Also doch: Zugang zum Schuldienst wird für AfD-Mitglieder zumindest erschwert

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MAINZ. Wer Mitglied der AfD ist und Lehrer*in werden will, muss sich warm anziehen: Die ersten beiden Bundesländer stellen Bewerberinnen und Bewerbern aus der vom Verfassungsschutz beobachteten Partei ab sofort unangenehme Fragen. Der rheinland-pfälzische Innenminister erwartet, dass bald weitere Bundesländer folgen.

Zu früh gefreut? Foto (farblich verfremdet): Shutterstock / Tohuwabohu 1976

AfD-Mitglieder werden in Rheinland-Pfalz künftig besonders unter die Lupe genommen, wenn sie in den Staatsdienst wollen – das betrifft auch angehende Lehrkräfte. Zwar spricht der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) inzwischen nicht mehr von einem generellen Ausschluss. Doch die rechtliche Tür in den Schuldienst steht offenbar nur noch einen Spalt weit offen. Der Zugang für AfD-Mitglieder wird in der Praxis erschwert – auch durch neue Vorschriften zur Verfassungstreue.

Rheinland-Pfalz hat – wie auch Bayern – die AfD als extremistische Organisation eingestuft, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Die AfD steht nun auf einer Liste extremistischer Gruppierungen – gemeinsam mit Organisationen wie al-Qaida, der Muslimbruderschaft oder den sogenannten Reichsbürgern. Bayern hat eine vergleichbare Regelung eingeführt. Das dortige Kabinett begründete den Schritt damit, ein Instrument geschaffen zu haben, um Bewerber „effektiv auf ihre Verfassungstreue überprüfen“ zu können.

Damit eröffnet sich eine rechtliche Grundlage, um Bewerberinnen und Bewerber auf Beamtenstellen auf ihre Verfassungstreue zu prüfen – und notfalls abzuweisen. Innenminister Ebling kündigte an, dass andere Bundesländer diesem Beispiel folgen dürften.

„Wir sehen immer stärker offenkundige extremistische politische Vernetzungsaktivitäten und Positionierung auch aus der Partei heraus bis in höchste Führungsebenen“

„Es ist ja nicht die Feststellung: Wenn du AfD-Mitglied bist, bist du offensichtlich nicht auf dem Boden der Verfassung. Das wäre ein unzulässiger Rückschluss“, erklärte Ebling. Aber: „Wir sehen immer stärker offenkundige extremistische politische Vernetzungsaktivitäten und Positionierung auch aus der Partei heraus bis in höchste Führungsebenen.“

Damit stellt sich eine zentrale Frage für die Bildungspolitik: Können AfD-Mitglieder noch Lehrerinnen und Lehrer werden – oder nicht? Unlängst war das Mainzer Innenministerium in seiner Kommunikation zurückgerudert. Zunächst hatte es geheißen, AfD-Mitglieder würden pauschal vom Staatsdienst ausgeschlossen. Diese Ankündigung war besonders mit Blick auf den Lehrerberuf brisant. Doch dann folgte die Korrektur: Jetzt heißt es, es werde „jeder Einzelfall geprüft“.

Was das für die Praxis bedeutet, erklärte der Verfassungsrechtler Josef-Franz Lindner von der Universität Augsburg gegenüber dem SWR: „Wenn ein Bewerber angibt, Mitglied in der AfD zu sein, dann muss der Dienstherr mit dem Bewerber ein Gespräch führen. Darin muss er zum Beispiel nachfragen, wie der Bewerber zu den verfassungsrechtlich problematischen Äußerungen der Partei steht, ob er sich damit identifiziert. Dann muss der Dienstherr nachhaken, ob der Bewerber nur passives Mitglied oder sogar aktives Mitglied ist. Ob er Ämter und Funktionen in der AfD hat. Warum er in die Partei eingetreten ist usw.”

Die AfD feierte die Wende als politischen Sieg (News4teachers berichtete). Der rheinland-pfälzische AfD-Landeschef Jan Bollinger sprach davon, dass Ebling offenbar „ohne rechtliche Grundlage“ gehandelt habe. Der Rückzieher sei ein „kleiner Sieg für Rechtsstaat und Demokratie“. Zu früh gefreut?

Erst im April 2024 war eine Reform des Disziplinarrechts des Bundes in Kraft getreten. Damit können „Verfassungsfeinde“ nach Angaben des Bundesinnenministeriums „schneller als bisher aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden“.

Künftig werden demnach alle Disziplinarmaßnahmen, einschließlich der Entfernung aus dem Dienst, durch Disziplinarverfügung der zuständigen Behörde ausgesprochen: „Das langwierige verwaltungsgerichtliche Disziplinarklageverfahren entfällt. Dabei bleibt der Rechtsschutz für Betroffene gewährleistet“, heißt es in einer Pressemitteilung zum Thema. Außerdem gelte nun, dass eine rechtskräftige Verurteilung wegen Volksverhetzung bereits bei einer Freiheitsstrafe ab sechs Monaten zum Verlust der Beamtenrechte führt. News4teachers / mit Material der dpa

Warum es richtig ist, AfD-Mitglieder vom Schuldienst fernzuhalten – ein Kommentar

 

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23 Kommentare
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Rainer Zufall
3 Monate zuvor

“Wenn ein Bewerber angibt, Mitglied in der AfD zu sein, dann muss der Dienstherr mit dem Bewerber ein Gespräch führen. Darin muss er zum Beispiel nachfragen, wie der Bewerber zu den verfassungsrechtlich problematischen Äußerungen der Partei steht, ob er sich damit identifiziert.”

Knallharte Nachfrage! Schön warm anziehen, sich über Selbstverständlichkeiten unterhalten zu müssen! ^^

unverzagte
3 Monate zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Möchte nicht tauschen mit denen , die sowas entscheiden müssen – einerseits dringender Bedarf, andererseits politisch hochproblematisch Bewerbende…Pest oder Cholera ?

Unfassbar
3 Monate zuvor
Antwortet  unverzagte

Zumal das Ergebnis vermutlich sehr stark von der entscheidenden Person abhängt.

Rainer Zufall
3 Monate zuvor
Antwortet  Unfassbar

Ergebnisse hängen in der Regel von den entscheidenen Personen ab, ja…

Unfassbar
3 Monate zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Und in dieser Angelegenheit noch viel mehr.

AvL
3 Monate zuvor
Antwortet  Unfassbar

Derartige Bewerber hätten in einer Leitungsfunktion wahrscheinlich keine Probleme damit einzustellende Kandidaten, die durch ethische Normen geprägten sind, von einer Anstellung auszuschließen. Wenn die Gleichschaltung erfolgt ist, dann wird es für Demokraten schwer dem Berufswunsch entsprechend tätig zu werden. Dann wird nach Gesinnung entschieden werden, nach ethnischer Abstammung und Herkunft. Deshalb hätte ich kein Problem damit, derartigen Lehranwärtern den Zutritt zum staatlichen Schulsystem zu verwehren, um meine Kinder vor derartigen Mitmenschen und deren Einflussnahme zu schützen. Derartige Zeitgenossen suhlen sich im Sumpf, obwohl sie selbst von Vorwürfen betroffen sind. https://www.stern.de/politik/deutschland/richterwahl–saskia-ludwig-trommelt-gegen-frauke-brosius-gersdorf-35893510.html
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/cdu-abgeordnete-plagiatsvorwuerfe-gegen-saskia-ludwig-erhoben-110599436.html

Rainer Zufall
3 Monate zuvor
Antwortet  Unfassbar

… Nein? ^^

Sonst können sich die AfD-Mitglieder ja an den Rechtstaat wenden – alle anderen außer ihnen selbst finden den ja deshalb ganz gut!

ed840
3 Monate zuvor

Die Prüfung der Verfassungstreue wird in allerdings Bayern schon seit langer Zeit per Fragebogen und gff. anschließender Einzelfallprüfung durchgeführt und betrifft dort alle 4 Phänomenbereiche des Extremismus.

Wenn Bewerber*innen aus drei dieser Phänomenbreiche wegen Zweifeln an der Verfassungstreue nicht zugelassen wurden, gab es hier auch keine Kritik.

Sandkatze
3 Monate zuvor

Darf bei Bewerbungen nach Parteienmitgliedschaft gefragt werden?

ed840
3 Monate zuvor
Antwortet  Sandkatze

Klar doch. Ob die Bewerber*innen dann allerdings auch wahrheitsgemäß antworten müssten, hängt vermutlich davon ab ob ein konkreter Bezug zur angestrebten Tätigkeit besteht.

In Bayern wir bei Bewerbern für den Staatsdienst übrigens nicht nach Parteimitgliedschaften an sich gefragt, sondern ob die Bewerber in einer Organisation Mitglied und/oder aktiv sind, die vom Verfassungsschutz in einem der 4 Phänomenbereiche des Extremismus gelistet ist.

Beträfe dann also keine Parteien, die nicht in den Listen zu finden wären.

Unfassbar
3 Monate zuvor
Antwortet  Sandkatze

Ich vermute mal nicht so ohne Weiteres, nur würde ein Verschweigen bei der geänderten Rechtslage ein sofortiges Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis sehr gut begründen.

schwierig,schwierig,schwierig
3 Monate zuvor
Antwortet  Sandkatze

Die Antwort finden Sie bei Google.
Kurze Antwort: nein, es sei den, es steht ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers hinsichtlich einer ideologischen (hier: nach der Verfassung) Austichtung.
Und das ist in diesem Fall nun mal gegeben.

Vermutlich würde es aber hier auch erstmal wieder Klagen wegen Diskriminierung geben, falls jemand eine Stelle nicht bekommt, mit der Begründung er ist ja Mitglied in der Partei xy. Deshalb muss ja die Verfassungstreue geprüft werden, unabhängig von der Parteizugehörigkeit (es sei den es liegt zum Beispiel die Mitgliedschaft bei den Reichsbürgern vor, die die Verfassung ja grundsätzlich nicht anerkennen.).

Dejott
3 Monate zuvor

Ich wohne in Sachsen und hier wäre es tatsächlich interessant,wenn AFD-Mitgliedern der Zugang zum Staatsdienst erschwert oder ganz verbaut würde. Aber geschehen wird hier überhaupt nichts. Die CDU ist der AFD hierzulande viel zu ähnlich und aus Angst vor den Wählern versteckt man sich dahinter,dass ein konkretes Dienstvergehen notwendig wäre. Was aber geschieht,wenn hier die AFD an die Macht käme? Leider ein ziemlich wahrscheinliches Szenario.

Rüdiger Vehrenkamp
3 Monate zuvor
Antwortet  Dejott

Dann sollten die anderen Parteien Mittel und Wege finden, dies zu verhindern – am besten mit guter Politik.

AvL
3 Monate zuvor

Blöd ist nur, dass die Wähler die Ihnen am ehesten entsprechenden Parteivertreter wählen.

Rüdiger Vehrenkamp
3 Monate zuvor
Antwortet  AvL

Ja. Blöd (und gefährlich), dass die Wähler zu einer radikalen Partei tendieren. Aber das tun sie nicht grundlos oder weil plötzlich alle Nazis geworden sind. Mit Beschimpfungen holen wir sie leider nicht zurück.

Rüdiger Vehrenkamp
3 Monate zuvor
Antwortet  Redaktion

Das steht für mich außer Frage.

Rainer Zufall
3 Monate zuvor

Auf was beziehen Sie sich mit Ihrer Aussage?
Sie sind gegen Rechtsextremist*innen an Schulen?

AvL
3 Monate zuvor

Diese Wähler waren schon immer da, wo sie jetzt sind, mit all ihren Vorurteilen und dem Hass, und sie wählen diese Partei gegen Demokratie und gegen Deutschland in vollem Bewusstsein, dass sie Rechtsradikale wählen. Die ändert man nicht mehr in ihrem Bewusstsein und Denkweise.

Rüdiger Vehrenkamp
3 Monate zuvor
Antwortet  AvL

Mir geht es darum, dass es immer mehr werden. Laut aktuellen Umfragen liegt die AfD mit der CDU bundesweit gleichauf. Im Osten Deutschlands (und um den ging es ja in diesem Diskussionsfaden) ist sie hier und da gar stärkste Kraft – und das in Gegenden, in denen früher “Die Linke” dominierte.

Wo ist die Ursachenforschung? Wo sind die Maßnahmen, die Wechselwähler wieder einzufangen?

Rainer Zufall
3 Monate zuvor

Welche Wechselwähler wählen gesichert Rechtsextreme?
Was als Nächstes? Sollen wir beim IS die Wechsel-Islamist*innen abwerben? 😉

Wir können PRÄVENTION und Aussteigerprogramme für diese Extremist*innen anbieten, aber “abwerben” können Sie die nicht mehr. Die haben so viel Hass auf der Zunge, dass sie den nicht mehr auszuspucken wissen.

Deren “Ideen” ignorieren, stattdessen gute Politik für das Allgemeinwohl machen, dass die ihre niedersten Triebe zu überhören pflegen. Geht derzeit noch nicht, da die Regierung gerade deren Ideen hinterherlaufen (und in einer rechtstaatlichen, offenen Demokratie NIEMALS erfüllen werden) :/