses andere Lebewesen prinzipiell diese Schädigung vermeiden will (weshalb BDSM, Autounfälle und Co. eben keine Aggression sind). Gewalt ist eine extreme Form aggressiven Verhaltens. Und nichts davon ist legal und isnb. nciht legitim.
Und extra für Sie als Bonus – der § 111 StGB:
“(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.
(2) 1Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.”
Ich hatte schon die Zulassung, diese wurde dann aber in der letzten Woche vor Beginn des Vorbereitungsdienst zurückgenommen. Dies wegen einer Verurteilung, die im Zuge der Engziehung der Meinungsfreiheit von den Strafermittlungsbehörden entstanden ist. Die Taten liegen lange her, nämlich ganze 7 Jahre. Eine VB liegt noch am BVerfG und wird bearbeitet bzw. ging durch die ersten Filter. Rügen der Art. 5, 101 GG – ja, es gab einen ganz unerklärlichen, plötzlichen Richterwechsel – haben erhöhte Chancen.
Das Bundesland gilt aber als „links“ und regelrecht gescheitert. Bei mir gab es auch keine Unschuldsvermutung, sondern es wurde „mit der ganzen Kraft des Rechtsstaats“ draufgehauen. Der Rücknahmebescheid hat von der bloßen Verurteilung auf die charakterliche Ungeeignetheit geschlossen und meine Stellungnahme dazu ignoriert bzw. ein im Landesrecht normiertes Gespräch hat nicht stattgefunden, dabei ist der Schluss nicht zwingend und die Behörde hatte mehr als genug Zeit. Regeln gelten halt für manche nur immer für die anderen, aber nicht für sich selbst (“do as I say, not as I do”). Allerdings: die Behörde kann erstmal so entscheiden, das muss ich akzeptieren, dieser hat eine Prognose nach Gesamtabwägung zu erstellen und darunter fallen auch laufende(!) Ermittlungsverfahren (Fr. Pöttinger hat sogar schon zugegeben eine objektive vorliegende Straftat rechtswidrig und schuldhaft begangen zu haben).
Bin bürgerlich erzogen und verhalte mich auch dementsprechend. Fr. Pöttinger ist es nicht, sondern sie kommt – so behauptet sie zumindest, gleichwohl eine Maskierung es noch schlimmer aussehen ließe – aus armen Verhältnissen und hat sich einen obsessiven Hass auf den Wohlstand anderer anverwandelt, den sie auch in der Tat auslebt. Würde sie dann Kinder aus guten, d.h. wohlsituierten, Haushalten fair begegnen? Wohl kaum, aber gerade diese werden wir brauchen. Da sie langsam auf die 30 zugeht, ist es auch für sie an die Zeit erwachsen zu werden und dies für sich zu reflektieren (das wird aber solange nicht geschehen, wie sie sozial in solchen Gruppen involviert ist).
Insofern soll Frau Pöttinger gerne nach Bremen gehen und ich geh nach Bayern. Meine Noten sind i.Ü. ihrer sehr ähnlich, nur, dass zu meiner Zeit noch nicht soviel „Noteninflationseffekt“ gewesen ist. Auf Frau Pöttinger kann ich indessen als KuK gerne verzichten, unter denen gibt es schon zu viele „Linksgrüne“, leicht erkennbar am sensualistischen Ethikverständnis (noch schlimmer als eine „Diskursethik“!), welches häufig in einer Hypermoral endet, und dem „Gendern statt Leistung“. Lange war ich tolerant, aber inzwischen musste ich einsehen, dass sich der Feind der fdGO in den Institutionen breitgemacht hat – der Marsch durch die Institutionen wurde realisiert. Eine Demokratie wird das allenfalls wie das “Demokratisch” in DDR.
Daran wird auch nicht die anekdotische Evidenz mit dem Typen vom „III. Weg“ etwas ändern, was wahnsinnig nach VS riecht. Rassismus geht genauso nicht.
Die Zeiten werden zu schwierig, als dass man es sich erlauben könnte, unseren Nachwuchs derart zu verziehen. Je schwieriger es wird, desto männlicher und leistungsorientierter müssen die Lehrkräfte in Kompensation werden.