MÜNCHEN. Gut zwei Jahre nach der Flugblatt-Affäre um Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger sieht sich ein Ex-Lehrer an der Schule des Freie-Wähler-Chefs weiter mit einem dienstrechtlichen Verfahren konfrontiert. Die Ermittlungen in dem Fall dauerten weiter an, sagte ein Sprecher der Landesanwaltschaft Bayern auf Anfrage. Geprüft werden dürfte dabei vor allem, ob der Ex-Lehrer gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen haben könnte, die auch für Beamten im Ruhestand gilt.

Der ehemalige Lehrer war verdächtigt worden, ein antisemitisches Flugblatt mit menschenverachtenden Inhalten aus Aiwangers Schulzeit an die «Süddeutsche Zeitung» weitergegeben zu haben. Bei der Staatsanwaltschaft Regensburg gingen deshalb mehrere Anzeigen wegen der Verletzung von Dienst- und Privatgeheimnissen ein. Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Mann wurden in der Zwischenzeit eingestellt, das dienstrechtliche Verfahren lief danach aber weiter. Im für ihn schlimmsten Fall könnte dem Ex-Lehrer eine Kürzung oder gar eine vollständige Aberkennung der Pension drohen.
Strafrechtliche Ermittlungen wurden eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Regensburg war bei ihren Ermittlungen zu dem Ergebnis gekommen, dass man dem Ex-Lehrer die Weitergabe des Flugblatts nicht habe nachweisen könne. Die Zeitung habe aus Gründen des Redaktionsgeheimnisses und des Quellenschutzes keine Angaben gemacht. Der Beschuldigte habe die Aussage verweigert. Es sei zudem möglich, dass die Zeitung aus einer Schülerarbeit von dem Pamphlet erfahren habe. Diese war in der KZ-Gedenkstätte Dachau archiviert.
Affäre brachte Staatsregierung kurz vor Landtagswahl ins Wanken
Die Flugblatt-Affäre war am 25. August 2023 durch einen Bericht der «Süddeutschen Zeitung» ins Rollen gebracht worden. Aiwanger geriet damals kurz vor der Landtagswahl massiv unter Druck, nachdem öffentlich wurde, dass in seiner Schulzeit ein antisemitisches und menschenverachtendes Flugblatt bei ihm gefunden worden war. Sein Bruder sagte daraufhin, er habe das Pamphlet geschrieben.
Die Affäre brachte die Staatsregierung aus CSU und Freien Wählern wenige Wochen vor der Landtagswahl an den Rand des Zusammenbruchs. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) entschied sich letztlich aber gegen eine Entlassung seines Stellvertreters. Bei der Landtagswahl schadete Aiwanger die Affäre offenbar nicht: Die Freien Wähler holten 15,8 Prozent der Stimmen – ein Plus von 4,2 Prozentpunkten gegenüber der Wahl 2018. CSU und Freie Wähler setzten ihre Koalition fort, Aiwanger blieb stellvertretender Ministerpräsident. News4teachers / mit Material der dpa
Aiwangers Rache? Gegen Ex-Lehrer, der Flugblatt-Affäre ins Rollen brachte, wird ermittelt
Da die Tat nicht nachweisbar war, ist der Ausgang des Dizi eigentlich schon klar. Das Beibehalten desselben hat vermutlich nur das Ziel, als ständige Drohung den scheinbar streitbaren Geist zum Schweigen zu bringen. Wenn ja nichts nachweisbar ist, lässt sich auch oder besonders schon disziplinarrechtlich nichts mehr konstruieren.
Oder – kleine Änderung an Ihrem Satz:
“das Ziel, als ständige Drohung zukünftige streitbare Geister zum Schweigen zu bringen.”
Dem Beamten ist die “Flucht in die Öffentlichkeit” untersagt.
Ja, das ist nunmal das Beamtenrecht. Jeder Beamte sollte das wissen. Dafür gibt’s ja auch all die Privilegien, die wir teilweise heftig diskutieren zur Zeit.
Ja, aber andererseits sollen/müssen (?) Lehrer gegen jede Form von Diskriminierung/Rassismus/Extremismus usw. vorgehen. Oder sollen Sie in Zukunft Hass-Flugblätter, diskriminierende Äußerungen usw. ignorieren, wenn die Schule es lieber unter dem Deckel halten will (siehe diverse Brandbriefe)?
Das wurde nicht gesagt. Es wurde darauf verwiesen, dass für Beamte das Beamtenrecht gilt. Das bedeutet, dass Kritik von Beamten an anderen Beamten nicht nach außen getragen wird. Da darf man sehr wohl kritisieren, sich beschweren usw.-usf. Aber alles innerhalb der Behörde, wie andere schon schrieben: intern, nicht in der Öffentlichkeit. Das besagt das Beamtenrecht, das für Sie gilt, wenn Sie sich verbeamten ließen. Mussten Sie ja nicht. Es war Ihre Entscheidung.
Alles andere, was Sie daraus “zu schlussfolgern vermuten”, folgt nicht daraus. Eine Zeitung zu informieren, ist nicht die einzige Möglichkeit, die man hat, um gegen Diskriminierung/Rassismus/Extremismus vorzugehen.
Sie irren sich aber, wenn Sie meinen, es müsse immer alles BEWIESEN werden. Es reicht auch, wenn es nach Überzeugung des Gerichts nicht anders gewesen sein kann bzw. alles dafür spricht, dass es so gewesen ist. (Juristen mögen es genauer erklären.)
Auch Sie als Lehrer müssen das Vergehen eines Schülers nicht zweifelsfrei nachweisen können. Wenn Aussage gegen Aussagen steht, dürfen Sie auch der einen Aussagen aus trifftigen, nachvollziehbaren Gründen mehr Glauben schenken als der anderen!
So ist es.
Keine gute Tat bleibt unvergolten (in Bayern)!
Ich hoffe, alle lernen daraus, rechtsextremes Verhalten SOFORT bekannt zu machen, bevor der Täter Bruder eines stellvertretenden Ministerpräsidenten wird!
Man hätte das vor 35 Jahren, gleich nach Erscheinen des Flugblattes, anzeigen können, aber die Gelegenheit war halt jetzt für den Lehrer günstig, nachdem alles gegen rechts geht und er wohl meinte, so einem unliebsamen Politiker ans Bein pinklen zu können und sich slebst dabei medial erhöhen und präsentieren. Das war zu offensichtlich und man kann froh sein, dass daraus keine Hexenjagd geworden ist. Der besagte Lehrer sollte sich in Grund und Boden schämen, nach so langer Zeit diese Bombe platzen zu lassen, mit offenbar unbewiesenen Anschuldigungen, denn auch für Herrn Aiwanger gilt die Unschuldsvermutung, die man doch so gerne propagiert. Ob ihm die Pension gestrichen wird, halte ich nicht für angemessen, wir gönnen ihm sein Geld und hoffen, dass er daraus gelernt hat.
Auch für den Lehrer gilt die Unschuldsvermutung. Solange also nichts bewiesen ist, bleibt die Sache m.M. deshalb spekulativ.
Wie unten geschrieben, geht es nicht darum, ob Sie oder die Öffentlichkeit zweifelt, sondern ob das Gericht Zweifel hat. Kleiner, aber feiner Unterschied, sage ich nochmal.
Ändert nichts an meiner Meinung, dass Beklagte im Rechtsstaat so lange als unschuldig gelten, bis das Gericht “schuldig” entschieden hat und das Urteil rechtskräftig geworden ist.
Das ist richtig, und man sollte die Sache auf sich beruhen lassen. Trotz allem ist die Absicht des “Kollegen” nach 35 Jahren Wartezeit klar und nicht besonders nachahmenswert. Mir würde nie in den Sinn kommen, damalige Mitschüler derart anzuschwärzen, und das nach so vielen Jahren. Jeder hat in seiner Jugend mal was Dummes und Fehler gemacht, om Nachhinein hier die Presse zu informieren, ist mehr als schäbig. Auf solche Mitschüler, bzw. Kollegen kann man gerne verzichten.
Ich kann Ihre Meinung gut nachvollziehen und würde auch nicht widersprechen,
Wir sollten künftig immer davon ausgehen, dass die Brüder junger Menschen später in der Politik landen könnten – darum NIE wieder etwas als “Jugendsünde” abtun, sondern UMGEHEND ahnden! 😉
Welche Straftat? Nach 35 Jahren? Nur Mord verjährt nicht.
Wenn die Zeitung schon öffentlich zugänglich archiviert war, welches Geheimnis wurde dann offengelegt? Welche Verschwiegenheitspflicht missachtet? “Die Presse” hat ein Original bekommen (?), das ist dramatisch… So dramatisch, dass einige ‘köpft den Boten’ schreien. Wäre Herr A. souverän genug, das als Dummheit und Jugendsünde öffentlich zu vertreten, könnte er auch erklären, kein Interesse an einer Verfolgung zu haben. So ist es, zusammen mit der Brudergeschichte, nur noch traurig.
Neue (unveröffentlichte) Dienstanweisung: Lehrkräfte treten für die freiheitliche Grundordnung ein und machen Fehlverhalten öffentlich (unter der Einschränkung, welche Personen betroffen sind)
https://deutsches-schulportal.de/schulkultur/gibt-es-an-ihrer-schule-rechtsextremismus/
Was dürfen, was sollen und was müssen Lehrer (angestellte/verbeamtete) tun (bezüglich Extremismus/Rassismus/Diskriminierung…) und was sollten sie lieber lassen, um nicht irgendwelche “Dienstgeheimnisse”/Datenschutz … zu verletzen? Gibt es da Rechtssicherheit (generell/abhängig vom Bundesland…)?
Muss man den Dienstweg einhalten? Wo und wie kann man so etwas anonym melden (ist dann aber schwierig zu belegen, ohne die Anonymität zu gefährden)? Das alles könnte dazu führen, dass manch einer lieber wegschaut/weghört als sich die Finger zu verbrennen. Oder habe ich da einen Denkfehler?
Denunziantentum ist allerdings auch nicht gerade eine Tugend.
Andererseits könnte man auch jemanden, der einem nicht passt, irgendwas anhängen (siehe Gelbhaar-Affäre). Ich sehe da ein Dilemma: Wie macht man es richtig?
MMn. kein Wunder, dass gerade aus Schulen so wenig nach außen dringt und wenn doch, dann oft viel zu spät! (siehe zahlreiche Brandbriefe der letzten Jahre)
Ja, Beamte müssen den Dienstweg einhalten, alles Kritische wird intern geklärt. Die Meinungsfreiheit ist in diesem Sinne für Beamte tatsächlich beamtenrechtlich ein Stück weit eingeschränkt. Wer sich verbeamten lässt, sollte das wissen und kann dann ja entscheiden, ob er sich verbeamten lässt oder nicht. Früher also, ob man den Beruf ergreift oder nicht, heute ob man angestellt oder verbeamtet sein möchte.
Naja, mit dem Dienstweg habe ich auch schon meine Erfahrung gemacht. Da blieb dann mal etwas unterwegs zufällig hängen (wurde nicht weitergeleitet), weil es der SL nicht ins Konzept passte. Als ich es erfuhr, war es für das Problem, welches ich lösen wollte, leider schon zu spät. Ein anderes Mal übersprang ich aus Zeitdruck die erste Stufe (SL) und informierte diese nur durch eine Kopie meines Schreibens an den Schulrat und bekam prompt eins auf den Deckel. 🙂
Der Dienstweg ist eine tolle Erfindung!
Aber man kann ja immer noch remonstrieren. Habe ich auch schon mal gemacht, mit mäßigem Erfolg. Da Kollegen, die vorher die Sache genauso wie ich sahen, ganz plötzlich den Schw… einzogen, nach einem kurzem persönlichen Gespräch mit der SL (?).
Fazit: Nur Masochisten machen so etwas mehr als einmal!
Der einzige Grund für meine damalige Verbeamtung: die Unsicherheiten nach der Wende im Osten, wenigstens einer der Familie sollte einen sicheren Job haben! Im Osten gab es keine Beamten!
Mag sein, dass der Dienstweg in diesem oder jenem Falle unbefriedigend ist, trotzdem verpflichtet das Beamtenrecht Sie, den Dienstweg einzuhalten. Mit der Verbeamtung haben Sie sich dem Beamtenrecht unterworfen. Sie können sich nicht die Rosinen herauspicken. Wie jemand anderes schrieb, wenn Ihnen das nicht passt, können Sie nur auf die Verbeamtung verzichten, also angestellter Lehrer sein oder gar kein Lehrer.
Vielleicht wäre es wirklich besser, die Verbeamtung von Lehrern endlich abzuschaffen (mehr Transparenz, weniger Obrigkeitshörigkeit und so…), dann aber bitte so, wie 1993 bei den Fluglotsen – da geht es jetzt allen, den angestellten und ehemaligen Beamten besser (finanziell, Streikrecht …) als vorher. Dazu braucht es aber eine starke Gewerkschaft und ein Ende der Neiddebatten zwischen den Lehrern. Aber bei den Lehrern funktioniert “divide et impera” schon immer und wohl auch in Zukunft. Das sieht man in jedem Forum hier bei n4t. Leider!
Starke Gewerkschaften haben aktive Mitglieder. Starke Gewerkschaften könnte es jetzt auch schon geben, hätten sie aktive Mitglieder.
Ich bin und war immer Gewerkschaftsmitglied. Aber auch dort gibt es leider sehr verkrustete Strukturen, wie ich vor einigen Jahren erleben durfte, als ich mich aktiv in die Gewerkschaftsarbeit einbringen wollte. Neue Mitstreiter und noch dazu aus dem Osten waren nicht sehr willkommen, wie ich und ein mir bis dahin unbekannter Kollege leider feststellen mussten. Wir ließen es dann beide sein. (Sicher nur “anekdotische Evidenz”)
In Kommentarspalten wie bei n4t dringt doch aber sehr viel und alles Mögliche zumeist anonym an die Öffentlichkeit.
Welche Verschwiegenheitspflicht?
Zum Beispiel Internas aus dem Disziplinarausschuss oder persönliche Einschätzungen über die Urheberschaft, Informationen über das Verhalten des ehemaligen Schülers usw.
Die Zeitung gab ja selber an, dass die Quelle anonym gehalten würde, da sonst dienstrechtliche Konsequenzen befürchtet würden.
Ohne Zeugen oder sonstige Beweise dürfte es aber schwierig sein, eine Pflichtverletzung zweifelsfrei nachzuweisen.
Wenn die Zeitung angibt, die Quelle zu verschweigen, weil dienstrechtliche Konsequenzen befürchtet werden, bedeutet es ja, dass bekannt ist, dass gegen Dienstrecht verstoßen wird. Dass die Zeitung ihre Quelle schützt, ist verständlich und wohl sogar legitim. Wird die Quelle trotzdem bekannt, muss derjenige aber doch die Konsquenzen tragen. Man denke an den “Geheimnisverrat” gewisser “Whistlenblower”. Es ist gut, dass es die gibt, aber das schützt sie nicht vor den Folgen eines Geheimnisverrats.
Sehe ich auch so. Offensichtlich war dem pensionierten Beamten klar, dass er gegen das Beamtenrecht verstößt. Eben deshalb hat er das anonym gemacht / machen wollen.
So sehe ich das auch, Quellenschutz halte ich für legitim.
Mich wundert nur, dass manche Leute behaupten, es wäre gar nicht gegen Verschwiegenheitspflichten etc. verstoßen worden, obwohl die Zeitung explizit die Furcht vor dienstrechtlichen Konsequenzen als Grund für die Anonymität der Quelle angibt.
Ein bisschen merkwürdig ist Ihre “Forderung” aber schon: Der Pensionär wollte den Minister durch Lancierung eines belastenden Dokuments an die Öffentlichkeit zu Fall bringen (und hat damit gegen das Beamtenrecht verstoßen). Es hat nicht geklappt und weil es ja nicht geklappt hat, soll der Minister großzügig sein und alles auf sich beruhen lassen. War halt ein Versuch.
Hat der betroffene Lehrer nicht vielleicht einen Bruder, der für ihn den Kopf hinhält, um die Sache aus der Welt zu schaffen?
Es du da, wir sind doch alle ein Volk von einig Brüdern
Beamte, das gehört eben auch dazu, sollen sich politisch zurückhaltend verhalten; die Flucht in die Öffentlichkeit ist ihnen verwehrt; sie dürfen nicht die Öffentlichkeit für ihre (politischen) Zwecke einspannen. Soweit ich hier immer lese, ist ein Beamter auch im Ruhestand noch Staatsdiener. Ist/war Herr Aiwanger als Minister eine Art Vorgsetzer? Das mag das Gericht entscheiden. Der Beamte wollte ihm offensichtlich politisch schaden, er hätte den Dienstweg gehen müssen. Mehr darf er nicht.
Bleibt aber alles Spekulation, solange dem Betroffenen keine Pflichtverletzung zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.
Wie schon geschrieben, es muss nicht alles zweifelsfrei nachgewiesen werden. Da irren Sie sich. Das Gericht muss aufgrund aller ihm vorliegenden Informationen zu der Überzeugung kommen, dass es so gewesen ist. (siehe mein Kommentar dazu oben, gilt auch in der Schule)
Viele Urteile könnten sonst gar nicht gefällt werden.
Ich dachte im Rechtsstaat gilt “in dubio pro reo”?
Wurde im Strafrecht ja auch berücksichtigt. Jetzt geht es aber um Disziplinarrecht.
In dem Beitrag auf den ich geantwortet habe, ist allerdings von “Gericht” und “Urteilen” die Rede.
Ja, wenn das Gericht zweifelt. Wie @Sanftleben richtig schreibt, geht es nicht darum, ob etwas zweifelsfrei bewiesen wurde (wenn ja, um so besser), sondern ob das Gericht Zweifel hat oder nicht. Kleiner, aber feiner Unterschied.
Entschuldigen Sie bitte meine laienhafte Ausdrucksweise. Ich dachte es wäre klar, dass die Begriffe “zweifelsfrei”, “Zweifel” , “in dubio pro reo” sich auf die Personen beziehen, die über Schuld oder Unschuld entscheiden müssen.
Das Gericht muss es als erwiesen ansehen. Diese Formulierung sagt ja alles. Denken Sie an Herrn Höcke, der bestritt, gewusst zu haben, dass ein bestimmter Ausspruch verboten ist. Er leugnet es bis heute. Das Gericht verurteilte ihn trotzdem. Es urteilte, dass Höcke es weiß. Fertig.
(…) es muss nicht alles zweifelsfrei nachgewiesen werden (…) Das Gericht muss aufgrund aller ihm vorliegenden Informationen zu der Überzeugung kommen (…)
Aber das ist dann doch “zweifelsfrei”! Wenn das Gericht überzeugt ist, zweifelt es nicht mehr.
Andere, die den Prozess beobachten oder die Urteilsbegründung lesen, mögen immer noch zweifeln – aber das interessiert erstmal nicht.
Ja. Laien meinen mit “zweifelsfrei” mitunter etwas anderes, als es anscheinend juristisch zu verstehen ist. Laien meinen, es gibt einen Beleg, aus dem ganz genau und unabstreitbar hervorgeht, jemand hat es getan. Juristisch reicht aber anscheinend durchaus aus, alles spricht dafür, dass jemand es getan hat, auch wenn der “finale, unabstreitbare Beleg” fehlt.
Das VGH Baden-Württemberg hat schon 1984 entschieden, dass einem Lehrer, also einem Beamten, bei Kritik die “Flucht in die Öffentlichkeit” verwehrt ist. Das Fürsorgeprinzip gilt gegenseitig. Missstände werden intern geklärt und nicht nach außen getragen.
Fürsorgepflicht betrifft aber auch den Arbeits- und Gesundheitsschutz des Arbeitgebers für seine “Untergebenen”, da gibt es noch viel Luft nach oben (Arbeitszeiterfassung, Corona, Hitzeschutz, feste Pausen, …). Wo ist da die “Gegenseitigkeit”?
Ich mische mich mal ein. 🙂 Sie kommen wie oben wieder mit “einer persönlichen Ja-aber-Befindlichkeit”. Meinen Sie ernsthaft, Sie dürfen (juristisch gesehen) “Ihre Fürsorgepflicht” verletzen, weil andere Ihrer Meinung nach ihre Fürsorgepflicht ja auch verletzen?
Sie meinen, ein Gericht würde urteilen, der Pensionist hat zwar klar gegen das Beamtenrecht verstoßen, das auch für Pensionäre gilt, aber da der Dienstherr an irgendeiner Stelle bei irgendwelchen anderen Themen auch gegen das Beamtenrecht verstoßen hat, sind beide miteinander quitt und deshalb wird der Pensionär freigesprochen?
Wie oben geschrieben, es gilt für Sie das Beamtenrecht ohne Wenn und Aber. Es lag in Ihrer Verantwortung, sich zu informieren, was das noch bedeutet außer schöne Pension, Privatversicherung, Kinderzuschläge…
Im Internet äußern sich aber viele ohne Einhaltung des Dienstweges. Aber wie wollte man rauskriegen, wer?!
Gute Frage. Aber wenn der Staat wollte, würde er. Ist wohl in diesem Falle nur zu belanglos.